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Vorhaben

Finanzausgleichsgesetz (FAG) 2017

Finanzausgleichsgesetz 2017

2020
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -1.344.240

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Der verfassungsgesetzliche Auftrag zur Regelung der Abgabenerträge und Besteuerungsrechte (§ 3 Abs. 1 F-VG) bildet den Rahmen für die Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen den Gebietskörperschaften. Mit dem Auslaufen des Finanzausgleichsgesetzes 2008 steht Österreich vor einer Reihe von Herausforderungen. Neben der Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden war insbesondere die Frage einer tatsächlichen Strukturveränderung hier maßgeblich. Eine reine Fortschreibung des bestehenden Zustandes war sowohl hinsichtlich der finanziellen Regelungen als auch der strukturellen und staatsorganisatorischen Rahmenbedingungen von allen Finanzausgleichspartnern nicht erwünscht. Ziel war eine grundlegende Systemveränderung in der Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeit sowie die Schaffung eines strukturellen Rahmens für die Sicherstellung eines effizienten und verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeld. Da die bisherigen Regelungen häufig als intransparent und übermäßig komplex kritisiert wurden, stellte sich die Herausforderung einer Neugestaltung des Finanzausgleichs hin zu einer transparenteren, schlankeren und einfacheren Regelung der Zahlungsströme. Ein „Einstieg zum Umstieg“ hin zu mehr Aufgabenorientierung und einer Stärkung der Abgabenautonomie der Länder sollte erreicht werden. Gleichzeitig war sicherzustellen, dass sämtliche Gebietskörperschaften die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Mittel nachhaltig zur Verfügung haben; besonders jene Bereiche, die in der Vergangenheit einer erheblichen Ausgabendynamik unterworfen waren (Migration/Integration, Gesundheit/Pflege) waren hier besonders zu berücksichtigen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Mittelfristige Strategie des BMF (BFG-Wirkungsziele):
Die Umsetzung der im FAG-Paktum beschlossenen Projekte, die vom BMF zu verantworten sind, wurden als Wirkungsziele in den Bundesfinanzgesetzen 2017, 2018 und 2019 festgelegt (Wirkungziel 4 „Umsetzung der Reformen des Finanzausgleichs 2017″). Von den im Paktum über den Finanzausgleich im Zuständigkeitsbereich des BMF ab dem Jahr 2017 vereinbarten 32 Reformprojekten wurden bis Ende des Jahres 2019 21 Projekte (66 %) umgesetzt.
Mit der Erlassung des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes wurde ein wichtiger Schritt zur verstärkten Abgabenautonomie der Länder gesetzt. Mangels Einigkeit der Länder betreffend Abgabenautonomie waren weitere Föderalisierungsschritte nicht möglich.
Stärkere Aufgabenorientierung im Bereich der Elementarpädagogik wurde mit einer Art. 15a Vereinbarung, statt durch eine Änderung bei der Verteilung der Ertragsanteile zwischen den Gemeinden, umgesetzt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Einstieg in den Umstieg in eine Aufgabenorientierung im Finanzausgleich

Beschreibung des Ziels

Die Verteilung der Ertragsanteile der Gemeinden wird im Rahmen von Pilotprojekten teilweise durch eine aufgabenorientierte Verteilung ersetzt, die Finanzmittel anhand von einvernehmlich festgelegten quantitativen und qualitativen Parametern zuteilt. Damit wird sichergestellt, dass öffentliche Mittel genau dort zur Verfügung stehen, wo sie tatsächlich gebraucht werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Aufgabenorientierung

Ausgangszustand 2016:

Die Berücksichtigung der Aufgabenorientierung ist im derzeit gültigen FAG 2008 nur in pauschaler Form (insbesondere anhand der Einwohnerzahl) verwirklicht.

Zielzustand 2020:

Durch erfolgreichen Start zweier Pilotprojekte ist der Gedanke der Aufgabenorientierung im Finanzausgleich verankert und verwirklicht.

Istzustand 2020:

Die beiden Pilotprojekte wurden nicht verwirklicht. Die gesetzliche Grundlage (§ 15 FAG 2017) für die beiden Pilotprojekte zur Aufgabenorientierung im Bereich der Elementarpädagogik und im Bereich der Pflichtschule wurde vom Bundesgesetzgeber aufgehoben (BGBl. I Nr. 106/2018). Mit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 wurde zwischenzeitlich ein anderer Weg im Bereich der Elementarpädagogik beschritten, mit dem die Mitfinanzierung dieses Aufgabenbereiches durch den Bund bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode vereinbart wird. Durch die neue Art. 15a-Vereinbarung soll der Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für die unter Dreijährigen unter Beibehaltung der derzeit bestehenden einjährigen Besuchspflicht im letzten Jahr vor Beginn der Schulzeit, die Weiterentwicklung einer österreichweiten einheitlichen Qualifikation der Tagesmütter und -väter, die Verbesserung der Betreuungsqualität in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, eine Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung sowie die qualitative Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Qualifikation der Fachkräfte gewährleistet werden. Zur Abdeckung des Aufwandes für den Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots, der beitragsfreien Besuchspflicht und der frühen sprachlichen Förderung stellt der Bund im Kindergartenjahr 2018/19 125 Mio. EUR und in den Kindergartenjahren 2019/20 bis 2021/22 jeweils 142,5 Mio. EUR zur Verfügung. Für die halbtägige Besuchspflicht gemäß Artikel 5 ist ein Bundeszuschuss von 70 Mio. EUR vorgesehen.

Datenquelle:
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017 (BGBl. I Nr. 106/2018)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

noch nicht ermittelt

Ziel 2: Verwirklichung erster Schritte hin zu einer Abgabenautonomie der Länder

Beschreibung des Ziels

Die vermehrte Zusammenfassung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung und damit eine Erhöhung der finanzpolitischen Autonomie der Länder im Sinne einer Stärkung des föderalen Gedankens wird angestrebt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Stärkere Abgabenautonomie der Länder

Ausgangszustand 2016:

Die Länder haben bei der gesetzlichen Festsetzung von Abgaben relativ geringe Kompetenzen.

Zielzustand 2020:

Eine Stärkung der Abgabenautonomie der Länder ist durch ein erfolgreiches Pilotprojekt im Bereich der Wohnbauförderung erreicht worden.

Istzustand 2020:

Der Bund hat das Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages erlassen (BGBl. I Nr. 144/2017), alle Länder haben landesgesetzlich die Höhe für den Wohnbauförderungsbeitrag festgelegt (z. B. Burgenländisches Wohnbauförderungsbeitragstarifgesetz (Burgenländisches LGBl. Nr. 80/2017)).

Datenquelle:
Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages (BGBl. I Nr. 144/2017)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Vereinfachung der Verteilung der Ertragsanteile und Transfers

Beschreibung des Ziels

Verschiedene spezielle Berechnungsfaktoren sollen entfallen und das Zahlenwerk dadurch klarer und nachvollziehbarer gemacht werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Verteilungsschlüssel Ertragsanteile

Ausgangszustand 2016:

Die historische Entwicklung der Verteilungsschlüssel, bei denen teilweise auch auf historische Daten abgestellt wird (z.B. Ausgleich für Getränkesteuer, Anzeigen- und Ankündigungsabgabe, Selbstträgerschaft) hat dazu geführt, dass sie im Detail selbst für Experten nur schwer nachvollziehbar wurden.

Zielzustand 2020:

Durch den Entfall bestimmter Kenngrößen und Berechnungsfaktoren ist eine einfachere und transparentere Zuteilung der Ertragsanteile und Transfers erreicht worden. Die Komplexität des Finanzausgleichs wurde wesentlich reduziert.

Istzustand 2020:

Im Finanzausgleichsgesetz 2017 wurden nunmehr alle entbehrlichen Vorausanteile und historisch entstandenen Detailregelungen entfernt und die Verteilung der Ertragsanteile radikal vereinfacht. Diese Vereinfachung wurde sowohl im Verhältnis Bund-Länder-Gemeinden durch eine Anpassung der Anteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben als auch länderweise durch eine entsprechende Anpassung des Fixschlüssels bei der Bildung der Ländertöpfe auf Basis des Jahres 2016 neutralisiert und führte zu keinen finanziellen Verschiebungen zwischen den Gebietskörperschaften. Die Anzahl der Verteilungsschlüssel wurde deutlich reduziert, außerdem entfielen die historischen Schlüssel „Getränkesteuerausgleich“ und „Gemeinde-Werbesteuernausgleich“. Außerdem wurden zur Vermeidung von „Verlierergemeinden“ die Auswirkungen dieser Vereinfachungen auf mehrere Jahre verteilt. Durch den Entfall bestimmter Kenngrößen und Berechnungsfaktoren ist eine einfachere und transparentere Zuteilung der Ertragsanteile und Transfers erreicht worden. Die Komplexität des Finanzausgleichs wurde wesentlich reduziert.

Datenquelle:
Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 4: Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierungsbasis für Maßnahmen gem. Eisenbahnkreuzungs-VO 2012

Beschreibung des Ziels

Es soll dauerhaft gewährleistet sein, dass bauliche Maßnahmen auf Gemeindestraßen im Zusammenhang mit der Eisenbahnkreuzungs-VO 2012 von den Gemeinden auch finanziert werden können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Rechtssicherheit über die Finanzierung der Investitionen in Eisenbahnkreuzungen

Ausgangszustand 2016:

Eine tragfähige Basis für die Finanzierung von Maßnahmen gem. Eisenbahnkreuzungs-VO 2012 besteht nicht.

Zielzustand 2020:

Durch die Bereitstellung der entsprechenden Mittel ist sichergestellt, dass für die Gemeinden Rechtssicherheit über die Finanzierung der Investitionen in Eisenbahnkreuzungen hergestellt wurde.

Istzustand 2020:

Der Bund gewährt den Ländern in den Jahren 2017 bis 2029 für Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen Zweckzuschüsse in Höhe von 4,81 Mio. EUR jährlich (§ 27 Abs. 3 FAG 2017). Zur Auszahlung von Zuschüssen zum Gemeindekostenanteil für Investitionen in Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen haben alle Bundesländer Richtlinien erlassen. Durch die genannten Maßnahmen wurde Rechtssicherheit über die Finanzierung der Investitionen in Eisenbahnkreuzungen hergestellt.

Datenquelle:
§ 27 Abs. 3 FAG 2017; Richtlinien der Länder: https://www.bmf.gv.at/themen/budget/finanzbeziehungen-laender-gemeinden/unterlagen-finanzausgleich.html

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 5: Nachhaltige Haushaltsführung und gemeinsame Bewältigung der finanziellen Herausforderung im Bereich Migration/Integration

Beschreibung des Ziels

Nachhaltige Haushaltsführung durch gemeinsame Bewältigung der finanziellen Herausforderung insbesondere in den Bereichen Migration/Integration, Gesundheit und Pflege sowie gezielte Unterstützung finanzschwacher Gemeinden und Regionen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Finanzielle Abdeckung von Mehraufwendungen der Länder und Gemeinden im Bereich Migration/Integration sowie Gesundheit/Pflege

Ausgangszustand 2016:

Länder und Gemeinden haben Mehraufwendungen durch die zuvor nicht abschätzbare demografische Entwicklung (insbesondere in den Bereichen Migration/Integration sowie Gesundheit/Pflege) zur Gänze selbst zu tragen und verlieren dadurch nach und nach ihren finanziellen Handlungsspielraum.

Zielzustand 2020:

Vergangene Aufwendungen wurden entsprechend abgegolten und künftige Herausforderungen in den betroffenen Bereichen können auf Basis solider öffentlicher Haushalte auf allen Ebenen gemeistert werden. Dadurch ist die Einhaltung des Österreichischen Stabilitätspaktes (ÖStP 2012) gewährleistet.

Istzustand 2020:

Bereich Migration/Integration: Der Bund leistete den Ländern und Gemeinden im Jahr 2017 einen einmaligen pauschalen Kostenersatz von insgesamt 125 Mio. EUR für die bisherigen Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Migration und Integration. Davon gingen 87,5 Mio. EUR an die Länder, wobei sich die länderweisen Anteile nach der Volkszahl richten. Der Anteil der Gemeinden betrug 37,5 Mio. EUR und ging an jene Gemeinden, die Flüchtlinge aufgenommen hatten. Mit dieser Zahlung wurden die Forderungen der Länder und Gemeinden an den Bund im Sinne eines Generalvergleichs erledigt (§ 5 FAG 2017). Bereich Gesundheit/Pflege: Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales gewährt der Bund den Ländern und Gemeinden zusätzlich eine Finanzzuweisung in Höhe von 300 Mio. EUR jährlich (§ 24 FAG 2017). Von diesen Mitteln erhalten die Länder 193.137.000 EUR und die Gemeinden 112.863.000 EUR jährlich.

Datenquelle:
§ 5 FAG 2017

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Einführung einer aufgabenorientierten Verteilung der Ertragsanteile der Gemeinden im Bereich der Elementarbildung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Aufgabenorientierung im Bereich Elementarbildung (0-6 Jahre) wird bis 1. September 2017 von den Finanzausgleichspartnern einvernehmlich vorbereitet und als Pilotprojekt ab dem 1. Jänner 2018 österreichweit umgesetzt. Als Basis dafür wird eine entsprechende Verordnung gemäß der im FAG 2017 enthaltenen Verordnungsermächtigung erlassen werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

nicht erreicht

Einführung einer aufgabenorientierten Verteilung der Ertragsanteile der Länder und Gemeinden im Bereich des Pflichtschulwesens

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Aufgabenorientierung im Bereich Pflichtschule (6-15 Jahre) wird bis 1. September 2018 von den Finanzausgleichspartnern einvernehmlich vorbereitet und als Pilotprojekt ab dem 1. Jänner 2019 österreichweit umgesetzt. Als Basis dafür wird eine entsprechende Verordnung gemäß der im FAG 2017 enthaltenen Verordnungsermächtigung erlassen werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

nicht erreicht

Umbau des Wohnbauförderungsbeitrages zu einer ausschließlichen Landesabgabe mit voller Autonomie der Länder hinsichtlich des Tarifs

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit Wirkung vom 1. Jänner 2018 wird der Wohnbauförderungsbeitrag zu einer ausschließlichen Landesabgabe mit voller Autonomie für die Länder hinsichtlich des Tarifs abgeändert, ohne bundesgesetzliche Vorgabe einer Ober- oder Untergrenze. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, bleibt der Bundesgesetzgebung grundsätzlich die Gesetzgebung vorbehalten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der Zahlungsströme zwischen den Gebietskörperschaften

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Umfassende Vereinfachung der Berechnungsgrundsätze für die Aufteilung der Ertragsanteile und Transfers, Finanzierungsströme werden gebündelt, vereinfacht und damit transparenter.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Schaffung von Finanzierungsfonds für Investitionen in Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es werden „Fonds“ auf Landesebene (Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder) eingerichtet, aus denen die Gemeinden finanzielle Hilfe für Investitionen in Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen erhalten. Die Dotierung der neun Fonds beträgt in Summe 125 Mio. €, die Dotierung erfolgt in den Jahren 2017 bis 2029 mit gleich bleibenden Tranchen (= 9,62 Mio. € p.a.).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erweiterung der Gemeindebedarfszuweisungsmittel

Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im FAG 2017 wird geregelt, dass zunächst zumindest 15 % und ab dem Jahr 2020 zumindest 20 % der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel für interkommunale Zusammenarbeit, Unterstützung von strukturschwachen Gemeinden und Förderung von Gemeindezusammenlegungen verwendet werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Jährliche Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 300 Mio. € für Länder und Gemeinden zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Summe der Mittel der vorangegangenen Finanzausgleichsperiode wird um einen Fixbetrag von jährlich 300 Mio. € erhöht. Dies dient der Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung. Die Mittel sind nicht zweckgebunden und sollen insbesondere für die aufgrund der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung stark wachsenden Bereiche wie etwa Gesundheit, Pflege und Soziales verwendet werden. Mit einem Teil dieser Mittel (60 Mio. € p.a.) wird der Strukturfonds (Maßnahme 8) dotiert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Schaffung eines Strukturfonds zur Unterstützung von finanzschwachen Gemeinden und Abwanderungsregionen

Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der den Gemeinden zufließende Anteil an den in Maßnahme 7 genannten 300 Mio. € kommt zur Hälfte in einen Strukturfonds. Zusätzlich leisten Länder und Stadt Wien einen Beitrag, sodass pro Jahr gesamt 60 Mio. € im Strukturfonds verfügbar sein werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Einmalige Abgeltung der besonderen Aufwendungen der Länder und Gemeinden aus Migration und Integration

Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ein einmaliger Zuschuss von 125 Mio. € (davon erhalten 70% die Länder, 30% die Gemeinden) zur Bewältigung der besonderen Aufwendungen aus Migration und Integration wird seitens des Bundes geleistet. Damit sind sämtliche diesbezüglichen Ansprüche abgegolten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2020
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-1.344.240

Tsd. Euro

Plan

-1.344.232

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.344.240

Tsd. Euro

Plan

1.344.232

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.344.240

Tsd. Euro

Plan

1.344.232

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

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0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

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Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

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0

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Werkleistungen

Ist

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Personalaufwand

Ist

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Sonstige Aufwendungen

Ist

0

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Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-429.810

Tsd. Euro

Plan

-429.808

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Werkleistungen

Ist

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Plan

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Plan

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Transferaufwand

Ist

429.810

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429.808

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Personalaufwand

Ist

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Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

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Aufwendungen gesamt

Ist

429.810

Tsd. Euro

Plan

429.808

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-304.810

Tsd. Euro

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-304.808

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Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

Ist

304.810

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304.808

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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304.810

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Erträge gesamt

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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304.810

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

Ist

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Erträge gesamt

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die in der WFA dargestellten finanziellen Auswirkungen auf Bund, Länder und Gemeinden sind bis auf eine Rundungsdifferenz auch tatsächlich so wie geplant eingetreten und setzen sich für den Bund wie folgt zusammen:
2017, 2018, 2019 und 2020: 300 Mio. EUR/Jahr Finanzzuweisung zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales sowie Zweckzuschuss für die Eisenbahnkreuzungen 4,81 Mio. EUR/Jahr.
2017: einmaliger pauschaler Kostenersatz für den Aufwand der Länder und Gemeinden in Zusammenhang mit Migration und Integration in der Höhe von 125 Mio. EUR.

Gesamtbeurteilung

Von den fünf mit dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) 2017 gesetzten Zielen konnten vier zur Gänze umgesetzt werden, ebenso die damit verbundenen sieben Maßnahmen.

Ziel 1 („Einstieg in den Umstieg in eine Aufgabenorientierung im Finanzausgleich“):
Bei Ziel 1 („Einstieg in den Umstieg in eine Aufgabenorientierung im Finanzausgleich“ mit den beiden Pilotprojekten Elementarpädagogik und Pflichtschule) konnte das Einvernehmen mit den Ländern und Gemeinden nicht hergestellt werden, sodass es letztlich nicht umgesetzt wurde und die entsprechende Bestimmung in § 15 FAG bundesgesetzlich aufgehoben wurde (BGBl. I Nr. 106/2018).

Mit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 wurde zwischenzeitlich ein anderer Weg im Bereich der Elementarpädagogik beschritten, mit dem die Mitfinanzierung dieses Aufgabenbereiches durch den Bund bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode vereinbart wird. Durch die neue Art. 15a-Vereinbarung soll der Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für die unter Dreijährigen unter Beibehaltung der derzeit bestehenden einjährigen Besuchspflicht im letzten Jahr vor Beginn der Schulzeit, die Weiterentwicklung einer österreichweiten einheitlichen Qualifikation der Tagesmütter und -väter, die Verbesserung der Betreuungsqualität in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, eine Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung sowie die qualitative Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Qualifikation der Fachkräfte gewährleistet werden. Zur Abdeckung des Aufwandes für den Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots, der beitragsfreien Besuchspflicht und der frühen sprachlichen Förderung stellt der Bund im Kindergartenjahr 2018/19 125 Mio. EUR und in den Kindergartenjahren 2019/20 bis 2021/22 jeweils 142,5 Mio. EUR zur Verfügung. Für die halbtägige Besuchspflicht gemäß Artikel 5 ist ein Bundeszuschuss von 70 Mio. EUR vorgesehen.

Ziel 2 („Verwirklichung erster Schritte hin zu einer Abgabenautonomie der Länder“):
Mit der Erlassung des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes wurde ein wichtiger Schritt zur verstärkten Abgabenautonomie der Länder gesetzt. Aufgrund divergierender Positionen innerhalb der Länder zur Abgabenautonomie waren weitere Föderalisierungsschritte bisher nicht möglich.

Ziel 3 („Vereinfachung der Verteilung der Ertragsanteile und Transfers“):
Mit der Vereinfachung der Berechnungsmodalitäten bei den Ertragsanteilen und Transfers wurden dahingehende Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt und die Komplexität des Finanzausgleichs deutlich reduziert. Dies umfasst auch eine Reform des Finanzkraftausgleichs zwischen den Gemeinden, bei dem der gemeindeweise Ausgleich grundsätzlich bei den Ländern konzentriert wurde und der Bund den länderübergreifenden Ausgleich vornimmt.

Ziel 4 („Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierungsbasis für Maßnahmen gem. Eisenbahnkreuzungs-VO 2012“):
Der Bund gewährt den Ländern in den Jahren 2017 bis 2029 für Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen Zweckzuschüsse in Höhe von 4,81 Mio. EUR jährlich (§ 27 Abs. 3 FAG 2017). Zur Auszahlung von Zuschüssen zum Gemeindekostenanteil für Investitionen in Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen haben alle Bundesländer Richtlinien erlassen. Durch die genannten Maßnahmen wurde Rechtssicherheit über die Finanzierung der Investitionen in Eisenbahnkreuzungen hergestellt.

Ziel 5 („Nachhaltige Haushaltsführung und gemeinsame Bewältigung der finanziellen Herausforderung im Bereich Migration/Integration“):
Bereich Nachhaltige Haushaltsführung: Mit der zusätzlichen Finanzzuweisung in Höhe von 300 Mio. EUR jährlich (§ 24 FAG 2017) wurde ein wesentlicher Beitrag des Bundes zur Sicherstellung der nachhaltigen Haushaltsführung der Länder und Gemeinden geleistet.

Aus diesen Mitteln wird ein Strukturfonds in Höhe von 60 Mio. EUR finanziert, der strukturschwachen Gemeinden (anhand der Kriterien Bevölkerungsentwicklung, Abhängigenquote und Finanzkraft) zugutekommt. Da sich dieses Modell bewährt hat, wurde der Strukturfonds im Jahr 2018 zusätzlich mit nicht ausgeschöpften Anteilen des Kommunalen Investitionsprogrammes 2017 in Höhe von 35 Mio. EUR gestärkt.

Bereich Migration/Integration: Der Bund leistete den Ländern und Gemeinden im Jahr 2017 einen einmaligen pauschalen Kostenersatz von insgesamt 125 Mio. EUR für die bisherigen Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Migration und Integration. Davon gingen 87,5 Mio. EUR an die Länder, wobei sich die länderweisen Anteile nach der Volkszahl richten. Der Anteil der Gemeinden betrug 37,5 Mio. EUR und ging an jene Gemeinden, die Flüchtlinge aufgenommen hatten. Mit dieser Zahlung wurden die Forderungen der Länder und Gemeinden an den Bund im Sinne eines Generalvergleichs erledigt (§ 5 FAG 2017).


Verbesserungspotentiale

siehe narrative Gesamtbeurteilung


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen