Vorhaben
Garantieübernahmen gemäß § 1 und § 11 Garantiegesetz („Inlands-„ und „Internationalisierungsgarantien“) – Jahre 2016 und 2017
Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH nach § 1 und § 11 Garantiegesetz 1977 (aws-Garantierichtlinie 2016) und Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH nach § 1 und § 11 Garantiegesetz 1977 (aws-Garantierichtlinie 2017)
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: -17.594
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserter Finanzierungszugang für Unternehmen
Beschreibung des Ziels
Ziel ist die Finanzierung und Förderung von volkswirtschaftlich wünschenswerten unternehmerischen Investitionsprojekten im Inland oder von Internationalisierungsprojekten zu erleichtern oder zu ermöglichen.
Messbar gemacht wird dieses Ziel durch die Anzahl der übernommenen Garantien und das dazugehörige Obligo, da dies direkt die Bereitschaft der Unternehmen zu Investitionsprojekten widerspiegelt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Garantieübernahmen für Inlands- und Internationalisierungsgarantien (Jahresdurchschnitt 2017-2019) [Anzahl]
Istwert
105Anzahl
Zielzustand
102Anzahl
Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH (Durchschnitt Garantieübernahmen 2017 bis 2019)
Höhe des übernommenen Obligos (Jahresdurchschnitt 2017-2019) [Mio. EUR]
Istwert
208,0Mio. EUR
Zielzustand
144,0Mio. EUR
Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH (Durchschnitt übernommenes Obligo 2017 bis 2019)
Ziel 2: Erhöhte Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Umwelttechnologie, Energieeffizienz, Forschungs- & Entwicklungsvorhaben sowie Wachstums- und Innovationsprojekte
Beschreibung des Ziels
Ziel ist die Förderung von Projekten, die zur Steigerung der Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.
Messbar gemacht wird dieses Ziel durch die Höhe des Projektvolumens der übernommenen Garantien und die direkt daran geknüpfte Einschätzung der dadurch geschaffenen Arbeitsplätze.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Projektvolumen der Garantieübernahmen für Inlands- und Internationalisierungsgarantien (Jahresdurchschnitt 2017-2019) [Mio. EUR]
Istwert
502,1Mio. EUR
Zielzustand
320,0Mio. EUR
Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH (Durchschnitt 3 Jahre)
Geschaffene Arbeitsplätze (Jahresdurchschnitt 2017-2019) [VZÄ]
Istwert
636VZÄ
Zielzustand
1.000VZÄ
Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH (Durchschnitt 3 Jahre)
Förderungsbarwert (Jahresdurchschnitt 2017-2019) [Mio. EUR]
Istwert
11,1Mio. EUR
Zielzustand
5,3Mio. EUR
Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH (Durchschnitt 3 Jahre)
Ziel 3: Erhöhte Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft durch Unterstützung von Beteiligungsvorhaben im Ausland durch österreichische KMU und mittelständische Unternehmen
Beschreibung des Ziels
Ziel ist die Finanzierung und Förderung von volkswirtschaftlich wünschenswerten unternehmerischen Investitionsprojekten zu erleichtern oder zu ermöglichen.
Messbar gemacht wird dieses Ziel durch die Anzahl der übernommenen Garantien und das dazugehörige Obligo und Projektvolumen, da dies direkt die Bereitschaft der Unternehmen zu Investitionsprojekten widerspiegelt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Garantieübernahmen für Internationalisierungsgarantien (Jahresdurchschnitt 2017-2019) [Anzahl]
Istwert
15Anzahl
Zielzustand
39Anzahl
Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH (Durchschnitt 3 Jahre)
Höhe des übernommenen Obligos (Jahresdurchschnitt 2017-2019) [Mio. EUR]
Istwert
24Mio. EUR
Zielzustand
33Mio. EUR
Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH (Durchschnitt 3 Jahre)
Projektvolumen der übernommenen Garantien (Jahresdurchschnitt 2017-2019) [Mio. EUR]
Istwert
45,4Mio. EUR
Zielzustand
66,0Mio. EUR
Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH (Durchschnitt 3 Jahre)
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Inlandsgarantien gemäß § 1 Garantiegesetz 1977 iVm den aws-Garantierichtlinien 2016 und 2017
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Garantieübernahmen für Finanzierungen von Projekten, die der Errichtung, Erweiterung, Modernisierung eines österreichischen Unternehmens, der Einführung von Innovationen oder dem Kauf von oder der Beteiligung an Unternehmen im Inland dienen.
Garantiefähige Unternehmen müssen in einem der folgenden Wirtschaftszweige tätig sein: industrielle oder gewerbliche Produktion, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen, Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Transport- und Verkehrswirtschaft und Handel.
Garantiefähige Unternehmen müssen über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.
Förderbare Projekte:
a) materielle und immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B.: Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen);
b) Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland);
c) Forschungs- und Entwicklungsprojekte;
d) unternehmerische Umweltschutz- oder Energieeinsparungsinvestitionen;
e) Verbesserungen der Finanzierungsstruktur durch Beteiligungsfinanzierung und durch gegenüber den übrigen Gläubigern nachrangige Kreditfinanzierung;
f) Verbesserung der Finanzierungsstruktur durch langfristige Kreditfinanzierung von nicht aktivierungsfähigen Innovations- oder Wachstumsmaßnahmen.
Förderungsart
Garantie, wobei die Garantiequote bis zu 80% der garantiefähigen Finanzierungsmittel beträgt.
Finanzierungsvolumen
Die Obergrenze des garantierten Obligos darf grundsätzlich pro Projekt folgenden Betrag nicht überschreiten:
aws-Garantierichtlinie 2016: EUR 7,5 Mio.
aws-Garantierichtlinie 2017: EUR 25 Mio.
Pro Unternehmen gilt grundsätzlich folgende Obergrenze an insgesamt aushaftendem aws-Obligo:
aws-Garantierichtlinie 2016: EUR 25 Mio.
aws-Garantierichtlinie 2017: EUR 40 Mio.
Bei Garantien für Unternehmen, die Teil einer Gruppe verbundener Unternehmen sind, gilt grundsätzlich folgende Obergrenze an aushaftendem aws-Obligo für die gesamte Gruppe:
aws-Garantierichtlinie 2016: EUR 25 Mio.
aws-Garantierichtlinie 2017: EUR 40 Mio.
Von diesen Obergrenzen kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Hierfür ist erforderlich, dass:
– das Unternehmen eine gute Bonität aufweist,
– das Projekt einen deutlichen, positiven volkswirtschaftlichen Mehrwert bietet und
– der aws-Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt.
Laufzeit
Die maximale Garantielaufzeit beträgt 20 Jahre für Investitionsfinanzierungen und 5 Jahre für Betriebsmittelfinanzierungen (inklusive tilgungsfreier Zeiträume von maximal 3 Jahren).
Kosten
Das Garantieentgelt ist grundsätzlich abhängig von der Ratingklasse des Unternehmens, zu dessen Gunsten die Garantie übernommen wird, von der Laufzeit der garantierten Finanzierung sowie von der Einstufung des garantierelevanten Projektes nach Förderungsschwerpunkten. Das Garantieentgelt beträgt jedoch mindestens 0,3% p.a. (aws-Garantierichtlinie 2016: 0,6 % p.a.) des laut Tilgungsplan der Garantievereinbarung garantierten Finanzierungsbetrags im Ausmaß der Garantiequote. Unter der Voraussetzung einer schadloshaltungsneutralen Kofinanzierung mit anderen Risikoträgern (z.B.: Rückgarantie durch den Europäischen Investitionsfonds EIF) kann das Mindestentgelt auch unterschritten werden.
Details sind in den Konditionenblättern der aws angeführt.
Bei Ausstellung einer Kreditgarantiepromesse mit der Gültigkeitsdauer von 6 Monaten beträgt das einmalige Promessenentgelt 0,2% des zugesagten Garantieobligos.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Internationalisierungsgarantien gemäß § 11 Garantiegesetz 1977 iVm den aws-Garantierichtlinien 2016 und 2017
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Garantieübernahmen für österreichische Unternehmen zur teilweisen Absicherung des wirtschaftlichen Ausfallsrisikos von internationalen Beteiligungsprojekten und der entsprechenden Finanzierung, als Anreiz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen, solche Projekte durchzuführen und damit die dynamische Gesamtentwicklung des Unternehmens zu ermöglichen. Hauptziel der Garantieübernahmen ist die Finanzierung und Förderung von volkswirtschaftlich wünschenswerten, internationalen Investitionsprojekten zu erleichtern oder diese überhaupt erst zu ermöglichen.
Internationale Projekte und Finanzierungen haben einen bedeutenden volkswirtschaftlichen Mehrwert für den Wirtschaftsstandort Österreich aufzuweisen. Garantiefähig sind daher ausschließlich Projekte die, neben der Steigerung der Dynamik und der Wettbewerbsstärke des Wirtschaftsstandortes Österreich, zur Schaffung und Sicherung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen im Inland beitragen.
Garantiefähig sind Beteiligungen oder sonstige Investitionen im internationalen Umfeld von Unternehmen mit Sitz in Österreich, sofern mit diesen Vorhaben:
. die Erschließung von Märkten oder
. die Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen angestrebt wird.
Darüber hinaus müssen internationale Projekte:
. den langfristigen, strategischen Zielen des Unternehmens entsprechen;
. einen positiven Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens erwarten lassen;
. plausibel und erreichbar sein;
. unter der federführenden Verantwortlichkeit, insbesondere im Hinblick auf die kommerzielle und technische Betreuung, des Unternehmens sein.
aws-Garantierichtlinie 2016:
Zielländer und Regionen für Beteiligungsgarantien sind jene, die mit der außenwirtschaftspolitischen Strategie des Bundes im Einklang stehen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann davon abgegangen werden.
aws-Garantierichtlinie 2017:
Internationalisierungsgarantien sind weltweit möglich sofern auch eine Besicherung des politischen Risikos (G4) möglich ist.
Gegenstand sind langfristige Finanzierungen von Beteiligungsvorhaben, welche die industrielle oder gewerbliche Produktion, die Forschung, den Handel oder Dienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen der Fremdenverkehrswirtschaft oder der Verkehrswirtschaft, betreffen und die der Internationalisierung eines österreichischen Unternehmens (dem Garantiewerber) im Rahmen von Beteiligungen an Unternehmen in Zielländern dienen.
Garantiefähig sind
a) Finanzierungsgarantien: Kredite und Darlehen von Kreditinstituten an das inländische Unternehmen gemäß Richtlinie Punkt 6.2.1.;
b) Projektgarantien: die vom inländischen Unternehmen gehaltenen Beteiligungsmittel gemäß Richtlinie Punkt 6.2.2.. Basis sind die beim inländischen Unternehmen zu aktivierenden, tatsächlich einbezahlten und nicht rückgeführten Beteiligungsmittel, also die Eigenkapitalausstattung der Unternehmensgründung, die Kapitalerhöhung von Kapitalgesellschaften sowie im Zusammenhang mit Eigenkapitalzuführungen gewährte eigenkapitalähnliche Gesellschafterfinanzierungen an das ausländische Unternehmen, oder Kaufpreiszahlungen für den Erwerb der Beteiligungen, sofern ein klarer Projektcharakter darstellbar ist. Es kommen nur Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Betracht.
Garantiequote
Finanzierungsgarantie: max. 80% des jeweils aushaftenden Kreditbetrags.
Projektgarantie: max. 50% der jeweils aushaftenden garantierten Beteiligungsmittel.
Laufzeit
Finanzierungsgarantie: max. 20 Jahre.
Projektgarantie: max. 10 Jahre.
Garantievolumen
Bei Projektgarantien beträgt das maximale aws-Obligo:
aws-Garantierichtlinie 2016: EUR 7,5 Mio. pro Jahr.
aws-Garantierichtlinie 2017: EUR 20 Mio. pro Jahr.
Bei der Kombination einer Finanzierungsgarantie mit einer Projektgarantie für dasselbe Projekt darf durch eine Kumulierung das aws-Obligo maximal 80% der garantierelevanten Projektkosten betragen und die aws ein Obligo in folgender Höhe garantieren:
aws-Garantierichtlinie 2016: max. EUR 7,5 Mio.
aws-Garantierichtlinie 2017: max. EUR 20 Mio.
Für Garantien nach diesem Programmdokument ist eine Überschreitung der Einzelfallhöhen nicht möglich.
Kosten
Das Garantieentgelt ist grundsätzlich abhängig von der Ratingklasse des Unternehmens, zu dessen Gunsten die Garantie übernommen wird, von der Laufzeit der garantierten Finanzierung sowie von der Einstufung des garantierelevanten Projektes nach Förderungsschwerpunkten. Das Garantieentgelt beträgt jedoch mindestens 0,3% p.a. (aws-Garantierichtlinie 2016: 0,6 % p.a.) des laut Tilgungsplan der Garantievereinbarung garantierten Finanzierungsbetrags im Ausmaß der Garantiequote. Unter der Voraussetzung einer schadloshaltungsneutralen Kofinanzierung mit anderen Risikoträgern (z.B.: Rückgarantie durch den Europäischen Investitionsfonds EIF) kann das Mindestentgelt auch unterschritten werden.
Details sind in den Konditionenblättern der aws angeführt.
Bei Ausstellung einer Kreditgarantiepromesse mit der Gültigkeitsdauer von 6 Monaten beträgt das einmalige Promessenentgelt 0,2% des zugesagten Garantieobligos.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
nicht erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Position „Werkleistungen“ stellt den Zuschuss des Bundes für den Abwicklungsaufwand (Personal– und Sachaufwand) für die Abwicklung der Inlands- und Internationalisierungsgarantien gem. Garantiegesetz 1977, der nicht durch Bearbeitungs- und Abänderungsentgelte bzw. Garantieentgeltteile (d. i. bei beihilfenfreien Garantien die Verwaltungskostenkomponente) gedeckt ist, dar. Sowohl bei den Plan- als auch bei den Ist-Zahlen werden die aussagekräftigeren Daten des Finanzierungshaushaltes dargestellt. Aufgrund von Kosteneinsparungen und der Verteilung der Fixkosten auf eine größere Zahl von Förderprogrammen (Abwicklung Beschäftigungsbonus) ist der Abwicklungsaufwand geringer ausgefallen.
Die Position „Transferaufwand“ stellt die Beträge des Bundes zur Schadloshaltung gemäß Garantiegesetz 1977 für die Inlands- und Internationalisierungsgarantien dar. Die budgetierten Werte beruhten auf aws-Annahmen der zu erwartenden Ausfälle und beinhalten vor allem Ausfälle aus Garantieübernahmen der Vergangenheit. Sowohl bei den Plan- als auch bei den Ist-Zahlen werden die in diesem Fall aussagekräftigeren Daten des Finanzierungshaushaltes dargestellt. Aufgrund des guten wirtschaftlichen Umfelds sind weniger Garantien ausgefallen als zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA erwartet.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Ziel des Vorhabens war es für 306 Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen mit einem Förderungsbarwert über die Laufzeit des Vorhabens von rund 16,9 Mio. EUR zu unterstützen. Durch aws Garantieübernahmen konnte über die Laufzeit der Richtlinie bei den Inlandsgarantien ein Projektvolumen von 1.370,1 Mio. EUR gehebelt werden und bei den Internationalisierungsgarantien ein Volumen von 136,1 Mio. EUR. In Summe konnten dadurch Arbeitsplätze im Ausmaß von rund 1.908 Vollzeitäquivalenten(VZÄ) geschaffen werden. Der Förderungsbarwert betrug über die Laufzeit der Richtlinie 33,18 Mio. EUR.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.