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Vorhaben

Bundeswasserbauverwaltung 2017 - Schutzwasserwirtschaft

2021
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -99.383

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Schutzwasserwirtschaft als Teilbereich der Wasserwirtschaft ist die Regelung und Gestaltung des oberirdischen Abflusses, um den Schutz des Menschen mit seinem Lebens-, Siedlungs- und Wirtschaftsraum und von Kulturgütern sowie die Erhaltung und den Schutz der Gewässer mit den Hochwasserabflussgebieten und den durch die Gewässer unmittelbar beeinflussten Räumen sicherzustellen.

Rechtliche Grundlagen: Den übergeordneten Rahmen gibt das Wasserrechtsgesetzt 1959 vor. In technischer Hinsicht sind das Wasserbautenförderungsgesetz 1985 und die Technischen Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung (RIWA-T) gemäß §3 Abs. 2 WBFG, Fassung 2016 die Grundlagen. Die Abwicklung der Geschäfte der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) (Anwendungsbereich WBFG) erfolgt gem. Art 17 B-VG 1920 im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes. Die BWV ist die staatliche Organisation zur Betreuung der Fließgewässer (außer Wildbächen und Wasserstraßen) und zur Durchführung der Maßnahmen der Schutzwasserwirtschaft.

Die förderbaren Maßnahmen der Bundeswasserbauverwaltung sind im WBFG 1985 definiert.

Die Bundeswasserbauverwaltungen erhalten die antragsgegenständlichen Bundesmittel auf Basis eines Jahresarbeitsprogramms. Als dessen verwaltungstechnische Grundlage dient seit 2014 die Projektsdatenbank der KPC.

Schutzwasserwirtschaftliche Maßnahmen haben das Ziel, den Menschen und seinen Wirtschaftsraum zu schützen. Schützenswert sind Bauten im gewidmeten Bau- und Betriebsgebiet, Infrastrukturanlagen und erhaltenswerte Einzelbauten.

Die Schutzziele werden unter Berücksichtigung einzugsgebietsbezogener Betrachtung der Gewässer unter Beachtung folgender Grundsätze erreicht:
– Vermeidung aller abflussverschärfenden und erosionsfördernden Maßnahmen
– Unterstützung aller natürlichen Möglichkeiten des Hochwasserrückhaltes
– Erhaltung vorhandener natürlicher bzw. Reaktivierung verloren gegangener natürlicher Abfluss- und Retentionsräume
– Berücksichtigung der Vorgaben bezüglich der gewässerökologischen Ziele gem. WRG 1959
-Sicherstellung einer Gewässerinstandhaltung und Gewässerpflege

Die förderbaren Maßnahmen der BWV sind in den entsprechenden Paragraphen §§ des WBFG definiert.

Die laufende Absicherung der Schutzziele erfolgt im Rahmen eines integralen Hochwasserschutzmanagements mit folgendem Ablauf:
– Vorsorge (Flächenvorsorge und Verhaltensvorsorge bis zur Absiedelung)
– Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Schutzmaßnahmen
– Bewältigung von Hochwasserereignissen (technischer Hochwasserschutz, liegt als Katastrophenschutz im Wesentlichen in Länderkompetenz)
– Nachsorge
– Bewusstseinsbildung

Den schutzwasserwirtschaftlichen Planungen und Projektierungen wird als Größenwert des Schutzbedürfnisses im Allgemeinen die Gewährleistung eines Schutzes bis zu Hochwasserereignissen mit 100-jährlicher Häufigkeit (HQ100) zugrunde gelegt.

Weiters ist bei allen Hochwasserschutzprojekten eine Betrachtung für Restrisiko (Versagen von Hochwasserschutzbauwerken und -anlagen) durchzuführen.

Der Vergleich der Hochwasserereignisse 2002 bis 2017 zeigt, dass bei vergleichbaren Ereignissen die Schäden hauptsächlich aufgrund inzwischen getroffener Hochwasserschutzmaßnahmen auf mehr als Viertel gesunken sind.

Als Faustregel für den volkswirtschaftlichen Nutzen kann gesagt werden, dass mit jedem Euro, der für Schutzmaßnahmen ausgegeben wird, zumindest Schäden im Mittel von rd. doppelter Höhe vorsorglich verhindert werden können, wobei in städtischen Gebieten der Nutzen-Kostenfaktor weit höher liegt als in ländlichen Gebieten (Streusiedlungen). Beispielhaft wurde ein Nutzen-Kostenverhältnis für die Hochwasserschutzmaßnahmen Bründlbach in Graz von 17,1 und für die Maßnahme Schöcklbach von rd. 15,0 ermittelt; für die Hochwasserschutzmaßnahmen in den ländlichen Bereichen Gleisdorf beziehungsweise Groß St. Florian wurden Nutzen-Kostenwerte von 2,7 bzw. 1,39 errechnet.

Weiters ist die Erhaltung und Erneuerung des bereits bestehenden Bestandes an Hochwasserschutzbauten eine wichtige Aufgabe für die nachhaltige Sicherheit. Derzeit werden von den vorhandenen finanziellen Mitteln dazu etwa 28 % aufgewendet, wobei dieser Anteil steigend ist.

Die EU-Hochwasserrichtlinie (Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, 2007/60/EG) trat am 26. November 2007 in Kraft. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Sektion Wasser ist mit der fachlichen Umsetzung dieser Richtlinie befasst. Diese sieht in der strategischen Hochwasserschutzplanung einen Drei-Stufen-Ansatz vor:
– Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos
– Erstellung von Gefahrenkarten und Risikokarten
– Pläne für das Hochwasserrisikomanagementliegen vor

Diese drei Arbeitsschritte werden alle sechs Jahre wiederholt. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasser-Richtlinie wird es daher zukünftig einheitliche Gefahrenzonen geben, auf deren Basis entsprechende konforme öffentlich zugängliche Karten erstellt werden. Mit der Hochwasserrichtlinie werden noch 2017 abgestimmte Maßnahmen und Ziele für die besonders betroffenen Gebiete vorliegen. Die Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie erfolgt koordiniert mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Allein in Salzburg(Zellerbecken) und der Steiermark (Mur, Raababach, Stadt Graz) sollen die bereits behördlich genehmigte Großprojekte des Wasserbaus ab 2017 mit Bauzeiten von rund 4 Jahren mit insgesamt rund 50 mio € Baukosten (ca.30 mio € Bundesmittel) umgesetzt werden.

Kontinuierlich erhöhen sich auch durch den vermehrten Hochwasserschutzausbau der letzten Jahrzehnte Jahr für Jahr die gesetzlich verpflichteten Instandhaltungskosten (Rückhaltebecken, Dämme, Gewässerprofile). Unregelmäßige Wartungen und Reparaturen von Dämmen und Gewässerprofilen gefährden Menschen und verursachen große Schäden an Volksvermögen!

Eine neue beunruhigende Entwicklung infolge des Klimawandels (im Zusammenhang mit dem Rückgang des Permafrostes und dem Gletscherrückgang) tritt in Form einer starken Mobilisierung von großen Sedimentmassen auf. Der damit verbundenen extremen Zunahme des Räumungsaufwandes stehen exponentiell steigende Kosten für die Verwertung und Deponierung gegenüber. Budgetwirksam ist auch infolge sekundärer Naturkatastrophen (Waldbrand, Steinschlag, Lawinen, Erosion) der Anstieg des Finanzierungsbedarfs für flächenwirtschaftliche Maßnahmen, insbesondere im Bundesland Tirol.

Für bereits begonnene und zugesicherte große Baumaßnahmen (Dämme, Rückhaltebecken, Regulierungen etc.) ist zumindest eine mittelfristige Planungssicherheit erforderlich.

Mit einer Senkung der Planungskosten ist aufgrund des hohen Aktualisierungsdrucks bestehender Planungen und der laufenden Digitalisierung im Sinne der INSPIRE-Richtlinie bzw. des neuen Planungszyklus der Europäischen Hochwasserrichtlinie nicht zu rechnen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Im Regierungsprogramm 2017-2022, S 155, ist der Ausbau des Hochwasserschutzes festgeschrieben: „Dem Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor Hochwasserschäden gilt höchste Priorität“.

Die EU-Hochwasserrichtlinie (Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, 2007/60/EG) trat am 26. November 2007 in Kraft. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Sektion Wasserwirtschaft ist mit der fachlichen Umsetzung dieser Richtlinie befasst. Diese sieht in der strategischen Hochwasserschutzplanung einen Drei-Stufen-Ansatz vor:
– Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos
– Erstellung von Gefahrenkarten und Risikokarten
– Pläne für das Hochwasserrisikomanagementliegen vor

Diese drei Arbeitsschritte werden alle sechs Jahre wiederholt. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasser-Richtlinie wird es daher zukünftig einheitliche Gefahrenzonen geben, auf deren Basis entsprechende konforme öffentlich zugängliche Karten erstellt werden. Mit der Hochwasserrichtlinie werden noch 2017 abgestimmte Maßnahmen und Ziele für die besonders betroffenen Gebiete vorliegen. Die Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie erfolgt koordiniert mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Errichtung und Erhaltung von Hochwasserschutzmaßnahmen einschließlich Planungen auf Grundlage der EU-Hochwasserrichtlinie

Beschreibung des Ziels

Schaffung zusätzlicher Schutzwirkung durch Maßnahmen des aktiven (Rückhaltemaßnahmen, Linearmaßnahmen) und passiven (Erhaltung bzw. Verbesserung natürlicher Abflussräume, Absiedelungen etc.) Hochwasserschutzes sowie Erstellung der erforderlichen Planungsgrundlagen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Hochwasserrelevante Einzugsgebiete in Siedlungsgebieten mit abgeschlossenen Schutzmaßnahmen [Anzahl]

Istwert

2.000

Anzahl

Zielzustand

2.000

Anzahl

Datenquelle: KPC


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Schaffung zusätzlicher Schutzwirkung durch neue Maßnahmen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Schutz von Personen, Objekten und Infrastruktur

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Schaffung von zusätzlichem Rückhalteraum

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Hochwasserrückhalteanlagen sowie passive Maßnahmen des Hochwasserschutzes zur Verbesserung des natürlichen Hochwasserrückhaltes.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Ausweisung überschwemmungsgefährdeter Gebiete und Sicherung der für den Hochwasserabfluss und Rückhalt maßgeblichen Räume

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Erstellung von Planunterlagen auf der Grundlage der EU-Hochwasserrichtlinie im Hinblick auf eine vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos, die Erstellung von Gefahrenkarten und Risikokarten sowie die Erstellung von Plänen für das Hochwasserrisikomanagement.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2021
2017
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-99.383

Tsd. Euro

Plan

-99.383

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.250

Tsd. Euro

Plan

2.250

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.884

Tsd. Euro

Plan

1.884

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

89.868

Tsd. Euro

Plan

89.868

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

5.381

Tsd. Euro

Plan

5.381

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

99.383

Tsd. Euro

Plan

99.383

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-43.714

Tsd. Euro

Plan

-43.714

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

450

Tsd. Euro

Plan

450

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

362

Tsd. Euro

Plan

362

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

41.868

Tsd. Euro

Plan

41.868

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.034

Tsd. Euro

Plan

1.034

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

43.714

Tsd. Euro

Plan

43.714

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-22.874

Tsd. Euro

Plan

-22.874

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

450

Tsd. Euro

Plan

450

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

369

Tsd. Euro

Plan

369

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

21.000

Tsd. Euro

Plan

21.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.055

Tsd. Euro

Plan

1.055

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

22.874

Tsd. Euro

Plan

22.874

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-14.903

Tsd. Euro

Plan

-14.903

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

450

Tsd. Euro

Plan

450

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

377

Tsd. Euro

Plan

377

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

13.000

Tsd. Euro

Plan

13.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.076

Tsd. Euro

Plan

1.076

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

14.903

Tsd. Euro

Plan

14.903

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-10.931

Tsd. Euro

Plan

-10.931

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

450

Tsd. Euro

Plan

450

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

384

Tsd. Euro

Plan

384

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

9.000

Tsd. Euro

Plan

9.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.097

Tsd. Euro

Plan

1.097

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

10.931

Tsd. Euro

Plan

10.931

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-6.961

Tsd. Euro

Plan

-6.961

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

450

Tsd. Euro

Plan

450

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

392

Tsd. Euro

Plan

392

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

5.000

Tsd. Euro

Plan

5.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.119

Tsd. Euro

Plan

1.119

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

6.961

Tsd. Euro

Plan

6.961

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Mittel der Bundeswasserbauverwaltung konnten im Betrachtungszeitraum sparsam und erfolgreich für die gesetzten Ziele eingesetzt werden.

Die Jahrestangenten der Bundesländer wurden zur Gänze ausgeschöpft. Der überwiegende Großteil der im Jahresarbeitsprogramm am Jahresanfang dargestellten Vorhaben wurde dementsprechend umgesetzt.
Baulich-, wirtschaftlich- oder witterungsbedingte Änderungen des Programms wurden durch Umschichtungen ausgeglichen und wichtige Vorhaben dadurch beschleunigt und/oder frühzeitig abgeschlossen. Die entstandenen finanziellen Auswirkungen entsprechen beinahe exakt den Planungen im JAP.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Umwelt Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Durch die Errichtung neuer Hochwasserschutzmaßnahmen und vor Allem auch die kostenintensive Instandhaltung und Pflege bereits bestehender Anlagen trägt die Bundeswasserbauverwaltung entscheidend zum Erhalt eines sicheren Lebensraumes bei.
Unter anderem kann dadurch dem Tourismus eine attraktive und im In- und Ausland hoch geschätzte Zusatzdimension im Vergleich zu anderen Ländern geboten werden.

Umwelt

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen
  • Wasser
  • Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

Durch die Hochwasserschutzmaßnahmen der Bundeswasserbauverwaltung werden nicht nur Lebens- und Wirtschaftsräume besser vor Naturgefahren geschützt, sondern auch lebenswichtige Zusatzziele erreicht.
Beispielhaft wird aufgezählt:
– Erhalt des Grundwasserspiegels durch definierte Gewässerränder
– Verhinderung des Eintritts von Schadstoffen in die Oberflächen- und Grundwässer durch Schutz der Siedlungsräume vor Überflutungen
Erhaltung und Verbesserung der Ökologie durch Aufweitungen, Anbindung von Altarmen oder Beseitigung/Durchgängigmachung von Wanderhindernissen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Für den gegenständlichen Zeitraum wurde im Zuge der geplanten und in weiterer Folge umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen und in deren unmittelbarer Folge mit der Schaffung von etwa 1500 Arbeitsplätzen als Sekundäreffekt gerechnet. Die tatsächliche Zahl ist nicht ermittelbar, dürfte sich jedoch nach Auskunft einiger Bundesländer in etwa dem Prognostizierten entsprechen.

Gesamtbeurteilung

Die Mittel der Bundeswasserbauverwaltung konnten im Betrachtungszeitraum sparsam und erfolgreich für die gesetzten Ziele eingesetzt werden.

Als Hauptziel der wasserbaulichen Arbeiten der Bundeswasserbauverwaltung ist die Anzahl der hochwasserrelevanten Einzugsgebiete mit abgeschlossenen Schutzmaßnahmen (Schutzfunktion bis 100 jährliche Hochwassereintrittswahrscheinlichkeit definiert (sh. Kennzahl zu Ziel 1). Zusätzliche Kenngrößen in der WFA (geschützte Personen und Gebäude, neu geschaffene Retentionsflächen etc.) bilden gemeinsam die Basis für diese Zielerreichung.

Durch die Errichtung neuer Hochwasserschutzmaßnahmen und vor Allem auch die kostenintensive Instandhaltung und Pflege bereits bestehender Anlagen trägt die Bundeswasserbauverwaltung entscheidend zum Erhalt eines sicheren Lebensraumes bei.
Unter anderem kann dadurch dem Tourismus eine attraktive und im In- und Ausland hoch geschätzte Zusatzdimension im Vergleich zu anderen Ländern geboten werden.

Durch die Hochwasserschutzmaßnahmen der Bundeswasserbauverwaltung werden nicht nur Lebens- und Wirtschaftsräume besser vor Naturgefahren geschützt, sondern auch lebenswichtige Zusatzziele erreicht.
Beispielhaft wird aufgezählt:
– Erhalt des Grundwasserspiegels durch definierte Gewässerränder
– Verhinderung des Eintritts von Schadstoffen in die Oberflächen- und Grundwässer durch Schutz der Siedlungsräume vor Überflutungen
– Erhaltung und Verbesserung der Ökologie durch Aufweitungen, Anbindung von Altarmen und Auen oder Beseitigung/Herstellung der Durchgängigkeit von Wanderhindernissen

Hochwasserereignisse haben in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass technische Schutzmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen, wie zum Beispiel entlang der Donau 2002 und 2013. Gefahren durch Hochwasser müssen mit einer umfassenden Herangehensweise behandelt werden. Der nationale Hochwasserrisikomanagementplan RMP2021 zeigt mögliche Hochwassergefährdungen auf und definiert geeignete Maßnahmen zu deren Minderung. Neben dem technischen Hochwasserschutz müssen auch andere relevante Sektoren sowie deren Planungen und Maßnahmen (wie Raumordnung, Bauordnung, Katastrophenschutz, Land- und Forstwirtschaft, Ökologie, Naturschutz oder Bewusstseinsbildung) berücksichtigt werden. Durch die gemeinsame und abgestimmte Vorgehensweise soll eine Reduktion bestehender Risiken sowie eine Vermeidung neuer Risiken erreicht werden. Ebenso sind die Öffentlichkeit, Interessensvertretungen sowie lokale Akteurinnen und Akteure in ein wirksames Hochwasserrisikomanagement bestmöglich einzubeziehen. Daher bestand im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auch die Möglichkeit eine Stellungnahme zum RMP2021 abzugeben.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen