Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

VerbraucherInnengesundheit, Tiergesundheit und Tierschutz

2018
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Eines der zentralen Anliegen des am 1.1.2005 in Kraft getretenen Tierschutzgesetzes ist die Förderung des Tierschutzes durch Bund, Länder und Gemeinden. Ein weiteres zentrales Anliegen besteht darin, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen. Der Verein „Tierschutz macht Schule“ wurde auf Initiative des damaligen BMGF im Jahre 2006 gegründet. Die Vermittlung von tierschutzrelevanten Themen an Kinder, Jugendliche und Erwachsene ist für die Gesellschaft von großer Bedeutung. Die pädagogische Wirkung betrifft nicht nur den richtigen Umgang mit Tieren, sondern auch die Kenntnis von tier- und bedürfnisgerechter Haltung der Tiere. Tierschutzunterricht stärkt auch das Mitgefühl, die Eigenverantwortlichkeit und die Bereitschaft, die Konsequenzen für sein Verhalten zu tragen.

Die nachgewiesene Freiheit der österreichischen Rinderpopulation von Rindertuberkulose und Rinderbrucellose sowie der Schaf- und Ziegenpopulation von Brucella melitensis – Erreger von Krankheiten, welche vom Tier und dessen Produkten (z. B. Milch) auch auf den Menschen übertragen und bei diesem schwere Krankheiten hervorrufen können – dient dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Menschen, die aus beruflichen Gründen engen Kontakt mit den genannten Tieren haben. Durch die zusätzliche Erfassung handelsrelevanter Tierkrankheiten, wie infektiöser Boviner Rhinotracheitis (IBR) des Rindes, oder der Aujeszky’schen Krankheit (AK) des Schweines, wird durch die Erreichung des Wirkungsziels auch sichergestellt, dass der Export sowie der innergemeinschaftliche Handel mit lebenden Tieren und deren Produkten bestmöglich veterinärfachlich unterstützt werden. Weiters wird durch vorsorgenden Schutz der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern, insbesondere durch sichere Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel sowie durch ausreichende klare Informationen zur Lebensmittelqualität und Ernährung ein wesentlicher Beitrag zur Gesunderhaltung der österreichischen Bevölkerung geleistet. Dies umfasst Aufklärungskampagnen, Kontrollen entlang der gesamten Lebensmittelkette und rasche Abklärungen bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen.

Der angestrebte Erfolg wurde im Zusammenhang mit der Entwicklung der Kennzahlen (alle 5 Kennzahlen überplanmäßig erreicht) in Verbindung mit den Maßnahmen zur Gänze erreicht. Im Einzelnen ist zu bemerken, dass Bildungsarbeit ein Entwicklungsprozess ist. Der Bildungsauftrag des Vereins „Tierschutz macht Schule“ gemäß § 2 Tierschutzgesetz umfasst nicht nur Schulen, sondern auch Kindergärten, Horte und Lehrlingsausbildungsstätten.

Der Nachweis eines offiziell anerkannten und international bekannten hervorragenden Tiergesundheitsstatus spiegelt das gute Funktionieren des gesamten österreichischen Veterinärsystems wider. Zur Erreichung und Aufrechterhaltung dieses Status ist das Zusammenwirken aller Ebenen des österreichischen Veterinärsystems erforderlich. Dies beinhaltet:
– die entsprechende Normensetzung
– die diesbezügliche fachliche Vertretung in EU- und internationalen Gremien (OIE) durch die zentrale Veterinärbehörde im Ministerium
– die Organisation der erforderlichen Maßnahmen zum Nachweis und zur Aufrechterhaltung des Tiergesundheitsstatus auf Länderebene sowie
– die korrekte Umsetzung der dafür erforderlichen Maßnahmen in den tierhaltenden Betrieben durch die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte.

Die Sicherheit von Lebensmitteln ist nicht ausschließlich durch die hygienische Produktion zu gewährleisten, sondern bedarf auch des sorgfältigen Umgangs von Konsumentinnen und Konsumenten mit den Produkten. Die Hebung der Awareness der Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich der Gefahrenquellen ist daher für die Zielerreichung unabdingbar. Für eine erfolgreiche Zielerreichung sind neben den bereits genannten Faktoren die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheits-, Lebensmittel- und Veterinärbehörden sowie der AGES im Rahmen der Bundeskommission für Zoonosen sowie der Ausbau der Datenbanken (Elektronisches Meldesystem und Verbrauchergesundheitsinformationssystem) von Bedeutung. Bei der Bewertung der Zielerreichung ist zu berücksichtigen, dass die Ausbreitung von viralen Lebensmittelinfektionen häufig über einzelne infizierte Personen, die mit Lebensmittel hantieren erfolgt und nicht primär durch ein Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Andererseits kann sich auf die Ausbruchsabklärung in Österreich negativ auswirken, dass die Ursache für ein Ausbruchgeschehen nicht im Wirkungsbereich der heimischen Behörden liegt und somit die Identifizierung und Maßnahmensetzung nur in Zusammenarbeit mit anderen Europäischen Behörden gesetzt werden können, was wiederum zu einer Verlängerung der Reaktionszeiten führt.