Vorhaben
Änderung des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes und Änderung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (Verlängerung FAG 2017)
Änderung des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes und Änderung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -750.000
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023
Beschreibung des Ziels
Langfristige Finanzierbarkeit der Gesundheitsversorgung insbesondere durch Sicherstellung einer den Interdependenzen entsprechenden „Governance“ der Zuständigkeiten für die Gesundheitsversorgung durch die Fortschreibung der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Fortschreibung der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit
Ausgangszustand 2021:
Die Finanzausgleichsperiode endet mit Ablauf des Jahres 2021.
Zielzustand 2023:
Die Finanzierbarkeit der Gesundheitsversorgung wird durch die Fortschreibung der partnerschaftlichen Zielsteuerung Gesundheit zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung auch in den Jahren 2022 und 2023 sichergestellt.
Istzustand 2023:
Die partnerschaftliche Zielsteuerung-Gesundheit wurde durch die Novelle zum Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz (G-ZG) bis Ende 2023 verlängert (BGBl. I Nr. 9/2022).
Datenquelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Finanzielle Unterstützung der Länder aufgrund der Abgangsdeckung der Krankenanstalten
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Unterstützung Länder in Form einer pauschalen Finanzzuweisung
Ausgangszustand 2021:
Die Länder werden durch die Coronakrise aufgrund von Mindereinnahmen und Mehrausgaben auch finanziell belastet, wobei von ihnen insbesondere auch die höheren Abgangsdeckungen für die Krankenanstalten zu tragen sind.
Zielzustand 2023:
Der Bund unterstützt die Länder in Form einer pauschalen Finanzzuweisung.
Istzustand 2023:
Die Finanzzuweisung ist in voller Höhe erfolgt.
Datenquelle:
Bundesrechnungsabschluss 2022
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Regelung der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 2022 und 2023
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Weiterentwicklung und Fortführung des implementierten partnerschaftlichen Zielsteuerungssystems zur Koordinierung der Planung und Steuerung von Struktur und Organisation der österreichischen Gesundheitsversorgung sowie zur Wahrnehmung einer gemeinsamen Finanzverantwortung für die österreichische Gesundheitsversorgung.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzzuweisung des Bundes an die Länder zur Unterstützung der Finanzierung ihrer Krankenanstalten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Bund hat sich bereit erklärt, die Länder in Form von Finanzzuweisungen zu unterstützen, und zwar mit einem Betrag in Höhe von 750 Mio. € im Jahr 2022 für die Auswirkungen in den Jahren 2020 und 2021.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die pauschale Finanzzuweisung des Bundes an die Länder in Höhe von € 750 Mio. ist zur Gänze erfolgt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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