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Vorhaben

Schaffung einer Verordnung über die Reifeprüfung in AHS und BHS für Berufstätige

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

An den AHS bzw. BHS (Tagesschulen) tritt mit dem Schuljahr 2014/15 bzw. 2015/16 die neue Reife- (und Diplom)prüfung in Kraft. Im Sinne der Vergleichbarkeit von Abschlüssen muss auch an den AHS bzw. BHS für Berufstägige eine entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Personen, die neben ihrer beruflichen Tätigkeit eine Hochschulberechtigung erwerben möchten, die gleichen Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Die gesetzliche Grundlage soll für acht Standorte in Österreich gelten.
Nunmehr ist die Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige an die gesetzliche Grundlage anzupassen. Die Verordnung gilt für sieben Standorte in Österreich.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Verankerung der standardisierten kompetenzorientierten Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung trägt zum Ziel der EU 2020 Strategie „Verbesserung des Bildungsniveaus“ bei. Die standardisierte, kompetenzorientierte Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung zeichnet sich durch die Vergleichbarkeit mit anderen (EU-weit) absolvierten Bildungsabschlüssen und durch ihre Transparenz aus. Die Absolvierung eines höheren Bildungsabschlusses wird dadurch für Berufstätige attraktiver, da die Anerkennung in anderen EU-Ländern erleichtert wird und der Bildungsabschluss auch in Österreich an Aussagekraft gewinnt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Reife- (und Diplom)prüfung NEU für AHS- und BHS-Berufstätige bzw. Diplomprüfung für Kollegs und Abschlussprüfung für BMS

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Anpassung an die Rahmenbedingungen der Reife- (und Diplom)prüfung NEU für AHS- und BHS-Berufstätige

Ausgangszustand 2014:

Abschluss der AHS/BHS für Berufstägige auf Basis der aktuellen Maturabestimmungen.

Zielzustand 2018:

Anpassung an die Rahmenbedingungen der Reife- (und Diplom)prüfung NEU für AHS- und BHS-Berufstätige.

Istzustand 2018:

Die Rahmenbedingungen der Prüfungsordnung AHS für Berufstätige und BHS für Berufstätige wurden an die neue standardisierte Reife- bzw. Reife und Diplomprüfung angepasst und stimmen mit den gesetzlichen Grundlagen überein.

Datenquelle:
SQA und QIBB

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Reife- (und Diplom)prüfung NEU für AHS- und BHS-Berufstätige bzw. Diplomprüfung für Kollegs und Abschlussprüfung für BMS

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Gesetzesänderung mit dem Ziel, eine möglichst weitgehend vergleichbare Struktur der Reife- (und Diplom)prüfung NEU für AHS- und BHS-Berufstätige zu schaffen.
Anpassung der Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2018
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Plan

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Aufwendungen gesamt

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Plan

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Erträge gesamt

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Tsd. Euro

Plan

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Das Vorhaben verursachte keine finanziellen Auswirkungen, da lediglich die rechtliche Grundlage für die Durchführung der standardisierten Reifeprüfungen geschaffen wurde.

Gesamtbeurteilung

Im Rahmen des Vorhabens „Änderung der Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige“ wurde die gesetzliche Grundlage für die Verankerung der neuen standardisierten kompetenzorientierten Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung an AHS und BHS für Berufstätige geschaffen. Zu diesem Zweck wurde die Prüfungsordnung AHS-B und BHS-B an die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes angepasst. Gleichzeitig wurden die Lehrpläne für höhere allgemein bildende bzw. berufsbildende Schulen für Berufstätige kompetenzorientiert formuliert, um die entsprechende Abbildung der Kompetenzorientierung bei der sR(D)P und in den Lehrplänen sicher zu stellen. Für jene Schüler/innen, die noch nach dem alten Lehrplan unterrichtet wurden, wurden Übergangsregelungen in der Verordnung vorgesehen.
Das Ziel, die standardisierte Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung an AHS und BHS für Berufstätige zu verankern, wurde zur Gänze erreicht.
Wesentliche Inputfaktoren, die zur Zielerreichung beigetragen haben, waren die rechtzeitige Implementierungsvorbereitung der standardisierten Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung an AHS und BHS für Berufstätige (Erstellung von kompetenzorientierten Lehrplänen) und die entsprechende Kommunikation an die betroffenen Schulen. Es wurde mit dieser Novelle sichergestellt, dass die höheren allgemein bildende bzw. berufsbildende Schulen für Berufstätige genügend Zeit für die Umstellung haben und auch die Schüler/innen dementsprechend mit Hilfe von kompetenzorientierten Lehrplänen auf die standardisierte kompetenzorientierte Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung an AHS und BHS für Berufstätige vorbereitet werden können. Aus heutiger Sicht kann kein Verbesserungspotential betreffend die Formulierung der Ziele festgemacht werden.


Verbesserungspotentiale

Die Reife- bzw. Reife und Diplomprüfung für Berufstätige wird nun auch standardisiert nach österreichweit einheitlichen Aufgabenstellungen durchgeführt. Damit wird die Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse österreichweit gewährleistet.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.