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Vorhaben

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen 2015/16-2017/18

2019
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -60.000

Vorhabensart: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Der Anteil von Kindern und Jugendlichen mit anderer Erstsprache als Deutsch steigt kontinuierlich an. In den Kindergärten kam es über die vergangenen sechs Jahre zu einer Zunahme von 10 % (in Wien sogar um rund 15 %) und in den Schulen um 5 % (vgl. Kindertagesheim- und Schulstatistik 2007/08 und 2013/14). Die 2012 im Zuge der Art. 15a B-VG Vereinbarung über die frühe sprachliche Förderung durchgeführten Sprachstandsfeststellungen zeigten, dass fast ein Viertel (21.351) der 85.873 getesteten Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen Sprachfördermaßnahmen benötigte, um zu ihren AltersgenossInnen aufschließen zu können.
Im Jahr 2013 wiesen 22.764 der 57.248 getesteten Kinder Sprachförderbedarf auf. Für das Förderjahr 2014 liegen derzeit noch keine Zahlen vor.

Die zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossene Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung von 2012 – 2014 lief mit 31. Dezember 2014 aus. Um die Sprachfördermaßnahmen in den Kindergärten fortsetzen zu können, wird mit dem Kindergartenjahr 2015/16 die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen bis zum Ende des Kindergartenjahres 2017/18 verlängert und die Zweckzuschüsse des Bundes auf maximal 20 Millionen Euro pro Kindergartenjahr angehoben. Das bedeutet eine Gesamtkostenbeteiligung des Bundes in der Höhe von maximal 60 Millionen Euro. Die Kofinanzierung zwischen Bund und Ländern soll im Verhältnis 2:1 erfolgen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Der Spracherwerb ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration und stellt eine unumgängliche Voraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt dar. Das Beherrschen der deutschen Sprache bildet damit die Grundlage für alle weiteren Integrationsprozesse. Die Bundesregierung hat sich daher im Nationalen Aktionsplan Integration zum Ausbau der frühen sprachlichen Förderung vor Schuleintritt bekannt. Mit diesem im Regierungsprogramm 2013 – 2018 verankerten Vorhaben wurde die im Nationalen Aktionsplan Integration vorgesehene frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16 bis 2017/18 umgesetzt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch nach den „Bildungsstandards zur Sprech- und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht" bei drei- bis sechsjährigen Kindern in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Sprachförderbedarf bei drei- bis sechsjährigen Kindern [%]

Istwert

68,0

%

Zielzustand

30,0

%

Datenquelle: Evaluationsschlussbericht 2017/18

Ziel 2: Durchführung von Sprachstandsfeststellungen bei drei- bis sechsjährigen Kindern in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen mit anschließender Förderung nach Feststellung eines Sprachförderbedarfs.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Sprachstandsfeststellungen bei drei- bis sechsjährigen Kindern [Anzahl]

Istwert

109.144

Anzahl

Zielzustand

70.000

Anzahl

Datenquelle: Evaluationsschlussbericht 2017/18


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Vereinb. gem. Art. 15a B-VG über d. frühe sprachl. Förderung in instit. Kinderbetreuungseinrichtungen für d. Kindergartenjahre 2015/16 bis 2017/18, mit der die Zweckzuschüsse des Bundes angehoben wird

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die bestehende Vereinbarung wird bis Ende 2018 verlängert und der Zweckzuschuss des Bundes für das Jahr 2015 auf 10.000.000 Euro angehoben. Weiters wird der Bund in den Jahren 2016 bis 2018 einen Zweckzuschuss in der Höhe von insgesamt 50.000.000 Euro zur Verfügung stellen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-60.000

Tsd. Euro

Plan

-60.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

60.000

Tsd. Euro

Plan

60.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

60.000

Tsd. Euro

Plan

60.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-10.000

Tsd. Euro

Plan

-10.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

10.000

Tsd. Euro

Plan

10.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

10.000

Tsd. Euro

Plan

10.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-20.000

Tsd. Euro

Plan

-20.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

20.000

Tsd. Euro

Plan

20.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

20.000

Tsd. Euro

Plan

20.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-20.000

Tsd. Euro

Plan

-20.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

20.000

Tsd. Euro

Plan

20.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

20.000

Tsd. Euro

Plan

20.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-10.000

Tsd. Euro

Plan

-10.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

10.000

Tsd. Euro

Plan

10.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

10.000

Tsd. Euro

Plan

10.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Zweckzuschüsse des Bundes wurden in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18 wie budgetiert entsprechend dem Verteilungsschlüssel an die Bundesländer überwiesen. Die nicht abgerechneten Bundeszuschüsse wurden von den Bundesländern gemäß Art 6 Abs. 2 der Vereinbarung im darauffolgenden Kindergartenjahr verwendet. Eine Rückerstattung von innerhalb der Laufzeit nicht verwendeten Bundesmitteln erfolgt nach Abschluss der Prüfung der von den Bundesländern vorgelegten Endabrechnungen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Soziales

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Das vorliegende WFA-Vorhaben entfaltet keine wesentlichen Auswirkungen in der Wirkungsdimension Soziales. Die gesellschaftliche Teilhabe von Knaben und Mädchen mit Behinderung wurde im Rahmen dieses Vorhabens jedenfalls sichergestellt. Allerdings liegen keine TeilnehmerInnenzahlen behinderter Menschen im Zusammenhang mit diesem Vorhaben vor.

Kinder und Jugend

Es ist unbestritten, dass das Beherrschen der deutschen Sprache beim Schuleintritt eine wichtige Grundlage für die spätere Schul- und Bildungslaufbahn ist. Bei der Planung der 15a-Vereinbarung ging man von einer Zielgruppe mit der Größe von 70.000 Kindern aus (siehe Kennzahl Sprachstandfeststellungen bei drei- bis sechsjährigen Kindern). Im Rahmen der Umsetzung der Vereinbarung konnten 97.621 Kinder in ihrer sprachlichen Entwicklung gefördert werden, somit wurde ihr Start in die Schullaufbahn erleichtert.

Gesamtbeurteilung

Die Gesamtbeurteilung der Wirkung dieses Vorhabens mit „teilweise eingetreten“ ist insofern gerechtfertigt, als dass das Ziel 1 nicht erreicht wurde und das Ziel 2 überplanmäßig erreicht wurde.
Das Ziel 1, Verbesserung der Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch zu Beginn der Schulpflicht, wurde nicht erreicht. Der Zielzustand, also die Quote der drei- bis sechsjährigen Kinder mit Sprachförderbedarf auf 30 % zu senken, wurde verfehlt.
Die Gründe dafür sind einerseits die erhöhte Anzahl der Testungen, andererseits vermutete Abweichungen in der Methodik bei Erfassung des Ausgangszustands im Kindergartenjahr 2012/13 und bei Erfassung des Ist-Zustands im Kindergartenjahr 2017/18. Aus heutiger Sicht lässt sich das bei der Ermittlung des Ausgangszustands 2012/13 angewandte Messsystem nicht rekonstruieren. Somit kann heute nicht nachvollzogen werden, ob die Tests, auf denen der Ausgangszustand beruhte, flächendeckend (z.B. auch in Problemkindergärten) und anhand kohärenter Kriterien durchgeführt wurden.
Mit der erhöhten Anzahl an Testungen im Vergleich zum Ausganszustand wurde eine Datenlage geschaffen, welche die Realität besser abbildet. Der Ist-Zustand wurde anhand jener Wirkungskennzahl erfasst, die in der 15a-Vereinbarung festgeschrieben ist. Diese Wirkungskennzahl entspricht dem Zahlenwert, um welchen sich der Sprachförderbedarf nach den durchgeführten Fördermaßnahmen im Zeitraum eines Kindergartenjahres, gemessen an der Anzahl der Kinder, verringert hat. Maßgeblich hierfür sind die beiden Testzeitpunkte zu Beginn und am Ende eines Förderjahres/Kindergartenjahres. Die Berechnungsmethode des Istwerts 2017/18 gibt daher konkrete Auskünfte darüber, in welchem prozentuellen Ausmaß sich der Sprachstand bei demselben Personenkreis nach der Durchführung von Fördermaßnahmen derart gebessert hat, dass nach Abschluss des Förderjahres kein weiterer Förderbedarf mehr gegeben war. Der angestrebte Zielzustand 2017/18 von 30 % beruhte auf dem aus heutigen Sicht nicht mehr rekonstruierbaren Messsystem des Ausgangszustandes 2012/13. Der Istzustand 2017/18 besagt somit, dass 32 % der Kinder keinen Sprachförderbedarf mehr aufweisen. Verbesserungen des Sprachstandes bei den restlichen geförderten Kindern sind zwar nachgewiesen, werden aber über die Wirkungskennzahl nicht ausgedrückt.

Hinsichtlich des Ziels 2 war geplant, im Zuge der Umsetzung der 15a-Vereinbarung 70.000 Sprachstandsfestellungen pro Kindergartenjahr durchzuführen. Das Ziel konnte insofern überplanmäßig erreicht werden, als dass im Zielzustand der Evaluierung, nämlich im Kindergartenjahr 2017/18, 109.114 Kinder einer Sprachstandsfeststellung unterzogen werden konnten. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Bundesländer aufbauend auf den Erfahrungen der vorangegangenen Vereinbarungen ihre Testungskapazitäten ausgebaut haben.
Im Weiteren soll positiv hervorgehoben werden, dass bei der Umsetzung der Vereinbarung der Sprachstand von bis zu 70 % der Kinder eines Kindergartenjahrgangs getestet werden konnten. Außerdem wurden bis zu 93 % der Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf entsprechend gefördert. Über die gesamte Laufzeit der Vereinbarung konnten so rd. 100.000 Förderplätze im Rahmen der Vereinbarung über die frühe sprachliche Förderung angeboten werden. Auf Grund der genaueren und zuverlässigeren Datenlage konnten die Kinder zielgerichteter gefördert werden.
Ergänzend wird festgehalten, dass die gewonnenen Erfahrungswerte in die Nachfolgevereinbarung eingeflossen sind, um auch beim Vollzug der nachfolgenden Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 ein bedarfsgerechtes und zielgruppenorientiertes Angebot an Sprachfördermaßnahmen sicherzustellen.


Verbesserungspotentiale

Verbesserungspotentiale, die im Rahmen der Durchführung ersichtlich wurden, sind bereits in die Ausgestaltung der Folgevereinbarung eingeflossen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen