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WIRKUNGSZIEL

Bewältigung der COVID-19-Krise und Sicherstellung der Stabilität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen

2022
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Fiskaljahr 2022 war, wie schon 2021, durch ein starkes Wachstum der Einnahmen gekennzeichnet. Die Einnahmen entwickelten sich aufgrund der konjunkturellen Erholung in der ersten Jahreshälfte, der stabilen Lage am Arbeitsmarkt, aber auch infolge der hohen Inflationsrate mit einem Wachstum iHv. 8,6 % dynamisch. Starke Zuwächse verzeichneten die Einkommen- und Vermögensteuern sowie die Produktions- und Importabgaben, die durch Maßnahmen der ökosozialen Steuerreform (Tarifsenkung, Erhöhung Negativsteuern) und einzahlungsseitige Entlastungsmaßnahmen gegen die Teuerung gedämpft wurden. Das starke Wachstum der Grunderwerbsteuer der letzten Jahre hat sich 2022 deutlich verlangsamt.
Trotz markantem Rückgang der Ausgaben für die Bewältigung der COVID-19-Krise sind die Staatsausgaben 2022 um 3,7% angestiegen. Dies ist überwiegend auf die Energie-Entlastungspakete sowie weitere Maßnahmen der Bundesregierung zurückzuführen, um den Preisschock für Haushalte und Unternehmen abzufedern und die Energieunabhängigkeit Österreichs zu stärken.
In Summe ergibt sich ein Maastricht-Saldo des Gesamtstaats von -3,2% des BIP. Dies bedeutet eine Verbesserung gegenüber 2021 idHv 2,6% des BIP, die insbesondere der guten konjunkturellen Entwicklung und dem Auslaufen der Covid-Maßnahmen zu verdanken ist. Die Staatsschuldenquote sank gegenüber 2021 aufgrund des hohen nominellen BIP-Wachstums von 10,2% um 4,0%-Punkte auf 78,4% des BIP Ende 2022.
Alle zum Wirkungsziel 1 gehörenden Maßnahmen wurden zur Gänze erfüllt (die Koordination der Haushaltsführung mit Ländern und Gemeinden gem. ÖStP 2012 im Österreichischen Koordinationskomitee ist erfolgt; der Bund leistete im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen gem. Katastrophenfondsgesetz 1996 finanzielle Unterstützung für Schäden bzw. Vorbeugungsmaßnahmen; der Vollzug der COVID-19-Hilfsmaßnahmen im Controlling wurde laufend beobachtet und fristgerecht, monatlich an den Budgetausschuss des Nationalrats berichtet).