Vorhaben
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen 2015/16-2017/18
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2015/16 bis 2017/18, mit der die Zweckzuschüsse des Bundes angehoben sowie der Kofinanzierungsschlüssel geändert wird und die Fördermöglichkeiten bei Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf um die gesamtheitliche Entwicklung erweitert werden.
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -60.000
Vorhabensart: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch nach den „Bildungsstandards zur Sprech- und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht" bei drei- bis sechsjährigen Kindern in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Sprachförderbedarf bei drei- bis sechsjährigen Kindern [%]
Istwert
68,0%
Zielzustand
30,0%
Datenquelle: Evaluationsschlussbericht 2017/18
Ziel 2: Durchführung von Sprachstandsfeststellungen bei drei- bis sechsjährigen Kindern in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen mit anschließender Förderung nach Feststellung eines Sprachförderbedarfs.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Sprachstandsfeststellungen bei drei- bis sechsjährigen Kindern [Anzahl]
Istwert
109.144Anzahl
Zielzustand
70.000Anzahl
Datenquelle: Evaluationsschlussbericht 2017/18
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Vereinb. gem. Art. 15a B-VG über d. frühe sprachl. Förderung in instit. Kinderbetreuungseinrichtungen für d. Kindergartenjahre 2015/16 bis 2017/18, mit der die Zweckzuschüsse des Bundes angehoben wird
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die bestehende Vereinbarung wird bis Ende 2018 verlängert und der Zweckzuschuss des Bundes für das Jahr 2015 auf 10.000.000 Euro angehoben. Weiters wird der Bund in den Jahren 2016 bis 2018 einen Zweckzuschuss in der Höhe von insgesamt 50.000.000 Euro zur Verfügung stellen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Zweckzuschüsse des Bundes wurden in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18 wie budgetiert entsprechend dem Verteilungsschlüssel an die Bundesländer überwiesen. Die nicht abgerechneten Bundeszuschüsse wurden von den Bundesländern gemäß Art 6 Abs. 2 der Vereinbarung im darauffolgenden Kindergartenjahr verwendet. Eine Rückerstattung von innerhalb der Laufzeit nicht verwendeten Bundesmitteln erfolgt nach Abschluss der Prüfung der von den Bundesländern vorgelegten Endabrechnungen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Das vorliegende WFA-Vorhaben entfaltet keine wesentlichen Auswirkungen in der Wirkungsdimension Soziales. Die gesellschaftliche Teilhabe von Knaben und Mädchen mit Behinderung wurde im Rahmen dieses Vorhabens jedenfalls sichergestellt. Allerdings liegen keine TeilnehmerInnenzahlen behinderter Menschen im Zusammenhang mit diesem Vorhaben vor.
Es ist unbestritten, dass das Beherrschen der deutschen Sprache beim Schuleintritt eine wichtige Grundlage für die spätere Schul- und Bildungslaufbahn ist. Bei der Planung der 15a-Vereinbarung ging man von einer Zielgruppe mit der Größe von 70.000 Kindern aus (siehe Kennzahl Sprachstandfeststellungen bei drei- bis sechsjährigen Kindern). Im Rahmen der Umsetzung der Vereinbarung konnten 97.621 Kinder in ihrer sprachlichen Entwicklung gefördert werden, somit wurde ihr Start in die Schullaufbahn erleichtert.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.