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Vorhaben

Förderung Verein VertretungsNetz 2019

2020
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: -40.756

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

§ 1 Erwachsenenschutzvereinsgesetz (ErwSchVG) ermächtigt den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, die Eignung eines Vereins, als Erwachsenenschutzverein tätig zu werden, mit Verordnung festzustellen. Der Aufgabenbereich dieser Vereine umfasste bis 30. Juni 2018 die Namhaftmachung von Vereinssachwaltern (§ 279 Abs. 3 und Abs. 4 ABGB aF), von Patientenanwälten (§ 13 Abs. 1 UbG) und von Bewohnervertretern (§ 8 Abs. 3 HeimAufG) sowie seit dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 auch so genannte Clearing-Aufgaben (Abklärung im Auftrag des Gerichts im Sachwalter-Bestellungsverfahren und Beratungsaufgaben).
Mit dem am 1. Juli 2018 in Kraft getretenen 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG), BGBl. I Nr. 59/2017, wurden die Aufgaben der Erwachsenenschutzvereine maßgeblich erweitert. Diese sollen zu einer „Drehscheibe der Rechtsfürsorge“ ausgebaut werden. Vor allem ist nun eine Abklärung durch den Verein im Auftrag des Gerichts nicht mehr nur im Verfahren über die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters, sondern auch in Verfahren über die Erneuerung, Erweiterung, Einschränkung und Beendigung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung, sowie in Verfahren über einen Genehmigungsvorbehalt und über eine dauerhafte Wohnortänderung vorgesehen, und zwar in den meisten dieser Fälle obligatorisch. Ferner wurden die Informations- und Beratungsaufgaben der Vereine sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der Zielgruppe erweitert, und sind die Vereine seit 1. Juli 2018 auch für die Errichtung und Registrierung alternativer Vertretungsverhältnisse (vor allem gewählte und gesetzliche Erwachsenenvertretung) zuständig. Zudem wurden mit dem 2. ErwSchG der Geltungsbereich des HeimAufG und damit die Zuständigkeit der Bewohnervertretung auf Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger erweitert.
Der sachliche und räumliche Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz umfasst nach der aktuellen Eignungsfeststellungsverordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, BGBl. II Nr. 241/2018, in den Fachbereichen Erwachsenenvertretung (einschließlich der oben dargestellten Clearing-Aufgaben) und Bewohnervertretung die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien sowie Teile der Bundesländer Niederösterreich und Salzburg, im Fachbereich Patientenanwaltschaft ganz Österreich mit Ausnahme des Bundeslandes Vorarlberg.
Nach § 8 ErwSchVG hat das BMVRDJ den Vereinen den Aufwand, der mit den in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Leistungen im Zusammenhang steht, im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke verfügbaren Mittel durch Gewährung von Förderungen zu ersetzen. Dabei ist eine ausreichende Versorgung der Betroffenen mit gerichtlichen Erwachsenenvertretern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern sicherzustellen.
Mit Förderungsansuchen vom 29. Oktober 2018 hat der Verein VertretungsNetz um Gewährung einer Förderung für das Jahr 2019 in Höhe von 41.812.487 Euro ersucht.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben leistet einen Beitrag zu den Sustainable Development Goals (SDGs) – Unterziel 16.3 (Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten), indem eine gesetzliche Vertretung von psychisch kranken und vergleichbar beeinträchtigten Menschen sichergestellt wird.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Betroffenen mit Erwachsenenvertretern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern sowie einer ausreichenden Wahrnehmung der Clearing-Aufgaben im räumlichen Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz

Beschreibung des Ziels

Die gesetzlichen Aufgaben des Vereins werden von (bei diesem angestellten) hauptberuflichen MitarbeiterInnen wahrgenommen. Zusätzlich kann der Verein auch geeignete ehrenamtlich tätige Personen als gerichtliche Erwachsenenvertreter bekannt geben, die aber von hauptberuflichen MitarbeiterInnen anzuleiten und zu überwachen sind. Eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung setzt daher vor allem eine ausreichende Anzahl hauptberuflicher Erwachsenenvertreter, Patientenanwälte und Bewohnervertreter (Betreuungsstellen) voraus.
Die Umsetzung der den Vereinen mit dem 2. ErwSchG zusätzlich übertragenen Aufgaben macht einen entsprechenden Personalausbau erforderlich. Nach der WFA zum 2. ErwSchG sind dafür österreichweit zusätzlich 145 Betreuungsstellen (113 Betreuungsstellen für die erweiterten Clearing-Aufgaben und 32 Betreuungsstellen für die erweiterten Aufgaben der Bewohnervertretung) vorgesehen. Davon entfallen unter Berücksichtigung der räumlichen Zuständigkeit rund 112 Betreuungsstellen auf den Verein VertretungsNetz. Dieser Personalausbau wurde bereits 2018 begonnen und muss nun im Jahr 2019 abgeschlossen werden, um eine ordnungsgemäße Umsetzung des 2. ErwSchG sicherstellen zu können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Betreuungsstellen [VBÄ]

Istwert

363

VBÄ

Zielzustand

365

VBÄ

Datenquelle: Controlling Erwachsenenschutzvereine


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gewährung einer Förderung an den Verein VertretungsNetz in Höhe von 40.756.000 Euro

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit dem Verein VertretungsNetz wäre ein Förderungsvertrag für das Jahr 2019 in Höhe von 40.756.000 Euro abzuschließen. Eine Förderung in dieser Höhe ist zur Finanzierung des angestrebten Personalstandes durch den genannten Verein jedenfalls erforderlich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2020
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-40.756

Tsd. Euro

Plan

-40.756

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

40.756

Tsd. Euro

Plan

40.756

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

40.756

Tsd. Euro

Plan

40.756

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-40.756

Tsd. Euro

Plan

-40.756

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

40.756

Tsd. Euro

Plan

40.756

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

40.756

Tsd. Euro

Plan

40.756

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen entsprechen der Planung.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Soziales

Subdimension(en)

  • Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)

Der Verein VertretungsNetz (als bei weitem größter Erwachsenenschutzverein Österreichs) leistete auch im Berichtsjahr wieder einen wesentlichen Beitrag dazu, dass psychisch kranke oder vergleichbar beeinträchtigte Menschen – soweit als möglich selbstbestimmt – am Rechtsverkehr und am gesellschaftlichen Leben insgesamt teilhaben und ihre Rechte effektiv wahrnehmen konnten. Als gerichtlicher Erwachsenenvertreter vertrat der Verein vor allem Personen, die einer besonders professionellen Unterstützung und Vertretung bedurften (im Jahr 2019 insgesamt 5.859 KlientInnen). Durch die Abklärung in Erwachsenenschutzverfahren („Clearing“) sorgte der Verein dafür, unverhältnismäßige Eingriffe in die Selbstbestimmung zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen. Im Jahr 2019 hat der Verein insgesamt rund 12.100 Clearings abgeschlossen, was einer deutlichen Steigerung (um ca. 60%) gegenüber dem Vorjahr entspricht. Grund dafür war, dass sich das 2. ErwSchG – mit welchem die Clearingaufgaben der Erwachsenenschutzvereine maßgeblich erweitert wurden – im Jahr 2019 (erstmals) ganzjährig ausgewirkt hat. Die Vertretung durch die Patientenanwaltschaft und die Bewohnervertretung des Vereins ermöglichte es Menschen, die in der Psychiatrie untergebracht sind oder in Einrichtungen im Sinne des HeimAufG leben, ihr Recht auf persönliche Freiheit effektiv wahrzunehmen und nötigenfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Im Jahr 2019 betraf dies im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz die BewohnerInnen von 36 psychiatrischen Anstalten/Abteilungen im Sinne des UbG sowie von rund 2.800 Einrichtungen im Sinne des HeimAufG (einschließlich der durch das 2. ErwSchG neu einbezogenen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche). In der Bewohnervertretung waren von den an VertretungsNetz im Jahr 2019 gemeldeten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen rund 18.000 Personen betroffen. Der Patientenanwaltschaft des Vereins wurden rund 24.500 Unterbringungen gemeldet, wobei hier die Anzahl der betroffenen Personen nicht feststellbar ist (tlw. Mehrfachzählungen). Jedenfalls kann aber davon ausgegangen werden, dass die Gesamtzahl der vom Verein VertretungsNetz vertretenen bzw. betreuten KlientInnen im Jahr 2019 deutlich über der in der WFA angeführten Schätzung (17.000 Personen) lag.

Gesamtbeurteilung

Wie in der Problemdefinition dargestellt, wurden die Aufgaben der Erwachsenenschutzvereine mit dem am 1.7.2018 in Kraft getretenen 2. ErwSchG erheblich erweitert, was vor allem beim größten Erwachsenenschutzverein, dem VertretungsNetz, einen massiven Personalausbau – und damit einhergehend einen entsprechenden Ausbau der Büro- und IT-Infrastruktur – erforderlich machte. Dieser Ausbau konnte nur sukzessive realisiert werden und sollte bis Ende 2019 abgeschlossen sein. Als Ziel wurde dabei bis Ende 2019 ein Personalstand von insgesamt 365 Betreuungsstellen (in VBÄ hauptberuflicher MitarbeiterInnen) angestrebt.
Dieses Ziel konnte zur Gänze erreicht werden: Bis 31.12.2019 wurde der Personalstand des Vereins VertretungsNetz von 344 Betreuungsstellen (2018) auf 363 Betreuungsstellen erhöht. Die geringfügige Abweichung gegenüber dem Zielwert liegt jedenfalls im Bereich üblicher (fluktuationsbedingter) Abweichungen.
Im Jahr 2019 musste eine große Anzahl neu aufgenommener MitarbeiterInnen natürlich erst eingeschult werden. Weiters konnte auch die notwendige Infrastruktur noch nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden. Im Wesentlichen aber konnten die im zweiten Halbjahr 2018 noch deutlich bemerkbaren Anfangsschwierigkeiten bei der Umsetzung des 2. ErwSchG bis Jahresende 2019 überwunden werden. Dies zeigte sich in einer deutlichen Anhebung des Leistungsniveaus, vor allem bei der Durchführung von Abklärungen („Clearings“) in gerichtlichen Erwachsenenschutzverfahren: Im Jahr 2019 konnte die Anzahl der vom Verein VertretungsNetz durchgeführten und abgeschlossenen Clearings gegenüber dem Vorjahr (nochmals) deutlich, und zwar um 60%, gesteigert werden. Ähnliche Steigerungen waren im Bereich der Informations- und Beratungstätigkeit (für Betroffene, Angehörige und Institutionen) sowie bei der Errichtung und Registrierung alternativer Vertretungsverhältnisse (gewählte und gesetzliche Erwachsenenvertretungen) zu verzeichnen. Auch die Tätigkeit der Bewohnervertretung in den seit 1.7.2018 neu hinzugekommenen Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger konnte bis Jahresende 2019 im Wesentlichen implementiert werden. Insgesamt konnte somit sichergestellt werden, dass der Verein VertretungsNetz seine Aufgaben als Erwachsenenschutzverein nach dem ErwSchVG (einschließlich der mit dem 2. ErwSchG neu hinzugekommenen Aufgaben) in im Wesentlichen ausreichendem Ausmaß und in der erforderlichen Qualität erfüllen konnte.
Die Entwicklung der Gesamtzahl der vom Verein VertretungsNetz zur Verfügung gestellten Betreuungsstellen (in VBÄ) stellt sich in den Jahren 2017 bis 2019 wie folgt dar:
per 31.12.2017: rund 253 VBÄ
per 31.12.2018: rund 349 VBÄ
per 31.12.2019: rund 363 VBÄ
In diesem Zeitraum wurden dem Verein VertretungsNetz vom BMJ folgende Förderungen gewährt:
2017: 29,107 Mio. €
2018: 37,307 Mio. €
2019: 40,756 Mio. €
Verbesserungspotenziale haben sich nicht ergeben. Die sehr intensive Umstellung auf die neue Rechtslage (2. ErwSchG) und die neuen Aufgaben konnte beim Verein VertretungsNetz planmäßig bis Jahresende 2019 im Wesentlichen abgeschlossen werden, sodass ab dem Jahr 2020 ein weitgehender Übergang zu einem „Routinebetrieb“ und damit eine weitere Steigerung der Anfalls- und Erledigungszahlen bzw. eine Stabilisierung auf hohem Niveau zu erwarten war – eine Erwartung, die sich allerdings infolge unvorhergesehener Umstände (COVID-19-Pandemie) dann nur teilweise erfüllt hat.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen