Vorhaben
BÜNDELUNG: Novelle der Vermessungsverordnung 2016 gebündelt mit Novelle der Vermessungsgebührenverordnung 2016
BÜNDELUNG: Novelle der Vermessungsverordnung 2016 – VermV2016 und Novelle der Vermessungsgebührenverordnung 2016 – VermGebV2016
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: 1.999
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Einbringer verwenden strukturierte Dokumente, um einen automatischen Datenfluss ohne Medienbrüche für textuelle Daten bei Verfahren der Vermessungsbehörde zu ermöglichen
Beschreibung des Ziels
Bei der Übermittlung von strukturierten Dokumenten im Format PDF mit Formularfeldern als Datenübertragungsformat werden die Daten vollautomatisch ausgelesen und für die Weiterverarbeitung bereitgestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass alle in den Dokumenten sichtbar enthaltenen Text-Daten mit jenen Daten ident sind, die in das elektronische Verfahren bei der Vermessungsbehörde und in Folge zum Grundbuch übertragen werden. Durch einen durchgängigen Datenfluss werden auch die Prüfverfahren im Vermessungsamt weiter automatisiert.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil strukturierter Dokumente bei der Einbringung [%]
Istwert
42%
Zielzustand
80%
Datenquelle: Katasterführungssystem des BEV
Ziel 2: Prozessbeschleunigung für Einbringer und verkürzte Bearbeitungsdauer in der Vermessungsbehörde durch unverbindliche Vorprüfung strukturierter Dokumente vor dem Einbringen und Reduktion der Anzahl von Verbesserungsaufträgen zur Korrektur an den Einbringer
Beschreibung des Ziels
Dem Einbringer wird die Möglichkeit geboten, strukturierte Dokumente vor dem Anbringen unverbindlich automationsunterstützt prüfen zu lassen. Mit dieser Option können zumindest „formale“ Fehler im Dokument identifiziert und vor dem Anbringen beseitigt werden. Damit ist eine Prozessbeschleunigung für den Einbringer verbunden, weiters wird die Bearbeitungsdauer bei der Vermessungsbehörde verkürzt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Nachgebesserte Anbringen [%]
Istwert
28,5%
Zielzustand
29,0%
Datenquelle: Katasterführungssystem des BEV
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Gewährleistung eines durchgehenden Datenflusses (Projekt "Strukturierter Plan")
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die vom Einbringer manuell durchzuführenden Eingaben im Webformular auf www.bev.gv.at werden auf ein Minimum reduziert. Es müssen vom Einbringer nur mehr der Typ des Anbringens gewählt und die dazugehörigen strukturierten Dokumente bereitgestellt werden. Die übergebenen strukturierten Dokumente enthalten Formularfelder, die vom System automatisch ausgelesen und danach zur weiteren Verarbeitung dem Katasterführungssystem bereitgestellt werden. Dabei werden nur die textuellen Bestandteile des Dokumentes umfasst; bei Vermessungsurkunden werden grafische Bestandteile wie die Plandarstellung nicht für die automatische Weiterverarbeitung berücksichtigt.
Diese aus den strukturierten Dokumenten extrahierten Daten werden vom System automatisch auf Konsistenz geprüft. Eine weitere automatische Prüfung besteht aus dem Vergleich des Standes aus der Vermessungsurkunde mit dem Stand des Katasters. Die Prüfungsergebnisse werden als Reports sowohl dem Einbringer als auch dem Vermessungsamt automatisch elektronisch zugestellt.
Die Übernahme der Daten in das Katasterführungssystem erfolgt in einem durchgehend digitalen Datenfluss automationsunterstützt.
Durch diese Vorgangsweise des oben beschriebenen digitalisierten Prozessablaufes wird gewährleistet, dass bei der Übernahme der Daten des Anbringens weder manuelle textuelle Eingaben vom Einbringer noch vom Personal des Vermessungsamtes erfolgen müssen. Es wird dadurch die Fehleingabe von Daten bei der manuellen Bearbeitung verhindert.
Durch den reduzierten Arbeitsaufwand bei der Vermessungsbehörde können die Vermessungsgebühren für diese Anbringen um 30 % gesenkt werden. Dadurch wird auch ein Anreiz für die Verwendung von strukturierten Dokumenten geschaffen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Bereitstellung einer unverbindlichen Vorprüfung (Projekt "Strukturierter Plan")
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Den Einbringern von strukturierten Dokumenten wird die Möglichkeit geboten, die strukturierten Dokumente vor dem Anbringen bei der Vermessungsbehörde einer unverbindlichen Vorprüfung zu unterziehen. Die Prüfungsergebnisse werden als Report automatisch elektronisch zugestellt. Die Vorprüfung umfasst Konsistenzprüfungen des Dokumentes und bei Vermessungsurkunden auch einen Vergleich des Standes aus der Vermessungsurkunde mit dem Stand des Katasters.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Einbringung von Dokumenten in strukturierter Form für Verfahren bei den Vermessungsämtern ist keine gesetzliche Verpflichtung, sondern stellt eine alternative Möglichkeit für Planverfasser dar. Die geschaffene Möglichkeit wurde von den Planverfassern angenommen, wenn auch nicht so schnell und auch nicht in dem Umfang wie ursprünglich erwartet. Die Entwicklung läuft dennoch erfreulich konstant, aber eben zeitverzögert, was sich in den geschätzten finanziellen Auswirkungen widerspiegelt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Durch die Umsetzung der Maßnahme 1 (Gewährleistung eines durchgehenden Datenflusses bei der Verwendung von strukturierten Dokumenten) reduzierten sich wie ursprünglich abgeschätzt die personellen Aufwände der Planverfasser bei der Einbringung von Dokumenten in strukturierter Form um 0,4 h (= 24 Minuten) pro Geschäftsfall.
Im Jahr 2018 (ab Inkrafttreten der VO mit 1.10.2018) wurden 2 % der Anbringen in strukturierter Form eingebracht, im Jahr 2019 10 %, im Jahr 2020 24 %, im Jahr 2021 33 % und im Jahr 2022 42 %.
Vor Einführung der strukturierten Einbringung wurden für 32 % der Anbringen Verbesserungsaufträge an die Planverfasser aufgrund von Mängel übermittelt. Für die weiterhin unstrukturierten Einbringen ist dieser Prozentsatz der Verbesserungsaufträge mit 32,2 % im Jahr 2022 in etwa gleich geblieben. Bei den strukturierten Einbringen wurden 2022 28,5 % zur Verbesserung und Behebung von Mängel an die Planverfasser retourniert. Der Anteil der Verbesserungsaufträge konnte somit durch Umsetzung der Maßnahme 2 – (Bereitstellung einer Vorprüfung) um mehr als die angestrebten 10 % reduziert werden. Diese Reduktion der Verbesserungsaufträge führte folglich auch zu Kosteneinsparungen bei den Planverfassern.
Da die Anzahl der strukturierten Einbringen geringer ist als ursprünglich abgeschätzt, wurden die geplanten Einsparungen nicht in vollem Umfang erreicht.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.