Vorhaben
Sonderrichtlinien Förderung von Einrichtungen der Entlassenenhilfe
Sonderrichtlinien Förderung von Einrichtungen der Entlassenenhilfe
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: -10.555
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherstellung einer zielgerichteten und möglichst ausreichenden bundesweiten Versorgung mit Leistungen der Entlassenenhilfe im Sinne des § 29d BewHG
Beschreibung des Ziels
Grundlegender Zweck der Einrichtungen der Entlassenenhilfe gemäß § 29d Bewährungshilfegesetz ist es, Personen, die aus dem Vollzug einer Freiheitsstrafe oder einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme entlassen werden, bei ihren Bemühungen um die Wiedereingliederung in das Leben in Freiheit zu unterstützen. Schwerpunktmäßig wird somit eine vorübergehende Unterstützung in der besonders kritischen Zeit nach der Haftentlassung angestrebt, wobei die Betreuung – zur Sicherstellung eines geregelten Übergangsmanagements – möglichst schon vor der Entlassung (im Entlassungsvollzug) begonnen werden sollte. Damit sollen diese Personen – soweit als möglich – wieder in die Gesellschaft integriert und so eine erneute Straffälligkeit verhindert werden (Rückfallprävention).
Zielgruppe des gegenständlichen Förderungsprogramms sind daher sowohl Insassen der Justizanstalten, die im Hinblick auf ihre bevorstehende Entlassung betreut werden, als auch Personen, die aus dem Straf- und Maßnahmenvollzug entlassen wurden.
Ziel des gegenständlichen Förderungsprogramms ist es, im Rahmen der budgetären Gegebenheiten eine bundesweit möglichst ausreichende Versorgung von Personen in dieser Zielgruppe mit Leistungen der Entlassenenhilfe sicherzustellen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Betreute Klient*innen Neustart [Anzahl]
Istwert
3.747Anzahl
Zielzustand
3.700Anzahl
Datenquelle: Statistik Neustart
Meilenstein 1: Vollständige Erfassung der Klient*innen der Entlassenenhilfe
Ausgangszustand 2015:
Neben dem Verein NEUSTART bietet auch eine Reihe anderer Einrichtungen Leistungen im Bereich der Entlassenenhilfe (z.B. Beratungsstellen, Wohnheime) an, wobei bei diesen die Anzahl der unterstützten/betreuten Personen in der Zielgruppe derzeit nur unvollständig bekannt ist.
Zielzustand 2021:
Auch bei anderen geförderten Einrichtungen der Entlassenenhilfe ist die Anzahl der unterstützten/betreuten Personen in der Zielgruppe vollständig erfasst und ist sichergestellt, dass die Förderungsmittel des BMJ zielgerichtet eingesetzt werden.
Istzustand 2021:
Es ist nun sichergestellt, dass die dem BMJ für die Entlassenenhilfe zur Verfügung stehenden Förderungsmittel zielgerichtet und bedarfsorientiert eingesetzt werden, und dass die Gesamtzahl der betreuten Klient*innen in der Zielgruppe des Förderungsprogramms bundesweit laufend erfasst wird
Datenquelle:
Verwendungsnachweise der Förderungsnehmer*innen
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Finanzierung einer ausreichenden Anzahl geeigneter Einrichtungen für Entlassenenhilfe
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit Leistungen der Entlassenenhilfe setzt voraus, dass bundesweit in ausreichender Zahl geeignete Einrichtungen zur Verfügung stehen, die solche Leistungen erbringen. Diese sind entsprechend § 29d Bewährungshilfegesetz zumindest zum Teil vom Bund (BMJ) zu finanzieren.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Auszahlungen für die Förderung von Einrichtungen der Entlassenenhilfe waren im Jahr 2017 etwas höher als geplant, weil in diesem Jahr (ausnahmsweise) höhere Restraten aus Förderungen für das Vorjahr auszuzahlen waren. In den Folgejahren lagen sowohl die Auszahlungen als auch die für das jeweilige Jahr tatsächlich gewährten Förderungen durchgehend deutlich unter den Planwerten lt. WFA. Diese Abweichungen hatten ausschließlich budgetäre Gründe: Die für die Förderung von Einrichtungen der Entlassenenhilfe vorgesehenen Budgetmittel betrugen im Jahr 2017 2,209 Mio. € und ab dem Jahr 2018 nur mehr 2,1 Mio. €.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.