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Vorhaben

Förderung von Tests auf den Erreger SARS-CoV-2 im Tourismus ("Testangebot Sichere Gastfreundschaft") - Bündelung

Förderung von Tests auf den Erreger SARS-CoV-2 im Tourismus ("Testangebot Sichere Gastfreundschaft") - Bündelung

2021
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -151.016

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Durch die COVID-19-Krise ist der nationale und internationale Reiseverkehr vorübergehend zum vollständigen Erliegen gekommen. Die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft war von dieser Entwicklung besonders stark betroffen. 74 % der Gäste in Österreich kommen aus dem Ausland. Infolge der zunehmenden Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen wird nun auch der grenzüberschreitende Tourismus wieder eine wichtige Rolle spielen. Für die Reiseentscheidung der Gäste ist dabei der Aspekt der Sicherheit und der gesundheitlichen Vorsorge von besonderer Bedeutung.

Beim Aufenthalt der Gäste in Beherbergungsbetrieben kommt es infolge des ausgeprägten Dienstleistungscharakters zu regelmäßigem Kontakt mit den im Betrieb tätigen Personen. Durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme regelmäßiger Testungen können Infektionen mit dem Erreger SARS-CoV-2 frühzeitig erkannt und kann dadurch das Ansteckungsrisiko für Gäste minimiert werden.

BÜNDELUNG 2. Fassung (1. Ausweitung)
Auch im Bereich von Campingplätzen, Jugendherbergen und öffentlich zugänglichen gewerblichen Gastronomiebetrieben besteht ein gesteigertes objektives und subjektives Sicherheitsbedürfnis der Gäste und Kunden, weshalb eine Ausweitung der Maßnahme auf diese Betriebe erfolgt. Ähnlich wie die Verpflichtung zur Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes bei der Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen (z. B. Apotheken, Lebensmittelhandel) sind Beherbergung und Gastronomie touristische Kerndienstleistungen, die jeder Tourist jedenfalls in Anspruch nimmt.

BÜNDELUNG 3.Fassung (2. Ausweitung und Verlängerung Wintersaison 2020/21)
Beherbergung und Gastronomie bilden gemeinsam mit Leistungen von Schneesportlehrkräften und -betreuungskräften, Fremdenführern, Reisebetreuern oder alpinen Führungskräften – die überwiegend vom ortsfremden Gast in Anspruch genommen werden – das touristische Dienstleistungsbündel, welches der Gast unmittelbar mit einer Destination assoziiert. Künftig sollen daher auch Schneesportlehrkräfte und -betreuungskräfte, alpine Führungskräfte, Reisebetreuer und Fremdenführer, die gesetzlich zulässig tätig sind, sowie Privatzimmervermieter und deren Haushaltsangehörige mit Kundenkontakt am Testangebot teilnehmen können.

BÜNDELUNG 4. Fassung (Sommersaison 2021)
Das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ hat zu einer – unter Berücksichtigung der herausfordernden Rahmenbedingungen – wirtschaftlich und epidemiologisch gelungenen Sommersaison 2020 beigetragen. Nach dem den Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 geschuldeten kompletten Entfall der Wintersaison 2020/2021 ist für die Sommersaison 2021 vermehrt Vorsorge zu treffen und durch bestmögliche Vorsorgemaßnahmen vor allem die kritische Phase der Öffnungsschritte entsprechend abzusichern. Zu diesem Zweck soll die förderbare Leistung unverändert bleiben (PCR-Test bzw. „Gold-Standard“). Die Preisentwicklung erlaubt aber eine Anpassung der Förderungshöhe.
In urbanen Zentren wurden zuletzt niederschwellige und kostengünstige PCR-Testmöglichkeiten für symptomlose Personen geschaffen bzw. stehen derartige Programme in Planung. Die Zielsetzungen dieser Programme und die dadurch abgewickelten Tests entsprechen weitgehend jenen des Testangebots „Sichere Gastfreundschaft“. Vor diesem Hintergrund soll das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ nach Ende einer gebotenen Übergangsfrist jenen Beschäftigten im Tourismus nicht mehr zur Verfügung stehen, an deren Wohn- und/oder Arbeitsort derartige Programme genutzt werden können.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die zu evaluierende Maßnahme reiht sich in die zahlreichen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise ein. Die Zielsetzung des Testangebots „Sichere Gastfreundschaft“ weist klare Bezüge zum Wirkungsziel 4 („Stärkung und nachhaltige Entwicklung der Regionen und des Tourismusstandorts Österreich“) der Untergliederung 42 auf. Das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ ist Teil des Comeback-Plans, der im Frühsommer 2021 im Zuge des Prozesses „Auf geht´s – zum Comeback des heimischen Tourismus“ erarbeitet wurde.

Das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ hat durch die Möglichkeit einer Testung auf den Erreger SARS-CoV-2 während der COVID-19-Pandemie auch einen Beitrag zum SDG-Unterziel 8.8 („Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern“) geleistet.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Wiederherstellung und Stärkung des Vertrauens der in- und ausländischen Gäste in das Urlaubsland Österreich

Beschreibung des Ziels

Zur Wiederherstellung und Stärkung des Vertrauens der in- und ausländischen Gäste in das Urlaubsland Österreich wird beabsichtigt, durch eine Förderung Beschäftigte in gewerblichen Beherbergungsbetrieben und Personen, die in diesen Betrieben mit Kundenkontakt gesetzlich zulässig tätig sind, zu motivieren, sich freiwillig regelmäßig auf den Erreger SARS-CoV-2 testen zu lassen.

BÜNDELUNG 2. Fassung (1. Ausweitung)
Auch im Bereich von Campingplätzen, Jugendherbergen und öffentlich zugänglichen gewerblichen Gastronomiebetrieben besteht ein gesteigertes objektives und subjektives Sicherheitsbedürfnis der Gäste und Kunden, weshalb eine Ausweitung der Maßnahme auf diese Betriebe erfolgt. Ähnlich wie die Verpflichtung zur Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes bei der Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen (z. B. Apotheken, Lebensmittelhandel) sind Beherbergung und Gastronomie touristische Kerndienstleistungen, die jeder Tourist jedenfalls in Anspruch nimmt.

BÜNDELUNG 3. Fassung (2. Ausweitung und Verlängerung Wintersaison 2020/21)
Auch im Bereich von privat vermieteten Gästezimmern und Ferienwohnungen sowie in Zusammenhang mit Leistungen von Schneesportlehrkräften und -betreuungskräften, Fremdenführern, Reisebetreuern oder alpinen Führungskräften besteht ein gesteigertes objektives und subjektives Sicherheitsbedürfnis der Gäste und Kunden, weshalb eine Ausweitung der Maßnahme auf diese Gruppen erfolgt.

BÜNDELUNG 4. Fassung (Sommersaison 2021)
Das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ hat zu einer – unter Berücksichtigung der herausfordernden Rahmenbedingungen – wirtschaftlich und epidemiologisch gelungenen Sommersaison 2020 beigetragen. Nach dem den Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 geschuldeten kompletten Entfall der Wintersaison 2020/2021 ist für die Sommersaison 2021 vermehrt Vorsorge zu treffen und durch bestmögliche Begleitmaßnahmen vor allem die kritische Phase der Öffnungsschritte und die Sommersaison 2021 entsprechend abzusichern.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Abfederung des Nächtigungsrückganges im Kalenderjahr 2020 gegenüber 2019 [%]

Istwert

35,91

%

Zielzustand

36,00

%

Datenquelle: Statistik Austria

Abfederung des Nächtigungsrückganges in der Sommersaison 2020 gegenüber 2019 [%]

Istwert

31,84

%

Zielzustand

36,00

%

Datenquelle: Statistik Austria

Abfederung des Nächtigungsrückganges im Tourismusjahr 2020/2021 gegenüber 2019/2020 [%]

Istwert

36,56

%

Zielzustand

36,00

%

Datenquelle: Statistik Austria


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderung der regelmäßigen Testung auf den Erreger SARS-CoV-2 im Tourismus ("Testangebot Sichere Gastfreundschaft")

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zur Wiederherstellung und Stärkung des Vertrauens der in- und ausländischen Gäste in das Urlaubsland Österreich wird beabsichtigt, durch eine Förderung Beschäftigte in gewerblichen Beherbergungsbetrieben und Personen, die in diesen Betrieben mit Kundenkontakt gesetzlich zulässig tätig sind, zu motivieren, sich freiwillig regelmäßig auf den Erreger SARS-CoV-2 testen zu lassen. Geeignete organisatorische Rahmenbedingungen sollen dazu beitragen, dass möglichst Viele dieses Angebot annehmen, damit potentielle Ansteckungsmultiplikatoren zeitnah identifiziert werden können. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der COVID-19-Krisensituation im Tourismus und am touristischen Arbeitsmarkt geleistet. In Bereichen mit erhöhter Personenmobilität besteht auch gesundheitspolitisch ein erhebliches öffentliches Interesse an vermehrten Testungen.

Basis der Förderung ist eine Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen, auf Grundlage der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014). Die Förderung erfolgt durch eine Individualförderung der einzelnen im gewerblichen Beherbergungsbetrieb Beschäftigten bzw. der in diesen Betrieben gesetzlich zulässig tätigen Personen. Vom Bund werden die Kosten, die in der Sonderrichtlinie als Maximalbetrag festgelegt sind, für maximal eine Untersuchung pro Kalenderwoche pro Förderungsnehmer übernommen. Von der Förderung umfasst sind Abstrichnahme, Aufbereitung der Proben, Durchführung des Tests, Befundung und Einmeldung der Testergebnisse. Verantwortlich für die Durchführung dieser Schritte sind die Labors, die anschließend die Leistungen direkt mit der Abwicklungsstelle verrechnen. Die teilnehmenden Labors haben die Voraussetzungen der Sonderrichtlinie zu erfüllen.

BÜNDELUNG 2. Fassung (1. Ausweitung)
Die Maßnahme wird auf Campingplätze, Jugendherbergen und öffentlich zugängliche gewerbliche Gastronomiebetriebe ausgeweitet.

BÜNDELUNG 3. Fassung (2. Ausweitung und Verlängerung Wintersaison 2020/21)
Die Maßnahme wird auf Privatzimmervermieter und deren Haushaltsangehörige mit Kundenkontakt, sowie Schneesportlehrkräfte und -betreuungskräfte, alpine Führungskräfte, Reisebetreuer und Fremdenführer, die gesetzlich zulässig tätig sind, ausgeweitet.

BÜNDELUNG 4. Fassung (Sommersaison 2021)
Die Maßnahme wird bis 31. Oktober 2021 verlängert, wobei das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ nach Ende einer gebotenen Übergangsfrist jenen Beschäftigten im Tourismus nicht mehr zur Verfügung stehen wird, an deren Wohn- und/oder Arbeitsort andere niederschwellige und kostengünstige PCR-Testmöglichkeiten für symptomlose Personen genutzt werden können.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2021
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-151.016

Tsd. Euro

Plan

-220.931

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.831

Tsd. Euro

Plan

5.126

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

149.185

Tsd. Euro

Plan

215.805

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

151.016

Tsd. Euro

Plan

220.931

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-43.514

Tsd. Euro

Plan

-100.160

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

459

Tsd. Euro

Plan

1.135

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

43.055

Tsd. Euro

Plan

99.025

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

43.514

Tsd. Euro

Plan

100.160

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-107.502

Tsd. Euro

Plan

-120.771

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.372

Tsd. Euro

Plan

3.991

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

106.130

Tsd. Euro

Plan

116.780

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

107.502

Tsd. Euro

Plan

120.771

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Bis Ende Oktober 2021 wurden im Rahmen des Testangebots „Sichere Gastfreundschaft“ über 2,05 Mio. freiwillige und kostenlose PCR-Testungen auf den Erreger SARS-CoV-2 durchgeführt. Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer sind die Beschäftigten, die getestet werden. Die mit der Abwicklung der Förderungen verbundenen Herausforderungen wurden durch eine ausschließlich digitale Lösung bzw. einen elektronisch abgeschlossenen Förderungsvertrag bewältigt.

Mit den einzelnen Labors, der Finanzprokuratur, der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) und der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) konnten Partner*innen gefunden werden, um das ambitionierte Vorhaben umzusetzen. Das konstruktive Zusammenwirken ermöglichte die Durchführung der Testungen auf den Erreger SARS-CoV-2 im neugeschaffenen Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“.

Die Teilnahme am Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ basierte auf der freiwilligen Teilnahmeentscheidung der einzelnen Beschäftigten. Da zu Beginn des Testangebotes keine vergleichbaren Programme zur Verfügung standen, musste die Inanspruchnahme – und damit der Mittelbedarf – ohne heranziehbare Erfahrungswerte geschätzt werden. Zudem ist zu bedenken, dass neben dem wellenartigen Verlauf der COVID-19-Pandemie auch die Schaffung weiterer Testangebote sowie die Ausrollung der Impfkampagne ab Jänner 2021 direkten Einfluss auf die tatsächliche Inanspruchnahme und damit den Mittelbedarf hatten. Darüber hinaus konnte der Aufwand für Abwicklungskosten durch das effiziente Zusammenwirken der involvierten Stellen im Vergleich zur ursprünglichen Schätzung deutlich reduziert werden.

Gesamtbeurteilung

Die COVID-19-Krise hat den nationalen und internationalen Reiseverkehr im Frühjahr 2020 zum beinahe vollständigen Erliegen gebracht. Die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft war und ist von der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 besonders stark betroffen. Während im Jahr 2018 mit rund 152,7 Mio. verzeichneten Nächtigungen ein erneuter Rekordwert aufgestellt werden konnte, mussten im Verlauf des Jahres 2020 neue Wege gefunden werden, um Urlaub in Österreich sicher und attraktiv zu machen (BMLRT 2020: Tourismus Österreich 2019).

Die Unternehmerinnen und Unternehmer setzten daher alles daran, um in ihren Betriebsstätten mit Präventionskonzepten und zahlreichen Maßnahmen größtmögliche Sicherheit für Beschäftigte und Gäste gewährleisten zu können. Vor dem Hintergrund, dass rund 74 % der Touristinnen und Touristen aus dem Ausland nach Österreich kommen, wurden auch ergänzende Maßnahmen geprüft, um das Sicherheitsgefühl zu stärken und grenzüberschreitenden Tourismus wieder zu ermöglichen. Der dahingehende Handlungsbedarf war auch ob der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Tourismuswirtschaft für Österreich, die etwa im Jahr 2018 für einen Anteil von 7,3 % am Brutto-Inlandsprodukt (BIP) sowie einen Beitrag zur Gesamtbeschäftigung in Höhe von 7,8 % verantwortlich gezeichnet hat, unzweifelhaft (BMLRT 2020: Tourismus Österreich 2019).

Mit dem Ziel, das Vertrauen der in- und ausländischen Gäste in das Urlaubsland Österreich für die folgenden Tourismussaisonen wiederherzustellen, nahm die Bundesregierung im Ministerrat am 24. Juni 2020 die Initiative des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) zustimmend zur Kenntnis, eine risikobasierte Testung für Beschäftigte von Tourismusbetrieben durch staatliche Maßnahmen umzusetzen. Eine regelmäßige Testoffensive sollte nicht zuletzt auch international den Tourismusstandort Österreich sichern und eine Stärkung des Sicherheitsgefühls beim grenzüberschreitenden Tourismus ermöglichen.

Mit der Finanzprokuratur, der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) und der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) konnten binnen weniger Tage tatkräftige Partnerinnen gefunden werden, um das auch zeitlich ambitionierte Vorhaben umzusetzen. Das konstruktive Zusammenwirken ermöglichte innerhalb von weniger als zwei Wochen bereits die Durchführung erster Testungen auf den Erreger SARS-CoV-2 im neugeschaffenen Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“.

Bis Ende Oktober 2021 wurden im Rahmen des Testangebots „Sichere Gastfreundschaft“ über 2,05 Mio. freiwillige und kostenlose PCR-Testungen auf den Erreger SARS-CoV-2 durchgeführt. Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer sind die Beschäftigten, die getestet werden. Die mit der Abwicklung der Förderungen verbundenen Herausforderungen wurden durch eine ausschließlich digitale Lösung bzw. einen elektronisch abgeschlossenen Förderungsvertrag bewältigt.

Vor dem Hintergrund der freiwilligen Teilnahmeentscheidung der einzelnen Beschäftigten stellten sich Schätzungen zur Inanspruchnahme schwierig dar, wobei sich die Abweichungen zur tatsächlichen Inanspruchnahme mit den zwischenzeitlich erlangten Erfahrungswerten verringern ließen. Die Inanspruchnahme war zudem auch im Kontext der wellenartigen Pandemieentwicklung, der Ausrollung der Impfkampagne und der Einführung weiterer PCR-Testmöglichkeiten zu sehen. In der Zusammenschau der WFA-Versionen ergibt sich letztlich ein geschätztes maximales Testaufkommen von rd. 2,88 Mio. Testungen. Während zu Beginn – insbesondere in Hinblick auf die Freiwilligkeit der Teilnahme – mit maximal 65.000 Testungen pro Woche gerechnet wurde, sind im evaluierten Zeitraum durchschnittlich rund 29.300 Testungen pro Woche durchgeführt worden.

Zur Evaluierung wurde die Entwicklung der Nächtigungszahlen während der Laufzeit des Testangebotes „Sichere Gastfreundschaft“ mit Werten vor der COVID-19-Pandemie verglichen, wobei jeweils erreicht werden sollte, dass der Nächtigungsrückgang maximal 36 % beträgt.

Im Kalenderjahr 2020 wurden 97.875.868 Nächtigungen in Österreich verzeichnet (31,6 Mio. Inlands- und 66,3 Mio. Auslandsnächtigungen). Im Vergleich dazu lag dieser Wert 2019 bei 152,7 Mio. (39,9 Mio. Inlands- und 112,8 Mio. Auslandsnächtigungen), sodass der Nächtigungsrückgang insgesamt 35,91 % beträgt und das Ziel zur Gänze erreicht werden konnte.

In der Sommersaison 2020 wurden 53.829.371 Nächtigungen in Österreich verzeichnet (22,2 Mio. Inlands- und 31,6 Mio. Auslandsnächtigungen). Im Vergleich dazu lag dieser Wert in der Sommersaison 2019 bei 79 Mio. (23,3 Mio. Inlands- und 55,7 Mio. Auslandsnächtigungen), sodass der Nächtigungsrückgang insgesamt 31,84 % beträgt.

Im Tourismusjahr 2020/2021 wurden 72.006.874 Nächtigungen in Österreich verzeichnet (28,1 Mio. Inlands- und 43,9 Mio. Auslandsnächtigungen). Im Vergleich dazu lag dieser Wert im Tourismusjahr 2019/2020 bei 113,5 Mio. (35,1 Mio. Inlands- und 78,4 Mio. Auslandsnächtigungen), sodass der Nächtigungsrückgang insgesamt 36,56 % beträgt.


Verbesserungspotentiale

Das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ wurde nach Beginn der gegenständlichen Evaluierung erneut verlängert. In diesem Zuge wurde die max. Förderungssumme auf EUR 44,00 pro Testung gesenkt.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen