Vorhaben
Bündelung: Verordnung, mit der die Spielzeugverordnung 2011 geändert wird
Bündelung: Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Spielzeugverordnung 2011 geändert wird (Novelle aus dem Jahr 2018), gebündelt mit der Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Spielzeugverordnung 2011 geändert wird (Novelle aus dem Jahr 2019), der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Spielzeugverordnung 2011 geändert wird (Novelle aus dem Jahr 2021) und der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Spielzeugverordnung 2011 geändert wird (Novelle aus dem Jahr 2022)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung des Schutzes der Gesundheit von Kindern durch Festlegung spezifischer Grenzwerte für bestimmte chemische Stoffe
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Der Schutz der Gesundheit von Kindern soll durch die Festlegung weiterer Grenzwerte für chemische Stoffe verbessert werden.
Ausgangszustand 2018:
Die spezifischen Grenzwerte für chemische Stoffe sind nicht ausreichend festgelegt.
Zielzustand 2023:
Der Schutz der Gesundheit von Kindern wird verbessert.
Istzustand 2023:
Der Schutz der Gesundheit von Kindern ist durch die Festlegung weiterer bzw. strengerer Grenzwerte für chemische Stoffe verbessert.
Datenquelle:
Als Datenquellen sind die Erwägungsgründe der umgesetzten Richtlinien heranzuziehen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Anpassung an Unionsrecht im Bereich Spielzeug zur Verbesserung des Schutzes der Gesundheit von Kindern
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zum Schutz der Gesundheit von Kindern werden weitere bzw. strengere Grenzwerte für chemische Stoffe in Spielzeug festgelegt. Zudem wird für bestimmte allergene Duftstoffe die Kennzeichnungspflicht normiert.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Es erfolgte eine WFA aufgrund der Bündelung mehrerer Novellen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Der Schutz der Gesundheit von Kindern ist durch die Festlegung weiterer bzw. strengerer Grenzwerte für chemische Stoffe verbessert. Es wird neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen, die bislang auf unbekannte Risiken für Kinder, insbesondere im Bereich der Chemikalien, hinweisen. Beispielsweise wurde festgestellt, dass in den letzten Jahren der Trend beobachtet wird, vielen Arten von Konsumgütern, wie Kinderspielzeug, Duftstoffe hinzuzufügen, womit erheblich zur Duftstoffexposition des Verbrauchers über die Haut beitragen werden könnte. In diesem Fall wurde die Kennzeichnung allergener Duftstoffe in Spielzeug als erforderlich angesehen. Mehr als 1,2 Mio. Kinder sind betroffen (Quelle: Familien in Zahlen/Österreichisches Institut für
Familienforschung/Universität Wien).
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.