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Vorhaben

2. Genehmigungsfreistellungsverordnung

2. Genehmigungsfreistellungsverordnung

2019
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Genehmigungspflicht von gewerblichen Betriebsanlagen ist allgemein in § 74 Abs. 2 GewO 1994 beschrieben. Sie ist demnach dann gegeben, wenn Betriebsanlagen geeignet sind, die in dieser Bestimmung genannten geschützten Interessen (Leben und Gesundheit von Personen, Belästigung von Nachbarn, usw.) zu gefährden oder zu beeinträchtigen. Da diese Bestimmung sehr allgemein gefasst ist, können auch kleine Anlagen von der Genehmigungspflicht erfasst sein.

Im Sinne des Arbeitsprogramms der österreichischen Bundesregierung 2013 bis 2018 soll als Beitrag zur Entbürokratisierung und Entlastung eine Erweiterung der Genehmigungsfreistellung für ungefährliche Kleinstanlagen erfolgen. Die in der Verordnung beschriebenen Anlagentypen sollen von der Genehmigungspflicht freigestellt werden. Damit fällt in diesen Fällen die bisher notwendige Einzelfallbeurteilung dieser Anlagen durch die Behörde, die dazu führen kann, dass der Inhaber der Anlage ein Genehmigungsverfahren für diese Anlage durchlaufen muss, weg.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verminderung der Anzahl genehmigungspflichtiger gewerblicher Betriebsanlagen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Genehmigungspflichtige Betriebsanlagen bei Neugenehmigungen [Anzahl]

Istwert

0

Anzahl

Zielzustand

0

Anzahl

Datenquelle: Monitoring Verfahrensdauer im gewerblichen Betriebsanlagenrecht

Genehmigungspflichtige Änderungen bei bestehenden Betrieben [Anzahl]

Istwert

0

Anzahl

Zielzustand

0

Anzahl

Datenquelle: Monitoring Verfahrensdauer gewerbliche Betriebsanlagen


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Genehmigungsfreistellung von Betriebsanlagen im Bereich Handel, Büros, Lagerbetriebe, Kosmetik-, Fußpflege-, Friseur-, Massage- u. Bandagistenbetriebe, Änderungsschneidereien, Schuhservice, Fotografenbetriebe

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Verordnungsermächtigung gemäß § 74 Abs. 7 GewO 1994, nach welcher der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Arten von Betriebsanlagen bezeichnen kann, die jedenfalls keiner Genehmigung bedürfen, wenn von ihnen erwartet werden kann, dass die gemäß § 74 Abs. 2 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen hinreichend geschützt sind, bietet die Grundlage dafür, Betriebsanlagentypen genehmigungsfrei zu stellen.
Die Maßnahme besteht in der Erlassung einer solchen Verordnung, welche Betriebsanlagentypen in der jeweiligen Branche genehmigungsfrei stellt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Für den Bund ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Durch Wegfall von ca. 2.750 Genehmigungsverfahren betreffend gewerbliche Betriebsanlagen spart sich die Wirtschaft behördlich ca. 18:30 Stunden Aufwand pro Fall. Dies entspricht insgesamt einer jährlichen Ersparnis für die österreichische Wirtschaft von 4,1 Mio. €

Unternehmen

Siehe Auswirkungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtbeurteilung

Durch die Freistellung von insgesamt 6 Anlagentypen von der Genehmigungspflicht ist in diesen Fällen die bisher notwendige Einzelfallbeurteilung dieser Anlagen durch die Behörde, die dazu führen kann, dass der Inhaber der Anlage ein Genehmigungsverfahren für diese Anlage durchlaufen muss, entfallen. Es sind insgesamt ca. 2.750 betriebsanlagenrechtliche Genehmigungsverfahren jährlich weggefallen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen