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Vorhaben

Bildungsinvestitionsgesetz 2019: Flächendeckendes Angebot an schulischer Tagesbetreuung für 6 bis 15-jährige Schülerinnen und Schüler

2022
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: -347.958

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Der Ausbau ganztägiger Schulformen ist ein wichtiges Element einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung des Schulsystems und eine entscheidende Voraussetzung für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bisher wurden bereits 654 Mio. Euro (Schuljahr 2011/2012 bis Schuljahr 2018/2019) im Rahmen der Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau ganztägiger Schulformen investiert. Dadurch sind 64.000 zusätzliche Plätze entstanden, 25 % der 6 bis 14-jährigen Kinder in Volksschulen, Neuen Mittelschulen und AHS-Unterstufen besuchen eine ganztägige Schulform.
Im Jahr 2016 wurde das Bildungsinvestitionsgesetz (BIG) beschlossen, das vorsah, beginnend mit dem Schuljahr 2017/2018 bis zum Schuljahr 2024/2025 den Anteil der Schülerinnen und Schüler in ganztägigen Schulformen von damals rund 20 % auf 40 % zu erhöhen. Dafür wurde seitens des Bundes ein Budgetvolumen von insgesamt 750 Mio. Euro vorgesehen, das für diesen Zeitraum die nötigen Aufwendungen für Infrastruktur und Personal zu einem Großteil abdecken sollte. 428 Mio. Euro davon waren als Zweckzuschüsse für die Gemeinden als gesetzliche Schulerhalter der allgemein bildenden Pflichtschulen bzw. als Förderungen für private Schulerhalter vorgesehen, die nach einem vorgegebenen Schlüssel über die Laufzeit auf die einzelnen Bundesländer ausgeschüttet werden sollten.
Im Rahmen der Budgeterstellung 2018/2019 hat sich gezeigt, dass das hinter dem BIG liegende Ausbauszenario nicht wie geplant umsetzbar sein wird. Der Beginn war mit dem Schuljahr 2017/2018, also noch während des durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG geförderten Ausbaus, zu früh angesetzt und das Ausbauziel sollte in zu kurzer Zeit erreicht werden, was nicht realisierbare jährliche Zuwächse an Schülerinnen und Schülern in ganztägigen Schulformen bedingt hätte.
In einem ersten Schritt wurde das BIG daher entsprechend angepasst, um Ländern und Gemeinden größere zeitliche Flexibilität für den Ausbau zu ermöglichen. Der Förderzeitraum wurde bis zum Jahr 2032 verlängert und sein Beginn um ein Jahr verschoben.
Im Zusammenhang mit einem zusätzlichen Ausbau ganztägiger Schulformen stehen die Gemeinden allerdings vor dem Problem der Weiterfinanzierung von bereits geschaffenen Plätzen an ganztägigen Schulformen, wodurch diese Plätze in ihrem Erhalt gefährdet sein könnten.
Gleichzeitig sieht das BIG einen komplexen Fördermechanismus vor. Dieser hätte zur Folge, dass den Gemeinden einerseits eine frühzeitige Sicherheit über die Art und Höhe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel fehlen würde und andererseits die Umsetzung mit einem enormen Verwaltungsaufwand auf allen Ebenen verbunden wäre.
Unter den derzeitigen Bedingungen wäre die Situation im kommenden Schuljahr so, dass es zu einer parallelen Förderung aus Mitteln der Art. 15a B-VG Vereinbarung zum Ausbau ganztägiger Schulformen (iHv 103 Mio. Euro) für bereits bestehende GTS und dem BIG (ca. 42 Mio. Euro) für einen zusätzlichen Ausbau kommen würde. Dieses Ausmaß an Mitteln ist im Hinblick auf einen längerfristigen Ausbau ganztägiger Schulformen im kommenden Schuljahr nicht erforderlich.
Durch den Überschneidungszeitraum von Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG und Bildungsinvestitionsgesetz könnten außerdem unerwünschte Nebenerscheinungen auftreten. Förderungen aus der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG für Projekte mit Beginn in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019, können nicht über diesen Zeitraum hinaus verlängert bzw. ins BIG übernommen werden. Förderungen aus dem Bildungsinvestitionsgesetz für diesen Zeitraum wären aber Großteils nur für verschränkte ganztägige Schulformen möglich. Schulerhalter, die bedarfsgerecht eine getrennte ganztägige Schulform einführen, können daher nur für maximal zwei Jahre eine Förderung aus den Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG erhalten. Es ist daher damit zu rechnen, dass die aus dem BIG für das Schuljahr 2018/2019 verfügbaren Fördermittel nicht abgerufen werden können und andererseits der Ausbau der ganztägigen Schulformen ins Stocken gerät. Die Wahlfreiheit für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern ist jedenfalls sicherzustellen. Im Hinblick darauf ist auch die Einbeziehung verschiedener Schultypen (etwa sogenannter Statutschulen) nach sachlichen Kriterien zu prüfen.
Das BIG hätte vorgesehen, dass bestehende außerschulische Betreuungseinrichtungen (insbesondere Horte der Gemeinden) zu Gunsten der schulischen Tagesbetreuung aufgelassen werden können. Damit wäre es lediglich zu einer Verlagerung und nicht zu einem Ausbau von Betreuungsangeboten gekommen und getätigte wären Investitionen wertlos geworden. Außerschulische Betreuungseinrichtungen leisten, wenn sie gewissen Qualitätskriterien entsprechen, ebenso ihren Beitrag zu den Zielen dieses Vorhabens wie ganztägige Schulformen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Der Ausbau des Betreuungsangebots an Schulen führt einerseits zu einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, erleichtert aber im Wege der Lernzeiten auch den Zugang zur Bildung. Damit wird die Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit sowohl der Schüler/innen als auch der Erziehungsberechtigten verbessert und dem Ziel einer Hebung des Bildungsniveaus beigetragen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Flächendeckendes qualitätsvolles Angebot an Tagesbetreuungseinrichtungen für 6 bis 15-jährige Kinder

Beschreibung des Ziels

An 85 % der Schulen für Kinder mit 6 bis 15 Jahren (Volksschulen, Neue Mittelschulen, Polytechnische Schulen, Sonderschulen, Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen) soll eine schulische oder außerschulische Tagesbetreuung zur Verfügung stehen, die von 40 % der Schülerinnen und Schüler besucht wird. Von den Schülerinnen und Schülern allgemein bildender Pflichtschulen sollen 30 % an ganztägigen Schulformen und wie derzeit 10 % an außerschulischen Einrichtungen betreut werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Betreuungsquote von Schüler/innen an allgemein bildenden Pflichtschulen [%]

Istwert

26,76

%

Zielzustand

30,00

%

Datenquelle: definitiver Stellenplan für allgemein bildende Pflichtschulen SJ 2022/23

Schüler/innen in ganztägigen allgemein bildenden Pflichtschulen [Anzahl]

Istwert

160.264

Anzahl

Zielzustand

172.511

Anzahl

Datenquelle: definitiver Stellenplan für allgemein bildende Pflichtschulen SJ 2022/23

Allgemein bildende Pflichtschulen mit ganztägiger Schulform [Anzahl]

Istwert

2.665

Anzahl

Zielzustand

2.889

Anzahl

Datenquelle: definitiver Stellenplan für allgemein bildende Pflichtschulen SJ 2022/23


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau ganztägiger Schulformen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Bund tätigt zur teilweisen Abdeckung des Mehraufwandes für den Freizeitbereich im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung:
– Investitionen in ganztägige Schulformen an allgemein bildenden Pflichtschulen (ausgenommen Praxisschulen): für Infrastruktur und Personal im Freizeitbereich; darüber hinaus sind außerschulische Betreuungsangebote an ganztägigen Schulformen in den Ferienzeiten möglich. Der Bund übernimmt auch die Kosten der Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer in den Lernzeiten an allgemein bildenden Pflichtschulen.
– Investitionen in ganztägige Schulformen an Praxisschulen und allgemein bildenden höheren Schulen: Infrastruktur, Lehrerinnen und Lehrer in den Lernzeiten; Personal im Freizeitbereich; Betreuung an ganztägigen Schulformen in den Ferienzeiten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Bereitstellung von Mitteln zur Sicherung des Bestands ganztägiger Schulformen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zur Sicherung des Bestands an Betreuungsplätzen an ganztägigen Schulformen an APS werden bis zu 25 % der Mittel des Bildungsinvestitionsgesetzes sowie bis zum Jahr 2022 80% der nicht verbrauchten Mittel aus den Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG über den (weiteren) Ausbau ganztägiger Schulformen verfügbar gemacht.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Festlegung einheitlicher Qualitätskriterien für die institutionelle Tagesbetreuung der 6 bis 15-jährigen Kinder

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um die Gleichwertigkeit schulischer und außerschulischer Tagesbetreuung sicher zu stellen, werden Qualitätskriterien für außerschulische Betreuungseinrichtungen festgelegt. Die Länder haben dem Bund über die Qualität dieser Einrichtungen zu berichten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2022
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-347.958

Tsd. Euro

Plan

-403.571

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

14.740

Tsd. Euro

Plan

14.740

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

321.218

Tsd. Euro

Plan

370.590

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

12.000

Tsd. Euro

Plan

18.241

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

347.958

Tsd. Euro

Plan

403.571

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-176.159

Tsd. Euro

Plan

-199.132

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.685

Tsd. Euro

Plan

3.685

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

171.274

Tsd. Euro

Plan

193.689

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.200

Tsd. Euro

Plan

1.758

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

176.159

Tsd. Euro

Plan

199.132

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-24.705

Tsd. Euro

Plan

-56.017

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.685

Tsd. Euro

Plan

3.685

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

18.620

Tsd. Euro

Plan

48.745

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

2.400

Tsd. Euro

Plan

3.587

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

24.705

Tsd. Euro

Plan

56.017

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-48.431

Tsd. Euro

Plan

-67.853

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.685

Tsd. Euro

Plan

3.685

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

41.146

Tsd. Euro

Plan

58.680

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

3.600

Tsd. Euro

Plan

5.488

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

48.431

Tsd. Euro

Plan

67.853

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Bereich der AHS wurde das Ausbauziel von +4.000 Schüler/innen mit +6.464 Schüler/innen in Betreuung übertroffen. Die veranschlagten Investitionen in die Infrastruktur können daher als getätigt angesehen werden. Der zusätzliche Personalaufwand fiel hingegen geringer aus als angenommen. Im Vergleich zum Schuljahr 2018/19 wurden im Schuljahr 2022/23 um rund 1.000 Realstunden an Lehrpersonalressourcen mehr für ganztägige Schulformen aufgewendet. Zusätzlich sind 20 VBÄ an Freizeitpädagog/innen im Einsatz. Dies entspricht einem Mehraufwand von rund 4,8 Millionen Euro.
Im Bereich der APS wurde das Ausbauziel von +40.000 Schüler/innen mit +27.753 Schüler/innen in Betreuung zu rund 70% erreicht. Der zusätzliche Personalaufwand für Landeslehrpersonen fiel dementsprechend ebenfalls geringer aus als angenommen. Im Vergleich zum Schuljahr 2018/19 wurden im Schuljahr 2022/23 um 404,4 Landeslehrpersonenplanstellen mehr für ganztägige Schulformen aufgewendet. Dies entspricht einem Mehraufwand für Landeslehrpersonen von rund 25,8 Millionen Euro im Schuljahr 2022/23 auf Basis der genehmigten Planstellen im definitiven Stellenplan.
Im Rahmen des Bildungsinvestitionsgesetztes. BGBl. I Nr. 8/2017 (BIG), wurden seitens des Bundes für die Schuljahre 2019/20 bis 2021/22 insgesamt rund 73,95 Mio. Euro gem. § 2 Abs. 2 BIG ausbezahlt. Hinzu kamen gem. § 2 Abs. 2b BIG im Schuljahr 2019/20 rund 135,35 Mio. Euro an nicht verbrauchten Mittel der ausgelaufenen Art. 15a B-VG Vereinbarungen (80% der Restmittel gemäß BIG). In Summe ergab dies Mittelauszahlungen in Höhe von rund 209,30 Mio. Euro an die Länder bis inklusive den Auszahlungen für das Schuljahr 2021/22 (Jahr 2022). Im Schuljahr 2022/23 (Jahr 2023) ist von Auszahlungen in der Höhe von 30,5 Mio. Euro gemäß § 2 Abs. 2 BIG auszugehen. Hinzukommen im Jahr 2023 auf Grundlage der Novellierung des § 2 Abs. 2b BIG mit BGBl. I Nr. 132/2022 die verbliebenen 20 % der je Bundesland nicht verbrauchten Mittel gemäß Art. 4 Abs. 1 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011, sowie Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen, BGBl. I Nr. 192/2013, in der Höhe von 33,84 Mio. Euro.
Seitens der Länder wurde in den Schuljahren 2019/20 und 2020/21 in Summe rund 103,94 Mio. Euro verwendet (die Abrechnung für das Schuljahr 2021/22 ist noch ausstehend). Dies teilte sich auf die drei Bereiche wie folgt auf: 14,70 Mio. Euro für Infrastrukturmaßnahmen, 85,06 Mio. Euro für Personal im Freizeitteil und 4,18 Mio. Euro für Personal in den Ferien. Damit wird der entsprechende Personal- und Sachaufwand der Gemeinden als gesetzlicher Schulerhalter sowie der Privatschulerhalter abgedeckt.
Bis zum Jahr 2033 stehen gemäß § 2 Abs. 2 Bildungsinvestitionsgesetz jährlich Zweckzuschüsse in der Höhe von 30,5 Mio. Euro zur Verfügung.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Durch das erweiterte Angebot an ganztägigen Schulen wird die Betreuungssituation der Schüler/innen verbessert. Die Förderung durch den Bund ermöglicht es den Schulerhaltern, bei hoher Betreuungsqualität die Betreuungsbeiträge niedrig zu halten bzw. sozial zu staffeln und damit den gleichen Zugang für alle interessierten Schüler/innen sicherzustellen.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Unbezahlte Arbeit

Es kann davon ausgegangen werden, dass die erwartete Entlastung der Erziehungsberechtigten bei der Betreuung ihrer Kinder im Ausmaß des Ausbaus der Betreuungsplätze auch tatsächlich eingetreten ist.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage

Durch die tatsächlich getätigten Investitionen in die Infrastruktur ganztägiger Schulen und den zusätzlichen Personalbedarf für die Betreuung der Schüler/innen kann davon ausgegangen werden, dass sich die prognostizierten expansiven Effekte auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, im entsprechend dem tatsächlichen Ausbaugrad der ganztägigen Schulen verringerten Ausmaß, eingestellt haben. Für den Ausbauplan waren 72 Mio. Euro an öffentlichen Investitionen (Baumaßnahmen) und 174,2 Mio. Euro an öffentlichem Konsum von Lehr- und Betreuungspersonal bis zum Jahr 2023 vorgesehen. Im Bereich des Betreuungspersonals treten sogar bereits angebotsseitige Knappheiten hervor. Damit zeigt sich, dass auch die erwarteten positiven Effekte auf die Beschäftigungssituation eintreten, wobei sich die für die Betreuung von Schüler/innen erforderliche Qualifikation als limitierender Faktor zeigt.

Gesamtbeurteilung

Der Ausbau ganztägiger Schulformen ist ein wichtiges Element einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung des Schulsystems und eine entscheidende Voraussetzung für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Bildungsinvestitionsgesetz definiert hierzu als Ziel ein qualitätsvolles, diskriminierungsfreies, bedarfsorientiertes, effizientes und nachhaltiges, flächendeckendes Angebot an Tagesbetreuung für 40% der Schülerinnen und Schüler von 6 bis 15 Jahren bzw. bei 85% der allgemein bildenden Pflichtschulen. Von den Schülerinnen und Schülern allgemein bildender Pflichtschulen (Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen) sollen 30% an ganztägigen Schulformen und 10% an außerschulischen Einrichtungen, insbesondere Horten, betreut werden.
Dieses Ziel sollte, aufbauend auf den in der Laufzeit der beiden Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über den (weiteren) Ausbau ganztägiger Schulformen geschaffenen Angebot an Betreuungsplätzen, durch weitere Investitionen in den Erhalt und Ausbau ganztägiger Schulformen unter Berücksichtigung bestehender außerschulischer institutioneller Betreuungseinrichtungen erreicht werden. Zu diesem Zweck stellt der Bund Anschubfinanzierungsmittel in Form von Zweckzuschüssen an die Länder in Höhe von insgesamt 428 Millionen Euro bis zum Jahr 2033 zur Verfügung.
Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Pflichtschulen, die eine schulische Tagesbetreuung in Anspruch nehmen, erhöhte sich im Betrachtungszeitraum der Schuljahre 2018/19 bis 2022/23 um 27.753 Schüler/innen. Gleichzeitig stieg die Betreuungsquote von 23% auf 26,76% (160.264 von 598.832 Schülerinnen und Schülern) oder um 3,76 Prozentpunkte und lag damit leicht unter dem Prognosewert von 30%. Die Entwicklung bzw. der Ausbau der Betreuungsplätze war historisch in den Schuljahren 2019/20 und 2020/21 massiv durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beeinflusst, sodass der weitere Ausbau im Krisenjahr 2020/21 mit lediglich 1.116 zusätzlichen Schülerinnen und Schülern praktisch stagnierte. Nach Abflachen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Schulwesen setzte sich der kontinuierliche Ausbau der Betreuungsplätze hingegen bereits im Schuljahr 2021/22 wieder fort und übertraf mit 14.227 zusätzlichen Plätzen im Schuljahr 2022/23 bei weitem die ursprünglichen Erwartungs- und Prognosewerte je Schuljahr. Von einer sukzessiven weiteren Erhöhung der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die eine Tagesbetreuung in Anspruch nehmen, ist daher auszugehen. Insbesondere die Bedarfslage der Erziehungsberechtigten, generell steigende Schülerinnen- und Schülerzahlen sowie eine Wiederaufnahme von Ausbaumaßnahmen im Infrastrukturbereich, insbesondere Bautätigkeiten, nach der COVID-19-Pandemie weisen in diese Richtung. Die weiteren Maßnahmen im Infrastrukturbereich werden jedoch, bedingt durch hohe Inflationsraten sowie generelle Preissteigerungen im Bausektor, auch noch im Jahr 2023 einer herausfordernden Ausgangslage begegnen.
Parallel dazu sollten auch die ganztägigen Schulformen an der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen weiter ausgebaut werden. Nach ebenfalls der COVID-19-Pandemie geschuldeten Rückschlägen in den Schuljahren 2020/21 und 2021/22 konnte im Schuljahr 2022/23 mit 41,18% (51.527 von 125.138 Schülerinnen und Schülern) die Marke von 40% von Schülerinnen und Schülern an der AHS-Unterstufe in einer schulischen Betreuung übertroffen werden, was gegenüber dem Vergleichswert von 2018/19 einer Steigerung um 6.464 Schülerinnen und Schüler oder 3,96 Prozentpunkten entspricht. Aktuell wird an 94% der AHS-Unterstufen eine schulische Betreuung angeboten.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen