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Vorhaben

Sonderrichtlinie "INCOMING"

2021
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -10.300

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Stipendienprogramme des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sollen die Universitäten und Fachhochschulen bei dieser Ausbildungsaufgabe unterstützen, indem sie das Knüpfen internationaler wissenschaftlicher Kontakte und das Aufbauen von nachhaltigen Forschungsnetzwerken erleichtern. An diesem Ziel orientieren sich die Incoming-Stipendien des BMBWF.

Die Bandbreite der Incoming-Stipendienprogramme soll einerseits für ausländische Studierende einen niederschwelligen frühen Erstkontakt mit der österreichischen Universitäts- und Fachhochschullandschaft ermöglichen und andererseits für ausländische Wissenschafterinnen und Wissenschafter den Anreiz bieten, mit ihren Kolleginnen und Kollegen an den österreichischen Universitäten und Fachhochschulen Kooperationen anzubahnen, sie in ihre bestehenden wissenschaftlichen Netzwerke einzubeziehen bzw. mit ihnen neue Netzwerke zu initiieren.

Bei dieser Strukturierung der Incoming-Stipendienprogramme hat man als Ziel vor Augen, auf allen universitären Karriereebenen die „besten Köpfe“ für einen Studien- bzw. Forschungsaufenthalt in Österreich zu gewinnen. Mit den Incoming-Stipendien soll auch sichergestellt werden, dass qualifizierte ausländische Studierende, Graduierte, Doktoratsstudierende, Wissenschafterinnen und Wissenschafter auch dann (einen begrenzten Zeitraum) nach Österreich kommen können, wenn ihr Herkunftsland keine oder nur wenige Stipendien zur Verfügung stellen kann oder allenfalls die dortigen Stipendien in der Höhe nicht ausreichen, den Aufenthalt in Österreich zu finanzieren. Zudem spielen speziell für Österreich relevante Themenfelder (wie österreichische Literatur, österreichische Geschichte etc.) in den Stipendienprogrammen anderer Länder naturgemäß keine zentrale Rolle bei der Mittelvergabe.

Die Incoming-Stipendienprogramme des BMBWF eröffnen weiters Kontakte und damit Möglichkeiten für Studierende, Graduierte, Doktoratsstudierende, Wissenschafterinnen und Wissenschafter österreichischer Fachhochschulen und Universitäten, im Ausland studieren und forschen zu können. Sie sind somit im Sinne der Gegenseitigkeit ein wichtiges Instrumentarium bei der Unterstützung der Internationalisierungsbemühungen der österreichischen Universitäten und Fachhochschulen.

Die Vergabe der Fördermittel soll den Vorgaben der ARR 2014 entsprechen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Durch eine kontinuierliche Verbesserung der Rahmenbedingungen soll die studentische Mobilität noch besser ausgebaut werden. Das gegenständliche Vorhaben unterstützt dahingehend das aktuelle Regierungsprogramm 2020-2024 mit der Schwerpunktsetzung Bildungsexport und Internationalisierung, insbesondere hinsichtlich
– Stärkung Österreichs als attraktiver Standort für internationale Studierende und Wissenschafter/innen; verbesserte Kooperation der österreichischen Vertretungsbehörden mit der Fremdenrechtsbehörde und den wissenschaftlichen Einrichtungen.
– Weiterentwicklung der Stipendienprogramme des Österreichischen Austauschdienstes (OeAD), um hochqualifizierte PhD-Studierende nach Österreich zu holen (v. a. im Bereich MINT)
Darüber hinaus trägt das Vorhaben im Sinne der SDG-Nachhaltigkeitsziele zum Unterziel 4.3 (Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten) bei und dementsprechend zu den Kernelementen der „Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Beibehaltung der Anzahl der Incoming-Studierenden

Beschreibung des Ziels

Als Wissenschaftsstandort wird Österreich im Ausland aus zwei Gründen wahrgenommen: erstens wegen der Qualität der Forschungsinfrastruktur und zweitens wegen der wissenschaftlichen Reputation der hier lehrenden und forschenden Personen. Ausländische Studierende und Wissenschafterinnen und Wissenschafter kommen aus einem der beiden Gründe nach Österreich. Bei hochqualifizierten Incoming-Stipendiatinnen und -Stipendiaten – eine hohe Qualifikation soll durch den Auswahlprozess gewährleistet werden – deckt sich die Stipendienvergabe mit den Interessen der gastgebenden österreichischen Forschungseinrichtungen. Gerade hochqualifizierte Stipendiatinnen und Stipendiaten stellen im Sinne der „Internationalisation at home“ eine wichtige Bereicherung der wissenschaftlichen Arbeit in der jeweiligen österreichischen Forschungseinrichtung dar und tragen wesentlich zur Weiterentwicklung und zu einer positiven Wahrnehmung Österreichs als Wissenschaftsstandort bei. Darüber hinaus soll der Studien- bzw. Forschungsaufenthalt in Österreich auch eine nachhaltige Kontaktanbahnung darstellen, sodass eine weitere Zusammenarbeit mit österreichischen (Wissenschafts)Institutionen im zukünftigen Karriereverlauf der Stipendiatinnen und Stipendiaten begünstigt wird. In der Wissenschaft werden Spitzenleistungen nur im weltweiten Wettbewerb erzielt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der Incoming Mobilitäten [Anzahl]

Istwert

329

Anzahl

Zielzustand

155

Anzahl

Datenquelle: OeAD Datawarehouse


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Vergabe von Stipendien für ausländische Studierende, Graduierte, Doktoratsstudierende, Wissenschafterinnen und Wissenschafter

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Erlassung einer Sonderrichtlinie zur Vergabe von INCOMING-Stipendien
Erlassung von zielgruppenspezifischen Stipendienausschreibungen
Monitoring des Auswahlverfahrens mit Blick auf die Einhaltung der Regeln
Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel
Evaluierung der Programme und Abläufe

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2021
2017
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-10.300

Tsd. Euro

Plan

-9.067

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

240

Tsd. Euro

Plan

240

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

9.373

Tsd. Euro

Plan

8.140

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

687

Tsd. Euro

Plan

687

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

10.300

Tsd. Euro

Plan

9.067

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.725

Tsd. Euro

Plan

-1.806

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

46

Tsd. Euro

Plan

46

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.547

Tsd. Euro

Plan

1.628

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

132

Tsd. Euro

Plan

132

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.725

Tsd. Euro

Plan

1.806

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.313

Tsd. Euro

Plan

-1.810

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

47

Tsd. Euro

Plan

47

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.131

Tsd. Euro

Plan

1.628

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

135

Tsd. Euro

Plan

135

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.313

Tsd. Euro

Plan

1.810

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.585

Tsd. Euro

Plan

-1.813

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

48

Tsd. Euro

Plan

48

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.400

Tsd. Euro

Plan

1.628

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

137

Tsd. Euro

Plan

137

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.585

Tsd. Euro

Plan

1.813

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.484

Tsd. Euro

Plan

-1.817

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

49

Tsd. Euro

Plan

49

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.295

Tsd. Euro

Plan

1.628

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

140

Tsd. Euro

Plan

140

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.484

Tsd. Euro

Plan

1.817

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.193

Tsd. Euro

Plan

-1.821

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

50

Tsd. Euro

Plan

50

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.000

Tsd. Euro

Plan

1.628

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

143

Tsd. Euro

Plan

143

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.193

Tsd. Euro

Plan

1.821

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit gleichbleibendem Transferaufwand gerechnet. Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind finanzielle Auswirkungen im Jahr 2020 eingetreten. In den Jahren 2018, 2019 und 2021 wurde der Transferaufwand auf Grund einer hohen Zahl an gut qualifizierten Bewerber/innen erreicht und teilweise sogar überschritten.

Gesamtbeurteilung

Das Förderungsprogramm Incoming unterstützt das Verknüpfen von internationalen wissenschaftlichen Kontakten und das Aufbauen von nachhaltigen Forschungsnetzwerken für nationale und internationale Studierende. Der Forschungsaufenthalt ist ein wichtiger Faktor, der die weitere akademische Karriere bzw. den beruflichen Weg überaus positiv beeinflusst. Durch die internationalen Kontakte ergaben sich Folgeprojekte auf institutioneller Ebene, von den Fördernehmer/innen selbst initiiert und etabliert.
Stipendiat/inn/en profitieren von wichtigen Kompetenzgewinnen in den Disziplinen sowie von einem Wissenstransfer, wovon auch die Heimatuniversität profitiert.

Folgende Incoming-Stipendien werden vom BMBWF gefördert:
Die „Ernst Mach-Stipendien“ sind Angebote an Studierende und Lehrende ausländischer Universitäten, einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Österreich zu absolvieren. Das „Ernst Mach-Stipendium weltweit“ richtet sich dabei an junge Forschende und Universitätslehrende aller Fachrichtungen, die außerhalb Österreichs studieren oder forschen und ein Forschungsprojekt in Österreich durchführen möchten. Ernst Mach-Stipendien können auch für Undergraduates und Graduates (Bachelor- und Masterstudierende) zum Studium an einer österreichischen Fachhochschule gewährt werden. Im Rahmen des ASEA-UNINET, wozu Länder wie Indonesien, Malaysia, Thailand, Vietnam und die Philippinen zählen, ermöglicht es das ASEA-European Academic University Network, dass Stipendien für Aufenthalte in Österreich vergeben werden. Ebenso werden im Rahmen des Eurasia-Pacific Uninet (EPU) Aufenthalte in Österreich für Studierende und Forschende unterstützt.
Das „Ernst Mach-Nachbetreuungsstipendium“ wird speziell für ehemalige Fördernehmer/innen aus außereuropäischen Entwicklungsländern angeboten.
Die „Franz Werfel-Stipendien“ werden für junge Universitätslehrende der Germanistik mit Schwerpunkt in der österreichischen Literatur angeboten, und „Richard Plaschka-Stipendien“ stehen insbesondere Forschenden in historischen Wissenschaften mit einem Schwerpunkt in österreichischer Geschichte zur Verfügung.
Österreich ist als Zielland für Studium und Forschung hoch angesehen, es gibt eine hohe Zahl an gut qualifizierten Bewerber/innen, das betrifft insbesondere die Fachbereiche GEWI, NAWI, SOWI und TECH. Hinsichtlich Bildungsebene sind zwei Drittel der Incoming-Studierenden Doktoratsstudierende. Vor allem aus den Hauptherkunftsländer: Argentinien, Brasilien, China, Indonesien, Mexiko, Slowakei, Thailand, Tschechien, Ungarn, USA sowie Vietnam konnten Incoming-Studierende verzeichnet werden. Vorzugsweise betreffend die Hauptzielinstitutionen in Österreich die BOKU, TU-Wien, Universität Graz und Universität Wien sowie die Fachhochschulen.

Selbst durch die Coronakrise war die internationale Mobilität ungebrochen, dort wo sie möglich war, wurde sie durchgeführt.
Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie im Rahmen des Auslandsaufenthalts waren:
– Verschiebung des Aufenthaltes
– Einschränkungen bei Nutzung der Infrastruktur
– physische Zusammenarbeit eingeschränkt
– Projekte und Veranstaltungen wurden ausgesetzt
– Ungewissheit bzgl. Rückreisemöglichkeiten
– man musste das Gastland temporär verlassen
– es gab spezielle Gesundheitsmaßnahmen
– Datensammlungen waren nur online möglich

Die Förderung von grenzüberschreitender, physischer Mobilität und die daraus entstehenden persönlichen Kontakte stellen eine wichtige und wertvolle fachliche sowie persönliche Bereicherung dar. Dies steht im Mittelpunkt der Förderprogramme. Die Firma WPZ Research GmbH wurde mit einer Evaluierung des persönlichen Mehrwertes der Stipendienprogramme des BMBWF für die einzelnen Stipendiat/inn/en beauftragt.


Verbesserungspotentiale

1. Bewerbung der Programme: Die meisten Fördernehmenden berichteten, dass sie nur durch eine bereits bestehende Verbindung zu Österreich (über die Förderungsnehmenden selbst oder eine/n Professor/in) auf das Programm aufmerksam wurden. Es wäre wichtig, dass die Programme in den International Offices der Hochschulen bekannt sind und entsprechend beworben werden. In klassischen Herkunftsländern (die aus der quantitativen Studie hervorgehen) könnte dies z. B. über die österreichischen Botschaften oder eine direkte Ansprache der Universitäten passieren.

2. Überarbeitung des Bewerbungsprozesses: Es ist ein noch stärkerer Fokus auf akademische Exzellenz und Passgenauigkeit für Forschende weltweit zu legen, sodass die Programme auch für hochqualifizierte Wissenschaftler/innen aus Nordamerika und Westeuropa attraktiv sind. Eine Plattform am technisch neuesten Stand ist hierfür ebenso relevant wie vielleicht auch der Hinweis, dass Empfehlungsschreiben von Professor/inn/en nicht über die Bewerbenden eingereicht werden müssen.

3. Stipendiendauer: Die Stipendiendauer (insb. Ernst Mach) wird von vielen Teilnehmenden als zu kurz beschrieben. Vor allem PhD-Studierenden ist es meistens nicht möglich, nach 3 Jahren fertig zu sein. Auch Postdocs empfinden die 9 Monate als zu kurz. Eine niederschwellige und unkomplizierte Möglichkeit zur Verlängerung sollte angeboten werden, nicht zuletzt um die Gefahr zu vermeiden, dass Forschungsprojekte nicht adäquat abgeschlossen werden können.

4. Nachbetreuung und Nachhaltigkeit des Forschungsaufenthalts: Franz Werfel- und Richard Plaschka-Stipendiat/innen können im Rahmen der Nachbetreuung über mehrere Jahre hinweg immer wieder für ein Monat nach Österreich kommen, das wird von allen Befragten als extrem wichtig und wertvoll beschrieben. Denn: Während des eigentlichen Aufenthalts konzentriert man sich eher auf die eigene Forschung, erst im Rahmen der Nachbetreuung sind Networking und dgl. möglich. Dadurch entfalten die Aufenthalte mehr Impact, es entstehen weitere Forschungskooperationen etc. Die Nachbetreuung sollte auf jeden Fall beibehalten werden, evtl. auch in den anderen Programmen angedacht werden. Auch Follow-up-Aufenthalte sollten aktiv angeboten werden (bei Ernst Mach wird diese Option bereits für außereuropäische Entwicklungsländer angeboten, und Aktivitäten, welche die Vernetzung der Programm-Alumni begünstigen (z. B. Konferenzorganisationen und dgl.) sollten niederschwellig finanziell unterstützt werden. In Summe kann davon ausgegangen werden, dass jegliche Form der Nachbetreuung positive Folgewirkungen des Aufenthalts verstärkt bzw. den Impact vergrößert.

5. Attraktivität der Programme steigern und wissenschaftliche Exzellenz fördern: Damit die Programme sich als Exzellenzprogramme profilieren und mit vergleichbaren internationalen Programmen mithalten können, sollten a) die Stipendienhöhe und b) das Umfeld, das den Teilnehmenden geboten wird, angepasst werden. Nach Angaben von Fördernehmenden ist die Stipendienhöhe in vergleichbaren Programmen in Deutschland teilweise um das 2-4-fache höher. Für Bewerber/innen, die von sehr weit her anreisen, sollten ab einer gewissen Aufenthaltsdauer auch zwischendurch Möglichkeiten zu einer Hin- und Rückreise ins Herkunftsland geboten werden. Auch Material- und andere Reisekosten sollten an reale Bedingungen angepasst werden. Bezüglich Umfeld ist ferner zu bedenken, dass ein aus Kostengründen erforderliches Leben im Studierendenheim für viele etablierte Forschende ein massiver Rückschritt ist, der sich nicht nur auf das persönliche Wohlbefinden, sondern auch auf die Forschungsarbeit (z. B. durch Lärmbelästigung) negativ auswirken kann. Des Weiteren muss gewährleistet werden, dass die Fördernehmenden Zugang zur relevanten Infrastruktur (z. B. Bibliotheken, Archiven) während ihres gesamten Aufenthalts haben; ein spezielles Problem während der COVID-19-Pandemie.

6. Die Anpassung der Stipendienhöhe sowie des gebotenen Umfelds ist auch im Sinne der Inklusivität der Programme notwendig. Personen, die nicht genügend Eigenmittel aufbringen können oder ggf. den Aufenthalt mit ihrer Familie antreten, können ansonsten von der Teilnahmemöglichkeit ausgeschlossen werden. Ebenso im Sinne der Inklusivität sollte die Flexibilität der Programme in jeder Hinsicht beibehalten werden (wie bereits festgehalten ist dies ein ganz wichtiges Alleinstellungsmerkmal der BMBWF-Förderungsprogramme). So wirkt z. B. die Bedingung, dass PhD-Studierende bei den Werfel- und Plaschka-Stipendien bereits einen Arbeitsvertrag mit der Herkunftsuniversität haben müssen, eher einschränkend.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen