Vorhaben
AgrarInvestitionsKredit (AIK) - Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -2.188
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen
Beschreibung des Ziels
-Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung;
-Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und insbesondere des Generationswechsels.
Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in Österreich ergibt sich aus der Notwendigkeit, den in der Landwirtschaft tätigen Menschen einen angemessenen Anteil an der allgemeinen Wirtschafts- und Wohlstandsentwicklung zu ermöglichen. Die hierfür vorgesehenen Maßnahmen richten sich zum einen an jene Betriebe, deren Streben (auf Basis der innerbetrieblichen Möglichkeiten) auf Wachstum, Intensivierung und Spezialisierung (aber auch Diversifizierung) ausgerichtet ist. Insbesondere im Zusammenhang mit Wachstumsinvestitionen wird dabei auf eine ausreichende Ausstattung mit den Produktionsfaktoren, Arbeit, Kapital, Fläche, geachtet. Zum anderen wird angesichts der bestehender Agrarstrukturen, der österreichspezifischen Topographie und der Praxis der Nebenerwerbstätigkeit ein weiterer Schwerpunkt auf die Erhaltung und Stärkung jener Betriebe gelegt, deren Existenz durch die landwirtschaftliche Produktion allein nicht abgesichert ist. Ziel ist es, eine landwirtschaftliche Mindestaktivität aufrecht zu erhalten und lebensfähige Agrarstrukturen langfristig zu sichern.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Genehmigte Anträge
Ausgangszustand 2015:
Möglichkeit der Verbesserung der finanziellen und arbeitstechnischen Struktur
Zielzustand 2020:
Rund 1500 Betriebe pro Jahr nehmen mehrjährige AIK z.B. zur - Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit, - Optimierung der innerbetrieblichen Möglichkeiten, - Sicherung der Existenzgrundlagen - Verbesserung der Lebensqualität in Anspruch
Istzustand 2020:
Das zur Verfügung gestellte Kreditvolumen für Agrarinvestitionen wurde zur Gänze verbraucht
Datenquelle:
Aufzeichnungen im BMLRT
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Investitionen zur Modernisierung in materielle Vermögenswerte in Kombination mit einem Zinsenzuschuss zu einem Agrarinvestitionskredit (AIK)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Förderung von Investitionen zur Modernisierung dient sowohl der Belebung und Entwicklung des landwirtschaftlichen Sektors als auch der Wirtschaft des ländlichen Raums insgesamt.
National finanzierte Zuschläge (top-ups) in Form von Zinsenzuschüsse in Kombination von Investitionszuschüsse führen zu einer Liquiditätsverbesserung zu dem Zeitpunkt, wo erhöhter Liquiditätsbedarf besteht, nämlich dem Zeitpunkt der Investition. Dabei ist bereits die Inaussichtstellung bzw. die Gewährung der Förderung ein deutliches Signal mit Anreizwirkung, auch wenn die eigentliche Förderung erst nach der Investitionstätigkeit bzw. Rechnungsstellung erfolgt. Weiters haben Investitions- und Zinsenzuschüsse abschreibungs- bzw. fixkostensenkende Wirkung, was insbesondere für die längerfristige Entwicklung von Betrieben von Bedeutung ist. Deshalb sollen geförderte Investitionen sich auch in eine längerfristige Strategie wie z.B. durch das Betriebskonzept ausgedrückt eingliedern.
Vor allem auch nicht-einkommenschaffende – also nicht betriebswirtschaftlich bewertbare oder nur gering einkommenswirksame – Investitionen würden ohne die Intervention durch dieses Programm nicht oder nur in viel eingeschränkterem Rahmen umgesetzt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Genehmigung von AIK erfolgt auf Grundlage der im Titel angeführten Sonderrichtlinie. Die tatsächliche Vertragsabschluss eines AIK bei den Kreditinstituten erfolgt zeitversetzt aufgrund der vorgegebenen Abwicklung und Genehmigung einer Auszahlungsbestätigung nach Abnahme der Investition durch die „Bewilligende Stelle“. Daher auch eine zeitlich verzögerte Darstellung des Transferaufwandes.
Festzuhalten ist auch, dass zum Zeitpunkt der WFA Erstellung in der Berechnung des Transferaufwandes das gesamte aushaftende Kreditvolumen (Plan) berücksichtigt wurde und im Zuge der Evaluierung der genehmigte Betrag für 2015 (Ist) als Grundlage herangezogen wurde. Damit ist der Unterschied zwischen Plan und Ist zu begründen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.