Vorhaben
Qualitätsverbesserung der Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum
Qualitätsverbesserung der Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: -478
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Qualitätsverbesserung der Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum
Beschreibung des Ziels
Bei den Gastronomiebetrieben in ländlichen Gebieten (Gemeinden kleiner als 30.000 Einwohner) handelt es sich vor allem um Klein- und Kleinstunternehmen, die laufend Anstrengungen unternehmen müssen, um wettbewerbsfähig zu sein. Es hat sich jedoch ein Investitionsrückstau in Hinblick auf die Qualität der betrieblichen Infrastruktur ergeben.
Die zins- und kostenfreie Bereitstellung von Kreditmitteln bis zu 300.000,00 Euro im Einzelfall soll einen Impuls für unternehmerische Investitionen setzen und zu einer Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit, Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie zur gastronomischen Versorgung im ländlichen Raum beitragen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der förderbaren Gastronomiebetriebe [%]
Istwert
57,18%
Zielzustand
70,00%
Datenquelle: ÖHT - Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Zins- und kostenfreie Bereitstellung von ERP-Kleinkreditmitteln
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Förderungsaktion für ländliche Gastronomiebetriebe im Detail:
Die ÖHT, die die betriebliche Tourismusförderung des Bundes abwickelt und Treuhandbank für das ERP-Tourismus-Programm ist, setzt die Förderungsaktion um.
Basis der Förderung ist ein ERP-Kleinkredit mit kurzer Laufzeit (0,5 Jahre Ausnützungszeit, 1 Jahr tilgungsfrei + 5 Jahre Tilgung) in Höhe von 10.000,00 Euro bis 300.000,00 Euro gemäß aws erp-Kleinkreditprogramm. Die Förderung des Bundes nach diesen Richtlinien besteht in der Übernahme der Einmalkosten für die Gewährung des ERP-Kleinkredits (0,95 %) und des gesamten Zinsendienstes (mit Stand 31. Juli 2016: 0,50 % fix für 0,5 Jahre Ausnützungszeit und 1 Jahr tilgungsfrei sowie 0,75 % fix für 5 Jahre Tilgungs-zeit). Das geförderte Unternehmen erhält somit ein über die gesamte Laufzeit kreditkostenfreies Darlehen.
Grundsätzlich gilt, dass die seitens des BMWFW zur Verfügung gestellten Zinsenzuschüsse auf Basis eines fiktiven Tilgungsplanes errechnet und bereitgestellt werden. Eine zwischen der ÖHT und dem Förderungsnehmer abgeschlossene Vereinbarung in Bezug auf eine verlängerte Laufzeit, fixe oder variable Verzinsung und/oder eine Aussetzung von Tilgungen während der Rückzahlungszeit verändert die Zinsenzuschussleistungen des BMWFW ebenso wenig wie eine verspätete Ausnützung durch den Kreditnehmer.
Weiters besteht die Möglichkeit der Gewährung einer Haftung durch die ÖHT gemäß Punkt 4.1.8 der Richtlinie des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014 – 2020 mit einer Haftungsquote von bis zu 80 %. Im Fall einer positiven Erledigung werden die entsprechende Haftungsprovision (0,8 % p. a.) und die Bearbeitungsgebühr (1,0 % p. a.) ebenfalls vom Bund getragen.
Mit dem Förderungsvolumen von 1 Mio. Euro kann ein Kreditvolumen in Höhe von 14 Mio. Euro ausgelöst werden. Bei einem durchschnittlichen Kreditvolumen im Einzelfall von 100.000,00 Euro können rund 140 Unternehmen unterstützt werden.
Zu den förderbaren Investitionsschwerpunkten zählen Küchenausgestaltungen, Sanitäreinrichtungen, Gastraumausstattungen (inkl. pauschalierte Verbrauchsgüter) und Gastraumaußenbereiche (Fassadengestaltungen, Schanigarten, Markisen, … ).
Die Förderungsvergabe erfolgt chronologisch entsprechend der Reihenfolge des Eintreffens des Förderungsansuchen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die zur Verfügung stehenden Budgetmittel verbraucht sind bzw. längstens bis 30. November 2016.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Bank- und Bundeshaftung BMNT insgesamt: EUR 478 Tsd.€
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Dem Unternehmen wird ein vereinfachter Zugang zu einem ganzheitlichen Finanzierungs- und Förderinstrument ermöglicht (Zinsenzuschuss, Kredit, Haftungsübernahme), um die Möglichkeit für die Durchführung notwendiger Investitionen zu schaffen.
Wobei mit Zins- und Haftungszuschüssen des BMNT in der Höhe von EUR 477.837,0 ein Investitionsvolumen von EUR 15.730.613 ausgelöst werden konnte.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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