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Vorhaben

Sonderrichtlinie zur Förderung der Landwirtschaft aus nationalen Mitteln

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Förderung der Landwirtschaft aus nationalen Mitteln

2020
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: -42.675

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Maßnahmen dieser Sonderrichtlinie tragen insbesondere zur Eindämmung der im Folgenden genannten Probleme bei:

-1- Die bäuerlich strukturierte Landwirtschaft ist unter Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Erfordernisse in ihrem Bestand tendenziell gefährdet,

-2- Die Qualifikationen, vor allem im fachlichen, wirtschaftlichen, ökologischen Bereich und den damit verbundenen persönlichen, sozialen und kommunikativen Kompetenzen der bäuerlichen Familien und Unternehmen sind verbesserungsbedürftig. Nur rund ein Fünftel der Betriebe weist eine Meisterausbildung oder eine höherwertige Ausbildung auf. Die österreichische Landwirtschaft ist im internationalen Vergleich klein- bis mittelbäuerlich strukturiert und weist deshalb einen Wettbewerbsnachteil auf (z. B. durchschnittliche Betriebsgröße in LF pro Betrieb laut Agrarstrukturerhebung 2010 der EU: Österreich: 19,3 ha, Niederlande: 26,5 ha, Frankreich: 54,9 ha, Deutschland: 56,1 ha, Dänemark: 65,3 ha). Um unter diesen Bedingungen mithalten zu können, bedarf es praxisgerechter Weiterbildungs- und Beratungsangebote durch fachlich und methodisch laufend geschulte Beraterinnen und Berater. Durch den hohen Anteil an Nebenerwerbsbetrieben weisen viele Betriebsleiteer/innen zwar gute außerlandwirtschafte Fachkenntnisse auf, aber Defizite in den agrarischen Produktions- und Marktkenntnissen.
In der Erwachsenenbildung und Beratung bedarf es dazu eines zielgruppenorientierten Bildungs- und
Beratungsangebots, das sowohl eine breite Grundversorgung als auch die Abdeckung der speziellen Bedürfnisse der sich weiterentwickelnden Spezialbetriebe in verschiedenen Produktionssparten abverlangt. Kundenorientierung und Nutzen stiften für verschiedene Zielgruppen, die richtigen Methoden und ein passender Produktmix sind dabei laufende Herausforderungen. Vor allem begleitende Informationen zu sich verändernden agrarpolitischen Rahmenbedingungen (z. B. Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), gute landwirtschaftliche Praxis, Qualitätsanforderungen der Gesellschaft und daraus abgeleitete Produktionsauflagen (z. B. Gentechnikfreiheit, Tierhaltungsstandards, Biolandbau, Biodiversität, Umwelt- und Klimaschutzauflagen) sollen gefördert werden.

-3- Kenntnisse, Fertigkeiten und Verfahren sowie Information werden zu wenig ambitioniert entwickelt und verbreitet,

-4- Landwirtschaftliche Produktionsweisen, welche die Produktionsintensität gering halten und ökologische Erfordernisse besonders berücksichtigen, finden zu wenig und zu langsam Verbreitung,

-5- Die pflanzliche und tierische Erzeugung ist nicht flächendeckend an die Möglichkeiten einer
Qualitätssicherung, umweltgerechter Bewirtschaftung und nachhaltiger Produktionsweise angepasst,

-6- Alternative Produktionsformen und Produkte konnten nur marginal realisiert worden,

-7- Der Produktionsmitteleinsatz ist teuer und teilweise ineffizient,

-8- Die Produktion ist ungenügend und zu wenig flexibel an die Markterfordernisse angepasst.

Problemursachen:

Historisch und naturräumlich bedingte Gegebenheiten führten zu einer kleinen Betriebsstruktur. Technische und witterungsbedingte Grenzen der Mechanisierung und Produktion im Bergland.
Extensive und ökologisch ausgerichtete Bewirtschaftungsformen können auf europäischer Ebene kaum mit intensiver Großlandwirtschaft konkurrieren.
Überalterung der Betriebsführer, unzureichende Sozialkompetenz (Partnersuche), fehlende Bereitschaft zur Hofübernahme durch Nichterkennen von Potenzialen.
Zu gering ausgebildete unternehmerische Kompetenz für strategische Ansätze zu betrieblicher Innovation, um ein Einkommenswachstum durch Diversifikation und Erwerbskombinationen zur ermöglichen.
Mangelnde Sensibilisierung der Konsumenten für den Wert naturnah erzeugter, qualitativ hochwertiger
Produkte.
Kleine Margen können im internationalen Export nur punktuell erfolgreich platziert werden. Hohe Kosten für Produktionsmittel belasten das Betriebsergebnis.
Investitionen in neue, schlagkräftige Technologien werden aufgeschoben.
Ständige Herausforderungen an den Pflanzenbau sind das Auftreten neuer Pflanzenkrankheiten, die Weiterentwicklung pflanzenbaulicher Techniken, sowie durch den Klimawandel bedingte Anpassungserfordernisse (z.B. Züchtung trockenresistenter Sorten).

Daten und Fakten (Grüner Bericht 2015):

Der Produktionswert der Land- und Forstwirtschaft sank 2014 um 1,7 %. Der Arbeitseinsatz nahm um 1,1 % ab.
Die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise lagen um 4,8 % unter dem Vorjahresniveau.
Laut Landwirtschaftlicher Gesamtrechnung sank das reale landwirtschaftliche Einkommen 2014 um 7,4
%. Das Faktoreinkommen je land- und forstwirtschaftlicher Arbeitskraft sank nominell um 6,2 % bzw. real um 7,7 % (Vgl. EU 28: -1,2 %).
Laut Agrarstrukturerhebung 2013 gab es in Österreich rund 166.317 land- und forstwirtschaftliche
Betriebe. Das ist ein Rückgang seit 2010 um 4 %. Im Durschnitt hatte ein Betrieb eine Gesamtfläche von
44,2 ha bewirtschaftet (1995: 31,8 ha).
Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sanken gegenüber 2013 um 5 %. Der Aufwand stieg um 1%. Die Nettoinvestitionen in Anlagen, Maschinen und Geräte ging erheblich zurück (-76 %).

Die Sonderrichtlinie soll ein breites Repertoire an Unterstützungsleistungen für die gesamte Palette der landwirtschaftlichen Produktionsarten, Dienstleistungen und Nebentätigkeiten ermöglichen. Dazu werden grundlegende Organisationsstrukturen geschaffen, erhalten und verbessert, deren Leistungen letztlich für jeden österreichischen Landwirtschaftsbetrieb abrufbar sind und die bäuerliche Wertschöpfung positiv beeinflussen sollen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben unterstützt flankierend mit zusätzlichen nationalen Budgetmitteln die Umsetzung des österreichischen Programms zur Entwicklung des Ländlichen Raums 2014-2020, indem Expertenwissen zu wichtigen Bereichen der Landwirtschaft (z.B. Biologischer Landbau, Vermarktung und Markterschließung, Pflanzenbau und Saatgutwirtschaft, Pflanzenschutz, Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung) gesammelt und aufbereitet, sowie auf verschiedenen Kanälen an die Landwirte zur Nutzung weitergegeben wird. Thematisch besteht daher auch ein Bezug zum Regierungsprogramm 2013-2018, wo z.B. auf Seite 20-21 ebenfalls die Stärkung des Biolandbaus und die Finanzierung entsprechend dem Programm zur Ländlichen Entwicklung 2014-2020 genannt ist.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Bereitstellung von qualitativ hochwertigen, neutralen und kostengünstigen Beratungsleistungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in räumlich zumutbarer Entfernung und kontinuierliche Weiterentwicklung und bedarfsorientierte Konzeption der Beratungsprodukte

Beschreibung des Ziels

Zur Erläuterung: Die Beratungsförderung wird erstmalig durch ein öffentliches Vergabefahren im Oberschwellenbereich europaweit ausgeschrieben. Dabei werden komplementär zur Förderung im Rahmen des Programms LE 2014-2020 (Maßnahme 2) auf Ebene von Beratungsbereichen Dienstleistungskonzessionsverträge an Beratungsanbietern vergeben. Die Konzessionsverträge gelten ab dem 01.01.2017 mit einer Zeitdauer von 5 Jahren (bis Ende 2021).

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Durchgeführte Beratungsstunden [Anzahl]

Istwert

150.000

Anzahl

Zielzustand

150.000

Anzahl

Datenquelle: Beratungsbericht des Bundes 2020

Ziel 2: Optimale fachliche und methodische Qualifikation der Beraterinnen und Berater zur wirksamen und effizienten Durchführung von Beratungs- und Weiterbildungsvorhaben

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Weiterbildungsstunden pro Beratungskraft [Anzahl]

Istwert

40

Anzahl

Zielzustand

40

Anzahl

Datenquelle: Beratungsbericht des Bundes 2020

Meilenstein 1: Tätigkeitsbericht über durchgeführte Jugendveranstaltungen

Ausgangszustand 2016:

Tätigkeitsbericht über durchgeführte Jugendveranstaltungen (2016): 1

Zielzustand 2020:

Tätigkeitsbericht über durchgeführte Jugendveranstaltungen (2020): 1

Istzustand 2020:

Der Tätigkeitsbericht über durchgeführte Jugendveranstaltungen 2020 wurde veröffentlicht.

Datenquelle:
Verwendungsnachweis 2019

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Sensibilisierung der KonsumentInnen für die Leistungen der Biologischen Landwirtschaft und Erhöhung des Umsatzes aus ökologischer Produktion

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Biologisch bewirtschaftete Fläche (ohne Almen) [ha]

Istwert

563.000

ha

Zielzustand

500.000

ha

Datenquelle: INVEKOS 2020

Anteil Biobetriebe [%]

Istwert

23

%

Zielzustand

20

%

Datenquelle: INVEKOS 2020

Bio-Absatz [%]

Istwert

10,0

%

Zielzustand

8,0

%

Datenquelle: Roll-AMA

Ziel 4: Festigung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte in spezifischen Bereichen der österr. Landwirtschaft

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Besucher bei Ausstellungen, Messen und Leistungsschauen [Anzahl]

Istwert

2.700.000

Anzahl

Zielzustand

2.700.000

Anzahl

Datenquelle: Verwendungsnachweis 2019

Teilnehmende Landwirtinnen bei Ausstellngen, Messen und Leistungsschauen [Anzahl]

Istwert

7.000

Anzahl

Zielzustand

7.000

Anzahl

Datenquelle: Verwendungsnachweis 2020

Ziel 5: Verbreitung von neuen Kenntnissen über den Einsatz von Landtechnik zur Verbesserung der Umweltwirkung und der Ressourceneffizienz, sowie über Produktion und Nutzung von Nachwachsenden Rohstoffen

Beschreibung des Ziels

Der Bestand und die Arbeitsfähigkeit der relevanten Bundesverbände bzw. Dachorganisationen im Fachbereich soll aufrecht erhalten werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Förderungsanträge einschlägiger Bundesverbände bzw. Dachorganisationen [Anzahl]

Istwert

6

Anzahl

Zielzustand

5

Anzahl

Datenquelle: Förderungsakten des BMLRT

Ziel 6: Ausrichtung der pflanzlichen Produktion auf eine nachhaltige, umweltgerechte und ressourcenschonende Bewirtschaftung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Fachveranstaltungen [Anzahl]

Istwert

2

Anzahl

Zielzustand

2

Anzahl

Datenquelle: Verwendungsnachweise 2016-2019

Ermittelte Sorten mit gewünschten Eigenschaften [%]

Istwert

101

%

Zielzustand

101

%

Datenquelle: Verwendungsnachweise 2017-2019

Eingeführte, neuen Technologien oder Anwendung neuer Geräte [%]

Istwert

101

%

Zielzustand

101

%

Datenquelle: Verwendungsnachweise 2016-2019

Ertragszuwachs durch Gesunderhaltungsmaßnahmen an Vermehrungssaatgut [%]

Istwert

101

%

Zielzustand

101

%

Datenquelle: Verwendungsnachweise 2016-2019

Ziel 7: Optimierung von Pflanzenschutzmaßnahmen im Hinblick auf einen möglichst schonenden Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und -methoden in der Praxis

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Veranstaltungen zu integriertem Pflanzenschutz (IP) [%]

Istwert

101

%

Zielzustand

101

%

Datenquelle: Verwendungsnachweise 2016-2019

Warndienstanlagen [Anzahl]

Istwert

201

Anzahl

Zielzustand

231

Anzahl

Datenquelle: Verwendungsnachweise 2017-2019

Ziel 8: Erreichen von Zuchtfortschritten bei wichtigen Leistungsmerkmalen von Nutztieren, Erhaltung der Rassenvielfalt und genetischer Variabilität

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der Kühe vom Milchkuhbestand unter Milchleistungsprüfung [%]

Istwert

83

%

Zielzustand

74

%

Datenquelle: ZAR Ergebnisse der Milchleistungsprüfung 2020

Anteil der Zuchtschafe am Gesamtschafbestand [%]

Istwert

1,8

%

Zielzustand

1,4

%

Datenquelle: Grüner Bericht 2020

Anteil der weiblichen Zuchtschweine an der Gesamtzahl weiblicher Schweine [%]

Istwert

3,4

%

Zielzustand

3,8

%

Datenquelle: VÖS Jahresbericht 2019

Ziel 9: Übernahme verschuldeter Betriebe durch Junglandwirte, Herstellung der Rentabilität und Standortsicherung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gesamtschuldenstand der genehmigten Anträge [€]

Istwert

267.000

Zielzustand

234.000

Datenquelle: Verwendungsnachweise 2016-2020


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Land- und forstwirtschaftliche Beratung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Leistungen:
Beratungsleistungen für Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie von sonstigen auf diesen Betrieben tätigen Personen
Die Beratungsleistungen erfolgen in folgenden Themenbereichen: Bauen von Wirtschaftsgebäuden und wirtschaftlichen Anlagen, Landtechnik, Beratung zu EU-finanzierten, EU- kofinanzierten und nationalen Förderungen , Stärkung der unternehmerischen Kompetenz, Biolandbau, Nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare Energie, Umwelt-, Klima-, Ressourcenschutz und Energieeffizienz, Ernährungssicherheit, Lebensmittelqualität/-sicherheit, gesunde Ernährung, Einkommenskombination und Diversifikation, Forstwirtschaft, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Rechts-, Steuer- und Sozialversicherungsfragen, Landwirtschaftliche Betriebsberatung „FAS“ (CC), Beratungsmanagement, Koordination zwischen Beratungs- und Bildungsbereichen sowie außerschulische Jugendarbeit.

Zielerreichung durch:
Im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens wird komplementär zur Förderung im Rahmen des Programms LE 2014-2020 auf Ebene der oben genannten Beratungsbereiche der Zuschlag eines Dienstleistungskonzessionsvertrages zur Erbringung geförderter Beratungsleistungen erteilt. Für die Förderung wird der im Rahmen des Vergabeverfahrens ermittelte Stundensatz für Personalkosten des Beratungsanbieters herangezogen.

Durch die sich gegenseitige ergänzende bzw. komplementäre Förderung im Rahmen der gegenständlichen Sonderrichtlinie und des Programms LE 2014-2020 (Maßnahme 2) soll ein qualitativ hochwertiges, neutrales und kostengünstiges Angebot an Beratungsleistungen in räumlich zumutbarer Entfernung und die kontinuierliche Weiterentwicklung und bedarfsorientierte Konzeption der Beratungsprodukte sichergestellt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Bildung; Fort- und Weiterbildung

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Leistungen:
Berufsbegleitende Fortbildung von Berater/innen in fachlichen und methodischen Bereichen im In- und
Ausland;
Erstellung und Ankauf von Unterlagen und Hilfsmitteln für Jugendveranstaltungen;
Durchführung von Jugendveranstaltungen, z. B. Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen, Jugendtagungen, Jugendprojekte, Wettbewerbe, Ausstellungen, Lehrfahrten im Inland und soweit erforderlich auch im Ausland;
Durchführung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeiter und Angestellte in der
Land- und Forstwirtschaft;

Zielerreichung durch:
Die Förderung wird den Förderungswerbern (Bildungsanbieter) als Zuschuss zu den Sach- und Personalkosten gewährt. Damit soll ein bundesweites Angebot an Fort- und Weiterbildung sowie die Durchführung von außerschulischen Jugendveranstaltungen sichergestellt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Biologische Landwirtschaft (Bioverbände)

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Leistungen:
Erbringung von speziellen Beratungsleistungen insbesondere durch Einzel- und Gruppenberatung
(Abhaltung von Seminaren, Betriebsbesuchen, zur Verfügungsstellung von Beratungsunterlagen usw.).
Prioritäre Adressaten sind die Mitglieder der Bioverbände und potenzielle biologisch wirtschaftende
Betriebe.
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im folgenden Sinne:
– Medienarbeit (z.B. Presseaussendungen, Konferenzen);
– Publikationen (z.B. Zeitungen, Broschüren);
– Fachveranstaltungen und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen;
– Aufbau von Service-Einrichtungen, die den Konsumenten auf möglichst direktem Weg zu Fragen
Antworten bieten.
Organisationsaufwand.

Ziel wird erreicht durch:
Förderung wird als Zuschuss zu den Sach- und Personalkosten an die Förderungswerber gewährt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Vermarktung und Markterschließung

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Leistungen:
Veranstaltung von und Teilnahme an Wettbewerben (Prämierungen), Messen und Ausstellungen;
Durchführung von sonstigen absatzfördernden Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse;
Informationsmaßnahmen über Erzeugerpreise und über Daten von Qualitätserhebungen;

Ziel wird erreicht durch:
Förderung wird als Zuschuss zu den Sach- und Personalkosten der Förderungswerber gewährt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Landtechnische Maßnahmen

Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Leistungen:
Planung, Bewerbung, Durchführung und Nachbearbeitung von Informations- und Demonstrationsveranstaltungen, sowie Teilnahme an Veranstaltungen zur Wissensaufbereitung und zum Wissensaustausch;
Konzeption, Erstellung und Verbreitung von Publikationen in unterschiedlicher Form mit fachlichen Inhalten (z.B. Printmedien und elektronische Medien, wie Newsletter, Kataloge, Webseiten mit Sachinformationen in neutraler, allgemein verständlicher Form);
Durchführung anderer bewusstseinsbildender Maßnahmen, wie Arbeitsgruppen, Networking, Schulungen, Exkursionen, Pressearbeit, Teilnahme an Messen;
Geschäftsführung, allgemeine Sekretariatsaufgaben, Mitgliederbetreuung, Buchhaltung und
Lohnverrechnung, allgemeiner Büro- und Kommunikationsaufwand.

Ziel wird erreicht durch:
Zuschuss zum Personal- und Sachaufwand für in dem Fachgebiet Landtechnik tätige juristische Personen und Personenvereinigungen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Pflanzenbau und Saatgutwirtschaft

Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Leistungen:
Fach- und zielspezifische Veranstaltungen im Pflanzenbau und der Saatgutwirtschaft, wie:
Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Einführung neuer Produktionsmittel, Kulturen und Sorten sowie Produktionsverfahren und -systemen; Erstellung von fachspezifischen Lehr- und Bildungsmaterialien, sowie Aufklärungsmaterial einschließlich Lehr- und Kursbehelfe.
Gesunderhaltungsmaßnahmen bei Vermehrungssaat- und -pflanzgut. Erhaltung von Genmaterial.
Ziel wird erreicht durch:
Zuschuss zu den Sach- und Personalkosten der Förderungswerber.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Integrierter Pflanzenschutz

Beitrag zu Ziel 7

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Leistungen in folgenden Bereichen:

Pflanzenschutzdienst
1. Betrieb von Warndienst- oder Wetterstationen sowie erforderliche Erhebungen und
2. Nachrichtenübermittlung;
3. Betrieb von Schädlingsbekämpfungsstationen oder gleichartiger Einrichtungen (ganzjährig).

Pflanzenschutzmaßnahmen
1. Bekämpfung von Virosen und virusähnlichen Krankheiten sowie deren Überträger in Saatgut- und
Pflanzgutproduktionsgebieten;
2. Bekämpfung eines unvorhersehbaren sowie epidemischen Auftretens von Schadorganismen, durch welche lokal große Ernteverluste und gefährliche Verbreitungsherde entstehen können;

Schulung oder Weiterbildung auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes.
1. Fach- und zielspezifische Veranstaltungen auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes, soweit diese nicht im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 gefördert werden;
2. Erstellung und Ankauf von fachspezifischen Lehr- und Bildungsmaterialien, soweit diese nicht im
Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 gefördert werden;
3. Untersuchungen und Prüfungen, die zur Schaffung von fachspezifischen Schulungsunterlagen erforderlich sind;
4. Erstellung und Ankauf von zulassungsrelevanten fachspezifischen Daten zur Schließung von
Lückenindikationen.

Investitionen zu Errichtung oder Erneuerung von Warndienst- oder Wetterstationen einschließlich der hierzu notwendigen Spezialinstrumente.

Zielerreichung durch:
Zuschuss zum Sach- und Personalaufwand sowie zum Investitionsaufwand der Förderungswerber.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung

Beitrag zu Ziel 8

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Leistungen im Bereich:
Zucht:
1. Ausarbeitung, Koordination, Durchführung oder Mitwirkung an der Durchführung von Zuchtprogrammen (insbesondere Herdebuchführung, Leistungsprüfung, Auswertung der Leistungsdaten und Zuchtwertschätzung, Veröffentlichung der Ergebnisse);
2. Ausrichtung von Veranstaltungen und Tagungen in Österreich mit züchterischem Schwerpunkt; Auszeichnungen für züchterische Leistungen;

Ausstellungen und Präsentationen:
1. Organisation und Betreuung von Viehausstellungen und Messebeteiligungen im Ausland;

2. Präsentationen und begleitende Maßnahmen zur Projektvorbereitung und -durchführung zum Ausbau und zur Sicherung des Zuchttierabsatzes.

Überregionale Zusammenarbeit:
1. Überregionale Informationsverbreitung gesamtösterreichischer Zusammenschlüsse von Produzenten- Organisationen hinsichtlich Qualitäts- und Effizienzsteigerung in der landwirtschaftlichen Produktion;;
2. Ausrichtung von Veranstaltungen und Tagungen in Österreich.

Ausarbeitung, Koordination, Durchführung oder Mitwirkung an der Durchführung von Generhaltungsprogrammen zur Sicherung und Erhaltung von gefährdeten heimischen Nutztierrassen einschließlich unterstützender Maßnahmen (insbesondere Abhaltung von Veranstaltungen, Erhebung und Darstellung der besonderen Eigenschaften dieser Rassen mit Hinblick auf nachhaltige Nutzungsmöglichkeiten).

Bekämpfung von Tierkrankheiten insbesondere durch Kontrolluntersuchungen sowie vorbeugende und beratende Maßnahmen einschließlich erforderlicher Warnsysteme.

Zielerreichung durch Zuschüsse zum Personal- und Sachaufwand der Förderungswerber.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Unterstützung von Junglandwirten bei der Konsolidierung Land- und Forstwirtschaftlicher Betriebe

Beitrag zu Ziel 9

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Leistung:
Erste Niederlassung durch Übernahme eines ganzen verschuldeten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in das Eigentum aufgrund Erbschaft oder Schenkung bzw. Übergabe unter Lebenden und Aufnahme der Betriebsführung in Verbindung mit der Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen.

Ziel wird erreicht durch:
Erstellung eines Betriebsplanes bzw. Sanierungsplanes
Umschuldung normalverzinslicher Kredite in einen Konsolidierungskredit
Gewährung eines Zinsenzuschusses zu einem Konsolidierungskredit
Beobachtung der Entwicklung aller Verbindlichkeiten in den ersten fünf Jahren und bei Bedarf Beratung während der gesamten Kreditlaufzeit durch die Förderungsabwicklungsstelle

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

nicht erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2020
2016
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-42.675

Tsd. Euro

Plan

-40.425

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

953

Tsd. Euro

Plan

953

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

38.997

Tsd. Euro

Plan

36.747

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

2.725

Tsd. Euro

Plan

2.725

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

42.675

Tsd. Euro

Plan

40.425

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.623

Tsd. Euro

Plan

-5.755

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

167

Tsd. Euro

Plan

167

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.979

Tsd. Euro

Plan

5.111

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

477

Tsd. Euro

Plan

477

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.623

Tsd. Euro

Plan

5.755

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.773

Tsd. Euro

Plan

-6.165

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

170

Tsd. Euro

Plan

170

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

5.117

Tsd. Euro

Plan

5.509

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

486

Tsd. Euro

Plan

486

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.773

Tsd. Euro

Plan

6.165

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-9.517

Tsd. Euro

Plan

-9.486

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

201

Tsd. Euro

Plan

201

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

8.740

Tsd. Euro

Plan

8.709

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

576

Tsd. Euro

Plan

576

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

9.517

Tsd. Euro

Plan

9.486

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-10.607

Tsd. Euro

Plan

-9.501

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

205

Tsd. Euro

Plan

205

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

9.815

Tsd. Euro

Plan

8.709

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

587

Tsd. Euro

Plan

587

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

10.607

Tsd. Euro

Plan

9.501

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-11.155

Tsd. Euro

Plan

-9.518

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

210

Tsd. Euro

Plan

210

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

10.346

Tsd. Euro

Plan

8.709

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

599

Tsd. Euro

Plan

599

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

11.155

Tsd. Euro

Plan

9.518

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Transferaufwand des Bundes: Es ergaben sich jährliche Veränderungen in der Mittelbereitstellung, je nach Verhandlungsergebnis mit den kofinanzierenden Bundesländern und den aktuellen politischen Prioritäten im Landwirtschaftsbudget. Weiters wurden in Anpassung an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kurzfristig bestimmte Bedarfe in den einzelnen Maßnahmen erhöht, um inhaltliche Schwerpunkte zu setzen und lösungsorientierte Ergebnisse aus den Aktivitäten der Förderungswerber zu erzielen. Die Bereitstellung der Bundesmittel war an die jährliche Kofinanzierung aus Ländermitteln im Verhältnis 60/40 gebunden. Diese Kofinanzierungsmittel der Länder wurden aufgebracht. Die Förderungsanträge sind bis 31. Oktober des dem Förderungsjahr vorangegangenen Jahres bei der Abwicklungsstelle einzureichen. Bei den jährlichen Verhandlungen des BMLRT mit den Ländervertretern werden die Beteiligungen der einzelnen Länder für jeden einzelnen eingelangten Förderungsfall und unter Verwendung von nachvollziehbaren Aufteilungsschlüsseln festgelegt.
Personalaufwand und betrieblicher Sachaufwand des Bundes zur Förderungsabwicklung: Das BMLRT ist Förderungsabwicklungsstelle. Die Erhöhung dieser Kosten ergibt sich aus der im eWo-Tool hinterlegten jährlichen Kostenanpassung der Personalkosten und der prozentuellen Anbindung des betrieblichen Sachaufwandes. Auf Länderebene fielen dafür keine Kosten an.
Die Gemeindeebene ist in dieser Sonderrichtlinie nicht eingebunden.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Umwelt Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Umwelt

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Einen fragmentarischen Anhaltspunkt zu Aspekten der Wirkungsdimension Umwelt geben einzelne Ziele, Meilensteine und Maßnahmen in dieser Evaluierung. Für eine aussagekräftige Gesamtauswertung der Auswirkungen im Sektor Landwirtschaft sind mangels entsprechender Codifizierung der Förderungsfälle keine spezifischen Daten verfügbar. Dies kann einerseits damit begründet werden, dass Umweltthemen in der Betriebsberatung als Querschnittsmaterie integriert abgehandelt werden. Weiters wird die tatsächliche Umsetzung von Investitionen mit Umweltwirkung in anderen Bereichen vorgenommen (z.B. Projektrichtlinie zur Ländlichen Entwicklung betreffend Gebäude und Maschinen, betriebliche Umweltförderung im Inland betreffend Energie), die einer separaten Evaluierung der Rechtsrundlagen unterliegen.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Es handelt sich bei den meisten der hier angesprochenen Interventionen um indirekte Unterstützungsleistungen für landwirtschaftliche Betriebe mit verschiedenen fachlichen Zugängen entsprechend den einzelnen Sparten dieser Sonderrichtlinie. Diese Leistungen werden in erster Linie über die Ausarbeitung und Bereitstellung von aktuellem Knowhow durch vorgelagerte Institutionen erbracht, wie z.B. Betriebsberatung, Erstellung Fachpublikationen, Veranstaltungen, Datenbereitstellung für die erfolgreiche Bewirtschaftung, Aufklärung zu neuen Technologien, Empfehlungen zur Effizienzsteigerung und verbesserte Umweltverträglichkeit in der Betriebsführung, Vergünstigung von Krediten für Jungübernehmer von Betrieben.

Die Maßnahme „Unterstützung von Junglandwirten bei der Konsolidierung der Betriebe hat als einzige Intervention unmittelbare Auswirkung auf die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaftsbetriebe. Förderungsgegenstand ist die Ermöglichung der Übernahme eines bestehenden, verschuldeten Betriebes und die Aufnahme der Betriebsführung in Verbindung mit der Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen.
Es werden Zinsenzuschüsse von 50 % des verrechneten Bruttozinssatzes zu einem Konsolidierungskredit gewährt.
Kredituntergrenze: EUR 50.000
Kreditobergrenze: EUR 150.000
Laufzeit max. 20 Jahre, durchschnittlich 15 Jahre in der Praxis
Max. verrechenbarer Bruttozinssatz max. 4,5 %. Der tatsächliche Zinssatz in langjährigen Schnitt liegt bei 1,5 %.
Summe aus Barwert des Zinsenzuschusses und Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte max. EUR 70.000.
Ca. 25 Neuantragsfälle pro Jahr im Schnitt der letzten fünf Jahre.

Gesamtbeurteilung

Die meisten Sparten innerhalb des evaluierten Konvolutes „Nationale Sonderrichtlinie für die Landwirtschaft“ konnten auf Ebene der Zielerreichung und der Kennzahlen positiv bewertet werden und laufen seit vielen Jahren höchst erfolgreich.
In wenigen Bereichen haben bestimmte Begleitumstände und Entwicklungen dazu geführt, dass die Erwartungen im Ergebnis nicht oder nur teilweise erfüllt werden konnten.
Dies betrifft konkret die Maßnahmen Pflanzenschutz, Zuchtfortschritte in der Tierzucht, Konsolidierung von Betrieben bei der Übernahme durch Junglandwirte.
Die Förderungen von den weiteren Errichtungen von Wetterstationen und Warndienstanlagen für die Optimierung des Pflanzenschutzes wurde ab dem Jahr 2015 unter diesem Ansatz im Rahmen der SRL nicht weiter verfolgt. Aus diesem Grund wurde der Zielzustand nicht erreicht. Hintergrund ist die Entscheidung des Ressorts, Wetterstationen dem privatwirtschaftlichen Anbietermarkt zu überlassen, der in diesem Rahmen keiner Unterstützung bedarf.
Im Bereich der Schweinezucht ist der erwartete qualitativ definierte Zielzustand nicht ganz eingetreten. Dies liegt an der Unsicherheit der Prognosen für den Zuchtfortschritt und wird durch die tatsächlich eingetretene höhere Gesamtleistung der Bestände kompensiert.
Der Schuldenstand der von den Junglandwirt*innen übernommenen Betriebe hat sich wider Erwarten weiter erhöht, obwohl die Zinsbegünstigung für die notwendige Finanzierung von betriebserhaltenden Investitionen vom BMLRT unterstützt wurde. Die Ursache liegt in den wirtschaftlich ungünstigen Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Urproduktion auf Basis der typischen österreichischen Betriebsstruktur und den naturräumlichen Gegebenheiten.


Verbesserungspotentiale

Diese Sonderrichtlinie wird im Gleichklang mit der Richtlinie zur Förderung des Ländlichen Raums (LE-Projektrichtlinie) im Zuge einer 3. Änderung 2021 lediglich in der Gültigkeit um ein weiteres Jahr bis 31.12.2022 verlängert. Ansonsten sind keine inhaltlichen Änderungen beabsichtigt.


Weitere Evaluierungen

Mittlerweile wurden zwei weitere Richtlinienänderungen durchgeführt und im Einvernehmen mit dem BMF jeweils von einer WFA begleitet.
2. Änderung 2020: Ergänzung einer weiteren Sparte Forschung.
3. Änderung 2021: Verlängerung der Gültigkeit um ein Jahr bis 31.12.2022


Weiterführende Informationen