Vorhaben
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017 (Verlängerung bis 2023)
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017 (Verlängerung bis 2023)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -275.000
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Regelung des Finanzausgleichs bis Ende des Jahres 2023
Beschreibung des Ziels
Der Finanzausgleich umfasst die Bestimmungen über die Kostentragung, insb. auch über abweichende Kostentragungsregelungen (z.B. für den Aufwand der Länder für Landeslehrerinnen und Landeslehrer), über die Verteilung von Besteuerungsrechten und von geteilten Abgaben sowie über ergänzende Transfers in Form von Bedarfszuweisungen und Zweckzuschüssen. Die mit dem FAG 2017 festgelegte Finanzausgleichsperiode endet mit Ablauf des Jahres 2021, soll aber nunmehr um zwei Jahre bis Ende des Jahres 2023 verlängert werden, sodass die bisherigen Regelungen unverändert weiter gelten.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Finanzausgleichsperiode bis 2023
Ausgangszustand 2021:
Die Finanzausgleichsperiode endet mit Ablauf des Jahres 2021.
Zielzustand 2023:
Die bisherigen Finanzausgleichsregelungen gelten auch in den Jahren 2022 und 2023.
Istzustand 2023:
Die Regelungen des FAG 2017 wurden verlängert und traten gem. § 31 Abs. 1 FAG 2017 am 31.12.2023 außer Kraft.
Datenquelle:
BGBl. I Nr. 9/2022
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Verlängerung der Finanzausgleichsperiode
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der zeitliche Geltungsbereich des FAG 2017 wird inhaltlich unverändert um zwei Jahre bis Ende des Jahres 2023 verlängert.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit keinen zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Bund gerechnet.
Im parlamentarischen Prozess wurde im FAG 2017 eine Bestimmung ergänzt, mit der die Ertragsanteile für die Gemeinden für das Jahr 2021 um 275 Mio. Euro erhöht wurden. Die Erhöhung der Ertragsanteile für die Gemeinden wurde erforderlich, da aufgrund des Einbruchs der Erträge bei den gemeinschaftlichen Bundesabgaben und der Mindereinnahmen bei der Kommunalsteuer aufgrund der COVID-19-Krise die Gemeinden finanziell stark belastet wurden. Da die Möglichkeiten der Gemeinden, sich durch Darlehensaufnahmen zu verschulden, auch aufgrund landesgesetzlicher Regulatorien im Vergleich zu denen des Bundes und der Länder begrenzt sind, wirkten sich die geringen Abgabenerträge auf die Liquidität der Gemeinden besonders negativ aus.
Die Erhöhung der Ertragsanteile der Gemeinden erhöhte die Zwischenabrechnung im März 2022. Die finanziellen Auswirkungen veränderten sich gegenüber der WFA somit dahingehend, dass im Jahr 2022 der Bundeshaushalt mit 275 Mio. Euro belastet wurde.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.