Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Bündelung: Verordnung, mit der die Spielzeugverordnung 2011 geändert wird

2023
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Problemdefinition

Die Verordnung dient der Verbesserung des Schutzes der Gesundheit von Kindern durch Festlegung spezifischer Grenzwerte für bestimmte chemische Stoffe in Spielzeug. Inhalt der Novelle der Spielzeugverordnung im Jahr 2022 ist das Verbot der Verwendung von Atranol, Chloratranol und Methylheptincarbonat in Spielzeug. Angesichts der Einstufung von Anilin als karzinogener, mutagener oder reproduktionstoxischer (CMR) Stoff ist es erforderlich, spezifische Grenzwerte für Anilin in verschiedenen Spielzeugmaterialien festzulegen. Zudem sollen allergene Duftstoffe, für die bislang noch keine Verbote oder Kennzeichnungsvorschriften gelten, künftig der Kennzeichnungspflicht unterliegen.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung des Schutzes der Gesundheit von Kindern durch Festlegung spezifischer Grenzwerte für bestimmte chemische Stoffe

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Der Schutz der Gesundheit von Kindern soll durch die Festlegung weiterer Grenzwerte für chemische Stoffe verbessert werden.

Ausgangszustand 2018:

Die spezifischen Grenzwerte für chemische Stoffe sind nicht ausreichend festgelegt.

Zielzustand 2023:

Der Schutz der Gesundheit von Kindern wird verbessert.

Istzustand 2023:

Der Schutz der Gesundheit von Kindern ist durch die Festlegung weiterer bzw. strengerer Grenzwerte für chemische Stoffe verbessert.

Datenquelle:
Als Datenquellen sind die Erwägungsgründe der umgesetzten Richtlinien heranzuziehen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Anpassung an Unionsrecht im Bereich Spielzeug zur Verbesserung des Schutzes der Gesundheit von Kindern

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zum Schutz der Gesundheit von Kindern werden weitere bzw. strengere Grenzwerte für chemische Stoffe in Spielzeug festgelegt. Zudem wird für bestimmte allergene Duftstoffe die Kennzeichnungspflicht normiert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2023
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Es erfolgte eine WFA aufgrund der Bündelung mehrerer Novellen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Der Schutz der Gesundheit von Kindern ist durch die Festlegung weiterer bzw. strengerer Grenzwerte für chemische Stoffe verbessert. Es wird neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen, die bislang auf unbekannte Risiken für Kinder, insbesondere im Bereich der Chemikalien, hinweisen. Beispielsweise wurde festgestellt, dass in den letzten Jahren der Trend beobachtet wird, vielen Arten von Konsumgütern, wie Kinderspielzeug, Duftstoffe hinzuzufügen, womit erheblich zur Duftstoffexposition des Verbrauchers über die Haut beitragen werden könnte. In diesem Fall wurde die Kennzeichnung allergener Duftstoffe in Spielzeug als erforderlich angesehen. Mehr als 1,2 Mio. Kinder sind betroffen (Quelle: Familien in Zahlen/Österreichisches Institut für
Familienforschung/Universität Wien).

Gesamtbeurteilung

Die Spielzeugrichtlinie dient dazu, den freien Verkehr von Spielzeug im Binnenmarkt sicherzustellen. Dazu ist es notwendig, dass auf dem EU-Markt bereitgestelltes Spielzeug sicher ist und ein hohes Maß an Schutz der Kinder vor Gefahren durch chemische Stoffe in Spielzeug gesorgt wird. Wenn durch wissenschaftliche und technologische Entwicklungen das Auftreten bisher unbekannter Risiken und Herausforderungen aufgezeigt wird, ist entsprechend zu reagieren. Durch die Novellen zur Spielzeugrichtlinie wurde dem Rechnung getragen. Der Schutz der Gesundheit von Kindern wurde durch die Festlegung weiterer bzw. strengerer Grenzwerte für chemische Stoffe verbessert. In Österreich wird im Rahmen von amtlichen Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht die Einhaltung der in Umsetzung der Spielzeugrichtlinie ergangenen Spielzeugverordnungen überprüft. Entsprechend dem Lebensmittelsicherheitsbericht 2022 wurden 560 Planproben bei Spielzeug mit einer Beanstandungsquote von 43,9% gezogen, das sind 246 beanstandete Proben. Gesundheitsschädlich waren 42 Proben. Die häufigsten Beanstandungsgründe waren fehlende oder mangelnde Konformitätsdokumente, sowie sicherheitsrelevante und formale Kennzeichnungsmängel. Auch ist im Sicherheitsbericht nachzulesen, dass es zu Überschreitungen der Migrationswerte für Blei, Bor, Aluminium, Chrom VI sowie erhöhter Gehalte an Nitrosaminen kam.


Verbesserungspotentiale

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2023 einen Verordnungsentwurf für Spielzeug vorgestellt, welcher die derzeit geltende Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug ablösen soll. Mit dem Vorschlag soll die Verwendung weiterer schädlicher Chemikalien in Spielzeug untersagt werden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.