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Vorhaben

BÜNDELUNG: Novellierung des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes 2009

BÜNDELUNG: Novellierung des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes 2009; Änderung der Verordnung über Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, der Verordnung über Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit ortsfesten Brandschutzsystemen und Feuerlöschern, der Verordnung über Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Hochspannungsschaltanlagen und der Verordnung über Qualifikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit KFZ-Klimaanlagen

2022
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase, ABl. Nr. L 161 vom 14.06.2006 S. 1, sowie eine Reihe von Durchführungsverordnungen verfolgen das Ziel der Eindämmung von Emissionen fluorierter Treibhausgase (HFKW, FKW und SF6). Dies geschieht durch Vorschriften für Dichtheitskontrollen, Beschränkungen und Verbote, Berichtspflichten und durch die Einführung eines Qualifizierungs- und Zertifizierungssystems für Personal und Unternehmen, die bestimmte Arbeiten an Geräten und Anlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, verrichten. Dem Regelungsbereich unterliegen zB Druckgaspackungen, Kälte- und Klimageräte und -anlagen, Wärmepumpen, Brandschutzeinrichtungen, Hochspannungs-Schaltanlagen und Lösungsmittel.
Zur Durchführung des EU-Rechts wurden in Österreich das Bundesgesetz zur Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase (Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009), BGBl. I Nr. 103/2009, sowie vier Durchführungsverordnungen erlassen.
Im Jahr 2014 wurde die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 durch die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006, ABl. Nr. L 150 vom 20.05.2014 S. 195, abgelöst. Wichtigste Neuerung dieser Verordnung ist die Einführung eines Quotensystems auf EU-Ebene, mit dem Obergrenzen für das Inverkehrbringen von fluorierten Treibhausgasen etabliert werden. Ziel ist es, die in Verkehr gebrachten Mengen (in CO2eq) teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) schrittweise bis zum Jahr 2030 auf ein Fünftel des heutigen Ausmaßes zu reduzieren. Weiters werden Verbote und Beschränkungen verschärft, sowie in gewissem Ausmaß auch die Qualifikationserfordernisse ausgeweitet. Zusätzlich wurden einige Durchführungsverordnungen neu erlassen, um den geänderten Anforderungen gerecht zu werden.
Wegen der Änderungen im EU-Recht ist es erforderlich, das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 zu ändern, und auch Modifikationen an vier Durchführungsverordnungen vorzunehmen. Die Gesetzesänderungen sind überwiegend formaler legistischer Natur, die Verordnungsnovellen bestehen praktisch ausschließlich aus Zitatänderungen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Mit der Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase wird SDG-Unterziel 13.2. „Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen“ beigetragen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase

Beschreibung des Ziels

Als Ergebnis einer Studie („Preparatory study for a review of Regulation (EC) No 842/2006 on certain fluorinated greenhouse gases“, Service Contract No 070307/2009/548866/SER/C4), die im Auftrag der EK zur Abschätzung der Auswirkungen der neuen EU-Verordnung im Jahr 2011 erarbeitet worden ist, folgt, dass bei Einführung der geplanten zusätzlichen Maßnahmen (Quotensystem, zusätzliche Beschränkungen und Verbote) eine starke Reduktion der EU-weiten Emissionen fluorierter Treibhausgase zu erwarten ist:
Reduktion EU-weit (Zeitraum 2010 – 2030): von ca. 120.000 kt CO2eq (2010) auf 30.000 kt CO2eq: dies entspricht einer Reduktion um 75 % für einen Zeitraum von 20 Jahren.
Prognose für Österreich (Bericht der Umweltbundesamt GmbH „Greenhouse Gas Projections and Assessment of Policies and Measures in Austria“, REP-0527, März 2015): aus den Zahlen für 2017 mit ca. 2200 kt CO2eq F-Gasen/Jahr und für 2025 mit ca. 1650 kt CO2eq F-Gasen/Jahr ergibt sich ein abgeschätztes Reduktionspotenzial von rund 70 kt (= 70.000 t) CO2eq/Jahr.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Reduktion der Emission fluorierter Treibhausgase [kt]

Istwert

1.880

kt

Zielzustand

1.994

kt

Datenquelle: Umweltbundesamt, Klimaschutzbericht 2022


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Novellierung des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes 2009 sowie von vier Durchführungsverordnungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Evaluierung der früheren Gesetzgebung für fluorierte Treibhausgase auf EU-Ebene hat ergeben, dass diese für eine substanzielle Reduktion der Emissionen dieser Chemikalien nicht ausreichend ist.
Folglich wurden im Zuge einer Neufassung (Verordnung (EU) Nr. 517/2014) Verschärfungen eingeführt. Die österreichische Gesetzgebung ist noch nicht an das EU-Recht angepasst.
Die Maßnahme besteht aus zwei Vorhaben (in Form einer Bündelung):
1. Novellierung des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes 2009 in folgenden Bereichen:
– Aktualisierung von Bezügen zur Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und zu neuen EU-Durchführungsverordnungen;
– Anpassung und Erweiterung der Strafbestimmungen.
– Einbindung der Zollbehörden.
2. Legistische Anpassung von vier Durchführungsverordnungen in Form einer Sammelverordnung:
– BGBl. II Nr. 234/2010
– BGBl. II Nr. 235/2010
– BGBl. II Nr. 236/2010
– BGBl. II Nr. 2/2011
Diese Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur gesetzlichen Regelung von fluorierten Treibhausgasen in Österreich und dient der Durchführung von EU-Recht.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2021
2017
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Werkleistungen

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Tsd. Euro

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Plan

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Transferaufwand

Ist

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Personalaufwand

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

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Plan

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Aufwendungen gesamt

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Plan

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Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Ergebnis

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Erträge

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Plan

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Werkleistungen

Ist

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Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

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Plan

0

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Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Ergebnis

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Plan

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Erträge

Ist

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Plan

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Sonstige Aufwendungen

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Plan

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

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Plan

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Erträge gesamt

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Plan

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Tsd. Euro

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Sonstige Aufwendungen

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Tsd. Euro

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Ergebnis

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Erträge

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Tsd. Euro

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergaben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Umwelt
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Umwelt

Subdimension(en)

  • Luft oder Klima

Im Beobachtungszeitraum 2017-2021 (siehe dazu auch den Klimaschutzbericht 2022 des Umweltbundesamtes) wurde eine Gesamtreduktion von fluorierten Treibhausgasen von 464 kt CO2eq erreicht. Dies entspricht einer durchschnittlichen Reduktion von 92,8 kt CO2eq/Jahr, womit die Zielvorgabe erfüllt und über das abgeschätzte Reduktionspotential von 70 kt CO2eq/Jahr hinaus reduziert wurde.

Gesamtbeurteilung

Ziel des gegenständlichen Vorhabens war die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase durch die volle Umsetzung bzw. Durchführung des EU-Rechts im Bereich der Treibhausgase. Damit sollte erreicht werden, dass die Emissionen fluorierter Treibhausgase effizienter gesenkt werden, als dies mit der alten Rechtslage der Fall war. Mit diesem modifizierten Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 wurden auch die Anforderungen der Vereinbarung von Kigali (Kigali-Amendment) zum Montrealer Protokoll national erfüllt.
Gemäß dem Klimaschutzbericht der Umweltbundesamt GmbH von 2022 wurde im Beobachtungszeitraum 2017-2021 eine Gesamtreduktion von fluorierten Treibhausgasen von 464 kt CO2eq erreicht. Dies entspricht einer durchschnittlichen Reduktion von 92,8 kt CO2eq/Jahr, womit die Zielvorgabe erfüllt und über das abgeschätzte Reduktionspotential von 70 kt CO2eq/Jahr hinaus reduziert wurde.


Verbesserungspotentiale

Weitere Emissionsreduktionen können durch zusätzlich Reduktionsmaßnahmen in den Anwendungsbereichen von fluorierten THG erreicht werden. Zu diesem Zweck wird die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase derzeit überarbeitet. Seitens der Europäischen Kommission wurden bereits weitere diesbezügliche Maßnahmen vorgeschlagen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen