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Vorhaben

BÜNDELUNG: Beschaffung von Schutzausrüstung und Medizinprodukten für COVID-Pandemie

BÜNDELUNG: Beschaffung von Schutzausrüstung und Medizinprodukten für COVID-Pandemie

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -306.700

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Problemdefinition

Durch die globale Gesundheitskrise der COVID-19-Pandemie waren im Gesundheitswesen etablierte Lieferkanäle versorgungsrelevanter Produkte teilweise unterbrochen und kritische Güter am Markt nicht verfügbar. Der Bund hat daher in Ergänzung zu den etablierten Beschaffungskanälen der Bundesländer vorübergehend die Koordinierung und Sicherstellung der Beschaffung von notwendigen Schutzausrüstungsprodukten, Verbrauchsmaterialien etc. gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG), BGBl. I Nr. 12/2020, übernommen.
Zur Notbeschaffung von medizinischen Produkten wie u.a. Atemschutzmasken, Schutzanzügen und Schutzhandschuhen wurde im März 2020 ein möglichst unbürokratischer und rasch umzusetzender Prozess aufgesetzt, bei dem das Österreichische Rote Kreuz beauftragt wurde, den bundesweiten Bedarf an medizinischen Produkten und Schutzausrüstungen zur Versorgung der Gesundheitsdienstleister gemeinsam mit dem BMSGPK zu erheben und die Beschaffung vorzunehmen. Mit Anfang Juli wurde der o.a. Beschaffungsprozess mit dem ÖRK beendet und die Beschaffung von Schutzausrüstung auf die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) übertragen.
Im Laufe des Sommers wurde jedoch die politische Entscheidung getroffen, dass die Beschaffung von Schutzausrüstung und medizinischen Artikeln zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie – aufgrund der geänderten Situation gegenüber dem Frühjahr – nicht mehr im Zuständigkeitsbereich des BMDW liegt. Stattdessen wurde auf Ebene der Bundesregierung beschlossen, dass das BMLV sowohl die Beschaffung 2 von 6 als auch die Aufgabe der Einlagerung und Verteilung strategischer Reserven an Schutzausrüstung übernimmt.
Am 16.9.2020 wurde die entsprechend adaptierte Version des MRV („Sicherstellung von Schutzausrüstung und Medizinprodukten für die COVID-19-Pandemie und zukünftige Krisen“) schließlich im Ministerrat angenommen.
Gemäß Ärztestatistik der Österreichischen Ärztekammer waren im Jahr 2019 insgesamt 47.224 Ärztinnen/Ärzte (in „Ärzteköpfen“) in der Ärzteliste registriert, davon 18.753 mit Ordination, 26.220 ausschließlich angestellt und 6.515 mit Ordination und Anstellung sowie 2.251 als Wohnsitzärzte*. (Quelle: https://www.aerztekammer.at/daten-fakten).
Im Bereich der Pflegeberufe waren in Österreich 2017 rund 127.000 Pflege- und Betreuungspersonen (in Köpfen) im akutstationären Bereich und im Langzeitbereich beschäftigt: rund 67.000 Köpfe im Krankenhaus und rund 60.000 Köpfe im Langzeitbereich.
(Quelle: https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=722).
* Ein Wohnsitzarzt ist ein Arzt, der ärztliche Tätigkeiten ausübt, ohne dass er eine Ordination führt oder eine Anstellung hat (z.B. Vertretungs- oder Gutachtertätigkeiten).



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

▪ Im Regierungsprogramm 2025 bis 2029 (Seite 85): Österreich muss sich auf die verschiedensten Krisen vorbereiten und die Blackout-Vorsorge weiter ausbauen. Dafür wird ein ressortübergreifender Plan erstellt, um den Aufbau einer gesamtstaatlichen Notfallvorsorge sicherzustellen – dieser soll im inhaltlichen Einklang mit der Sicherheitsstrategie im Ministerrat beschlossen werden. Erarbeitung eines Planes zur Umsetzung der Umfassenden Landesverteidigung (ULV) als gesamtstaatliche Kernaufgabe und dabei Festlegung der erforderlichen Maßnahmen für die zivile, wirtschaftliche, geistige und militärische Landesverteidigung und Sicherheitsvorsorge.
▪ Zur Bekämpfung der globalen COVID-19-Pandemie mussten durch die Bundesregierung Maßnahmen gesetzt werden, in der die Auftragserfüllung durch das ÖBH konkret festgelegt wurden:
▪ Beschluss der Bundesregierung vom 16.09.2020 betreffend MRV 30/16 hinsichtlich Sicherstellung von Schutzausrüstung und Medizinprodukten für die COVID-19-Pandemie und zukünftige Krisen.
▪ Beschluss der Bundesregierung vom 25.11.2020 betreffend MRV 39/11 hinsichtlich Durchführung breit angelegter Massentestungen in Österreich. Dabei übernimmt das Bundesheer im Rahmen der Assistenz der Gesundheitsbehörden gem. § 2 Abs 1 lit c WG 2001 die organisatorische und logistische Abwicklung der Massentests im Zusammenhang mit der Teststrategie und Durchführung breit angelegter Testungen für die Bevölkerung.
▪ Beschluss des Nationalrates vom 17. November 2020 betreffend ein Bundesgesetz über die „Einrichtung eines COVID-19-Lagers und über die Verfügung über Bundesvermögen bei Abgabe aus diesem Lager COVID-19-Lagergesetz-CO-Lg.
▪ Bundesgesetz über die Einrichtung eines Covid-19-Lagers und über die Verfügung über Bundesvermögen bei Abgabe aus diesem Lager (COVID-19-Lagergesetz-CO-LgG), BGBl. I Nr. 126/2020.
▪ Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Lagergesetz geändert wird (BGBl. I Nr. 189/2021, Änderung des COVID-19-Lagergesetzes vom 28.10.2021).
▪ Bundesgesetz über die Einrichtung eines Bundeskrisenlagers für den Gesundheitsbereich sowie über die Verfügung über Bundesvermögen bei Abgabe aus diesem Lager (Bundeskrisenlagergesetz – BKLG in Kraft von 1. Juli 2023 in Kraft bis Ablauf des 31. Dezember 2024).
▪ Die mittel- und langfristigen Ziele des BMLV stehen in inhaltlichem Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs). Insbesondere besteht eine Übereinstimmung mit dem Unterziel 3.8. Durch die Beschaffung von Schutzausrüstung und Medizinprodukten wird ein Beitrag zur Stärkung der Gesundheitsversorgung und zur Umsetzung der SDGs geleistet.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Die Versorgung Österreichs mit Schutzausrüstung und Medizinprodukten ist sichergestellt

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Bereitstellung von Schutzausrüstung und Medizinprodukten

Ausgangszustand 2020:

Die laufende Versorgung Österreichs mit Schutzausrüstung und Medizinprodukten ist nicht mehr sichergestellt.

Zielzustand 2025:

Die laufende Versorgung Österreichs mit Schutzausrüstung und Medizinprodukten ist sichergestellt.

Istzustand 2025:

Die laufende Versorgung Österreichs mit Schutzausrüstung und Medizinprodukten ist sichergestellt.

Datenquelle:
Logistisches Informationssystem

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Beschaffung einer vorerst erforderlichen Menge an Schutzausrüstung und Medizinprodukten für das COVID-19-Lager

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die konkrete Beschaffung von Schutzausrüstung und Medizinprodukten für das COVID-19-Lager erfolgt anhand der Vorgaben BMSGPK im Auftrag und in Verantwortung des BMLV durch die Bundesbeschaffung GmbH (BBG).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

1. Folgebeschaffung von Schutzausrüstung und Medizinprodukten aufgrund Erhöhung des Soll-Bestandes für das COVID-19-Lager

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die konkrete Beschaffung von Schutzausrüstung und Medizinprodukten erfolgt anhand der Vorgaben BMSGPK im Auftrag und in Verantwortung des BMLV durch die Bundesbeschaffung GmbH (BBG).
Aufgrund der angeordneten Massentests wurde seitens des BMSGPK eine Neufestlegung des Soll-Bestandes für das COVID-19-Lager vorgegeben.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

2. Folgebeschaffung von Schutzausrüstung und Medizinprodukten aufgrund Folgebeurteilung für das COVID-19-Lager

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die konkrete Beschaffung von Schutzausrüstung und Medizinprodukten erfolgt anhand der Vorgaben BMSGPK im Auftrag und in Verantwortung des BMLV durch die Bundesbeschaffung GmbH (BBG).
Aufgrund der angeordneten Massentests und Folgebeurteilung wurde seitens des BMSGPK eine Neufestlegung des Soll-Bestandes für das COVID-19-Lager vorgegeben.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Beschaffung und 1. Folgebeschaffung von SARS-CoV-2-Antigentests (AGT).

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Nach dem Vorbild von anderen Ländern sollen auch in Österreich breit angelegte Massentestungen durchgeführt werden. Möglich werden diese breit angelegten Testungen durch die neu entwickelten Antigentests, die wesentlich kosteneffizienter sind als laborbasierte Methoden und schneller Ergebnisse
liefern. Dieses Vorgehen wurde auch mit den Bundesländern, Städte- und Gemeindebund, Interessensvertretern (Gewerkschaftsbund, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung) und medizinischen Experten abgestimmt und die Anregungen in die Konzeption aufgenommen.
Die konkrete Beschaffung der SARS-CoV-2-Antigentests erfolgt nach den Maßgaben des Ministerratsbeschlusses GZ BKA: 2020-0.774.278, Pkt 11, vom 25. November 2020 durch das BMLV auf Basis von Abrufverträgen der Bundesbeschaffungs-GmbH (BBG).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

2. Folgebeschaffung SARS-CoV-2-Antigentests (AGT).

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Grundsätzliches zu diesem Beschaffungsvorhaben ist Maßnahme 4 zu entnehmen.
Das BMLV versorgt im Wege der Militärkommanden die jeweiligen Bundesländer mit der angeforderten Anzahl an AGTs. Über die KW 9-12 2021 hat sich beim behördlichen Testen ein wöchentlicher Verbrauch und damit eine Anforderung an das BMLV in der Höhe von ca. 1,3 Mio. Stk. pro Woche ergeben. Da mit diesem Bedarf auch für das 2. HJ 2021 zu rechnen ist, sind somit insgesamt 33,8 Mio. Stk. AGTs zu beschaffen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

3. Folgebeschaffung von Schutzausrüstung und Medizinprodukten aufgrund Folgebeurteilung für das COVID-19 Lager

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die konkrete Beschaffung von Schutzausrüstung und Medizinprodukten erfolgt anhand der Vorgaben BMSGPK im Auftrag und in Verantwortung des BMLV durch die Bundesbeschaffung GmbH (BBG).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

3. Folgebeschaffung von SARS-COV-2-Antigentests (AGT)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Maßnahme erfolgt in Fortsetzung zu Maßnahme 5.
Im Rahmen des Strategiewechsels der Bundesregierung bei der Bekämpfung der COVID-19-„OMIKRON“-Variante wurde auf Empfehlung der Gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination (GECKO) die Verwendung von Antigentests (AGT) zur Sicherstellung des Bedarfes zur Abdeckung der ansteigenden Bevölkerungstestungen von der Bundesregierung angenommen. Die konkrete Beschaffung der AGT erfolgt nach den Vorgaben des BMSGPK im Auftrag und in Verantwortung des BMLV durch die Bundesbeschaffung GmbH (BBG). In einem 1. Schritt können 10 Mio. Stk. AGTs á 0,93 € (steuerbefreit) nachbeschafft. Für weitere Beschaffungen wäre zur Abdeckung des Restvolumens von 15 Mio. Stk. AGTs ein Stückpreis von 2,5 € (steuerbefreit) zu veranschlagen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2024
2020
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-306.700

Tsd. Euro

Plan

-345.802

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

306.700

Tsd. Euro

Plan

345.802

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

306.700

Tsd. Euro

Plan

345.802

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-96.700

Tsd. Euro

Plan

-96.712

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

96.700

Tsd. Euro

Plan

96.712

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Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

96.700

Tsd. Euro

Plan

96.712

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-200.700

Tsd. Euro

Plan

-202.290

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

200.700

Tsd. Euro

Plan

202.290

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

200.700

Tsd. Euro

Plan

202.290

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-9.300

Tsd. Euro

Plan

-46.800

Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

9.300

Tsd. Euro

Plan

46.800

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

9.300

Tsd. Euro

Plan

46.800

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

Ist

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Transferaufwand

Ist

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Plan

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Personalaufwand

Ist

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Plan

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Plan

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Aufwendungen gesamt

Ist

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Plan

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Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Ergebnis

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Plan

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Erträge

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Plan

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Werkleistungen

Ist

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Plan

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Aufwendungen gesamt

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Tsd. Euro

Plan

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Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Bei den Aufwendungen stehen den Planwerten von ca. 345,8 Mio. € Istwerte von ca. 306,7 Mio. € gegenüber. Eine Aufschlüsselung der Istwerte auf die konkreten Jahre ist ohne übermäßigem Verwaltungsaufwand nicht möglich und wird daher geschätzt. Die Aufschlüsselung der Istwerte gegliedert nach den Maßnahmen wird im Folgenden dargestellt:
2020:
Maßnahme 1 – Beschaffung für das COVID-19-Lager – ca. 29,4 Mio. €
2021:
Maßnahme 2 – 1. Folgebeschaffung für das COVID-19-Lager – ca. 36,3 Mio. €
Maßnahme 3 – 2. Folgebeschaffung für das COVID-19-Lager – ca. 11 Mio. €
Maßnahme 4 – Beschaffung von SARS-CoV-2-Antigentests – ca. 110,3 Mio. € (davon 67,3 Mio. € bereits 2020)
Maßnahme 5 – 2. Folgebeschaffung von SARS-CoV-2-Antigentests – ca. 109,9 Mio. €
Maßnahme 6 – 3. Folgebeschaffung für das COVID-19-Lager – ca. 0,5 Mio. €
2022:
Maßnahme 7 – 3. Folgebeschaffung von SARS-COV-2-Antigentests – 9,3 Mio. €

Gesamtbeurteilung

Durch die globale Gesundheitskrise der COVIS-19-Pandemie waren die im Gesundheitswesen etablierten Lieferketten von relevanten Versorgungsgütern unterbrochen und kritische Gesundheitsgüter waren am Markt nicht verfügbar. Durch den Bund wurden zusätzlich zu den etablierten Beschaffungskanälen der Bundesländer vorübergehend die Koordinierung und Sicherstellung der Beschaffung von notwendigen Schutzausrüstungsprodukten, Verbrauchsmaterialien etc. gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG), BGBl. I Nr. 12/2020, übernommen. Zur Notbeschaffung der erforderlichen medizinischen Produkte wurde im März 2020 ein möglichst unbürokratischer und rasch umzusetzender Prozess aufgesetzt, bei dem das Österreichische Rote Kreuz beauftragt wurde, den bundesweiten Bedarf an medizinischen Produkten und Schutzausrüstungen zur Versorgung der Gesundheitsdienstleister gemeinsam mit dem BMSGPK zu erheben und die Beschaffung vorzunehmen.
Im Laufe des Sommers 2020 wurde jedoch die politische Entscheidung getroffen, dass die Beschaffung von Schutzausrüstung und medizinischen Artikeln zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie – aufgrund der geänderten Situation gegenüber dem Frühjahr – nicht mehr im Zuständigkeitsbereich des BMDW liegt. Stattdessen wurde auf Ebene der Bundesregierung beschlossen, dass das BMLV sowohl die Beschaffung als auch die Aufgabe der Einlagerung und Verteilung strategischer Reserven an Schutzausrüstung übernimmt. Die Beschaffungen der erforderlichen Schutzausrüstung und der Medizinprodukte durch das BMLV erfolgten nach den vorgegebenen Mengengerüsten des BMSGPK.
Die Zusammenarbeit des BMLV v.a. mit dem BMSGPK sowie anderen Stakeholdern im Rahmen des SKKM kann als äußerst positiv bewertet werden. Vorgaben für die Einleitung der Beschaffungen der erforderlichen COVID-19-Schutzausrüstungen und Medizinprodukte konnten klar und rasch auf direktem Wege übermittelt werden.
Einschränkungen gab es jedoch im Bereich der ÖBH-eigenen Lagerkapazitäten der Heeresebene für die Einlagerung der zusätzlichen COVID-Güter. Da die Lagerkapazitäten im Bereich des BMLV nicht ausreichten, musste zusätzlicher externer Lagerraum angemietet werden (COVID-19-Lager). Mit dem Inkrafttreten des Bundeskrisenlagergesetzes (B-KLG) am 01.07.2023 wurde das 2021 etablierte COVID 19 Lager in das BKL übergeleitet. Die angeführten COVID-19-Güter blieben in verschiedenen Lagern der Heeresebene eingelagert – es wurde lediglich die rechtliche Grundlage für die weitere Bestandsverwaltung und Bevorratung geschaffen.
Eine Herausforderung stellt jedoch der Abverbrauch der eingelagerten COVID-19-Güter dar, da die Mindesthaltbarkeitsdauer der medizinischen Produkte tlw. abgelaufen ist, somit eine Weiterverwendung dieser Güter, auch zweckentfremdet, gesetzlich nicht mehr erlaubt ist und diese Güter der Verwertung bzw. Entsorgung zugeführt werden müssen. Auch ist eine Umsetzung der bevorrateten COVID-19-Güter vor Ablauf der Mindesthaltbarkeitsdauer außerhalb eines Pandemiefalles mangels Bedarf für diese hohe Stückzahlen sehr schwierig. Die Einleitung von Maßnahmen ist durch die verantwortliche DSt im BMLV iZa mit dem BMSGPK bereits erfolgt, um auch den durch die abgelaufenen Güter blockierten Lagerraum im Bereich der Heereslager wieder frei zu bekommen und weitere Lagerkosten hintanzuhalten. Generell kann jedoch die Sicherstellung der logistischen Unterstützung im Rahmen der COVID-19-Pandemie durch das BMLV, im speziellen durch die eingebundenen Dienststellen und Abteilungen des damaligen KdoSKB und der GrpLog bzw. i.w.F. der Dion4, als äußerst erfolgreich bewertet werden und das ÖBH konnte somit seiner Aufgabe als Handlungsreserve der Republik Österreich wieder gerecht werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der laufenden Sicherstellung der logistischen Unterstützung im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien und den DSt eingespielter und die Aufträge konnten immer routinierter erfüllt werden.
Die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie können im Rahmen der Wahrnehmung und Umsetzung der Vorgaben des Bundesgesetz zur Sicherstellung eines hohen Resilienzniveaus von kritischen Einrichtungen (Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz – RKEG) im Wirkungsbereich des BMLV zur Schaffung der notwendigen strukturellen Voraussetzungen zur Sicherstellung eines hohen Resilienzniveaus berücksichtigt werden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen