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Vorhaben

BÜNDELUNG: Novelle der Vermessungsverordnung 2016 gebündelt mit Novelle der Vermessungsgebührenverordnung 2016

BÜNDELUNG: Novelle der Vermessungsverordnung 2016 – VermV2016 und Novelle der Vermessungsgebührenverordnung 2016 – VermGebV2016

2022
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: 1.999

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Jährlich werden in Österreich rund 35.900 Anbringen mit Vermessungsurkunden (gebührenpflichtig sind davon rund 26.500) bei den örtlich zuständigen Vermessungsämtern eingereicht. Rund 5.500 weitere gebührenpflichtige Anbringen ohne Vermessungsurkunden (Grundstücksvereinigung) werden zusätzlich eingereicht.
Im bisherigen Verfahren wird das Anbringen auf elektronischem Weg übermittelt. Dafür wird ein Webformular auf www.bev.gv.at vom Einbringer verwendet. Dazu wählt der Einbringer den Typ des Anbringens (z.B. Antrag zur Planbescheinigung nach § 39 Vermessungsgesetz) aus, gibt allgemeine Informationen wie z.B. die Angaben zu Antragsteller, Planverfasser, Plangeschäftszahl etc. bekannt und stellt PDF-Dokumente (z.B. Vermessungsurkunden und weitere Beilagen) bzw. auch ein Koordinatenverzeichnis als CSV-Datei als Beilage zur Vermessungsurkunde bereit.
Die vom Einbringer eingegebenen Daten müssen bei der Übernahme der Daten in das Katasterführungssystem anhand der PDF-Dokumente manuell überprüft werden, die Daten aus übermittelten unstrukturierten PDF-Vermessungsurkunden müssen manuell entnommen und manuell in das Katasterführungssystem eingegeben werden. Zudem werden die Vermessungsurkunde und das CSV-Koordinatenverzeichnis formal und inhaltlich zueinander und gegenüber der Katastralmappe und den dazugehörigen Verzeichnissen auf Korrektheit und Konsistenz geprüft. Diese Prüfungen werden durch verschiedene Prüfwerkzeuge unterstützt, müssen jedoch manuell durchgeführt werden. Dies ist mit einem hohen personellen Aufwand verbunden und kann bei der Vielzahl der zu überprüfenden Datensätze auch dazu führen, dass einzelne Fehler unentdeckt bleiben. Es besteht keine Möglichkeit für den Einbringer wie auch für das Vermessungsamt die textuellen Datensätze automationsunterstützt zu prüfen.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Einbringer verwenden strukturierte Dokumente, um einen automatischen Datenfluss ohne Medienbrüche für textuelle Daten bei Verfahren der Vermessungsbehörde zu ermöglichen

Beschreibung des Ziels

Bei der Übermittlung von strukturierten Dokumenten im Format PDF mit Formularfeldern als Datenübertragungsformat werden die Daten vollautomatisch ausgelesen und für die Weiterverarbeitung bereitgestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass alle in den Dokumenten sichtbar enthaltenen Text-Daten mit jenen Daten ident sind, die in das elektronische Verfahren bei der Vermessungsbehörde und in Folge zum Grundbuch übertragen werden. Durch einen durchgängigen Datenfluss werden auch die Prüfverfahren im Vermessungsamt weiter automatisiert.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil strukturierter Dokumente bei der Einbringung [%]

Istwert

42

%

Zielzustand

80

%

Datenquelle: Katasterführungssystem des BEV

Ziel 2: Prozessbeschleunigung für Einbringer und verkürzte Bearbeitungsdauer in der Vermessungsbehörde durch unverbindliche Vorprüfung strukturierter Dokumente vor dem Einbringen und Reduktion der Anzahl von Verbesserungsaufträgen zur Korrektur an den Einbringer

Beschreibung des Ziels

Dem Einbringer wird die Möglichkeit geboten, strukturierte Dokumente vor dem Anbringen unverbindlich automationsunterstützt prüfen zu lassen. Mit dieser Option können zumindest „formale“ Fehler im Dokument identifiziert und vor dem Anbringen beseitigt werden. Damit ist eine Prozessbeschleunigung für den Einbringer verbunden, weiters wird die Bearbeitungsdauer bei der Vermessungsbehörde verkürzt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Nachgebesserte Anbringen [%]

Istwert

28,5

%

Zielzustand

29,0

%

Datenquelle: Katasterführungssystem des BEV


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gewährleistung eines durchgehenden Datenflusses (Projekt "Strukturierter Plan")

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die vom Einbringer manuell durchzuführenden Eingaben im Webformular auf www.bev.gv.at werden auf ein Minimum reduziert. Es müssen vom Einbringer nur mehr der Typ des Anbringens gewählt und die dazugehörigen strukturierten Dokumente bereitgestellt werden. Die übergebenen strukturierten Dokumente enthalten Formularfelder, die vom System automatisch ausgelesen und danach zur weiteren Verarbeitung dem Katasterführungssystem bereitgestellt werden. Dabei werden nur die textuellen Bestandteile des Dokumentes umfasst; bei Vermessungsurkunden werden grafische Bestandteile wie die Plandarstellung nicht für die automatische Weiterverarbeitung berücksichtigt.
Diese aus den strukturierten Dokumenten extrahierten Daten werden vom System automatisch auf Konsistenz geprüft. Eine weitere automatische Prüfung besteht aus dem Vergleich des Standes aus der Vermessungsurkunde mit dem Stand des Katasters. Die Prüfungsergebnisse werden als Reports sowohl dem Einbringer als auch dem Vermessungsamt automatisch elektronisch zugestellt.
Die Übernahme der Daten in das Katasterführungssystem erfolgt in einem durchgehend digitalen Datenfluss automationsunterstützt.
Durch diese Vorgangsweise des oben beschriebenen digitalisierten Prozessablaufes wird gewährleistet, dass bei der Übernahme der Daten des Anbringens weder manuelle textuelle Eingaben vom Einbringer noch vom Personal des Vermessungsamtes erfolgen müssen. Es wird dadurch die Fehleingabe von Daten bei der manuellen Bearbeitung verhindert.
Durch den reduzierten Arbeitsaufwand bei der Vermessungsbehörde können die Vermessungsgebühren für diese Anbringen um 30 % gesenkt werden. Dadurch wird auch ein Anreiz für die Verwendung von strukturierten Dokumenten geschaffen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Bereitstellung einer unverbindlichen Vorprüfung (Projekt "Strukturierter Plan")

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Den Einbringern von strukturierten Dokumenten wird die Möglichkeit geboten, die strukturierten Dokumente vor dem Anbringen bei der Vermessungsbehörde einer unverbindlichen Vorprüfung zu unterziehen. Die Prüfungsergebnisse werden als Report automatisch elektronisch zugestellt. Die Vorprüfung umfasst Konsistenzprüfungen des Dokumentes und bei Vermessungsurkunden auch einen Vergleich des Standes aus der Vermessungsurkunde mit dem Stand des Katasters.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2022
2018
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

1.999

Tsd. Euro

Plan

2.788

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-711

Tsd. Euro

Plan

-2.120

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-1.041

Tsd. Euro

Plan

-810

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-1.669

Tsd. Euro

Plan

-4.098

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-2.710

Tsd. Euro

Plan

-4.908

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-711

Tsd. Euro

Plan

-2.120

Tsd. Euro

Ergebnis

-128

Tsd. Euro

Plan

52

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-10

Tsd. Euro

Plan

-120

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

123

Tsd. Euro

Plan

48

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-5

Tsd. Euro

Plan

-220

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

118

Tsd. Euro

Plan

-172

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-10

Tsd. Euro

Plan

-120

Tsd. Euro

Ergebnis

-1

Tsd. Euro

Plan

241

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-36

Tsd. Euro

Plan

-240

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

45

Tsd. Euro

Plan

-32

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-80

Tsd. Euro

Plan

-449

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-35

Tsd. Euro

Plan

-481

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-36

Tsd. Euro

Plan

-240

Tsd. Euro

Ergebnis

358

Tsd. Euro

Plan

694

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-135

Tsd. Euro

Plan

-520

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-184

Tsd. Euro

Plan

-222

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-309

Tsd. Euro

Plan

-992

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-493

Tsd. Euro

Plan

-1.214

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-135

Tsd. Euro

Plan

-520

Tsd. Euro

Ergebnis

783

Tsd. Euro

Plan

851

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-226

Tsd. Euro

Plan

-600

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-442

Tsd. Euro

Plan

-284

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-567

Tsd. Euro

Plan

-1.167

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-1.009

Tsd. Euro

Plan

-1.451

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-226

Tsd. Euro

Plan

-600

Tsd. Euro

Ergebnis

987

Tsd. Euro

Plan

950

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-304

Tsd. Euro

Plan

-640

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-583

Tsd. Euro

Plan

-320

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-708

Tsd. Euro

Plan

-1.270

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-1.291

Tsd. Euro

Plan

-1.590

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-304

Tsd. Euro

Plan

-640

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Einbringung von Dokumenten in strukturierter Form für Verfahren bei den Vermessungsämtern ist keine gesetzliche Verpflichtung, sondern stellt eine alternative Möglichkeit für Planverfasser dar. Die geschaffene Möglichkeit wurde von den Planverfassern angenommen, wenn auch nicht so schnell und auch nicht in dem Umfang wie ursprünglich erwartet. Die Entwicklung läuft dennoch erfreulich konstant, aber eben zeitverzögert, was sich in den geschätzten finanziellen Auswirkungen widerspiegelt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Durch die Umsetzung der Maßnahme 1 (Gewährleistung eines durchgehenden Datenflusses bei der Verwendung von strukturierten Dokumenten) reduzierten sich wie ursprünglich abgeschätzt die personellen Aufwände der Planverfasser bei der Einbringung von Dokumenten in strukturierter Form um 0,4 h (= 24 Minuten) pro Geschäftsfall.
Im Jahr 2018 (ab Inkrafttreten der VO mit 1.10.2018) wurden 2 % der Anbringen in strukturierter Form eingebracht, im Jahr 2019 10 %, im Jahr 2020 24 %, im Jahr 2021 33 % und im Jahr 2022 42 %.

Vor Einführung der strukturierten Einbringung wurden für 32 % der Anbringen Verbesserungsaufträge an die Planverfasser aufgrund von Mängel übermittelt. Für die weiterhin unstrukturierten Einbringen ist dieser Prozentsatz der Verbesserungsaufträge mit 32,2 % im Jahr 2022 in etwa gleich geblieben. Bei den strukturierten Einbringen wurden 2022 28,5 % zur Verbesserung und Behebung von Mängel an die Planverfasser retourniert. Der Anteil der Verbesserungsaufträge konnte somit durch Umsetzung der Maßnahme 2 – (Bereitstellung einer Vorprüfung) um mehr als die angestrebten 10 % reduziert werden. Diese Reduktion der Verbesserungsaufträge führte folglich auch zu Kosteneinsparungen bei den Planverfassern.
Da die Anzahl der strukturierten Einbringen geringer ist als ursprünglich abgeschätzt, wurden die geplanten Einsparungen nicht in vollem Umfang erreicht.

Gesamtbeurteilung

Das gegenständliche Vorhaben ist Bestandteil der vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) genannten Maßnahmen zur Deregulierung und unterstützt die Zielsetzung einer durchgängigen und vollständigen Digitalisierung der Daten im Verfahrensprozess vom Einbringer zur Vermessungsbehörde. Mit der Novelle der Vermessungsverordnung und der Vermessungsgebührenverordnung wurde für Planverfasser im Vermessungsverfahren die Möglichkeit geschaffen, bei der Einbringung strukturierte Dokumente zu verwenden, um einen automatischen Datenfluss ohne Medienbrüche für textuelle Daten zu ermöglichen.
Strukturierte Dokumente sind Urkunden im PDF-Format, aus denen Text-Daten automatisiert entnommen werden können. Bei einem Anbringen mit strukturierten Dokumenten reduziert sich der Aufwand für den Einbringer, da er nur mehr den Typ des Antrages bzw. der Mitteilung (z.B. Antrag zur Planbescheinigung nach § 39 Vermessungsgesetz) auswählen und die Dokumente bereitstellen muss. Mit der strukturierten Einbringung entfällt für ihn die weitere manuelle Eingabe von allgemeinen Informationen wie z.B. Angaben zu Antragsteller, Planverfasser, Plangeschäftszahl etc., da diese in den strukturierten Dokumenten maschinell lesbar enthalten sind. Die strukturierten Dokumente können vor dem Einbringen außerdem unverbindlich automatisch vorgeprüft werden. Damit können Fehler vor der Einreichung identifiziert und beseitigt werden. Durch diese Vorprüfung können Vermessungsbefugte ihre Vermessungsurkunden einer Qualitätssicherung unterziehen. Mangelhafte Dokumente werden von der Vermessungsbehörde mit einem Verbesserungsauftrag an den Planverfasser retourniert und müssen nach der Behebung der Mängel erneut eingebracht werden.
Bei der Übernahme der strukturierten Daten in das Katasterführungssystem wird außerdem der Aufwand für die Vermessungsämter reduziert, da diese nicht mehr manuell die Daten aus den übermittelten Vermessungsurkunden entnehmen müssen.

Insgesamt hat die Novelle der Vermessungsverordnung zu einer Verkürzung der Bearbeitungszeit sowohl bei den Planverfassern als auch bei der Vermessungsbehörde und somit zu einer Beschleunigung der Verfahren geführt. Mit der Novelle der Vermessungsgebührenverordnung wurden die Vermessungsgebühren für die Einbringung strukturierter Dokumente reduziert und dadurch eine Kostenentlastung der Grundeigentümer bewirkt.

Ziel war es, dass 80 % der Anbringen in strukturierter Form erfolgen sollten. Tatsächlich werden mittlerweile 42 % in strukturierter Form eingebracht und die Anzahl der strukturierten Anbringen steigt weiterhin. Die Verkürzung der Bearbeitungszeit und die Beschleunigung der Verfahren bei Einbringung von strukturierten Dokumenten wurden erreicht. Die Kostenreduktion ist – wenn auch nicht im erwarteten Umfang – ebenfalls eingetreten. Aus diesem Grund werden die Wirkungen dieses Zieles als „teilweise eingetreten“ beurteilt.

Ein weiteres Ziel war es, die Zahl der Verbesserungsaufträge zu senken. Vor Einführung der strukturierten Einbringung wurden für 32 % der Anbringen Verbesserungsaufträge an die Planverfasser aufgrund von Mängel übermittelt. Für die weiterhin unstrukturierten Anbringen ist dieser Prozentsatz der Verbesserungsaufträge mit 32,2 % im Jahr 2022 in etwa gleich geblieben. Bei den strukturierten Anbringen wurden 2022 28,5 % zur Verbesserung und Behebung von Mängel an die Planverfasser retourniert. Der Anteil der Verbesserungsaufträge konnte somit durch Umsetzung der Maßnahme 2 (Bereitstellung einer Vorprüfung) um mehr als die angestrebten 10 % reduziert werden, da die Mängel von den Planverfassern bereits vor der Einbringung behoben werden können. Diese Reduktion der Verbesserungsaufträge führte folglich auch zu Kosteneinsparungen bei den Planverfassern.
Die Gewährleistung eines durchgehenden Datenflusses bei der Verwendung von strukturierten Dokumenten (Maßnahme 1) wurde für textuelle Daten technisch zur Gänze umgesetzt. Die Einbringer können nun strukturierte Dokumente hochladen. Die Daten werden automatisch in das Katasterführungssystem der Vermessungsbehörde übernommen und von Notaren und Rechtsanwälten für das Grundbuchsgesuch im Elektronischen Rechtsverkehr verwendet. Dadurch wurde der gesamte Prozess deutlich beschleunigt und die Bearbeitungsdauer in den Vermessungsämtern verkürzt.
Den o.a. Erläuterungen folgend wurde die Wirkung des Gesamtvorhabens mit „überwiegend eingetreten“ beurteilt.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen