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WIRKUNGSZIEL

Stabilität durch langfristig nachhaltig konsolidierte öffentliche Finanzen für künftige Herausforderungen

2021
Keine Bewertung

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Auch 2021 war aufgrund der COVID-19-Pandemie der gesamtstaatliche Maastricht-Saldo negativ. Die COVID-19-Krise erforderte nicht nur hohe Mehrausgaben im Bereich der Gesundheits- und Sozialpolitik, sondern auch bei den Hilfen für Unternehmen und zur Belebung der Konjunktur. Die solide Budgetpolitik der vergangenen Jahre schaffte den fiskalischen Spielraum, der zur Bewältigung der COVID-19-Krise notwendig war.
Trotz der hohen budgetären Kosten blieb die Schuldenquote mit 82,9 % des BIP Ende 2020 unter dem Niveau des Höchststandes im Jahr 2015 (84,9 % des BIP), 2021 sank sie auf 82,8 % des BIP. Der gesamtstaatliche Maastricht-Saldo beläuft sich im Jahr 2021 gemäß Märznotifikation der Statistik Austria auf -24,1 Mrd. Euro bzw. -5,9 % des BIP.
Da im Lichte der Krise Ende März 2020 die Allgemeine Ausweichklausel des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts aktiviert wurde, ist es den Mitgliedsstaaten erlaubt, vorübergehend von den normalerweise geltenden Haushaltsanforderungen, wie z. B. einem mittelfristigen Zielwert von -0,5 % des BIP für den strukturellen Saldo oder einem Maastricht-Defizit von max. 3 % des BIP, abzuweichen. Aufgrund der Aktivierung der Allgemeinen Ausweichklausel entfällt die Gesamtbeurteilung in Form eines Zielerreichungsgrads.