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Vorhaben

Bündelung: Informationsinitiative der Bundesregierung zur Bekämpfung der COVID 19 Pandemie

2023
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -30.474

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Mit dem gegenständlichen WFA-Vorhaben soll die österreichische Bevölkerung über die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Jahr 2021 erforderlichen Verhaltens- und Schutzmaßnahmen informiert werden. Die finanziellen Auswirkungen des nunmehr gebündelten WFA-Vorhabens für 2021 belaufen sich im Planungszeitpunkt (31. Mai 2021) auf gesamt EUR 35,0 Mio. Hiervon wurden bereits EUR 20,0 Mio. seitens des BMF genehmigt.

So wie viele Staaten weltweit, verzeichnete auch Österreich ab dem Frühjahr 2020 exponentiell steigende COVID-19-Infektionen sowie COVID-bedingte Todesfälle. Während diese im ersten österreichweiten Lockdown ab Mitte März 2020 im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten moderat anstiegen, erreichten sie Mitte November 2020 ein alarmierend hohes Niveau. Die Zahl der 7-Tages-Inzidenz, welche die Neuinfektionen mit dem Coronavirus in den abgelaufenen sieben Tagen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner misst, lag per 12. November 2020 bei 564,9. Sowohl der am 17. November 2020 österreichweit beginnende zweite Lockdown als auch der von 26. Dezember 2020 bis 7. Februar 2021 geltende dritte Lockdown trugen gemeinsam mit flankierenden Informationswellen der Bundesregierung wesentlich dazu bei, dass das öffentliche Gesundheitssystem in Österreich nicht zusammenbrach. Obgleich die 7-Tages-Inzidenz Ende März/Anfang April 2021 auf 252,0 anstieg (28. März 2021), nahm sie ab Mitte April 2021 sukzessive ab und beträgt aktuell 39,8 (Quelle: https://www.drawingdata.net/cov_bezirke/, Stand per 29. Mai 2021).

Zur Gruppe mit hohem Infektionsrisiko zählen vor allem Menschen über 65 Jahre. Unabhängig vom Alter steigt auch für Personen mit Lungenerkrankungen und chronischen Vorerkrankungen die Ansteckungsgefahr. Seit Auftreten der Pandemie wird die österreichische Bevölkerung mit einer Informationsflut rund um das Thema COVID-19 konfrontiert, in der es oft schwierig ist, Fakten von Meinungen, Spekulationen und Gerüchten auseinanderzuhalten. Es bedarf daher einer faktentreuen, fokussierten und verständlichen Informationsschiene, an der sich die österreichische Bevölkerung verlässlich orientieren kann. Eine Fortsetzung der Informationskampagne der Bundesregierung im Jahr 2021 ist daher geboten. Die Informationsschaltungen sind kontinuierlich an die aktuellen Erfordernisse zum Schutz der Gesundheit der österreichischen Bevölkerung anzupassen. Es haben somit laufend unterschiedliche Aktivitäten über mehrere Medienformate zu erfolgen, um die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen flächendeckend zu erreichen: z. B. Print, Online, Social Media, TV, Radio etc.

Im Kampf gegen COVID-19 erweist sich die COVID-Impfung als besonders erfolgsversprechend: Die Zulassung des ersten Impfstoffs in der EU erfolgte am 21. Dezember 2020, und der nationale COVID-19-Impfplan befindet sich in Umsetzung. Mit Stand 30. Mai 2021 verfügten bereits 1.514.277 Menschen in Österreich (mehr als 16 Jahre alt) über einen vollständigen Impfschutz (Quelle: https://info.gesundheitsministerium.gv.at/). Am 28. Mai 2021 erteilte die EU-Arzneimittelbehörde die Zulassung eines COVID-19-Impfstoffs für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre.

Aufgrund der österreichweit sinkenden Zahlen der 7-Tages-Inzidenz ab Mitte April 2021 trat mit 19. Mai 2021 die COVID-Öffnungsverordnung in Kraft. Ihr zufolge ermöglicht ein Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr (3-G: geimpft, getestet, genesen) den Zutritt zu körpernahen Dienstleistungen, zu Betriebsstätten des Gastgewerbes, zu Beherbergungsbetrieben, zu Freizeit- und Kultureinrichtungen etc. Ab Juni 2021 soll es für die Österreicherinnen und Österreicher möglich sein, diesen Nachweis digital mittel QR-Code vorzulegen (Grüner Pass). Voraussichtlich bis Juli 2021 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, welche die gegenseitige Anerkennung von Grünen Pässen bzw. Nachweisen unter den EU-Mitgliedsstaaten, gegenüber den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz vorsehen wird.

Das bereits vom BMF für die Informationskampagne 2021 genehmigte Volumen von EUR 20,0 Mio. wurde im Zeitraum Jänner bis Mai 2021 eingesetzt, um folgende Informationen ins Bewusstsein der Bevölkerung zu rufen und die weitere Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen. Abgewickelt wurde die Kampagne von der Wavemaker GmbH:

1) Kommunikation der jeweils geltenden Verhaltens- und Sicherheitsregeln sowie Empfehlungen (Hygiene, Tragepflicht von Mund- und Nasenschutz, Abstandsregeln, Social Distancing etc.); Information über die kostenlosen und bevölkerungsweiten Testungen, welche in allen Bundesländern stattfinden.

2) Informationswellen zu den in drei Phasen geplanten COVID-19-Impfungen der österreichischen Bevölkerung (siehe COVID-19 Impfplan, Quelle: sozialministerium.at).

Das per 31. Mai 2021 beantragte Volumen von EUR 15,0 Mio. soll zur Kommunikation folgender Informationsschwerpunkte ab Anfang Juni 2021 verwendet werden. Dieser Teil der Kampagne wird von der Agentur MediaCom betreut bzw. abgewickelt:

Phase 1: Mit der neuen Kampagnenphase unter dem Titel „#vorbei“ informiert die Initiative „Österreich impft“ über die Wirksamkeit und Wichtigkeit der COVID-19-Schutzimpfungen und die Notwendigkeit, dass sich möglichst viele Menschen gegen das Virus impfen lassen, um die Pandemie besiegen zu können und die damit verbundenen Einschränkungen des täglichen Lebens wieder zurücknehmen zu können.

Phasen 2 und 3: Diese beiden Phasen der Kommunikationskampagne „Schau auf dich, schau auf mich. So schützen wir uns!“ geht mit der schrittweisen Erweiterung des Grünen Passes (siehe oben) einher. In der Phase 2 wird die österreichische Bevölkerung über die ab Anfang Juni 2021 in digitaler Form erhältlichen Nachweiszertifikate (3-G) informiert. In der voraussichtlich Anfang Juli 2021 beginnenden Phase 3 wird über die bis dahin EU-weit geltenden, einheitlichen Standards informiert, die das Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, in EWR-Staaten sowie in die Schweiz wieder leichter möglich machen sollen. Zielgruppe dieser Phase wird die österreichische Bevölkerung mit einem Alter von mehr als 16 Jahren sein – mit speziellem Fokus auf die jüngere, mobilere Bevölkerung.

Abgesehen von diesen drei Phasen sind Medienschaltungen ab Sommer/Herbst 2021 für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sowie für deren Eltern über COVID-19-Impfaktionen an Schulen angedacht. Außerdem werden, sofern die EU-Arzneimittelbehörde die Impfstoffe hierfür zulässt, Informationsmaßnahmen betreffend COVID-19-Auffrischungsimpfungen erforderlich sein, um gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung einzudämmen. Die Planungen dieser nachfolgenden Phasen werden konkretisiert, sobald die Rahmenbedingungen hierfür feststehen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Durch die umfassenden Informationskampagnen, die sich auch aus dem Regierungsprogramm ergeben, lassen sich ebenfalls Berührungspunkte zum Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 erkennen. Unter der in Punkt 3 „Dimensionen und Wirkungen des Plans“ angeführten Säule e) „Gesundheit und wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz, um unter anderem die Krisenvorsorge und Krisenreaktionsfähigkeit zu erhöhen“, genauer: Maßnahme „4.A.1 Attraktivierung der Primärversorgung“. Der Aufbau- und Resilienzplan wurde zur nationalen Überwindung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erstellt: Resilienzpläne (ARP) gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2021/241.
Der österreichische Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 folgt den Vorgaben der Verordnung und den Leitlinien der Europäischen Kommission (Komponente 4: Gerechter Aufbau, 4-A Gesundheit). Das Vorhaben trägt außerdem durch die Maßnahmen der umfassenden Informationstätigkeit über COVID-19-Impfaktionen signifikant zum SDG Unterziel 3.8 „Die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle“ bei.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Eindämmung der Ausbreitung des Virus COVID-19 innerhalb der Bevölkerung Österreichs und Schutz der vulnerablen Gruppen

Beschreibung des Ziels

Eindämmung der Ausbreitung des Virus COVID-19 innerhalb der Bevölkerung Österreichs und Schutz der vulnerablen Gruppen durch umfassende Informationsmaßnahmen der Bundesregierung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Jahreshöchstwert der 7-Tages Inzidenz im Jahr 2021 [Anzahl]

Istwert

1.090,4

Anzahl

Zielzustand

564,9

Anzahl

Datenquelle: https://www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z/coronavirus


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Laufende Schaltungen zur Informationskampagne der Bundesregierung in Medien (TV, Radio, Print, Internet/Social Media) nach Vorgaben aus der Kooperationsvereinbarung vom April 2020

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Umsetzung der Schaltungen zur Informationskampagne der Bundesregierung in mehreren Medienformaten und entsprechend den inhaltlichen Vorgaben aus der Kooperationsvereinbarung zwischen der Republik Österreich – Bund und dem Österreichischen Roten Kreuz vom April 2020.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Schaltungen zum Informationsschwerpunkt COVID-19-Impfungen im Rahmen der Informationskampagne der Bundesregierung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Diese Maßnahme soll zu einer plangemäßen Abwicklung der österreichweit im Jahr 2021 organisierten COVID-19-Impfungen beitragen

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2023
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-30.474

Tsd. Euro

Plan

-35.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

30.474

Tsd. Euro

Plan

35.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

30.474

Tsd. Euro

Plan

35.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-30.474

Tsd. Euro

Plan

-35.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

30.474

Tsd. Euro

Plan

35.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

30.474

Tsd. Euro

Plan

35.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Gesamtkosten für die COVID-19-Kampagne beliefen sich im Budgetjahr 2021 auf € 30.474.407,39.

– Die Abweichung zum Planwert ergibt sich aus dem effizienten Einsatz der zur Erbringung der Leistung zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln. Ebenfalls tragen gewährte Skontoabzüge sowie der „Agency Volume Bonus“ zur Minderung des Gesamtmitteleinsatzes bei. Die Agentur verhandelt in Abhängigkeit des Gesamtvolumens zusätzliche on top Rabatte mit den Vermarktern (Agency Volume Bonus). Diese werden rückwirkend den Kunden – anteilig ihrer Buchungsvolumina – gutgeschrieben. Für das Bundeskanzleramt belief sich dieser für die Kampagnen im Jahr 2021 auf € 131.042,78.
– unerwartete Probleme haben sich nicht ergeben
– Rahmenbedingungen haben sich nicht geändert
– Die Kampagnen-Maßnahme wurden mit angemessenem Kosteneinsatz durchgeführt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Körperliche und seelische Gesundheit

Durch die umfassenden Informationsinitiativen konnte die Bevölkerung – unabhängig von Alter und Geschlecht – über Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie informiert werden. Die zuvor definierten Zielgruppen wurden nach Einschätzung des BKA mit den für sie relevanten Themen erreicht.
Beispielsweise: Initiative „Österreich impft“ über die Wirksamkeit und Wichtigkeit der COVID-19-Schutzimpfungen, schrittweise Erweiterung des Grünen Passes, Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sowie deren Eltern über COVID-19-Impfaktionen
Durch die sinkende Inzidenzzahl zum Ende des Jahres 2021 darf angenommen werden, dass die Informationstätigkeit eine positive Wirkung in dieser Dimension bewirkt hat.

Gesamtbeurteilung

Im Jahr 2021 wurde der Schwerpunkt auf breitenwirksame Medien wie Print, TV und Radio gelegt. Das Monitoring der Agentur Mediacom ergab betreffend die Nettoreichweiten im Jahr 2021 folgende Werte: Print 90,6 %, TV 72,3 % (exkl. ORF) und Radio 57,8 % (exkl. ORF). Die im Jahr 2021 bezahlten Aufwendungen für die Informationskampagne beliefen sich auf EUR 30.474.407,39 inklusive Umsatzsteuer. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmung im § 5 Abs. 6 ORF-G handelte es sich bei den Schaltungen der Informationskampagne im ORF um wichtige Mitteilungen an die Allgemeinheit, welche unentgeltlich erfolgten.

Ziel der umfassenden Informationskampagne war die Eindämmung der COVID-19-Pandemie. Als Kennzahl wurde die 7-Tages-Inzidenz festgelegt. Die Berechnungsmethode dazu ergibt sich wie folgt: Bestätigte neue Corona-Fälle in Österreich gesamt pro 100.000 Einwohner/-innen, Summe der jeweils letzten 7 Tage (Berechnungsbasis Bevölkerung 2020).
Ausgangszustand der Kennzahl war eine 7-Tages-Inzidenz von 564,90 (Höchstwert 2020). Der Jahreshöchstwert der 7-Tages-Inzidenz 2021 betrug 1.090,42.
Die 7-Tages-Inzidenz konnte jedoch neben anderen Maßnahmen sowie mit Hilfe der Informationsmaßnahmen zum 31. Dezember 2021 auf 221,65 gesenkt werden (https://www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z/coronavirus).

Obwohl der Zielwert (Höchstwert 7-Tages-Inzidenz im Jahr 2021 kleiner als 564,90) nicht erreicht wurde, so ist die Wirkung des Vorhabens als Ganzes, vor allem im Hinblick auf den effizienten Einsatz der Mittel, der plangemäß durchgeführten Maßnahmen und deren hoher Reichweite zumindest teilweise eingetreten.

Die Informationswellen fanden 2021 begleitend zu den in drei Phasen geplanten COVID-19-Impfungen der österreichischen Bevölkerung statt. Diese trugen wesentlich dazu bei, dass ein großer Teil der Bevölkerung an den COVID-19-Impfaktionen teilnahm. Per 31.12.2021 lag die Durchimpfungsrate in Österreich bei 40,28%. Das heißt, mehr als zwei Fünftel aller Menschen in Österreich erhielt bis zu diesem Zeitpunkt die dritte Impfdosis.


Verbesserungspotentiale

Insbesondere während der COVID-19-Pandemie war die Bildung von Filterblasen auf sozialen Kanälen stark feststellbar. Falschinformationen bzw. wissenschaftlich nicht fundierte Informationen (z.B. Verschwörungstheorien) verbreiteten sich dort rasch, hemmten teilweise die positive Wirkung der COVID-19-Infokampagne der Bundesregierung und führten mancherorts zu Engpässen im Gesundheitswesen. Daher sollte die Bundesregierung bei hinkünftigen Infokampagnen noch stärker als zuvor darauf achten, wie der Verbreitung von Desinformationen auf sozialen Kanälen entgegengewirkt werden kann.

Meinungsvielfalt und ein sachlicher, auf gegenseitige Wertschätzung basierender Diskurs innerhalb der Bevölkerung sind wichtige Voraussetzungen für eine funktionierende Demokratie. Auf nationaler Ebene wurde daher mit dem Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) ein wichtiger Schritt gesetzt, um kritischen, objektiven und sachlich fundierten Qualitätsjournalismus zu fördern. Ein weiterer Angelpunkt gegen die Ausbreitung von Desinformationen stellt die Verordnung (EU) Nr. 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste („Digital Services Act“, kurz „DSA“) dar. Diese Verordnung trat mit 16. November 2022 in Kraft und ist mit 16. Februar 2024 in der gesamten Union unmittelbar anwendbar. Sie reguliert Online-Vermittler und -Plattformen wie Marktplätze, soziale Netzwerke, Plattformen zum Teilen von Inhalten, App-Stores und Online-Reise- und Unterkunftsplattformen. Deren Hauptziel ist es, illegale und schädliche Aktivitäten im Internet und die Verbreitung von Desinformation zu verhindern. Sie gewährleistet die Sicherheit der Nutzerinnen sowie Nutzer, schützt die Grundrechte und schafft ein faires und offenes Umfeld für Online-Plattformen.

Darüber hinaus wurde im Jahr 2024 eine „Interministerielle Plattform des BKA-Informationsdienstes zur Desinformation“ eingerichtet. Diese beobachtet und detektiert etwaige Desinformationsinhalte im für Österreich relevanten öffentlichen Raum mit multiplikativem Charakter und macht diese in einer digitalen Arbeitsgruppe zugänglich. Die interministerielle Plattform zur Bekämpfung der Desinformation ermöglicht es somit, Informationen schnellstmöglich zu teilen sowie ein weiteres Vorgehen (z.B. Richtigstellungen) in der Zuständigkeit der jeweiligen Ressorts intern zu koordinieren. Der Austausch im Rahmen dieser Plattform ist seit März 2024 aktiv. In ihr sind alle Ressorts sowie weitere staatliche Institutionen vertreten.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen