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Vorhaben

Flexibilisierung Kinderbetreuungsgeld, Einführung Partnerschafts- und Familienzeitbonus

2020
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

– Derzeit erhalten dauerhaft erwerbstätige Väter, die sich direkt nach der Geburt eines Kindes für einen Monat intensiv und ausschließlich der Familie widmen und dazu ihre Erwerbstätigkeit
unterbrechen, in dieser Zeit keine finanzielle Unterstützung.
– Mit dem derzeitigen Pauschalsystem im Kinderbetreuungsgeldgesetz steht allen Eltern ein relativ starres Modell mit 4 Bezugsvarianten zur Verfügung.
– Die derzeitige Langvariante 30 plus 6 ist bei Beteiligung beider Elternteile mit einem Tagsatz von 14,53 Euro deutlich höher dotiert als die Kurzvarianten im Pauschalsystem, wo etwa bei der Variante 12 plus 2 ein Tagsatz von 33 Euro zur Verfügung steht
– Es bestehen nicht genügend Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung.
– Derzeit können die Eltern anlässlich eines erstmaligen Wechsels bei der Karenz zwar eine einmonatige Überlappung der Karenz in Anspruch nehmen, KBG kann aber in keinem Fall gleichzeitig bezogen werden.
– Alleinerziehende Elternteile, die sich beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes nicht abwechseln können, sind manchmal finanziell in Härtesituationen.
– Ein veraltetes Familienbeihilfenverfahren entspricht nicht mehr den technischen Standards und ist längerfristig nicht mehr wartbar.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben steht mit Zielsetzungen aus dem Regierungsprogramm 2020-2024 im Zusammenhang: Förderung der Väterkarenz und des Papamonats, Abbau bürokratischer Hürden bei Kinderbetreuungsgeld und Papamonat (vgl. S. 195f).

Das Vorhaben ist weiters dem Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen Nr. 5 (Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen), Unterpunkt 5.4 zuzuordnen (Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Gegebenheiten anerkennen und wertschätzen)

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Inanspruchnahme des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes und Erhöhung der Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld

Beschreibung des Ziels

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll verbessert werden, indem den Eltern mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme des KBG gegeben und die Partnerschaftlichkeit gefördert wird.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Väterbeteiligung [%]

Istwert

11,4

%

Zielzustand

30,0

%

Datenquelle: Kompetenzzentrum Kinderbetreuungsgeld, eigene Auswertungen

Ziel 2: Steigerung der Anzahl jener Väter, die sich nach der Geburt der Familienzeit widmen

Beschreibung des Ziels

Väter sollen ermutigt werden, sich unmittelbar nach der Geburt intensiv einer Familienzeit zu widmen und dazu ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Familienzeitbonusbezieher [Anzahl]

Istwert

6.200

Anzahl

Zielzustand

32.800

Anzahl

Datenquelle: Kompetenzentrum Kinderbetreuungsgeld, eigene Auswertungen

Ziel 3: Finanzielle Verbesserung für Alleinerziehende

Beschreibung des Ziels

Alleinerziehenden soll, da sie sich bei der Kinderbetreuung bzw. beim KBG- Bezug nicht mit dem anderen Elternteil abwechseln können, in besonderen Härtefällen die Möglichkeit gegeben werden, diesen Ausfall teilweise zu kompensieren.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Alleinerziehende mit Bezug von verlängertem Kinderbetreuungsgeld [Anzahl]

Istwert

20

Anzahl

Zielzustand

2.250

Anzahl

Datenquelle: Kompentenzzentrum Kinderbetreuungsgeld, eigene Auswertungen

Ziel 4: Modernisierung des Familienbeihilfenverfahrens

Beschreibung des Ziels

Das derzeit laufende Familienbeihilfenverfahren stammt aus dem Jahr 1993. Es entspricht daher nicht mehr den neueren technischen Standards, ist mit anderen Verfahren in der Finanzverwaltung nicht mehr kompatibel und längerfristig nicht mehr wartbar. Es ist daher dringend notwendig, das Familienbeihilfenverfahren zu modernisieren. Dadurch wird es der Finanzverwaltung ermöglicht, Bürger/innen mit einem modernen Verfahren effizienter zu servicieren. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass im Familienbeihilfenverfahren weit über 3 Millionen Personen gespeichert sind, die davon profitieren werden.
Folgende Ziele werden insbesondere verfolgt:
. Optimierung der Prozessabläufe durch weitgehende Automatisierung
. Verhinderung von Manipulationen und Optimierung der laufenden Anspruchsüberprüfung durch Qualitätsverbesserung mit Implementierung einer wirksamen Risikoanalyse
. Frühzeitiges Erkennen von Risikofaktoren, um Rückforderungen zu reduzieren
. Senkung von Verwaltungskosten durch Einsparung manueller Bearbeitungsschritte
. Wegfall von Behördengängen und daher Zeitersparnis für die Bürger/innen durch Nutzung interner und externer Datenquellen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Höhe Rückforderungsbetrag [Mio. EUR]

Istwert

n.v.

Mio. EUR

Zielzustand

0,0

Mio. EUR

Datenquelle: BMF/FB/Datenbbank


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Einführung eines Familienzeitbonus

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Dauerhaft erwerbstätige Väter, die sich direkt nach der Geburt eines Kindes für eine bestimmte Zeit intensiv und ausschließlich der Familie widmen, erhalten eine finanzielle Unterstützung in Form eines Bonus. Anspruch auf den Bonus besteht dann, wenn der Vater in den 182 Tagen vor Bezugsbeginn eine durchgehende (mit Ausnahme von einer Unterbrechung von maximal 14 Tagen), sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt hat und sich der Vater für den Zeitraum des Bezuges des Bonus ausschließlich der Familie (Säugling und Mutter, weitere Kinder) widmet und daher alle Erwerbstätigkeiten in dem Zeitraum unterbricht.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Umwandlung des derzeitigen Kinderbetreuungsgeldes mit seinen 4 Pauschalvarianten in ein Kinderbetreuungsgeld-Konto

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das Kinderbetreuungsgeld mit seinen vier Pauschalvarianten wird in ein Kinderbetreuungsgeld-Konto umgewandelt. Damit sollen die Eltern noch flexibler die Dauer des Leistungsbezuges an ihre individuelle Lebens-, Berufs- und Einkunftssituation sowie an ihre Zukunftspläne anpassen können. Diese Flexibilität kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens ausgeübt werden, wobei sich die Höhe der Leistung reziprok zur gewählten Anspruchsdauer verhält.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Einführung eines Partnerschaftsbonus

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Eltern erhalten für eine annähernd gleiche Aufteilung des Leistungsbezugs, der jedoch jeweils zumindest 182 Tage andauern muss, einen einmaligen Bonus in Höhe von je 500 Euro. Als annähernd gleiche Aufteilung wird ein Verhältnis innerhalb einer Bandbreite von 50:50 bis 60:40 definiert (eine Aufteilung von zB 47:53 löst somit den Anspruch aus). Mit dem Partnerschaftsbonus soll eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung und damit auch des Kinderbetreuungsgeldbezugs angereizt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Gleichzeitiger Bezug von KBG durch beide Elternteile für bis zu 31 Tage möglich

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Eltern können in Hinkunft – dem Mutterschutzgesetz und Väterkarenzgesetz nachgebildet – gleichzeitig für bis zu 31 Tage Kinderbetreuungsgeld beziehen. Damit soll den Eltern nun auch finanziell der Wechsel der Betreuungsperson erleichtert werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Verlängerung der Anspruchsdauer bei Härtefällen von 2 auf 3 Monate

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit können Alleinerziehende unter bestimmten Anspruchsvoraussetzungen bis zu 2 Monate länger das Kinderbetreuungsgeld beziehen. In Hinkunft kann die Verlängerung bis zu 91 Tage beansprucht werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Anhebung der Einkommensgrenze für den Anspruch auf Härtefälleverlängerung

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Anspruchsvoraussetzung der Härtefälleverlängerung ist u.a. die Einhaltung eine Einkommensgrenze von 1200 Euro netto durchschnittlich pro Monat (plus 300 Euro netto für weitere Personen, für die Unterhaltspflicht besteht) während der letzten 4 Monate vor der Verlängerung sowie während des Verlängerungszeitraumes. Diese Einkommensgrenze von 1200 Euro soll auf 1400 Euro angehoben werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Modernisierung des Familienbeihilfenverfahrens

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das Familienbeihilfenverfahren ist im Wesentlichen in technischer Hinsicht neu zu gestalten, wobei auch organisatorische Belange mitzuberücksichtigen sind.
Das BMF hat dieses Vorhaben umzusetzen, da es für technisch-organisatorische Angelegenheiten federführend zuständig ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2020
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-164.728

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

13.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

151.728

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

164.728

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-5.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

5.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

5.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-31.996

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

5.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

26.996

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

31.996

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-71.707

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

3.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

68.707

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

71.707

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-38.075

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

38.075

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

38.075

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Aufgrund der nur teilweise erreichten Ziele bestehen beim Familienzeitbonus (FZB) sowie entsprechend bei der Kranken- und Pensionsversicherung zum FZB sowie beim Aufwand für den Partnerschaftsbonus (PSB) und die Härtefallverlängerung Minderausgaben.
Aufgrund des nicht vorhersehbaren Geburtenrückgangs sind entsprechende Reduktionen bei den Fallzahlen mitzudenken. Allerdings hat in den letzten Jahren eine unerwartet starke Verschiebung vom pauschalen KBG-Konto zum einkommensabhängigen KBG (ea KBG) stattgefunden. Statt angenommener 25 % beim ea KBG stieg der Anteil auf 30% für das Geburtsjahr 2017 bis zu rund 40 % für das Geburtsjahr 2020, womit Veränderungen im Gesamtaufwand verbunden sind, da das ea KBG wesentlich kostenintensiver ist.
Ein Vergleich der zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA prognostizierten Mehraufwände mit dem tatsächlichen Mehraufwand ist daher kaum möglich.
Stellt man ausschließlich auf die erwähnten Leistungen ohne diese Veränderungen ab, beträgt der Mehraufwand beim FZB nur etwa 1/5 des Betrages, somit rd 6 Mio Euro, der Aufwand für den PSB nur etwa 1 Mio Euro.

Der Aufwand für FABIAN hat sich im Hinblick auf die Produktivsetzung im März 2021 in die Folgejahre verschoben. Der endgültige Rechnungsabschluss mit BMF/BRZ ist noch nicht erfolgt, daher liegen noch keine validen Daten vor.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Bürger:innen Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Verwaltungskosten für Bürger:innen

Da der Familienzeitbonus nur auf Antrag gebührt, war in allen Fällen das Ausfüllen des Antragsformulars bzw. im Vorfeld dazu die Einholung der entsprechenden Information nötig. Es kann davon ausgegangen werden, dass die kalkulierten Minuten pro Fall (21 Minuten bei Online-Antragstellung und 34 Minuten bei Papierantragstellung) auch in der entsprechenden Anzahl angefallen sind. Auswertungen dazu liegen nicht vor.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Wenngleich in absoluten Zahlen die Ziele bei der Väterbeteiligung nicht erreicht wurden, so ist doch davon auszugehen, dass das Angebot der neuen Leistungen bzw. Maßnahmen für viele Familien ein wichtiges Angebot für die Gestaltung ihres persönlichen Lebensalltags darstellen. Väter, die den Familienzeitbonus beansprucht haben, haben zu einer partnerschaftlichen Aufteilung der Kinderbetreuung beigetragen und ihre Partnerinnen entlastet.

Gesamtbeurteilung

Die Auswertungen der Daten zeigen, dass mit dem Vorhaben der angestrebte Erfolg teilweise eingetreten ist. Die Steigerung der Väterbeteiligung konnte für das Geburtsjahr 2017 (nur dazu liegen abgeschlossene Fälle vor), nicht erreicht werden. Auch die Inanspruchnahme des Familienzeitbonus ist unter den Erwartungen zurückgeblieben, stellt aber dennoch für viele Väter ein interessantes und wichtiges Angebot dar. Der Rechtsanspruch auf Freistellung (Papamonat) ist erst ab September 2019 eingeführt worden. Im Hinblick auf die Coronapandemie gingen die dadurch leicht steigenden Zahlen der Inanspruchnahme wieder etwas zurück.
Bei der Inanspruchnahme des Partnerschaftsbonus (Zielzustand 3 %, Istzustand 1,3 %) zeigt sich, dass eine halbe – halbe Aufteilung der Kinderbetreuungsgeldzeiten offenbar auch deshalb nicht realisierbar ist, da nach wie vor viele Mütter für die Betreuung in der Kleinkindphase hauptverantwortlich sein wollen.
Zur Härtefallverlängerung ist festzuhalten, dass trotz des erleichterten Zugangs offenbar kein großer Bedarf an dieser Maßnahme besteht, was auch durch die Flexibilisierung des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes und der Möglichkeit, eine taggenaue Auswahl zu treffen, erklärbar ist. Die Zahlen zeigen, dass die Variante, die sich mit der maximalen arbeitsrechtlichen Karenz (2. Geburtstag) deckt, sehr stark von Müttern Anspruch genommen wird und dabei die Väterbeteiligung mit knapp 5 % am geringsten ist.
Die Möglichkeit, beim ersten Wechsel parallel Kinderbetreuungsgeld bis zu 31 Tage zu beziehen, ist für rd 2 % der Elternpaare interessant.
Insgesamt steht den Eltern ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Verfügung, wobei jedoch ein hohes Maß an Komplexität der Rechtslage gegeben ist, die möglicherweise dazu führt, dass die Maßnahmen nicht im ganzen Ausmaß angenommen werden. Eine weitere Komponente ist die Situation am Arbeitsmarkt generell sowie die Akzeptanz für Unterbrechungen der Erwerbstätigkeiten anlässlich der Geburt eines Kindes am Arbeitsplatz, die zweifellos einen großen Einfluss auf die Inanspruchnahme haben.

Das Projekt FABIAN (=neues Familienbeihilfenverfahren, das das alte Verfahren „DB7“ ablöst) wurde gemeinsam mit dem BMF im Oktober 2017 gestartet. Es wurden dafür 13 Mio. € aus Mitteln des FLAF bereitgestellt. Im Hinblick auf den Produktivsetzungstermin, der am 8.3.2021 erfolgt ist, kann in Bezug auf das festgelegte Ziel noch keine Kennzahl angeführt werden.


Verbesserungspotentiale

Im Hinblick auf die Komplexität der Rechtslage und auf die Evaluierung durch das Österreichische Institut für Familienforschung, die 2021 abgeschlossen wird, kann dazu derzeit noch keine Aussage getroffen werden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen