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Vorhaben

"ELAK neu" – vom elektronischen zum digitalen Akt

2023
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: -7.011

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Im Jahr 2001 erging die Beauftragung zur Umsetzung eines gemeinsamen ELAKs (Elektronischer Akt) in allen Ressorts. Dieser wurde nach einer öffentlichen Ausschreibung im Jahr 2005 in Betrieb genommen. Bis auf das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) wurde der ELAKimBund (EiB) in allen Zentralstellen der Ressorts ausgerollt.
Nach über 12 Jahren ist der Lösungsansatz eines elektronischen Aktes nicht mehr zeitgerecht und folgt nicht mehr den Anforderungen der fortschreitenden Digitalisierung. Dies betrifft auch die „Digitalisierung der Arbeitsweise“ in den Ressorts und den sonstigen am ELAK im Bund beteiligten Organisationen, wie z.B. nachgeordnete und ausgegliederte Organisationen sowie Oberste Behörden.
Die Digitalisierung durch die neuen Technologien ermöglicht das Arbeiten mit mobilen Endgeräten, weitere Standardisierung, Automatisierung sowie Wissensmanagement und grundsätzliche elektronische Kommunikation zwischen Organisationen des Bundes. All dies soll die bisherige, reine Abbildung der Papierprozesse ablösen und somit die digitale Transformation, die auch vor der Verwaltung nicht Halt macht, unterstützt durch „Künstliche Intelligenz“ (KI), vorantreiben. Diese neuen Anforderungen sollen nun im Rahmen einer Weiterentwicklung bzw. Erneuerung des „ELAK neu“ umgesetzt werden.
Mit dem „ELAK neu“ soll ein einheitliches Aktenverwaltungssystem auf alle Organisationen des Bundes, die die Anforderungen nach formellen Arbeiten haben, ausgerollt werden. Dies trägt der Konsolidierung im Sinne einer effizienten und kostenschonenden Anwendung eines ELAKs bei.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit den Angaben auf den Seiten 220 – 221 des Regierungsprogrammes 2020-2024.
Folgende Punkte aus dem Regierungsprogramm 2020-2024 werden hierbei adressiert bzw. unterstützt:
– Seite 220, Ausbau „Digitale Verwaltung“
Der ELAK im Bund (EiB) ist ein zentrales E-Government System der österreichischen Bundesverwaltung und ermöglicht die digitale Verwaltung durch vollelektronische Aktenverwaltung und automatisierte Abwicklung von Geschäftsprozessen.
– Seite 221, „Sukzessive Ausweitung und Optimierung der digitalen Behördenwege…“
Durch die Möglichkeit digitale Verwaltungsprozesse abbilden zu können, werden auch digitale Verwaltungskooperationen zwischen den Behörden ermöglicht und alle Bundesdienststellen können digital angebunden arbeiten. Selbst Ministerratsabstimmungen wurden ermöglicht.
– Seite 221, „Digitale Kommunikation in der Verwaltung ausbauen“
Die zentrale und standardisierte digitale Kommunikation innerhalb der Verwaltung wird durch den ELAK im Bund gewährleistet. Alle Ministerien und Dienststellen sind digital angebunden.

Ziel ist eine durchgängige digitale Abwicklung von Geschäftsfällen (von der Einbringung bis zum Bescheid).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Zweckmäßige Nutzung der technologischen Möglichkeiten für eine moderne, digitale, formelle Bearbeitung in der Bundesverwaltung

Beschreibung des Ziels

Im Regierungsprogramm wird darauf hingewiesen, dass die Digitalisierung der Verwaltung zu einem besseren Service und mehr Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen führen soll. Behördengänge und Kommunikation sollen durchgehend digital erledigt werden können; Verwaltungsprozesse sollen dadurch benutzerzentriert und kundenfreundlicher gestaltet werden.
Um diese Digitalisierung auf der Seite der Verwaltung zu erreichen, soll der vorhandene EiB mit den aktuellen technologischen Möglichkeiten zu einem einheitlichen, modernen Arbeitshilfsmittel weiterentwickelt werden.
Dazu ist es notwendig die Funktionalität nicht mehr am Papierprozess zu orientieren, sondern diese digital zu ermöglichen. Durch die Digitalisierung wird die Verwaltung serviceorientierter, der Zugang zu Informationen vereinfacht und Behördenwege finden digital statt. Der Einsatz auf mobilen Endgeräten, die Unterstützung der Benutzerinnen und Benutzer bei ihren Tätigkeiten durch Einsatz der „Künstlichen Intelligenz“ (KI) sowie die Automatisierung von Standardabläufen soll fixer Bestandteil der Weiterentwicklung sein. Dabei sollen aber immer der Nutzen und die Praktikabilität sowie die Benutzerfreundlichkeit im Fokus stehen. Mit dem „ELAK neu“ wird durch den Einsatz der neu implementierten digitalen Funktionen die Möglichkeit geschaffen, das durch den vermehrten Abgang an Personalressourcen im System vorhanden gebliebene Wissen neu zu erschließen und wieder zur Verfügung zu stellen. Dies sind sowohl funktionale als auch organisatorische Möglichkeiten. Das Ausrollen auf alle Bereiche der Bundesverwaltung soll das Wissensmanagement sowie die Zusammenarbeit unterstützen. Der „ELAK neu“ muss auch die neuen mobilen Arbeitsformen und -weisen – wie z.B. Genehmigen auf dem Smartphone, Zugriff auf Akten, Sitzungsunterlagen und -ergebnisse, usw. – zeit- und ortsunabhängig entsprechend unterstützen. Eine vereinfachte Begrifflichkeit und einfache Bedienung sollen es ohne Einschulung ermöglichen, das System zu nutzen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Unterstützung bei Geschäftsprozessen durch Modernisierungen und Anpassungen in der Bedienführung und KI

Ausgangszustand 2018:

Der EiB wurde Ende der neunziger Jahre entwickelt und stellt auf eine elektronische Abbildung des Papieraktenwesens ab. Damit gab es geringe Verbesserungen in der Prozessabwicklung (z.B. parallele Prozesse) und der Weitergabe (elektronisch statt manuell durch Botinnen und Boten) aber nicht in der grundsätzlichen Arbeitsmethodik. Der EiB wird von ca. 12.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Bundesverwaltung verwendet.

Zielzustand 2023:

Der "ELAK neu" unterstützt die digitale Transformation und ermöglicht so neue Arbeitsformen. Technologien wie "Künstliche Intelligenz" unterstützen Benutzerinnen und Benutzer bei der Suche und Aufbereitung der Inhalte. Automatisation ist überall dort angewandt, wo sie zweckmäßig und sinnvoll ist. Aufgrund der Bundeslizenz kann die Nutzung auf beliebige weitere Organisationen der Bundesverwaltung ausgedehnt werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

Istzustand 2023:

Der ELAK hat derzeit 16.000 Benutzerinnen und Benutzer sowie ca. 40 teilnehmende Organisationen. Im Zusammenhang mit Suche, Recherche und Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender in der Abwicklung der Geschäftsprozesse wurden Modernisierungen in der grafischen Benutzeroberfläche (GUI), in der Bedienungsführung sowie in der Modernisierung der Begriffswelt eingeführt. Für die Zwecke der Bearbeitung von Anträgen gem. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden Hilfsmittel angewendet, die im Stande sind, künftige Anforderungen hinsichtlich Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zeitnahe umzusetzen. In diesem Zusammenhang bildet die Künstliche Intelligenz (KI) auch einen wesentlichen Bestandteil der Überlegungen. Bisherige Umsetzungen betreffend Künstliche Intelligenz (KI) wurden mit im ELAK (der eGov-Suite, innerhalb der Bundeslizenz) bereits vorhandenen KI-Elementen (z. B. Verbesserung der Volltextsuche, zeitnahe automatisierte Indizierung) durchgeführt. Diese haben keine zusätzlichen Kosten verursacht, unterstützen aber bereits die Benutzerinnen und Benutzer bei der Suche und Aufbereitung der Inhalte. Angesichts der kontroversiellen Diskussion dieses Themas, insbesondere auch die Sicherheitsproblematik betreffend, wurden Investitionen in externe KI-Tools (ChatGPT) noch hintangehalten.

Datenquelle:
Projektdokumentation, Benutzer- und Organisationshandbücher, Softwareproduktinformation

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Die formelle Kommunikation und der formelle Wissensaustausch zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundes findet einheitlich digital mit dem "ELAK neu" statt

Beschreibung des Ziels

In der digitalen Transformation ist die Geschwindigkeit bei der Abwicklung von Prozessen sowie der Zugang zu relevanten Informationen von essentieller Bedeutung. Daher soll der „ELAK neu“ diese Möglichkeiten umfassend unterstützen und eine über die Organisationsgrenzen hinausgehende Plattform für die formelle Kommunikation sicherstellen. Durch den Einsatz eines gemeinsamen „ELAK neu“ werden Prozesse ohne digitalem Medienbruch (z.B. Export aus dem „ELAK neu“-System und Import in ein anderes ELAK-System einer anderen Organisation) ausgeführt, der Austausch von formellen Informationen und der Zugriff darauf erfolgt für Benutzerinnen und Benutzer ohne technische Systemgrenzen, geregelt durch ein allgemein gültiges Rechtesystem (Zugriff auf Akten und Dokumente nur im Rahmen der definierten und zugewiesenen Rechte). Durch das im E-GovG mit 1.1.2020 in Kraft gesetzte Recht haben Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ein Recht auf elektronische Kommunikation. Aus diesem Grund ist die Bundesverwaltung gefordert, effiziente organisatorische und digitale Prozesse sicher zu stellen. Zur Effizienzsteigerung sollen ressortübergreifende Prozessmodelle zur Anwendung kommen, um so auch in der organisatorischen Abwicklung Konsolidierungseffekte nutzen zu können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Zurverfügungstellung eines einheitlichen Aktenverwaltungssystems inklusive standardisierter Werkzeuge und Prozessmodelle

Ausgangszustand 2018:

Der EiB orientiert sich an den organisatorischen Strukturen und lässt zwar Prozesse zwischen den Ressorts zu, fokussiert aber nach wie vor auf eine organisationsorientierte Bündelung von Informationen und elektronischen Akten. Ein offener Zugang im Sinne der organisationsübergreifenden Zusammenarbeit und ressortübergreifender Prozessmodelle ist nicht umgesetzt.

Zielzustand 2023:

Der "ELAK neu" kann als einheitliches Aktenverwaltungssystem als übergreifende Plattform für alle Organisationen des Bundes eingesetzt werden und bietet den Benutzerinnen und Benutzern einen breiten Zugang zu formeller Zusammenarbeit und Kommunikation. Prozessmodelle sind für alle teilnehmenden Organisationen standardisiert und nutzbar. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können mithilfe des Systems Informationen teilen bzw. auf gemeinsame Ablagebereiche zugreifen.

Istzustand 2023:

Der ELAK steht allen Organisationen des Bundes, die teilnehmen möchten, zur Verfügung. Er wird von 40 Organisationen des Bundes und von 16.000 Benutzerinnen und Benutzern genutzt. Über den ELAK können über die Geschäftsfallbearbeitung formelle Prozesse abgewickelt werden und über die "Teamrooms" kann informell zusammengearbeitet werden und diese stehen als gemeinsamer Ablagebereich zur Verfügung. Für Teamrooms können im Bedarfsfall auch externe Personen einzeln berechtigt werden. Die Teamrooms wurden funktional aufgewertet und als zentrales Architekturelement eingeführt. Teamrooms bestehen weiterhin - wie gehabt - als möglicher gemeinsamer Ablagebereich, jedoch stellen sie ebenso die Grundlage für die gesamte informelle Zusammenarbeitsstruktur mit eigenen Rechten und Daten für einen bestimmten Arbeitsbereich des ELAK dar. Es herrscht eine strikte Trennung zwischen Geschäftsfallbearbeitung und informeller Zusammenarbeit. Es stehen allen teilnehmenden Organisationen standardisierte Prozessmodelle zur Verfügung, die individuell angepasst werden können.

Datenquelle:
Benutzerhandbuch, Projektdokumentation, Softwareproduktinformation

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Nutzung eines Dashboards und einer Terminverwaltung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Benutzerinnen und Benutzer werden mit Hilfe des „ELAK neu“ Dashboards (Zusammenfassung der Aktivitäten bzw. Aufgaben die von den jeweiligen Benutzerinnen und den jeweiligen Benutzern zu erfüllen sind, vergleichbar mit dem bisherigen Arbeitsvorrat in erweiterter und auch für mobile Geräte geeigneter Form) über Tätigkeiten und Termine informiert. Aufgrund seiner übersichtlichen Gestaltung ist die Nutzung auf mobilen Devices (Endgeräten) problemlos möglich. Einfache Auswertungen bezüglich Fälligkeiten, Rückständen usw. können einfach abgerufen werden.
Bei vollständiger Umsetzung des Projekts ist es für die Benutzerinnen und Benutzer möglich zu erledigende Tätigkeiten zusammenzufassen, zu priorisieren und auch terminliche Zuordnungen vorzunehmen.
Zusätzlich bekommen die Anwenderinnen und Anwender eine Möglichkeit das Dashboard ihren Anforderungen entsprechend zu gestalten. Das System stellt unterschiedliche Widgets zur Verfügung, das sind unterschiedliche, individuell festlegbare Komponenten für die eigene Benutzeroberfläche (z.B. Fristen, Arbeitsvorrat, Terminkalender), die von den Benutzerinnen und Benutzern ausgewählt werden können.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Unterstützung durch Künstliche Intelligenz, verbesserte Suchfunktionen, Automatisierung und Assistenten/Chats

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Benutzerinnen und Benutzer sollen durch Funktionen des Systems bei ihren Tätigkeiten durch Einsatz der „Künstlichen Intelligenz“ (KI) besser unterstützt werden. Das bedeutet, dass mit Hilfe des Systems versucht wird den Anwenderinnen und Anwendern für nicht-eindeutige oder unklare Aktivitäten in den einzelnen Themenbereichen Hilfestellungen für die weitere Bearbeitung anzubieten.
Es liefert Vorschläge, die in vielen Fällen einfach übernommen oder nur leicht adaptiert werden können.
Viele Aufgaben im Büroalltag gestalten sich als sehr komplexe vielseitige Tätigkeit, (die sich in vielen Bereichen nicht ständig wiederholen). Um diese Aufgaben erfolgreich erfüllen zu können, benötigen die Benutzerinnen und Benutzern ein hohes Wissenspotenzial.
Dieses liegt bis dato in Form von umfangreichen Dokumentationen und Handbüchern vor, welche durch die KI interaktiv erschlossen werden müssen. Dies soll zu erhöhter Qualität der Benutzerinteraktionen in kürzerer Zeit führen.
Im „ELAK neu“ kann das System durch Verwendung von Metadaten-Extrahierung und -Kategorisierung, sowie Zuordnung und Verarbeitung dieser Daten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Arbeit unterstützen. Fallweise werden diese KI-Funktionen Ähnlichkeiten mit bereits fertiggestellten Arbeiten feststellen und Vorschläge anzeigen. Durch die Lernfähigkeit des Systems werden diese Routinen automatisch laufend verbessert. Metadaten sind in diesem Zusammenhang wiederkehrende, strukturierte und kategorisierbare Informationen wie z.B. Adressinformationen, Datum, Autorin und Autor, u.dgl.m.
Die Erweiterung und Adaptierung der Suchfunktionen im „ELAK neu“ vermindert die Komplexität der Abfragetätigkeiten und liefert den Benutzerinnen und Benutzern ein besseres, genaueres und schnelleres Abfrageergebnis.
Benötigen Benutzerinnen und Benutzer eine Hilfestellung bei der Erstellung von Standardaufgaben, steht diesen dabei ein virtueller technischer Assistent zur Verfügung. Ähnlich wie bei der Installation von Softwareprodukten werden Anwenderinnen und Anwender in der jeweiligen Tätigkeit unterstützt und zu dem entsprechenden Ergebnis geführt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Vereinheitlichung und Optimierung von Organisation/Kultur/Wissenstransfer, Mobilität, Post

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Wissen ist eines der wichtigsten Güter in der Informationsgesellschaft. Daher ist die Sicherung, Dokumentation und Weitergabe von Wissen ein Überlebensfaktor eines komplexen Systems wie dem „ELAK neu“. Dazu gehören aber nicht nur Werkzeuge, sondern noch entscheidender sind soziale, kulturelle und organisatorische Umgebungsbedingungen.
Jede am ELAK teilnehmende Organisation, oftmals jede einzelne Organisationseinheit, verfolgt in diesem Punkt seine eigenen Vorstellungen. Einheitliche Vorgehensweisen sind derzeit nicht existent. Das von der Bundesregierung gewünschte einheitliche Auftreten Österreichs ist somit nicht gegeben. Ein Wissensverlust ist wegen der prognostizierten personellen Abgänge in den nächsten Jahren vorprogrammiert. Die Informationstechnologie lässt die Welt kleiner werden, darum ist es im „ELAK neu“ auch nötig, dass die österreichischen Bundesbehörden ein gemeinsames Ziel verfolgen und zu einem einheitlichen Gefüge „Österreich(.gv.at)“ zusammenwachsen.
Durch Vereinheitlichung wird im System
– eine Übersichtlichkeit geschaffen,
– eine klare Sprache definiert,
– ein eindeutiger Weg, in dem Prozesse aufgebaut werden, festgelegt.
Diese drei Punkte erhöhen die Akzeptanz bei den Benutzerinnen und Benutzern, erleichtern die Wartbarkeit und führen zu schnelleren Fortschritten in der Entwicklungsarbeit (Wartung und Weiterentwicklung).
Trotz einheitlicher Büroordnung gibt es derzeit, in unterschiedlichen im EiB beteiligten Organisationen unterschiedliche Arbeitsweisen. Dadurch war es notwendig, mandantenspezifische Einstellungen an die jeweiligen Organisationen anzupassen. Dies führte in vielen Fällen dazu, dass das System unterschiedliche Funktionen aufweist. Unterschiedliche Möglichkeiten zur Zielerreichung führen zu einer gewissen Fehleranfälligkeit, wenn zum Beispiel Felder nicht ausgefüllt, Prozesse falsch hinterlegt werden oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in falschen Rollen (die sie z.B. aufgrund von Reorganisationen oder bei Mehrfachzuteilungen weiterhin zugewiesen haben) ihre Arbeit verrichten.
Darum ist mit der Umsetzung des „ELAK neu“ nicht nur eine Erneuerung des Systems geplant, sondern auch die Angleichung der Arbeitsweisen innerhalb der Bundesministerien und ihren nachgeordneten Dienststellen. Sowohl die Erfüllung der Aufgaben als auch die Systemeinstellungen der Programme sind auf demselben Stand. Anwenderinnen und Anwender müssen nur noch einmal eingeschult werden und können sich bei einem Arbeitsplatzwechsel voll und ganz ihren neuen Tätigkeiten widmen.
Die Mobilität gewinnt in der Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung, der Trend geht immer weiter in Richtung mobile Geräte. Diese ermöglichen eine neue Arbeitsweise und flexiblere Arbeitszeiten.
Derzeit ist die Mobilität auf Notebooks beschränkt, da kein sinnvolles Arbeiten mit anderen mobilen Geräten möglich ist.
Der „ELAK neu“ bietet, je nach Größe des mobilen Geräts, den Benutzerinnen und Benutzern eine entsprechende Möglichkeit zur Bearbeitung von Dokumenten in dem System an.
Immer noch befindet sich in vielen Fällen am Anfang und am Ende des Systems ein Medienbruch (z.B. Antrag kommt per Post und muss digital erfasst werden). Dieser wird durch den verbreiteten Einsatz von E-Government-Lösungen zwar immer weniger spürbar, dennoch sind für die Verarbeitung von Papierpost, Massendaten u.ä. eigene Abteilungen und Schnittstellen erforderlich. In diesem Zusammenhang wird auf die Forcierung der elektronischen Kommunikation zwischen der Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen im Zeitalter der fortschreitenden Digitalisierung mit dem Ausbau der elektronischen Zustellung (Novelle des Zustellgesetzes) hingewiesen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Nutzung bestehender Register

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die Nutzung bestehender Register werden Aufwände in der Datenhaltung und in der Wartung reduziert. Dort, wo im Amtsverfahren Registerabfragen erforderlich sind, können diese eingebunden werden, ggf. auch automatisiert erfolgen.
Die Idee des Once-Only-Prinzips („Once-Only steht für die einmalige Bereitstellung und Erfassung von Daten – Unternehmen übermitteln sämtliche Daten nur einmal an eine Behörde und diese ergreift ihrerseits Maßnahmen zum internen Austausch dieser Daten“) soll auch im „ELAK neu“ ihren Ankerpunkt finden: Allgemein zugängliche Daten von antragstellenden Verfahrensparteien usw., die bereits in der Verwaltung bekannt sind und keinen Nutzungsbeschränkungen unterliegen, sollen direkt abgefragt und eingebunden werden können und müssen nicht erst im Dialog mit den Beteiligten geklärt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Forcierung der Datenwiederverwendung im Sinne des Once-Only-Prinzips hingewiesen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2023
2019
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-7.011

Tsd. Euro

Plan

-11.098

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

4.527

Tsd. Euro

Plan

8.872

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

2.484

Tsd. Euro

Plan

2.226

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.011

Tsd. Euro

Plan

11.098

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.978

Tsd. Euro

Plan

-3.279

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.425

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.978

Tsd. Euro

Plan

1.854

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.978

Tsd. Euro

Plan

3.279

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.264

Tsd. Euro

Plan

-4.051

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.138

Tsd. Euro

Plan

3.927

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

126

Tsd. Euro

Plan

124

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.264

Tsd. Euro

Plan

4.051

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.820

Tsd. Euro

Plan

-3.044

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.694

Tsd. Euro

Plan

2.920

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

126

Tsd. Euro

Plan

124

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.820

Tsd. Euro

Plan

3.044

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-821

Tsd. Euro

Plan

-724

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

695

Tsd. Euro

Plan

600

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

126

Tsd. Euro

Plan

124

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

821

Tsd. Euro

Plan

724

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-128

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

128

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

128

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

In der Position „betrieblicher Sachaufwand“ werden die Kosten für die Bundeslizenz und die Softwarewartung dargestellt.
Die Kosten für die Bundeslizenz (einmalig € 1,854 Mio.) und die notwendige Softwarewartung (jährlich € 124.000,- erhöht um Inflationsanpassungen) werden in der Tabelle nach deren Fälligkeit ausgewiesen. Insgesamt fielen die Kosten für diese Position etwas höher aus als geplant.

In der Position „Werkleistungen“ werden die Projektkosten dargestellt. Es kam das agile Vorgehensmodell zur Anwendung, dadurch kam es zwar zu einem verzögerten Projektstart (2019 statt 2018), jedoch konnten insbesondere durch die effiziente Zusammenarbeit mit dem Produkthersteller Synergien genutzt werden und die Kosten blieben unter den Erwartungen.

Gesamtbeurteilung

Obwohl der ELAKimBund (EiB) seit dem Jahr 2014 regelmäßige, im Grundvertrag vereinbarte Upgrades (Major Releases) in jährlichen bzw. zweijährigen Abständen erfahren hat, war eine Erneuerung mit weitergehenden Maßnahmen dringend erforderlich und hat sich als positiv erwiesen. Verglichen mit den Möglichkeiten der üblichen Intervalle wurden in relativ kurzer Zeit Anpassungen an die allgemein voranschreitende Digitalisierung, wie etwa Integration der persönlichen digitalen Signatur, die Anbindung weiterer Systeme (Once-Only) oder organisatorische Änderungen, die die Zustimmung aller beteiligten Organisationen erforderten und deshalb als besondere Leistung hervorzuheben sind, wie die allgemein vereinheitlichte Geschäftszahl, umgesetzt. Weitere, noch tiefgreifendere organisatorische Maßnahmen wurden zwar intensiv diskutiert, etwa die bundesweite Vereinheitlichung des Aktenplans, konnten aber bisher noch nicht finalisiert werden.

Es kam zu Erweiterungen der Einsatzmöglichkeiten der informellen Zusammenarbeit (sichere und einfache Einbeziehung externer Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Teamrooms) sowie der Entwicklung der mobilen Teilnahme am Geschäftsprozess. Zuletzt hat die MobileApp den Einzug in den Ministerrat als Mittel zur Protokollierung der Beschlüsse gefunden. Dies ist wohl als einer der Spitzenerfolge zu werten. Obwohl nicht selbst Vorhabensbestandteil, hat diese Anpassung, welche ohne Sonderentwicklung quasi mit Boardmitteln des EiB ausgekommen ist, im Rahmen der EiB-Weiterentwicklungsprojekte stattgefunden. Dies wäre ohne die Antriebskraft dieses Vorhabens nicht möglich gewesen.

Im Verlauf des Vorhabens konnte die Anzahl der teilnehmenden Organisationen von anfangs 28 auf heute 40 gesteigert werden. Damit einher ging das Wachstum der Benutzeranzahl von 12.800 auf nahezu 16.000. Etwa 34 Mio. Akten befinden sich derzeit im EiB, jährlich werden 1,8 Mio Akten erzeugt (Nutzerzufriedenheit 59 %). Durch Skartierungen und Archivierungen erfolgen gelegentlich Löschungen, wodurch dieses Wachstum nicht gleichbleibend erfolgt. In der Dokumentenablage (informeller Bereich) befinden sich über 400 Mio. Schriftstücke.

Im Zusammenhang mit Suche, Recherche und Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender in der Abwicklung der Geschäftsprozesse wurden Modernisierungen in der grafischen Benutzeroberfläche (GUI), in der Bedienungsführung sowie in der Modernisierung der Begriffswelt eingeführt.
Wissensmanagement hat das Ziel bestehendes Wissen durch Dokumentation von Abläufen und Prozessen nachhaltig zu sichern. Hierfür können Anleitungen, Dokumentationen und weiterführende Informationen im Rahmen des EiB bereitgestellt werden, einerseits durch entsprechende Beispielakte aber auch in Teamrooms durch entsprechende Dokumente. Auch abseits des Projektes wurde der Mehrwert des EiBs als Tool für Wissensmanagement erkannt, vgl. „Strategie digitale Kompetenzen Österreich“ (Seite 76).
Für die Zwecke der Bearbeitung von Anträgen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden Hilfsmittel angewendet, die im Stande sind, künftige Anforderungen hinsichtlich Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zeitnahe umzusetzen. In diesem Zusammenhang bildet die Künstliche Intelligenz (KI) auch einen wesentlichen Bestandteil der Überlegungen. Bisherige Umsetzungen wurden mit im EiB vorhandenen KI-Elementen (z. B. Verbesserung der Volltextsuche, bessere Beschlagwortung, Benutzerunterstützung durch automatische Vorschläge) durchgeführt. Die Definition der meisten virtuellen Assistenten wurde bereits abgeschlossen, jedoch fehlt noch die technische Letztumsetzung. Diese technische Letztumsetzung ist allerdings ein geringer Teil der gesamten Umsetzung der Maßnahme (<5 %). Eine Chatbot-Funktionalität besteht bereits bei der Nutzung des EiB durch externe Nutzerinnen und Nutzer, die mittels Chatbot durch den Registrierungsprozess geleitet werden. Weitere Ausprägungen bedürfen einer konkreten Definition durch die betroffenen Organisationseinheiten selbst. Angesichts der kontroversiellen Diskussion dieses Themas, insbesondere auch die Sicherheitsproblematik betreffend, wurden Investitionen in externe KI-Tools (ChatGPT) noch hintangehalten. Es finden aber laufend Evaluierungen betreffend künftige Einsatzmöglichkeiten statt. Die WFA-Ziele und Maßnahmen konnten zur Gänze erreicht werden. Diese wurden und mussten im Hinblick auf die geplante, auf das Vorhaben und die bestehenden Rahmenbedingungen angepasste, agile Vorgehensweise der Entwicklung offen formuliert werden. Dies war notwendig, um die Vorteile der Agilität nicht zu verlieren. So konnte auf neue Umstände entsprechend reagiert werden. Sich im Laufe der Entwicklung ergebende Synergien konnten ebenfalls genutzt werden. Die Maßnahmen waren treffend gewählt worden. Für den Grad der Zielerreichung waren insbesondere das bestehende Know-How und die Infrastruktur ausschlaggebend. Die eingesetzten Budgetmittel konnten effizient genutzt werden und führten zu äußerst zufriedenstellenden Ergebnissen.


Verbesserungspotentiale

Aus Projektsicht wäre ein höheres Maß an bundesweit verbindlichen Vorgaben (Gesetz, Verordnung) betreffend Ausgestaltung des ELAKimBund (EiB) wünschenswert. Dies erfordert allerdings enormen Abstimmungsbedarf und würde damit zu entsprechendem zeitlichen Mehrbedarf führen. Außerdem ist eine erfolgreiche Einigung ungewiss, da die internen Prozesse der Organisationseinheiten mannigfaltig ausgestaltet sind. Die Vereinheitlichung der Ausgestaltung des EiB erfolgt deshalb zunächst über freiwillige Bindung der Teilnehmerorganisationen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen