Vorhaben
Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung Wien - Trendwerk 2017; JobTransfair 2017
Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung Wien - Trendwerk 2017; JobTransfair 2017
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: -43.859
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Arbeitsmarkterfolg
Beschreibung des Ziels
Anzahl der Personen, die sich am 92. Tag nach Austritt aus der Maßnahme in einem Beschäftigungsverhältnis befinden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Prozentzahl an AbsolventInnen, die am 92. Tag nach Austritt aus dem Projekt in einem Dienstverhältnis am regulären Arbeitsmarkt stehen. [%]
Istwert
26,1%
Zielzustand
25,0%
Datenquelle: Arbeitsmarktservice Datawarehouse (DWH)
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung – JobTransfair 2017
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Förderung der Sozialökonomischen Betriebe erfolgt im Sinne des § 34 i.V.m. § 32 (3) und § 37 d AMSG. Die Gewährung der Beihilfe erfolgt in Form einer schriftlichen Fördervereinbarung.
Zugang zum Transit-Dienstverhältnis (DV) erfolgt über eine Beratungs- und Betreuungseinrichtung (BBE) und eingeschränkte Vorbereitungsphase (Trainingsphase mit Deckung des Lebensunterhaltes (DLU)) Aufgrund des bislang erprobten, erfolgreichen Einstieges über eine BBE wird auch im kommenden Jahr der direkte Zugang über eine BBE zu einem Transit-Dienstverhältnis neben der „Vorbereitungsphase“ zur Durchführung spezifischer Vermittlungstätigkeiten eingesetzt. Für die BBE-TeilnehmerInnen wird entweder ein Dienstverhältnis am 1. Arbeitsmarkt mit Unterstützung der Eingliederungsbeihilfe „50+“ gesucht, oder ein Dienstverhältnis über die Überlassung im SÖBÜ. In der Vorbereitungsphase werden jene Personen eingesetzt, die eine intensivere Auseinandersetzung mit ihren Arbeitsmarktmöglichkeiten für einen Dienstverhältnisantritt benötigen. Hier werden zur Vorbereitung unterstützende Workshops angeboten.
Es ist somit gewährleistet, dass eine Aufnahme in den SÖBÜ nur dann erfolgt, wenn ein konkretes und nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz § 9 (2) zumutbares Überlassungsangebot gemacht werden kann und die Aussicht auf eine solche Überlassung besteht oder eine Beschäftigung auf einem projektinternen Transitarbeitsplatz angeboten werden kann.
Klassische Transitarbeitsplätze:
Seit 2015 bieten alle drei SÖBÜs auch klassische Transitarbeitsplätze an, wo wichtige Berufskenntnisse erlernt oder vertieft werden und auch die Stehzeit durch aktive Arbeitseinsätze sinnvoll genutzt werden kann.
Umsetzung von Schulungs- und Betreuungsangeboten während Stehzeiten
Das Schulungs- und Betreuungsangebot in der Vorbereitungsphase und während der „Stehzeiten“ der TeilnehmerInnen in der DV-Phase als Transitarbeitskraft wird bei Bedarf eingesetzt.
Folgendes 4-Säulen-Qualifizierungsmodell wird von allen Trägern angeboten:
– In Säule 1 soll vor allem eine Abklärung vorhandener oder mangelnder Basisqualifikationen (Deutsch, Mathematik, IT-Basics) durchgeführt werden, wobei daran gedacht ist, geringere Defizite auch gleich durch entsprechende Schulungsmaßnahmen zu bearbeiten
– Säule 2 sind individualisierte fachliche Weiterbildungsangebote im engeren Sinn (z.B. Workshops zur Steigerung der Wirtschaftskompetenz, wie EBDL oder Finanzführer-schein, EDV-Zusatzqualifizierungen oder eher arbeitsplatzbezogene Angebote, wie Staplerschein, o.ä.)
– Säule 3 stellen gesundheitsfördernde Maßnahmen dar
– Säule 4 stellen persönlichkeitsbezogene und bewerbungsrelevante Angebote dar
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung – Trendwerk 2017
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Förderung der Sozialökonomischen Betriebe erfolgt im Sinne des § 34 i.V.m. § 32 (3) und § 37 d AMSG. Die Gewährung der Beihilfe erfolgt in Form einer schriftlichen Fördervereinbarung.
Zugang zum Transit-Dienstverhältnis (DV) erfolgt über eine Beratungs- und Betreuungseinrichtung (BBE) und eingeschränkte Vorbereitungsphase (Trainingsphase mit Deckung des Lebensunterhaltes (DLU)) Aufgrund des bislang erprobten, erfolgreichen Einstieges über eine BBE wird auch im kommenden Jahr der direkte Zugang über eine BBE zu einem Transit-Dienstverhältnis neben der „Vorbereitungsphase“ zur Durchführung spezifischer Vermittlungstätigkeiten eingesetzt. Für die BBE-TeilnehmerInnen wird entweder ein Dienstverhältnis am 1. Arbeitsmarkt mit Unterstützung der Eingliederungsbeihilfe „50+“ gesucht, oder ein Dienstverhältnis über die Überlassung im SÖBÜ. In der Vorbereitungsphase werden jene Personen eingesetzt, die eine intensivere Auseinandersetzung mit ihren Arbeitsmarktmöglichkeiten für einen Dienstverhältnisantritt benötigen. Hier werden zur Vorbereitung unterstützende Workshops angeboten.
Es ist somit gewährleistet, dass eine Aufnahme in den SÖBÜ nur dann erfolgt, wenn ein konkretes und nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz § 9 (2) zumutbares Überlassungsangebot gemacht werden kann und die Aussicht auf eine solche Überlassung besteht oder eine Beschäftigung auf einem projektinternen Transitarbeitsplatz angeboten werden kann.
Klassische Transitarbeitsplätze:
Seit 2015 bieten alle drei SÖBÜs auch klassische Transitarbeitsplätze an, wo wichtige Berufskenntnisse erlernt oder vertieft werden und auch die Stehzeit durch aktive Arbeitseinsätze sinnvoll genutzt werden kann.
Umsetzung von Schulungs- und Betreuungsangeboten während Stehzeiten
Das Schulungs- und Betreuungsangebot in der Vorbereitungsphase und während der „Stehzeiten“ der TeilnehmerInnen in der DV-Phase als Transitarbeitskraft wird bei Bedarf eingesetzt.
Folgendes 4-Säulen-Qualifizierungsmodell wird von allen Trägern angeboten:
– In Säule 1 soll vor allem eine Abklärung vorhandener oder mangelnder Basisqualifikationen (Deutsch, Mathematik, IT-Basics) durchgeführt werden, wobei daran gedacht ist, geringere Defizite auch gleich durch entsprechende Schulungsmaßnahmen zu bearbeiten
– Säule 2 sind individualisierte fachliche Weiterbildungsangebote im engeren Sinn (z.B. Workshops zur Steigerung der Wirtschaftskompetenz, wie EBDL oder Finanzführer-schein, EDV-Zusatzqualifizierungen oder eher arbeitsplatzbezogene Angebote, wie Staplerschein, o.ä.)
– Säule 3 stellen gesundheitsfördernde Maßnahmen dar
– Säule 4 stellen persönlichkeitsbezogene und bewerbungsrelevante Angebote dar
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Bewilligung des Vorhabens erfolgte inklusive einer möglichen Aufstockungsoption.
Unter Berücksichtigung der wahrgenommenen Aufstockungsoption belief sich die Bewilligungssumme bei Jobtransfair auf 25,842 Mio. €. Die Abrechnungssumme betrug 23,030 Mio. €. Die starke Abweichung zwischen Bewilligungssumme und Abrechnungsbetrag erklärt sich dadurch, dass die tatsächlichen Kosten deutlich geringer waren als kalkuliert und etwas höhere Markterlöse erzielt werden konnten.
Unter Berücksichtigung der wahrgenommenen Aufstockungsoption belief sich die Bewilligungssumme bei Trendwerk auf 21,973 Mio. €. Die Abrechnungssumme betrug 20,830 Mio. €. Die Abweichung zwischen Bewilligungssumme und Abrechnungsbetrag erklärt sich dadurch, dass deutlich höhere Markterlöse erzielt werden konnten, als kalkuliert.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die ggst. Vorhaben konnten für 3.689 Personen aus den Zielgruppen Personen über 50 Jahre, Langzeitbeschäftigungslos (über ein Jahr) sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte eine Beschäftigung in der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung schaffen. 26,13% davon konnten im Anschluss an die Überlassung in ein nachhaltiges Dauerdienstverhältnis am 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden. Bei einem durchschnittlichen Tagsatz der LeistungsbezieherInnen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz von 26,6 Euro pro Tag (Wert 2017 in Wien) bringt das eine errechnete Einsparung von rund 770.000 Euro pro Monat bei rund 964 nun beschäftigten Personen.
Die Auswirkungen von Langzeitarbeitslosigkeit wurden mittlerweile mehrfach untersucht. Es ist bekannt, dass mit der Dauer der Arbeitslosigkeit die Gefahr von sozialer Isolation und eine Beeinträchtigung der Gesundheit (psychisch wie physisch) steigt. Damit einhergehend zeigt sich eine Verringerung der Ressourcen und Fähigkeiten zur Problembewältigung.
Das Angebot einer Arbeitskräfteüberlassung kann an dieser Stelle Menschen aus ihrer Vereinsamung holen, durch konkrete Erfahrungen in Beschäftigung, Kontakte und positive Arbeitserfahrungen ermöglichen und wieder eine neue (Tages-)Struktur geben.
Die Zufriedenheitswerte zeigen eindeutig in diese Richtung. Besonders hervorgehoben von den TeilnehmerInnen wurden der respektvolle Umgang der TrainerInnen mit den TeilnehmerInnen, die interkulturelle Kompetenz der TrainerInnen sowie die individuelle Unterstützung und Betreuung. Im Rahmen der sozialpädagogischen Beratung werden Themen wie Schuldenklärung (Ratenzahlungen, Unterhalt, Mietrückstände etc.), gesundheitliche Themen z.B. Zahnersatz, schlechte Arbeitserfahrungen, Männerthemen, Frauenthemen, Wohnungsfragen aufgearbeitet.
Der Anteil an Frauen betrug im Projekt „JobTransfair“ 45% und bei „Trendwerk“ 35%. In beiden Projekten werden frauenspezifische Unterstützungsmöglichkeiten zur Minderung der individuellen Problemstellungen am Arbeitsmarkt angeboten (z.B. Unterstützung bei der Ausweitung von Kinderbetreuungszeiten).
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Der durchschnittliche Bestand an Arbeitslosen erreichte 2017 in Wien ein Niveau von 124.075: Frauen waren mit einem Abnahme von 2,25% und Männer mit +4,15% konfrontiert. Der Frauenanteil lag bei 41,65%. Rund 39% der vorgemerkten Personen sind ausländische StaatsbürgerInnen.
Die Verteilung nach Alter zeigt 2017 auch Abnahmen der Arbeitslosigkeit in den Altersstufen bis 45 Jahren; einzig bei der Generation 50+ kam es zu einem Anstieg um 2,9%.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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