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Vorhaben

BÜNDELUNG: Österreichisch-Jüdisches-Kulturerbegesetz

BÜNDELUNG: Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz – ÖJKG

2025
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -27

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Das jüdische gesellschaftliche und kulturelle Leben ist ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Geistes- und Kulturgeschichte. Zahlreiche Persönlichkeiten, die zur Bildung des österreichischen Selbstverständnisses beitrugen und unser Land auch in seiner Außenwirkung bis heute prägen, waren und sind Jüdinnen und Juden bzw. jüdischer Herkunft. Tina Blau, Ferdinand Bloch-Bauer, Gerhard Bronner, Veza Canetti, Sigmund Freud, Hugo von Hofmannsthal, Marie Jahoda, Hans Kelsen, Hedy Lamarr, Gustav Mahler, Lise Meitner, Ludwig von Mises, Marcel Prawy, Max Reinhardt, Joseph Roth, Arthur Schnitzler, Arnold Schönberg, Helene Taussig, Friedrich Torberg, Vally Wieselthier und Stefan Zweig sollen nur als einige wenige Beispiele genannt werden. Sowohl in der Alltags- als auch in der Hochkultur hat das jüdische Leben in Österreich deutliche Spuren hinterlassen – von volkssprachlichen Ausdrücken und Redewendungen bis hin zur Gründungsgeschichte der Salzburger Festspiele – und trug so wesentlich
zu dem bei was wir als „typisch österreichisch“ empfinden.

Aufgrund von Repressalien, Terror und Verfolgung durch die NS-Herrschaft, an der sich viele Österreicherinnen und Österreicher beteiligt haben, mussten zwischen März 1938 und November 1941.

126.000 bis 128.000 Jüdinnen und Juden ihre Heimat verlassen. Über 64.000 jüdische Österreicherinnen und Österreicher verloren als Opfer des Holocaust ihr Leben. Die Vertreibung und Ermordung von Jüdinnen und Juden hinterließ eine unwiederbringliche Lücke und bedeutet einen Verlust, der schwer abgegolten werden kann, ein Verbrechen, das unentschuldbar ist.

Die jüdische Bevölkerung in Österreich wird heute auf etwa 15.000 Personen geschätzt (IKG), davon leben die meisten in Wien und ca. 8.000 sind als Mitglied der Israelitischen Religionsgesellschaft (Israelitische Kultusgemeinde [IKG]) eingetragen. Trotz dieser im Vergleich überschaubaren Zahl wird die jüdische Gemeinde in Österreich und vor allem in Wien als bedeutend erachtet, nicht zuletzt aufgrund des vielfältigen materiellen und immateriellen kulturellen Erbes des Judentums in Österreich.

Dieses Erbe wird von der gesamten jüdischen Gemeinschaft in Österreich gepflegt, erhalten und weiterentwickelt. Dies gelingt nur durch hohen ideellen und materiellen Einsatz der Gemeinschaft. Auch das Bestehen und die Zukunft von Gemeinden ist nicht selbstverständlich, sondern das Ergebnis von vielfachen Möglichkeiten der Verbundenheit und Verwurzelung.

Auch Österreich hat hier Verantwortung für die jüdischen Gemeinden und erbringt seit Jahren Leistungen im Interesse des jüdischen Gemeindelebens. Dies betrifft Leistungen zum Schutz jüdischer Einrichtungen und Personen ebenso wie die Förderung des jüdischen Kulturerbes. Österreich hat sich durch sein
Engagement auf nationaler (z. B. durch die Implementierung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus) und internationaler Ebene (z. B. Etablierung der European Conference on Antisemitism in Wien) im Bereich Holocaust Erinnerung, Antisemitismusbekämpfung und Förderung jüdischen Lebens einen sehr guten Namen erarbeitet. Dies wird u.a. auch durch die hervorragenden Beziehungen zu Israel unterstrichen. Mit der Novellierung des ÖJKG und der damit einhergehenden Erhöhung der
Zuwendungen an die IRG sollen bestehende Ziele erweitert bzw. vertieft werden. Neben der Förderung des interreligiösen Dialogs soll auch der interkulturelle Austausch intensiviert werden. Ein besonderes Ziel ist es, jüdisches Leben in allen Bereichen der Gesellschaft sichtbar zu machen und darüber hinaus die junge Generation der IRG in den Vordergrund zu rücken und diese durch Projekte im Bildungs- und Sportbereich zu unterstützen.

Insbesondere das Erhalten, Wiederherstellen und Sichtbarmachen des noch bestehenden österreichisch-jüdischen Kulturerbes erfordert vermehrter Anstrengungen (auch im Lichte der Umsetzung der von Österreich unterzeichneten Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft [Faro Konvention]).

Wesentlich ist schließlich, dass das ÖJKG dazu beitragen kann, Österreich wieder zu einem international anerkannten Zentrum jüdischen Lebens zu machen. Dies auch im Lichte der Notwendigkeit die jüdischen Gemeinden mit den notwendigen Mitteln auszustatten, um auch Jüdinnen und Juden aus anderen Staaten anzuziehen.

Im Rahmen der Novelle des ÖJKG werden daher die Transferzahlungen rückwirkend ab dem Jahr 2023 auf EUR 7 Mio. jährlich angehoben.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben ist eindeutig mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts und der Bundesregierung zuzuordnen, da das ÖJKG direkt die nationale Strategie gegen Antisemitismus, die sicherheitspolitischen Maßnahmen zum Schutz jüdischer Einrichtungen sowie die kulturpolitischen Ziele zur Erhaltung des österreichischen Kulturerbes umsetzt.

Es wird durch das ÖJKG auch ein Beitrag zum Wirkungsziel 3 der UG 10 im BVA 2023 „Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt“ hergestellt, da etwa der Schutz jüdischer Einrichtungen und damit in Zusammenhang stehende präventive Maßnahmen zur Eindämmung von Gewalt umfasst sein können. Ebenso wird durch Maßnahmen im Bereich Dialog der Kulturen und Religionen ein Beitrag zur Verringerung von Diskriminierung geleistet.

Das Vorhaben trägt zu den SDG-Unterzielen 5.1, 10.2, 10.3, 16.1, 16.3, 16.10 und 16.b signifikant bei, da es den Schutz einer vulnerablen Gemeinschaft stärkt und diskriminierungsfreie gesellschaftliche Strukturen fördert. Auch das SDG-Unterziel 11.4 wird angesprochen, da der Schutz und die Sicherung des kulturellen Erbes ein zentraler Bestandteil des ÖJKG ist.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Ausbau des interkulturellen und interreligiösen Dialogs

Beschreibung des Ziels

Bewertung des subjektiven Nutzens betreffend die Projekte zum interkulturellen und interreligiösen Dialog durch die TeilnehmerInnen nach dem Schulnotensystem soll sich verbessern.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Bewertung des subjektiven Nutzens betreffend die Projekte zum interkulturellen und interreligiösen Dialog durch die TeilnehmerInnen (Notensystem:1-5) [Schulnote]

Istwert

1,3

Schulnote

Zielzustand

2,0

Schulnote

Datenquelle: Mitgliederbefragung der Israelitischen Religionsgesellschaft

Ziel 2: Sicherstellung der aktiven Beteiligung von jungen Mitgliedern der jüdischen Religionsgesellschaft am jüdischen Gemeindeleben

Beschreibung des Ziels

Bewertung der subjektiven Zufriedenheit betreffend Bildungsprogramme, Bildungs- und Sporteinrichtungen sowie von Projekten und Maßnahmen für jüdische Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch die daran teilnehmenden jungen Mitglieder (0 bis 30-Jährige). Mittelfristiges Ziel ist, dass die subjektive Zufriedenheit junger Mitglieder mit den auf sie ausgerichteten Leistungsangeboten steigt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Bewertung der subjektiven Zufriedenheit betreffend Bildungsprogramme, Bildungs- und Sporteinrichtungen sowie von Projekten für die junge Generation [Schulnote]

Istwert

2,3

Schulnote

Zielzustand

2,0

Schulnote

Datenquelle: Mitgliederbefragung der Israelitischen Religionsgesellschaft

Ziel 3: Sicherstellung eines aktiven jüdischen Gemeindelebens in Österreich gemäß § 1 ÖJKG

Beschreibung des Ziels

Anzahl aktiver Mitglieder der Israelitischen Religionsgesellschaft IRG soll sich erhöhen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl aktiver Mitglieder der Israelitischen Religionsgesellschaft IRG [Anzahl]

Istwert

8.432,00

Anzahl

Zielzustand

9.000,00

Anzahl

Datenquelle: Mitgliederbefragung der Israelitischen Religionsgesellschaft

Ziel 4: Breiter Zugang der Bevölkerung Österreichs zum jüdischen kulturellen Erbe

Beschreibung des Ziels

Anzahl der österreichischen EinwohnerInnen, welche an Veranstaltungen zur Vermittlung des jüdischen kulturellen Erbes der Israelitischen Kultusgemeinde pro Jahr teilnehmen soll sich erhöhen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der österreichischen EinwohnerInnen, welche an Veranstaltungen zur Vermittlung des jüdischen kulturellen Erbes der IRG teilnahmen [Anzahl]

Istwert

26.500,00

Anzahl

Zielzustand

25.000,00

Anzahl

Datenquelle: Mitgliederbefragung der Israelitischen Religionsgesellschaft


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Schutz jüdischer Einrichtungen wie Synagogen, Bethäuser, jüdische Institutionen und Veranstaltungen in Österreich

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Angesichts des Risikos antisemitisch motivierter Übergriffe, das für jüdische Personen und Einrichtungen besteht, ist die körperliche und seelische Integrität von BesucherInnen jüdischer Einrichtungen und der jüdischen Wohnbevölkerung gefährdet. Deshalb sollen Schutzmaßnahmen österreichweit erweitert werden: Bewachungsdienste, bauliche Schutzmaßnahmen etc.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Erhaltung und Ausbau der Struktur und Dienstleistungen für die Mitglieder der israelitischen Religionsgesellschaft

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das Dienstleistungsangebot soll entsprechend dem Bedarf der Zielgruppe erhalten bzw. ausgebaut werden: Beratung der Mitglieder etc.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Förderung von Informationsvermittlung über das jüdische Kulturerbe

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Förderung von Informationsvermittlung über das jüdische Kulturerbe (gemeinsame Veranstaltungen, Informationsabende und Themenschwerpunkte) für die jüdische und nicht-jüdische Bevölkerung

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Förderung von Projekten des interkulturellen und interreligiösen Dialogs

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zunächst erarbeitet die Israelitische Kultusgemeinde ein strategisches Konzept, welches anschließend zur Umsetzung gelangen soll. Zielgruppe der Maßnahme: Österreichische Gesamtbevölkerung.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Förderung von Bildungsprogrammen, Bildungs- und Sporteinrichtungen sowie Projekten für jüdische Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Diese Maßnahme fokussiert auf die jungen Mitglieder der israelitischen Religionsgesellschaft (0 bis 30-Jährige). Sie soll bewirken, dass die Angebote der Israelitischen Religionsgesellschaft für diese Zielgruppe weiterhin attraktiv sind und die Gesamtanzahl der aktiven Mitglieder mittelfristig sogar steigt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2024
2020
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-27

Tsd. Euro

Plan

-27

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

27

Tsd. Euro

Plan

27

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

27

Tsd. Euro

Plan

27

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-9

Tsd. Euro

Plan

-9

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

9

Tsd. Euro

Plan

9

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

9

Tsd. Euro

Plan

9

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4

Tsd. Euro

Plan

-4

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4

Tsd. Euro

Plan

4

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4

Tsd. Euro

Plan

4

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7

Tsd. Euro

Plan

-7

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7

Tsd. Euro

Plan

7

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7

Tsd. Euro

Plan

7

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7

Tsd. Euro

Plan

-7

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Werkleistungen

Ist

0

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Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7

Tsd. Euro

Plan

7

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7

Tsd. Euro

Plan

7

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Jahr 2021 wurde gemäß ÖJKG in der Fassung des BGBl. I Nr. 39/2021 sowohl der für 2020 vorgesehene Zuwendungsbetrag in Höhe von 5 Mio. Euro (§ 6 Abs. 2 ÖJKG) als auch der Zuwendungsbetrag ab 2021 von jährlich 4 Mio. Euro (§ 2 ÖJKG) bezahlt. Diese Zuwendung war bzw. ist insbesondere für die Absicherung jüdischer Einrichtungen, für Kulturerhalt sowie für Bildungs- und Dialogmaßnahmen vorgesehen. Mit der Novellierung des ÖJKG im Jahr 2023 wurde dieser Finanzierungsrahmen wesentlich angepasst und die jährliche Zuwendung auf 7 Mio. Euro erhöht, um den gestiegenen Anforderungen und dem erweiterten Aufgabenprofil Rechnung zu tragen. Tatsächlich sind ab 2023 finanzielle Auswirkungen in dieser erhöhten Höhe eingetreten, wobei es in der Umsetzung zu einer internen Schwerpunktverschiebung kam. Grund dafür waren die drastisch veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen nach dem terroristischen Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023. In der Folge wurde die erste Maßnahme „Schutz jüdischer Einrichtungen wie Synagogen, Bethäuser, jüdische Institutionen und Veranstaltungen in Österreich“ ausgebaut, da ein erhöhter Schutz jüdischer Einrichtungen und der jüdischen Bevölkerung in Österreich zwingend erforderlich war, um die Sicherheit nachhaltig sicherzustellen.
Zwischen den Beträgen laut Ergebnisrechnung und jenen laut Finanzierungsrechnung bestehen keine Abweichungen. Da die Vollziehung des ÖJKG ausschließlich Bundessache ist, gibt es auch keinerlei finanzielle Auswirkungen aufseiten der Länder, Gemeinden und SV-Träger.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Jüdisches Leben für die Zukunft nachhaltig abzusichern, ist ein wesentlicher Maßstab für das Handeln der Israelitischen Kultusgemeinden in ganz Österreich, weshalb die junge Generation besonders im Fokus steht. Es gibt daher laufend eine Vielzahl an Projekten und Veranstaltungen der Kultusgemeinden zur Förderung von Angeboten für Bildung und Sport gemeinsam mit jüdischen Jugend- und Sportvereinen, die sich explizit an die jüdische Jugend richten. Im Bereich der Israelitische Kultusgemeinde (IKG) Wien nehmen jährlich rund 3.600 Kinder und Jugendliche an den Veranstaltungen der Jugendabteilung teil. Laut Mitgliederbefragung der Israelitischen Religionsgesellschaft 2025 werden österreichweite Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von den Nutzerinnen und Nutzern überwiegend positiv gesehen (39 % Note 1 oder 2), zugleich gibt ein größerer Teil an, die Angebote zu wenig zu kennen. Die Zufriedenheit mit Angeboten für Kinder, Jugendliche & junge Erwachsene hat im Vergleich zu 2023 bei Befragten bis 30 Jahre merklich abgenommen, was aber wohl in Verbindung mit den Entwicklungen seit 7.10.2023 und dem massiv angestiegenen Antisemitismus und der stärkeren Polarisierung in der Gesellschaft stehen könnte. Infos über Angebote der jüdischen Gemeinde bezieht man v. a. über Newsletter der IKG, persönliche Gespräche und Empfehlungen, private Chatgruppen (z. B. WhatsApp) sowie Website und „Gemeinde Insider“.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Körperliche und seelische Gesundheit

Die betroffenen Männer und Frauen sind die Mitglieder aller Israelitischer Kultusgemeinden im Bundesgebiet (Stichtag 30.11.2025: 8.432 Mitglieder) sowie aufgrund ihrer Tätigkeiten, die auf die gesamte Gesellschaft abzielen, darüber hinaus auch die Gesamtbevölkerung Österreichs.
Die Erhebung einer geschlechtsspezifischen Betroffenheit ist nicht mit vertretbarem Aufwand durchführbar. Die Israelitische Religionsgesellschaft (IRG) geht jedoch von einer ausgewogenen Betroffenheit der Geschlechter aus.
Von positiven Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die körperliche und/oder seelischer Gesundheit ist angesichts der für die für Jüdinnen und Juden wegen des entfesselten Antisemitismus herausfordernden Zeiten auszugehen. Gerade in diesen belastenden Zeiten fördern die Teilnahme an Aktivitäten der Kultusgemeinden das Zusammengehörigkeitsgefühl und stärken die Gemeinschaft, etwa durch das gemeinsame Erleben von jüdischen Veranstaltungen oder durch erbrachte Leistungen an Mitglieder. Die umfassenden Sicherheitsmaßnahmen zielen darauf ab, die körperliche und seelische Integrität der Besucherinnen und Besucher sicherzustellen.
Weiters sind in diesem Zusammenhang auch die Leistungen im Rahmen des psychosozialen Zentrums der IKG Wien „ESRA“ zu nennen, die zur Gesundheit von Mitgliedern und Nichtmitgliedern beitragen. Weitere positive Effekte zur physischen und seelischen Gesundheit werden durch die Angebote der jüdischen Sportvereine und Jugendorganisationen erzielt. Als spezifisches Angebot für jüdische Frauen sind etwa Frauenvernetzungstreffen anzuführen.

Gesamtbeurteilung

Das ÖJKG entstand vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Österreichs für die Verfolgung jüdischen Lebens sowie als Reaktion auf aktuellen und zunehmenden Antisemitismus. Ziel des ÖJKG ist es, jüdisches Leben in Österreich dauerhaft zu sichern, sichtbar zu machen und aktiv zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Staat zu einer regelmäßigen finanziellen Unterstützung der Israelitischen Religionsgesellschaft (IRG), insb. in den Bereichen Sicherheit, Erhaltung des jüdischen Kulturerbes, religiöses und soziales Gemeindeleben sowie Bildungs- und Dialogarbeit. Zur Umsetzung des Gesetzes wurden mehrere zentrale Handlungsfelder verfolgt. Der Ausbau des interreligiösen Dialogs wurde überplanmäßig erreicht. Ebenso konnte der breite Zugang der österreichischen Bevölkerung zum jüdischen kulturellen Erbe überplanmäßig gewährleistet werden. Beide Zielbereiche profitierten von einer hohen Nachfrage, von stabilen organisatorischen Strukturen sowie einem effektiven Einsatz von Personal, Fachwissen und bestehenden Netzwerken.
Die aktive Beteiligung junger Gemeindemitglieder wurde nicht in dem erhofften Umfang erreicht, was zum Teil auch der sich seit 7.10.2023 herausfordernden Gesamtsituation geschuldet sein dürfte. Das Ziel eines aktiven jüdischen Gemeindelebens gemäß § 1 ÖJKG wurde teilweise erfüllt. Der Mitgliederstand aller jüdischen Gemeinden insgesamt beträgt 8.432 Personen. Die Abweichung vom angestrebten Mitgliederstand von 9.000 Personen ist insbesondere auf starke Fluktuationen zurückzuführen. Infolge des Krieges in der Ukraine kam es zu einem temporären Zuzug ukrainischer Jüdinnen und Juden, von denen ein erheblicher Teil später weiterzog oder in das Herkunftsland zurückkehrte.
Die Maßnahmen zum Schutz jüdischer Einrichtungen wurden überwiegend umgesetzt. Aufgrund der massiv verschärften Bedrohungslage war jedoch eine interne Verschiebung der Prioritäten innerhalb der IRG erforderlich, sodass ein erheblicher Anteil der verfügbaren Mittel für Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden musste. Diese Schwerpunktsetzung war notwendig, um die Sicherheit der Gemeindemitglieder zu gewährleisten, insbesondere nach dem Terrorangriff der Hamas am 7.10.2023 und der daraus folgenden weltweit deutlich angespannten Sicherheitslage für Juden. Daher ist bereits das Aufrechterhalten einer Mitgliederzahl von über 8.000 schon als guter Erfolg zu werten. In anderen europ. Staaten ist in den letzten Jahrzehnten eine spürbare Abwanderung zu verzeichnen (zT nach Israel oder Nordamerika). Gem. EU-Grundrechteagentur überlegte 2018 jeder dritte Jude aus Europa auszuwandern; 2025 stieg etwa die Auswanderung aus Frankreich um 45% an, jene aus dem Vereinigt. Königr. um 19%). Oftmals wird dies im Zusammenhang mit dem Anstieg des jeweiligen muslimischen Bevölkerungsanteils in Verbindung gebracht. Besonders relevant ist in dem Zusammenhang der hohe Migrationsanteil aus arabischen Staaten, der oft eine anti-israelische bzw. anti-jüdische Haltung einnimmt. Antisemitische Einstellungen sind tendenziell stärker bei Menschen mit muslimischem Migrationshintergrund ausgeprägt. Österreich ist EU-weit ein MS mit einem hohen Migrationsanteil aus arabischen bzw. mehrheitlich muslimischen Drittstaaten und einer über die Jahre gesehen sehr hohen Asylwerbendenquote. Der insb. seit 7.10.2023 massiv gestiegene Antisemitismus manifestiert sich aber in allen gesellschaftlichen Milieus und schränkt jüdisches Leben erheblich ein. Bestehende Formen des Antisemitismus wurden verstärkt und neue ideologische Allianzen zwischen islamistischen, rechtsextremen und linken Gruppierungen sind erkennbar. Dies führte in vielen Ländern zu einer spürbaren Verunsicherung und Einschränkung jüdischen Lebens, insbesondere im öffentlichen Raum und an Universitäten. Auch wenn Österreich im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle beim Schutz jüdischen Lebens einnimmt, können diese externen Entwicklungen nicht ausgeblendet werden.
Aufgrund der seit vielen Jahren im Bereich der Sicherheit unternommenen Maßnahmen der Republik Österreich zum Schutz jüdischer Einrichtungen und der insbesondere seit der Vorstellung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus (NAS) im Jahr 2021 umgesetzten Maßnahmen ist eine Abwanderung der jüdischen Bevölkerung aus Österreich nicht erkennbar.
Auch die Maßnahmen zur Erhaltung und zum Ausbau der Strukturen sowie der Dienstleistungen für die Mitglieder der jüdischen Gemeinden konnten überwiegend erreicht wurden. Gleiches gilt für die Förderung von Bildungsprogrammen, Bildungs- und Sporteinrichtungen sowie Projekten für jüdische Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Die Zielerreichung und Umsetzung der Maßnahmen waren in hohem Maße aber von äußeren Faktoren abhängig. Daher kam es zu einzelnen Abweichungen, da die über einen längeren Zeitraum andauernde Ausnahmesituation erhebliche zusätzliche Sicherheitsaufwendungen erforderte und Mittel des ÖJKG vorrangig zur Erreichung des sicherheitsbezogenen Hauptziels eingesetzt werden mussten.


Verbesserungspotentiale

Jüdisches Leben sollte nicht nur in Wien stattfinden, wo es ein breites Angebot an gesellschaftlichen, religiösen und kulturellen Veranstaltungen sowie auch eine sehr gute Infrastruktur gibt. Auch in den übrigen jüdischen Gemeinden in den Bundesländern sollte über das ÖJKG vermehrt versucht werden, insbesondere jene jüdischen Personen (oftmals israelische Staatsangehörige), die im Bundesgebiet leben, für das Gemeindeleben zu interessieren und damit die Anzahl der Gemeindemitglieder auch in den Bundesländern zu erhöhen und jüdisches (auch religiöses) Leben in den übrigen Bundesländern (wieder) zu ermöglichen. Hierbei wären weitere Anstrengungen seitens der IRG in Zusammenarbeit mit Bund aber auch jüdischen Organisationen sowie der israelischen Botschaft notwendig, um jüdisches Leben stärker in den Bundesländern zu verankern und zu bewerben. Entsprechende Ressourcen zur Förderung von Projekten, die auch von den übrigen jüdischen Gemeinden (Graz, Linz, Salzburg, Tirol/Vorarlberg) vorangetrieben werden, wären von Bund und Ländern abseits des ÖJKG bereitzustellen. Es sollte in dem Zusammenhang auch vermehrt versucht werden, EU-finanzierte Vorhaben umzusetzen.
Die Eindämmung des Antisemitismus im Onlinebereich würde einen großen Hebel zur Verbesserung der Gesamtsituation in Bezug auf Antisemitismus bieten. Hier bedürfte es einer noch stärkeren Kooperation zwischen allen „Playern“ in der Bundesverwaltung und eine verstärkte Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Einrichtungen und privaten Akteuren. Die vollständige Umsetzung der NAS 2.0 ist hierbei essentiell.
Auch die Stärkung von Melde- und Beratungseinrichtungen wie der Antisemitismus-Meldestelle der IKG Wien ist wesentlich, um ein genaues Bild über das Phänomen Antisemitismus zu haben. Auch andere zivilgesellschaftliche Akteure sind stärker in die Verantwortung zu nehmen, wenn es um die Awareness im Bereich Antisemitismus geht. Beispielsweise leistet die Sektion VI des BKA unter dem Motto „No Hate Speech“ Sensibilisierungsarbeit für Jugendliche und fördert entsprechende Beratungsangebote. Im Bundesministerium für Inneres sind ebenfalls Melde- und Beratungsstellen eingerichtet.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen