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Vorhaben

Änderung des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes und Änderung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (Verlängerung FAG 2017)

2023
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -750.000

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Aufgrund verschiedener Kompetenzen und Finanziers im Gesundheitssystem sind Parallelstrukturen, Über- und Unterversorgungen, Barrieren an den Schnittstellen, intransparente Finanzierungsströme und damit Effizienzverluste entstanden. Daher wurde im Jahr 2017 eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit abgeschlossen. Aufgrund der Verlängerung des Finanzausgleiches 2017 bis Ende 2023 sind nun die Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie Zielsteuerung-Gesundheit verlängert und angepasst worden. Diese beiden Vereinbarungen sind nunmehr bundesgesetzlich umzusetzen.
Die für die Umsetzung notwendigen und in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Gesetzesänderungen sollen gemeinsam mit den beiden Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG der parlamentarischen Behandlung zugeführt werden.

Die Länder werden durch die Coronakrise aufgrund von Mindereinnahmen und Mehrausgaben auch finanziell belastet, wobei von ihnen insbesondere auch die höheren Abgangsdeckungen für die Krankenanstalten zu tragen sind. Der Bund hat sich bereit erklärt, die Länder in Form von Finanzzuweisungen für die Auswirkungen im Jahr 2020 und 2021 zu unterstützen, und zwar mit einem Betrag in Höhe von 750 Mio. € im Jahr 2022.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine Sammelgesetznovelle unter Federführung des BMF zur Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende 2023. Unter anderem
umfasst dieses Vorhaben auch die Verlängerung der Zielsteuerung-Gesundheit (G-ZG und KAKuG). Das Vorhaben trägt insbesondere dem Wirkungsziel „Bewältigung der COVID-Krise und mittelfristige Sicherstellung der Stabilität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen durch Einhaltung des Stabilitätspaktes und der EU-Kriterien, um budgetäre Spielräume für die Bewältigung neuer Herausforderungen zu schaffen.“ der Untergliederung 44 Finanzausgleich im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.
Durch die Fortführung und Weiterentwicklung der Zielsteuerung-Gesundheit wird die Effektivität und Effizienz der Gesundheitsversorgung weiter verbessert und somit deren nachhaltige Finanzierung sichergestellt. Dadurch wird die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, der Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und der Zugang zu wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle sichergestellt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023

Beschreibung des Ziels

Langfristige Finanzierbarkeit der Gesundheitsversorgung insbesondere durch Sicherstellung einer den Interdependenzen entsprechenden „Governance“ der Zuständigkeiten für die Gesundheitsversorgung durch die Fortschreibung der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Fortschreibung der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit

Ausgangszustand 2021:

Die Finanzausgleichsperiode endet mit Ablauf des Jahres 2021.

Zielzustand 2023:

Die Finanzierbarkeit der Gesundheitsversorgung wird durch die Fortschreibung der partnerschaftlichen Zielsteuerung Gesundheit zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung auch in den Jahren 2022 und 2023 sichergestellt.

Istzustand 2023:

Die partnerschaftliche Zielsteuerung-Gesundheit wurde durch die Novelle zum Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz (G-ZG) bis Ende 2023 verlängert (BGBl. I Nr. 9/2022).

Datenquelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Finanzielle Unterstützung der Länder aufgrund der Abgangsdeckung der Krankenanstalten

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Unterstützung Länder in Form einer pauschalen Finanzzuweisung

Ausgangszustand 2021:

Die Länder werden durch die Coronakrise aufgrund von Mindereinnahmen und Mehrausgaben auch finanziell belastet, wobei von ihnen insbesondere auch die höheren Abgangsdeckungen für die Krankenanstalten zu tragen sind.

Zielzustand 2023:

Der Bund unterstützt die Länder in Form einer pauschalen Finanzzuweisung.

Istzustand 2023:

Die Finanzzuweisung ist in voller Höhe erfolgt.

Datenquelle:
Bundesrechnungsabschluss 2022

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Regelung der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 2022 und 2023

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Weiterentwicklung und Fortführung des implementierten partnerschaftlichen Zielsteuerungssystems zur Koordinierung der Planung und Steuerung von Struktur und Organisation der österreichischen Gesundheitsversorgung sowie zur Wahrnehmung einer gemeinsamen Finanzverantwortung für die österreichische Gesundheitsversorgung.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzzuweisung des Bundes an die Länder zur Unterstützung der Finanzierung ihrer Krankenanstalten

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Bund hat sich bereit erklärt, die Länder in Form von Finanzzuweisungen zu unterstützen, und zwar mit einem Betrag in Höhe von 750 Mio. € im Jahr 2022 für die Auswirkungen in den Jahren 2020 und 2021.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2023
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-750.000

Tsd. Euro

Plan

-750.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

750.000

Tsd. Euro

Plan

750.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

750.000

Tsd. Euro

Plan

750.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-750.000

Tsd. Euro

Plan

-750.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

750.000

Tsd. Euro

Plan

750.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

750.000

Tsd. Euro

Plan

750.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die pauschale Finanzzuweisung des Bundes an die Länder in Höhe von € 750 Mio. ist zur Gänze erfolgt.

Gesamtbeurteilung

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine Sammelgesetznovelle unter Federführung des BMF zur Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende 2023 sowie eine pauschale Finanzzuweisung des Bundes an die Länder zur Abdeckung von Mehraufwänden und Mindereinnahmen der Krankenanstalten auf Grund der Corona-Pandemie. Unter anderem umfasst dieses Vorhaben auch die Verlängerung der Zielsteuerung-Gesundheit (G-ZG und KAKuG). Die entsprechend geänderten Gesetze wurden mit BGBl. Nr. 9/2022 kundgemacht. Ebenso ist die Finanzzuweisung in voller Höhe ausgezahlt worden. Daher sind die erwarteten Wirkungen des Vorhabens zur Gänze eingetreten. Im Detail ist Folgendes auszuführen: Hinsichtlich der in § 6 G-ZG definierten Ziele sind Aussagen aufgrund der Covid-19-Pandemie für die Jahre 2022 und 2023 nicht seriös möglich. Es wurden weitere Gesundheitsdiensteanbieter und -anbieterinnen an ELGA angeschlossen und hat die Verwendung daher zugenommen. Zusätzlich zur Finanzierung weiterer Fälle von Zolgensma wurden zusätzlich Fälle der Verabreichung von Luxturna finanziert. Da das gemeinsame Bewertungsboard für in Krankenanstalten angewandte Arzneimittel von den Ländern nicht umgesetzt wurde, sind dafür auch keine Mittel geflossen. Eine Einhaltung der Ziele aus der Finanzzielsteuerung war insbesondere aufgrund der Covid-19-Pandemie und deren Folgen nicht durchgehend möglich. Da die Euro 750 Mio. direkt vom BMF zugewiesen wurden (UG 44), liegen dem BMSGPK keine Evaluierungsergebnisse vor. Bis Ende 2022 konnten die Frühen Hilfen flächendeckend ausgerollt werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen