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Vorhaben

Garantieübernahmen gemäß § 1 und § 11 Garantiegesetz („Inlands-„ und „Internationalisierungsgarantien“) – Jahre 2016 und 2017

Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH nach § 1 und § 11 Garantiegesetz 1977 (aws-Garantierichtlinie 2016) und Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH nach § 1 und § 11 Garantiegesetz 1977 (aws-Garantierichtlinie 2017)

2020
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -17.594

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Zielgruppe („Betroffenen“) dieses Vorhabens sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen.
Bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws) handelt es sich um eine zu 100 % im Anteilsbesitz des Bundes befindliche Förderinstitution, die u.a. investitionsbereiten Unternehmen der Zielgruppe durch die Übernahme von Haftungen ermöglicht, Finanzierungsanforderungen von Banken zu erfüllen. Studien belegen zwar die steigende Investitionsbereitschaft österreichischer Unternehmen, diese sind jedoch vermehrt mit Kreditablehnungen bzw. Kreditkürzungen konfrontiert, wobei unternehmensseitig als Hauptgründe fehlende Sicherheiten und zu geringe Bonität des potenziellen Kreditnehmers bzw. der potenziellen Kreditnehmerin genannt werden.
Die rechtliche Basis für die Übernahme entsprechender Haftungen (Garantien) bildet das Garantiegesetz 1977 in der geltenden Fassung. Gemäß § 1 Abs. 3 Garantiegesetz 1977 hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der verfahrensmäßigen und inhaltlichen Vorschriften des europäischen Beihilfenkontrollrechts Richtlinien zu erlassen, die insbesondere Regelungen zur Festlegung des Kreises der begünstigten Unternehmen, zu Ausmaß und Ausgestaltung der von der aws zu übernehmenden Garantien und zu den Grundsätzen der Festlegung von Garantieentgelten für Garantien gemäß § 1 Garantiegesetz 1977 (sog. „Inlandsgarantien“) enthalten. Eine ähnliche Verpflichtung sieht § 11 Abs. 4 Garantiegesetz 1977 für sog. „Internationalisierungsgarantien“ zur Unterstützung der Finanzierung von Internationalisierungsprojekten österreichischer Unternehmen vor. Die Richtlinien werden jeweils an aktuelle Entwicklungen im Finanzmarktbereich, im Förderungsgeschäft, sowie an die aktuellen Budgetziele angepasst.
Die derzeit gültige Richtlinie für „Garantieübernahmen der aws nach § 1 und § 11 Garantiegesetz 1977“ (aws-Garantierichtlinie) sowie die Programmdokumente „Garantien für Kreditfinanzierungen“ (Inlandsgarantien), „Garantien für Internationalisierungsprojekte“ (Internationalisierungsgarantien) und „Garantie für Mezzaninfinanzierungen“ (Mezzaninfinanzierung) vom 1. Juli 2016 werden durch eine jeweils aktualisierte Version ersetzt.
Grund hierfür ist der Beschluss der Bundesregierung vom 5. Juli 2016, in dem eine Ausweitung des Garantieinstruments beschlossen wurde. Diese Ausweitung umfasst:
-) die Erhöhung der Beitragsobergrenzen
-) die Ausweitung der 2. Chance
-) die Halbierung der Bearbeitungs- und Reduktion der Garantieentgelte
-) die Ausweitung des Länderkreises

Die neue Richtlinie und die Programmdokumente treten mit 1.1.2017 in Kraft. Die Richtlinie ist bis 31. Dezember 2019, die Programmdokumente sind bis 30. Juni 2019 befristet.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben unterstützt die Umsetzung des Ziels der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Finanzierung für Unternehmen gemäß Regierungsprogramm 2013–2018 „Erfolgreich. Österreich.“ und es besteht ein Konnex zu den EU 2020 Zielen (verbesserter Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu annehmbaren Konditionen für Unternehmen, insbesondere für KMU).

Das Vorhaben trägt zum UN-Nachhaltigkeitsziel 8, Unterziel 3 bei (SDG 8.3 „Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen“).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserter Finanzierungszugang für Unternehmen

Beschreibung des Ziels

Ziel ist die Finanzierung und Förderung von volkswirtschaftlich wünschenswerten unternehmerischen Investitionsprojekten im Inland oder von Internationalisierungsprojekten zu erleichtern oder zu ermöglichen.
Messbar gemacht wird dieses Ziel durch die Anzahl der übernommenen Garantien und das dazugehörige Obligo, da dies direkt die Bereitschaft der Unternehmen zu Investitionsprojekten widerspiegelt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Garantieübernahmen für Inlands- und Internationalisierungsgarantien (Jahresdurchschnitt 2017-2019) [Anzahl]

Istwert

105

Anzahl

Zielzustand

102

Anzahl

Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH (Durchschnitt Garantieübernahmen 2017 bis 2019)

Höhe des übernommenen Obligos (Jahresdurchschnitt 2017-2019) [Mio. EUR]

Istwert

208,0

Mio. EUR

Zielzustand

144,0

Mio. EUR

Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH (Durchschnitt übernommenes Obligo 2017 bis 2019)

Ziel 2: Erhöhte Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Umwelttechnologie, Energieeffizienz, Forschungs- & Entwicklungsvorhaben sowie Wachstums- und Innovationsprojekte

Beschreibung des Ziels

Ziel ist die Förderung von Projekten, die zur Steigerung der Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.
Messbar gemacht wird dieses Ziel durch die Höhe des Projektvolumens der übernommenen Garantien und die direkt daran geknüpfte Einschätzung der dadurch geschaffenen Arbeitsplätze.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Projektvolumen der Garantieübernahmen für Inlands- und Internationalisierungsgarantien (Jahresdurchschnitt 2017-2019) [Mio. EUR]

Istwert

502,1

Mio. EUR

Zielzustand

320,0

Mio. EUR

Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH (Durchschnitt 3 Jahre)

Geschaffene Arbeitsplätze (Jahresdurchschnitt 2017-2019) [VZÄ]

Istwert

636

VZÄ

Zielzustand

1.000

VZÄ

Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH (Durchschnitt 3 Jahre)

Förderungsbarwert (Jahresdurchschnitt 2017-2019) [Mio. EUR]

Istwert

11,1

Mio. EUR

Zielzustand

5,3

Mio. EUR

Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH (Durchschnitt 3 Jahre)

Ziel 3: Erhöhte Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft durch Unterstützung von Beteiligungsvorhaben im Ausland durch österreichische KMU und mittelständische Unternehmen

Beschreibung des Ziels

Ziel ist die Finanzierung und Förderung von volkswirtschaftlich wünschenswerten unternehmerischen Investitionsprojekten zu erleichtern oder zu ermöglichen.
Messbar gemacht wird dieses Ziel durch die Anzahl der übernommenen Garantien und das dazugehörige Obligo und Projektvolumen, da dies direkt die Bereitschaft der Unternehmen zu Investitionsprojekten widerspiegelt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Garantieübernahmen für Internationalisierungsgarantien (Jahresdurchschnitt 2017-2019) [Anzahl]

Istwert

15

Anzahl

Zielzustand

39

Anzahl

Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH (Durchschnitt 3 Jahre)

Höhe des übernommenen Obligos (Jahresdurchschnitt 2017-2019) [Mio. EUR]

Istwert

24

Mio. EUR

Zielzustand

33

Mio. EUR

Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH (Durchschnitt 3 Jahre)

Projektvolumen der übernommenen Garantien (Jahresdurchschnitt 2017-2019) [Mio. EUR]

Istwert

45,4

Mio. EUR

Zielzustand

66,0

Mio. EUR

Datenquelle: Austria Wirtschaftsservice GmbH (Durchschnitt 3 Jahre)


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Inlandsgarantien gemäß § 1 Garantiegesetz 1977 iVm den aws-Garantierichtlinien 2016 und 2017

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Garantieübernahmen für Finanzierungen von Projekten, die der Errichtung, Erweiterung, Modernisierung eines österreichischen Unternehmens, der Einführung von Innovationen oder dem Kauf von oder der Beteiligung an Unternehmen im Inland dienen.
Garantiefähige Unternehmen müssen in einem der folgenden Wirtschaftszweige tätig sein: industrielle oder gewerbliche Produktion, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen, Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Transport- und Verkehrswirtschaft und Handel.
Garantiefähige Unternehmen müssen über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.

Förderbare Projekte:
a) materielle und immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B.: Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen);
b) Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland);
c) Forschungs- und Entwicklungsprojekte;
d) unternehmerische Umweltschutz- oder Energieeinsparungsinvestitionen;
e) Verbesserungen der Finanzierungsstruktur durch Beteiligungsfinanzierung und durch gegenüber den übrigen Gläubigern nachrangige Kreditfinanzierung;
f) Verbesserung der Finanzierungsstruktur durch langfristige Kreditfinanzierung von nicht aktivierungsfähigen Innovations- oder Wachstumsmaßnahmen.

Förderungsart
Garantie, wobei die Garantiequote bis zu 80% der garantiefähigen Finanzierungsmittel beträgt.

Finanzierungsvolumen
Die Obergrenze des garantierten Obligos darf grundsätzlich pro Projekt folgenden Betrag nicht überschreiten:
aws-Garantierichtlinie 2016: EUR 7,5 Mio.
aws-Garantierichtlinie 2017: EUR 25 Mio.

Pro Unternehmen gilt grundsätzlich folgende Obergrenze an insgesamt aushaftendem aws-Obligo:
aws-Garantierichtlinie 2016: EUR 25 Mio.
aws-Garantierichtlinie 2017: EUR 40 Mio.

Bei Garantien für Unternehmen, die Teil einer Gruppe verbundener Unternehmen sind, gilt grundsätzlich folgende Obergrenze an aushaftendem aws-Obligo für die gesamte Gruppe:
aws-Garantierichtlinie 2016: EUR 25 Mio.
aws-Garantierichtlinie 2017: EUR 40 Mio.

Von diesen Obergrenzen kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Hierfür ist erforderlich, dass:
– das Unternehmen eine gute Bonität aufweist,
– das Projekt einen deutlichen, positiven volkswirtschaftlichen Mehrwert bietet und
– der aws-Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt.

Laufzeit
Die maximale Garantielaufzeit beträgt 20 Jahre für Investitionsfinanzierungen und 5 Jahre für Betriebsmittelfinanzierungen (inklusive tilgungsfreier Zeiträume von maximal 3 Jahren).

Kosten
Das Garantieentgelt ist grundsätzlich abhängig von der Ratingklasse des Unternehmens, zu dessen Gunsten die Garantie übernommen wird, von der Laufzeit der garantierten Finanzierung sowie von der Einstufung des garantierelevanten Projektes nach Förderungsschwerpunkten. Das Garantieentgelt beträgt jedoch mindestens 0,3% p.a. (aws-Garantierichtlinie 2016: 0,6 % p.a.) des laut Tilgungsplan der Garantievereinbarung garantierten Finanzierungsbetrags im Ausmaß der Garantiequote. Unter der Voraussetzung einer schadloshaltungsneutralen Kofinanzierung mit anderen Risikoträgern (z.B.: Rückgarantie durch den Europäischen Investitionsfonds EIF) kann das Mindestentgelt auch unterschritten werden.
Details sind in den Konditionenblättern der aws angeführt.

Bei Ausstellung einer Kreditgarantiepromesse mit der Gültigkeitsdauer von 6 Monaten beträgt das einmalige Promessenentgelt 0,2% des zugesagten Garantieobligos.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Internationalisierungsgarantien gemäß § 11 Garantiegesetz 1977 iVm den aws-Garantierichtlinien 2016 und 2017

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Garantieübernahmen für österreichische Unternehmen zur teilweisen Absicherung des wirtschaftlichen Ausfallsrisikos von internationalen Beteiligungsprojekten und der entsprechenden Finanzierung, als Anreiz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen, solche Projekte durchzuführen und damit die dynamische Gesamtentwicklung des Unternehmens zu ermöglichen. Hauptziel der Garantieübernahmen ist die Finanzierung und Förderung von volkswirtschaftlich wünschenswerten, internationalen Investitionsprojekten zu erleichtern oder diese überhaupt erst zu ermöglichen.

Internationale Projekte und Finanzierungen haben einen bedeutenden volkswirtschaftlichen Mehrwert für den Wirtschaftsstandort Österreich aufzuweisen. Garantiefähig sind daher ausschließlich Projekte die, neben der Steigerung der Dynamik und der Wettbewerbsstärke des Wirtschaftsstandortes Österreich, zur Schaffung und Sicherung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen im Inland beitragen.

Garantiefähig sind Beteiligungen oder sonstige Investitionen im internationalen Umfeld von Unternehmen mit Sitz in Österreich, sofern mit diesen Vorhaben:
. die Erschließung von Märkten oder
. die Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen angestrebt wird.

Darüber hinaus müssen internationale Projekte:
. den langfristigen, strategischen Zielen des Unternehmens entsprechen;
. einen positiven Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens erwarten lassen;
. plausibel und erreichbar sein;
. unter der federführenden Verantwortlichkeit, insbesondere im Hinblick auf die kommerzielle und technische Betreuung, des Unternehmens sein.

aws-Garantierichtlinie 2016:
Zielländer und Regionen für Beteiligungsgarantien sind jene, die mit der außenwirtschaftspolitischen Strategie des Bundes im Einklang stehen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann davon abgegangen werden.

aws-Garantierichtlinie 2017:
Internationalisierungsgarantien sind weltweit möglich sofern auch eine Besicherung des politischen Risikos (G4) möglich ist.

Gegenstand sind langfristige Finanzierungen von Beteiligungsvorhaben, welche die industrielle oder gewerbliche Produktion, die Forschung, den Handel oder Dienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen der Fremdenverkehrswirtschaft oder der Verkehrswirtschaft, betreffen und die der Internationalisierung eines österreichischen Unternehmens (dem Garantiewerber) im Rahmen von Beteiligungen an Unternehmen in Zielländern dienen.

Garantiefähig sind
a) Finanzierungsgarantien: Kredite und Darlehen von Kreditinstituten an das inländische Unternehmen gemäß Richtlinie Punkt 6.2.1.;
b) Projektgarantien: die vom inländischen Unternehmen gehaltenen Beteiligungsmittel gemäß Richtlinie Punkt 6.2.2.. Basis sind die beim inländischen Unternehmen zu aktivierenden, tatsächlich einbezahlten und nicht rückgeführten Beteiligungsmittel, also die Eigenkapitalausstattung der Unternehmensgründung, die Kapitalerhöhung von Kapitalgesellschaften sowie im Zusammenhang mit Eigenkapitalzuführungen gewährte eigenkapitalähnliche Gesellschafterfinanzierungen an das ausländische Unternehmen, oder Kaufpreiszahlungen für den Erwerb der Beteiligungen, sofern ein klarer Projektcharakter darstellbar ist. Es kommen nur Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Betracht.

Garantiequote
Finanzierungsgarantie: max. 80% des jeweils aushaftenden Kreditbetrags.
Projektgarantie: max. 50% der jeweils aushaftenden garantierten Beteiligungsmittel.

Laufzeit
Finanzierungsgarantie: max. 20 Jahre.
Projektgarantie: max. 10 Jahre.

Garantievolumen
Bei Projektgarantien beträgt das maximale aws-Obligo:
aws-Garantierichtlinie 2016: EUR 7,5 Mio. pro Jahr.
aws-Garantierichtlinie 2017: EUR 20 Mio. pro Jahr.

Bei der Kombination einer Finanzierungsgarantie mit einer Projektgarantie für dasselbe Projekt darf durch eine Kumulierung das aws-Obligo maximal 80% der garantierelevanten Projektkosten betragen und die aws ein Obligo in folgender Höhe garantieren:
aws-Garantierichtlinie 2016: max. EUR 7,5 Mio.
aws-Garantierichtlinie 2017: max. EUR 20 Mio.

Für Garantien nach diesem Programmdokument ist eine Überschreitung der Einzelfallhöhen nicht möglich.

Kosten
Das Garantieentgelt ist grundsätzlich abhängig von der Ratingklasse des Unternehmens, zu dessen Gunsten die Garantie übernommen wird, von der Laufzeit der garantierten Finanzierung sowie von der Einstufung des garantierelevanten Projektes nach Förderungsschwerpunkten. Das Garantieentgelt beträgt jedoch mindestens 0,3% p.a. (aws-Garantierichtlinie 2016: 0,6 % p.a.) des laut Tilgungsplan der Garantievereinbarung garantierten Finanzierungsbetrags im Ausmaß der Garantiequote. Unter der Voraussetzung einer schadloshaltungsneutralen Kofinanzierung mit anderen Risikoträgern (z.B.: Rückgarantie durch den Europäischen Investitionsfonds EIF) kann das Mindestentgelt auch unterschritten werden.
Details sind in den Konditionenblättern der aws angeführt.

Bei Ausstellung einer Kreditgarantiepromesse mit der Gültigkeitsdauer von 6 Monaten beträgt das einmalige Promessenentgelt 0,2% des zugesagten Garantieobligos.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

nicht erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2020
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-17.594

Tsd. Euro

Plan

-56.770

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

6.234

Tsd. Euro

Plan

8.330

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

11.360

Tsd. Euro

Plan

48.440

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

17.594

Tsd. Euro

Plan

56.770

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-8.160

Tsd. Euro

Plan

-13.370

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.079

Tsd. Euro

Plan

2.630

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

6.081

Tsd. Euro

Plan

10.740

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.160

Tsd. Euro

Plan

13.370

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.201

Tsd. Euro

Plan

-20.530

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.013

Tsd. Euro

Plan

2.780

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

188

Tsd. Euro

Plan

17.750

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.201

Tsd. Euro

Plan

20.530

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.233

Tsd. Euro

Plan

-22.870

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.142

Tsd. Euro

Plan

2.920

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

5.091

Tsd. Euro

Plan

19.950

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.233

Tsd. Euro

Plan

22.870

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Position „Werkleistungen“ stellt den Zuschuss des Bundes für den Abwicklungsaufwand (Personal– und Sachaufwand) für die Abwicklung der Inlands- und Internationalisierungsgarantien gem. Garantiegesetz 1977, der nicht durch Bearbeitungs- und Abänderungsentgelte bzw. Garantieentgeltteile (d. i. bei beihilfenfreien Garantien die Verwaltungskostenkomponente) gedeckt ist, dar. Sowohl bei den Plan- als auch bei den Ist-Zahlen werden die aussagekräftigeren Daten des Finanzierungshaushaltes dargestellt. Aufgrund von Kosteneinsparungen und der Verteilung der Fixkosten auf eine größere Zahl von Förderprogrammen (Abwicklung Beschäftigungsbonus) ist der Abwicklungsaufwand geringer ausgefallen.

Die Position „Transferaufwand“ stellt die Beträge des Bundes zur Schadloshaltung gemäß Garantiegesetz 1977 für die Inlands- und Internationalisierungsgarantien dar. Die budgetierten Werte beruhten auf aws-Annahmen der zu erwartenden Ausfälle und beinhalten vor allem Ausfälle aus Garantieübernahmen der Vergangenheit. Sowohl bei den Plan- als auch bei den Ist-Zahlen werden die in diesem Fall aussagekräftigeren Daten des Finanzierungshaushaltes dargestellt. Aufgrund des guten wirtschaftlichen Umfelds sind weniger Garantien ausgefallen als zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA erwartet.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Ziel des Vorhabens war es für 306 Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen mit einem Förderungsbarwert über die Laufzeit des Vorhabens von rund 16,9 Mio. EUR zu unterstützen. Durch aws Garantieübernahmen konnte über die Laufzeit der Richtlinie bei den Inlandsgarantien ein Projektvolumen von 1.370,1 Mio. EUR gehebelt werden und bei den Internationalisierungsgarantien ein Volumen von 136,1 Mio. EUR. In Summe konnten dadurch Arbeitsplätze im Ausmaß von rund 1.908 Vollzeitäquivalenten(VZÄ) geschaffen werden. Der Förderungsbarwert betrug über die Laufzeit der Richtlinie 33,18 Mio. EUR.

Gesamtbeurteilung

Ziel des Vorhabens war, die Übernahme von Garantien der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws) zu ermöglichen. Dadurch soll es Unternehmen erleichtert werden, Zugang zu Finanzierungen zu erhalten und somit zusätzliche Investitionen zur nachhaltigen Stärkung der österreichischen Wirtschaft zu tätigen. Auf der rechtlichen Basis des Garantiegesetzes 1977 wurden zu diesem Zweck Richtlinien für die aws erlassen, welche die Garantieübernahmen sowohl für Projekte im Inland als auch auf der internationalen Ebene regeln.

Als Zielwert wurde u.a. die Anzahl der Garantieübernahmen, die Höhe des übernommenen Obligos, das geförderte Projektvolumen und die Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze definiert. Einige Ziele konnten nicht in voller Höhe erreicht werden.

Ziel 1: Verbesserter Finanzierungszugang für Unternehmen
Durch die Garantieübernahme der aws wird der Zugang zu Kreditfinanzierungen für Unternehmen verbessert oder überhaupt erst ermöglicht. Die Zielerreichung wird durch die Anzahl der Garantieübernahmen für Inlands- und Internationalisierungsgarantien und die Höhe des übernommenen Obligos gemessen. Die Anzahl der Garantieübernahmen stieg nach Anpassung der Richtlinie im Jahr 2017 und es konnten größere Projekte gefördert werden, was dazu führte, dass das übernommene Obligo über dem Zielwert lag.

Ziel 2: Erhöhte Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
Im Rahmen der Bewertung der volkswirtschaftlichen Wirkung wird für die Messung der Zielerreichung das umgesetzte Projektvolumen, die Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze und der umgesetzte Förderungsbarwert gemessen. Das Volumen der umgesetzen Projekte lag mit im Durchschnitt jährlich rund 502 Mio. EUR über dem erwarteten Wert, ebenso der erreichte Förderungsbarwert mit im Durchschnitt jährlich 33,2 Mio. EUR. Die als Zielwerte gesetzten 1.000 Arbeitsplätze (VZÄ) konnten nicht erreicht werden, es konnten durch die Garantieübernahmen jedoch im Durchschnitt jährlich 626 Arbeitsplätze (VZÄ) geschaffen werden.

Ziel 3: Erhöhte Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft
Die Zielwerte konnten nicht erreicht werden. Sowohl bei der Anzahl der Garantieübernahmen, der Höhe des übernommenen Obligos und der umgesetzten Projektvolumen konnten die gesetzten Zielwerte nicht erreicht werden. Ein Grund für das Nichterreichen der Zielwerte liegt in dem Umstand, dass viele Unternehmen ihre Internationalisierungsvorhaben in kleineren Schritten und überwiegend aus dem Cash-flow finanziert haben und andererseits liegen die Internationalisierungsinvestitionen österreichischer Unternehmen in Summe deutlich hinter den Werten der vergangenen Jahre (vgl. Publikation des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) zu „Österreichs Direktinvestitionen“ vom November 2018).


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen