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Vorhaben

Generalsanierung des Landesgerichtsgebäudes Salzburg

2020
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -10.810

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Das Landesgerichtsgebäude samt Justizanstalt in Salzburg stammt aus dem Jahr 1909 und ist dringend generalsanierungsbedürftig. Die Generalsanierung wurde im Hinblick auf angedachte gerichtsorganisatorische Änderungen und bis zur Klärung der Neuunterbringung des Bezirksgerichts Salzburg immer wieder aufgeschoben.
Mittlerweile ist die Haustechnik einschließlich des baulichen Brandschutzes völlig veraltet. Sanitär- und Elektroinstallationen sind teilweise desolat, sodass einzelne Räume gesperrt werden mussten und jederzeit mit dem Verlust der Benützungsbewilligung für Gericht und/oder Justizanstalt über Initiative Bau- oder Feuerpolizei oder des Arbeitsinspektorats gerechnet werden muss.
Veränderungen in den Rahmenbedingungen (Aufgabenzuwächse für Gericht und Staatsanwaltschaft) haben zusätzlich dazu beigetragen, dass Arbeitsbedingungen im Gericht unzumutbar sind. Auf Grund von Einbauten und Raumteilungen ist das Gebäude extrem verwinkelt, eng und unübersichtlich. Barrierefreiheit ist nicht einmal annähernd gegeben.
Die Lage des Gebäudes Rudolfsplatz 2 am Rande der Salzburger Innenstadt ist für ein Landesgericht ideal, der Standort soll daher beibehalten werden. Die Errichtung einer neuen Justizanstalt war unumgänglich. Das BMF stimmte dem Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages hinsichtlich der neuen Justizanstalt Salzburg bereits unter der Voraussetzung zu, dass das BMJ weiterhin Rücklagen anspart bzw. die erforderliche budgetäre Bedeckung auch nach Aufbrauchen der „reservierten“ Rücklage sicherstellt (BMF-111700/0050-II/7/2012). Der durch die Absiedlung der Justizanstalt frei werdende Raum wird zum Teil für eine Vernehmungs- und Vorführzone für Häftlinge und zum Teil für die Rückübersiedlung der bisher dislozierten arbeits- und sozialgerichtlichen Abteilungen benötigt.
Mit seiner Zustimmung zum Neubau einer Justizanstalt Salzburg erteilte das BMF bereits auch seine grundsätzliche Zustimmung zu dem in engem Kontext stehenden Vorhaben einer Generalsanierung des Landesgerichtsgebäudes Salzburg.
In der Zwischenzeit wurde das Bauprojekt konkret in Angriff genommen und ein EU-weit offener Architektenwettbewerb durchgeführt, aus dem das Projekt der SUE Architekten ZT GmbH als Sieger hervorging.
Das Bestandsgebäude wird umfassend saniert und um einen zwischen Rudolfsplatz und Schanzlgasse errichteten Y-förmigen Verbindungsbau ergänzt (Fotos zum Bauvorhaben sind dem Antrag angeschlossen).

Das BMF wurde bereits anlässlich des Abschlusses einer Planungsvereinbarung mit der BIG befasst und stimmte dem Vorhaben grundsätzlich zu, wobei um neuerliche Befassung bei Vorliegen eines unterschriftsreifen Mietvertrages ersucht wurde.
In der Zwischenzeit wurde die Entwurfsplanung vom BMJ genehmigt. Als nächster Schritt soll mit der BIG die angeschlossene Ergänzung zum Mietvertrag abgeschlossen werden.
Die Änderungen des auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrags treten am Ersten des auf die Fertigstellung und Übernahme des Mietgegenstands folgenden Monats, das ist voraussichtlich am 1.8.2018, in Kraft. Die Mieterin gibt einen Kündigungsverzicht für 25 Jahre ab.
Der Mietzins liegt mit 11,25 €/m2 unter dem Wert des Immobilien-Preisspiegels 2013 für Büroflächen in Salzburg (Stadt) von 12,80 € bei sehr gutem Nutzungswert.
Die BIG als Hausherrin übernimmt einen Anteil von 10,744 Mio. € an den Sanierungskosten im Altbau.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Gerichtsgebäude auf dem aktuellen Stand der Technik

Beschreibung des Ziels

Gewährleistung adäquater Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter/innen
Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms
Herstellung der Barrierefreiheit

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Bauliche Fertigstellung und Abschluss Mietvertrag

Ausgangszustand 2013:

- desolater, technisch nicht mehr annehmbarer Zustand - miserable Arbeitsbedingungen und geringe "Kundenfreundlichkeit" - mangelnde Barrierefreiheit - kein Servicecenter vorhanden

Zielzustand 2020:

- modernes Gerichtsgebäude auf dem aktuellen Stand der Technik - Gewährleistung adäquater Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter/innen und angenehmes Klima für Gerichtsbesucher/innen (Parteien, Zeug/inn/en, Vertreter/innen, Sachverständige etc.) - Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms - Herstellung der Barrierefreiheit - ein Servicecenter (zentrale erste Anlaufstelle für Informationen) ist vorhanden

Istzustand 2020:

Die Gesamtübergabe / Übernahme des Bauvorhabens erfolgte durch die BIG (Vermieterin) am 31.10.2018 in brauchbarem und zur Benützung geeignetem Zustand an das BMJ (Mieterin). Der voraussichtliche Mietbeginn gemäß Ergänzung zum MV wurde ursprünglich mit 1.8.2018 angenommen. Dieser musste jedoch aufgrund von unvermeidlichen Bauverzögerungen auf 1.11.2018 verschoben werden.

Datenquelle:
Übergabeprotokoll der Bundesimmobilien GesmbH

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abschluss der Ergänzung zum Mietvertrag; Begleitung und Überwachung des Bauprojekts

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Abschluss der Ergänzung zum Mietvertrag; Begleitung und Überwachung des Bauprojekts

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2020
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-10.810

Tsd. Euro

Plan

-43.403

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

10.810

Tsd. Euro

Plan

43.403

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

10.810

Tsd. Euro

Plan

43.403

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-430

Tsd. Euro

Plan

-32.623

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

430

Tsd. Euro

Plan

32.623

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

430

Tsd. Euro

Plan

32.623

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.595

Tsd. Euro

Plan

-2.695

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

2.595

Tsd. Euro

Plan

2.695

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.595

Tsd. Euro

Plan

2.695

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.595

Tsd. Euro

Plan

-2.695

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

2.595

Tsd. Euro

Plan

2.695

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.595

Tsd. Euro

Plan

2.695

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Für die Sanierung des LG Salzburg wurde im Mietvertrag vom 31.7.2014/25.8.2014 die Zahlung eines Baukostenbeitrags in Höhe von 31,5 Mio. Euro bis spätestens Mietbeginn (voraussichtlich am 1.8.2018) vereinbart. Entgegen der in der WFA getroffenen Annahme, dass der Baukostenbeitrag erst im Jahr 2018 zur Anweisung gelangen würde, wurde dieser bereits in 2 Tranchen im Jahr 2014 (10 Mio €) und 2015 (21,5 Mio. €) aus dem DB 13.02.03 (OLG Linz) im Sinne einer Mietzinsvorauszahlung bezahlt.
Die Kosten-Endabrechnung des Projektes wurde nunmehr seitens der BIG abgeschlossen und die Abrechnungsunterlagen seitens des BMJ freigegeben.
Der Brutto- Errichtungskosten Anteil der des BMJ beläuft sich demnach auf € 60.034.222,01 und liegt somit 3,51% unter der freigegebenen Summe i.H.v. € 62.217.000,00. Dies führt nicht nur zu einer Reduzierung der kalkulierten Miete um 2,91 % sondern auch zu einer Gutschrift i.H.v. rd. 1,1 Mio €. Der monatliche Mietzins beläuft sich daher nunmehr auf € 278.264,79 anstatt von € 286.605,00 gemäß MV. Die positive Kostenentwicklung ist im Wesentlichen auf die günstigen Ausschreibungsergebnisse zurückzuführen.
Aufgrund des Mietbeginns mit 1.11.2018 werden für das Jahr 2018 nur 2 Monate anteilig herangezogen.

Gesamtbeurteilung

Vor Umsetzung des Projektes wies das 1909 erbaute und 1975 erweiterte Gerichtsgebäude einen desolaten, technisch nicht mehr annehmbaren Zustand auf. Zudem war es von miserablen Arbeitsbedingungen und geringer „Kundenfreundlichkeit“ geprägt. Die Barrierefreiheit war kaum gegeben.
Durch Umsetzung der Generalsanierung konnte ein modernes und zeitgemäßes Gerichtsgebäude auf dem aktuellen Stand der Technik geschaffen werden, welches dennoch seinen historischen Charme behielt. Auf die Erhaltung der denkmalgeschützten Elemente wurde besonders großen Wert gelegt. Die Nutzfläche wurde von rd. 12.000m² auf rd. 21.000m² aufgestockt. Das Justizgebäude gewährleistet nunmehr adäquate Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter/innen sowie ein angenehmes Klima für Gerichtsbesucher/innen (Parteien, Zeug/inn/en, Vertreter/innen, Sachverständige etc.). Die Schaffung eines Servicecenters als zentrale erste Anlaufstelle für Informationen sowie die Herstellung der Barrierefreiheit für Geh-, Seh- und Hörbehinderte erleichtert den Zugang zur Justiz beträchtlich.
Die Umsetzung des Bauprojektes erfolgte problemlos und weitgehend fristgerecht aufgrund der guten Zusammenarbeit mit der Bundesimmobiliengesellschaft. Die prognostizierten Gesamtkosten konnten sogar aufgrund der günstigen Ausschreibungsergebnisse unterschritten werden, weshalb eine wesentliche Reduzierung der kalkulierten Miete um 2,91 % möglich war. Die offizielle Übergabe des Gebäudes erfolgte am 31.10.2018.
Darüber hinaus erhielt der denkmalgeschützte Bestand die klimaaktiv Urkunde GOLD und der Neubau SILBER. Mit dem klimaaktiv Qualitätszeichen werden neben der Energieeffizienz die Planungs- und Ausführungsqualität, die Qualität der Baustoffe und Konstruktion sowie zentrale Aspekte zu Komfort und Raumluftqualität eines Gebäudes beurteilt und bewertet.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.