Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Förderung Verein VertretungsNetz 2021

2022
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -44.230

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

§ 1 Erwachsenenschutzvereinsgesetz (ErwSchVG) ermächtigt die Bundesministerin für Justiz, die Eignung eines Vereins, als Erwachsenenschutzverein tätig zu werden, mit Verordnung festzustellen. Der Aufgabenbereich der Erwachsenenschutzvereine wurde mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG), BGBl. I Nr. 59/2017, maßgeblich erweitert und umfasst nun im Wesentlichen folgende Aufgaben:
. gerichtliche Erwachsenenvertretung (§ 274 Abs. 3 und Abs. 5 ABGB) sowie Tätigkeit als Rechtsbeistand im Verfahren (§ 119 AußStrG), als einstweiliger Erwachsenenvertreter (§ 120 AußStrG) und als besonderer Rechtsbeistand (§ 131 AußStrG);
. Information und Beratung von betroffenen Personen und sonstigen Personen im Zusammenhang mit dem Erwachsenenschutzrecht (§ 4 ErwSchVG);
. Durchführung von Abklärungen (Clearing) im Auftrag des Gerichts in Erwachsenenschutzverfahren (§§ 4a und 4b ErwSchVG);
. Errichtung und Registrierung alternativer Vertretungsverhältnisse (§§ 4c und 4d ErwSchVG);
. Patientenanwaltschaft (§ 13 Abs. 1 UbG);
. Bewohnervertretung (§ 8 Abs. 3 HeimAufG).
Der sachliche und räumliche Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz umfasst nach der aktuellen Eignungsfeststellungsverordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, BGBl. II Nr. 241/2018, in der Patientenanwaltschaft ganz Österreich mit Ausnahme des Bundeslandes Vorarlberg und in den übrigen Bereichen die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien sowie Teile der Bundesländer Niederösterreich und Salzburg.
Nach § 8 ErwSchVG hat das BMJ den Erwachsenenschutzvereinen den Aufwand, der mit den in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Leistungen im Zusammenhang steht, im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke verfügbaren Mittel durch Gewährung von Förderungen zu ersetzen. Dabei ist eine ausreichende Versorgung der Betroffenen mit gerichtlichen Erwachsenenvertretern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern sicherzustellen.
Mit Förderungsansuchen vom 28.10.2020 hat der Verein VertretungsNetz um Gewährung einer Förderung für das Jahr 2021 in Höhe von 44.407.793 Euro ersucht.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben leistet einen Beitrag zu den Sustainable Development Goals (SDGs) – Unterziel 16.3 (Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten), indem eine gesetzliche Vertretung von psychisch kranken und vergleichbar beeinträchtigten Menschen sichergestellt wird.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der betroffenen Personen mit gerichtlichen Erwachsenenvertretern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern sowie einer ausreichenden Wahrnehmung der Clearingaufgaben im räumlichen Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz

Beschreibung des Ziels

Schon bei Inkrafttreten des 2. ErwSchG ging das BMJ davon aus, dass der Bedarf nach professioneller Vertretung durch die Erwachsenenschutzvereine in der gerichtlichen Erwachsenenvertretung zumindest nicht zurückgehen wird, da die mit der Reform erweiterten Alternativen hauptsächlich in jenen Fällen in Betracht kommen, in denen früher nahe stehende Personen zum Sachwalter bestellt wurden. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass dieser Bedarf sogar gestiegen ist, weil die Gerichte infolge der Abschaffung der generellen Verpflichtung von Rechtsanwälten und Notaren zur Übernahme gerichtlicher Erwachsenenvertretungen nun sogar noch mehr als früher auf die Übernahme durch einen Erwachsenenschutzverein angewiesen sind. Im diesem Bereich ist daher für 2021 eine Aufstockung der Kapazitäten um 15 Betreuungsstellen vorgesehen, um zumindest den dringendsten Mehrbedarf abdecken zu können.
Bei der Abklärung in Erwachsenenschutzverfahren und bei der Errichtung alternativer Vertretungsverhältnisse durch den Verein VertretungsNetz war zwar im Jahr 2020 ein leichter Rückgang zu verzeichnen, der aber nicht auf mangelnden Bedarf, sondern auf die Auswirkungen der Corona-Krise zurückzuführen ist; mittelfristig ist hier mit einer anhaltend hohen Auftragslage zu rechnen. Ebenso ist in der Patientenanwaltschaft und in der Bewohnervertretung zumindest nicht mit einem Rückgang der Anzahl jener Einrichtungen zu rechnen, in denen die PatientInnen bzw. BewohnerInnen vom Erwachsenenschutzverein zu vertreten sind. Um eine ausreichende Versorgung im Sinne des § 8 ErwSchVG sicherzustellen, wird daher angestrebt, das im Jahr 2020 erreichte Leistungsniveau zumindest aufrechtzuerhalten.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Vertretene Personen (Erwachsenenvertretung) [Anzahl]

Istwert

6.169

Anzahl

Zielzustand

6.400

Anzahl

Datenquelle: Controlling Erwachsenenschutzvereine

Durchgeführte Abklärungen [Anzahl]

Istwert

14.190

Anzahl

Zielzustand

12.000

Anzahl

Datenquelle: Controlling Erwachsenenschutzvereine

Einrichtungen für Vertretungstätigkeit der Patientenanwaltschaft [Anzahl]

Istwert

36

Anzahl

Zielzustand

36

Anzahl

Datenquelle: Controlling Erwachsenenschutzvereine

Einrichtungen für Vertretungstätigkeit der Bewohnervertretung [Anzahl]

Istwert

2.829

Anzahl

Zielzustand

2.800

Anzahl

Datenquelle: Controlling Erwachsenenschutzvereine


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gewährung einer Förderung an den Verein VertretungsNetz in Höhe von 44.230.000 Euro.

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zur Erfüllung der mit dem 2. ErwSchG erweiterten Aufgaben wurde der Personalstand des Vereins VertretungsNetz in den Jahren 2018 und 2019 sukzessive ausgebaut. Um diese Aufgaben auch weiterhin ordnungsgemäß erfüllen zu können, ist es notwendig, den im Jahr 2019 erreichten Personalstand aufrecht zu erhalten. Im Bereich der Erwachsenenvertretung ist zudem eine Aufstockung der Kapazitäten um 15 Betreuungsstellen bis Ende 2021 vorgesehen, um den dringendsten Mehrbedarf der Gerichte abdecken zu können.
Zur Finanzierung dieses Personalstandes im Jahr 2021 benötigt der Verein VertretungsNetz – unter Berücksichtigung der strukturellen Effekte – eine Förderung in Höhe von 44.230.000 Euro.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2022
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-44.230

Tsd. Euro

Plan

-44.230

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

44.230

Tsd. Euro

Plan

44.230

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

44.230

Tsd. Euro

Plan

44.230

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-44.230

Tsd. Euro

Plan

-44.230

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

44.230

Tsd. Euro

Plan

44.230

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

44.230

Tsd. Euro

Plan

44.230

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen entsprachen der Planung.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Soziales

Subdimension(en)

  • Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)

Der Verein VertretungsNetz (als bei weitem größter Erwachsenenschutzverein Österreichs) leistete auch im Berichtsjahr wieder einen wesentlichen Beitrag dazu, dass psychisch kranke oder vergleichbar beeinträchtigte Menschen – soweit als möglich selbstbestimmt – am Rechtsverkehr und am gesellschaftlichen Leben insgesamt teilhaben und ihre Rechte effektiv wahrnehmen konnten.
Als gerichtlicher Erwachsenenvertreter vertrat der Verein vor allem Personen, die einer besonders professionellen Unterstützung und Vertretung bedurften (im Jahr 2021 insgesamt 6.169 Klient*innen). Durch die Abklärung in Erwachsenenschutzverfahren („Clearing“) sorgte der Verein dafür, unverhältnismäßige Eingriffe in die Selbstbestimmung zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen. Im Jahr 2021 hat der Verein insgesamt rund 14.200 Clearings abgeschlossen und bei den Abklärungen in Neubestellungsverfahren in einem hohen Anteil der Fälle (rund 40 %) erreicht, dass eine gerichtliche Erwachsenenvertretung vermieden werden konnte.
Die Vertretung durch die Patientenanwaltschaft und die Bewohnervertretung des Vereins ermöglichte es Menschen, die in der Psychiatrie untergebracht sind oder in Einrichtungen im Sinne des HeimAufG leben, ihr Recht auf persönliche Freiheit effektiv wahrzunehmen und nötigenfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Im Jahr 2021 betraf dies im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz die Bewohner*innen von 36 psychiatrischen Anstalten/Abteilungen im Sinne des UbG sowie von rund 2.800 Einrichtungen im Sinne des HeimAufG. In der Bewohnervertretung waren von den an VertretungsNetz im Jahr 2021 gemeldeten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen fast 19.000 Personen betroffen. Der Patientenanwaltschaft des Vereins wurden rund 24.400 Unterbringungen in psychiatrischen Abteilungen gemeldet, wobei hier die Anzahl der betroffenen Personen nicht feststellbar ist (teilweise Mehrfachzählungen).
Insgesamt kann jedenfalls davon ausgegangen werden, dass die Gesamtzahl der vom Verein VertretungsNetz vertretenen bzw. betreuten Personen im Jahr 2021 deutlich über dem in der WFA angeführten Schwellenwert (17.000 Personen, das entspricht 5 % der potenziell betroffenen Personengruppe) lag.

Gesamtbeurteilung

Die Umsetzung des am 1.7.2018 in Kraft getretenen 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) sollte – nach der intensiven Umstellungsphase 2018/19 – ab 2020 weitgehend in einen „Routinebetrieb“ übergeleitet werden, was aber infolge unerwarteter Umstände (COVID-19-Pandemie) nicht realisiert werden konnte. Als Ziel für 2021 wurde angestrebt, nach dem Ausnahmejahr 2020 zumindest wieder das Leistungsniveau des Jahres 2019 zu erreichen bzw. im Bereich Erwachsenenvertretung sogar einen leichten Ausbau zu realisieren, um den dringendsten Mehrbedarf der Gerichte nach Übernahme gerichtlicher Erwachsenenvertretungen durch den Verein abdecken zu können.
Der geplante Ausbau bei den von VertretungsNetz im Bereich der gerichtlichen Erwachsenenvertretung vertretenen Personen konnte nicht zur Gänze umgesetzt werden: die Gesamtzahl der im Jahr 2021 vertretenen Klient*innen konnte zwar gegenüber dem Vorjahr leicht, aber nicht im geplanten Ausmaß gesteigert werden. Verantwortlich dafür war im Wesentlichen die schwierige Situation am Arbeitsmarkt, die die einen niedrigen Besetzungsgrad bei den (vorhandenen und zusätzlich geplanten) Stellen und eine hohe Anzahl von (erst einzuschulenden) Berufsanfänger*innen im Fachbereich Erwachsenenvertretung zur Folge hatte.
Dazu kam, dass die Zahl der Abklärungsaufträge der Gerichte (Clearingaufträge) im Jahr 2021 massiv zugenommen hat. Grund dafür war vor allem, dass die Gerichte nun vermehrt Erneuerungsverfahren betreffend die bei Inkrafttreten des 2. ErwSchG übergeleiteten (bis Ende 2023 zu überprüfenden) gerichtlichen Erwachsenenvertretungen eingeleitet haben; in diesen Verfahren ist – ebenso wie in Neubestellungsverfahren – eine obligatorische Abklärung durch den Erwachsenenschutzverein vorgesehen. Um diesen in seiner Dimension nicht erwartbaren Mehranfall zumindest einigermaßen abarbeiten zu können, mussten in den Clearingbereich mehr Ressourcen investiert werden als geplant. Die Anzahl der im Jahr 2021 abgeschlossenen Abklärungen ist gegenüber dem Vorjahr um 23% gestiegen und lag auch um 18% dem Planwert. Auch bei der Errichtung und Registrierung alternativer Vertretungsverhältnisse kam es im Jahr 2021 zu einer stark gestiegenen Nachfrage.
In der Patientenanwaltschaft und in der Bewohnervertretung konnte die Vertretung der Patient*innen und Bewohner*innen in allen psychiatrische Einrichtungen gemäß UbG bzw. in allen Einrichtungen gemäß HeimAufG – trotz der auch im Jahr 2021 noch fortdauernden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie – weiterhin sichergestellt werden. Die Anzahl der Unterbringungen ist – nach dem Rückgang im Jahr 2020 – wieder auf das Niveau vor der Pandemie gestiegen. Die Zahl der an die Bewohnervertretung gemeldeten Freiheitsbeschränkungen ist im Jahr 2021 nach dem pandemiebedingten Höchststand im Vorjahr zwar wieder leicht gesunken, bewegte sich aber immer noch auf einem hohen Niveau.
Die Entwicklung der Gesamtzahl der vom Verein VertretungsNetz zur Verfügung gestellten Betreuungsstellen (in VBÄ) stellt sich in den Jahren 2019 bis 2021 wie folgt dar:
per 31.12.2019: rund 363 VBÄ
per 31.12.2020: rund 362 VBÄ
per 31.12.2021: rund 379 VBÄ
In diesem Zeitraum wurden dem Verein VertretungsNetz vom BMJ folgende Förderungen gewährt:
2019: 40,756 Mio. €
2020: 42,111 Mio. €
2021: 44,230 Mio. €
Zusammengefasst konnte der Verein VertretungsNetz im Jahr 2021 – trotz der schwierigen Personalsituation – den Rechtsschutz für psychisch kranke und kognitiv beeinträchtigte Menschen in seinem Zuständigkeitsbereich weitgehend sicherstellen. Vor allem bei den Abklärungen im Auftrag der Gerichte sowie bei der Errichtung und Registrierung alternativer Vertretungsverhältnisse lagen sowohl der Anfall als auch das Leistungsniveau deutlich über den Erwartungen. Lediglich der für 2021 ins Auge gefasste Ausbau bei den vom Verein im Bereich der gerichtlichen Erwachsenenvertretung vertretenen Personen konnte nicht im geplanten Ausmaß realisiert werden. Insgesamt wurden das mit dem Vorhaben verfolgte Ziel daher überwiegend erreicht. Verbesserungspotenziale haben sich nicht ergeben.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen