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Vorhaben

Sonderrichtlinie "Programmstipendien"

2021
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -8.189

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Studierende, Graduierte, Postgraduierte, Doktoratsstudierende und Wissenschafterinnen bzw. Wissenschafter wollen zur (Weiter-)Qualifizierung, zum Aufbau von Netzwerken, zum Spracherwerb, zum Kennenlernen anderer Kulturen und Universitäten sowie zum Erleben anderer wissenschaftlicher Herangehensweisen beim Lösen neuer Aufgaben und Probleme im Rahmen ihres Studiums oder ihrer wissenschaftlichen Arbeit ins Ausland gehen. Das trifft sich – wenn die Personen über eine hohe Qualifikation verfügen – mit den Interessen der Zielländer. Strukturierter Austausch ist somit für die Weiterentwicklung und Wahrnehmung Österreichs als Wissenschaftsstandort von großer Bedeutung.
Im Rahmen von Programmstipendien wird der Austausch in beide Richtungen organisiert und somit kann die Wirkung verstärkt werden. Damit sollen der wissenschaftliche Austausch auf allen Ebenen (= Brain circulation) gefördert und auf staatlicher Ebene klare Schwerpunkte gesetzt werden. Die gemeinschaftliche Finanzierung ist Ausdruck der gemeinsamen, staatlichen Schwerpunktsetzungen. Gemeinschaftliche Finanzierung bedeutet, dass zwischen den Vertragsparteien festgelegt wird, wer welche Kosten trägt. In der Regel trägt die entsendende Seite die Reisekosten und die empfangende Seite die Aufenthaltskosten.

Die Vergabe der Fördermittel wird den Vorgaben der ARR 2014 entsprechen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das gegenständliche Vorhaben trägt zur FTI-Strategie 2030 bei und lässt sich dem Handlungsfeld 1 (Zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und den FTI-Standort Österreich stärken) sowie dem Handlungsfeld 3 (Auf Wissen, Talente und Fertigkeiten setzen) zuordnen. Die Umsetzung der FTI-Strategie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG), mittels welchem die Bundesregierung alle drei Jahre einen Pakt für Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Pakt) beschließt. Gemäß FTI-Pakt 2021-2023 sind eine auf Internationalität ausgerichtete Lehre und Forschung wesentliche Eckpfeiler für wissenschaftliche Exzellenz und Voraussetzung für eine erfolgreiche Positionierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Verstärkte Internationalisierung ist der Schlüssel zum Erfolg, um sich in Zukunft als Hochschulstandort Österreich global zunehmend sichtbarer zu positionieren. In diesem Sinne lässt sich das Vorhaben zu folgenden strategischen Scherpunkten bzw. Maßnahmen zur Zielerreichung gemäß FTI-Pakt 2021-2023 zuordnen:
1.1.3. Internationalisierung fördern und strategisch ausrichten
1.3.1. Humanressourcen entwickeln und fördern
1.3.2. Internationale Perspektiven von forschenden und Studierenden unterstützen
Darüber hinaus trägt das Vorhaben im Sinne der SDG-Nachhaltigkeitsziele zum Unterziel 4.3 (Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten) bei und dementsprechend zu den Kernelementen der „Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Wechselseitiger Austausch zwischen Universitäten, Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen zum beiderseitigen Nutzen

Beschreibung des Ziels

Die engen wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Verflechtungen mit bestimmten Ländern legen besonders intensive wissenschaftliche Kooperationen nahe. Mittels Programmstipendien werden die erforderlichen Rahmenbedingungen für den Austausch von Studierenden, Graduierten, Postgraduierten, Doktoratsstudierenden, Wissenschafterinnen und Wissenschaftern geschaffen. Das ist ein zentrales Anliegen und für die Weiterentwicklung und Wahrnehmung Österreichs als Wissenschaftsstandort von großer Bedeutung. Diese Stipendien haben gemeinsam, dass Studierende, Graduierte, Postgraduierte, Doktoratsstudierende, Wissenschafterinnen und Wissenschafter aus dem Ausland nach Österreich kommen und gleichzeitig im Austausch österreichische Studierende, Graduierte, Postgraduierte, Doktoratsstudierende, Wissenschafterinnen und Wissenschafter ins Ausland gehen können.
Hierzu sind bilaterale, multilaterale Verträge oder Abkommen vorhanden.
Programmstipendien zeichnen sich auch durch ihren größeren Umfang und ihre für beide Seiten wissenschaftlich bereichernde (=wissenschaftlichen Gewinn bringende) Ausrichtung aus.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der österreichischen Personen, die als Begünstigte an den Programmen teilnehmen [Anzahl]

Istwert

39

Anzahl

Zielzustand

96

Anzahl

Datenquelle: Datawarehouse/OeAD (Stand 31.12.2021)

Anzahl der ausländischen Personen, die als Begünstigte an den Programmen teilnehmen [Anzahl]

Istwert

489

Anzahl

Zielzustand

863

Anzahl

Datenquelle: Datawarehouse/OeAD (Stand 31.12.2021)

Anzahl der teilnehmenden Universitäten und Fachhochschulen in Österreich [Anzahl]

Istwert

419

Anzahl

Zielzustand

950

Anzahl

Datenquelle: Datawarehouse/OeAD (Stand 31.12.2021)

Prozentsatz der Outgoings im Verhältnis zu den Incomings [Verhältnis]

Istwert

39

Verhältnis

Zielzustand

480

Verhältnis

Datenquelle: Datawarehouse/OeAD (Stand 31.12.2021)

Meilenstein 1: Internationalisierung der österreichischen Universitäten durch Förderung der in- und ausländischen Studierenden

Ausgangszustand 2016:

Gegenseitigen Nutzen gesamtheitlich darstellen durch Erhebung der Zahl aller an den Programmen in den teilnehmenden Ländern beteiligten Personen

Zielzustand 2021:

Zahl aller an den Programmen in den teilnehmenden Ländern beteiligten Personen liegt vor

Istzustand 2021:

528

Datenquelle:
Datawarehouse/OeAD

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Stärkung des Wissenschaftsstandorts Österreich

Ausgangszustand 2016:

Erhebung der Zahl der österreichischen Koordinatoren und Koordinatorinnen der genehmigten Stipendienpakete im Rahmen derer die geförderten Einzelmobilitäten erfolgen

Zielzustand 2021:

Zahl er Koordinatoren und Koordinatorinnen aller genehmigten Stipendienpakete im Rahmen derer die geförderten Einzelmobilitäten erfolgen liegt nach Programmen aufgeschlüsselt vor

Istzustand 2021:

14

Datenquelle:
Datawarehouse/OeAD

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 3: Intensivierung der Kooperationen mittels gemeinsamer Projekte

Ausgangszustand 2016:

Erhebung der Zahl der genehmigten Stipendienpakete im Rahmen derer die geförderten Einzelmobilitäten erfolgen

Zielzustand 2021:

Zahl aller genehmigten Stipendienpakete im Rahmen derer die geförderten Einzelmobilitäten erfolgen liegt nach Programmen aufgeschlüsselt vor

Istzustand 2021:

65

Datenquelle:
Datawarehouse/OAeD

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Vergabe von Stipendien für Studierende, Graduierte, Postgraduierte, Doktoratsstudierende, Wissenschafterinnen und Wissenschafter

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Erlassung einer Sonderrichtlinie zur Vergabe von Programm-Stipendien
Erlassung von zielgruppenspezifischen Stipendienausschreibungen
Monitoring des Auswahlverfahrens mit Blick auf die Einhaltung der Regeln
Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel
Evaluierung der Programme und Abläufe

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2021
2017
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-8.189

Tsd. Euro

Plan

-11.267

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

342

Tsd. Euro

Plan

342

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

6.867

Tsd. Euro

Plan

9.945

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

980

Tsd. Euro

Plan

980

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.189

Tsd. Euro

Plan

11.267

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.896

Tsd. Euro

Plan

-2.243

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

66

Tsd. Euro

Plan

66

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.642

Tsd. Euro

Plan

1.989

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

188

Tsd. Euro

Plan

188

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.896

Tsd. Euro

Plan

2.243

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.022

Tsd. Euro

Plan

-2.248

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

67

Tsd. Euro

Plan

67

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.763

Tsd. Euro

Plan

1.989

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

192

Tsd. Euro

Plan

192

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.022

Tsd. Euro

Plan

2.248

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.070

Tsd. Euro

Plan

-2.253

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

68

Tsd. Euro

Plan

68

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.806

Tsd. Euro

Plan

1.989

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

196

Tsd. Euro

Plan

196

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.070

Tsd. Euro

Plan

2.253

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-797

Tsd. Euro

Plan

-2.259

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

70

Tsd. Euro

Plan

70

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

527

Tsd. Euro

Plan

1.989

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

200

Tsd. Euro

Plan

200

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

797

Tsd. Euro

Plan

2.259

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.404

Tsd. Euro

Plan

-2.264

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

71

Tsd. Euro

Plan

71

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.129

Tsd. Euro

Plan

1.989

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

204

Tsd. Euro

Plan

204

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.404

Tsd. Euro

Plan

2.264

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

In den Jahren 2020 und 2021 sind Corona-bedingt die Planwerte im Vergleich zu den Vorjahren wesentlich unterschritten worden.
In den Jahren 2017-2019 wurden nicht alle geplanten Projekte umgesetzt.

Gesamtbeurteilung

Die Programmstipendien bieten die erforderlichen Rahmenbedingungen für den Austausch von Studierenden, Graduierten, Postgraduierten, Doktoratsstudierenden und Wissenschafter/innen. Wissenstransfer und Vernetzung spielen hier eine ebenso bedeutende Rolle wie Auslandserfahrung und wechselseitiges Verständnis für andere Kulturen, Gesellschaften, Sprachen und politische Systeme. Das ist für die Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandortes Österreich und Wahrnehmung desselben von zentraler Bedeutung.
Durch die Programmstipendien soll die Intensität des Austausches erhöht und durch die Mobilität auch institutionelle Verbindungen gestärkt werden bzw. neue entstehen.
Die Internationalisierung der österreichischen Universitäten wird durch die Förderung der in- und ausländischen Studierenden ausgebaut. So sind Netzwerke, die von österreichischen Koordinator/inn/en ins Leben gerufen und betreut werden oder gemeinsam mit den Partnerländern abgewickelte Projekte wichtige Bestandteile dieser Programmschiene. Neben der Anzahl der teilnehmenden Personen und Institutionen, geht es hier vornehmlich um die Sichtbarkeit des Wissenschaftsstandortes Österreich und die Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs.
Mit CEEPUS und den Aktionen Österreich-Ungarn, Österreich-Tschechien und Österreich-Slowakei werden die universitären Beziehungen zu den Nachbarstaaten sowie Ländern aus Ost-, Mittel- und Südosteuropa gestärkt. Hier ist besonders positiv hervorzuheben, dass sich neben den Geisteswissenschaften auch die MINT-Fächer hoher Beliebtheit erfreuen.

Auch wenn natürlich aufgrund der COVID-19 Krise im Jahr 2021 Einbrüche der Stipendienzahlen zu verzeichnen sind, so haben die Programmstipendien doch das Ziel des wechselseitigen Austausches zwischen Universitäten, Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen zum beiderseitigen Nutzen überwiegend erreicht!

Zur regionalen Verteilung 2017/18: etwa 50 % der unter Kennzahl 4 genannten Einrichtungen haben ihren Sitz in Wien und etwa 25 % in der Steiermark.

Die Förderung von grenzüberschreitender, physischer Mobilität und die daraus entstehenden persönlichen Kontakte stellen eine wichtige und wertvolle fachliche sowie persönliche Bereicherung dar. Dies steht im Mittelpunkt der Förderprogramme. Die Firma WPZ Research GmbH wurde mit einer Evaluierung des persönlichen Mehrwertes der Stipendienprogramme des BMBWF für die einzelnen Stipendiat/inn/en beauftragt.


Verbesserungspotentiale

1. Bewerbung der Programme: Die meisten Fördernehmenden (Ausnahme CEEPUS) berichteten, dass sie nur durch eine bereits bestehende Verbindung zu Österreich (über die Förderungsnehmenden selbst oder eine/n Professor/in) auf das Programm aufmerksam wurden. Es wäre wichtig, dass die Programme in den International Offices der Hochschulen bekannt sind und entsprechend beworben werden. In den Herkunftsländern (die aus der quantitativen Studie hervorgehen) könnte dies z. B. über die österreichischen Botschaften oder eine direkte Ansprache der Universitäten passieren.

2. Überarbeitung des Bewerbungsprozesses: Es ist ein noch stärkerer Fokus auf akademische Exzellenz und Passgenauigkeit für Forschende weltweit zu legen, sodass die Programme auch für hochqualifizierte Wissenschafter/innen aus Nordamerika und Westeuropa attraktiv sind. Eine Plattform am technisch neuesten Stand ist hierfür ebenso relevant wie der Hinweis, dass Empfehlungsschreiben von Professor/inn/en nicht über die Bewerbenden eingereicht werden müssen.

3. Nachbetreuung und Nachhaltigkeit des Forschungsaufenthalts: Während des eigentlichen Aufenthalts konzentriert man sich eher auf die eigene Forschung, erst im Rahmen der Nachbetreuung sind Networking und dgl. möglich. Dadurch entfalten die Aufenthalte mehr Impact, es entstehen weitere Forschungskooperationen etc. Eine Nachbetreuung sollte auf jeden Fall angedacht werden. Auch Follow-up-Aufenthalte sollten aktiv angeboten werden (bei Ernst Mach wird diese Option bereits angeboten), und Aktivitäten, welche die Vernetzung der Programm-Alumni begünstigen (z.B. Konferenzorganisationen und dgl.) sollten niederschwellig finanziell unterstützt werden. In Summe kann davon ausgegangen werden, dass jegliche Form der Nachbetreuung positive Folgewirkungen des Aufenthalts verstärkt bzw. den Impact vergrößert.

5. Attraktivität der Programme steigern und wissenschaftliche Exzellenz fördern: Damit die Programme sich als Exzellenzprogramme profilieren und mit vergleichbaren internationalen Programmen mithalten können, sollten a) die Stipendienhöhe und b) das Umfeld, das den Teilnehmenden geboten wird, angepasst werden. Nach Angaben von Fördernehmenden ist die Stipendienhöhe in vergleichbaren Programmen in Deutschland teilweise um das 2-4-fache höher. Auch Material- und andere Reisekosten sollten an reale Bedingungen angepasst werden. Bezüglich Umfeld ist ferner zu bedenken, dass ein aus Kostengründen erforderliches Leben im Studierendenheim für viele etablierte Forschende ein massiver Rückschritt ist, der sich nicht nur auf das persönliche Wohlbefinden, sondern auch auf die Forschungsarbeit (z. B. durch Lärmbelästigung) negativ auswirken kann. Des Weiteren muss gewährleistet werden, dass die Fördernehmenden Zugang zur relevanten Infrastruktur (z. B. Bibliotheken, Archiven) während ihres gesamten Aufenthalts haben; ein spezielles Problem während der COVID-19-Pandemie.

6. Die Anpassung der Stipendienhöhe sowie des gebotenen Umfelds ist auch im Sinne der Inklusivität der Programme notwendig. Personen, die nicht über genügend Eigenmittel verfügen, könnten ansonsten von der Teilnahmemöglichkeit ausgeschlossen werden. Ebenso im Sinne der Inklusivität sollte die Flexibilität der Programme in jeder Hinsicht beibehalten werden (dies ist ein ganz wichtiges Alleinstellungsmerkmal der BMBWF-Förderungsprogramme).


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen