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Vorhaben

Verordnung des BMWFW über die Verlängerung der Nacheichfrist für Wasserzähler

2022
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -1

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Durchführung der statistischen Verlängerung der Nacheichfrist reduziert die Anzahl der zur Eichung eingereichten Wasserzähler. Während die Eichungen durch ermächtigte Eichstellen durchgeführt werden, ist das Verfahren für die statistische Verlängerung eines, das durch die Behörde durchgeführt wird.
Für die Durchführung der Verfahren für die statistische Verlängerung der Nacheichfrist fallen für den Bund die in der Tabelle angeführten Kosten in Form von Personalaufwand an. Für die Behörde ist der Aufwand nahezu neutral, da der Aufwand für die Abwicklung der Verfahren durch Gebühreneinnahmen gedeckt sein wird. Den Eichstellen entgehen die Einnahmen für die Eichung der Messgeräte. Für die Wasserversorgungsunternehmen reduzieren sich die Kosten hauptsächlich durch die Verringerung der Kosten für den Zählertausch.
In der Verordnung finden sich die Voraussetzungen, unter denen die Nacheichfrist von bereits in Verwendung stehenden Wasserzählern verlängert werden kann. Diese werden auf Grund des Ergebnisses von statistischen Prüfungen verlängert. Insbesondere sind auch Verantwortungen in dieser Verordnung enthalten, wenn ermächtigte Eichstellen (private Eichstellen) die technischen Prüfungen durchführen. Die Eichstellen, die künftig eine Tätigkeit durchführen wollen, müssen eine zusätzliche Ermächtigung beantragen und auch entsprechende Verfahren entwickeln und implementieren. Die Verantwortung für die technischen Prüfungen soll, wie die Eichung auf die privaten Eichstellen im Sinne einer Entbürokratisierung übertragen werden. Daher ist es nicht zielführend, für diese Verordnung einen beschränkten Gültigkeitszeitraum („sunset clause“) vorzusehen.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verlängerung der Nacheichfrist auf Grund statistischer Prüfungen von Wasserzählern und damit Reduktion des Nacheichaufwandes

Beschreibung des Ziels

Reduktion des Zeit- und Sachaufwandes bei der zyklischen Nacheichung von Wasserzählern gemäß § 15 Abs. 5 lit. a MEG.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Jährliche Eichungskosten [Mio. EUR]

Istwert

38,4

Mio. EUR

Zielzustand

34,0

Mio. EUR

Datenquelle: Eichstellendatenbank des BEV


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Verlängerung der Nacheichfrist von Wasserzählern auf statistischer Basis

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Schaffung der Möglichkeit der Verlängerung der Nacheichfrist für Wasserzähler auf statistischer Basis.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2022
2018
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-1

Tsd. Euro

Plan

-20

Tsd. Euro

Erträge

Ist

10

Tsd. Euro

Plan

184

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

3

Tsd. Euro

Plan

53

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

8

Tsd. Euro

Plan

151

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

11

Tsd. Euro

Plan

204

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

10

Tsd. Euro

Plan

184

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-4

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

46

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

13

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

37

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

50

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

46

Tsd. Euro

Ergebnis

-1

Tsd. Euro

Plan

-4

Tsd. Euro

Erträge

Ist

2

Tsd. Euro

Plan

46

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1

Tsd. Euro

Plan

13

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

2

Tsd. Euro

Plan

37

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3

Tsd. Euro

Plan

50

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

2

Tsd. Euro

Plan

46

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-5

Tsd. Euro

Erträge

Ist

4

Tsd. Euro

Plan

46

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1

Tsd. Euro

Plan

13

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

3

Tsd. Euro

Plan

38

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4

Tsd. Euro

Plan

51

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

4

Tsd. Euro

Plan

46

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-7

Tsd. Euro

Erträge

Ist

4

Tsd. Euro

Plan

46

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1

Tsd. Euro

Plan

14

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

3

Tsd. Euro

Plan

39

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4

Tsd. Euro

Plan

53

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

4

Tsd. Euro

Plan

46

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Jahr 2018 sind die Istwerte auf Null, weil die Verordnung erst im Mai 2018 in Kraft getreten ist und daher der Beschaffungs- und Austauschprozess für das Jahr 2018 bereits zu weit fortgeschritten war.
Die Erträge sind deutlich geringer als veranschlagt, da statt der angenommenen 240 zu behandelnden Anträge nur zwischen 10 und 14 pro Jahr gestellt wurden. Aufgrund der geringen Anzahl von Anträgen war jedoch auch der Personalaufwand entsprechend geringer. Vorgeschrieben ist ein Zeittarif. Die Eichgebührenverordnung 2013 sieht pro Stunde 48 Euro an Gebühren vor. Diese sind im Unterschied zum Personalaufwand konstant, da die Eichgebührenverordnung keiner jährlichen Valorisierung unterliegt. Aufgrund der Anzahl der Verfahren und der trotz der o.a. Differenz weitgehenden Bedeckung durch Gebühren sind die Auswirkungen für den Bund sehr gering.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Durch diese Verordnung wurde ermöglicht, Wasserzähler zu geeigneten Losen zusammenzufassen und einer Prüfung auf Grundlage von Stichproben zur Verlängerung der Nacheichfrist vorzulegen. Bei positivem Abschluss des Verfahrens wird die Nacheichfrist auf Grundlage der Kriterien der Verordnung entweder um drei oder fünf Jahre erstreckt.
Es konnten Einsparungen bei den Wasserversorgern in der Höhe von je etwa 2,7 Mio Euro für die Jahre 2020 und 2021 erreicht werden. Dass die vorgesehenen Möglichkeiten an Einsparungen nicht vollständig ausgeschöpft wurden, resultiert daraus, dass insbesondere größere Wasserversorger das Angebot der statistischen Verlängerung der Nacheichfrist bisher nicht in Anspruch genommen haben.
Über den Evaluierungszeitraum mussten insgesamt etwa 52.000 Wasserzähler nicht ausgebaut und geeicht werden. Die entfallenen Eicheinnahmen der Eichstellen werden teilweise durch die Einnahmen aus der Durchführung der technischen Prüfungen für die statistische Verlängerung der Nacheichfrist ersetzt. Bei den in der WFA 2017 angenommenen Kosten von 120 EUR je Zähler (100 EUR für Ausbau, Wartung, etc., 20 EUR für die Eichung) ergibt sich die Ersparnis von mehr als 6,2 Mio. EUR für jene Wasserversorger, die entsprechende Anträge gestellt haben. Für die Wasserversorger haben sich die Kosten vorrangig durch die Senkung der Kosten für den Zählertausch verringert.

Gesamtbeurteilung

Durch diese Verordnung wurde ermöglicht, Wasserzähler zu geeigneten Losen zusammenzufassen und einer Prüfung auf Grundlage von Stichproben zur Verlängerung der Nacheichfrist vorzulegen. Bei positivem Abschluss des Verfahrens wird die Nacheichfrist auf Grundlage der Kriterien der Verordnung entweder um drei oder fünf Jahre erstreckt. Das bedeutet, dass bei positivem Ergebnis von beispielsweise 3.000 im Netz befindlichen Wasserzählern nur 80 ausgebaut und geprüft werden müssen, jedoch alle 3.000 Zähler bis zu 10 Jahre in Verwendung bleiben können.

Auch wenn die tatsächlichen Einsparungen deutlich niedriger sind als der bei der Durchführung der wirkungsorientierten Folgenabschätzung im Jahr 2017 maximal erwartete Wert, konnten dennoch Einsparungen in Höhe von etwa 2,6 Mio. Euro erreicht werden. Für alle Wasserversorger, welche die mit dieser Verordnung geschaffene Möglichkeit der Verlängerung der Nacheichfrist für Wasserzähler nutzen und noch nutzen werden, ist dadurch ein eindeutiger finanzieller Vorteil entstanden, der ohne diese Verordnung vollständig ausgeblieben wäre. Gerade kleinere Wasserversorger profitieren bisher von der Möglichkeit der Verlängerung der Nacheichfrist für Wasserzähler.
Die erwarteten Wirkungen dieses Vorhabens sind somit tatsächlich eingetreten, nur nicht in der maximal erwarteten Höhe. Dass die vorgesehenen Möglichkeiten für die Einsparungen nicht vollständig ausgeschöpft wurden, ergibt sich dadurch, dass viele insbesondere größere Wasserversorger das Angebot der statistischen Verlängerung der Nacheichfrist nicht in Anspruch genommen haben, wobei nach wie vor anzunehmen ist, dass in weiteren Gebieten die günstigen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Nacheichfrist auf statistischer Basis (gute Wasser- und Rohrleitungsqualität) gegeben sein könnten. Für die Wasserversorger hat sich der finanzielle Aufwand durch die Senkung der Kosten für die Eichung, im Speziellen durch die Senkung der Kosten für den Zählertausch verringert.

Gleichzeitig konnte das Schutzniveau für Konsumentinnen und Konsumenten erhalten werden.

Für die Behörde ist der Aufwand nahezu neutral, da der Aufwand für die Abwicklung der Verfahren durch Gebühreneinnahmen weitestgehend gedeckt ist.

Die erwarteten Wirkungen dieses Vorhabens sind somit tatsächlich eingetreten, nur nicht in der erwarteten Höhe. Aus diesem Grund werden die Wirkungen dieses Vorhabens als „überwiegend eingetreten“ beurteilt.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen