Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

AgrarInvestitionsKredit (AIK) Stundung und Laufzeitverlängerung 2018

AgrarInvestitionsKredit (AIK) Stundung und Laufzeitverlängerung 2018 Ergänzung zur Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 ("LE-Projektförderungen").

2020
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: -19

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Trockenheit in Österreich – Maßnahmenpaket für die Land- und Forstwirtschaft
Aufgrund einer geplanten Möglichkeit einer außerordentlichen Stundung von max. zwei Tilgungsraten mit oder ohne gleichzeitiger Laufzeitverlängerung von AIK und der damit bedingten Änderung der bestehenden SRL ist auch die WFA zur SRL AIK 2018 zu ergänzen.
Begründung:
Infolge der anhaltenden Trockenheit bzw. Dürre und der damit verbundenen Einkommensverluste sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe in eine unverschuldet wirtschaftliche Notlage geraten. Als schnelle und direkte Unterstützungsmöglichkeit wird eine außerordentliche Stundung von max. zwei Tilgungsraten mit oder ohne gleichzeitiger Laufzeitverlängerung angeboten. Für die betroffenen Betriebe soll damit eine finanzielle Entlastung erreicht werden.
Diese WFA unterscheidet sich zur ursprünglichen WFA in der Annahme, dass sich die durchschnittliche Laufzeit von 15 Jahren auf 16 Jahre erhöht und die Anpassungen im Bereich der „Finanziellen Auswirkungen“ durchgeführt wurden.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Dürre 2018 – Unterstützung betroffener landwirtschaftlicher Betriebe

Beschreibung des Ziels

Genehmigung einer außerordentlichen Stundung von max. zwei Tilgungsraten mit oder ohne gleichzeitiger Laufzeitverlängerung. Damit soll als schnelle und direkte Unterstützungsmöglichkeit finanziellen Schwierigkeiten entgegengewirkt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Inanspruchnahme der Maßnahme

Ausgangszustand 2019:

Die extreme Trockenheit und außergewöhnlich hohen Temperaturen in Österreich haben im heurigen Jahr in der Landwirtschaft enorme Schäden und Ernteausfälle verursacht. Für viele Betriebe bedeutet das eine ernsthafte Gefährdung ihrer Existenz.

Zielzustand 2020:

Mit der beabsichtigten Maßnahme soll eine kurzfristige wirksame Unterstützung angeboten werden um eine finanzielle Notlage zu verhindern.

Istzustand 2020:

Entsprechend der Auswertung wurde rund 200 Betrieben eine Stundung bzw. Laufzeitverlängerung gewährt und somit finanziellen Schwierigkeiten entgegengewirkt.

Datenquelle:
Aufzeichnungen im BMLRT

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

teilweise erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Stundung und Laufzeitverlängerung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die Möglichkeit einer außerordentlichen Stundung von max. zwei Tilgungsraten mit oder ohne gleichzeitiger Laufzeitverlängerung soll als schnelle und direkte Unterstützungsmöglichkeit absehbaren finanziellen Schwierigkeiten entgegengewirkt werden.
Annahmen zur Berechnung:
Gesamtaushaftendes Volumen per 31.12.2017 rund 1,028 Mrd. Euro, Zinssatz von 1,30 %, Zinsenzschuss 50 %, Bundesanteil 60 %, rund 26 000 laufende Einzel-AIK, 100 %ige Teilnahme.
Durch die Stundung von max. zwei Tilgungsraten mit gleichzeitiger Laufzeitverlängerung wird die Kapitaltilgung ein Jahr ausgesetzt. Damit verlängert sich die bisher angenommene Laufzeit von 15 auf 16 Jahre und somit auch die Zinsenzuschussleistung. Die Differenz zur Maximalvariante einer 100 %igen Umsetzung ist im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2020
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-19

Tsd. Euro

Plan

-1.264

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

3

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

15

Tsd. Euro

Plan

1.255

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

4

Tsd. Euro

Plan

6

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

19

Tsd. Euro

Plan

1.264

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5

Tsd. Euro

Plan

-247

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3

Tsd. Euro

Plan

244

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

2

Tsd. Euro

Plan

2

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5

Tsd. Euro

Plan

247

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5

Tsd. Euro

Plan

-251

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3

Tsd. Euro

Plan

248

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

2

Tsd. Euro

Plan

2

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5

Tsd. Euro

Plan

251

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

In der WFA wurde in der Berechnung eine 100%ige Umsetzung des Angebotes einer Laufzeitverlängerung von Agrarinvestitionskrediten zu Grunde gelegt. Nach Abschluss der Maßnahme und Auswertung der Rückmeldungen von den abwickelnden Stellen (Landesregierungen bzw. Landwirtschaftskammern) wurde nur eine sehr geringe Annahme der Maßnahme festgestellt. Die Gesamtanzahl beträgt rund 200 Teilnehmer, wobei ein aushaftendes Kreditvolumen von rund 10.672 Mio. Euro (Annahme in der WFA Gesamtsumme 10,028 Mrd Euro) zu veranschlagen ist. Daher ergibt sich die Differenz zwischen Plan und Ist bei den finanziellen Auswirkungen des Bundes.

Gesamtbeurteilung

Aufgrund der Dürre 2018 und damit verbundener Ertragsverminderung in der Landwirtschaft wurde diese Maßnahme angeboten. Die Informationen und die Bekanntmachung erfolgten über Fachmedien und die Abwicklungsstellen der Landesregierungen bzw. der Landwirtschaftskammern. An der Maßnahme konnten theoretisch alle betroffenen Kreditinhaber teilnehmen und daher ergab sich auch die hohe mögliche Dotierung. Die sehr geringe Teilnahme von nur 200 Teilnehmern ist nicht ausreichend nachvollziehbar. Auf die nicht vollständige Umsetzung wurde jedoch auch in der zugehörigen WFA hingewiesen, da von allen Betrieben – hauptsächlich jenen, bei welchen nur mehr ein geringes Kreditvolumen aushaftete, durch die Inanspruchnahme kaum mehr eine Wirkung zu erzielen war. Grundsätzlich erschien das Vorhaben als Hilfestellung und die Umsetzung der Maßnahme gerechtfertigt, da tatsächlich betroffene Betriebe eine finanzielle Entspannung erreichten und die Förderung somit in Einzelfällen zur Sicherung und Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebes beitrug.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen