Vorhaben
Studienförderungsgesetznovelle 2014
Studienförderungsgesetznovelle 2014
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden, insbesondere der Studierenden mit eigenen Kindern
Beschreibung des Ziels
Durch die Erhöhung der Kinderzuschläge, der Absetzbeträge für Geschwister der Studierenden und der Einkommensgrenzen der EhepartnerInnen erhöhen sich die Studienbeihilfen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der StudienbeihilfenbezieherInnen an der Anzahl der Abschlüsse eines bestimmten Studiums [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
31%
Datenquelle: Aus Datenschutzgründen werden die Daten über den Anteil der Studienabschlüsse, die auf Studienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher entfallen, nicht mehr erhoben. Die Erreichung des Ziels der Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden kann jedoch anhand der seit dem Jahr 2014 kontinuierlich und insgesamt um mehr als 25 % gestiegenen durchschnittlichen Beihilfenhöhe und der um 8 % gestiegenen Förderquote festgestellt werden.
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Erhöhung der Studienbeihilfen und Ausweitung des BezieherInnenkreises
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Insbesondere die Studienbeihilfen von Studierenden mit Kind(ern) und Studierenden aus kinderreichen Familien werden erhöht, damit Studierende mit der gewährten Beihilfe besser ihre Lebenshaltungskosten bestreiten und ihre Studien zeitgerecht abschließen können. Es erhöht sich die Altersgrenze für Studierende mit Kind(ern) auf 35 Lebensjahre zu Studienbeginn.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Ist-Werte lassen sich nicht genau erheben, deswegen werden sie mit null dargestellt. Die Berechnung der finanziellen Auswirkungen der StudFG-Novelle 2014 mit 5,7 Mio. Euro Mehrkosten jährlich beruhte auf den im Jahr 2014 bekannten Antrags- und Bewilligungszahlen. Auf Basis der damals verfügbaren Zahlen wurde die Zahl der von den einzelnen Maßnahmen der Novelle betroffenen Personen geschätzt und die Kosten dafür berechnet. Wie viele Personen tatsächlich von den einzelnen Maßnahmen der Novelle und in welcher Höhe profitiert haben, ließe sich nur mit einer unvertretbar aufwändigen Simulationsberechnung sämtlicher Anträge aller Studienjahr des Evaluierungszeitraums auf Basis der Rechtslage vor der StudFG-Novelle 2014 angeben. Die Aussagekraft wäre sehr beschränkt, da in den Jahren 2016 und 2017 weitere StudFG-Novellen in Kraft getreten sind, deren Auswirkungen jene der Novelle 2014 überlagerten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen lässt sich allerdings feststellen, dass trotz eines kontinuierlichen Anstiegs der durchschnittlichen Beihilfenhöhe im Evaluierungszeitraum die Transferkosten bis zum Jahr 2017, dem Jahr des Inkrafttretens der betragsmäßig bisher größten StudFG-Novelle, kontinuierlich um insgesamt 2,5 Mio. EURO gesunken sind, was auf die rückläufigen Antrags- und Bewilligungszahlen zurückzuführen ist. Der Rückgang der Antrags- und Bewilligungszahlen beruht darauf, dass bei inflationsbedingt nominal steigenden Einkommen der Eltern immer weniger Studierende einen Anspruch auf Studienbeihilfe haben.
Die prognostizierten Mehrkosten der Novelle 2014 sind also nur insofern eingetreten, als die Novelle einem noch stärkeren Rückgang der Bewilligungszahlen (und damit der Transferkosten) entgegengewirkt hat.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)
Die durchschnittliche Beihilfenhöhe ist im Evaluierungszeitraum kontinuierlich von 4.900 Euro im Studienjahr 2014/15 auf 6.176 Euro im StudienJahr 2018/19 gestiegen. Davon sollten laut Prognose jährlich 16.300 Personen profitieren. Durch den Rückgang der Zahl der Bezieherinnen und Bezieher in den Folgejahren ist die tatsächliche Zahl der Betroffenen geringer und liegt bei rund 14.000.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.