Vorhaben
Flexibilisierung Kinderbetreuungsgeld, Einführung Partnerschafts- und Familienzeitbonus
Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz – FamBundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz - FamZeitbG) erlassen wird, sowie das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern- Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Krankenund Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Inanspruchnahme des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes und Erhöhung der Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld
Beschreibung des Ziels
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll verbessert werden, indem den Eltern mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme des KBG gegeben und die Partnerschaftlichkeit gefördert wird.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Väterbeteiligung [%]
Istwert
11,4%
Zielzustand
30,0%
Datenquelle: Kompetenzzentrum Kinderbetreuungsgeld, eigene Auswertungen
Ziel 2: Steigerung der Anzahl jener Väter, die sich nach der Geburt der Familienzeit widmen
Beschreibung des Ziels
Väter sollen ermutigt werden, sich unmittelbar nach der Geburt intensiv einer Familienzeit zu widmen und dazu ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Familienzeitbonusbezieher [Anzahl]
Istwert
6.200Anzahl
Zielzustand
32.800Anzahl
Datenquelle: Kompetenzentrum Kinderbetreuungsgeld, eigene Auswertungen
Ziel 3: Finanzielle Verbesserung für Alleinerziehende
Beschreibung des Ziels
Alleinerziehenden soll, da sie sich bei der Kinderbetreuung bzw. beim KBG- Bezug nicht mit dem anderen Elternteil abwechseln können, in besonderen Härtefällen die Möglichkeit gegeben werden, diesen Ausfall teilweise zu kompensieren.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Alleinerziehende mit Bezug von verlängertem Kinderbetreuungsgeld [Anzahl]
Istwert
20Anzahl
Zielzustand
2.250Anzahl
Datenquelle: Kompentenzzentrum Kinderbetreuungsgeld, eigene Auswertungen
Ziel 4: Modernisierung des Familienbeihilfenverfahrens
Beschreibung des Ziels
Das derzeit laufende Familienbeihilfenverfahren stammt aus dem Jahr 1993. Es entspricht daher nicht mehr den neueren technischen Standards, ist mit anderen Verfahren in der Finanzverwaltung nicht mehr kompatibel und längerfristig nicht mehr wartbar. Es ist daher dringend notwendig, das Familienbeihilfenverfahren zu modernisieren. Dadurch wird es der Finanzverwaltung ermöglicht, Bürger/innen mit einem modernen Verfahren effizienter zu servicieren. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass im Familienbeihilfenverfahren weit über 3 Millionen Personen gespeichert sind, die davon profitieren werden.
Folgende Ziele werden insbesondere verfolgt:
. Optimierung der Prozessabläufe durch weitgehende Automatisierung
. Verhinderung von Manipulationen und Optimierung der laufenden Anspruchsüberprüfung durch Qualitätsverbesserung mit Implementierung einer wirksamen Risikoanalyse
. Frühzeitiges Erkennen von Risikofaktoren, um Rückforderungen zu reduzieren
. Senkung von Verwaltungskosten durch Einsparung manueller Bearbeitungsschritte
. Wegfall von Behördengängen und daher Zeitersparnis für die Bürger/innen durch Nutzung interner und externer Datenquellen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Höhe Rückforderungsbetrag [Mio. EUR]
Istwert
n.v.Mio. EUR
Zielzustand
0,0Mio. EUR
Datenquelle: BMF/FB/Datenbbank
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Einführung eines Familienzeitbonus
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Dauerhaft erwerbstätige Väter, die sich direkt nach der Geburt eines Kindes für eine bestimmte Zeit intensiv und ausschließlich der Familie widmen, erhalten eine finanzielle Unterstützung in Form eines Bonus. Anspruch auf den Bonus besteht dann, wenn der Vater in den 182 Tagen vor Bezugsbeginn eine durchgehende (mit Ausnahme von einer Unterbrechung von maximal 14 Tagen), sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt hat und sich der Vater für den Zeitraum des Bezuges des Bonus ausschließlich der Familie (Säugling und Mutter, weitere Kinder) widmet und daher alle Erwerbstätigkeiten in dem Zeitraum unterbricht.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Umwandlung des derzeitigen Kinderbetreuungsgeldes mit seinen 4 Pauschalvarianten in ein Kinderbetreuungsgeld-Konto
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das Kinderbetreuungsgeld mit seinen vier Pauschalvarianten wird in ein Kinderbetreuungsgeld-Konto umgewandelt. Damit sollen die Eltern noch flexibler die Dauer des Leistungsbezuges an ihre individuelle Lebens-, Berufs- und Einkunftssituation sowie an ihre Zukunftspläne anpassen können. Diese Flexibilität kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens ausgeübt werden, wobei sich die Höhe der Leistung reziprok zur gewählten Anspruchsdauer verhält.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Einführung eines Partnerschaftsbonus
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Eltern erhalten für eine annähernd gleiche Aufteilung des Leistungsbezugs, der jedoch jeweils zumindest 182 Tage andauern muss, einen einmaligen Bonus in Höhe von je 500 Euro. Als annähernd gleiche Aufteilung wird ein Verhältnis innerhalb einer Bandbreite von 50:50 bis 60:40 definiert (eine Aufteilung von zB 47:53 löst somit den Anspruch aus). Mit dem Partnerschaftsbonus soll eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung und damit auch des Kinderbetreuungsgeldbezugs angereizt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Gleichzeitiger Bezug von KBG durch beide Elternteile für bis zu 31 Tage möglich
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Eltern können in Hinkunft – dem Mutterschutzgesetz und Väterkarenzgesetz nachgebildet – gleichzeitig für bis zu 31 Tage Kinderbetreuungsgeld beziehen. Damit soll den Eltern nun auch finanziell der Wechsel der Betreuungsperson erleichtert werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Verlängerung der Anspruchsdauer bei Härtefällen von 2 auf 3 Monate
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit können Alleinerziehende unter bestimmten Anspruchsvoraussetzungen bis zu 2 Monate länger das Kinderbetreuungsgeld beziehen. In Hinkunft kann die Verlängerung bis zu 91 Tage beansprucht werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Anhebung der Einkommensgrenze für den Anspruch auf Härtefälleverlängerung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Anspruchsvoraussetzung der Härtefälleverlängerung ist u.a. die Einhaltung eine Einkommensgrenze von 1200 Euro netto durchschnittlich pro Monat (plus 300 Euro netto für weitere Personen, für die Unterhaltspflicht besteht) während der letzten 4 Monate vor der Verlängerung sowie während des Verlängerungszeitraumes. Diese Einkommensgrenze von 1200 Euro soll auf 1400 Euro angehoben werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Modernisierung des Familienbeihilfenverfahrens
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das Familienbeihilfenverfahren ist im Wesentlichen in technischer Hinsicht neu zu gestalten, wobei auch organisatorische Belange mitzuberücksichtigen sind.
Das BMF hat dieses Vorhaben umzusetzen, da es für technisch-organisatorische Angelegenheiten federführend zuständig ist.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Aufgrund der nur teilweise erreichten Ziele bestehen beim Familienzeitbonus (FZB) sowie entsprechend bei der Kranken- und Pensionsversicherung zum FZB sowie beim Aufwand für den Partnerschaftsbonus (PSB) und die Härtefallverlängerung Minderausgaben.
Aufgrund des nicht vorhersehbaren Geburtenrückgangs sind entsprechende Reduktionen bei den Fallzahlen mitzudenken. Allerdings hat in den letzten Jahren eine unerwartet starke Verschiebung vom pauschalen KBG-Konto zum einkommensabhängigen KBG (ea KBG) stattgefunden. Statt angenommener 25 % beim ea KBG stieg der Anteil auf 30% für das Geburtsjahr 2017 bis zu rund 40 % für das Geburtsjahr 2020, womit Veränderungen im Gesamtaufwand verbunden sind, da das ea KBG wesentlich kostenintensiver ist.
Ein Vergleich der zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA prognostizierten Mehraufwände mit dem tatsächlichen Mehraufwand ist daher kaum möglich.
Stellt man ausschließlich auf die erwähnten Leistungen ohne diese Veränderungen ab, beträgt der Mehraufwand beim FZB nur etwa 1/5 des Betrages, somit rd 6 Mio Euro, der Aufwand für den PSB nur etwa 1 Mio Euro.
Der Aufwand für FABIAN hat sich im Hinblick auf die Produktivsetzung im März 2021 in die Folgejahre verschoben. Der endgültige Rechnungsabschluss mit BMF/BRZ ist noch nicht erfolgt, daher liegen noch keine validen Daten vor.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Da der Familienzeitbonus nur auf Antrag gebührt, war in allen Fällen das Ausfüllen des Antragsformulars bzw. im Vorfeld dazu die Einholung der entsprechenden Information nötig. Es kann davon ausgegangen werden, dass die kalkulierten Minuten pro Fall (21 Minuten bei Online-Antragstellung und 34 Minuten bei Papierantragstellung) auch in der entsprechenden Anzahl angefallen sind. Auswertungen dazu liegen nicht vor.
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Wenngleich in absoluten Zahlen die Ziele bei der Väterbeteiligung nicht erreicht wurden, so ist doch davon auszugehen, dass das Angebot der neuen Leistungen bzw. Maßnahmen für viele Familien ein wichtiges Angebot für die Gestaltung ihres persönlichen Lebensalltags darstellen. Väter, die den Familienzeitbonus beansprucht haben, haben zu einer partnerschaftlichen Aufteilung der Kinderbetreuung beigetragen und ihre Partnerinnen entlastet.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.