Vorhaben
Sonderrichtlinie zur Förderung der Landwirtschaft aus nationalen Mitteln
Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Förderung der Landwirtschaft aus nationalen Mitteln
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: -42.675
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Bereitstellung von qualitativ hochwertigen, neutralen und kostengünstigen Beratungsleistungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in räumlich zumutbarer Entfernung und kontinuierliche Weiterentwicklung und bedarfsorientierte Konzeption der Beratungsprodukte
Beschreibung des Ziels
Zur Erläuterung: Die Beratungsförderung wird erstmalig durch ein öffentliches Vergabefahren im Oberschwellenbereich europaweit ausgeschrieben. Dabei werden komplementär zur Förderung im Rahmen des Programms LE 2014-2020 (Maßnahme 2) auf Ebene von Beratungsbereichen Dienstleistungskonzessionsverträge an Beratungsanbietern vergeben. Die Konzessionsverträge gelten ab dem 01.01.2017 mit einer Zeitdauer von 5 Jahren (bis Ende 2021).
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Durchgeführte Beratungsstunden [Anzahl]
Istwert
150.000Anzahl
Zielzustand
150.000Anzahl
Datenquelle: Beratungsbericht des Bundes 2020
Ziel 2: Optimale fachliche und methodische Qualifikation der Beraterinnen und Berater zur wirksamen und effizienten Durchführung von Beratungs- und Weiterbildungsvorhaben
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Weiterbildungsstunden pro Beratungskraft [Anzahl]
Istwert
40Anzahl
Zielzustand
40Anzahl
Datenquelle: Beratungsbericht des Bundes 2020
Meilenstein 1: Tätigkeitsbericht über durchgeführte Jugendveranstaltungen
Ausgangszustand 2016:
Tätigkeitsbericht über durchgeführte Jugendveranstaltungen (2016): 1
Zielzustand 2020:
Tätigkeitsbericht über durchgeführte Jugendveranstaltungen (2020): 1
Istzustand 2020:
Der Tätigkeitsbericht über durchgeführte Jugendveranstaltungen 2020 wurde veröffentlicht.
Datenquelle:
Verwendungsnachweis 2019
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 3: Sensibilisierung der KonsumentInnen für die Leistungen der Biologischen Landwirtschaft und Erhöhung des Umsatzes aus ökologischer Produktion
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Biologisch bewirtschaftete Fläche (ohne Almen) [ha]
Istwert
563.000ha
Zielzustand
500.000ha
Datenquelle: INVEKOS 2020
Anteil Biobetriebe [%]
Istwert
23%
Zielzustand
20%
Datenquelle: INVEKOS 2020
Bio-Absatz [%]
Istwert
10,0%
Zielzustand
8,0%
Datenquelle: Roll-AMA
Ziel 4: Festigung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte in spezifischen Bereichen der österr. Landwirtschaft
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Besucher bei Ausstellungen, Messen und Leistungsschauen [Anzahl]
Istwert
2.700.000Anzahl
Zielzustand
2.700.000Anzahl
Datenquelle: Verwendungsnachweis 2019
Teilnehmende Landwirtinnen bei Ausstellngen, Messen und Leistungsschauen [Anzahl]
Istwert
7.000Anzahl
Zielzustand
7.000Anzahl
Datenquelle: Verwendungsnachweis 2020
Ziel 5: Verbreitung von neuen Kenntnissen über den Einsatz von Landtechnik zur Verbesserung der Umweltwirkung und der Ressourceneffizienz, sowie über Produktion und Nutzung von Nachwachsenden Rohstoffen
Beschreibung des Ziels
Der Bestand und die Arbeitsfähigkeit der relevanten Bundesverbände bzw. Dachorganisationen im Fachbereich soll aufrecht erhalten werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Förderungsanträge einschlägiger Bundesverbände bzw. Dachorganisationen [Anzahl]
Istwert
6Anzahl
Zielzustand
5Anzahl
Datenquelle: Förderungsakten des BMLRT
Ziel 6: Ausrichtung der pflanzlichen Produktion auf eine nachhaltige, umweltgerechte und ressourcenschonende Bewirtschaftung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Fachveranstaltungen [Anzahl]
Istwert
2Anzahl
Zielzustand
2Anzahl
Datenquelle: Verwendungsnachweise 2016-2019
Ermittelte Sorten mit gewünschten Eigenschaften [%]
Istwert
101%
Zielzustand
101%
Datenquelle: Verwendungsnachweise 2017-2019
Eingeführte, neuen Technologien oder Anwendung neuer Geräte [%]
Istwert
101%
Zielzustand
101%
Datenquelle: Verwendungsnachweise 2016-2019
Ertragszuwachs durch Gesunderhaltungsmaßnahmen an Vermehrungssaatgut [%]
Istwert
101%
Zielzustand
101%
Datenquelle: Verwendungsnachweise 2016-2019
Ziel 7: Optimierung von Pflanzenschutzmaßnahmen im Hinblick auf einen möglichst schonenden Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und -methoden in der Praxis
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Veranstaltungen zu integriertem Pflanzenschutz (IP) [%]
Istwert
101%
Zielzustand
101%
Datenquelle: Verwendungsnachweise 2016-2019
Warndienstanlagen [Anzahl]
Istwert
201Anzahl
Zielzustand
231Anzahl
Datenquelle: Verwendungsnachweise 2017-2019
Ziel 8: Erreichen von Zuchtfortschritten bei wichtigen Leistungsmerkmalen von Nutztieren, Erhaltung der Rassenvielfalt und genetischer Variabilität
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der Kühe vom Milchkuhbestand unter Milchleistungsprüfung [%]
Istwert
83%
Zielzustand
74%
Datenquelle: ZAR Ergebnisse der Milchleistungsprüfung 2020
Anteil der Zuchtschafe am Gesamtschafbestand [%]
Istwert
1,8%
Zielzustand
1,4%
Datenquelle: Grüner Bericht 2020
Anteil der weiblichen Zuchtschweine an der Gesamtzahl weiblicher Schweine [%]
Istwert
3,4%
Zielzustand
3,8%
Datenquelle: VÖS Jahresbericht 2019
Ziel 9: Übernahme verschuldeter Betriebe durch Junglandwirte, Herstellung der Rentabilität und Standortsicherung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gesamtschuldenstand der genehmigten Anträge [€]
Istwert
267.000€
Zielzustand
234.000€
Datenquelle: Verwendungsnachweise 2016-2020
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Land- und forstwirtschaftliche Beratung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Leistungen:
Beratungsleistungen für Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie von sonstigen auf diesen Betrieben tätigen Personen
Die Beratungsleistungen erfolgen in folgenden Themenbereichen: Bauen von Wirtschaftsgebäuden und wirtschaftlichen Anlagen, Landtechnik, Beratung zu EU-finanzierten, EU- kofinanzierten und nationalen Förderungen , Stärkung der unternehmerischen Kompetenz, Biolandbau, Nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare Energie, Umwelt-, Klima-, Ressourcenschutz und Energieeffizienz, Ernährungssicherheit, Lebensmittelqualität/-sicherheit, gesunde Ernährung, Einkommenskombination und Diversifikation, Forstwirtschaft, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Rechts-, Steuer- und Sozialversicherungsfragen, Landwirtschaftliche Betriebsberatung „FAS“ (CC), Beratungsmanagement, Koordination zwischen Beratungs- und Bildungsbereichen sowie außerschulische Jugendarbeit.
Zielerreichung durch:
Im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens wird komplementär zur Förderung im Rahmen des Programms LE 2014-2020 auf Ebene der oben genannten Beratungsbereiche der Zuschlag eines Dienstleistungskonzessionsvertrages zur Erbringung geförderter Beratungsleistungen erteilt. Für die Förderung wird der im Rahmen des Vergabeverfahrens ermittelte Stundensatz für Personalkosten des Beratungsanbieters herangezogen.
Durch die sich gegenseitige ergänzende bzw. komplementäre Förderung im Rahmen der gegenständlichen Sonderrichtlinie und des Programms LE 2014-2020 (Maßnahme 2) soll ein qualitativ hochwertiges, neutrales und kostengünstiges Angebot an Beratungsleistungen in räumlich zumutbarer Entfernung und die kontinuierliche Weiterentwicklung und bedarfsorientierte Konzeption der Beratungsprodukte sichergestellt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Bildung; Fort- und Weiterbildung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Leistungen:
Berufsbegleitende Fortbildung von Berater/innen in fachlichen und methodischen Bereichen im In- und
Ausland;
Erstellung und Ankauf von Unterlagen und Hilfsmitteln für Jugendveranstaltungen;
Durchführung von Jugendveranstaltungen, z. B. Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen, Jugendtagungen, Jugendprojekte, Wettbewerbe, Ausstellungen, Lehrfahrten im Inland und soweit erforderlich auch im Ausland;
Durchführung von berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeiter und Angestellte in der
Land- und Forstwirtschaft;
Zielerreichung durch:
Die Förderung wird den Förderungswerbern (Bildungsanbieter) als Zuschuss zu den Sach- und Personalkosten gewährt. Damit soll ein bundesweites Angebot an Fort- und Weiterbildung sowie die Durchführung von außerschulischen Jugendveranstaltungen sichergestellt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Biologische Landwirtschaft (Bioverbände)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Leistungen:
Erbringung von speziellen Beratungsleistungen insbesondere durch Einzel- und Gruppenberatung
(Abhaltung von Seminaren, Betriebsbesuchen, zur Verfügungsstellung von Beratungsunterlagen usw.).
Prioritäre Adressaten sind die Mitglieder der Bioverbände und potenzielle biologisch wirtschaftende
Betriebe.
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im folgenden Sinne:
– Medienarbeit (z.B. Presseaussendungen, Konferenzen);
– Publikationen (z.B. Zeitungen, Broschüren);
– Fachveranstaltungen und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen;
– Aufbau von Service-Einrichtungen, die den Konsumenten auf möglichst direktem Weg zu Fragen
Antworten bieten.
Organisationsaufwand.
Ziel wird erreicht durch:
Förderung wird als Zuschuss zu den Sach- und Personalkosten an die Förderungswerber gewährt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Vermarktung und Markterschließung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Leistungen:
Veranstaltung von und Teilnahme an Wettbewerben (Prämierungen), Messen und Ausstellungen;
Durchführung von sonstigen absatzfördernden Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse;
Informationsmaßnahmen über Erzeugerpreise und über Daten von Qualitätserhebungen;
Ziel wird erreicht durch:
Förderung wird als Zuschuss zu den Sach- und Personalkosten der Förderungswerber gewährt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Landtechnische Maßnahmen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Leistungen:
Planung, Bewerbung, Durchführung und Nachbearbeitung von Informations- und Demonstrationsveranstaltungen, sowie Teilnahme an Veranstaltungen zur Wissensaufbereitung und zum Wissensaustausch;
Konzeption, Erstellung und Verbreitung von Publikationen in unterschiedlicher Form mit fachlichen Inhalten (z.B. Printmedien und elektronische Medien, wie Newsletter, Kataloge, Webseiten mit Sachinformationen in neutraler, allgemein verständlicher Form);
Durchführung anderer bewusstseinsbildender Maßnahmen, wie Arbeitsgruppen, Networking, Schulungen, Exkursionen, Pressearbeit, Teilnahme an Messen;
Geschäftsführung, allgemeine Sekretariatsaufgaben, Mitgliederbetreuung, Buchhaltung und
Lohnverrechnung, allgemeiner Büro- und Kommunikationsaufwand.
Ziel wird erreicht durch:
Zuschuss zum Personal- und Sachaufwand für in dem Fachgebiet Landtechnik tätige juristische Personen und Personenvereinigungen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Pflanzenbau und Saatgutwirtschaft
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Leistungen:
Fach- und zielspezifische Veranstaltungen im Pflanzenbau und der Saatgutwirtschaft, wie:
Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Einführung neuer Produktionsmittel, Kulturen und Sorten sowie Produktionsverfahren und -systemen; Erstellung von fachspezifischen Lehr- und Bildungsmaterialien, sowie Aufklärungsmaterial einschließlich Lehr- und Kursbehelfe.
Gesunderhaltungsmaßnahmen bei Vermehrungssaat- und -pflanzgut. Erhaltung von Genmaterial.
Ziel wird erreicht durch:
Zuschuss zu den Sach- und Personalkosten der Förderungswerber.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Integrierter Pflanzenschutz
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Leistungen in folgenden Bereichen:
Pflanzenschutzdienst
1. Betrieb von Warndienst- oder Wetterstationen sowie erforderliche Erhebungen und
2. Nachrichtenübermittlung;
3. Betrieb von Schädlingsbekämpfungsstationen oder gleichartiger Einrichtungen (ganzjährig).
Pflanzenschutzmaßnahmen
1. Bekämpfung von Virosen und virusähnlichen Krankheiten sowie deren Überträger in Saatgut- und
Pflanzgutproduktionsgebieten;
2. Bekämpfung eines unvorhersehbaren sowie epidemischen Auftretens von Schadorganismen, durch welche lokal große Ernteverluste und gefährliche Verbreitungsherde entstehen können;
Schulung oder Weiterbildung auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes.
1. Fach- und zielspezifische Veranstaltungen auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes, soweit diese nicht im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 gefördert werden;
2. Erstellung und Ankauf von fachspezifischen Lehr- und Bildungsmaterialien, soweit diese nicht im
Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 gefördert werden;
3. Untersuchungen und Prüfungen, die zur Schaffung von fachspezifischen Schulungsunterlagen erforderlich sind;
4. Erstellung und Ankauf von zulassungsrelevanten fachspezifischen Daten zur Schließung von
Lückenindikationen.
Investitionen zu Errichtung oder Erneuerung von Warndienst- oder Wetterstationen einschließlich der hierzu notwendigen Spezialinstrumente.
Zielerreichung durch:
Zuschuss zum Sach- und Personalaufwand sowie zum Investitionsaufwand der Förderungswerber.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Leistungen im Bereich:
Zucht:
1. Ausarbeitung, Koordination, Durchführung oder Mitwirkung an der Durchführung von Zuchtprogrammen (insbesondere Herdebuchführung, Leistungsprüfung, Auswertung der Leistungsdaten und Zuchtwertschätzung, Veröffentlichung der Ergebnisse);
2. Ausrichtung von Veranstaltungen und Tagungen in Österreich mit züchterischem Schwerpunkt; Auszeichnungen für züchterische Leistungen;
Ausstellungen und Präsentationen:
1. Organisation und Betreuung von Viehausstellungen und Messebeteiligungen im Ausland;
2. Präsentationen und begleitende Maßnahmen zur Projektvorbereitung und -durchführung zum Ausbau und zur Sicherung des Zuchttierabsatzes.
Überregionale Zusammenarbeit:
1. Überregionale Informationsverbreitung gesamtösterreichischer Zusammenschlüsse von Produzenten- Organisationen hinsichtlich Qualitäts- und Effizienzsteigerung in der landwirtschaftlichen Produktion;;
2. Ausrichtung von Veranstaltungen und Tagungen in Österreich.
Ausarbeitung, Koordination, Durchführung oder Mitwirkung an der Durchführung von Generhaltungsprogrammen zur Sicherung und Erhaltung von gefährdeten heimischen Nutztierrassen einschließlich unterstützender Maßnahmen (insbesondere Abhaltung von Veranstaltungen, Erhebung und Darstellung der besonderen Eigenschaften dieser Rassen mit Hinblick auf nachhaltige Nutzungsmöglichkeiten).
Bekämpfung von Tierkrankheiten insbesondere durch Kontrolluntersuchungen sowie vorbeugende und beratende Maßnahmen einschließlich erforderlicher Warnsysteme.
Zielerreichung durch Zuschüsse zum Personal- und Sachaufwand der Förderungswerber.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Unterstützung von Junglandwirten bei der Konsolidierung Land- und Forstwirtschaftlicher Betriebe
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Leistung:
Erste Niederlassung durch Übernahme eines ganzen verschuldeten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in das Eigentum aufgrund Erbschaft oder Schenkung bzw. Übergabe unter Lebenden und Aufnahme der Betriebsführung in Verbindung mit der Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen.
Ziel wird erreicht durch:
Erstellung eines Betriebsplanes bzw. Sanierungsplanes
Umschuldung normalverzinslicher Kredite in einen Konsolidierungskredit
Gewährung eines Zinsenzuschusses zu einem Konsolidierungskredit
Beobachtung der Entwicklung aller Verbindlichkeiten in den ersten fünf Jahren und bei Bedarf Beratung während der gesamten Kreditlaufzeit durch die Förderungsabwicklungsstelle
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
nicht erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Transferaufwand des Bundes: Es ergaben sich jährliche Veränderungen in der Mittelbereitstellung, je nach Verhandlungsergebnis mit den kofinanzierenden Bundesländern und den aktuellen politischen Prioritäten im Landwirtschaftsbudget. Weiters wurden in Anpassung an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kurzfristig bestimmte Bedarfe in den einzelnen Maßnahmen erhöht, um inhaltliche Schwerpunkte zu setzen und lösungsorientierte Ergebnisse aus den Aktivitäten der Förderungswerber zu erzielen. Die Bereitstellung der Bundesmittel war an die jährliche Kofinanzierung aus Ländermitteln im Verhältnis 60/40 gebunden. Diese Kofinanzierungsmittel der Länder wurden aufgebracht. Die Förderungsanträge sind bis 31. Oktober des dem Förderungsjahr vorangegangenen Jahres bei der Abwicklungsstelle einzureichen. Bei den jährlichen Verhandlungen des BMLRT mit den Ländervertretern werden die Beteiligungen der einzelnen Länder für jeden einzelnen eingelangten Förderungsfall und unter Verwendung von nachvollziehbaren Aufteilungsschlüsseln festgelegt.
Personalaufwand und betrieblicher Sachaufwand des Bundes zur Förderungsabwicklung: Das BMLRT ist Förderungsabwicklungsstelle. Die Erhöhung dieser Kosten ergibt sich aus der im eWo-Tool hinterlegten jährlichen Kostenanpassung der Personalkosten und der prozentuellen Anbindung des betrieblichen Sachaufwandes. Auf Länderebene fielen dafür keine Kosten an.
Die Gemeindeebene ist in dieser Sonderrichtlinie nicht eingebunden.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Einen fragmentarischen Anhaltspunkt zu Aspekten der Wirkungsdimension Umwelt geben einzelne Ziele, Meilensteine und Maßnahmen in dieser Evaluierung. Für eine aussagekräftige Gesamtauswertung der Auswirkungen im Sektor Landwirtschaft sind mangels entsprechender Codifizierung der Förderungsfälle keine spezifischen Daten verfügbar. Dies kann einerseits damit begründet werden, dass Umweltthemen in der Betriebsberatung als Querschnittsmaterie integriert abgehandelt werden. Weiters wird die tatsächliche Umsetzung von Investitionen mit Umweltwirkung in anderen Bereichen vorgenommen (z.B. Projektrichtlinie zur Ländlichen Entwicklung betreffend Gebäude und Maschinen, betriebliche Umweltförderung im Inland betreffend Energie), die einer separaten Evaluierung der Rechtsrundlagen unterliegen.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Es handelt sich bei den meisten der hier angesprochenen Interventionen um indirekte Unterstützungsleistungen für landwirtschaftliche Betriebe mit verschiedenen fachlichen Zugängen entsprechend den einzelnen Sparten dieser Sonderrichtlinie. Diese Leistungen werden in erster Linie über die Ausarbeitung und Bereitstellung von aktuellem Knowhow durch vorgelagerte Institutionen erbracht, wie z.B. Betriebsberatung, Erstellung Fachpublikationen, Veranstaltungen, Datenbereitstellung für die erfolgreiche Bewirtschaftung, Aufklärung zu neuen Technologien, Empfehlungen zur Effizienzsteigerung und verbesserte Umweltverträglichkeit in der Betriebsführung, Vergünstigung von Krediten für Jungübernehmer von Betrieben.
Die Maßnahme „Unterstützung von Junglandwirten bei der Konsolidierung der Betriebe hat als einzige Intervention unmittelbare Auswirkung auf die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaftsbetriebe. Förderungsgegenstand ist die Ermöglichung der Übernahme eines bestehenden, verschuldeten Betriebes und die Aufnahme der Betriebsführung in Verbindung mit der Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen.
Es werden Zinsenzuschüsse von 50 % des verrechneten Bruttozinssatzes zu einem Konsolidierungskredit gewährt.
Kredituntergrenze: EUR 50.000
Kreditobergrenze: EUR 150.000
Laufzeit max. 20 Jahre, durchschnittlich 15 Jahre in der Praxis
Max. verrechenbarer Bruttozinssatz max. 4,5 %. Der tatsächliche Zinssatz in langjährigen Schnitt liegt bei 1,5 %.
Summe aus Barwert des Zinsenzuschusses und Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte max. EUR 70.000.
Ca. 25 Neuantragsfälle pro Jahr im Schnitt der letzten fünf Jahre.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Mittlerweile wurden zwei weitere Richtlinienänderungen durchgeführt und im Einvernehmen mit dem BMF jeweils von einer WFA begleitet.
2. Änderung 2020: Ergänzung einer weiteren Sparte Forschung.
3. Änderung 2021: Verlängerung der Gültigkeit um ein Jahr bis 31.12.2022