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Vorhaben

Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022)

Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022)

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2022

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -186.763

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Strompreise in Europa sind infolge des Wirtschaftsaufschwungs nach dem Zurückfahren von Einschränkungen infolge der COVID-Pandemie, aufgrund der Zertifikatspreise im europäischen Emissionshandel (EU-ETS) sowie aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine in den letzten Wochen und Monaten signifikant gestiegen. Besonders betroffen sind energieintensive Unternehmen, die einen sehr hohen Stromverbrauch haben.

Das Beihilfenrecht der Europäischen Union gestattet es Mitgliedstaaten auf Grundlage des Art. 10a Abs. 6 der EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG „zugunsten von Sektoren oder Teilsektoren, die aufgrund erheblicher indirekter Kosten, die durch die Weitergabe der Kosten von Treibhausgasemissionen über die Strompreise tatsächlich entstehen, einem tatsächlichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind, finanzielle Maßnahmen [zu] erlassen. […]“

Mit dem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022) soll von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden und für ein Ausgleich für die im Kalenderjahr 2022 hohen Strompreiskosten geschaffen werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich durch Entlastung von indirekten CO2-Kosten von Unternehmen und Verringerung des Risikos Carbon Leakage (ETS-Leitlinien). Die Maßnahme trägt auch zu den im NEKP angeführten Dimensionen der „Dekarbonsierung“ und „Marktintegration“ bei. Die ETS-Leitlinien tragen zur Erreichung des Europäischen Green Deals und des EU-Ziels bis 2050 die erste klimaneutrale Wirtschaft zu werden bei.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verringerung der Kostenbelastung aufgrund hoher Strompreiskosten

Beschreibung des Ziels

Ziel des Vorhabens ist die Verringerung der Kostenbelastung von Unternehmen, die im Jahr 2022 von erheblich gestiegenen Strompreiskosten besonders betroffen sind.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Unternehmen werden durch Förderung entlastet

Ausgangszustand 2022:

Unternehmen in Sektoren oder Teilsektoren, die gemäß EU-Beihilfenrecht Förderungen zum Ausgleich hoher Strompreiskosten in Anspruch nehmen können, sind von den aktuellen Strompreiskosten erheblich belastet.

Zielzustand 2024:

Unternehmen in Sektoren oder Teilsektoren, die gemäß EU-Beihilfenrecht Förderungen zum Ausgleich hoher Strompreiskosten in Anspruch nehmen, werden durch das SAG 2022 entlastet, wodurch ihre Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird.

Istzustand 2024:

Allen Unternehmen in Sektoren oder Teilsektoren gemäß ETS-Leitlinien und Anhang I SAG 2022 konnten Förderungen zum Ausgleich hoher Strompreiskosten (indirekter CO2-Kosten) in Anspruch nehmen, dadurch entlastet und ihre Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden und das Risiko der Abwanderung des Unternehmens ins Ausland verringert werden .

Datenquelle:
Abwicklungsstelle aws, Bericht nach 10a EHS-RL

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderung zum Ausgleich hoher Strompreiskosten

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren oder Teilsektoren erhalten auf Antrag und nach Erfüllen aller Förderkriterien und Abschluss des entsprechenden Vertrags eine Förderung. Diese erfolgt durch Gewährung von direkten Zuschüssen. Die Förderung umfasst einen Ausgleich der indirekten CO2-Kosten für das Kalenderjahr 2022. Sie beträgt 75 Prozent der tatsächlich anfallenden indirekten CO2-Kosten. Für diese Zwecke stehen 75 % der Einnahmen aus den Versteigerungserlösen des Jahres 2021, somit rd. 233 Millionen Euro zur Verfügung.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2024
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-186.763

Tsd. Euro

Plan

-233.251

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.982

Tsd. Euro

Plan

11.663

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

184.781

Tsd. Euro

Plan

221.588

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

186.763

Tsd. Euro

Plan

233.251

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-233.251

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

11.663

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

221.588

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

233.251

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-186.763

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.982

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

184.781

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

186.763

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Insgesamt belief sich die bewilligte und ausbezahlte Fördersumme auf EUR 184,780.600,74. Die Werkleistungen beliefen sich auch 198.177,00€.
Für die Förderung standen gem. §10 SAG 2022 Bundesmittel im Ausmaß von bis zu 75 Prozent der Versteigerungserlöse gemäß § 21 und § 29 EZG 2011 des Jahres 2021 zur Verfügung (rd. 233 Mio. €). Davon waren 222 Mio. € für operative Mittel und max. 5% für die Abdeckung der Kosten der Abwicklung veranschlagt. Letzteres wurde aufgrund des Kosten-Mengengerüst der Abwicklungsstelle aws im Abwicklungsvertrag mit 265.471 € für administrative Aufwendungen korrigiert.
Mit dem SAG 2022 hat die Republik Österreich eine finanzielle Maßnahme auf der Grundlage Art. 10a Abs. 6 der EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG und der Leitlinien beschlossen, mit dem Ziel der Verringerung der Belastung von Unternehmen, die im Jahr 2022 von erheblich gestiegenen Strompreisen infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (indirekte CO2-Kosten) besonders betroffen und einem tatsächlichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind.
Aufgrund der Entscheidung des Gesetzgebers, mit dem SAG 2022 die Unterstützung beschränkt auf das Jahr 2022 festzulegen und des zeitgleich zur Ausarbeitung und Erlassung des SAG 2022 Beginns des russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, wurde vom Gesetzgeber beschlossen, nicht nur 25% der ETS-Versteigerungserlöse aus dem Vorjahr – wie gemäß Art. 10a Abs. 6 der EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG und der ETS-Leitlinien vorgesehen – sondern 75% der Versteigerungserlöse zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass ausreichend Budget für die Förderung der durch die indirekten CO2-Kosten betroffenen Unternehmen verfügbar war, um das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen erheblich zu minimieren. Gemäß Art. 10a Abs. 6 der RL 2003/87/EG ist die Verwendung von mehr als 25% der Versteigerungseinnahmen desjenigen Jahres, in dem die indirekten Kosten angefallen sind, in einem Bericht zu begründen. Dieser wurde der Europäischen Kommission und dem Nationalrat übermittelt und es wird unter „Weiterführende Informationen“ auf diesen verlinkt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Unternehmen konnten für ihre Anlagen, die den in Anhang I gelisteten (Teil-) Sektoren zugeordnet werden, eine Förderung beantragen und dadurch eine Entlastung von bis zu 75% der indirekten CO2-Kosten zugesprochen bekommen, wodurch das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emmissionen und demnach Absiedelung des Unternehmens (Arbeitsplätze) verringert werden konnte.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Die Förderung umfasste den Ausgleich von bis zu 75% Ausgleich der tatsächlich anfallenden indirekten CO2-Kosten in 2022. Für diese Zwecke standen 75% der Einnahmen aus den Versteigerungserlösen des Jahres 2021, somit rd. 233 Millionen Euro zur Verfügung. Unternehmen konnten für ihre Anlagen, die den in Anhang I gelisteten (Teil-) Sektoren zugeordnet werden, eine Förderung beantragen und dadurch eine Entlastung von erheblich gestiegenen Strompreisen infolge der Einbeziehung der Kosten von
Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (indirekte CO2-Kosten) zugesprochen bekommen, wodurch das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emmissionen und demnach Absiedelung des Unternehmens (Arbeitsplätze) verringert werden konnte.

Gesamtbeurteilung

Mit dem Bundesgesetz über die befristete Gewährung von Förderungen zum Ausgleich des Anstiegs der Strompreise infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 – SAG 2022), BGBl. I Nr. 58/2023 hat die Republik Österreich im Juni 2023 eine finanzielle Maßnahme auf der Grundlage Art. 10a Abs. 6 der EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG und der Mitteilung betreffend die Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021 („Leitlinien“) für einen Ausgleich für die im Jahr 2022 angefallenen indirekten CO2-Kosten geschaffen. Die Förderung der indirekten CO2-Kosten in Österreich wurde auf ein Jahr, nämlich 2022, befristet.
Alle geprüften und positiv beurteilten/genehmigten Anträge für Anlagen, die den (Teil-) Sektoren gem. Anhang I SAG 2022 zugeordnet sind, konnte eine Förderung gewährt werden und war eine Aliquotierung der Fördermittel nicht notwendig. Das entspricht 44 Unternehmen mit 76 Anlagen aus 27 (Teil-) Sektoren. Unternehmen mit Anlagen, die mit EUR 500.000,00 oder mehr gefördert wurden (Anzahl 37), wurden gemäß den Transparenz-Bestimmungen der Leitlinien in der Beihilfentransparenzdatenbank der EU und auf der Website der Abwicklungsstelle veröffentlicht. Weiterführende Informationen können dem Bericht zum SAG entnommen werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es wäre eine Evaluierung der „ökologischen Umsetzungsmaßnahmen“ der Unternehmen ins Auge gefasst.


Weiterführende Informationen