Vorhaben
BÜNDELUNG: Novellierung des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes 2009
BÜNDELUNG: Novellierung des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes 2009; Änderung der Verordnung über Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, der Verordnung über Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit ortsfesten Brandschutzsystemen und Feuerlöschern, der Verordnung über Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Hochspannungsschaltanlagen und der Verordnung über Qualifikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit KFZ-Klimaanlagen
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase
Beschreibung des Ziels
Als Ergebnis einer Studie („Preparatory study for a review of Regulation (EC) No 842/2006 on certain fluorinated greenhouse gases“, Service Contract No 070307/2009/548866/SER/C4), die im Auftrag der EK zur Abschätzung der Auswirkungen der neuen EU-Verordnung im Jahr 2011 erarbeitet worden ist, folgt, dass bei Einführung der geplanten zusätzlichen Maßnahmen (Quotensystem, zusätzliche Beschränkungen und Verbote) eine starke Reduktion der EU-weiten Emissionen fluorierter Treibhausgase zu erwarten ist:
Reduktion EU-weit (Zeitraum 2010 – 2030): von ca. 120.000 kt CO2eq (2010) auf 30.000 kt CO2eq: dies entspricht einer Reduktion um 75 % für einen Zeitraum von 20 Jahren.
Prognose für Österreich (Bericht der Umweltbundesamt GmbH „Greenhouse Gas Projections and Assessment of Policies and Measures in Austria“, REP-0527, März 2015): aus den Zahlen für 2017 mit ca. 2200 kt CO2eq F-Gasen/Jahr und für 2025 mit ca. 1650 kt CO2eq F-Gasen/Jahr ergibt sich ein abgeschätztes Reduktionspotenzial von rund 70 kt (= 70.000 t) CO2eq/Jahr.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Reduktion der Emission fluorierter Treibhausgase [kt]
Istwert
1.880kt
Zielzustand
1.994kt
Datenquelle: Umweltbundesamt, Klimaschutzbericht 2022
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Novellierung des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes 2009 sowie von vier Durchführungsverordnungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Evaluierung der früheren Gesetzgebung für fluorierte Treibhausgase auf EU-Ebene hat ergeben, dass diese für eine substanzielle Reduktion der Emissionen dieser Chemikalien nicht ausreichend ist.
Folglich wurden im Zuge einer Neufassung (Verordnung (EU) Nr. 517/2014) Verschärfungen eingeführt. Die österreichische Gesetzgebung ist noch nicht an das EU-Recht angepasst.
Die Maßnahme besteht aus zwei Vorhaben (in Form einer Bündelung):
1. Novellierung des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes 2009 in folgenden Bereichen:
– Aktualisierung von Bezügen zur Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und zu neuen EU-Durchführungsverordnungen;
– Anpassung und Erweiterung der Strafbestimmungen.
– Einbindung der Zollbehörden.
2. Legistische Anpassung von vier Durchführungsverordnungen in Form einer Sammelverordnung:
– BGBl. II Nr. 234/2010
– BGBl. II Nr. 235/2010
– BGBl. II Nr. 236/2010
– BGBl. II Nr. 2/2011
Diese Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur gesetzlichen Regelung von fluorierten Treibhausgasen in Österreich und dient der Durchführung von EU-Recht.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergaben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Luft oder Klima
Im Beobachtungszeitraum 2017-2021 (siehe dazu auch den Klimaschutzbericht 2022 des Umweltbundesamtes) wurde eine Gesamtreduktion von fluorierten Treibhausgasen von 464 kt CO2eq erreicht. Dies entspricht einer durchschnittlichen Reduktion von 92,8 kt CO2eq/Jahr, womit die Zielvorgabe erfüllt und über das abgeschätzte Reduktionspotential von 70 kt CO2eq/Jahr hinaus reduziert wurde.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.