Vorhaben
Ausbildungspflichtgesetz
Ausbildungspflichtgesetz
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: -196.748
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Vermeidung von frühzeitigem Ausbildungs- und Bildungsabbruch
Beschreibung des Ziels
Ziel ist es, trotz einer erwartbaren wachsenden Zuwanderungsdynamik, den Anteil der frühzeitigen (Aus-)BildungsabbrecherInnen, welche im Jahr 2013 bei 6,4 % lag, annähernd konstant zu halten.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Senkung Quote der früheren Ausbildungsabbrecher:innen [%]
Istwert
6,8%
Zielzustand
6,4%
Datenquelle: Statistik Österreich
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Einrichtung einer Koordinationsstelle "AusBildung bis 18"
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Aufgabe jeder Koordinierungsstelle ist insbesondere die Koordinierung der Unterstützung von Jugendlichen zur Vermeidung von längeren ausbildungsfreien Zeiträumen, insbesondere nach Ausbildungsabbrüchen, bei der Berufsfindung und bei der Aufnahme in Ausbildungsmaßnahmen.
Die Koordinierungsstellen haben dafür zu sorgen, dass Jugendliche, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und keine Schule oder berufliche Ausbildung besuchen, sowie deren Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte zielgerichtet beraten und betreut werden. Sie haben sich dabei vorhandener fachlich geeigneter Unterstützungsstrukturen von bestehenden Beratungs- und Betreuungseinrichtungen zu bedienen.
Die Koordinierungsstellen haben insbesondere mit den Erziehungsberechtigten, Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendeinrichtungen, Schulen, Erwachsenenbildungseinrichtungen, Lehrlingsstellen, Lehr- und Ausbildungsbetrieben und sonstigen Trägern von Ausbildungsmaßnahmen sowie dem AMS und dem SMS zusammenzuarbeiten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erweiterung des Jugendcoachings, Produktionsschulen und anderer SMS Angebote
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das Jugendcoaching durch vom Sozialministeriumservice (SMS) beauftragte Einrichtungen wird bedarfsorientiert ausgebaut, ebenso die Produktionsschulen, insbesondere zur Erreichung systemferner Jugendlicher respektive frühzeitiger (Aus-)BildungsabbrecherInnen.
Insbesondere durch das Jugendcoaching wird auch die Berufs- und Bildungswegorientierung dahingehend unterstützt und verstärkt, dass kein/e Jugendliche/r die Pflichtschule ohne ein klares berufliches oder Ausbildungsziel verlässt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Einrichtung eines Systems zur Identifikation und Meldung der betroffenen Jugendlichen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um zu gewährleisten, dass Jugendliche, die eine schulische oder berufliche Ausbildung (vorzeitig) beendet haben oder aus der Betreuung des AMS oder des SMS ausgeschieden sind, erfasst werden können, haben weiterführende Schulen, Lehrlingsstellen, AMS, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, SMS und die nicht vom AMS oder SMS beauftragten Träger von Ausbildungsmaßnahmen relevante Informationen der Zu- und Abgänge in und aus der Ausbildung oder Betreuung von Jugendlichen an die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) zu übermitteln.
Zusätzlich sollen die Erziehungsberechtigten die Koordinierungsstelle direkt verständigen, wenn Jugendliche nach Beendigung oder vorzeitiger Beendigung eines Schulbesuches oder einer beruflichen Ausbildung keine weiterführende Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme begonnen haben.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erweiterung von AMS Angeboten und Pilotprojekte
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Bedarfsgerechter Ausbau der überbetrieblichen Lehrausbildung, des Programms Kompetenz mit System und spezifischer betrieblicher Lehrstellenförderungen durch das AMS.
Initiierung neuer innovativer und niederschwelliger arbeitsmarkt- und bildungspolitischer Angebote zur Heranführung systemferner Jugendlicher an das (Aus-)Bildungssystem.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie wissenschaftliche Begleitung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Erziehungsberechtigte, die betroffenen Jugendlichen und relevante Institutionen wie zB das Schulsystem werden über das Ausbildungspflichtgesetz und die damit verbundenen Angebote informiert. Damit wird auch ein wichtiger Beitrag zur Bewusstseinsbildung der Problematik frühzeitiger (Aus-)Bildungsabbrüche geleistet (präventive Wirkung).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
In der wissenschaftlichen Begleitung zur Implementierung der Ausbildungspflicht wird im Hauptszenario zur Berechnung der makroökonomischen Effekte davon ausgegangen, dass jährlich rund 3.000 Jugendliche zusätzlich einen Abschluss auf der Sekundarstufe II erhalten (= 50 % des berechneten Platzbedarfs in der AB18). Das konservativ gerechnete Szenario führt rechnerisch nach 10 Jahren zu einer Steigerung des BIP um 110 Mio. Euro – längerfristig deutlich mehr. Bei den Sozialversicherungsabgaben wäre dabei ein Anstieg um 200 Mio. Euro zu erwarten. (Studie: https://irihs.ihs.ac.at/id/eprint/5174/ )
Erträge errechnen sich aus den zusätzlich eingenommenen Steuern und AlV-Leistungen aus durch die Ausbildungspflicht zusätzlich entstandenen Beschäftigungsverhältnisse.
Der dargestellte Personalaufwand wurde für zusätzliches Personal im Bildungsbereich eingerechnet und aus Mitteln der UG 30 abgedeckt. Durch die Einberechnung dieser Mittel entsteht eine Differenz zwischen den jährlich zur Verfügung gestellten Mitteln aus der UG 20 und den insgesamt aufgewendeten Summen.
Der betriebliche Sachaufwand wurde für Supportleistungen zur Umsetzung der Ausbildungspflicht auf Grundlage von Werkverträgen eingesetzt.
Die Werkleistungen werden aus der Summe der jährlichen Gesamtaufwendungen des AMS und des SMS zur Umsetzung ausbildungspflichtbezogener Angebote aus den zusätzlichen Mitteln der UG 20 zusammengesetzt.
Negative Transferaufwendungen stellen zusätzliche Einnahmen für AlV-Leistungen (inkl. Sozialversicherung) für durch die Ausbildungspflicht höherqualifiziertes Personal am Übergang in Beschäftigung dar.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Entscheidungsprozesse und -gremien
Das Geschlechterverhältnis der Steuerungsgruppe der AusBildung bis 18 beträgt laut aktueller Liste der nominierten Personen 16 Frauen gegenüber 10 Männern. In der Liste der nominierten Personen für den Beirat der AusBildung bis 18 werden inklusive der stellvertretenden Personen 11 Frauen und 4 Männer geführt.
Subdimension(en)
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung zur Implementierung der Ausbildungspflicht wurde mit einer makroökonomischen Modellberechnung u.a. der quantitative Nutzen der Auswirkungen auf Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Löhne, das Bruttoinlandsprodukt sowie die öffentlichen Finanzen analysiert. Laut den Berechnungsergebnissen ergibt sich bereits 10 Jahre nach Einführung der Ausbildungspflicht ein makroökonomischer Return on Investment im Ausmaß von € 110 Millionen jährlich.
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
- Sicherung der Zukunft junger Menschen in mittelfristiger Perspektive
Die Anzahl der 15-17-jährigen FABA in Österreich ist seit dem Jahr 2016 rückläufig (2016: 22.614; 2017: 19.774; 2018: 18.078; 2019: 17.493). Letztverfügbare Werte aus dem Jahr 2019 aus Datenwürfeln der Bundesanstalt Statistik Österreich – Stand Februar 2022.
Die Anzahl der 15-17-jährigen Jugendlichen, die weder erwerbstätig noch in Ausbildung sind, ist in Österreich seit 2016 rückläufig (2016: 20.810; 2017: 17.676; 2018: 16.019; 2019: 15.347). Letztverfügbare Werte aus dem Jahr 2019 aus Datenwürfeln der Bundesanstalt Statistik Österreich – Stand Februar 2022.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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