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Vorhaben

Verordnung des BMWFW, mit der die Hochschulraum-Strukturmittelverordnung – HRSMV und die Wissensbilanzverordnung 2010 geändert werden

2019
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Erstfassung der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Bemessung der Hochschulraum-Strukturmittel – HRSMV wurde mit Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 292/2012 verlautbart.
Nachdem die Bemessung und Aufteilung der Hochschulraum-Strukturmittel für die Leistungsvereinbarungsperiode 2013 bis 2015 auf Grund der Erstfassung der HRSMV durchgeführt wurde, hat sich gezeigt, dass für die kommende Leistungsvereinbarungsperiode 2016 bis 2018 Änderungsbedarf besteht, der mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf umgesetzt werden soll.
Dies betrifft in erster Linie die Berücksichtigung eines weiteren Leistungsbereichs der Universitäten, der in Hinkunft verstärkt gefördert werden soll. Es handelt sich dabei um die Anzahl der Studierenden von Doktoratsstudien mit einem Beschäftigungsverhältnis zur Universität, die für die Aufteilung der Hochschulraum-Strukturmittel relevant wird. Berücksichtigt werden jene Doktoratsstudierenden, die sich in einer strukturierten Doktoratsausbildung befinden.
Im Gegenzug soll der Teilbetrag für private Spenden, der sich in der laufenden Periode nicht bewährt hat, entfallen. Universitäten die noch kein organisiertes Spendenwesen haben (oder solche die es ausbauen wollen), haben in der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode 2016 bis 2018 die Möglichkeit, im Rahmen der Kooperationsausschreibung Projekte zum Aufbau von Strukturen zur Einwerbung von Spenden einzureichen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Ausgangspunkt der Überlegungen zur Universitätsfinanzierung NEU bildete das Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode (Kapitel „BILDUNG, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTUR UND MEDIEN“). Anfang des Jahres 2017 hat die Bundesregierung in ihrem Arbeitsprogramm 2017/2018 das Thema Studienplatzfinanzierung als Arbeitsauftrag formuliert. Daraus ergibt sich Folgendes für die Entwicklung der Finanzierung der Universitäten seit dem vollständigen Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/220, mit 1. Jänner 2004:

– In der ursprünglichen Fassung des § 12 war vorgesehen, dass sich der für die dreijährige Leistungsvereinbarungsperiode zur Finanzierung der Universitäten zur Verfügung stehende Gesamtbetrag aus einem Teilbetrag für die Grundbudgets und einem Teilbetrag für die formelgebundenen Budgets in der Höhe von 20 v. H. des Gesamtbetrages zusammensetzt.

– Im Rahmen des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 – 2. StabG 2012, BGBl. I Nr. 35/2012, wurde u. a eine Änderung des UG beschlossen, die die Finanzierung der Universitäten durch den Bund (§ 12) neu regelt. Der zentrale Punkt der Änderung des § 12 bestand darin, dass der zur Finanzierung der Universitäten zur Verfügung stehende Gesamtbetrag um die Hochschulraum-Strukturmittel ergänzt wurde und die bisherige äußerst komplexe indikatorenbezogene Finanzierung über das formelgebundene Budget ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu Anwendung kam. Der den Universitäten zur Verfügung stehende Gesamtbetrag setzte sich daher ab der Leistungsvereinbarungsperiode 2013 bis 2015 aus einem Teilbetrag für die Grundbudgets und einem Teilbetrag für die Hochschulraum- Strukturmittel zusammen. Die Aufteilung der Hochschulraum-Strukturmittel erfolgte anhand von wenigen Indikatoren und konnte damit nachvollziehbar berechnet werden.

– Mit der Teilfinanzierung der Universitäten durch die Hochschulraum-Strukturmittel wurden bereits einige Elemente des mittlerweile im UG implementierten neuen Finanzierungsmodells für die Universitäten vorweggenommen, nämlich die getrennte Betrachtung der universitären Leistungsbereiche „Lehre“ und „Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK)“, sowie die Aufteilung des den Universitäten aus den Hochschulraum-Strukturmitteln zur Verfügung stehenden Betrages anhand von qualitäts-, quantitäts- und leistungsbezogenen Indikatoren, die sich auf die jeweiligen universitären Leistungsbereiche bezogen haben.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verstärkte Förderung von Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforschern

Beschreibung des Ziels

Ziel für österreichische Universitäten ist es, eigenständige hochwertige wissenschaftliche Forschung durch die Studierenden (Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher) zu sichern, diese möglichst gleichberechtigt in den institutionellen Forschungsbetrieb einzubinden und durch eine aktive Begleitung/Betreuung zu einem Abschluss zu führen.
Aus diesem Grund sollen künftig die an den österreichischen Universitäten angestellten Doktorandinnen und Doktoranden bei der Verteilung der Hochschulraum-Strukturmittel berücksichtigt werden. Um sicherzustellen, dass nur Personen gefördert werden, die während einer qualitativ hochwertigen Doktoratsausbildung beschäftigt sind, sollen nur für jene Doktorandinnen und Doktoranden Anreize geschaffen werden, die gewisse Qualitätskriterien erfüllen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität [Anzahl]

Istwert

8.019

Anzahl

Zielzustand

7.487

Anzahl

Datenquelle: uni:data, Kennnzahl 2.B.1 gemäß WBV 2016 (über das Berichtsjahr 2018)

Ziel 2: Entwicklung und Einführung transparenter und kapazitätsorientierter Finanzierungsmodelle für die universitäre Lehre

Beschreibung des Ziels

Die Einführung der Hochschulraum-Strukturmittel war ein erster Schritt in Richtung einer transparenten kapazitätsorientierten Universitätsfinanzierung. Im Bereich Lehre konnten schon in der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode unter Verwendung des Indikators „Prüfungsaktive ordentliche Studien“ Verbesserungen erzielt werden (Steigerung der aktiven Studien). In der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode soll dieser Trend weiter fortgesetzt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Aktive Studien [Anzahl]

Istwert

177.880

Anzahl

Zielzustand

178.204

Anzahl

Datenquelle: uni:data gemäß Kennzahl 2.A.6 gemäß WBV 2016 (über das Studienjahr 2017/18)

Ziel 3: Bildung von Profilen und Schwerpunkten in der universitären Lehre und Forschung/EEK sowie verstärkter Abgleich des Lehrangebotes

Beschreibung des Ziels

Im Bereich der Forschung ist eine Schaffung von Anreizen zur qualitativen Stärkung des PhD/Doktorats durch Einführung des Indikators „strukturierte Doktoratsausbildung“ geplant. Darüber hinaus soll der Indikator „Drittmittel“ weiter geschärft werden, um durch stärkere Gewichtung der Drittmittelerlöse der EU den Rückfluss von EU-Forschungsprogrammen zu steigern. Analog wird durch eine stärkere Gewichtung der FWF-Drittmittelerlöse den Universitäten der notwendige Overhead von 20 % für eine exzellente Grundlagenforschung abgegolten.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität [Anzahl]

Istwert

8.019

Anzahl

Zielzustand

7.487

Anzahl

Datenquelle: uni:data Kennzahl 2.B.1 gemäß WBV 2016 (über das Berichtsjahr 2018)

Ziel 4: Ausbau von Kooperationen in der Forschung/EEK sowohl zwischen den Universitäten als auch zwischen Universitäten und Forschungseinrichtungen aus dem übrigen tertiären Bereich und der Wirtschaft

Beschreibung des Ziels

Ziel ist der Ausbau von Kooperationen in den Bereichen Forschung/EEK, Lehre und Verwaltung sowohl zwischen den Universitäten untereinander als auch dem übrigen tertiären Bildungsbereich und der Wirtschaft.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der Kooperationen [Anzahl]

Istwert

9.381

Anzahl

Zielzustand

8.667

Anzahl

Datenquelle: Im Zuge der Neuerlassung der WBV mit BGBl. II Nr. 97/2016 ist die Kennzahl 1.C.1 ("Anzahl der in aktive Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unternehmen") unter die Kennzahl 3.B.1 ("Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals") subsumiert worden.


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Schaffung von Anreizen durch kompetitive Mittelvergabe auf Basis von leistungsorientierten Lehr- und Forschungsindikatoren

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Maßnahme stellt insbesondere ab auf die Förderung von besonders leistungsstarken Bereichen der Universitäten nach dem Motto „Geld folgt Leistung“ und wirkt als Anreiz für Leistungssteigerung.
Im Bereich Lehre konnten schon in der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode Verbesserungen erzielt werden (Steigerung der aktiven Studien und der Absolventen).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Ermöglichung von Spitzenforschung und Sicherstellung der europäischen Anschlussfähigkeit durch Etablierung nationaler Verbünde zur gemeinsamen Beschaffung und Nutzung von Forschungsinfrastruktur

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ziel ist der Ausbau von Kooperationen in den Bereichen Forschung/EEK, Lehre und Verwaltung sowohl zwischen den Universitäten untereinander, als auch dem übrigen tertiären Bildungsbereich und der Wirtschaft.
Den Erfahrungen der Ausschreibung von 2013 folgend soll für die Periode 2016 bis 2018 im Bereich der Forschung/EEK eine Schwerpunktsetzung für Investitionen und Reinvestitionen der Forschungsinfrastruktur stattfinden. In diesem Bereich gibt es ein sehr hohes noch nicht realisiertes Kooperationspotenzial.
Die geplanten Schwerpunkte der Bereiche Lehre und Verwaltung betreffen nationale Projekte wie Kosten- und Leistungsrechnung oder Open-Access sowie die qualitative Verbesserung der Lehrerinnen und Lehrerbildung durch verstärkte Kooperationen zwischen Unis und PHs.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2019
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

Ist

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Personalaufwand

Ist

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

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Plan

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Erträge gesamt

Ist

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Plan

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Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

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Erträge

Ist

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Plan

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Werkleistungen

Ist

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Plan

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Aufwendungen gesamt

Ist

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Plan

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Erträge gesamt

Ist

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

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Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

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Ergebnis

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Erträge

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Tsd. Euro

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

Ist

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Sonstige Aufwendungen

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Plan

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Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Mittel waren bereits im Budget für die Universitäten (Bund) eingeplant. Daher haben sich aus dem Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen für den Bundeshaushalt sowie für die Länder und Gemeinden ergeben. Aus diesem Grund wurde lediglich eine „WFA-light“ erstellt. Die Hochschulraum-Strukturmittelverordnung ist inzwischen außer Kraft getreten und ist im Zuge der Universitätsfinanzierung NEU in die Universitätsfinanzierungsverordnung – UniFinV eingeflossen.

Gesamtbeurteilung

Die Hochschulraum-Strukturmittelverordnung ist mit 31. Dezember 2018 – und damit innerhalb des Evaluierungszeitraumes – außer Kraft getreten. Dennoch ist diese Verordnung und die vorliegende Evaluierung nach wie vor für die Finanzierung der Universitäten von maßgeblicher Bedeutung, da mit der Teilfinanzierung der Universitäten durch die Hochschulraum-Strukturmittel bereits einige Elemente der Universitätsfinanzierung NEU (Änderung des Universitätsgesetzes 2002 – UG durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 8/2018) vorweggenommen wurden, nämlich die getrennte Betrachtung der universitären Leistungsbereiche „Lehre“ und „Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK)“ sowie die Aufteilung des den Universitäten aus den Hochschulraum-Strukturmitteln zur Verfügung stehenden Betrages anhand von qualitäts-, quantitäts- und leistungsbezogenen Indikatoren, die sich auf die jeweiligen universitären Leistungsbereiche bezogen haben.

Folgende im Rahmen der Hochschulraum-Strukturmittel verwendeten qualitäts-, quantitäts- und leistungsbezogenen Indikatoren werden für die Universitätsfinanzierung NEU weiterverwendet:
– Anzahl der Ordentlichen Bachelor-, Master- und Diplomstudien, die mit mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkten oder 8 positiv beurteilten Semesterstunden pro Studienjahr prüfungsaktiv betrieben werden (Basisindikator 1)
– Erlöse aus F&E-Projekten/Projekten der EEK in Euro pro Kalenderjahr (Wettbewerbsindikator)
– Anzahl der Doktoratsstudierenden mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität pro Studienjahr (Wettbewerbsindikator)

Für die Evaluierung der Hochschulraumstrukturmittelverordnung wurden davon folgende Indikatoren herangezogen:
– Anzahl der ordentlichen Bachelor-, Master- und Diplomstudien, die mit mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkten oder 8 positiv beurteilten Semesterstunden pro Studienjahr prüfungsaktiv betrieben werden (Basisindikator 1)
– Anzahl der Doktoratsstudierenden mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität pro Studienjahr (Wettbewerbsindikator)

Während die Zielerreichung bei der Anzahl der Doktoratsstudierenden überplanmäßig erfüllt worden ist (siehe Details zu Ziel 2), konnte das geplante Ziel bei der Anzahl der ordentlichen Bachelor-, Master- und Diplomstudien, die mit mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkten oder 8 positiv beurteilten Semesterstunden pro Studienjahr prüfungsaktiv betrieben werden (Basisindikator 1) nur knapp nicht erreicht werden.
Dafür liegen folgende Gründe vor: Der bis zum Studienjahr 2015/16 beobachtete Aufwärtstrend der prüfungsaktiven Studien (Bachelor-, Diplom- und Masterstudien) wendet sich nach einem systembedingten Rückgang (ausgelöst durch das Auslaufen von Diplomstudien, siehe unten) im Studienjahr 2016/17 (von rund 182.000 im Studienjahr 2015/16 auf etwa 178.000 prüfungsaktive Studien in den Folgejahren) in einen relativ konstanten Verlauf in den Studienjahren 2016/17 bis 2018/19. Mitausgelöst wurde diese Wende durch das endgültige Auslaufen einiger Diplomstudien – die Prüfungsaktivität ist seit der Bologna-Reform im Diplomstudienbereich rückläufig. Gesamthaft betrachtet wurde dieser Effekt bislang durch die Expansion von prüfungsaktiven Studien im Bachelor- und Masterstudienbereich kompensiert. 2016/17 waren die Rückgänge von prüfungsaktiven Diplomstudien erstmals höher als die Zuwächse im Bachelor- und Masterbereich. Während sich das Niveau der prüfungsaktiven Bachelor- und Masterstudien stabilisiert, ist im Diplomstudienbereich weiterhin ein Abwärtstrend beobachtbar. Insofern ist die gesamthafte Entwicklung zwar rückläufig, aber die Bologna-reformierten prüfungsaktiven Studien weisen weiterhin einen leichten Aufwärtstrend auf.
Im Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan 2022 – 2027 wurde auf Basis der vorliegenden Evidenzen in der Folge für den Zielhorizont 31. Dezember 2020 die angestrebte Zahl der prüfungsaktiven Studien mit knapp 185.200 festgelegt.


Verbesserungspotentiale

Es wurden entsprechende Verbesserungen vorgenommen, auf welche in der Gesamtbeurteilung eingegangen wurde.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.