Vorhaben
Generalsanierung des Landesgerichtsgebäudes Salzburg
Generalsanierung des Landesgerichtsgebäudes Salzburg AKTUELL: Abschluss eines Mietvertrags mit der BIG
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -10.810
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Gerichtsgebäude auf dem aktuellen Stand der Technik
Beschreibung des Ziels
Gewährleistung adäquater Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter/innen
Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms
Herstellung der Barrierefreiheit
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Bauliche Fertigstellung und Abschluss Mietvertrag
Ausgangszustand 2013:
- desolater, technisch nicht mehr annehmbarer Zustand - miserable Arbeitsbedingungen und geringe "Kundenfreundlichkeit" - mangelnde Barrierefreiheit - kein Servicecenter vorhanden
Zielzustand 2020:
- modernes Gerichtsgebäude auf dem aktuellen Stand der Technik - Gewährleistung adäquater Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter/innen und angenehmes Klima für Gerichtsbesucher/innen (Parteien, Zeug/inn/en, Vertreter/innen, Sachverständige etc.) - Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms - Herstellung der Barrierefreiheit - ein Servicecenter (zentrale erste Anlaufstelle für Informationen) ist vorhanden
Istzustand 2020:
Die Gesamtübergabe / Übernahme des Bauvorhabens erfolgte durch die BIG (Vermieterin) am 31.10.2018 in brauchbarem und zur Benützung geeignetem Zustand an das BMJ (Mieterin). Der voraussichtliche Mietbeginn gemäß Ergänzung zum MV wurde ursprünglich mit 1.8.2018 angenommen. Dieser musste jedoch aufgrund von unvermeidlichen Bauverzögerungen auf 1.11.2018 verschoben werden.
Datenquelle:
Übergabeprotokoll der Bundesimmobilien GesmbH
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Abschluss der Ergänzung zum Mietvertrag; Begleitung und Überwachung des Bauprojekts
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Abschluss der Ergänzung zum Mietvertrag; Begleitung und Überwachung des Bauprojekts
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Für die Sanierung des LG Salzburg wurde im Mietvertrag vom 31.7.2014/25.8.2014 die Zahlung eines Baukostenbeitrags in Höhe von 31,5 Mio. Euro bis spätestens Mietbeginn (voraussichtlich am 1.8.2018) vereinbart. Entgegen der in der WFA getroffenen Annahme, dass der Baukostenbeitrag erst im Jahr 2018 zur Anweisung gelangen würde, wurde dieser bereits in 2 Tranchen im Jahr 2014 (10 Mio €) und 2015 (21,5 Mio. €) aus dem DB 13.02.03 (OLG Linz) im Sinne einer Mietzinsvorauszahlung bezahlt.
Die Kosten-Endabrechnung des Projektes wurde nunmehr seitens der BIG abgeschlossen und die Abrechnungsunterlagen seitens des BMJ freigegeben.
Der Brutto- Errichtungskosten Anteil der des BMJ beläuft sich demnach auf € 60.034.222,01 und liegt somit 3,51% unter der freigegebenen Summe i.H.v. € 62.217.000,00. Dies führt nicht nur zu einer Reduzierung der kalkulierten Miete um 2,91 % sondern auch zu einer Gutschrift i.H.v. rd. 1,1 Mio €. Der monatliche Mietzins beläuft sich daher nunmehr auf € 278.264,79 anstatt von € 286.605,00 gemäß MV. Die positive Kostenentwicklung ist im Wesentlichen auf die günstigen Ausschreibungsergebnisse zurückzuführen.
Aufgrund des Mietbeginns mit 1.11.2018 werden für das Jahr 2018 nur 2 Monate anteilig herangezogen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.