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Vorhaben

Programm für ländliche Entwicklung in Österreich 2014 – 2020

2019
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -1.170.027

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Österreich verfolgte bereits vor dem Beitritt zur EU 1995 das Ziel, eine multifunktionale, nachhaltige und wettbewerbsorientierte Land- und Forstwirtschaft möglichst flächendeckend zu sichern (siehe LWG 1992). Eine derart ausgerichtete agrarpolitische Strategie, die dem Paradigma vom Wachsen und Weichen entgegenwirkt, ist für die Erhaltung und Entwicklung vitaler ländlicher Regionen von besonderer Relevanz: eine kritische Masse von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und die auf den Bauernhöfen lebenden Menschen bilden den Grundstock für die infrastrukturelle Versorgung der Dörfer; die von diesen Betrieben gestaltete Kulturlandschaft ist ein attraktiver Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum für LandbewohnerInnen und TouristInnen und stimuliert somit den Wirtschaftskreislauf.
Die Vitalität ländlicher Gesellschaften ist überall dort bedroht wo einerseits Betriebsauflassungen und das Wildfallen von vormals landwirtschaftlich genutzten Flächen Abwanderung verursachen – also insbesondere in den von der Natur benachteiligten und/oder bezüglich ihrer Lage peripheren Gebieten – und andererseits in landwirtschaftlich günstigen Lagen, in denen der Strukturwandel besonders rasant verläuft und die verbleibende landwirtschaftliche Bevölkerung zu gering ist, um das soziale Leben eines solchen Dorfes in Gang zu halten.
In bisher drei Programmperioden war es Österreich möglich, diese Strategie mit Hilfe der GAP-Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums zu forcieren, da sie in vollem Einklang mit den Zielen der GAP-Reform von 1992 und dem darauf aufbauenden Europäischen Agrarmodell (1997) steht.
Österreich wird grundsätzlich auch in der Periode 2014 – 2020 an dieser Ausrichtung festhalten und die Finanzressourcen darauf ausrichten. Dies wurde bereits im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung österreichintern vereinbart und die Allokation der ELER-Mittel auf die thematischen Ziele des gemeinsamen strategischen Rahmens darauf abgestimmt.
In der SWOT-Analyse wird die herausragende Stellung der ländlichen Gebiete als Wirtschafts- und Lebensraum beschrieben. Das naturräumliche Potenzial stellt eine große Stärke dar. Aufgrund der langjährigen Forcierung einer Land- und Forstwirtschaft, welche neben der Produktionsfunktion auch die anderen Funktionen nicht vernachlässigt, präsentiert sich dieses Potenzial in weiten Teilen des Landes als gepflegte Kulturlandschaft.
Aus der SWOT-Analyse geht aber auch hervor, dass in der Produktivität der österreichischen Landwirtschaft im europäischen Vergleich Defizite bestehen, die sich bei gleichzeitiger Sicherstellung einer nachhaltigen umweltfreundlichen Produktion insbesondere aufgrund der naturräumlichen Situation nicht nur mit der Ausschöpfung von Skaleneffekten beheben lassen werden.
Ein weiteres Kennzeichen der österreichischen Landwirtschaft ist die moderate Intensität der Produktion. Diese ist einerseits darauf zurück zu führen, dass sich erhebliche Teile der landwirtschaftlichen Flächen nur extensiv bewirtschaften lassen, andererseits darauf, dass bisher auf das maximale, aber für die Umwelt bedenkliche Ausschöpfen von Produktionspotenzialen verzichtet wurde (z. B. mit der GVO-kritischen Haltung von Regierung und Zivilgesellschaft in Österreich). Sowohl großflächige Nutzungsaufgaben als auch umweltschädliche Intensivierungen konnten dank der seit 1995 breit angebotenen Agrarumweltmaßnahmen begrenzt werden.
Es ist daher verstärkt auf die Möglichkeiten der Wertschöpfungsverbesserung im Rahmen von höherpreisigen Qualitätsprodukten zu setzen, wobei die bereits vorherrschende Umweltorientierung der österreichischen Landwirtschaft eine gute Ausgangsbasis bietet. Der Biologische Landbau, der sich innerhalb der vergangenen 20 Jahre von einer unscheinbaren Nische zu einem 20 %-Segment entwickelt hat, steht an der Spitze dieser Strategie. Zu diesem Zweck muss insbesondere die Innovationsorientierung verstärkt werden.
Vor diesem Hintergrund wurden jene Bedarfe abgeleitet, die mit den Maßnahmen dieses Programms berücksichtigt werden können. Die Bedarfe sind so formuliert, dass ihre Berücksichtigung eine integrierte, prioritätenübergreifende Umsetzung erfordert.
Die Bedarfe, die für die Fortsetzung der Umweltorientierung der österreichischen Land- und Forstwirtschaft erforderlich sind und auf die Aufrechterhaltung der aus den vorhin genannten Gründen erforderlichen flächendeckenden landwirtschaftlichen Bewirtschaftung abzielen, werden in der Zuteilung von Finanzmitteln priorisiert. Nur dadurch ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung der strategischen Aufgaben möglich.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Mit dem Programm LE 2020 werden wieder wichtige Impulse im Sinne der Europa-2020-Strategie zur Stärkung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums anvisiert
Mit einem Budgetvolumen von rund 7,7 Milliarden Euro werden sowohl Investitionsschwerpunkte gesetzt als auch die nachhaltige Stärkung des ländlichen Raumes als ein wesentliches Ziel weiterverfolgt.
Mit den eingesetzten Mitteln wird einerseits ein wichtiger Beitrag zur Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen besonders in den benachteiligten Gebieten erreicht und anderseits durch den Schwerpunkt auf Investitionen auch ein Beschäftigungsimpuls im ländlichen Raum ausgelöst. Darüber hinaus wird durch die verbesserte Unterstützung der KMU und die Förderung von sozialen Einrichtungen eine Erweiterung der bisherigen Förderschwerpunkte vorgenommen.
Dem Programm LE2020 kann eine große Rolle in der Bewahrung und dem Schutz der Umwelt zugesprochen werden. Ohne die Maßnahmen des Programms wäre mit einer negativen Entwicklung im Sinne der Umweltschutzziele zu rechnen. Wesentliche Auswirkungen sind auf die biologische Vielfalt, auf Oberflächengewässer und das Grundwasser und sehr wahrscheinlich auch im Bereich Klima gegeben.
Der ländliche Raum ist für viele Menschen in Österreich Lebens-, Wirtschafts- und Arbeitsumwelt. Frauen und Männer haben aufgrund ihrer Gender Rollen unterschiedliche Bedürfnisse an Gestaltung und Entwicklung ihres Umfeldes und sind auch in ihren Möglichkeiten und Rahmenbedingungen durch ihre Geschlechterrollen (mit)bestimmt. Alle Aktivitäten zur Entwicklung des ländlichen Raumes wirken daher auch immer auf die Menschen in ihren Gender Rollen. Das Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums soll daher auch einen Betrag dazu leisten Rahmenbedingungen zu schaffen, die gleiche Entwicklungschancen für Frauen und Männer, aller Bevölkerungsgruppen (jung/alt, MigrantInnen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit unterschiedlichen Bildungsabschlüsse etc.) in allen Lebensphasen gewährleisten.

Das Vorhaben entspricht damit auch dem von Österreich bereits vor dem Beitritt zur EU 1995 verfolgten Ziel, eine multifunktionale, nachhaltige und wettbewerbsorientierte Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten.

Das Vorhaben entspricht folgender Maßnahme im Bundesvoranschlag: Umsetzung des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013; Konzeption, Festlegung von Prioritäten und Strategie, Ausformulierung von Maßnahmen und Abstimmung im Rahmen des Partnerschaftsprozesses für das Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014 – 2020.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Priorität 1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten mit Schwerpunkt auf den folgenden Schwerpunktbereichen:

Beschreibung des Ziels

1A: Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen Gebieten;
1C: Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und Forstwirtschaft;

1A: Zur Förderung der Wissensbasis und Innovation in ländlichen Räumen werden zielgruppen- und gleichstellungsorientierte Angebote zur Wissensgenerierung, Wissensverteilung (z. B. Beratung, Erfahrungsaustausch, Workshop, Demonstrationsprojekte) und Wissensaneignung (z. B. Kurse, Seminare, Fachexkursionen) eingesetzt.
Mit der Erweiterung des Maßnahmenspektrums und dem Anbot niederschwelliger Förderinstrumente soll die Voraussetzung für die Schaffung eines innovationsfreundlichen Klimas, die Erleichterung des Einstiegs in die Innovationstätigkeit und die Verbreiterung der Innovationsbasis geschaffen werden. Dem Bereich „Innovation Brokering“ soll in diesem Zusammenhang ein großer Stellenwert beigemessen werden.
Zur Schaffung integrierter Angebote für den ländlichen Raum sowie zur stärkeren Vernetzung unterschiedlicher Bereiche werden vermehrt auch Sektor übergreifende und regionale Bildungs- und Beratungsmaßnahmen umgesetzt.
Im Hinblick auf die Innovations- und Anpassungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe ist die Stärkung der unternehmerischen Kompetenzen der BetriebsleiterInnen eine wichtige Voraussetzung.
Die Interaktion zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und land- und forstwirtschaftliche Praxis soll durch Ausweitung entsprechender Maßnahmen innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen verstärkt werden. Informations- und Diffusionsmaßnahmen sollen die Innovationsbasis stärken.
Jedenfalls gilt es auch, neue, zusätzliche Kooperationen mit F&E Einrichtungen, Clustern und Plattformen aus dem nichtagrarischen Bereich zu Themenbereichen, einzugehen um ein nachhaltiges Klima für Innovationen zu schaffen
Durch den gezielten Einsatz von Innovations- und Wissenstransfermaßnahmen soll besonders auch die Zielerreichung der Prioritäten 2 bis 6 unterstützt werden.

1C: Der Schwerpunktbereich 1c zielt auf die Forcierung des Wissenstransfers durch Bildung (Berufsausbildung, Fortbildung, Weiterbildung) und Beratung ab und soll auch die Zielerreichung der Prioritäten 2 bis 6 unterstützen. Der Bildungsbereich umfasst zielgruppen- und gleichstellungsorientierte Angebote zur Wissensgenerierung, Wissensverteilung (z. B. Informationsveranstaltungen, Erfahrungsaustausch, Demonstrationsprojekte) und Wissensaneignung (z. B. Kurse, Seminare, Fachexkursionen).
In der Beratung geht es um kundInnenorientierte Angebote zu Themen des Einzelbetriebes und des öffentlichen Interesses. Neben national unterstützten Beratungsleistungen werden zu spezifischen Themen zusätzlich auch LE-unterstützte Beratungsangebote zur Verfügung gestellt.
Zur Forcierung der UnternehmerInnenpersönlichkeit sowie der Fach- und Unternehmenskompetenz werden umfassende Bildungs- und Beratungsangebote bereitgestellt. Dadurch soll die Zahl der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die wirtschaftliche Planungs- und Controllinginstrumente einsetzen, erhöht werden. Ziel ist die Sicherung des Betriebserfolges, die Verbesserung der Lebensqualität und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
Die Steigerung der Berufsausbildung und die höhere berufliche Qualifikationen von land- und forstwirtschaftlichen BetriebsleiterInnen über den zweiten Bildungsweg stellen ebenfalls ein wichtiges Ziel dar.
Um der gegenwärtig hauptsächlich sektoralen Ausrichtung von Bildungsmaßnahmen entgegenzuwirken, wird künftig auf einen vermehrt sektorübergreifenden, regionalen Ansatz geachtet. In den ländlichen Regionen ist auch der Ansatz des „lebensbegleitenden Lernens“ wichtig. Auf Lernbedarfe wird differenziert eingegangen und ein maßgeschneidertes, bedarfsorientiertes Angebot geschaffen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

1A: Anteil der finanziellen Mittel am Programmvolumen [%]

Istwert

0,71

%

Zielzustand

2,85

%

Datenquelle: AMA Evaluierungsdaten 2018

1C: Schulungsteilnehmer [Anzahl]

Istwert

386.000

Anzahl

Zielzustand

609.000

Anzahl

Datenquelle: AMA Evaluierungsdaten 2018

Ziel 2: Priorität 2: Verbesserung d. Lebensfähigkeit d. landwirtschaftl. Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken u. der nachhaltigen Waldbewirtschaftung mit Schwerpunkt auf den folgenden Schwerpunkten:

Beschreibung des Ziels

2A Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung;
2B: Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und insbesondere des Generationswechsels.

2A: Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in Österreich ergibt sich aus den Anforderungen des europäischen und internationalen Wettbewerbs sowie aus der Notwendigkeit, den in der Landwirtschaft tätigen Menschen einen angemessenen Anteil an der allgemeinen Wirtschafts- und Wohlstandsentwicklung zu ermöglichen. Die hierfür vorgesehenen Maßnahmen richten sich zum einen an jene Betriebe, deren Streben (auf Basis der innerbetrieblichen Möglichkeiten) auf Wachstum, Intensivierung und Spezialisierung (aber auch Diversifizierung) ausgerichtet ist. Insbesondere im Zusammenhang mit Wachstumsinvestitionen wird dabei auf eine ausreichende Ausstattung mit den Produktionsfaktoren, Arbeit, Kapital, Fläche, geachtet. Zum anderen wird angesichts der bestehender Agrarstrukturen, der österreichspezifischen Topographie und der wohleingeführten Praxis der Pluriaktivität ein weiterer Schwerpunkt auf die Erhaltung und Stärkung jener Betriebe gelegt, deren Existenz durch die landwirtschaftliche Produktion allein nicht abgesichert ist. Ziel ist es, eine landwirtschaftliche Mindestaktivität aufrecht zu erhalten und lebensfähige Agrarstrukturen langfristig zu sichern. Jedoch ist auch in diesem Bereich zu fordern, dass mit Bildungs-, Investitionsmaßnahmen und insbesondere durch Innovationen bzw. horizontale Kooperationen, die ökonomische, arbeitswirtschaftliche bzw. soziale Situation wesentliche Verbesserungen erfährt. Insgesamt soll sich auch für landwirtschaftliche Betrieben mit erheblichen strukturellen Schwierigkeiten eine langfristige Perspektive entwickeln.

2B: Obwohl die Altersverteilung der BetriebsführerInnen landwirtschaftlicher Betriebe in Österreich eine vergleichsweise günstige Struktur zeigt, ist es weiterhin notwendig, jungen Menschen, die sich erstmals auf einem landwirtschaftlichen Betrieb als BetriebsführerIn niederlassen einen Anreiz zur Aufnahme dieser Verantwortung und Tätigkeit zu gewähren. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der Abwanderungstendenzen vor allem in besonders peripheren Regionen.
Zugleich ist die Übernahme eines Betriebs der beste Zeitpunkt für eine grundlegende Analyse und strategische Ausrichtung des landwirtschaftlichen Unternehmens mit den dabei zu treffenden Pfadentscheidungen.
Die erste Niederlassung sollte daher durch bestimmte vorbereitende Maßnahmen begleitet und an bestimmte Voraussetzungen – hinsichtlich der beruflichen Qualifikation aber auch hinsichtlich der Vorlage eines strategischen Konzepts für die Betriebsausrichtung – sowie den Nachweis der Umsetzung der identifizierten Entwicklungsschritte in den ersten Jahren gebunden werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

2A: Teilnahme von landwirtschaftlichen Betrieben an einer Investitionsförderungsmaßnahme [Anzahl]

Istwert

12.672

Anzahl

Zielzustand

20.000

Anzahl

Datenquelle: AMA Evaluierungsdaten 2018

2B: Teilnahme von landwirtschaftlichen Betrieben der Maßnahme "Niederlassung für Junglandwirte" [Anzahl]

Istwert

6.739

Anzahl

Zielzustand

7.400

Anzahl

Datenquelle: AMA Evaluierungsdaten 2018

Ziel 3: Priorität 3: Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft mit Schwerpunkt auf den folgenden Schwerpunktbereichen:

Beschreibung des Ziels

3A: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssicherungssysteme, die Wertsteigerung von Agrarerzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände;
3B: Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben;

3A: Im Schwerpunkt Organisation der Nahrungsmittelkette steht die Verbesserung der Zusammenarbeit der Glieder der Lebensmittelkette im Zentrum, sowohl vertikal als auch horizontal. Sowohl das Bewusstsein für die durchgängige Betrachtung der Wertschöpfungskette, als auch die Entwicklung und Innovation in der österreichischen Lebensmittelwirtschaft ist noch sehr gering ausgeprägt. Daher müssen Anreize durch Überzeugungsarbeit und Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur zur Bildung von Branchenverbänden, Forschungs- und Entwicklungsclustern oder operationellen Gruppen im Rahmen des EIP geschaffen werden, da das Bewusstsein zur Zusammenarbeit dafür bei einem großen Teil der Marktteilnehmer zu wenig ausgeprägt ist . Darüber hinaus sollen durchgängige Herkunfts- und Qualitätsprogramme unter Einbindung der Urproduktion auf neue Bereiche ausgebaut werden. Eine Art „Systemhaus“ der Qualitätsprogramme mit erweiterbaren Modulen soll dafür die Basis schaffen. Die Unterstützung von Erzeugerorganisationen muss sich auf die Erstellung von durchgängigen Qualitäts- und Marketingkonzepten konzentrieren. Nicht zuletzt soll mit diesem Schwerpunkt der eingeschlagene Weg erfolgreicher Qualitätsprogramme weiterentwickelt werden. Im Bereich Tierwohl soll eine durchgängige Qualitäts- und Markenstrategie mit klarer Produktdifferenzierung (z. B. nach Haltungsformen) aufgebaut werden. Dies ist eng verflochten mit einer aufklärenden Kennzeichnungs- und Kommunikationsoffensive. Die Förderung der Teilnahme an einheitlich durchgeführten Tiergesundheitsprogrammen und Rückmeldesystemen, unter Anwendung tierbezogener Indikatoren, ist ein strategischer Ansatz zur Erstellung und Durchführung entsprechender Programme und Schaffung geeigneter Strukturen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

3A: Teilnahme von landwirtschaftlichen Betrieben an der Maßnahme "Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel" [Anzahl]

Istwert

28.227

Anzahl

Zielzustand

46.000

Anzahl

Datenquelle: AMA Evaluierungsdaten 2018

Ziel 4: Priorität 4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme mit Schwerpunkt auf den folgenden Schwerpunktbereichen:

Beschreibung des Ziels

4A: Wiederherstellung und Erhaltung sowie Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten, Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, sowie Bewirtschaftungssystemen mit hohem Naturschutzwert, und des Zustands der europäischen Landschaften;
4B: Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln;
4C: Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung.

4A: Herausforderung des LE-Programms ist die Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der Biodiversität auf Ebene der Gene, Arten und Lebensräume. Ziel dabei ist es alle biodiversitätsrelevanten Kontextindikatoren (33, 35, 36, 37, 38) zu verbessern bzw. deren negative Entwicklung zumindest zu verlangsamen. Voraussetzungen dafür sind insbesondere die Aufrechterhaltung von Standort angepassten Nutzungen, die Erhaltung und Pflege von naturschutzfachlich wertvollen Flächen – insbesondere des extensiven Grünlands – sowie die Sicherung der genetischen Ressourcen.
Die Umsetzung extensiver, umweltschonender land- und forstwirtschaftlicher Wirtschaftsweisen soll durch einen abgestimmten Mix aus Flächen- und Projektmaßnahmen erfolgen. So soll die Weiterbewirtschaftung ökologisch wertvoller Flächen gewährleistet und einer Intensivierung der Landnutzung auf dieser Fläche vorgebeugt werden. Im Rahmen des LE-Programms wird einerseits durch breite, flächendeckende Maßnahmen (z. B. Biolandbau, Landschaftselemente) die Erhaltung traditioneller, umweltschonender land- und forstwirtschaftlicher Bewirtschaftungsformen gewährleistet und andererseits durch spezifische, zielgerichtete Maßnahmen die Artenvielfalt auch außerhalb von Schutzgebieten sichergestellt und zum Erhalt der genetischen Vielfalt beigetragen werden. Von zentraler Bedeutung sind auch die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Landnutzung in benachteiligten Regionen, wie dem Berggebiet, sowie die Erhaltung gefährdeter Grünlandlebensräume.
Zur Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten von europäischer Bedeutung sind neben speziell entwickelten Bewirtschaftungsplänen auch nichtproduktive Investitionen unabdingbar. Die Betreuung von Natura 2000 Gebieten und weiterer Zielregionen ist insgesamt einheitlicher zu organisieren und flächendeckend zu gewährleisten. Zentral sind auch die Umsetzung und Integration von Bildungs- und Beratungsmaßnahmen, sowie verstärkte Kooperationen zwischen Agrar-, Forst- und Naturschutzsektor. Zur Erhöhung von Akzeptanzen und Umwelteffekten einschlägiger Maßnahmen ist die Vermittlung der Biodiversitätswirkung von LE-Maßnahmen zentral.

4B: Grundsätzlich ist die Belastung von Grund- und Oberflächengewässern mit Nähr- und Schadstoffen in Österreich als gering einzuschätzen. In einigen Gebieten stellen die Reduktion von Stickstoff-, Phosphor- und Pflanzenschutzmittelkonzentrationen, sowie der Schutz des Trinkwassers vor Naturgefahren jedoch eine zentrale Herausforderung dar.
Das LE-Programm verfolgt einerseits einen flächendeckenden Ansatz zum Schutz von noch nicht belasteten Gewässern und sieht andererseits gezielte, regionale Maßnahmen in Gebieten mit erhöhten Nähr- und Schadstoffkonzentrationen bzw. der Gefahr anderer stofflicher Einträge vor. Da in erster Linie Grund- und Oberflächengewässer in Ackerbauregionen stofflich belastet sind, können neben der Dauergrünlanderhaltung vorbeugende, standortangepasste Bewirtschaftungsformen auf Ackerflächen einen Beitrag zur Verbesserung liefern. Zu zentralen Instrumenten die stoffliche Belastungen von Gewässern zu minimieren, zählen auf landwirtschaftlichen Flächen ein bedarfsorientiertes Dünge-, Pflanzen-, Wasserhaushalts- und Erosionsschutzmanagement, wie etwa im biologischen Landbau praktiziert, sowie waldbauliche Maßnahmen auf Forstflächen. Auch die Einrichtung von Pufferzonen (Saum-, Uferrandstreifen) rund um Oberflächengewässer in landwirtschaftlich genutzten Gebieten leistet wichtige Beiträge. Ebenso wird der Unterstützung von Investitionen, die einen Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität leisten (z. B. Güllelagerraum) oder der Wiederherstellung bzw. dem Ausbau der Schutzinfrastruktur (Rückhaltebecken, Wildbach) dienen, eine große Bedeutung beigemessen. Für die Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sind Investitionen zur Wiederherstellung der Gewässerstruktur an regulierten Gewässern vorgesehen.
Inhalt des neuen Programms sind weiters der Ausbau und die Weiterentwicklung einschlägiger Bildungs- und Beratungsangebote, sowie die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen VertreterInnen von Land-, Wasser- und Forstwirtschaft sowie von anderen betroffenen AkteurInnen.

4C: Wichtige Voraussetzungen für die Fruchtbarkeit und die Ertragsfähigkeit von Böden sind ein ausreichender Gehalt an organischer Substanz (Humus), sowie der Schutz vor Erosion und Naturgefahren. Mit zunehmendem Bodenhumusgehalt steigen der Kohlenstoffspeicher, die Wasserhaltekapazität und die Aktivität der Lebewesen im Boden, während die Erosionsgefahr abnimmt. Humusreiche Böden sind außerdem besser an Extremwetterereignisse angepasst, was insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Klimaerwärmung von Bedeutung ist.
Konkret sollen im Bereich Landwirtschaft unter anderem flächendeckend erosionsmindernde, humusaufbauende und bodenschonende Maßnahmen auf Ackerflächen, Anreize zur Dauergrünlanderhaltung sowie Maßnahmen zur Erhaltung von Landschaftselementen umgesetzt werden. Wichtige Ansätze liefert hier auch der biologische Landbau. Für den Schutz vor Naturgefahren werden Maßnahmen zur Unterstützung einer schutzgerechten Bewirtschaftung sowie bauliche, planerische und bewusstseinsbildende Maßnahmen auf lokaler/regionaler Ebene umgesetzt. Dadurch soll die Bestandsstabilität von Schutzwäldern erhöht, die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure gestärkt und der Gefahr vor Naturkatastrophen vorgebeugt werden (inkl. Infrastrukturmaßnahmen). Insgesamt führen die Maßnahmen zu einer Erhöhung der Widerstandskraft des ländlichen Raumes. Nach Naturkatastrophen soll die Wiederaufforstung geschädigter Wälder und die Wiederherstellung und der Ausbau der Schutzinfrastruktur unterstützt werden.
Regelmäßige Bodenuntersuchungen sollen fundierte Analysen von Entwicklungstrends des Bodenzustands ermöglichen. Die Themen Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz sowie der Schutz vor Naturgefahren werden außerdem auch stärker in die land- und forstwirtschaftliche Beratung und Weiterbildung integriert, um dadurch die effektive Umsetzung einschlägiger Maßnahmen bei gleichzeitiger Erhöhung der Akzeptanzen zu erreichen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

4A: Landwirtschaftliche Fläche, die unter die Maßnahme "Wiederherstellung und Erhaltung sowie Verbesserung der biologischen Vielfalt" fällt [ha]

Istwert

2.253.948

ha

Zielzustand

2.393.170

ha

Datenquelle: Istzustand berechnet aus AMA Antragsdaten 2017; Summe der landw. Flächen der M10, M11 und VHA 12.1.1.; der ursprünglich definierte Zielwert (Zielzustand Beschreibung) wurde im Rahmen der Programmeinreichung aktualisiert (T9) und ist daher überholt

4B: Landwirtschaftl. Fläche, die unter die Maßnahme "Verbesserung der Wasserwirtschaft" fällt [ha]

Istwert

2.200.520

ha

Zielzustand

2.166.100

ha

Datenquelle: Istzustand AMA Antragsdaten 2017; der ursprünglich definierte Zielwert (vgl. Zielzustand Beschreibung) wurde vor der Programmgenehmigung übermittelt und ist daher überholt (T10)

4C: Landwirtschaftliche Fläche, die unter die Maßnahme "Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung" fällt [ha]

Istwert

2.253.776

ha

Zielzustand

2.259.430

ha

Datenquelle: Istzustand AMA Antragssdaten 2017; der ursprünglich definierte Zielwert (Zielzustand Beschreibung) wurde für die Programmeinreichung nochmals geändert und ist daher überholt (T12)

Ziel 5: Priorität 5: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft mit folgenden Schwerpunktbereichen:

Beschreibung des Ziels

5A: Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft;
5B: Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung;
5C: Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen, Rückständen und anderen Non-Food-Ausgangserzeugnissen für die Biowirtschaft;
5D: Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen;
5E: Förderung der CO2-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft;

5A: Im Zusammenhang mit den absehbaren Veränderungen der klimatischen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion sind Fragen der effizienten Wassernutzung (in mengenmäßiger Hinsicht) auch in einem wasserreichen Land wie Österreich von Relevanz. Mit den für die in bestimmten Regionen erforderlichen Infrastrukturinvestitionen in zur Bereitstellung von Bewässerung, mit Investitionen in die Wasserbevorratung und letztlich mit Investitionen bis hin zur Tröpfchenbewässerung in Spezialkulturbetrieben sollte das entsprechende Bewusstsein und Know-How ebenfalls vermittelt werden. Die Aspekte der Energieeffizienz sind neben den durch die rechtlichen Einschränkungen für die Förderung (Grund-VO, abgeleitete Rechtsakte und nationale Bestimmungen wie z. B. im Wasserrechtsgesetz) hier mitzuberücksichtigen.

5B: Nicht zuletzt wegen der zu erwartenden weiteren Erhöhung der Preise für Energie – sei es fossiler oder erneuerbarer Herkunft – und ebenso in Zusammenhang mit den mit Energieverbrauch verbundenen Klimawirkungen sind sowohl im landwirtschaftlichen Betrieb als auch im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung entsprechende Maßnahmen zu setzen. Teilweise ergeben sich die Vorgaben dahingehend in Österreich aus dem Klimaschutzgesetz (s. u.), aber Energieeffizienzplan und Ressourceneffizienzplan sind bei der Maßnahmengestaltung mit einzubeziehen.
Wesentliches Element der Verbesserung ist einerseits die erforderliche Verhaltensänderung der AkteurInnen, die wiederum entsprechende Bewusstseinsbildung, Wissenstransfer und dementsprechend Beratung und Bildungsmaßnahmen erfordern. Daneben ist im Bereich der Investitionen eine wichtige Möglichkeit zur Lenkung in Richtung Energieeffizienz gegeben.

5C: Ein großer Teil der für Priorität 5 vorgesehenen Maßnahmen wird in diesem Schwerpunktbereich liegen. Wie in Analyse und needs assessment ausführlich dargestellt, gibt es schon seit längerer Zeit Bemühungen zur Verwendung erneuerbarer Ressourcen sowohl im energetischen als auch im stofflichen Bereich in Österreich. Aufgrund des Waldreichtums und der bereits relativ weit gediehenen Entwicklung hat hier der Sektor Wald und Holz eine große Bedeutung. Daher wird der Großteil der im Bereich dieses Sektors zu unterstützenden Maßnahmen diesem Schwerpunktbereich zuzuordnen sein.
Daneben dienen die angesprochenen Maßnahmen der Verbesserung der Lage bei anderen nachwachsenden Rohstoffen (Energiepflanzen, Reststoffe aus der landwirtschaftlichen Produkti-on, Abfälle). In beiden Bereichen ist hier auch mit einer verstärkten Nutzung von Kooperationen und innovativen Ansätzen zu rechnen.
Im Übrigen entfaltet auch dieser Schwerpunktbereich akzessorisch Wirkungen auf die anderen Schwerpunktbereiche dieser Priorität, es sind aber auch positive Effekte im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit und der allgemeinen Entwicklung der ländlichen Regionen zu erwarten. Erfahrungsgemäß spielen hier auch bottom-up-Ansätze, wie sie z. B. in den LEADER-Regionen entstanden sind, eine große Rolle.

5D: Für die Umsetzung von Klimaschutz- und Luftreinhaltemaßnahmen sind – wie oben beschrieben – insbesondere das Klimaschutzgesetz und die anderen Regelungen in Umsetzung internationaler Verpflichtungen relevant. Die Verhandlungsgruppen zum Klimaschutzgesetz haben dazu konkrete Maßnahmenvorschläge mit den entsprechenden Einsparungspotenzialen erarbeitet, die – sofern eine Implementierung im Wege der Förderung erreicht werden kann – maßgeblich durch die in diesem Programm vorzusehenden Maßnahmen erfolgen wird. Dabei ist eine ganze Bandbreite von Maßnahmen (wie eingangs aufgezählt) in mehr oder weniger umfangreichem Rahmen heranzuziehen, wobei der Schwerpunkt auf Wissenstransfer und Bewusstseinsbildung der handelnden AkteurInnen und Berücksichtigung in Zusammenhang mit investiven Maßnahmen erforderlich ist. Daneben ergeben sich aus der Implementierung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie dem biologischen Landbau ganz wesentliche Effekte auf der landwirtschaftlichen Fläche.

5E: Mit zunehmendem Humusgehalt der Böden steigen der Kohlenstoffspeicher, die Wasserhaltekapazität und die Aktivität der Lebewesen im Boden, während die Erosionsgefahr gleichzeitig abnimmt. Humusreiche Böden sind außerdem besser an Extremwetterereignisse angepasst, was insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Klimaerwärmung von Bedeutung ist.
Konkret sollen im LE-Programm flächendeckende erosionsmindernde und humusaufbauende Maßnahmen auf Ackerflächen sowie Anreize zur Dauergrünlanderhaltung umgesetzt werden. Zentrales Element ist auch die Erhaltung von Landschaftselementen, da diese wichtige Bodenschutzfunktionen besitzen.
Für den Schutz vor Naturgefahren werden Maßnahmen umgesetzt, die die Widerstandsfähigkeit von Wäldern erhöhen und auch die Wiederherstellung von Wäldern nach Katastrophenereignissen unterstützen. Damit kann präventiv die Freisetzung von Kohlenstoff verhindert und im Falle des Eintretens derartiger Ereignisse der Wiederaufbau beschleunigt werden.
Daneben ist insbesondere durch die Verwendung von Holz als Baustoff und in längerlebigen Gütern eine Bindung von Kohlenstoff gesichert. Insgesamt ist hier der Schwerpunkt auf die kaskadische Nutzung (stoffliche Verwendung vor energetischer Verwendung) nachwachsender Rohstoffe zu legen (siehe auch Querverbindung zu Schwerpunktbereich 5 c).

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

5A: Landwirtschaftliche Fläche, die unter die Maßnahme "Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung" fällt [ha]

Istwert

5.035

ha

Zielzustand

1.600

ha

Datenquelle: AMA Evaluierungsdaten 2018; der ursprünglich definierte Zielwert wurde im Rahmen der Programmgenehmigung aktualisiert (T14)

5B: Investitionen zur "Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft" [Mio. EUR]

Istwert

n.v.

Mio. EUR

Zielzustand

0,0

Mio. EUR

Datenquelle: Schwerpunktbereich 5B wurde nicht direkt programmiert, somit wurden im Programmgenehmigungsdokument auch keine Zielwerte für diesen Schwerpunkt festgelegt; die ursprünglich kolportierten 9,5 Mio Euro (vgl. Zielzustand Beschreibung) sind daher hinfällig; die Sekundärwirkungen anderer Maßnahmen werden hier nicht berücksichtigt

5C: Investitionen zur "Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien" [Mio. EUR]

Istwert

149.870.079

Mio. EUR

Zielzustand

585.278.000

Mio. EUR

Datenquelle: AMA Evaluierungsdaten 2018; der ursprünglich definierte Zielwert (Zielzustand Beschreibung) ist nicht mehr aktuell, da mit der Programmgenehmigung ein anderer Zielwert festgelegt wurde.

5D: Landwirtschaftliche Fläche, die unter d. Maßnahme " Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen" fällt [ha]

Istwert

100.000

ha

Zielzustand

96.667

ha

Datenquelle: AMA Evaluierungsdaten 2918; der ursprünglich definierte Zielwert (Zielzustand Beschreibung) wurde weiterentwickelt und entspricht nicht mehr der Zahl im Programmgenehmigungsdokument.

5E: Landwirtschaftl. Fläche, die unter die Maßnahme "Förderung der CO2-Speicherung und - Bindung in der Land- und Forstwirtschaft" fällt [ha]

Istwert

0

ha

Zielzustand

0

ha

Datenquelle: AMA Evaluierungsdaten 2018; der Schwerpunktbereich 5B wurde im Programm nicht direkt programmiert; die Sekundärwirkungen anderer Maßnahmen auf dieses Ziel wurden nicht berücksichtigt

Ziel 6: Priorität 6: Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten mit Schwerpunkt auf den folgenden Schwerpunktbereichen:

Beschreibung des Ziels

6A: Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen;
6B: Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten;
6C: Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihres Einsatzes und ihrer Qualität in ländlichen Gebieten.

6A: Im needs assessment wurden der Bedarf der Sicherung der Lebensfähigkeit von strukturschwachen landwirtschaftlichen Betrieben und die Erfordernis der Sicherung und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten auch in nicht-landwirtschaftlichen Unternehmen im ländlichen Raum – insbesondere für Frauen – festgestellt. Diesen Bedarfen soll im Schwerpunktbereich 6A durch die Unterstützung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe in außerlandwirtschaftliche Bereiche wie Be- und Verarbeitung, Vermarktung von Produkten (Nicht Anhang I), sowie kommunale, soziale und sonstige Dienstleistungen Rechnung getragen werden. Im nicht-landwirtschaftlichen Bereich soll die Gründung und Entwicklung von innovativen Unternehmen mit wirtschaftlichem Mehrwert für ländliche Regionen unterstützt werden. Dies soll insbesondere durch die Förderung von Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe sowie von Projekten kleiner Unternehmen und Kleinstunternehmen, die an der Schnittstelle Landwirtschaft, Innovation, Gewerbe und Tourismus angesiedelt sind, erfolgen. Weiters werden begleitend entsprechende Bildungs- und Informations- sowie Beratungsmaßnahmen gesetzt. Dadurch sollen sowohl in landwirtschaftlichen Betrieben als auch nicht-landwirtschaftlichen Unternehmen bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeitsplätze insbesondere für Frauen geschaffen werden.

6B: Die Förderung der lokalen Entwicklung ist in Österreich ein umfassendes Ziel, welches auf mehreren Ebenen verfolgt wird.
Die Erhöhung der Regionsautonomie führt zu einer verstärkten Entscheidungskompetenz und Verantwortung auf regionaler Ebene. Der Gestaltungsspielraum für Regionen sich auf ihre lokalen Bedürfnisse zu konzentrieren wird erhöht. Durch die Fokussierung und Priorisierung auf lokale Problemstellungen und Potentiale als Fördervoraussetzung wird der Nutzen lokaler Entwicklungsstrategien verstärkt Dabei sollen insbesondere auch innovative Lösungsansätze unterstützt werden. Die Etablierung professioneller Managementstrukturen in den Regionen stellt die Umsetzung der lokalen Entwicklungsaktivitäten sicher. Ein wichtiger Aufgabenbereich ist auch die Mobilisierung des endogenen Potentials sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung für den Mehrwert regionaler Entwicklungskonzepte.
Die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum sollen durch die Erhaltung und Entwicklung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge, der Versorgungsinfrastruktur und Tourismusdienstleistungen sowie durch die Forcierung klimafreundlicher Mobilitätslösungen und durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger verbessert werden. Dies soll insbesondere durch Nutzung interkommunaler Kooperationen und sektorübergreifender Zusammenarbeit bzw. Vernetzung realisiert werden. Die Erschließung peripherer Gebiete wird durch die Aufrechterhaltung des niederrangigen Wegenetzes gewährleistet.
Die übergreifenden Programmziele Innovation, Umweltschutz und Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels sollen auch auf lokaler Ebene durch entsprechende Maßnahmen unterstützt werden.

6C: Die Sicherstellung einer nahezu flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit ultraschnellen Breitband-Hochleistungszugängen soll mittels Förderung gezielter Technologielösungen gewährleistet werden. Bevölkerung und Unternehmen in ländlichen Gebieten sollen hochwertige und zuverlässige digitale Dienste nutzen können.
Durch die Unterstützung von Bildungsmaßnahmen für die ländliche Bevölkerung werden die Anwendungsmöglichkeiten im unternehmerischen Sinn bzw. zur Erhöhung der persönlichen Lebensqualität (insbesondere in peripheren ländlichen Räumen durch den Einsatz von e-Services) verstärkt genutzt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Schaffung von Arbeitsplätzen im Rahmen der "Erleichterung der Diversifizierung, Gründung u. Entwicklung von kleinen Unternehmen" [Anzahl]

Istwert

145

Anzahl

Zielzustand

310

Anzahl

Datenquelle: AMA Evaluierungsdaten 2018

Meilenstein 1: Förderung lokale Entwicklung in ländlichen Gebieten

Ausgangszustand 2014:

6B: Die Gesamtbevölkerung in Österreich im ländlichen Raum beträgt 5.509.050 EinwohnerInnen

Zielzustand 2019:

6B: 3.000.000 Personen profitieren von der Maßnahme "Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten".

Istzustand 2019:

1.100.000,00

Datenquelle:
AMA Evaluierungsdaten 2018

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

teilweise erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Maßnahme 1 (art.14): Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen

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Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Unterstützung dieser Maßnahmen kommt Personen zugute, die in der Land-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft tätig sind. Zielgruppe sind ferner BodenbewirtschafterInnen und andere WirtschaftsakteurInnen, sofern es sich um in ländlichen Gebieten tätige KMU handelt.
Die Maßnahmen der Berufsausbildung und des Erwerbs von Qualifikationen können Ausbildungskurse, Workshops und Coaching umfassen. Unterstützt werden der kurzzeitige Austausch von Land- und ForstwirtInnen sowie die Besichtigung bzw. Erkundung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Für die Maßnahme Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen werden Unterstützungen gewährt.
Die Fördergegenstände des Artikels 14 (Berufsausbildung und Fort- und Weiterbildung, Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen sowie Austauschprogramme und Exkursionen für Land- und ForstwirtInnen) zielen darauf ab, das wirtschaftliche Wachstum und die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie die Wettbewerbsfähigkeit, Ressourceneffizienz und nachhaltige Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu unterstützen. Dies soll durch die Verbesserung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen erreicht werden.
Durch Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen wird die Bewusstseinsbildung für Chancengleichheitsthemen unterstützt und eine Sensibilisierung für diese Themen erwirkt. Der Benachteiligung von Zielgruppen wird durch die Bereitstellung von entsprechenden und auf die Zielgruppen zugeschnittenen Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen entgegengewirkt.
Die Fördergegenstände des Artikels 14 leisten auch einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Wissenstransfers zwischen Forschung und Land- und Forstwirtschaft.

Berufsausbildung und Fort – und Weiterbildung:
Im Bereich der Berufsausbildung werden der Erwerb eines FacharbeiterInnenabschlusses im zweiten Bildungsweg und die Teilnahme an Vorbereitungskursen zum Abschluss der Berufsausbildung in Form der MeisterInnenausbildung gefördert.
Fort- und Weiterbildung dient der Verbesserung von Qualifikationen durch Vertiefung, Erweiterung und Erneuerung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der Erwerb von zusätzlichen fachlichen und persönlichen Kompetenzen soll zur Erfüllung der steigenden beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen beitragen und die Zielerreichung der Programmschwerpunkte unterstützen.

Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen:
Demonstrationsvorhaben dienen dazu, den Land- und ForstwirtInnen marktfähige neue Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien im Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektor näher zu bringen. Ziel ist die Veranschaulichung neuer Erzeugnisse, Technologien, Verfahren, Prozesse, Anwendungen sowie von Forschungs- und Versuchsergebnissen zur Bewusstseinsbildung und zur Unterstützung einer raschen Verbreitung und erfolgreichen Umsetzung in die Praxis. Dieser Wissenstransfer soll es den TeilnehmerInnen ermöglichen, sich rasch an Veränderungen anzupassen. Weiters soll dadurch die Zusammenarbeit zwischen Beratung, Bildung, Forschung und Praxis verstärkt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis weitergeführt wird und dass markfähige Neuerungen rasch umgesetzt werden.
Durch die Informationsmaßnahmen wird sichergestellt, dass zielgruppengerecht aufbereitete Informationen für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft und KMUs im ländlichen Raum bereitgestellt werden. Zielgruppen werden wirksam in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit unterstützt, aber auch der Wissenstransfer über alle Bereiche hinweg wird dadurch verstärkt.

Austauschprogramme und Exkursionen für Land- und ForstwirtInnen:
Exkursionen und Austauschprogramme sollen dazu dienen, Land- und ForstwirtInnen die Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse praxisnah und im fachlichen Austausch mit den Verantwortlichen dazustellen. Durch diese Maßnahme kann der Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis wirksam unterstützt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Maßnahme 2 (Art.15): Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste

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Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die land- und forstwirtschaftliche Beratung leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung von agrarpolitischen Zielen und von Anliegen des öffentlichen Interesses. Eine leistungsfähige agrarische Beratung ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor für die österreichische Land- und Forstwirtschaft für die Bewältigung von Veränderungsprozessen. Aktuell sind österreichweit rund 170.000 Familienbetriebe betroffen. Diese erbringen die von der Gesellschaft erwarteten multifunktionalen Leistungen.
Durch die Maßnahme soll ein Beratungsangebot für die österreichische Land- und Forstwirtschaft bereitgestellt werden im Hinblick auf die landwirtschaftliche Betriebsberatung im Sinne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, den Schutz des natürlichen Lebensraums, die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, die flächendeckende Bewirtschaftung und Erhaltung der Kulturlandschaft, die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, die Vermeidung von Abwanderung bzw. Landflucht und die Stärkung der Regionen.
Die Beihilfe zielt auf die Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen, neutralen, kostengünstigen Beratung ab, die von allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Österreich in räumlich zumutbarer Entfernung in Anspruch genommen werden kann. Damit soll für die im internationalen Vergleich klein strukturierten Betriebe ein zielgruppenorientiertes Beratungsangebot ermöglicht und weiterentwickelt werden.
Angesichts dieser strukturellen Voraussetzungen bedarf es für die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Land- und ForstwirtInnen einer hohen unternehmerischen Kompetenz und innovativer Lösungen, um Strategien zu entwickeln und umzusetzen, die ein Einkommenswachstum in Vielfalt mit Chancen in der Urproduktion, in der Diversifikation sowie durch inner- und außeragrarische Erwerbskombinationen ermöglichen. Daneben geht es bei der Profilierung um ein Angebot von Leistungen im anerkannten öffentlichen Interesse und erneuerbare Energien.
Zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung ihrer Lebensqualität müssen die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe die nötige Fachkompetenz zur Umsetzung ihrer Unternehmensstrategien aufrechterhalten oder neu erwerben und auch ihre sozialen Kompetenzen weiterentwickeln, um als verlässliche Partner bei den verschiedenen Formen der Kooperation auftreten zu können. Das Erwerben dieser neuen Fertigkeiten erfordert die Unterstützung und Mithilfe von Beratungsinstitutionen und Beratungskräften. Angesichts des starken wirtschaftlichen Drucks auf die Landwirtschaft und die neuen sozialen Herausforderungen (Überlastung, Stress, Beziehungsprobleme, ungewisse Hofnachfolge) wird auch der Bedarf an sozialer Begleitung der Bauernfamilien in Zukunft größer werden.
Die speziellen Anforderungen, die Klein- und Mittelunternehmen und insbesondere landwirtschaftliche Betriebe an das Privatleben bzw. die Familie stellen, werden in der Beratung nicht ausgeblendet, sondern aktiv thematisiert und bearbeitet. Die Beachtung geänderter Ansprüche an partnerschaftlichem Umgang zwischen den Generationen und besonders zwischen Männern und Frauen werden als Faktor für stabilen Unternehmenserfolg einbezogen.
Diversitätsorientierte Beratung arbeitet vor allem in den Bereichen Umweltsituation, Emission, Ressourcenschutz, Energie etc. nicht vorrangig mit männlich konnotierten Zugängen (z. B. Daten, Fakten, ökonomischer Nutzen, Effizienz), sondern weiblich konnotierte oder sozialisierte Zugänge (z. B. Generationendenken, Präventionsbereitschaft, gesundheitlicher Nutzen, Effektivität) finden gleichermaßen Eingang.
Das Innovations- und Unternehmerinnenpotenzial von Frauen wird aktiv stimuliert und ihre Multiplikatorinnenrolle für öffentliche Themen forciert.
So verschieden die Produktionsregionen sind, so sehr unterscheiden sich auch die BetriebsleiterInnen mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen und Zielen. Die Aufgaben für die Beratung werden deshalb immer komplexer. Zur Bewältigung dieser Herausforderung benötigen Beratungskräfte neben einer guten fachlichen Qualifikation vor allem auch Kompetenzen im methodischen und sozialen Bereich und Fachwissen über themenrelevante Genderfragen.
Die Beratung von KMU’s und Gründern im ländlichen Raum soll die ländlichen Wirtschaftsstrukturen erhalten, stärken und damit den Ausbau und Erhalt von Arbeitsplätzen sichern.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Maßnahme 4 (Art.17): Investitionen in materielle Vermögenswerte

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Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderung von Investitionen dient sowohl der Belebung und Entwicklung bestimmter Sektoren – wobei im Rahmen dieses Programms der landwirtschaftliche Sektor besonders hervorzuheben ist – als auch der Wirtschaft des ländlichen Raums insgesamt.
Investitionszuschüsse führen zu einer Liquiditätsverbesserung zu dem Zeitpunkt, wo erhöhter Liquiditätsbedarf besteht, nämlich dem Zeitpunkt der Investition. Dabei ist bereits die Inaussichtstellung bzw. die Gewährung der Förderung ein deutliches Signal mit Anreizwirkung, auch wenn die eigentliche Förderung erst nach der Investitionstätigkeit bzw. Rechnungsstellung erfolgt. Weiters haben Investitionszuschüsse abschreibungs- bzw. fixkostensenkende Wirkung, was insbesondere für die längerfristige Entwicklung von Betrieben von Bedeutung ist. Deshalb sollen geförderte Investitionen sich auch in eine längerfristige Strategie wie z. B. durch das Betriebskonzept ausgedrückt – eingliedern.
Vor allem auch nicht-einkommenschaffende – also nicht betriebswirtschaftlich bewertbare oder nur gering einkommenswirksame – Investitionen würden ohne die Intervention durch dieses Programm nicht oder nur in viel eingeschränkterem Rahmen umgesetzt werden.
Das hier vorgesehene Maßnahmenbündel versteht sich im Sinne der Interventionslogik als Antwort auf die spezifischen Herausforderungen im diversen österreichischen Programmgebiet.
Mit den vorgesehenen Sub-Maßnahmen werden folgende Ziele verfolgt:

Submaßnahme 4.1 – Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben:
Die Förderung von Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe verfolgt folgende Ziele:
? Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe
. Verbesserung und Umstellung der Erzeugung;
. Verbesserung der Gesamtleistung und Lebensfähigkeit der Betriebe;
. Stabilisierung und Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen;
. Verbesserung der horizontalen Kooperation;
. Beitrag zur Modernisierung und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit landwirtschaftlicher Betriebe;
. Bessere Nutzung von Nebenerzeugnissen;
. Förderung der landwirtschaftlichen Diversifizierung der Tätigkeiten des Betriebes, insbesondere Direktvermarktung (lokale Märkte).
? Innovation:
. Entwicklung und Anwendung neuer Verfahren, Techniken und Produkte;
? Umwelt und Ressourceneffizienz:
. Verbesserung der Umweltwirkungen der Produktion, Verringerung des Ressourceneinsatzes, Verminderung von Emissionen;
. Effizienter Einsatz natürlicher Ressourcen;
. Verringerung von Abfällen.
? Lebensmittelsicherheit, Hygiene, und Qualität:
. Verbesserung und Sicherung der Hygienebedingungen;
. Verbesserung und Sicherung der Qualität.
? Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen, Tierschutz:
. Verbesserung der Lebensbedingungen für bäuerliche Familien;
. Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen;
. Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz und der Produktions- und Arbeitsbedingungen;
. Sicherung und Verbesserung des Tierschutzes/Wohlergehens der Tiere.

Submaßnahme 4.2 – Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse:
Die Förderung materieller Investitionen im Bereich der Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verfolgt folgende Ziele:
? Innovation:
. Entwicklung und Anwendung neuer Verfahren, Techniken und Produkte.
? Wettbewerbsfähigkeit:
. Verbesserung der horizontalen Kooperation (Angebotsbündelung auf allen Ebenen) und der vertikalen Integration der Produktionskette;
. Anpassung der Kapazitäten und Verbesserung der Auslastung bestehender Kapazitäten in Hinblick auf zu erwartende Absatzmöglichkeiten;
. Rationalisierung und Erhöhung der Effizienz von Verarbeitungsverfahren oder Vermarktungswegen, Verbesserung der Logistik;
. Entwicklung und Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse;
. Bessere Nutzung von Nebenerzeugnissen;
. Verbesserung der Lage in den betreffenden Produktionszweigen für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse.
? Umwelt und Ressourceneffizienz:
. Verbesserung der Umweltwirkungen der Produktion, Verringerung des Ressourceneinsatzes, Verminderung von Emissionen;
. Effizienter Einsatz natürlicher Ressourcen;
? Lebensmittelsicherheit, Hygiene, und Qualität:
. Verbesserung oder Sicherung der Hygienebedingungen;
. Verbesserung oder Sicherung der Qualität;
. Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für biologisch erzeugte Lebensmittel sowie für Lebensmittel besonderer Qualität, Erzeugung und Herstellungsverfahren;
. Verbesserung der Qualitätssicherung und Rückverfolgbarkeit; Trennung von Erzeugnissen unterschiedlicher Herkunft und Produktionsverfahren;
? Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen, Tierschutz:
. Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen;
. Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz und der Arbeitsbedingungen;
. Verbesserung des Tierschutzes/Wohlergehens der Tiere.

Submaßnahme 4.3 – Investitionen in Infrastruktur mit Bezug zu Entwicklung, Modernisierung oder Anpassung von Land- und Forstwirtschaft
Die Förderung materieller Investitionen im Bereich der Infrastruktur zur überbetrieblichen Bewässerung soll im Zusammenhang mit den absehbaren Veränderungen der klimatischen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion in wasserärmeren Regionen Österreichs zur Reduktion des kulturartenspezifischen Wasserverbrauchs sowie zur Verbesserung des regionalen Wasserhaushalts dienen. Die Maßnahmen unterstützen die Ertragssicherung sowie die Kontinuität der Produktqualität, womit die Wettbewerbsfähigkeit der bäuerlichen Betriebe in den betroffenen Regionen verbessert wird.
? Die Förderung materieller Investitionen im Bereich der Infrastruktur mit Bezug zu Entwicklung, Modernisierung oder Anpassung der Forstwirtschaft verfolgt folgende Ziele:
. Rationalisierung der Tätigkeiten zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung und effizienter Einsatz nachwachsender Ressourcen
. Steigerung der Produktivität, der Holzqualität und des Arbeitseinkommens sowie der regionalen Versorgungssicherheit mit dem Rohstoff Holz
. Rationalisierung und Erhöhung der Effizienz von Verarbeitungsverfahren oder Vermarktungswegen, Verbesserung der Logistik
. Verbesserung der Planungsgrundlagen für die ökonomische und ökologische Bewirtschaftung des Waldes
. Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
? Die Förderung materieller Investitionen im Bereich der Infrastruktur mit Bezug zu Entwicklung, Modernisierung oder Anpassung der Forstwirtschaft beinhaltet folgende Maßnahmen:
. Nachhaltige Waldbewirtschaftung bedingt eine entsprechende Logistik, die u. a. einer Erschließung von Waldflächen bedarf. Dies soll weiterhin den Schutz des ländlichen Raums vor Naturkatastrophen und dessen Versorgung mit nachwachsenden Rohstoffen gewährleisten. Entsprechende naturschutzfachliche Erfordernisse sind inkludiert.
. Planungsgrundlagen verbessern die ökonomische und ökologische Bewirtschaftung des Waldes in vielfältiger Hinsicht. 98 % der Forstbetriebe weisen eine Waldfläche unter 200 Hektar (Kleinwald) auf; dies entspricht 53 % der österreichischen Waldfläche. Die Erstellung waldbezogener Pläne ist daher für den wirtschaftlichen Erfolg der Betriebe eine wesentliche Voraussetzung.

Submaßnahme 4.4 – Nichtproduktive Investitionen im Zusammenhang mit der Verwirklichung von Agrarumwelt- und Klimazielen:
? Ziel der Maßnahmen an Gewässern in landwirtschaftlich genutzten Regionen ist die nachhaltige Verbesserung der Gewässerökologie und des Landschaftswasserhaushaltes. Durch die vermehrte ökologische Ausstattung der Landschaft, insbesondere der landwirtschaftlichen Nutzflächen entlang der Gewässer mit naturnahen Landschaftselementen, werden Biotopverbundsysteme und neue Lebensräume für aquatische und andere Organismen geschaffen und damit der gewässerökologische Zustand der Gewässer verbessert. Weiters wird dadurch der Eintrag von Nährstoffen und Sedimenten verringert.
? Die Förderung materieller Investitionen im Bereich der Infrastruktur zur Verhinderung von großflächigem Bodenabtrag und zur Erhaltung von Landschaftselementen in der Landwirtschaft umfassen unter anderem erosionsmindernde Maßnahmen auf Ackerflächen z. B. Tiefendrainagen oder Terrassierungen, mit denen der Entstehung von Rutschungen bei Starkregenereignissen vorgebeugt wird.
? Ziel der Förderung ist die systematische Bereitstellung ökologischer Agrarinfrastruktur einschließlich des Landschaftsbildes in Verfahren der Bodenreform (z. B. Grundzusammenlegungsverfahren) und in gleichzuhaltenden Verfahren (z. B. Freiwilliger Nutzungstausch). Im Fokus steht die ingenieurmäßige Berücksichtigung von ökologischen Gesichtspunkten und insbesondere die Grünausstattung (Bodenschutzpflanzungen, Landschaftselemente etc.) mit ihren im öffentlichen Interesse und im allgemeinen landwirtschaftlichen Interesse gelegenen Dauerwirkungen (Erosionsschutz, Bodenschutz, Wasserrückhalt, Wasserschutz, Landschaftsgestaltung, Biotopverbundsystem, Fauna und Flora).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Maßnahme 6 (Art.19): Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen

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Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit den vorgesehenen Sub-Maßnahmen werden folgende Ziele verfolgt:

Submaßnahme 6.1 Existenzgründungsbeihilfen für JunglandwirtInnen:
Die Existenzgründungsbeihilfe verfolgt das Ziel, den JunglandwirtInnen die erste Niederlassung zu erleichtern und damit eine langfristige Absicherung der Landwirtschaft zu ermöglichen. Mit dieser Unterstützung sind die Schaffung einer geeigneten Qualifikationsbasis, die strategische Ausrichtung des Betriebes und die Verbesserung der Mindeststandards in Hinblick auf Umwelt, Hygiene und Tierschutz eng verknüpft.

Submaßnahme 6.4. Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten:
– Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
Durch die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe wird die Schaffung zusätzlicher Erwerbsmöglichkeiten im nichtlandwirtschaftlichen Bereich unterstützt. Dadurch soll das Einkommen der Betriebe sichergestellt und deren Lebensfähigkeit gestärkt werden. Die Erwerbsmöglichkeiten im nichtlandwirtschaftlichen Bereich beinhalten auch den Verkauf von Energiedienstleistungen durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie die Nutzung von ungenützten verbauten Flächen (Dachflächen, Fassaden etc.) in der Landwirtschaft zur Stromproduktion.
– Gründung von innovativen Kleinstunternehmen im ländlichen Raum
Durch die Gründung von innovativen Kleinstunternehmen soll unter Berücksichtigung von regionalen Konzepten ein Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum geleistet werden.
– Förderung von Nahversorgungsbetrieben einschließlich gewerblicher Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe
Ziel diese Maßnahme ist die Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmen, insbesondere im Bereich der Nahversorgung. Dadurch wird ein Beitrag zur Aufrechterhaltung der Lebensqualität der ländlichen Bevölkerung geleistet.
Die Förderung der Entwicklung von (innovativen) Kleinstunternehmen im ländlichen Raum kann zur Verbesserung der Chancen von Frauen auf existenzsichernde Beschäftigung beitragen und gleichzeitig die Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten forcieren. So verfügen beispielsweise die Absolventinnen der Land- und Ernährungswirtschaftlichen Schulen neben einer einschlägigen Berufsausbildung (z. B. Tourismus, soziale Dienstleistungen, Gartenbau Wirtschaftsdienstleistungen) über ausgezeichnete EDV- und BWL-Kenntnisse und/oder über die integrierte Ausbildung zur Wirtschaftsassistentin oder LAP „Betriebsdienstleisterin“.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Maßnahme 7 (Art.20): Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten

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Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der ländliche Raum in Österreich weist im EU-Vergleich relativ gute Entwicklungsdaten mit hoher Lebensqualität und geringer Arbeitslosigkeit auf. Trotzdem gibt es strukturschwache Gemeinden und Regionen, die mit Herausforderungen wie Abwanderung (insbesondere von Frauen), Überalterung der Bevölkerung und Ausdünnung der öffentlichen Infrastruktur konfrontiert sind.

Ziel dieser Maßnahme ist es daher, die Attraktivität der ländlichen Regionen als Wirtschafts-, Lebens-, Wohn-, Erholungs- und Naturraum nachhaltig weiterzuentwickeln und die Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Grundversorgung zu unterstützen. Neben der Sicherstellung, Entwicklung und dem Ausbau von lokalen Infrastrukturen und lokalen Basisdienstleistungen sind Aktivitäten zur Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes Bestandteil dieser Maßnahme. Die Entwicklung von innovativen Angeboten für den Ganzjahrestourismus spielt im Zusammenhang mit der Schaffung von Arbeitsplätzen eine wichtige Rolle. Die Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Bevölkerung hin zu einer umweltbewussten und gesunden Lebensweise sind wichtige Ansätze einiger Förderungsgegenstände dieser Maßnahme. Zudem soll die Bevölkerung über BürgerInnenbeteiligungsprozesse zur aktiven Gestaltung und Entwicklung ihrer Regionen angeregt werden. Für die Regionen sollen Wachstumsimpulse gegeben und lokale Wertschöpfungsprozesse verstärkt werden.

Die Förderung für die Ausarbeitung und Umsetzung von Dorferneuerungsplänen soll die Erneuerung, Entwicklung und Erhaltung von sozial, kulturell und wirtschaftlich lebendigen Dörfern sicherstellen. Die regionale Identität und die Belebung und Stärkung der Ortskerne wird über sektorübergreifende Initiativen verfolgt. Bei der Lokalen Agenda 21, als ein Förderungsgegenstand dieser Maßnahme, wird besonderer Wert auf die Beteiligung der Bevölkerung, die Stärkung des Bottom-up-Ansatzes und die Fokussierung auf die lokalen Problemstellungen im Rahmen regionaler Entwicklungsstrategien gelegt. Die lokale Agenda 21 trägt neben der Stärkung von örtlicher Lebensqualität und regionaler Wertschöpfung auch zu den Gleichstellungszielen und der Vernetzung im ländlichen Raum bei.

Die Nutzung von erneuerbaren Energien sowie die Umsetzung von Maßnahmen zu Energieeffizenz bzw. klimafreundlicher Mobilität soll gefördert werden. Die Förderung des Auf- bzw. Ausbaus energieeffizienter Anlagen im ländlichen Raum soll die Substitution nicht erneuerbarer Rohstoffe durch nachwachsende Rohstoffe für die Energieversorgung forcieren. Zudem soll einer breiten Öffentlichkeit die Machbarkeit und Sinnhaftigkeit des Einsatzes erneuerbarer Energieträger demonstriert und die Bevölkerung im ländlichen Raum zum Nachahmen angeregt werden. Die Markteinführung umweltschonender Technologien und Dienstleistungen im Bereich Mobilität und Verkehr sowie Mobilitätsmanagement, alternative Fahrzeuge, Elektromobilität und Radverkehr sollen unterstützt werden.

Über die Unterstützung für den Ausbau der Breitband-Hochleistungszugänge sollen Anreize geschaffen werden, um eine bessere Versorgung der Bevölkerung durch den Markt mit zuverlässigen und preiswerten Breitbandzugängen zu initiieren.

Die Förderung einer landschaftsschonenden wegebaulichen Erschließung bzw. Instandsetzung des sonst vernachlässigten Netzes der Kleinstraßen und Güterwege soll zur sozialen und wirtschaftlichen Wohlfahrt, zur Sicherung der Siedlungsstrukturen und zum Erhalt der Kulturlandschaft vor allem auch in den peripheren Lagen beitragen.

Durch den Ausbau sozialer Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Pflege, Gesundheitseinrichtungen und -dienstleistungen einschließlich Gesundheitsförderung, sollen diese Einrichtungen für alle, die im ländlichen Raum Bedarf daran haben, in hoher Qualität zugänglich gemacht und die Beschäftigungspotenziale von Frauen mit Betreuungspflichten gehoben werden. Für Menschen, die besonderer Unterstützung bedürfen wie Kinder und Jugendliche, Ältere sowie Menschen mit Beeinträchtigungen oder in besonderen Notlagen sollen bedarfsorientierte Angebote geschaffen werden.

Für die ländlichen Gebiete stellt der Tourismus einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar und trägt wesentlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor bei. Es ist dabei erforderlich, die Tourismusentwicklung im ländlichen Raum und speziell auch im alpinen Raum angebotsseitig sowohl mit kleinen investiven als auch mit Soft-Maßnahmen zu unterstützen. Auf diese Weise können die touristischen Entwicklungsperspektiven verbessert und Beschäftigung und Wertschöpfung im Tourismus im ländlichen Raum gesteigert werden.

Die Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Verbesserung der Gewässerökologie und des Landschaftswasserhaushaltes in landwirtschaftlich genutzten Regionen sowie der Waldbiodiversität sind wichtige Themen, wenn es um die Entwicklung ländlicher Gebiete und die Sicherung der Lebensqualität geht. Die Erhaltung regionsspezifischer Landschaftsqualitäten kann als Dienstleistung für die Gesellschaft verstanden werden. Diese soll über die Erstellung von Managementplänen, Informationsveranstaltungen, Schutzgebietsmanagement und -betreuung, Investitionen zum Schutz oder zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt durch Schaffung von Lebensräumen und Biotopverbundsystemen sowie die Sicherung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen durch Grundankauf, durch Abgeltung von Nutzungsrechten und durch Pachten gewährleistet werden.

Über die Erhaltung und den Ausbau der Funktionalität bestehender Schutzinfrastrukturen sowie deren vorausschauende Planung soll die Schutzfunktion von Wäldern und die Prävention vor Naturgefahren und Bodenerosion sichergestellt werden.

Bei der Unterstützung der Umsetzung der Alpenkonvention steht der alpine ländliche Raum als vielfältiger und attraktiver Lebens-, Wirtschafts- und Kulturraum im Fokus. Über Bewusstseinsbildung und Motivation der AkteurInnen soll die alpine Umwelt und Landschaft verbessert und die Lebensqualität gesteigert werden.

Besonders im Kontext von Infrastrukturinvestitionen und Mobilitätslösungen ist es wichtig, allen Menschen im Umfeld eines Vorhabens die Teilhabe zu ermöglichen und auf die Bedürfnisse eventuell bislang zu wenig beachteter Gruppen Bedacht zu nehmen. So soll bei Investitionen in touristische Infrastruktur, beim Ausbau der infrastrukturellen Grundversorgung und bei wegebaulichen Erschließungen sowie bei der Schaffung von Arbeitsplätzen die Perspektive der Chancengleichheit, insbesondere der Barrierefreiheit berücksichtigt werden und somit die Attraktivität des ländlichen Raums als Lebens- und Arbeitsraum erhöht werden. Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen (insbesondere auch solche nach dem Kindergartenalter) korrelieren EU-weit mit der Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes. Die Beachtung der Ansprüche von erwachsenen Frauen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen sowie von der wachsenden Anzahl älterer Menschen beiderlei Geschlechts führt im Tourismus und in der Freizeitwirtschaft zu erhöhter Anziehungskraft.

Auch bei BürgerInnenbeteiligungsprozessen ist darauf zu achten, dass allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe ermöglicht wird und geeignete Rahmenbedingungen für Partizipation geschaffen werden. Es soll dabei darauf geachtet werden, dass Veranstaltungsorte und Informationsmaterial barrierefrei zugänglich sind.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Maßnahme 8 (Art.21): Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern

Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern umfassen die Bereiche „Anlage und Aufforstung von Wäldern“, „Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen“, „Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme“ und „Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse“.

48 % der österreichischen Staatsfläche ist bewaldet – die Bewirtschaftung dieser Flächen dient dem Schutz der Öffentlichkeit vor Naturgefahren, dem Erhalt und der Verbesserung der Biodiversität, der Versorgung mit nachwachsenden Rohstoffen und der Arbeitsplatzsicherung im ländlichen Raum.

Die Anlage von Wäldern auf land- und nichtlandwirtschaftlichen Flächen an den unteren/oberen Waldgrenzen dienen zur Ergänzung und Unterstützung von Maßnahmen im Bereich „Schutz vor Naturgefahren“, die auf Basis der natürlichen Baumartenzusammensetzung durchgeführt werden (Lebensraumsicherung).

Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau der Funktionalität bestehender Schutzinfrastruktur sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung von betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen besitzen in einem Gebirgsland wie Österreich eine existenzielle Bedeutung. Basis eines lokalen/regionalen/betrieblichen Risikomanagements (Risk Governance) und Vorsorgeprinzips sind daher entsprechende Maßnahmen, die die Gefahrendarstellung, die Investitionen in die Vorbeugung, die Wiederherstellung, die Erhaltung und Verbesserung des Wasserhaushaltsregimes, sowie die vorausschauende Planung von Wald-, Einzugsgebiets- und Landwirtschaftsnutzung vorsehen. Zentral für die Erhöhung der Schutzfunktion von Wäldern und für den Wiederaufbau nach Naturkatastrophen sind auch die Bereitstellung bzw. der Neu- und Umbau dafür notwendiger Infrastrukturen. Auf diese Weise kann die regionalwirtschaftliche Leistungsfähigkeit gesichert und verbessert, sowie die Schadensanfälligkeit bei Naturereignissen reduziert werden. Das Österreichische Waldprogramm, mit seinem inkludierten Schutzwaldprogramm beinhaltet die o.a. Strategie. Als Planungsinstrumente werden bundesweit der Waldentwicklungsplan, regional Bezirksrahmenpläne und/oder lokal Gefahrenzonenpläne herangezogen. Maßnahmen des Forstschutzes dienen einerseits der Vorbeugung oder Bekämpfung gegen bzw. von abiotischen und biotischen Schäden sowie andererseits der Prävention gegen Naturkatastrophen. Die Maßnahmen beinhalten auch Aufräum- und/oder Wiederherstellungsarbeiten nach Naturkatastrophen oder nach der Massenvermehrung von Forstschädlingen. Forstschutzmaßnahmen werden für alle Wälder angeboten. Eine integrative Bewirtschaftung von Wäldern zur optimalen Erfüllung der Schutzwirkung vor Naturgefahren soll durch Fördermaßnahmen, die mit den österreichischen Plänen zur Prävention vor Naturgefahren im Einklang stehen, erreicht werden. Durch den Wiederaufbau von Wäldern, die durch Naturkatastrophen geschädigt wurden, soll die Schutzfunktion von Wäldern wiederhergestellt werden. Sowohl die Prävention vor Naturgefahren, als auch der Wiederaufbau von geschädigten Wäldern dienen sowohl dem Schutz vor Bodenerosion, als auch dem Schutz von Siedlungs- und Wirtschaftsräumen in ländlichen Gebieten. In einem Gebirgsland wie Österreich sind diese Maßnahmen für weite ländliche Gebiete Grundvoraussetzung zur Erhaltung der Besiedelung, Bewirtschaftung und Entwicklung.

Durch die Ausdehnung auf 15% der österreichischen Landesfläche und den gesamteuropäischen Biodiversitätsbeitrag besitzt das Schutzgebietsnetz Natura 2000 eine besondere Bedeutung. Rund zwei Drittel des österreichischen Natura 2000 Gebiets umfassen Waldflächen. Österreichs Wälder weisen generell im Sinne der Umweltdienstleistungen einen guten Erhaltungszustand auf. Allerdings kann allein durch hoheitliche Schutzmaßnahmen ein günstiger Erhaltungszustand nur unzureichend erzielt werden. Zusätzlich ist eine Vielzahl weiterer Schutzgebietsflächen in Österreichs Wäldern ausgeschieden, die vor allem von den WaldbesitzerInnen freiwillig zur Verfügung gestellt werden und auch wissenschaftlichen Zwecken dienen. Ziel dieser Maßnahme ist daher die Erhaltung/Bewahrung und Verbesserung von ökologisch wertvollen/seltenen Waldflächen/-gesellschaften auf freiwilliger Basis, auch in dem Kontext, dass WaldbesitzerInnen ihre Schutzgebiete individuell organisieren und finanzieren können – dies dient auch der Bewusstseinsbildung der Waldbesitzer. Konkretes Ziel ist die Bewahrung und wo erforderlich auch die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes land- und forstwirtschaftlicher Lebensräume. Die Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes dienen einerseits zur Wahrung und Entwicklung des forstlichen „Genpools“ und tragen andererseits zur Anpassung der Wälder an die Auswirkungen des Klimawandels bei. Die ausgewählten Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Waldstrukturen dienen der Sicherung bzw. Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands in Schutzgebieten und ökologisch wertvollen/seltenen Waldflächen/-gesellschaften und werden deshalb mit Hilfe spezifischer, zielgerichteter Maßnahmen auf forstwirtschaftlichen Flächen umgesetzt. In Bezug auf Trinkwasser besteht die Notwendigkeit, die Quantität und Qualität der Trinkwasserschüttung auch im Falle von Extremniederschlägen bzw. Trockenperioden konstant zu halten und durch erosionsvorbeugende Maßnahmen vielfach auch im Waldbereich Humuseinträge in Trinkwasserreserven zu verhindern.

Österreichs Holzvorrat beträgt 1,1 Mrd Vorratsfestmeter (Vfm). Der durchschnittliche jährliche Zuwachs beträgt 30 Mio. Vfm, während durchschnittlich 26 Mio. Vfm pro Jahr genutzt werden. Nicht genutzte Kapazitäten liegen vor allem im Kleinwald, der aufgrund seiner kleinststrukturierten Fläche erhebliche Mängel bei der Mobilisierung der Holzvorräte hat. Aufgrund der hohen Kapazitäten in der Holzverarbeitung und beschränkter Holzmobilisierungsmöglichkeiten, muss trotz der hohen Rohstoffkapazitäten Rundholz nach Österreich importiert werden. Aktuelle Prognosen zum Holzverbrauch und zum Holzaufkommen kommen zum Ergebnis, dass in Österreich in den nächsten zwanzig Jahren ein um 20 % höherer Holzeinschlag möglich ist, abhängig vom Holzpreis und vom weiteren Ausbau der Forstinfrastruktur. Der erforderliche zusätzliche Holzbedarf sollte daher vorrangig aus diesen Quellen – anstelle einer Forcierung von Aufforstung und Anlage von Kurzumtriebsflächen – gedeckt werden. Es ist daher erforderlich, dass auf Basis von organisierten Holzmarktsystemen, Investitionen zur Verbesserung der Logistikkette Holz und dem Aufbau oder der Entwicklung von Serviceleistungen für die gemeinschaftliche Vermarktung von Holz Holzmobilisierungsmöglichkeiten geschaffen werden. Zugleich sollen durch waldbauliche Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Wirkungen des Waldes stabile Bedingungen, auch unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte, nachhaltig geschaffen werden. Ziel ist daher die Mobilisierung der Holzvorräte aus dem nachhaltigen Zuwachs unter besonderer Berücksichtigung des Kleinwaldes.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Maßnahme 10 (Art.28): Agrarumwelt- und Klimamaßnahme

Beitrag zu Ziel 4
Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Umsetzung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme trägt entscheidend zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums bei. Die durch die Maßnahme geförderte nachhaltige Landbewirtschaftung leistet einen Beitrag zum Schutz wertvoller Naturressourcen und trägt zur Verbesserung bzw. Erhaltung eines guten Umweltzustandes bzw. einer artenreichen Kulturlandschaft bei. Mit Umsetzung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme werden insbesondere Themen der Prioritäten 4 und 5 angesprochen. Als Querschnittsthema spielt aber auch die Priorität 1 eine bedeutende Rolle. Durch diese wird die Maßnahmenumsetzung mit geeigneten Bildungs-, Beratungs- und Innovationsmaßnahmen unterstützt, gewonnenes Wissen weiter gegeben und entsprechend breit verwendet. Konkret werden im Rahmen der Maßnahme Umweltleistungen -die über gesetzliche Mindeststandards hinausgehen- in den Bereichen „Erhaltung und Förderung der Biodiversität“, „Schutz von Oberflächen- und Grundwasser“, „Schutz des Bodens“, sowie „Luftreinhaltung und Klimaschutz“ abgegolten.

Das österreichische Agrarumweltprogramm (ÖPUL) verfolgt weiter einen integralen, horizontalen Ansatz, der eine weitgehend flächendeckende Teilnahme der österreichischen Landwirtschaft zum Ziel hat. So soll auch künftig durch breite, flächendeckende Maßnahmen eine angepasste Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen gewährleistet und damit eine maximale Gesamtwirkung erreicht werden. Der Ansatz wird durch regionale, einzelflächenbezogene Maßnahmen ergänzt. Beispiele dafür sind etwa Untermaßnahmen zum vorbeugenden Gewässerschutz sowie die spezifische Ausgestaltung der Naturschutzmaßnahmen.

Für eine maximale Umweltwirkung ist es notwendig eine ausreichende Akzeptanz der angebotenen Untermaßnahmen zu erreichen. In der Programmerstellung wurde bedacht darauf genommen, dass bei gleicher oder höherer Umweltwirkung die Attraktivität der Untermaßnahmen nicht sinkt. Dazu wurden die Untermaßnahmen basierend auf bestehende Evaluierungsergebnisse und Prüfungen der Vorprogramme in einer breit angelegten Diskussion unter Einbindung der relevanten Stakeholder (u. a. Interessensvertretungen, Umwelt-NGOs, abwickelnde Stellen, Forschung) erarbeitet. Es wurden Anpassungen vorgenommen, die sowohl Maßnahmenwirkung als auch Maßnahmenakzeptanz gewährleisten sowie eine gute Kontrollierbarkeit und geringere Fehleranfälligkeit der Auflagen ermöglichen sollen. Unter anderem wurden die Aufzeichnungsverpflichtungen im Programm verringert und Auflagen zur Düngereduktion nur noch in sehr eingeschränktem Ausmaß und ausschließlich in Kombination mit Bilanzierungen und Schulungen angeboten.

Im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (ÖPUL 2015) werden 19 verschiedene Untermaßnahmen (exkl. Maßnahme Ökologischer/Biologischer Landbau) angeboten, an denen LandwirtInnen auf freiwilliger Basis teilnehmen können. Die Leistungsabgeltungen errechnen sich aus den entgangenen Erträgen bzw. aus dem Mehraufwand der vertraglich vereinbarten, über die relevanten Mindestanforderungen hinausgehenden Bewirtschaftungsauflagen. Nachstehende Tabelle zeigt eine Übersicht über die geplanten Untermaßnahmen und deren erwartete Wirkungen auf die relevanten Schwerpunktbereiche.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Maßnahme 11 (Art.29): Ökologischer/Biologischer Landbau

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Jahr 2012 zählte Österreich insgesamt 21.766 Bio-Betriebe, dies entspricht einem Anteil von rund 16 % an den landwirtschaftlichen Betrieben Österreichs. Die biologisch bewirtschaftete Fläche belief sich im Jahr 2012 auf rund 530.000 ha, was knapp 20 % der österreichischen Landwirtschaftsfläche ausmacht . Verglichen mit anderen (europäischen) Ländern liegt Österreich damit im Spitzenfeld. Gleichzeitig besteht unter konventionell wirtschaftenden Bäuerinnen und Bauern weiterhin ein Interesse auf die biologische Landwirtschaft umzustellen. Der Marktanteil von Bioprodukten ist in Österreich grundsätzlich weiter ausbaubar und auch der europäische Markt kann noch stärker genutzt und das Image von Österreich als Spezialist von Bio-Lebensmitteln höchster Qualität gefestigt werden.

Die Politik leistet auf nationaler und auf EU-Ebene einen wichtigen Beitrag um den Erhalt bzw. das Wachstum der Biologischen Landwirtschaft sicherzustellen. Zentrales Instrument für die Weiterentwicklung der Biologischen Landwirtschaft ist dabei das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums. Maßnahmen, wie – allen voran – das Agrarumweltprogramm ÖPUL, die Ausgleichszulage, die Investitionsförderungen, die Tierschutz-Maßnahmen, sowie Maßnahmen zur Förderung der Verarbeitung und Vermarktung und nicht zuletzt Maßnahmen für die Bildung, Beratung, Innovation, Kooperation, Öffentlichkeitsarbeit, Forschung und das Schulwesen, kommen der Biologischen Landwirtschaft zu Gute. Österreich erlässt regelmäßig ein „Bio-Aktionsprogramm“, in dem die Maßnahmen zur Förderung der Biologischen Landwirtschaft dargestellt sind.

Mit der Umsetzung der Biologischen Wirtschaftsweise werden in erster Linie Themen der Prioritäten 4 und 5 angesprochen. So werden durch die humusaufbauende und ressourcenschonende Wirtschaftsweise Treibhausgasemissionen reduziert und Kohlenstoff im Boden angereichert. Durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel wird außerdem zur tierischen und pflanzlichen Diversität, sowie zum Schutz der Gewässer beigetragen. Das Einkommen, das mit der Biologischen Landwirtschaft generiert wird, trägt gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit bei. Darüber hinaus sind Forschung und Innovation zentrale Elemente in der Weiterentwicklung und im Fortbestand der Biologischen Landwirtschaft (Priorität 1). Durch die Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten, zusammen mit ihrem hohen Anteil an Direktvermarktung leistet die Biologische Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Wertschöpfung ländlicher Räume und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (Priorität 2).

Andererseits spielen für die Unterstützung einer effizienten Umsetzung der Biologischen Landwirtschaft auch die in der Priorität 1 verankerten Bildungs-, Beratungs- und Innovationsmaßnahmen, sowie die in der Priorität 2 verankerten Maßnahmen zur Modernisierung (Investitionsmaßnahmen) und die in Priorität 3 angesiedelten Maßnahmen zu Tierschutz und Absatzförderung eine wichtige Rolle. Eine Übersicht über die erwartete Wirkung der Biologischen Wirtschaftsweise auf die relevanten Prioritäten bzw. deren Schwerpunktbereichen ist Tabelle 11 (Kapitel 8.2.8.2) zu entnehmen.

Aus abwicklungstechnischen Gründen wird die Biologische Wirtschaftsweise weiter als Untermaßnahme innerhalb des Österreichischen Agrarumweltprogramms ÖPUL geführt und darum auch in der neuen Periode gemeinsam mit den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen abgewickelt. Daher gelten für die Teilnahme grundsätzlich dieselben Regelungen und Themen als Voraussetzung, wie sie im Kapitel 8.2.8.2 angeführt sind. Die Regelungen werden in der nationalen Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL-SRL) genauer spezifiziert und sind dem Kapitel 8.2.8.2 zu entnehmen.

Neben der Biologischen Wirtschaftsweise umfasst das ÖPUL 2015 noch insgesamt 19 andere Maßnahmen. Die Maßnahmen sind größtenteils mit der Biologischen Wirtschaftsweise kombinierbar, wobei pro Hektar Prämienobergrenzen vorgesehen sind. Auf die detaillierten Förderungsvoraussetzungen der nationalen Sonderrichtlinie wird im Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. eingegangen. Die Bestimmungen der ÖPUL-Maßnahme „Ökologischer/Biologischer Landbau“ gehen besonders in den Bereichen Biodiversität, Boden und Wasser über die Anforderungen der EU-Bio Verordnung hinaus. Auch was die Teilbetriebsregelung betrifft, so ist die nationale Sonderrichtlinie strenger als die EU-Verordnung.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Maßnahme 13 (Art.31): Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Kulturlandschaften in den benachteiligten Gebieten, insbesondere in den Berggebieten, sind noch immer stark von der Landwirtschaft geprägt. Für die langfristige Erhaltung der Umwelt und des ländlichen Raumes ist daher die Aufrechterhaltung der Landwirtschaft eine wesentliche Voraussetzung. Die nachhaltige Verfügbarkeit der Naturressourcen bildet die Grundvoraussetzung für die Erfüllung der zahlreichen Funktionen in benachteiligten Gebieten. Eine Minderung der Quantität und Qualität der natürlichen Ressourcen beeinträchtigt die Funktion dieser Gebiete sowohl als Lebens- und Wirtschaftsraum für die Einheimischen als auch als Erholungs- und Versorgungsraum der Bevölkerung außerhalb dieser Gebiete.

Dabei fällt vor allem der Berglandwirtschaft eine Schlüsselrolle zu. Ihre Bedeutung reicht von der Gefahrenabwehr (Schutz vor Lawinen, Muren, Steinschlag und Hochwasser), der Produktion von hochwertigen Nahrungsmitteln, der Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandwirtschaft, dem Schutz der Artenvielfalt und der Biodiversität, dem Schutz des Waldes und des Wassers, der Bewirtschaftung der Almflächen, der Erfüllung der Mindestbesiedlungsfunktion bis hin zur Basis für den Tourismus. Die Bedeutung dieser Land- und auch Forstwirtschaft liegt in der Erfüllung multifunktionaler Aufgaben.

Demgegenüber stehen ungünstige Bewirtschaftungsvoraussetzungen, insbesondere im Berggebiet, wie starke Hangneigung der landwirtschaftlich genutzten Flächen, kürzere Vegetationsdauer, extreme Witterungsverhältnisse, schwache Ertragslage und ein Mangel an Produktionsalternativen sowie ungünstige innere und äußere Verkehrsverhältnisse und eine teure Infrastruktur. Das aus der Landwirtschaft erzielbare Einkommen, vor allem der Bergbauernbetriebe, liegt deutlich unter jenem der Betriebe außerhalb der benachteiligten Gebiete. Die erwünschte Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung wäre daher bei vielen dieser Betriebe unter den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ohne öffentliche Förderung nicht möglich. Die spezielle Förderung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten hat daher in Österreich eine jahrzehntelange Tradition.

Das Ziel der Ausgleichszulage ist es, durch einen spürbaren Ausgleich der Kosten- und Ertragsunterschiede gegenüber den Betrieben in Gunstlagen neben dem agrarischen Umweltprogramm einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Umwelt und des ländlichen Raumes zu leisten. Dabei sind die Produktionsbedingungen entsprechend zu berücksichtigen. Im weitaus größten Teil des benachteiligten Gebietes in Österreich, dem Berggebiet, ist aufgrund mangelnder Produktionsalternativen die Bewirtschaftung von Grünland vorherrschend und daher die Rinderhaltung die wichtigste Produktionssparte. Almweiden bilden eine unverzichtbare Erweiterung der Futtergrundlage für die Viehhaltung. Ein weiteres Merkmal der landwirtschaftlichen Betriebe in den benachteiligten Regionen ist die relativ kleinbetriebliche Struktur, die ein Ergebnis der natürlichen Bewirtschaftungserschwernisse und der damit zusammenhängenden begrenzten Rationalisierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten, der historischen Entwicklung und auch der Agrarpolitik ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Maßnahme 14 (Art.33): Tierschutz

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Österreich sieht folgendes Handlungsfeld vor, um eine Tierhaltung zu unterstützen, die diesen Ansprüchen in besonderer Weise entspricht:

Förderung von Weide, um die Bewegung im Freien, unter weitgehendem Ausleben normalen Verhaltens zu gewährleisten.

Die Weidehaltung von Rindern, Schafen und Ziegen ist die artgerechteste Haltungsform für diese Tierarten. Fortbewegung, Futteraufnahme, Ruhe- und Sozialverhalten entsprechen den natürlichen Bedürfnissen. Allerdings sind insbesondere unter österreichischen Verhältnissen zusätzlicher Aufwand und Nachteile in der Leistung der Tiere mit dieser Haltungsform verbunden. Aus wirtschaftlichen Gründen sind daher viele Betriebe auf die ganzjährige Stallhaltung übergegangen. Ein Ausmaß von 120 Tagen Weidehaltung geht weit über gesetzliche Vorschriften zur Bewegungsfreiheit hinaus und ist mit einer deutlichen Verbesserung des Tierwohls verbunden.

Die Kosten in der Milchwirtschaft sind in den letzten Jahren stärker gestiegen, als der Milchpreis. Dadurch sind viele Landwirte zunehmend unter Druck gekommen, ihre finanzielle Situation durch Erhöhung der Milchleistung zu verbessern. Da die Milchleistung bei Weidehaltung geringer ist, hat dies zur Folge, dass die Weidehaltung von Milchkühen immer mehr eingeschränkt wird bzw. ganz darauf verzichtet wird. Es zeigt sich aber auch, dass Weidehaltung für die Milchwirtschaft auch eine effektive Vermarktungsstrategie sein kann. Ein weiterer Rückgang der Weidehaltung hat Auswirkungen auf das Tierwohl, das öffentlichen Image und die Akzeptanz der Milchwirtschaft und der ökologischen Nachhaltigkeit.
Diese Maßnahme wirkt dem Trend des Rückgangs der Weidehaltung entgegen und schafft Anreize für die Landwirte die Weidehaltung beizubehalten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Maßnahme 16 (Art.35): Zusammenarbeit

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4
Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Rahmen dieser Maßnahme werden unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrungsmittel- und Versorgungskette, Tourismus, Naturschutz und Nationalparks sowie von KMU unterstützt. Weiterer Bestandteil der Maßnahme ist die Einrichtung von operationellen Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“. Es sollen Anreize geschaffen werden, um die Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedener Akteure und Unternehmen zu fördern und somit die Entwicklung und Umsetzung von vor allem neuen und innovativen Projekte und Vorhaben zu forcieren. Durch die Zusammenarbeit verschiedener Akteure ist es möglich Kostenvorteile zu nutzen.

Folgende Schwerpunkte werden im Rahmen dieser Maßnahme gesetzt:

Entwicklung und Innovation:
Kooperationsvorhaben mit unterschiedlichsten Zielsetzungen sollen unterstützt werden; ein Ziel ist die Unterstützung von innovativen Vorhaben:
Es wird darauf Wert gelegt, der Vielfalt der möglichen Themenfelder und den unterschiedlichen Innovationsbedarfen sowie -phasen gerecht zu werden. Die Themen ergeben sich aus den Bedarfen der Prioritäten 2 bis 6.

Es werden Vorhaben in der
(1) Ideenphase
(2) Konzepthase
(3) Entwicklungsphase
(4) Testphase
unterstützt.

Folgende Innovationsvorhaben werden unterstützt:
(5) Aufbau und Betrieb von operationellen Gruppen der EIP für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit
(6) Entwicklungstätigkeiten: Erwerb, Kombination, Formung und Verwendung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erarbeitung von Plänen und Vorkehrungen oder Konzepten für neue, veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
(7) Pilotprojekte: Großversuche oder Demonstrationsprojekte, die bei gesellschaftlich, wirtschaftlich und technisch risikobehafteten Entwicklungen vor die allgemeine Einführung gesetzt werden, um Fragen der Akzeptanz, der Wirtschaftlichkeit, des Marktpotenzials und der technischen Optimierung im Feldversuch zu erproben. Um bei Pilotprojekten sinnvolle Ergebnisse zu erzielen, müssen sie mittels Begleitforschung analysiert werden.

Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus:
Ziel ist die Unterstützung von innovativen Modellprojekten im ländlichen Tourismus, die auf die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen sowie deren Vermarktung abzielen. Es sollen daher Vorhaben definiert werden, die die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung kreativer und buchungsrelevanter innovativer Angebote in österreichischen Tourismusdestinationen zum Inhalt haben.

Zusammenarbeit von kleinen WirtschaftsteilnehmerInnen bei der Organisation von gemeinsamen Arbeitsabläufen und der gemeinsamen Nutzung von Anlagen und Ressourcen sowie bei der Entwicklung und/oder Vermarktung von Tourismusdienstleistungen mit Bezug zu ländlichem Tourismus

Ziel ist die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen kleinen WirtschaftsteilnehmerInnen bei der Organisation von gemeinsamen Arbeitsabläufen und der gemeinsamen Nutzung von Anlagen und Ressourcen sowie der Entwicklung und/oder der Vermarktung von Tourismusdienstleistungen mit Bezug zu ländlichem Tourismus.

Im Speziellen zielt die Unterstützung auf die weitere Professionalisierung und Qualitätssteigerung im Bereich ländlicher Tourismus sowie des kulinarischen Angebots ab. Die Stärkung des touristischen Profils verlangt auch eine Weiterentwicklung der kulinarischen Profile in den Regionen und ist daher ein Hauptfokus in dieser Maßnahme.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Schaffung von innovativen Angeboten für den Ganzjahrestourismus im ländlichen Raum. Dazu bedarf es der Entwicklung von innovativen Soft-Maßnahmen (inkl. kleineren investiven Maßnahmen) als auch deren zielgruppenorientierten Vermarktung.

Zusammenarbeit von Kleinst- und Kleinunternehmen im ländlichen Raum:
Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Klein- und Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie deren Vernetzung mit anderen Sektoren, insbesondere der Landwirtschaft soll unterstützt werden. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen und die Erhöhung der regionalen Wirtschaftskraft. Die durch die Kooperationen geschaffenen bzw. erhaltenen Arbeitsplätze sollen der Abwanderung aus den ländlichen Regionen entgegenwirken.

Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzförderung:
Sowohl die horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen den AkteurInnen der Versorgungskette als auch Absatzförderungsmaßnahmen in einem lokalen Rahmen sollen unterstützt werden, um zur beschleunigten wirtschaftlichen Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte beizutragen. Weiters soll die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen AkteurInnen in der Wertschöpfungskette, wie der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion, der verarbeitenden Wirtschaft, dem Lebensmittelhandel, der Gastronomie und anderen beteiligten Partnern verbessert werden.
Ziel ist die Schaffung, Professionalisierung und Optimierung der Zusammenarbeit sowie die Information des Verbrauchers über kurze Versorgungsketten und lokale Lebensmittel zur Erhöhung der Wertschöpfung aller Beteiligten, insbesondere der landwirtschaftlichen Betriebe. Dadurch soll die Nachfrage nach Erzeugnissen der lokalen Land- und Ernährungswirtschaft stimuliert werden.

Stärkung der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren im forst- und wasserwirtschaftlichen Sektor sowie im Bereich Schutz vor Naturgefahren:
Diese Maßnahme unterstützt die horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren im Forst- und Wassersektor sowie im Bereich Schutz vor Naturgefahren mit dem Ziel, die verschiedenen Akteure zu einer intensiven Zusammenarbeit im Rahmen einer multifunktionalen Waldwirtschaft zu motivieren.

Stärkung der Zusammenarbeit von AkteurInnen und Strukturen im Bereich Erhaltung des natürlichen Erbes:
Im Bereich Erhaltung des ländlichen Erbes – Naturschutz und Nationalparks sollen Kooperationsprojekte gefördert werden, die einen bedeutenden Teil zur Erreichung der Ziele der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie, der Landesnaturschutzgesetze und -verordnungen, der Nationalparkgesetze, der österreichischen Biodiversitätsstrategie und der österreichischen Nationalparkstrategie beitragen können.

Förderung der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit zwischen AkteurInnen der Versorgungskette: Erzeugerorganisationen und Branchenverbände:
Es soll die horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen verschiedenen AkteurInnen im Agrarsektor, in der Nahrungsmittelkette und anderen AkteurInnen, die dazu beitragen, die Ziele und Prioritäten der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zu verwirklichen, insbesondere Erzeugergemeinschaften/-organisationen, Genossenschaften und Branchenverbänden unterstützt werden.
Ziel ist es, einzelne AkteurInnen innerhalb des landwirtschaftlichen Sektors oder entlang der Wertschöpfungskette zu einer strategischen Zusammenarbeit zu motivieren, um die Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung zu erhöhen.
Branchenverbände sind, entsprechend ihrer Definition bereits vertikale Kooperationen. Ein Branchenverband wird aus VertreterInnen von Wirtschaftszweigen gebildet, die mit der Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten und mindestens einer der folgenden Stufen der Wertschöpfungskette zusammenhängen: Verarbeitung oder Handel einschließlich Vertrieb. Auf diese Definition von Branchenverbänden beziehen sich in der Folge die entsprechenden Teile der Submaßnahme, wo Branchenverbände genannt werden.

Waldbezogene Pläne auf überbetrieblicher Ebene:
Die Maßnahme unterstützt die Erstellung waldbezogener Pläne mit dem Ziel, gemeinschaftliche Planungsgrundlagen für die verschiedenen AkteurInnen im Rahmen der multifunktionalen Waldbewirtschaftung zur Verfügung zu stellen.
Tourismusdienstleistungen mit Bezug zu ländlichem Tourismus ebenso wie Ernährungswirtschaft stellen hierorts meist für Frauen Erwerbsmöglichkeiten dar. Entwicklung und/oder Vermarktung bzw. Verbesserung und Professionalisierung der Vermarktung und der Absatzmöglichkeiten erhöhen die Chancen auf existenzsichernde Beschäftigung von Frauen.
Auf Seite der touristischen Nachfrage bedarf es dazu innovativer und zielgruppenorientierter Vermarktungskonzepte, die Wissen über gendersensibles und diversitätsorientiertes Marketing bedürfen. Insbesondere ist Berücksichtigung geschlechtsspezifischer (unbewusster) Wirkungen von Wort und Bild und unterschiedlicher Informationsaufnahme gefragt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Maßnahme 19 (Art.32): Leader

Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Allgemein:
Der Unterstützung gemeinde- und sektorübergreifender Entwicklungsansätze wird in Österreich seit Jahrzehnten regionalpolitisches Augenmerk geschenkt. Von besonderem Interesse sind dabei jene Projekte, die im Sinne einer eigenständigen Regionalentwicklung Entwicklungspotenziale in der Region erkennen und entwickeln. Diese konkreten Aktivitäten sollen durch regionale Strategien inhaltlich gesteuert werden. Die Erarbeitung dieser Strategien erfolgt dabei unter partnerschaftlicher Einbeziehung der lokalen Bevölkerung. Die Umsetzung erfolgt an Hand konkreter Projekte.

Die Genderperspektive und die Beachtung der Bedarfe aller Bevölkerungsgruppen sind wesentliche Elemente zur Steigerung der Attraktivität einer Region. Es ist wichtig in den Prozess der regionalen Entwicklung nicht nur die oft überwiegenden Interessensgruppen einzubeziehen, sondern sich auch um die Beteiligung von Menschen zu bemühen, die bis jetzt kaum oder gar nicht miteinbezogen wurden. Die Berücksichtigung von Gender Mainstreaming zur strategischen Steuerung der Maßnahmen der Regionalentwicklung sowie engagierte Gleichstellungsorientierung zur Aktivierung und Nutzung aller Potenziale unterstützen die zukünftige Lebensfähigkeit einer Region.

Lokale Entwicklungsstrategien:
Ländliche Regionen, die sich an der LEADER-Maßnahme beteiligen wollen müssen einen Entwicklungsplan vorlegen, dessen Entwicklungsstrategie die grundsätzlichen Ziele dieses Programms berücksichtigt. Die lokalen Entwicklungsstrategien müssen auf die Region und ihre ökonomischen, ökologischen und sozialen Gegebenheiten abgestimmt sein. Eine SWOT-Analyse beleuchtet alle für die jeweilige LEADER-Region wichtigen Themen. Aufbauend darauf werden die regionalen Entwicklungsnotwendigkeiten aufgezeigt und strategische Aktionsfelder festgelegt. Diese Handlungsfelder müssen zur Erreichung der Ziele der Maßnahme LEADER beitragen (siehe Submaßnahme 19.3).
Neben der Qualität der Entwicklungsstrategie ist die Qualität der Organisation der lokalen Aktionsgruppen (LAG) von besonderer Bedeutung.
Darüber hinaus stützt sich die Entwicklungsstrategie zumindest auf die folgenden Elemente:
a) die Festlegung des Gebiets und der Bevölkerung, die von der Strategie abgedeckt werden;
b) eine Analyse des Entwicklungsbedarfs und -potenzials für das Gebiet, einschließlich einer Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken;
c) eine Beschreibung der Strategie und ihrer Ziele, eine Erläuterung der integrierten und innovativen Merkmale der Strategie und eine Rangfolge der Ziele, einschließlich messbarer Zielvorgaben für Output oder Ergebnisse. Die Zielvorgaben für Ergebnisse können qualitativ oder quantitativ ausgedrückt werden. Die Strategie stimmt mit den relevanten Programmen aller betroffenen ESI-Fonds, die daran beteiligt sind, überein;
d) eine Beschreibung der Einbindung der örtlichen Gemeinschaft in die Entwicklung der Strategie;
e) einen Aktionsplan zur Veranschaulichung der Umsetzung der Ziele in Maßnahmen;
f) eine Beschreibung der Vorkehrungen für die Verwaltung und die Begleitung der Strategie, in der die Kapazität der lokalen Aktionsgruppe zur Umsetzung der Strategie verdeutlicht wird, und eine Beschreibung der speziellen Vorkehrungen für die Bewertung;
g) den Finanzierungsplan für die Strategie, der auch die geplanten Zuweisungen jedes der betroffenen ESI-Fonds enthält.

Es ist sicherzustellen, dass im Rahmen der SWOT-Analyse auch die Themen Jugendliche, Daseinsvorsorge und Lebenslanges Lernen mit berücksichtigt werden. Es muss beachtet werden, welche unterschiedlichen (Entwicklungs-)Bedarfe für Frauen und Männer der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Altersschichten bestehen, wo strukturelle, ökonomische oder soziale Benachteiligungen existieren, ob Frauen und Männer aller Bevölkerungsgruppen gleichermaßen als Potenzial und aktive GestalterInnen im jeweiligen Themenbereich positioniert sind.

Bereits bei der Strategieerstellung wird ein Modell zur Wirkungsorientierung angewandt, aus welchem hervorgeht, welche Wirkungen mit der Umsetzung von LEADER in der Region bzw. bei der Bevölkerung erreicht werden sollen.
Die Entwicklungsstrategie soll aufzeigen, wie durch Kooperation lokaler AktionsträgerInnen Möglichkeiten der nachhaltigen Entwicklung beschritten werden können. Darunter ist eine wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit zu verstehen.

Bei dem durch die Strategie abgedeckten Gebiet muss es sich um ein zusammenhängendes Gebiet handeln, das geographisch, wirtschaftlich und sozial gesehen eine homogene Einheit bildet und das hinsichtlich der Humanressourcen, der Mittelausstattung und des wirtschaftlichen Potenzials die ausreichende kritische Masse für eine nachhaltige Entwicklungsstrategie hat.
Die Umsetzung der Maßnahme LEADER kann im gesamten ländlichen Gebiet (siehe Abschnitt Abgrenzung ländlicher Raum) erfolgen.

Die Bevölkerung eines LEADER-Gebiets darf nicht weniger als 10.000 und nicht mehr als 150.000 EinwohnerInnen betragen. Projektkosten können auch außerhalb des LEADER-Gebiets, nicht jedoch außerhalb des Programmgebiets, angerechnet werden, sofern der Nutzen der Projekte den Akteuren im LEADER-Gebiet zugerechnet werden kann.

In jedem LEADER-Gebiet wird eine LAG installiert, insgesamt werden im Rahmen dieses Programms maximal 70 LAG ausgewählt werden. Das Leader-Gebiet soll einen Anteil von maximal 83 % des österreichischen Bundesgebiets abdecken.

Wird die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie neben dem ELER zusätzlich durch weitere ESI-Fonds unterstützt ist der ELER als federführender Fonds, der sämtliche Betriebs- und Sensibilisierungskosten trägt, einzusetzen.

Lokale Aktionsgruppe:
Für die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien sind die lokalen Aktionsgruppen (LAG) verantwortlich, da diese bestmöglich die Potenziale in der Region sammeln, als Schnittstelle fungieren und die Umsetzung von Projekten anregen bzw. unterstützen.
Die LAG stellen eine ausgewogene und repräsentative Gruppierung von PartnerInnen aus unterschiedlichen sozio-ökonomischen Bereichen der jeweiligen LEADER-Region dar. Auf der Ebene der Beschlussfassung dürfen weder VertreterInnen der öffentlichen Hand noch andere einzelne Interessensgruppierungen mit mehr als 49 % der Stimmrechte vertreten sein (Art. 32 der Gemeinsamen Verordnung). Diese Erfordernisse gelten auch für das Projektauswahlgremium (Art. 34 der Gemeinsamen Verordnung). In allen Gremien der LAG ist anzustreben, dass Frauen ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprechend vertreten sind. Im Projektauswahlgremium müssen zwingend mindestens ein Drittel der stimmberechtigen Mitglieder Frauen sein.

Die Mitglieder einer LAG müssen basierend auf der vorzulegenden lokalen Entwicklungsstrategie nachweisen, dass sie imstande sind, gemeinsam eine Entwicklungsstrategie für ihr Gebiet auszuarbeiten und umzusetzen.
Die Eignung und Funktionsfähigkeit einer Partnerschaft sind vor allem durch der Transparenz und Klarheit der Zuweisung von Aufgaben und Zuständigkeiten zu beurteilen.
Die Fähigkeit der PartnerInnen, die ihnen zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen, muss ebenso gewährleistet sein, wie die Effizienz der Funktionsweise und der Entscheidungsfindungsmechanismen
(z. B. durch Vereinsstatuten, Gesellschaftsvertrag, Regionsvertrag, Organisationskonzept etc). Es ist jedenfalls darzustellen, wie unvereinbare Interessenskonflikte im Rahmen der LAG, des Projektauswahlgremiums bzw. des LAG-Managements vermieden werden. Um grundsätzliche Unvereinbarkeiten im Zusammenhang mit dem LAG-Management vorab auszuschließen dürfen LAG-ManagerInnen keiner weiteren Nebentätigkeit im Regional- oder Schutzgebietsmanagement nachgehen.

Die Mitglieder der LAG müssen sich in einer von der Rechtsordnung vorgesehenen Organisationsform zusammenschließen, deren Rechtsgrundlage (Satzung, Gesellschaftsvertrag etc.) das ordnungsgemäße Funktionieren der Partnerschaft und die Befähigung zur Verwaltung der zugeteilten Budgetmittel gewährleistet. Die Mitglieder sind im betreffenden Gebiet ansässig. VertreterInnen überregionaler Organisationen mit Sitz außerhalb der LEADER-Region können in begründeten Fällen auch Mitglied der LAG sein.
Die Aufgaben einer LAG umfassen jedenfalls:
a) den Aufbau von Kapazitäten der lokalen AkteurInnen zur Entwicklung und Durchführung von Vorhaben, einschließlich der Förderung ihrer Projektmanagementfähigkeiten;
b) das Ausarbeiten eines nicht diskriminierenden und transparenten Auswahlverfahrens und von objektiven Kriterien für die Auswahl der Vorhaben, die Interessenkonflikte vermeiden und gewährleisten, dass mindestens 50 % der Stimmen in den Auswahlentscheidungen von PartnernInnen stammen, bei denen es sich nicht um Behörden handelt, und die die Auswahl im schriftlichen Verfahren erlauben;
c) das Gewährleisten der Kohärenz mit der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung bei der Auswahl der Vorhaben durch Einstufung dieser Vorhaben nach ihrem Beitrag zum Erreichen der Ziele und zur Einhaltung der Vorsätze dieser Strategie;
d) die Ausarbeitung und Veröffentlichung von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen oder eines fortlaufenden Verfahrens zur Einreichung von Projekten, einschließlich der Festlegung von Auswahlkriterien;
e) die Entgegennahme von Anträgen auf Unterstützung und deren Bewertung;
f) die Auswahl der Vorhaben und die Festlegung der Höhe der Finanzmittel oder gegebenenfalls die Vorstellung der Vorschläge bei der für die abschließende Überprüfung der Förderfähigkeit zuständigen Stelle noch vor der Genehmigung;
g) die Begleitung der Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung und der unterstützten Vorhaben sowie die Durchführung spezifischer Bewertungstätigkeiten im Zusammenhang mit dieser Strategie.

Die professionelle Programmabwicklung auf LAG-Ebene ist ein zentrales Element zur Erreichung der Programmziele und -strategie. Zur Sicherstellung eines professionellen LAG-Managements sind Personen im Beschäftigungsausmaß von mindestens 60 Wochenstunden direkt bei der LAG anzustellen.

Auswahl der Lokalen Entwicklungsstrategien (LES)
Innerhalb von zwei Jahren nach der Genehmigung des ländlichen Entwicklungsprogramms wird das Auswahlverfahren für LES organisiert. Die Verwaltungsbehörde veröffentlicht einen Aufruf zur Einreichung der lokalen Entwicklungsstrategien. Nach Ablauf der Einreichfrist werden alle rechtzeitig vorgelegten Strategien vom dafür eingerichteten Ausschuss zur Auswahl der LES bearbeitet und eine Rückmeldung zur Strategie an jeden Einreichenden übermittelt. Die BewerberInnen haben anschließend zeitlich befristetet die Möglichkeit ihrer Strategien zu überarbeiten bevor diese endgültig vom LES-Ausschuss bewertet werden.
Die Auswahl erfolgt anhand der Zugangs- und Qualitätskriterien (siehe Abbildung 17 und Abbildung 18) und unterliegt einem Wettbewerb. Die Entscheidung im LES-Ausschuss erfolgt anhand eines Bewertungsschemas. Mit der Anerkennung als LEADER-Region wird jeder LAG ein Budgetrahmen aus den Mitteln des ländlichen Entwicklungsprogramms zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie zugeteilt.

Der für die Auswahl der LES eingesetzte Ausschuss setzt sich aus VertreterInnen der Verwaltungsbehörden des ELER und des EFRE (IWB-Programme) und den an der Umsetzung der Maßnahme Leader beteiligten Ländern zusammen. In Regionen wo zur Umsetzung der Strategie auch Mittel aus den Programmen zur Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) angesprochen werden sind auch die entsprechenden ETZ-Verwaltungsbehörden im Ausschuss vertreten. Allenfalls werden FachgutachterInnen beigezogen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Maßnahme 3 (Artikel) 16 : Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Für bestehende Lebensmittelqualitätsregelungen der EU (biologische Produktion, Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben, fakultative Qualitätsangaben, geografische Angaben und traditionelle Begriffe im Weinsektor, geografische Angaben für Spirituosen) und für nationale Lebensmittelqualitätsregelungen besteht in Österreich deutlicher Bedarf für eine Weiterentwicklung und den Ausbau von durchgängigen Qualitätssystemen zur Einbeziehung möglichst aller Stufen der Herstellung. Die fakultative Qualitätsangabe „Bergerzeugnis“ soll ebenfalls berücksichtigt werden und folgende Produkte umfassen: Fleisch und Fleischerzeugnisse; Milch- und Milcherzeugnisse sowie Honig. Weiters sollen die Bekanntmachung der Qualitätsregelung für landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel und Süßwasserfische sowie der danach hergestellten Produkte und die Darstellung ihrer Vorzüge auf dem Markt gefördert werden. Dadurch soll dem Bedürfnis der KonsumentInnen nach Sicherstellung der Qualität von Lebensmitteln und Produktionsverfahren Rechnung getragen werden und eine Steigerung der Wertschöpfung und der Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel erreicht werden.
Die Maßnahme des Artikels 16 zielt darauf ab, die Erzeugung, Verarbeitung und den Absatz hochwertiger Lebensmittel sicherzustellen. Dies geschieht durch Schaffung von Anreizen für die Beteiligung landwirtschaftlicher Betriebe an EU- und nationalen Lebensmittelqualitätsregelungen, welche deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und möglichst alle Stufen der Erzeugung einbeziehen. Um den HerstellerInnen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln die Teilnahme an Lebensmittelqualitätsregelungen der EU oder nationalen Lebensmittelqualitätsregelungen zu erleichtern, werden die dabei entstehenden Anlaufkosten für Beitritt, Teilnahme und Kontrolle gefördert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Maßnahme 15 (Art.34): Waldumwelt- und -Klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die Ausdehnung auf 15 % der österreichischen Landesfläche und den gesamteuropäischen Biodiversitätsbeitrag besitzt das Schutzgebietsnetz Natura 2000 eine besondere Bedeutung. Rund zwei Drittel des österreichischen Natura 2000 Gebiets umfassen Waldflächen.
Österreichs Wälder weisen generell im Sinne der Umweltdienstleistungen einen guten Erhaltungszustand auf. Allerdings kann allein durch hoheitliche Schutzmaßnahmen ein günstiger Erhaltungszustand nur unzureichend erzielt werden, da die bisher erlassenen Verordnungen nur selten ausreichend zielführende Vorgaben treffen können.
Zusätzlich ist eine Vielzahl weiterer Schutzgebietsflächen in Österreichs Wäldern ausgeschieden, die vor allem von den WaldbesitzerInnen freiwillig zur Verfügung gestellt werden und auch wissenschaftlichen Zwecken dienen.
Ziel dieser Maßnahme, auch im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie 2020, ist daher die Erhaltung/Bewahrung von ökologisch wertvollen/seltenen Waldflächen/-gesellschaften auf freiwilliger Basis, auch in dem Kontext, dass WaldbesitzerInnen ihre Schutzgebiete individuell organisieren und finanzieren können – dies dient auch der Bewusstseinsbildung der Waldbesitzer.
In diesem Zusammenhang ist auch die Erhaltung der genetischen Ressourcen des Waldes zu sehen, die einerseits zur Wahrung des forstlichen „Genpools“ führen und andererseits zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels beitragen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-1.170.027

Tsd. Euro

Plan

-1.529.405

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.170.027

Tsd. Euro

Plan

1.529.405

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.170.027

Tsd. Euro

Plan

1.529.405

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-226.785

Tsd. Euro

Plan

-305.881

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

226.785

Tsd. Euro

Plan

305.881

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

226.785

Tsd. Euro

Plan

305.881

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-191.009

Tsd. Euro

Plan

-305.881

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

191.009

Tsd. Euro

Plan

305.881

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

191.009

Tsd. Euro

Plan

305.881

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-238.495

Tsd. Euro

Plan

-305.881

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

238.495

Tsd. Euro

Plan

305.881

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

238.495

Tsd. Euro

Plan

305.881

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-257.275

Tsd. Euro

Plan

-305.881

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

257.275

Tsd. Euro

Plan

305.881

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

257.275

Tsd. Euro

Plan

305.881

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-256.463

Tsd. Euro

Plan

-305.881

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

256.463

Tsd. Euro

Plan

305.881

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

256.463

Tsd. Euro

Plan

305.881

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Zeitpunkt der Erstellung wurde von einem durchschnittlich jährlich notwendigen Bundesmittelbetrag aufgeteilt auf 7 Jahre gerechnet.
Die Umsetzung gestaltete sich abhängig von den tatsächlichen unterschiedlichen Zeitpunkten der Antragsstellungen, die vorher nicht bestimmt werden können. Bei den mehrjährigen Flächenzahlungen ist dabei von einer gewissen Kontinuität auszugehen, schon bestehende Maßnahmen laufen schneller an, neue Maßnahmen brauchen eine längere Anlaufzeit. Grundsätzlich erfolgte die Bedeckung problemlos über UG 42 (Land,- Forst,- und Wasserwirtschaft, UG 40 (Wirtschaft), UG 41 (Verkehr, Innovation und Technologie) und UG 43 (Umwelt).

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Umwelt Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Gesamtwirtschaft Soziales Unternehmen
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Umwelt

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen
  • Luft oder Klima
  • Wasser
  • Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

Klima:
In welchem Ausmaß das LE Programm 2014 – 2020 zur Reduktion der THG und zum Klimaschutz beigetragen hat, wurde anhand der Modellberechnungen von WIFO (2019) und Umweltbundesamt abgeschätzt. Aufgrund der Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft kommt es trotz der implementierten Maßnahmen im LE-Programm zu geringfügig höheren THG-Emissionen aus dem Sektor Landwirtschaft.
Die Treibhausgasemissionen haben sich trotz Programm LE um insgesamt +2,6 % erhöht. Rechnet man allerdings die Wirkung von THG-reduzierender VHA mit ein, so beträgt die Steigerung „nur“ +0,7 %. Die Erhöhung der Treibhausgase ergibt sich hauptsächlich daraus, dass landwirtschaftliche Flächen in Produktion gehalten werden, die sonst aufgegeben werden würden. Vorhabensarten mit THG-reduzierenden Wirkung sind:
o Biologische Wirtschaftsweise
o Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
o Fungizid-Verzicht
o bodennahe Gülleausbringung.
Für die Ammoniak- Emissionen hingegen zeigen die Berechnungen trotz der höheren Viehbestände sowie der größeren Mineraldüngermengen eine Reduktion der Ammoniak-Emissionen (- 2,6 % verglichen mit der Situation ohne das Programm) durch die emissionsmindernden Effekte der Vorhabensarten bodennahe Gülleausbringung, Weidehaltung, tierfreundliche Stallhaltung und Investitionen in Güllelagerabdeckung.
Ohne Programm kommt es zu einem landwirtschaftlichen Flächenrückgang und zu einer Veränderung der Treibhausgas-Bilanz auf diesen Flächen. v. a. im alpinen Bereich. Diese würden nach Aufgabe der Bewirtschaftung verwalden und somit höhere Kohlenstoffvorräte aufbauen. Da vorwiegend extensive Grünlandflächen aufgegeben werden würden, wäre dies mit negativen Auswirkungen auf die Biodiversität verbunden.

Boden:
Bodenerosion durch Wasser: In allen Regionen und sowohl bei konventioneller WW als auch bei biologischer Wirtschaftsweise liegen niedrigere Bodenabträge vor als auf der restlichen Ackerfläche. Bei konventioneller Wirtschaftsweise: Reduktion im Schnitt von -3,6t/h/Jahr, bei Biologischer Wirtschaftsweise: im Schnitt – 1,8t/ha/Jahr (hier erhöhen zusätzliche Bodenbearbeitung (Hacken und Striegeln) die Erosionsanfälligkeit wieder).
Humusgehalte im Ackerland: Erhöhung, bzw. Stabilisierung der Humusgehalte auf dem Ackerland. Die zeitliche Entwicklung der Corg-Gehalte im Ackerboden zeigt in den ersten 10 –15 Jahren nach Einführung der ÖPUL Maßnahmen deutliche Zunahmen der Humusgehalte, bzw. Stabilisierungen auf höheren Niveau (z. B. Traun-Ennsplatte, Tullner Feld, Marchfeld). Hauptsächlich wirken hier „Begrünung Ackerflächen“, Mulch-und Direktsaat, Trend zu geringeren Pflugeinsatz und reduzierender Bodenbearbeitung.

Biodiversität:
Das Programm trägt maßgeblich dazu bei, dass vor allem extensiv genutzte Flächen durch das Programm in der landwirtschaftlichen Produktion gehalten werden. Ohne das Programm wären folglich starke Flächenaufgaben im alpinen Bereich zu erwarten (ca. 70 % Rückgang bei Almen& Bergmähder).
Die Evaluierungsergebnisse zeigen, dass gezielte Maßnahmen aus dem Programm zum Erhalt der biologischen Vielfallt und der Ökosystemleistungen beitragen können und der der Erhalt extensiv bewirtschafteter Flächen den Artenrückgang verlangsamen und abfedern.
Farmlandbirdindex: Der Bestand der Kulturvögel hat sich nach einer Abnahme von ca. 40 % seit 1998 in den letzten 3 – 4 Jahren stabilisiert. Im Grünland wirken hier insbesondere die Verzögerung der Schnittzeitpunkte und die Nährstoffreduktion. Im Ackerland haben Pestizidverzicht und Randstrukturen/Diversität, Landschaftselemente, Brachen, Biodiversitätsflächen großen Einfluss auf die Entwicklung des FBI.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Chancengleichheit und Gleichstellungsorientierung stellen im Programm LE 14-20 ein Querschnittsthema im Rahmen der Programmstrategie dar. Ca. 18 % der Budgetmittel fließen in Maßnahmen, die auch im Rahmen der Evaluierung als wesentlich für die Chancengleichheit bewertet wurden.
Als gute Beispiele genannt werden die Maßnahmen Bildung und Beratung, mit klar formulierten Zielen zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für Chancengleichheit, die auch in den Auswahlkriterien explizit Eingang finden. Der Großteil der Bildungsangebote wird seitens der Bildungsanbieter als „genderrelevant“ eingestuft. In diesem Bereich wird seitens der Verwaltungsbehörde
für die Antragstellung auch eine konkrete Berücksichtigung des Themas Gleichstellung im Rahmen der Konzeption der Bildungsangebote eingefordert.
Im Rahmen der Investitionsmaßnahmen wurde bei den notwendigen Qualifikationsvoraussetzungen explizit darauf geachtet, Frauen nicht zu benachteiligen. Im Rahmen von LEADER hat insbesondere die Festlegung von mindestens einem Drittel an stimmberechtigten Frauen in den Projektauswahlgremien der LAGs nachhaltige Veränderungen bewirkt. Hier ist das Thema Gleichstellung nunmehr bereits bei der Erarbeitung der lokalen Entwicklungsstrategie zu berücksichtigen und auch bei den Evaluierungsbögen fand das Thema Eingang. Positiv hervorzuheben ist, dass im Rahmen des Begleitausschusses für die Ländliche Entwicklung (LE14-20) der Beschluss zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema „Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit im ländlichen Raum“ gefasst wurde. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, im Sinne der nachhaltigen Entwicklung die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Chancengleichheit aller Bevölkerungsgruppen im ländlichen Raum unter Einbeziehung von ExpertInnen zu fördern.
Frauen werden in der Ländlichen Entwicklung stärker als Teilnehmerinnen, Innovatorinnen, Investorinnen und als Arbeitskräfte in nicht rein agrarischen Themen sichtbar, also in „Mischbereichen“ wie der Einkommenskombination Landwirtschaft/weitere Bereiche, Diversifizierung, Kommunikation mit KundInnen oder den Tourismus.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Das Gesamtbudget von 0,94 Mrd EUR/Jahr des Programms LE14-20 führt zu einer Hebung der Wertschöpfung im Ausmaß von 1,65 Mrd. EUR. Damit sind ca. 25.000 Beschäftigungsverhältnisse verbunden.

Die Beschäftigungsquote (gemessen mit der abgestimmten Erwerbsstatistik)
der 15-64jährigen im ländlichen Raum betrug 2016: 75 %
der 20-64jährigen im ländlichen Raum betrug 2016: 77 %
Der LE-Beitrag zur Beschäftigungsquote (gemessen mit der abgestimmten Erwerbsstatistik)
der 15-64jährigen im ländlichen Raum beträgt: 0,25 Prozentpunkte
der 15-64jährigen im ländlichen Raum beträgt: 0,25 Prozentpunkte

Räumliche Entwicklung und Arbeitsplätze
Das Brutto-Regionalprodukt in überwiegend ländlichen Regionen Österreichs betrug zu Kaufkraftstandards 31.429 € pro Person im Jahr 2016. Das Brutto-Regionalprodukt der ländlichen Regionen insgesamt war – gemessen zu Kaufkraftstandards – 111,3 Mrd. €, das entsprach 31% der gesamten Volkswirtschaft. Durch das Programm wurde das Brutto-Regionalprodukt in vorwiegend ländlichen Regionen um 472 Mio. € erhöht; dies entspricht 133 € pro Person (gemessen zu Kaufkraftstandards).

Gemäß Berechnungen des WIFO (Modell PASMA) mit dem die Auswirkungen des Programms auf die landwirtschaftliche Erzeugung quantifiziert werden, kommt es zu einer Produktionsausweitung in praktisch allen Sparten der Erzeugung. Aufgrund des Programms wird etwa um 5,27 % mehr Getreide erzeugt, die Produktion von Ölfrüchten steigt um etwas mehr als 6 % und die Produktion von Leguminosen wird um etwa 14 % ausgeweitet. Im tierischen Bereich sind die Produktionssteigerungen aufgrund des Programms niedriger. Die Produktionsänderungen machen sich auch in der österreichischen Versorgungsbilanz bemerkbar sowie der Außenhandelsbilanz bemerkbar (die Argrarimporte haben sich im Ausmaß von 169 Mio EUR und 294 Mio EUR pro Jahr im Mittel der Programmperiode verringert).

Soziales

Subdimension(en)

  • Arbeitsbedingungen

Die Förderung von Investitionen (Maßnahmekulisse 04 – Artikel 17) in landwirtschaftliche Betriebe hat das Ziel, die Wirtschaft des ländlichen Raums zu beleben und zu entwickeln. Im Rahmen des Programms LE14-20 konzentrieren sich die Fördermaßnahmen daher insbesondere auf die Unterstützung des Landwirtschaftssektors. Die geförderten Investitionen tragen maßgeblich zur Strukturverbesserung, zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität und somit auch der Arbeitsbedingungen bei bei. Die durch die Investitionen unterstützten Innovationen und erhöhte Wettbewerbsfähigkeit führen zu einer verbesserten Gesamtleistung der Betriebe und sichern so Einkommen und Arbeitsplätze . Sie ermöglichen zudem, dass auch nicht-einkommensschaffende Investitionen, wie in die Erhöhung des Tierwohls oder in die Verbesserung des Umweltschutzes, getätigt werden können. Gefördert werden Gebäude, Anlagen und technische Einrichtungen im Bereich landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude, Funktions- und Wirtschaftsräume sowie im Bereich der Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte, Anlagen zur Lagerung von festem Wirtschaftsdünger bzw. von Jauche, Gülle und Gärresten mit fester Abdeckung sowie Maschinen für die Innenwirtschaft, selbstfahrende Bergbauernspezialmaschinen
und der gemeinschaftliche Erwerb von Erntemaschinen, Maschinen zur bodennahen Gülleausbringung, Pflanzenschutzgeräten und Direktsaatanbaugeräten. Im Rahmen der VHA 4.1.1. wurden bis Ende 2018 14.681 Projekte bewilligt und 297,33 Mio EURO ausbezahlt.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die Maßnahmenkulisse der Investitionsmaßnahmen bewirkten eine Steigerung der Erzeugung landwirtschaftlicher Güter je Arbeitskraft. Das Programm insgesamt steht in positiven Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Einkommen. Es unterstützt allgemein zwei gegensätzliche Wachstumsstrategien von Betrieben. Das sind einerseits die „Spezialisierung“ innerhalb landwirtschaftlicher Produktionsaktivitäten sowie andererseits die Diversifizierung (Verarbeitung/Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte und die Bereitstellung von Dienstleistungen).
Der landwirtschaftliche Netto-Unternehmensgewinn je nicht-entlohnter Jahresarbeitseinheit betrug:
 Programmbeitrag (Vergleich 2016 – 2018)
• 13,3 % (2.329 Euro) Netto-Unternehmensgewinn je nicht-entlohnter Jahresarbeitseinheit
• 12,7 % (2.437 Euro) landwirtschaftliches Faktoreinkommen je Jahresarbeitseinheit

Die Ergebnisse des Agar- und Forstsektormodells (Index der Multifaktor-Produktivität) zeigen, dass aufgrund des Programms LE14-20 die Erzeugung, das Einkommen und die Beschäftigung in der Landwirtschaft steigen (Auswirkungsindikator 03: „Faktorproduktivität in der Landwirtschaft“: Index 2013 = 100, Index 2017 = 118). Wachstumsrate der Multifaktor-Produktivität (Periode 2004 bis 2017 – gemessen an 3-jährigen Durchschnitten): 1,48 p. a.

Insgesamt hat die Produktivität (gemessen als Multifaktorproduktivität) landwirtschaftlicher Betriebe aufgrund des Programms LE14-20 zugenommen. Die einzelnen Produktionsschwerpunkte haben sich jedoch unterschiedlich entwickelt. Regionale Analysen zeigen, dass Regionen mit schlechterer Ausgangslage an die Regionen mit günstiger Lage anschließen können. Damit wird ein wichtiges regionalpolitisches Ziel erreicht.

Gesamtbeurteilung

Das Programm LE14-20 hat ein jährliches Volumen von annähernd 1 Mrd. € und wird zur Hälfte von der EU finanziert. Die Maßnahmen zielen z. B. ab, die lw. Produktion in Ungunstlagen aufrecht zu erhalten, die biologische Wirtschaftsweise zu fördern und Investitionen in zeitgemäße Tierhaltungssysteme zu unterstützen. Weitere Maßnahmen fördern den Aufbau von Humankapital und die Etablierung sozialer Dienstleistungen in ländlichen Regionen.Das Programm LE14-20 hat eine Laufzeit von 7 Jahren.

Diese WFA-Abschätzung umfasst den Zeitraum 2014 – 2018 und ist eine Zwischenbewertung. Die angegebenen Werte zur Wirkung sind daher nicht abschließend. Die Angaben zur Wirkungsabschätzung (vgl. Reiter Ziele, speziell Ziel 1 und Ziel 2) sind in diesem Lichte zu interpretieren. Für die tatsächlich anvisierten Zielsetzungen stehen noch mindestens 2 Jahre offizielle Programmlaufzeit zur Verfügung. Zusätzlich ist zu beachten, dasss in der vorliegenden Evaluierung ausschließlich abgeschlossene Projekte berücksichtigt wurden. Die Fülle von derzeit noch laufenden, bzw. mehrjährigen Projekten wird in dieser Evaluierung nicht abgebildet.

Die Zielwerte bei den Prioritäten in der WFA wurden teilweise aktualisiert und können daher von der „Beschreibung der Ziele“ abweichen. Der Grund liegt darin, dass die Genehmigung des Programms erst ein halbes Jahr nach WFA-Erstellung erfolgte und zwischenzeitlich noch teilweise Adaptierungen erfolgten.

Die SPB 3A und 5B wurden nicht direkt programmiert und werden daher in der WFA nicht bewertet.

Auf Basis der Zwischenevaluierung 2019 wurde von der EK bestätigt, dass die Umsetzung des Programms LE14-20 zeitkonform ist und der gesetzte Leistungsrahmen erreicht wurde. Die dargestellten Evaluierungsergebnisse (Wirkungsdimension) reflektieren die Wirkungen auf SPB Ebene (Maßnahmenebene WFA) und subsummieren die Ergebnisse zahlreicher Vorhabensarten dieses Programms.
Die Ergebnisse zeigen, dass nicht nur ländliche Regionen vom Programm profitieren, sondern auch urbane Zentren, mit wenigen direkt Begünstigten. Da das Programm sehr viele Einzelziele anstrebt, sind Zielkonflikte unvermeidbar
Über das Gesamtprogramm konnten insgesamt ca. 25.000 Beschäftigungsverhältnisse (Arbeitsplätze) erhalten, bzw. geschaffen werden.
Regionale Auswertungen zeigen eine räumliche Konvergenz (wirtschaftlich schwächere Regionen schließen zunehmend an wettbewerbsfähigere auf).

Priorität 1 zeigt dem Zwischenstand entsprechend zufriedenstellende Umsetzungsstände obwohl die WFA Evaluierung noch keine Zielerreichung attestiert.

Priorität 2 und 3: Geförderte Investitionen erhöhten die Produktivität je Arbeitskraft (Steigerung der Erzeugung). Das Gesamtprogramm steht in positivem Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Einkommen (Spezialisierung innerhalb landwirtschaftlicher Produktionsaktivitäten, Diversifizierung, Verarbeitung/Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, Bereitstellung von Dienstleistungen). Insgesamt betrachtet hat das Programm einen positiven Einfluss auf den Unternehmensgewinn.

Priorität 4 und 5: die Flächenziele der Priorität werden zur Gänze erreicht. Das Programm verringert die spezifische Treibhausgasintensität (also kg CO2-Äquiv. je t Agrarprodukt), führt jedoch zu einer Erhöhung insgesamt. Dies ist vor allem eine Folge der – vom Programm angestrebten – Ausweitung und Erhaltung der Produktion in Regionen mit Bewirtschaftungserschwernissen. Emissionsmindernde Effekte einiger Vorhabensarten bewirkten eine deutliche Reduktion der Ammoniakemissionen, trotz einer erhöhten Nutztierdichte in der Produktion.
Flächenmaßnahmen (Ausgleichszulage, Agrarumweltmaßnahmen, ) bewirken, dass vor allem extensiv genutzte Flächen in landwirtschaftlicher Produktion bleiben, was positiv für den Erhalt der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen ist. Die Verzögerung der Schnittzeitpunkte im Grünland, die weitere Nährstoffreduktion, der Pestizidverzicht sowie der Erhalt von Landschaftselementen, Brachen und Biodiversitätsflächen im Ackerland wirken auf die Biodiversität ebenfalls stabilisierend. Konkrete Projektmaßnahmen (Naturschutz, Natura 2000) spielen auch wichtige Rolle. Bewirtschaftungsauflagen (reduzierte Bodenbearbeitung, Anlage von Grünstreifen etc.) bewirkten in allen Regionen Österreichs eine Reduktion der Bodenabträge durch Bodenerosion. Der Humusgehalt der Ackerböden konnte stabilisiert, bzw. im Zeitverlauf sogar erhöht werden.

Priorität 6: Gemeinde- und sektorübergreifende Projekte in Leader sowie Projekte zur Schaffung, Weiterentwicklung und Ausdehnung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge, der Versorgungsinfrastruktur (v. a. hinsichtlich erneuerbare Energieträger) und die Forcierung klimafreundlicher Mobilitätslösungen sowie der Ausbau von Breitbandinfrastruktur und des niederrangigen Wegenetzes konnten zu einer Verbesserung der Lebensqualität und Stärkung der Regionen und Gemeinden im ländlichen Raum beitragen.


Verbesserungspotentiale

Die Herausforderungen, die Problemfelder und die Entwicklungschancen, auf die das Programm Ländliche Entwicklung LE14-20 wirkt, sind aufgrund zahlreicher Evaluierungsergebnisse sichtbarer geworden. Herausfordend bleibt der Schutz der Umweltgüter Boden, Wasser, Klima und Biodiversität, auf die das Programm mit dem Angebot einer Vielzahl von Projektmaßnahmen sowie der großen Flächenmaßnahmen reagiert. Auch für die Lebensqualität, die Entwicklungschancen, die Vitalität und wirtschaftliche Existenz in den ländlichen Regionen Österreichs wurden über das Programm LE14-20 ebenfalls erfolgreiche Maßnahmen gesetzt.

Verbesserungsvorschläge ergeben sich für das Programm hinsichtlich der angestrebten Ziele. Dazu wurden in der Evaluierung Einzelvorschläge zu den umgesetzten Maßnahmen und Vorhabensarten genannt.
Diese betreffen z. B.
– die Erhebung von Daten bei Projektantrag und -abschluss, deren Verfügbarkeit und Möglichkeiten der Auswertung für die Evaluierung,
– Diskussionen zur Ausgestaltung von Auflagen zur Abfederung, bzw. Stabilisierung der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen,
– Verringerung der Zielkonflikte (ökonomische vs. ökologische Anforderungen, Steigerung der Produktivität vs. Beschäftigungseffekte) im Programm,
– Über die Einbettung des Programms für die Ländliche Entwicklung sollen Synergien zu Gebietskörperschaften ausgebaut werden (Problem der Zersiedelung und Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen)


Weitere Evaluierungen

Die Evaluierung des Programms LE14-20 erfolgt begleitend über die gesamte Programmperiode und ist über die zugrunde liegenden EU-Verordnungen (1305/13, 807/14, 808/14) geregelt. Nach der umfassenden Evaluierung im Jahre 2019 (Berichtszeitraum bis Ende 2018) wird das Programm voraussichtlich im Jahr 2023 nochmals im Rahmen einer Ex-post Evaluierung abschließend bewertet werden.


Weiterführende Informationen