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Vorhaben

Förderung von Mobilitäten für Schulveranstaltungen zum Besuch in KZ-Gedenkstätten

Mauthausenfonds

2025
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2023

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2023

Nettoergebnis in Tsd. €: -1.355

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Ansteigend fehlendes Bewusstsein über historischen Antisemitismus und Totalitarismus führt dazu, dass extremistische, antidemokratische Strömungen in der Gesellschaft wieder salonfähig werden. Die Unterstützung der Besuche von Schulklassen des Lagerkomplexes Mauthausen-Gusen-Ebensee-Melk soll dazu beitragen, historisch-politisches Lernen zu ermöglichen und damit Einsichten in die Folgen von Antisemitismus, Rassismus und diktatorische Systeme herbeizuführen. Der Lagerkomplex Mauthausen/Gusen mit seinen Außenlager-Gedenkstätten hat in Österreich eine besondere Bedeutung und ist die wichtigste Gedenklandschaft in der historisch-politischen und pädagogischen
Auseinandersetzung mit Nationalsozialismus und Holocaust. Damit ist eine intensive Vertiefung zum verpflichtenden Lehrstoff möglich und erwünscht. Mit der beabsichtigten Maßnahme soll eine entsprechende Vorgabe im laufenden Regierungsprogramm realisiert werden, allen Schülerinnen und Schülern in ihrer Schülerlaufbahn einen Besuch der KZ-Gedenkstätte Mauthausen zu ermöglichen. Die Förderung der Besuche bezieht sich ausschließlich auf die im Gedenkstätten-G.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit mittel- und langfristigen bildungs- und gesellschaftspolitischen Strategien auf nationaler und internationaler Ebene.

Im aktuellen Regierungsprogramm 2025-2026 ist die Stärkung der Demokratiebildung als bildungspolitisches Ziel verankert. Der Mobilitätszuschuss leistet hierzu einen wichtigen Beitrag, indem dieser Schülerinnen und Schülern erfahrungsbasierte Lernprozesse an authentischen historischen Orten ermöglicht. Der Besuch von KZ-Gedenkstätten und vergleichbaren Erinnerungsorten fördert die Auseinandersetzung mit der Geschichte des Nationalsozialismus, Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen und stärkt dadurch das Verständnis für demokratische Grundwerte, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus sowie die Verantwortung des Einzelnen in einer demokratischen Gesellschaft. Durch die begleiteten Vermittlungsprogramme werden historisches Lernen, kritisches Denken und Reflexionsfähigkeit gezielt unterstützt.

Die Förderung von Mobilitäten für Schulveranstaltungen zum Besuch in den KZ-Gedenkstätten Mauthausen und Gusen sowie seiner Außenlager-Gedenkstätten Ebensee und Melk im Rahmen der Sonderrichtlinie des BMB war bisher auch Teil der Präventionsarbeit gegen Antisemitismus und ist auch in der neuen „Nationalen Strategie gegen Antisemitismus 2.0“ (NAS 2.) verankert. Diese verfolgt das übergeordnete Ziel, Antisemitismus in all seinen Erscheinungsformen wirksam einzudämmen und die Erinnerung an die Opfer der Shoah nachhaltig aufrechtzuerhalten. Im Handlungsfeld „Bildung“ sieht die Strategie ausdrücklich die Förderung von Besuchen von Gedenkstätten durch Schulklassen als zentrale Maßnahme vor, um historisches Wissen und Lernen über den Nationalsozialismus sowie die vielfältige jüdische Geschichte zu vermitteln. Eine Erweiterung der geförderten Gedenk- und Erinnerungsorte der Sonderrichtlinie ist in Planung und wird mit dem BMF aktuell erarbeitet. Ziel ist die Auseinandersetzung mit der Geschichte verstärkt im regionalen Bezug zu gestalten und einer möglichst hohen Vielzahl an Schülerinnen und Schüler einen Besuch einer Gedenkstätte im Unterricht zu ermöglichen.

Darüber hinaus trägt die Maßnahme zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen bei, insbesondere zu SDG 4.7. Dieses Ziel sieht vor, dass Lernende jene Kenntnisse und Kompetenzen erwerben, die zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und Weltbürgerschaft erforderlich sind, einschließlich der Achtung der Menschenrechte, der Förderung von Toleranz gegenüber kultureller Vielfalt sowie der Entwicklung einer Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit. Der Mobilitätszuschuss ermöglicht einen gleichberechtigten Zugang zu Lernorten, die zentrale Themen wie Menschenwürde, Erinnerungskultur, Verantwortung und Zivilcourage vermitteln.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Förderung der Besuche von Schulklassen in KZ-Gedenkstätten

Beschreibung des Ziels

Mit dieser Förderung soll Schulklassen der Besuch der KZ Gedenkstätten Mauthausen und Gusen sowie der Außenlager-Gedenkstätten Ebensee und Melk erleichtert und vor allem angeregt werden, um eine nachhaltige und möglichst frühe Auseinandersetzung mit der historischen Verantwortung unserer Gesellschaft anzubahnen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Schulklassen die KZ-Gedenkstätten besucht haben [Anzahl]

Istwert

2.939

Anzahl

Zielzustand

3.600

Anzahl

Datenquelle: Übermittelte Daten OeAD Kalenderjahr 2025


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderung von Besuchen von KZ-Gedenkstätten

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Refundierung von nachgewiesenen Kosten des Besuchs der KZ-Gedenkstätten Mauthausen und Gusen sowie der KZ-Außenlager-Gedenkstätten Ebensee und Melk.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2023 - 2025
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-1.355

Tsd. Euro

Plan

-5.238

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

305

Tsd. Euro

Plan

527

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

4

Tsd. Euro

Plan

4

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.039

Tsd. Euro

Plan

4.700

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

7

Tsd. Euro

Plan

7

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.355

Tsd. Euro

Plan

5.238

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-73

Tsd. Euro

Plan

-279

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

62

Tsd. Euro

Plan

77

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1

Tsd. Euro

Plan

1

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

9

Tsd. Euro

Plan

200

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1

Tsd. Euro

Plan

1

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

73

Tsd. Euro

Plan

279

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-540

Tsd. Euro

Plan

-1.653

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

108

Tsd. Euro

Plan

150

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1

Tsd. Euro

Plan

1

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

429

Tsd. Euro

Plan

1.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

2

Tsd. Euro

Plan

2

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

540

Tsd. Euro

Plan

1.653

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-739

Tsd. Euro

Plan

-1.653

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

135

Tsd. Euro

Plan

150

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1

Tsd. Euro

Plan

1

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

601

Tsd. Euro

Plan

1.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

2

Tsd. Euro

Plan

2

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

739

Tsd. Euro

Plan

1.653

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen Wirkungsfolgenabschätzung wurde für den Zeitraum 2023 bis 2027 von Gesamtaufwendungen in Höhe von EUR 5.238.000 ausgegangen. Diese Kalkulation basierte auf der Annahme, dass jährlich rund 3.600 Schulklassen das Angebot eines geförderten Besuchs einer KZ-Gedenkstätte oder eines anderen Erinnerungs- und Lernortes in Anspruch nehmen. Je nach Reisedistanz war ein Kostenersatz zwischen EUR 250 und EUR 500 pro Schulklasse vorgesehen.

Die Planung bezog sich zunächst auf alle Schulklassen der 8. Schulstufe, da in den Lehrplänen inhaltliche Bezüge zu den Themen der KZ-Gedenkstätten und Erinnerungsorte vorgesehen sind und diese Schulstufe daher als primäre Zielgruppe definiert wurde.

Die Abweichung zwischen geplantem und tatsächlichem Mittelabfluss ist darauf zurückzuführen, dass das Förderangebot nicht von allen vorgesehenen 3.600 Schulklassen der 8. Schulstufe in Anspruch genommen wurde. Dies liegt auch u.a. daran, dass nicht alle Lehrpersonen einen Gedenkstätten-Besuch in der 8.SST einplanen bzw. auch nicht immer alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse an einer Schulveranstaltung teilnahmen. Besonders der Anteil an Einreichungen von AHS-Schulklassen war vergleichsweise gering. In anderen Fällen lagen manchmal sehr kurze Anfahrtswege vor und es fielen daher zu geringe Kosten an. Zudem verfügten einzelne geförderte Gedenkstätten und Erinnerungsorte aufgrund ihres jeweiligen Regelbetriebs nicht über ausreichende Kapazitäten, um eine derart hohe Anzahl an Schulklassen zusätzlich betreuen zu können.

Im Rahmen der Sonderrichtlinie können die Schulstufen, welche eine Förderung erhalten, jährlich vom Bildungsministerium festgelegt werden. Eine Erweiterung über die ursprünglich geförderte 8. Schulstufe hinaus, erfolgte entsprechend der Inhalte in den Lehrplänen ab dem SJ 2025/2026. Seitdem können auch Schulklassen der 11. Schulstufe einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen. Damit hat sich bereits und wird sich auch zukünftig die Anzahl der geförderten Schulklassenbesuche erhöhen.

Mit der mit dem BMF aktuell geplanten Novellierung der Sonderrichtlinie ist die Aufnahme von weiteren Gedenkstätten und Erinnerungsorten in Österreich vorgesehen. Darüber hinaus wird auch die KZ-Gedenkstätte Dachau in Deutschland in das Förderprogramm aufgenommen. Gerade für die westlichen Bundesländer Vorarlberg und Tirol liegt ein Besuch in der KZ-Gedenkstätte Dachau geografisch näher als andere Gedenkorte. Dadurch ändern sich ebenfalls die strukturellen Rahmenbedingungen der Maßnahme insofern, als das Angebot ausgeweitet und die Inanspruchnahme künftig erleichtert wird und somit zukünftig eine höhere Anzahl an Besuchen von Schulklassen gefördert werden kann.

Die Zielerreichung der Maßnahme erfolgte insgesamt mit einem minimalen Mitteleinsatz, da ausschließlich eine Kostendeckung für Anreise, Eintritt und pädagogische Vermittlungsleistungen vorgesehen ist. Insbesondere bei den Fahrtkosten wird auf die Wahl möglichst kosteneffizienter Transportvarianten geachtet. Dadurch wird eine wirtschaftliche und zweckmäßige Mittelverwendung sichergestellt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Der Mobilitätszuschuss leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der demokratischen Kompetenzen und Entfaltung junger Menschen, welche auch in die Gesellschaft hineinwirken. Der Besuch von KZ-Gedenkstätten und vergleichbaren Erinnerungsorten fördert die Auseinandersetzung mit der Geschichte von Nationalsozialismus, Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen und stärkt dadurch das Verständnis für demokratische Grundwerte, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus sowie die Verantwortung des Einzelnen in einer demokratischen Gesellschaft. Durch die begleiteten Vermittlungsprogramme werden historisches Lernen, kritisches Denken und Reflexionsfähigkeit gezielt unterstützt.

Gesamtbeurteilung

Das zentrale Ziel, Schulklassen einen niederschwelligen Zugang zu KZ-Gedenkstätten und weiteren Erinnerungs- und Lernorten zu ermöglichen, wurde erreicht. Durch die Übernahme von Anreise-, Eintritts- und Vermittlungskosten konnten finanzielle Hürden für Schulen wirksam abgebaut werden. Die Maßnahme leistete damit einen substantiellen Beitrag zur Demokratiebildung, zur Förderung des Menschenrechtsbewusstseins sowie zur Prävention von Antisemitismus – Zielsetzungen, die in nationalen sowie internationalen Strategiepapieren ausdrücklich verankert sind.

Die im Planungsstadium angenommene maximale Inanspruchnahme der ursprünglich definierten Zielgruppe von allen 3600 Schulklassen der 8. Schulstufe konnte jedoch nicht erreicht werden. Dies ist insbesondere auf begrenzte Betreuungskapazitäten einzelner Gedenkstätten im Rahmen ihres laufenden Regelbetriebs sowie auf eine praktisch nicht umsetzbaren Maximalanzahl der Teilnahme aller Schulklassen aus den genannten Gründen zurückzuführen: nicht alle Lehrpersonen planen für ihre Schulklassen in der 8. einen Gedenkstättenbesuch ein, zudem können auch nicht immer alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Ein wichtiger geschichtsdidaktischer Grundsatz baut zudem auf die Freiwilligkeit der Teilnahme von Schülerinnen und Schüler an einem Gedenkstättenbesuch.


Verbesserungspotentiale

Die geplante Ausweitung des Angebots durch die Aufnahme zusätzlicher regionaler Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Österreich und der KZ-Gedenkstätte Dachau verbessert die Rahmenbedingungen für eine künftig höhere Inanspruchnahme und erhöht die regionale Verfügbarkeit des Förderangebots. Dadurch wird die langfristige Wirksamkeit der Maßnahme weiter gestärkt. Zudem werden im Rahmen der aktuellen Überarbeitung der Sonderrichtlinie weitere geringfügige strukturelle Adaptierungen vorgenommen, um eine einfachere Antragstellung und Abwicklung für Schulklassen zu ermöglichen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen