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Vorhaben

Maßnahmen für qualitätsverbessernde Schritte in der Rinderhaltung

Sonderrichtlinie zur Förderung der Qualitätsverbesserung in der Rinderhaltung 2021 – 2025

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2023

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2024

Nettoergebnis in Tsd. €: -10.690

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Problemdefinition

Diese Sonderrichtlinie (SRL) stellt die Rechtsgrundlage für die Förderungen an landwirtschaftliche Betriebe mit Rinderhaltung dar.
Angesichts der bisherigen Erfahrungen wird diese SRL und die Fördermaßnahmen von 2022 auf 2025 verlängert.

Zur Unterstützung der Produktion von qualitativ hochwertigem Kalb- und Rindfleisch wird im Rahmen des AMA-Gütesiegels ein freiwilliges Modul Q-Plus Rind angeboten. Mit diesem Modul werden besondere Haltungsbedingungen gefordert.

Zusätzlich soll auch der Ausbau der heimischen Kalbfleischproduktion unterstützt werden und damit eine deutliche Reduktion von bisherigen Exporten von jungen Kälbern erfolgen, sodass auch Aspekte des Tierschutzes (Lebendtiertransport, Tiergesundheit) besondere Berücksichtigung finden.

Zur Unterstützung und zum Ausbau der Qualitätsproduktion sollen entstehende Mehrkosten in der Betriebsführung abgegolten werden.
Lt. Allgemeiner Viehzählung per Dezember 2020 wurde ein Rinderbestand von 1,85 Mio. Rindern mit 55.019 Rinderhalter ermittelt. Aus dem Gesamtbestand zeigen sich rd. 191.000 Mutterkühe bei rd. 26.000 Haltern.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Unterstützung der höheren Aufwendungen der Bewirtschafter im Rahmen der Verbesserung der Qualitätsproduktion in der Rinderhaltung

Beschreibung des Ziels

Abgeltung der höheren Aufwendungen und des zusätzlichen Arbeitsaufwandes der Bewirtschafter zur Erfüllung der Anforderungen des Moduls Q-Plus Rind. Diese betreffen den betrieblichen Zeitaufwand in der Tierbeobachtung (Futteraufnahme, Tiergesundheit und Leistungsentwicklung) sowie der zusätzliche Zeitaufwand im Rahmen der Zusammenarbeit mit der verpflichtend vorgeschriebenen tierärztlichen Bestandsbetreuung und dem Aufwand der Erfassung der betrieblichen Daten (Datenbereitstellung, Besprechungen bei Betriebserfassung und Umsetzung von Änderungen).

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Teilnehmende Betriebe zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der gegenständlichen Sonderrichtlinie [Anzahl]

Istwert

6.752

Anzahl

Zielzustand

4.500

Anzahl

Datenquelle: Evaluierungsbericht und Ergebnisse der Förderungsabwicklungsstellen

Exporte von Lebendkälbern [Anzahl]

Istwert

25.300

Anzahl

Zielzustand

25.500

Anzahl

Datenquelle: Außenhandelsstatistik Statistik Austria


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abdeckung der erhöhten betrieblichen Aufwendungen und des zusätzlichen Arbeitsaufwandes der Bewirtschafter in der Qualitätsproduktion von Rindfleisch

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Laufende zusätzliche betriebliche Managementaufwendungen der Q-plus Teilnehmer. Dazu gehören die Erhaltung bzw. ggf. die Verbesserung der Tiergesundheit im Bestand (Tierbeobachtung) sowie eine erhöhte Aufmerksamkeit bei der Beurteilung der Futteraufnahme.
Neben der kostenpflichtigen Voraussetzung der Teilnahme am Tiergesundheitsdienst, die auch zur laufenden Evaluierung und Verbesserung der Tiergesundheit dient, gibt es durch Q-plus Betriebsbesuche die Ermittlung von Kennzahlen des Betriebs, die mittels Leistungsberichten erläutert und analysiert werden. Weitere Evaluierungsmaßnahmen und Umsetzungspläne (z.B. Rationsberechnungen, Abstimmungsgespräche mit Betreuungstierarzt, Setzen von speziellen Tiergesundheitsmaßnahmen u.a.) sind damit verbunden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2024 - 2025
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-10.690

Tsd. Euro

Plan

-10.690

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

50

Tsd. Euro

Plan

50

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

10.500

Tsd. Euro

Plan

10.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

140

Tsd. Euro

Plan

140

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

10.690

Tsd. Euro

Plan

10.690

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-45

Tsd. Euro

Plan

-45

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

12

Tsd. Euro

Plan

12

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

33

Tsd. Euro

Plan

33

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

45

Tsd. Euro

Plan

45

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.546

Tsd. Euro

Plan

-3.546

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

12

Tsd. Euro

Plan

12

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.500

Tsd. Euro

Plan

3.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

34

Tsd. Euro

Plan

34

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.546

Tsd. Euro

Plan

3.546

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Der kalkulierte Aufwand ist in dieser Höhe entstanden; der geplante Transferaufwand wurde in voller Höhe beansprucht

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Umwelt
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Umwelt

Subdimension(en)

  • Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

Mit dieser Fördermaßnahme erfolgten Beratungen und Auswertungen auf betriebsindividueller Basis. In der Analyse wurden Potentiale für Verbesserungen sowohl in der Betriebswirtschaft festgestellt und auch Verbesserungen in der Tierhaltung und Tiergesundheit entwickelt.
Dies zeigte sich auch durch die Rückgänge im Medikamenten – und Antibiotikaeinsatz sowie in einer Steigerung der Leistung der Tiere. Weiters erfolgte mit dem Aufbau einer Kalbfleischproduktion auch ein erster Schritt zur Reduktion von Lebendexporten von Kälbern und auch damit ein verbessertes Tierwohl (reduzierter Tiertransport).

Gesamtbeurteilung

Die Maßnahme zur Förderung der Qualitätsverbesserung in der Rinderhaltung (2021-2025) ist als de-minimis Förderung, finanziert mit Länder- und Bundesmitteln von 2021 bis 2025 gültig.

Die Auszahlung erfolgte zentral durch die Abwicklungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA). Bei diesen Auszahlungen erfolgte abhängig von der Betriebsgröße eine einmalige jährliche Auszahlung von € 1.000 bis € 2.400 als Pauschalbetrag.

Insgesamt wurde diese Maßnahme von acht Förderungsabwicklungsstellen abgewickelt. Mit einem Anteil von knapp 70 % ist der bedeutendste Abwickler die ARGE Rind.
Auch die Entwicklung der teilnehmenden Betriebe an dieser Fördermaßnahme ist positiv. Ausgehend von 4.444 Betrieben im Jahr 2021 steigerte sich diese Anzahl auf 6.752 Betriebe im Jahr 2024.

Basierend auf den Auszahlungen 2022 – 2025 wurden insgesamt 21.964 Betriebe, davon 12.407 Rinder- und Kälbermastbetriebe mit einem Anteil von 57 % und 9.557 Betriebe mit Mutterkuhhaltung und einem Anteil von 43 % gefördert.

Die Beratung im Rahmen der Betriebsbesuche sowie die Auswertungen und Analysen der betriebsindividuellen Stärken und Schwächen basierend auf den betrieblichen Kennzahlen brachten positive Auswirkungen zur Qualitätsverbesserung und bringen auch wirtschaftliche Vorteile.

Dies ist insbesondere aufgrund der klein strukturierten Rinderhaltung von besonderem Nutzen.
• In der Kategorie 5 – 20 vermarktete Rinder beträgt der Anteil 42 % aller teilnehmenden Rinder- und Mastbetriebe
• In der Kategorie 5 – 10 Mutterkühe zeigt sich ein Anteil von 36 % aller teilnehmenden Betriebe.
Mit dem ab 2015 erfolgten Wegfall der gekoppelten Mutterkuhprämie wird diese Förderung als eine relevante unterstützende Maßnahme gesehen.

Mit der laufenden Betreuung und Analysen wurde jedenfalls eine Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der Betriebe und eine Weiterentwicklung der Qualitätsproduktion erreicht.

So wurden deutliche Verbesserungen im Bereich der Netto-Tageszunahmen in Gramm/Tag in der Mast erreicht. Als Beispiel zeigt sich bei Stieren ausgehend von einem Zielwert mit 630 g eine Zunahme auf 714 g. Bei männl. Einstellern zeigte sich eine Verbesserung um 243 g auf 1.243 g.

Die im Rahmen der Schlachtung erfolgte Einstufung in den Handels- und Fettklassen brachte deutliche Verbesserungen in allen Kategorien. Als Beispiel zeigte sich bei Jungstieren eine Verbesserung in den Handelsklassen E und U um über 20 %; bei den Fettklassen wurde das Ziel um knapp 20 % überschritten; auch das Schlachtgewicht und das Schlachtalter zeigten deutliche Verbesserungen.

Ein zweites Ziel war der Ausbau der inländischen Kalbfleischproduktion (Kalb rosé) zur Verringerung von Lebendexporten und zum Ausbau der Wertschöpfung im Inland. Trotz großer Herausforderungen wie das fehlende Wissen über die speziellen Produktionsanforderungen bis zum Interesse der Landwirte am Einstieg in diese Produktion und zur Vermarktung und Abgeltung der lokal produzierten Kälber zeigt sich eine gute Entwicklung und mit über 4.100 vermarkteten Kälbern 2024 eine Vervierfachung.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass diese Fördermaßnahme positiv zu sehen ist.
Es zeigt nicht nur den Bedarf, sondern auch das Interesse der Branche an gemeinsam zu erreichenden Zielen wie Tierwohl, Klimaschutz, Reduktion von Lebendtiertransporten, Reduktion von internationalen Marktabhängigkeiten, Produktion von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln unter kontrollierten Bedingungen. Die erwähnten Ziele sind nicht nur ein nationales (politisches) Anliegen, sondern auch in übergeordneten Strategien wie der Farm-to-Fork-Strategie und dem GAP-Strategieplan verankert. Daher trägt die angebotene Fördermaßnahmen in vielerlei Hinsicht zum Erreichen verschiedener Ziele bei.


Verbesserungspotentiale

Die Beratung im Rahmen der Betriebsbesuche sowie die Auswertungen und Analysen der betriebsindividuellen Stärken und Schwächen basierend auf den betrieblichen Kennzahlen brachten positive Auswirkungen zur Qualitätsverbesserung und bringen auch wirtschaftliche Vorteile.

Mit der laufenden Betreuung und Analysen wurde jedenfalls eine Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der Betriebe und eine Weiterentwicklung der Qualitätsproduktion erreicht.

Dies zeigt sich in den oben beschriebenen gesteigerten Leistungsdaten

Auch beim Aufbau bzw. die Stärkung der inländischen Kalbfleischproduktion (Kalb rosé) zeigte eine positive Entwicklung mit steigenden Kennzahlen (siehe oben).


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen