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Vorhaben

Vereinbarung über polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Montenegro

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die in den letzten Jahren erhöhte Bedrohung der inneren Sicherheit Österreichs durch den internationalen Terrorismus, die grenzüberschreitende Kriminalität und die illegale Migration führt zur Notwendigkeit, die internationale polizeiliche Zusammenarbeit zu verstärken, um diesen Bedrohungen wirksam begegnen zu können.

In Ergänzung zu den Anstrengungen innerhalb der Europäischen Union zur Verstärkung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen hat Österreich in den letzten Jahren eine Reihe von bi- und multilateralen Staatsverträgen in diesem Bereich abgeschlossen. So initiierte Österreich unter anderem die Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa (Police Cooperation Convention for Southeast Europe, kurz: PCC SEE; im Folgenden „Konvention“). Diese Konvention sieht umfassende Möglichkeiten zur internationalen polizeilichen Zusammenarbeit vor und verstärkt die Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung sowie zur Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von strafbaren Handlungen. Derzeit sind elf Länder (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Österreich, Rumänien, Serbien, Slowenien und Ungarn) Vertragsstaaten zur Konvention. Österreich trat der Konvention 2011 bei (BGBl. III Nr. 152/2011).



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Staaten des Westbalkan zur Bekämpfung von Kriminalität und ihre Heranführung an EU- und Schengen-Standards ist für die innere Sicherheit Österreichs und der EU insgesamt von großer Wichtigkeit.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit mit den montenegrinischen Behörden bei der Bekämpfung von Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit/Ordnung sowie zur Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von strafbaren Handlungen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: rechtliche Vereinbarung zur polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Montenegro

Ausgangszustand 2013:

Derzeit besteht keine zeitgemäße rechtliche Vereinbarung, welche die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Montenegro regelt.

Zielzustand 2018:

Die Durchführungsvereinbarung wurde unterzeichnet und ist in Kraft. Die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit der österreichischen Sicherheitsbehörden mit den zuständigen Behörden in Montenegro besteht in den durch das Abkommen geregelten Bereichen.

Istzustand 2018:

Der bilaterale Verbindungsbeamte hatte 2018 in seinem Büro 105 Akte zur Destination Montenegro in Bearbeitung. Das bedeutete eine Verdoppelung zu 2014 (50 Akte) und entspricht ebenso konstant seit 4 Jahren etwa 10% der Gesamtaktenleistung der Destination „Serbien, Mitbetreuung Montenegro“. Die Police Cooperation Convention (PCC) wurde vor allem im Bereich „Bilaterale Maßnahmen, wie Entsendung von Dokumentenberatern, bzw. Grenzschutzschwerpunkten an der Grenze zu Albanien und Alpinausbildung und andere Formen von Ausbildung“ herangezogen.

Datenquelle:
Protokollaufzeichnungen des Verbindungsbeamten in Belgrad

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abschluss der gegenständlichen Durchführungsvereinbarung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zur praktischen Umsetzung der Konvention ist der Abschluss der gegenständlichen Durchführungsvereinbarung notwendig.

Die Durchführungsvereinbarung enthält konkrete Bestimmungen über die Benennung der zuständigen Behörden, Beamten und anzuwendenden Vorgehensweisen und Verfahren in den Bereichen Verbindungsbeamte, Zeugenschutzprogramme, grenzüberschreitende Observation, verdeckte Ermittlungen, Zusammenarbeit in gemeinsamen Zentren und Beilegung von Streitigkeiten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

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Plan

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Erträge gesamt

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Erträge

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Betrieblicher Sachaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Aus dem Vorhaben ergaben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

Gesamtbeurteilung

Das Abkommen ist im Zusammenhang mit der Police Cooperation Convention for Southeast Europe (PCC SEE) entstanden. Es wurde in Durchführung dieser und entsprechend „abhängig“ von den dortigen Vorgaben für einzelne (wenige) Zusammenarbeitsbereiche zwecks praktischer Umsetzung abgeschlossen. Die Tätigkeiten werden Großteils im täglichen Dienstbetreib abgehandelt.

Der bilaterale Verbindungsbeamte hatte 2018 in seinem Büro 105 Akte zur Destination Montenegro in Bearbeitung. Das bedeutete eine Verdoppelung zu 2014 (50 Akte) und entspricht ebenso konstant seit 4 Jahren etwa 10% der Gesamtaktenleistung der Destination „Serbien, Mitbetreuung Montenegro“. Die Police Cooperation Convention (PCC) wurde vor allem im Bereich „Bilaterale Maßnahmen, wie Entsendung von Dokumentenberatern, bzw. Grenzschutzschwerpunkten an der Grenze zu Albanien und Alpinausbildung und andere Formen von Ausbildung“ herangezogen.

Die meisten operativen Kooperationsakte finden sich im Bereich Suchtgift und Organisierter Kriminalität (OK) sowie Fahndung. Montenegrinische Tätergruppierungen finden sich nahezu immer im Kontext zu serbischen Gruppierungen und auch der Informationsaustausch findet im Verbindungsbeamten-Büro nahezu ausschließlich über das 3-Länder-Ermittlungsfeld Österreich-Serbien-Montenegro statt. Ein alleiniges Auftreten einer montenegrinischen Täterstruktur im österreichischen Bundesgebiet ist dem Verbindungsbeamten in seinem Tätigkeitsfeld seit 2014 noch nie untergekommen. Die Auskunftsbereitschaft der montenegrinischen Sicherheitsbehörden, vor allem gegenüber dem Bundeskriminalamt ist vorbildlich.

Medial aufsehenerregende Fälle (wieder Montenegro und Serbien gemeinsam) konnten erfolgreich bearbeitet werden (zB „Pink Panther“, OK-Morde auch in Wien, Operation „Streetrunner“).
Die Zusammenarbeit funktioniert gut. Jeder Schritt für eine verbesserte Zusammenarbeit ist zu begrüßen, sohin auch dieses Abkommen, das, wie Abkommen das grundsätzlich tun, näher zueinander führt und zum gegenseitigen Verständnis beiträgt. Dazu bedarf es nicht immer einer großen Anzahl von Anlassfällen, zumal die Erledigung dann entsprechend im normalen Dienstbetrieb erfolgen kann.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.