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Vorhaben

Novelle der Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige (Kompetenzerwerb und Semestrierung)

2022
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die derzeit geltenden Verordnungen über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen (BGBl. Nr. 88/1985, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 175/2015) entsprechen nicht den Anforderungen der neuen Oberstufe (BGBl. I Nr. 9/2012), wonach an zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen die Lehrpläne der 10. bis einschließlich der vorletzten Schulstufe die Bildungs- und Lehraufgaben sowie den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände enthalten müssen und erforderlichenfalls auch die didaktischen Grundsätze als Kompetenzmodule festzulegen und deren Aufteilung auf die jeweiligen Semester der betreffenden Schulstufe vorzunehmen sind.
Die Definition von Kompetenzmodulen bedingt zudem eine stärkere Akzentuierung der Kompetenzorientierung in den Fachlehrplänen.

Nachträgliche Bündelung:
Der derzeit gültige Lehrplan für die allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige (BGBl. II Nr. 273/2009) entspricht strukturell und inhaltlich nicht dem novellierten Lehrplan für die Tagesformen der allgemein bildenden höheren Schulen (BGBl. II Nr. 219/2016) – siehe Maßnahme 2.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das SDG-Unterziel: „Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen wesentlich erhöhen, die über die entsprechenden Qualifikationen einschließlich fachlicher und beruflicher Qualifikationen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen“ wird im Ressort in den Wirkungszielen 1 („Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler sowie von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung“) sowie 2 („Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen“) abgebildet.
Konnex zur:
– „Bildungsreform 2017“: Maximale pädagogische Gestaltungsfreiheit am einzelnen Schulstandort zur Erstellung innovativer Bildungsangebote bei gleichzeitiger Planungs- und Ressourcensicherheit
– Neue Oberstufe/Semestrierte Oberstufe

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erfolgreiche Implementierung der neuen Oberstufe

Beschreibung des Ziels

Durch die Semestrierung der AHS-Oberstufenlehrpläne soll die Implementierung der neuen Oberstufe und damit der durch dieses Bildungsvorhaben gesetzten Ziele sichergestellt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

RepetentInnen und SchulabbrecherInnen im Schuljahr 2019/20 [%]

Istwert

3,8

%

Zielzustand

7,6

%

Datenquelle: 2019/20_Bildung in Zahlen Tabellenband, Statistik Austria, 2022, S. 308 (https://www.statistik.at/fileadmin/pages/325/Bildung_in_Zahlen_20_21_Tabellenband.pdf, abgerufen am 20.12.2022)

Ziel 2: Sicherung der Nachhaltigkeit des Bildungserwerbes

Beschreibung des Ziels

Durch die Kompetenzorientierung der Lehrpläne soll die Nachhaltigkeit des Bildungserwerbes im Sinne höherer Allgemeinbildung gesichert werden. Die AHS-MaturakandidatInnen sind für die Reifeprüfung gut vorbereitet.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Erfolgsquote bei der Reifeprüfung im Schuljahr 2020/21 [%]

Istwert

92

%

Zielzustand

97

%

Datenquelle: Statistik Austria, SRDP, Abschlussjahrgang 2020/21 Haupt- und Nebentermine


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Inkrafttreten der neuen Lehrpläne

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Kundmachung der Verordnung und gesetzliches Wirksamwerden

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Inkrafttreten des neuen Lehrplans AHS für Berufstätige

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Kundmachung der Verordnung und gesetzliches Wirksamwerden

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2021
2017
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Personalaufwand

Ist

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Plan

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

Ist

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Transferaufwand

Ist

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Personalaufwand

Ist

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Plan

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Aufwendungen gesamt

Ist

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Plan

0

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Erträge gesamt

Ist

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Plan

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Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

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Erträge

Ist

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Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Transferaufwand

Ist

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

Ist

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Plan

0

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Ergebnis

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0

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Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

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Plan

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

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Tsd. Euro

Plan

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

Ist

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Plan

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Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Plan

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Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Plan

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Mit der Abwicklung des Vorhabens waren keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Mit den neuen Lehrplänen kann eine Ausbildung, die sich am Bedarf und an den Bedürfnissen der Lernenden orientiert, sichergestellt werden. Dies zeigt sich dadurch, dass sich die Zahl der nicht aufstiegsberechtigten Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2019/20 im Vergleich zum Schuljahr 2013/14 verringerte. Anzahl der betroffenen Schüler/innen in der AHS-Oberstufe im Schuljahr 2020/21: 93.436.

Gesamtbeurteilung

Die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige sind mit 1. September 2018 (BGBl. II Nr. 216/2018) aufsteigend gestaffelt für das 1. und 3. Semester und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. Februar bzw. mit 1. September der Folgejahre semesterweise in Kraft getreten und haben damit die aus dem Jahr 2009 stammenden alten Lehrpläne ersetzt. Die Angleichung der Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige an die neuen Lehrpläne für die Tagesformen ist im Hinblick auf die Anforderungen und die Ausrichtung der standardisierten teilzentralen Reifeprüfung unerlässlich.
Mit den Lehrplänen 2018 erfolgten folgende Veränderungen bzw. Weiterentwicklungen: die neuen Lehrpläne an AHS für Berufstätige entsprechen nun strukturell und inhaltlich den novellierten Lehrpläne für die Tagesformen der allgemein bildenden höheren Schulen. Die Lehrpläne enthalten nun eine Semestergliederung und sind kompetenzorientiert.
Mit den neuen Lehrplänen kann eine Ausbildung, die sich am Bedarf und an den Bedürfnissen der Lernenden orientiert, sichergestellt werden. Dies zeigt sich dadurch, dass der prozentuale Anteil der Repetentinnen und Repetenten und Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher im Vergleich zum Schuljahr 2014/15 im Schuljahr 2019/20 von 7,6 % auf 3,8 % gesunken ist.
Durch die Kompetenzorientierung der Lehrpläne soll die Nachhaltigkeit des Bildungserwerbes im Sinne höherer Allgemeinbildung gesichert werden. Die AHS-MaturakandidatInnen sollen für die Reifeprüfung gut vorbereitet werden. Die Erfolgsquote bei der Reifeprüfung liegt im Abschlussjahrgang 2020/21 bei 91,8 % (= Anteil der KandidatInnen, die nach dem Haupttermin und den zwei darauf folgenden Nebenterminen die Reifeprüfung bestanden haben). Somit wurden die angepeilten 97 % nicht zur Gänze erreicht. Es zeigt sich, dass die Erfolgsquote bei der Reifeprüfung mit Einführung der Zentralmatura generell gesunken ist, was zum Zeitpunkt der Definition der Kennzahl noch nicht absehbar war. Durch die Einrechnung der Jahresnote bei der Matura, welche erstmals beim Haupttermin 2020 berücksichtigt wurde, ist anzunehmen, dass die Erfolgsquote bei der Reifeprüfung wieder steigen wird. Diese Entwicklung ist abzuwarten.
Das so gen. SQA-Systemfeedback wurde in der zum Zeitpunkt der WFA konzipierten Form nicht umgesetzt. Damit liegen keine Daten vor.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen