Vorhaben
Förderung von Tests auf den Erreger SARS-CoV-2 im Tourismus ("Testangebot Sichere Gastfreundschaft") - Bündelung
Förderung von Tests auf den Erreger SARS-CoV-2 im Tourismus ("Testangebot Sichere Gastfreundschaft") - Bündelung
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -151.016
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Wiederherstellung und Stärkung des Vertrauens der in- und ausländischen Gäste in das Urlaubsland Österreich
Beschreibung des Ziels
Zur Wiederherstellung und Stärkung des Vertrauens der in- und ausländischen Gäste in das Urlaubsland Österreich wird beabsichtigt, durch eine Förderung Beschäftigte in gewerblichen Beherbergungsbetrieben und Personen, die in diesen Betrieben mit Kundenkontakt gesetzlich zulässig tätig sind, zu motivieren, sich freiwillig regelmäßig auf den Erreger SARS-CoV-2 testen zu lassen.
BÜNDELUNG 2. Fassung (1. Ausweitung)
Auch im Bereich von Campingplätzen, Jugendherbergen und öffentlich zugänglichen gewerblichen Gastronomiebetrieben besteht ein gesteigertes objektives und subjektives Sicherheitsbedürfnis der Gäste und Kunden, weshalb eine Ausweitung der Maßnahme auf diese Betriebe erfolgt. Ähnlich wie die Verpflichtung zur Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes bei der Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen (z. B. Apotheken, Lebensmittelhandel) sind Beherbergung und Gastronomie touristische Kerndienstleistungen, die jeder Tourist jedenfalls in Anspruch nimmt.
BÜNDELUNG 3. Fassung (2. Ausweitung und Verlängerung Wintersaison 2020/21)
Auch im Bereich von privat vermieteten Gästezimmern und Ferienwohnungen sowie in Zusammenhang mit Leistungen von Schneesportlehrkräften und -betreuungskräften, Fremdenführern, Reisebetreuern oder alpinen Führungskräften besteht ein gesteigertes objektives und subjektives Sicherheitsbedürfnis der Gäste und Kunden, weshalb eine Ausweitung der Maßnahme auf diese Gruppen erfolgt.
BÜNDELUNG 4. Fassung (Sommersaison 2021)
Das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ hat zu einer – unter Berücksichtigung der herausfordernden Rahmenbedingungen – wirtschaftlich und epidemiologisch gelungenen Sommersaison 2020 beigetragen. Nach dem den Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 geschuldeten kompletten Entfall der Wintersaison 2020/2021 ist für die Sommersaison 2021 vermehrt Vorsorge zu treffen und durch bestmögliche Begleitmaßnahmen vor allem die kritische Phase der Öffnungsschritte und die Sommersaison 2021 entsprechend abzusichern.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Abfederung des Nächtigungsrückganges im Kalenderjahr 2020 gegenüber 2019 [%]
Istwert
35,91%
Zielzustand
36,00%
Datenquelle: Statistik Austria
Abfederung des Nächtigungsrückganges in der Sommersaison 2020 gegenüber 2019 [%]
Istwert
31,84%
Zielzustand
36,00%
Datenquelle: Statistik Austria
Abfederung des Nächtigungsrückganges im Tourismusjahr 2020/2021 gegenüber 2019/2020 [%]
Istwert
36,56%
Zielzustand
36,00%
Datenquelle: Statistik Austria
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Förderung der regelmäßigen Testung auf den Erreger SARS-CoV-2 im Tourismus ("Testangebot Sichere Gastfreundschaft")
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zur Wiederherstellung und Stärkung des Vertrauens der in- und ausländischen Gäste in das Urlaubsland Österreich wird beabsichtigt, durch eine Förderung Beschäftigte in gewerblichen Beherbergungsbetrieben und Personen, die in diesen Betrieben mit Kundenkontakt gesetzlich zulässig tätig sind, zu motivieren, sich freiwillig regelmäßig auf den Erreger SARS-CoV-2 testen zu lassen. Geeignete organisatorische Rahmenbedingungen sollen dazu beitragen, dass möglichst Viele dieses Angebot annehmen, damit potentielle Ansteckungsmultiplikatoren zeitnah identifiziert werden können. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der COVID-19-Krisensituation im Tourismus und am touristischen Arbeitsmarkt geleistet. In Bereichen mit erhöhter Personenmobilität besteht auch gesundheitspolitisch ein erhebliches öffentliches Interesse an vermehrten Testungen.
Basis der Förderung ist eine Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen, auf Grundlage der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014). Die Förderung erfolgt durch eine Individualförderung der einzelnen im gewerblichen Beherbergungsbetrieb Beschäftigten bzw. der in diesen Betrieben gesetzlich zulässig tätigen Personen. Vom Bund werden die Kosten, die in der Sonderrichtlinie als Maximalbetrag festgelegt sind, für maximal eine Untersuchung pro Kalenderwoche pro Förderungsnehmer übernommen. Von der Förderung umfasst sind Abstrichnahme, Aufbereitung der Proben, Durchführung des Tests, Befundung und Einmeldung der Testergebnisse. Verantwortlich für die Durchführung dieser Schritte sind die Labors, die anschließend die Leistungen direkt mit der Abwicklungsstelle verrechnen. Die teilnehmenden Labors haben die Voraussetzungen der Sonderrichtlinie zu erfüllen.
BÜNDELUNG 2. Fassung (1. Ausweitung)
Die Maßnahme wird auf Campingplätze, Jugendherbergen und öffentlich zugängliche gewerbliche Gastronomiebetriebe ausgeweitet.
BÜNDELUNG 3. Fassung (2. Ausweitung und Verlängerung Wintersaison 2020/21)
Die Maßnahme wird auf Privatzimmervermieter und deren Haushaltsangehörige mit Kundenkontakt, sowie Schneesportlehrkräfte und -betreuungskräfte, alpine Führungskräfte, Reisebetreuer und Fremdenführer, die gesetzlich zulässig tätig sind, ausgeweitet.
BÜNDELUNG 4. Fassung (Sommersaison 2021)
Die Maßnahme wird bis 31. Oktober 2021 verlängert, wobei das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ nach Ende einer gebotenen Übergangsfrist jenen Beschäftigten im Tourismus nicht mehr zur Verfügung stehen wird, an deren Wohn- und/oder Arbeitsort andere niederschwellige und kostengünstige PCR-Testmöglichkeiten für symptomlose Personen genutzt werden können.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Bis Ende Oktober 2021 wurden im Rahmen des Testangebots „Sichere Gastfreundschaft“ über 2,05 Mio. freiwillige und kostenlose PCR-Testungen auf den Erreger SARS-CoV-2 durchgeführt. Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer sind die Beschäftigten, die getestet werden. Die mit der Abwicklung der Förderungen verbundenen Herausforderungen wurden durch eine ausschließlich digitale Lösung bzw. einen elektronisch abgeschlossenen Förderungsvertrag bewältigt.
Mit den einzelnen Labors, der Finanzprokuratur, der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) und der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) konnten Partner*innen gefunden werden, um das ambitionierte Vorhaben umzusetzen. Das konstruktive Zusammenwirken ermöglichte die Durchführung der Testungen auf den Erreger SARS-CoV-2 im neugeschaffenen Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“.
Die Teilnahme am Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ basierte auf der freiwilligen Teilnahmeentscheidung der einzelnen Beschäftigten. Da zu Beginn des Testangebotes keine vergleichbaren Programme zur Verfügung standen, musste die Inanspruchnahme – und damit der Mittelbedarf – ohne heranziehbare Erfahrungswerte geschätzt werden. Zudem ist zu bedenken, dass neben dem wellenartigen Verlauf der COVID-19-Pandemie auch die Schaffung weiterer Testangebote sowie die Ausrollung der Impfkampagne ab Jänner 2021 direkten Einfluss auf die tatsächliche Inanspruchnahme und damit den Mittelbedarf hatten. Darüber hinaus konnte der Aufwand für Abwicklungskosten durch das effiziente Zusammenwirken der involvierten Stellen im Vergleich zur ursprünglichen Schätzung deutlich reduziert werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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