Vorhaben
2. Genehmigungsfreistellungsverordnung
2. Genehmigungsfreistellungsverordnung
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verminderung der Anzahl genehmigungspflichtiger gewerblicher Betriebsanlagen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Genehmigungspflichtige Betriebsanlagen bei Neugenehmigungen [Anzahl]
Istwert
0Anzahl
Zielzustand
0Anzahl
Datenquelle: Monitoring Verfahrensdauer im gewerblichen Betriebsanlagenrecht
Genehmigungspflichtige Änderungen bei bestehenden Betrieben [Anzahl]
Istwert
0Anzahl
Zielzustand
0Anzahl
Datenquelle: Monitoring Verfahrensdauer gewerbliche Betriebsanlagen
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Genehmigungsfreistellung von Betriebsanlagen im Bereich Handel, Büros, Lagerbetriebe, Kosmetik-, Fußpflege-, Friseur-, Massage- u. Bandagistenbetriebe, Änderungsschneidereien, Schuhservice, Fotografenbetriebe
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Verordnungsermächtigung gemäß § 74 Abs. 7 GewO 1994, nach welcher der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Arten von Betriebsanlagen bezeichnen kann, die jedenfalls keiner Genehmigung bedürfen, wenn von ihnen erwartet werden kann, dass die gemäß § 74 Abs. 2 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen hinreichend geschützt sind, bietet die Grundlage dafür, Betriebsanlagentypen genehmigungsfrei zu stellen.
Die Maßnahme besteht in der Erlassung einer solchen Verordnung, welche Betriebsanlagentypen in der jeweiligen Branche genehmigungsfrei stellt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Für den Bund ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Durch Wegfall von ca. 2.750 Genehmigungsverfahren betreffend gewerbliche Betriebsanlagen spart sich die Wirtschaft behördlich ca. 18:30 Stunden Aufwand pro Fall. Dies entspricht insgesamt einer jährlichen Ersparnis für die österreichische Wirtschaft von 4,1 Mio. €
Siehe Auswirkungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.