Vorhaben
Bündelung: Umsetzung von Sprachfördermaßnahmen gemäß § 4 IntG im Zeitraum von 01.01.2019 bis 31.03.2021
Bündelung: Umsetzung von Sprachfördermaßnahmen durch den Österreichischen Integrationsfonds im Zeitraum 01.01.2019 – 31.03.2020 nachträglich gebündelt mit der Verlängerung der Umsetzung dieser Maßnahmen bis zum 31.3.2021 unter Berücksichtigung der Vorgaben des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes und der Novelle zum Integrationsgesetz BGBl. I Nr. 41/2019
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -31.638
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Aktive Unterstützung der Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ab dem vollendetem 15. Lebensjahr und einer Statuszuerkennung nach dem 31.12.2014 bei der Erreichung des Zielniveaus A1; bzw. ab dem 1.1.2020 gemäß § 4 Abs 1 iVm § 28 Abs 7 IntG
Beschreibung des Ziels
Das Beherrschen der deutschen Sprache bildet die Grundlage für eine gelungene Integration. Im Rahmen der Umsetzung des § 4 Abs. 2 lit a IntG soll dieser Zielgruppe der Erwerb der Kenntnisse der deutschen Sprache bis zum Niveau A1 ermöglicht werden. Das Erreichen des Sprachniveaus wird mit einer Abschlussprüfung überprüft. Sofern erforderlich werden der Zielgruppe daher auch Alphabetisierungskurse zur Verfügung gestellt. Der relevante Sprachstand wird im Rahmen von Sprachclearings festgestellt.
Nachträgliche Bündelung:
Ab dem 1.1.2020 ändert sich gemäß § 4 Abs 1 iVm § 28 Abs 7 IntG das Angebot dahingehend, dass nur mehr jener Teil der Zielgruppe, die Leistungen der Mindestsicherung bezieht, diese Deutschkursmaßnahmen mit Zielniveau A1 erhält.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Zur Verfügung gestellte Deutschkursplätze mit dem Zielniveau A1 im Zeitraum 01.01.2019-31.03.2021 [Anzahl]
Istwert
15.653Anzahl
Zielzustand
26.178Anzahl
Datenquelle: ÖIF Teilnehmerstatistik
Bestandene Integrationsprüfungen Zielniveau A1 [Anzahl]
Istwert
3.747Anzahl
Zielzustand
15.445Anzahl
Datenquelle: ÖIF Prüfungsstatistik
Ziel 2: Aktive Unterstützung der Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ab dem vollendetem 15. Lebensjahr und einer Statuszuerkennung vor dem 01.01.2015 bei der Erreichung des Zielniveau A1
Beschreibung des Ziels
Das Beherrschen der deutschen Sprache bildet die Grundlage für eine gelungene Integration. Daher soll Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ab dem vollendetem 15. Lebensjahr und einer Statuszuerkennung vor dem 01.01.2015 auch der Erwerb der Kenntnisse der deutschen Sprache bis zum Niveau A1 ermöglicht werden. Das Erreichen des Sprachniveaus wird mit einer Abschlussprüfung überprüft. Sofern erforderlich werden der Zielgruppe daher auch Alphabetisierungskurse zur Verfügung zur Verfügung gestellt. Der relevante Sprachstand wird im Rahmen von Sprachclearings festgestellt.
Nachträgliche Bündelung:
Ab dem 1.1.2020 ist analog zu § 4 Abs 1 iVm § 28 Abs 7 IntG zu beachten, dass sich die Deutschkurse im Rahmen des Startpaket Deutsch & Integration nur mehr auf jenen Teil der Zielgruppe mit Statuszuerkennung vor 01.01.2015 bezieht, die Leistungen der Mindestsicherung beziehen. Diesen Personen soll weiterhin der Erwerb der Kenntnisse der deutschen Sprache bis zum Zielniveau A1 ermöglicht werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Deutschkursplätze für AB und SB mit dem Zielniveau A1 mit Statuszuerkennung vor dem 1.1.2015 [Anzahl]
Istwert
991Anzahl
Zielzustand
2.322Anzahl
Datenquelle: ÖIF Teilnehmerstatistik
Bestandene A1 Integrationsprüfungen von AB und SB mit Statuszuerkennung vor dem 1.1.2015 [Anzahl]
Istwert
236Anzahl
Zielzustand
1.212Anzahl
Datenquelle: ÖIF Prüfungsstatistik
Ziel 3: Subsidiäre Bereitstellung von Kursplätzen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit den Zielniveau A2 und B1
Beschreibung des Ziels
Gemäß der Zuständigkeitsaufteilung des § 4 Integrationsgesetz werden Sprachfördermaßnahmen auf dem Niveau A2 vom BMASK und dem AMS nur für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte die dem AMS zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen angeboten. Daher werden den Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, welche dem AMS nicht zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, Sprachfördermaßnahmen die das Erlernen der deutschen Sprache auf dem A2-Niveau sowie gegebenenfalls B1-Niveau ermöglichen. Das Erreichen des Sprachniveaus wird mit einer Abschlussprüfung überprüft.
Nachträgliche Bündelung:
Ab dem 1.1.2020 verändert sich gemäß § 4 Abs 1 IntG das Angebot dahingehend, dass schwerpunktmäßig der Zielgruppe der subsidiär Schutzberechtigten, und Asylberechtigten, die keine Mindestsicherung beziehen bzw. keinen Anspruch auf sprachqualifizierenden Sachleistungen der Länder gemäß § 5 Abs 9 Sozialhilfe-Grundsatzgesetz haben, der Erwerb der Kenntnisse der deutschen Sprache bis zum Niveau B1 ermöglicht werden soll.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Deutschkursplätze mit dem Zielniveau B1 [Anzahl]
Istwert
3.776Anzahl
Zielzustand
2.322Anzahl
Datenquelle: ÖIF Teilnehmerstatistik
Bestandene Sprachprüfungen A2 und B1 [Anzahl]
Istwert
1.347Anzahl
Zielzustand
1.370Anzahl
Datenquelle: ÖIF Prüfungsstatistik
Ziel 4: Aktive Unterstützung der sprachlichen Integration von Asylwerbern aus Herkunftsländern mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit durch Bereitstellung von Sprachfördermaßnahmen gemäß § 68 Abs 1 3. Satz Asylgesetz
Beschreibung des Ziels
Es ist beabsichtigt, Asylwerbern mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit ab dem vollendetem 15. Lebensjahr den Erwerb der deutschen Sprache bis zum Niveau A1 zu ermöglichen. Das Erreichen des Sprachniveaus wird mit einer Abschlussprüfung überprüft. Sofern erforderlich sind der Zielgruppe daher auch Alphabetisierungskurse zur Verfügung zu stellen. Der relevante Sprachstand wird im Rahmen von Sprachclearings festgestellt.
Nachträgliche Bündelung:
Ziel bleibt unverändert.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Deutschkursplätze für Asylwerber aus Herkunftsländern mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit. [Anzahl]
Istwert
86Anzahl
Zielzustand
1.027Anzahl
Datenquelle: ÖIF Teilnehmerstatistik
Durch AW bestandene A1 Prüfungen [Anzahl]
Istwert
31Anzahl
Zielzustand
606Anzahl
Datenquelle: ÖIF Prüfungsstatistik
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Vergabe von Projektförderungen an Deutschkursanbieter
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um einen möglichst baldigen Spracherwerb der Zielgruppe sicherzustellen, sind Deutschkenntnisse in professioneller und strukturierter Form zu vermitteln. Der ÖIF vergibt dabei Projektförderungen im Rahmen von öffentlichen Aufrufen insbesondere an Kursanbieter, Bildungseinrichtungen und sonstige private Organisationen. Der ÖIF erstellt dabei – unter Beachtung der auf ihn anwendbaren Grundsätze der ARR 2014 – eine Förderrichtlinie für diese Projektförderungen.
Bei der Vergabe der Förderungen wird der ÖIF die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Wirkungsorientierung, Transparenz und Gleichstellung von Mann und Frau beachten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Vergabe von Individualförderungen für den Besuch von Deutschkursmaßnahmen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Aufgrund der geografischen und regionalen Gegebenheiten in Österreich ist es nicht möglich, im gesamten Bundesgebiet Deutschkurse mit Hilfe von Anbietern vor Ort nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Wirkungsorientierung, Transparenz und Gleichstellung von Mann und Frau durchzuführen. Von der Zielgruppe ist daher grundsätzlich auch eine gewisse Mobilität und Flexibilität zu erwarten, wenn es darum geht, Deutschkenntnisse zu erwerben. Um trotzdem jedem, der Anspruch auf eine geförderte Sprachmaßnahme hat, den Besuch dieser Sprachmaßnahmen zu ermöglichen, greift der ÖIF subsidiär auf das Instrument der Individualförderung zurück. Die Vergabe der Individualförderungen erfolgt in Form der Übernahme der Kosten der jeweiligen Sprachfördermaßnahme durch den ÖIF und ist an die Teilnahme einer Sprachfördermaßnahme bei einem zertifizierten Anbieter gebunden. Der ÖIF erlässt dazu eine entsprechende Förderrichtlinie.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Tabelle „Ergebnisrechnung“ enthält nur die Auszahlungen aus dem Bundeshaushalt (Detailbudget Integration) in den genannten Jahren.
Im Rahmen des gegenständlichen Vorhabens hat der ÖIF insgesamt Förderungen in der Höhe von € 32,883 Mio gewährt („Gesamtfördersumme“).
Dazu hat der ÖIF Mittel aus dem Detailbudget Integration € 29.886 Mio. als Fördermittel, welche der ÖIF im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergeben konnte, erhalten. Zusätzlich standen dem ÖIF unverbrauchte Fördermittel aus den vorigen Vereinbarungen betreffend die Umsetzung von Deutschkursmaßnahmen in der Höhe von € 2,997 Mio. zur Verfügung. Für die Verwaltung der Fördermittel war es vorgesehen, dem ÖIF im Rahmen von Regelbudgetranchen € 1,563 Mio. bereitzustellen. Der Transferaufwand betreffend die Mittel, die der ÖIF für die Umsetzung von Deutschkursmaßnahmen gemäß § 4 IntG aus dem Detailbudget Integration erhalten hat, ist mit einer Summe von € 29,886 Mio. im Plan geblieben, da der ÖIF mit den geplanten Mitteln das Auslangen finden konnte. Der Mehraufwand von € 0,198 Mio. resultiert aus den gestiegenen Abwicklungskosten beim ÖIF. Die gestiegenen Abwicklungskosten ergaben sich aus einem höheren als ursprünglich angenommenen Aufwendungen für das Personal, da im Zuge der Planung mit 15,1 Vollzeitäquivalente (VZÄ) gerechnet wurde und tatsächlich 15,68 VZÄ benötigt wurden. Dieser Personelle Mehraufwand ergab sich durch die COVID-19 bedingte Etablierung von Online Deutschkursen.
Nach erfolgter Förderabrechnungsprüfung durch den ÖIF ist die Gesamtfördersumme um € 2,957 Mio. gesunken und hat somit € 29,926 Mio. betragen. Dies ist dadurch bedingt, da einerseits den Fördernehmern geringere Ausgaben unter anderem für Unterrichtsmaterialien und Personal angefallen sind und andererseits es auch zu Aberkennungen der abgerechneten Kosten kam. Die übrig gebliebenen Mittel wurden zur Umsetzung der § 4 IntG Deutschkursmaßnahmen in den Folgejahren verwendet. Die Tatsache, dass die Fördersumme nicht linear entsprechend der geringeren Anzahl von in Anspruch genommenen Deutschkursplätzen gesunken ist, entspricht der Systematik des Förderwesens: es wird nicht für die vereinbarte Leistung pro tatsächlich in Anspruch genommenen Kursplatz bezahlt, sondern die entsprechend dem Projektziel angefallenen Kosten abgerechnet bzw. ersetzt. Die COVID-19 Krise schlug sich mit geringerer Kursauslastung und zusätzlichen Ausgaben für die COVID-19 Prävention nieder und führte somit zu höheren Kosten pro Kursplatz.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Im Zeitpunkt der Planung des Vorhabens wurde angenommen, dass 40 % der Deutschkursplätze (12.632 Kursplätze) von Personen im Alter von unter 30 Jahren in Anspruch genommen werden.
Tatsächlich wurden 38,04 % der Deutschkursplätze (7.804 Kursplätze) im Rahmen des „Startpaket Deutsch & Integration“ von Personen im Alter von unter 30 Jahren in Anspruch genommen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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