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Vorhaben

Qualitätsverbesserung der Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum

Qualitätsverbesserung der Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum

2019
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: -478

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Grund und Ausmaß:
Bei Gastronomiebetrieben in ländlichen Gemeinden (kleiner als 30.000 Einwohner) handelt es sich vor allem um Klein- und Kleinstunternehmen, die laufend Anstrengungen unternehmen müssen, um wettbewerbsfähig zu sein. Parallel hierzu hat sich jedoch ein Investitionsrückstau in Hinblick auf die Qualität der betrieblichen Infrastruktur ergeben. Daher wären Impulse zu setzen, die zu einer Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit beitragen, Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern und zu einer gastronomischen Versorgung im ländlichen Raum beitragen.

Betroffene:
Klein- und Kleinstunternehmen der Gastronomie (ÖNACE 56.10-1 Restaurants und Gaststätten sowie ÖNACE 56.10-3 Caféhäuser) im ländlichen Raum.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Thema Landgastronomie ist Bestandteil der aktuellen strategischen Überlegungen des Ressorts (Plan T – Masterplan für Tourismus).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Qualitätsverbesserung der Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum

Beschreibung des Ziels

Bei den Gastronomiebetrieben in ländlichen Gebieten (Gemeinden kleiner als 30.000 Einwohner) handelt es sich vor allem um Klein- und Kleinstunternehmen, die laufend Anstrengungen unternehmen müssen, um wettbewerbsfähig zu sein. Es hat sich jedoch ein Investitionsrückstau in Hinblick auf die Qualität der betrieblichen Infrastruktur ergeben.
Die zins- und kostenfreie Bereitstellung von Kreditmitteln bis zu 300.000,00 Euro im Einzelfall soll einen Impuls für unternehmerische Investitionen setzen und zu einer Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit, Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie zur gastronomischen Versorgung im ländlichen Raum beitragen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der förderbaren Gastronomiebetriebe [%]

Istwert

57,18

%

Zielzustand

70,00

%

Datenquelle: ÖHT - Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Zins- und kostenfreie Bereitstellung von ERP-Kleinkreditmitteln

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Förderungsaktion für ländliche Gastronomiebetriebe im Detail:
Die ÖHT, die die betriebliche Tourismusförderung des Bundes abwickelt und Treuhandbank für das ERP-Tourismus-Programm ist, setzt die Förderungsaktion um.
Basis der Förderung ist ein ERP-Kleinkredit mit kurzer Laufzeit (0,5 Jahre Ausnützungszeit, 1 Jahr tilgungsfrei + 5 Jahre Tilgung) in Höhe von 10.000,00 Euro bis 300.000,00 Euro gemäß aws erp-Kleinkreditprogramm. Die Förderung des Bundes nach diesen Richtlinien besteht in der Übernahme der Einmalkosten für die Gewährung des ERP-Kleinkredits (0,95 %) und des gesamten Zinsendienstes (mit Stand 31. Juli 2016: 0,50 % fix für 0,5 Jahre Ausnützungszeit und 1 Jahr tilgungsfrei sowie 0,75 % fix für 5 Jahre Tilgungs-zeit). Das geförderte Unternehmen erhält somit ein über die gesamte Laufzeit kreditkostenfreies Darlehen.
Grundsätzlich gilt, dass die seitens des BMWFW zur Verfügung gestellten Zinsenzuschüsse auf Basis eines fiktiven Tilgungsplanes errechnet und bereitgestellt werden. Eine zwischen der ÖHT und dem Förderungsnehmer abgeschlossene Vereinbarung in Bezug auf eine verlängerte Laufzeit, fixe oder variable Verzinsung und/oder eine Aussetzung von Tilgungen während der Rückzahlungszeit verändert die Zinsenzuschussleistungen des BMWFW ebenso wenig wie eine verspätete Ausnützung durch den Kreditnehmer.
Weiters besteht die Möglichkeit der Gewährung einer Haftung durch die ÖHT gemäß Punkt 4.1.8 der Richtlinie des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014 – 2020 mit einer Haftungsquote von bis zu 80 %. Im Fall einer positiven Erledigung werden die entsprechende Haftungsprovision (0,8 % p. a.) und die Bearbeitungsgebühr (1,0 % p. a.) ebenfalls vom Bund getragen.

Mit dem Förderungsvolumen von 1 Mio. Euro kann ein Kreditvolumen in Höhe von 14 Mio. Euro ausgelöst werden. Bei einem durchschnittlichen Kreditvolumen im Einzelfall von 100.000,00 Euro können rund 140 Unternehmen unterstützt werden.
Zu den förderbaren Investitionsschwerpunkten zählen Küchenausgestaltungen, Sanitäreinrichtungen, Gastraumausstattungen (inkl. pauschalierte Verbrauchsgüter) und Gastraumaußenbereiche (Fassadengestaltungen, Schanigarten, Markisen, … ).

Die Förderungsvergabe erfolgt chronologisch entsprechend der Reihenfolge des Eintreffens des Förderungsansuchen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die zur Verfügung stehenden Budgetmittel verbraucht sind bzw. längstens bis 30. November 2016.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2019
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-478

Tsd. Euro

Plan

-888

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

478

Tsd. Euro

Plan

888

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

478

Tsd. Euro

Plan

888

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-239

Tsd. Euro

Plan

-444

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

239

Tsd. Euro

Plan

444

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

239

Tsd. Euro

Plan

444

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-239

Tsd. Euro

Plan

-444

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

239

Tsd. Euro

Plan

444

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

239

Tsd. Euro

Plan

444

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Bank- und Bundeshaftung BMNT insgesamt: EUR 478 Tsd.€

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Dem Unternehmen wird ein vereinfachter Zugang zu einem ganzheitlichen Finanzierungs- und Förderinstrument ermöglicht (Zinsenzuschuss, Kredit, Haftungsübernahme), um die Möglichkeit für die Durchführung notwendiger Investitionen zu schaffen.
Wobei mit Zins- und Haftungszuschüssen des BMNT in der Höhe von EUR 477.837,0 ein Investitionsvolumen von EUR 15.730.613 ausgelöst werden konnte.

Gesamtbeurteilung

Das Ziel von 140 geförderten Gastronomiebetrieben wurde mit 138 Förderungsfällen praktisch erreicht. Das geförderte Gesamtinvestitionsvolumen lag mit EUR 11,08 Mio. unter den angepeilten EUR 14,00 Mio. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Förderungsprojekte mit durchschnittlich EUR 80.000,00 Kreditvolumen deutlich kleiner ausfielen als die angenommenen EUR 100.000,00 Kreditvolumen. Der Budgetmitteleinsatz von rd. EUR 478.000,00 blieb deutlich unter den erwarteten EUR 888.000,00, weil weniger als 20% der Förderungsfälle eine Bundeshaftung in Anspruch genommen haben. Daher waren die Haftungskosten in weit weniger Fällen vom Bund zu übernehmen als ursprünglich berechnet.

Die für die Förderungsaktion notwendigen Kreditmittel wurden aus dem ERP*-Kleinkreditbereich bedeckt. Da diese Mittel mit EUR 20 Mio. im Jahr begrenzt waren und auch eine starke Nachfrage aus anderen Bereichen außerhalb der Landgastronomie zu verzeichnen war, konnte das angestrebte Verhältnis von 70 % nicht vollständig erreicht werden. Die erreichten 57,18 % sind – vor dem Hintergrund des Ausgangswertes von 34 % – dennoch als Erfolg zu werten.

Rückwirkend betrachtet, waren die gesetzten Maßnahmen für die Zielerreichung geeignet.

Eine detailliertere Darstellung von Strategien, die vor der COVID-19 Krise verfasst wurden, ist nicht zielführend.

*ERP: steht für „European Recovery Programme“


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.