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Vorhaben

Novelle Heeresgebührengesetz 2001 und Heeresdisziplinargesetz 2014

Novelle Heeresgebührengesetz 2001 und Heeresdisziplinargesetz 2014

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -128.033

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Problemdefinition

Seit Jahrzehnten – mit Unterbrechung vom Herbst 2015 bis zum Frühjahr bzw. Herbst 2016, da hier der Einsatz von Grundwehrdienst leistenden Soldaten (GWD) im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz/Migration explizit ausgeschlossen war – werden die oa. Soldaten im Rahmen ihres Grundwehrdienstes auch in diesem Assistenzeinsatz eingesetzt. Dies ist/war zwar kostengünstig und organisatorisch relativ einfach zu bewerkstelligen, führt(e) aber dazu, dass die dabei eingesetzten Grundwehrdienst leistenden Soldaten in aller Regel nur etwa drei Monate nach den geltenden Durchführungsbestimmungen für die Basisausbildung militärisch ausgebildet werden und daher die notwendige Qualifizierung für eine Beorderung als Milizsoldat nur eingeschränkt erreichen.
Aus oa. Entwicklung der letzten Jahre ergeben sich (vorerst) nachstehende (zwingende) Erfordernisse:
1. Um die Einsatzfähigkeit des österreichischen Bundesheeres für seine Hauptaufgabe, die militärische Landesverteidigung, weiter zu optimieren, sind jährlich zusätzlich
[a] ca. 1700 Freiwilligenmeldungen von Soldaten zur Leistung von Milizübungen sowie
[b] ca. 570 Freiwilligenmeldungen für die Übernahme von Kaderfunktionen erforderlich. Zur Sicherstellung dieses Mengengerüstes sollen finanzielle Anreize, nämlich:
[a] in Form einer „Freiwilligenprämie“ sowie
[b] in Form einer „Kaderausbildungsprämie“ geschaffen werden.
2. Lang andauernde Einsätze im Inland wären vorrangig, unter Beachtung des Primats der militärischen Landesverteidigung, durch Wehrpflichtige des Milizstandes und Frauen in Milizverwendung sicher zu stellen.
[a] Dadurch können Grundwehrdienst leistenden Soldaten wieder eine vollständige sechsmonatige militärische Ausbildungszeit erlangen.
[b] Aus den Erfahrungen im Zuge der Bekämpfung der COVID-19 Krise (unterschiedlich hohe Bezüge bei gleicher Funktion) soll auch eine weitgehende Harmonisierung der „Einsatzbesoldung“ für Wehrpflichtige des Milizstandes und Frauen in Milizverwendung erfolgen.
Die nachfolgende Aufstellung soll die geltende Rechtslage im 2. Hauptstück HGG 2001 überblicksmäßig darstellen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die „Einsatzbesoldung“ nicht an die Stelle der „normalen Besoldung“ tritt, sondern dass es sich dabei um Bezüge, die zusätzlich zur „normalen Besoldung“ im Einsatz gebühren, handelt:
„Normale Besoldung“:
Monatsgeld für alle Anspruchsberechtigten
Dienstgradzulage für alle Anspruchsberechtigten ab dem Dienstgrad Gefreiter
Fahrtkostenvergütung für alle Anspruchsberechtigten bei Vorliegen der Voraussetzungen
Grundvergütung für Grundwehrdienst Leistende
Erfolgsprämie für Grundwehrdienst Leistende oder Personen im Ausbildungsdienst nach positiver Absolvierung der vorbereitenden Milizausbildung
Monatsprämie für Personen im Ausbildungsdienst und Zeitsoldaten
Ausbildungsprämie für Personen im Ausbildungsdienst ab dem 13. Monat
Journaldienstvergütung für Personen im Ausbildungsdienst ab dem 13. Monat
Milizprämie während einer Milizübung
Auslandsübungszulage während einer Auslandsübung
Anerkennungsprämie für alle, aber kein Rechtsanspruch
„Einsatzbesoldung“:
Erhöhung des Monatsgeldes (Einsatzmonatsgeld) für alle Anspruchsberechtigten
Einsatzvergütung für Personen im Ausbildungsdienst und Zeitsoldaten
Einsatzprämie für Personen, die freiwillige Waffenübungen oder Funktionsdienste leisten
Im Sinne der Verständlichkeit werden einige wehrrechtliche Begriffe nachstehend kurz erläutert:
Der „Präsenzstand“ umfasst ausschließlich Soldaten und zwar Personen, die Präsenzdienst (z.B. Grundwehrdienst, Milizübungen, freiwillige Waffenübung und Funktionsdienste) oder Ausbildungsdienst leisten oder Personen, die dem Bundesheer auf Grund eines Dienstverhältnisses angehören und zwar als Beamte oder Vertragsbedienstete.
Der „Milizstand“ umfasst jene Wehrpflichtigen, die eine Grundausbildung abgeschlossen haben und für Wiederholungsübungen (insbesondere Milizübungen und freiwillige Waffenübungen) herangezogen werden können, um in weiterer Folge für Einsatzzwecke zur Verfügung zu stehen. Nach der Definition des Gesetzes umfasst der Milizstand daher alle Wehrpflichtigen außerhalb des Präsenzstandes, die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben und nicht in den Reservestand versetzt oder übergetreten sind.
Der „Reservestand“ umfasst schließlich alle übrigen Wehrpflichtigen, die weder dem Präsenz- noch dem Milizstand angehören.
Damit verbunden sind auch spezifische Anpassungen im Heeresdisziplinargesetz 2014 (HDG 2014).



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

▪ Regierungsprogramm 2025 – Attraktivierung des Grundwehrdienstes – „Um eine adäquate Bezahlung unserer Grundwehrdiener gewährleisten zu können, wird der Sold erhöht“
▪ Regierungsprogramm 2025 – Attraktivierung des Grundwehrdienstes – „Stärkung der inneren Struktur der Kompanien und Bataillone durch:
• Nachhaltige Maßnahmen zur Steigerung des Nachwuchses bei Unteroffizieren und Offizieren, um Fehlstellen bei der Truppe besetzen zu können.
• Damit einhergehend Reduzierung der Einsatzbelastung des Kaderpersonals an der Grenze und im Objektschutz und Fokussierung auf den Dienst im eigenen Verband.“
▪ Regierungsprogramm 2025 – „Ausbau der personellen Kapazitäten und Attraktivierung des Soldatenberufs:
• Personaloffensive
• Die finanziellen Rahmenbedingungen sind nicht marktkonform und müssen zur Attraktivierung einer Karriere beim Bundesheer verbessert werden. Dazu ist das Budget für Übungstätigkeit und weitere Ausbildungsvorhaben signifikant zu erhöhen.
• Die Rechtslage hinsichtlich der Mitwirkung des BMKOES an der organisatorischen und personellen Struktur des BMLV/ÖBH ist gesetzlich klarzustellen bzw. zu ändern. Die Aufgaben von Soldatinnen und Soldaten sind nicht mit denen von zivilen Beamtinnen und Beamten
vergleichbar, daher entscheidet das BMLV selbständig über Einstufungen, Besoldung und Zulagen.“

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Lang andauernde Assistenzeinsätze sind in erster Linie mit Funktionsdienst leistenden Soldaten sichergestellt

Beschreibung des Ziels

Lang andauernde Einsätze im Inland – z.B. sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz (sihpolAssE) Migration nach § 2 Abs. 1 lit. b des Wehrgesetzes 2001 – sind in erster Linie mit Milizsoldaten/-innen (Mannschaftsfunktionen zu 100 %, Kaderfunktionen zu mindestens 33 %) auf Basis eines Funktionsdienstes (FD) durchzuführen.
Diese Funktionsdienste leisten Wehrpflichtige des Milizstandes und Frauen in Milizverwendung, um dadurch möglichst viele Grundwehrdienst leistende Soldaten (GWD) in sechs Monaten für eine Verwendung in der Miliz ausbilden zu können und den Grundwehrdienst hierdurch attraktiver zu gestalten und damit dem Regierungsprogramm und dem B-VG / WG 2001 zu entsprechen („Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Zustands des ÖBH nach den Grundsätzen eines Milizsystems“).
(Messung bzw. Auswertung erfolgt anhand der Kennzahl „Grad der Zufriedenheit der Rekruten mit dem Wehrdienst“ und ist dem Jahresbericht zur Wirkungsorientierung UG14 zu entnehmen.).

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Sicherstellung der Militärischen Ausbildungszeit gemäß geltenden Durchführungsbestimmungen [%]

Istwert

100

%

Zielzustand

100

%

Datenquelle: Personal-Informationssystem

Freiwilligenmeldungen pro Jahr [Anzahl]

Istwert

1.506

Anzahl

Zielzustand

1.700

Anzahl

Datenquelle: Personal-Informationssystem

Absolventinnen und Absolventen der Milizkaderausbildung pro Jahr [Anzahl]

Istwert

149

Anzahl

Zielzustand

570

Anzahl

Datenquelle: Personal-Informationssystem

Anteil der Grundwehrdienst leistenden Soldaten an der Durchführung des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes (Migration) [%]

Istwert

1

%

Zielzustand

0

%

Datenquelle: Morgenmeldung/Militärstrategisches Lagezentrum

Anteil der Soldaten aus dem Milizstand an der Durchführung des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes (Migration) [%]

Istwert

70

%

Zielzustand

72

%

Datenquelle: Personal-Informationssystem

Anteil der Soldaten des Dienststandes an der Durchführung des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes (Migration) [%]

Istwert

28

%

Zielzustand

28

%

Datenquelle: Personal-Informationssystem


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Die "Einsatzbesoldung" ist für Anspruchsberechtigte nach dem HGG 2001 weitgehend vereinheitlicht.

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Jeder Präsenz- oder Ausbildungsdienst leistende Soldat – mit Ausnahme der Grundwehrdienst leistenden Soldaten – innerhalb seiner jeweiligen Dienstgradgruppe bekommt dieselbe zusätzliche Geldleistung nach dem Heeresgebührengesetz 2001 während der Heranziehung zu einem Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001. Dies soll durch eine Erhöhung des Einsatzmonatsgeldes (§ 3 Abs. 2) um den Betrag der dzt. Einsatzprämie verwirklicht werden, wobei eine Unterscheidung in verschiedene Dienstgradgruppen (Rekruten und Chargen, Unteroffiziere und Offiziere) wie bisher zur Anwendung kommt, da mit den jeweiligen Dienstgradgruppen in der Regel auch unterschiedliche Funktionen und Verantwortlichkeiten verbunden sind.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Schaffung einer "Freiwilligenprämie" für Anspruchsberechtigte nach dem HGG 2001.

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um die Anzahl an Freiwilligen zu erhöhen, soll mit der in Rede stehenden Bestimmung eine Freiwilligenprämie für die Abgabe einer freiwilligen Meldung zu Milizübungen geschaffen werden. Diese soll ab dem dritten Monat des Grundwehrdienstes (d.h. nach Ende des ersten Ausbildungsabschnittes) gebühren, sofern spätestens vor Ablauf des dritten Monates des Grundwehrdienstes eine freiwillige Meldung zu Milizübungen abgegeben wurde. Erfolgt die Abgabe einer freiwilligen Meldung zu Milizübungen nach dem dritten Monat während des Grundwehrdienstes, so gebührt die Freiwilligenprämie erst ab diesem entsprechenden Monat. Mit dieser Maßnahme sollen speziell Grundwehrdienst leistende Soldaten auf freiwilliger Basis für Milizübungen gewonnen werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Schaffung einer "Kaderausbildungsprämie" für Anspruchsberechtigte nach dem HGG 2001.

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Darauf aufbauend soll als weitere Maßnahme zusätzlich eine Kaderausbildungsprämie im HGG 2001 für jene Soldaten geschaffen werden, die nach Abgabe einer freiwilligen Meldung zu Milizübungen eine Milizkaderausbildung während des Grundwehrdienstes beginnen. Diese Soldaten können daher schon während des Grundwehrdienstes integrierte Ausbildungsabschnitte der Milizkaderausbildung absolvieren.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Spezifische Adaptierungen im HDG 2014.

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Auf Grund des geplanten Entfalles der Einsatzvergütung und der Einsatzprämie und der entsprechenden Erhöhung des Einsatzmonatsgeldes nach dem HGG 2001 sind entsprechende Anpassungen im HDG 2014 erfolgt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2025
2021
2022
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-128.033

Tsd. Euro

Plan

-63.561

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

128.033

Tsd. Euro

Plan

63.561

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

128.033

Tsd. Euro

Plan

63.561

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-21.324

Tsd. Euro

Plan

-4.885

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

21.324

Tsd. Euro

Plan

4.885

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

21.324

Tsd. Euro

Plan

4.885

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-28.906

Tsd. Euro

Plan

-14.669

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

28.906

Tsd. Euro

Plan

14.669

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

28.906

Tsd. Euro

Plan

14.669

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-26.377

Tsd. Euro

Plan

-14.669

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

26.377

Tsd. Euro

Plan

14.669

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

26.377

Tsd. Euro

Plan

14.669

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-27.405

Tsd. Euro

Plan

-14.669

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

27.405

Tsd. Euro

Plan

14.669

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

27.405

Tsd. Euro

Plan

14.669

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-24.021

Tsd. Euro

Plan

-14.669

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

24.021

Tsd. Euro

Plan

14.669

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

24.021

Tsd. Euro

Plan

14.669

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Eine 1:1-Gegenüberstellung mit der ursprünglichen Kalkulation ist aus mehreren Gründen nicht möglich:
▪ Es gibt keine Konstanz im Bereich der Präsenzdienst leistenden Personen. Die jeweils verwendeten Modelle und Kategorien unterliegen einer steten Veränderung. So ist etwa das Konstrukt des Zeitsoldaten de facto ausgelaufen.
▪ Die Statistik trennt in Kader, Miliz und Grundwehrdienstleistende, nicht aber in Unterformen innerhalb dieser Kategorien und auch nicht nach Dienstgraden.
▪ Die unterstellte Gleichförmigkeit der Leistungserbringung im Einsatz nach § 2 Wehrgesetz ist nicht gegeben.
▪ Die einzelnen Maßnahmensetzungen bzw. verfolgten Zielsetzungen überlagern einander, sodass keine eindeutigen Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen nachgewiesen werden können.
Daher ist auch die Steigerung der Aufwendungen gegenüber den Planwerten nur bedingt begründbar. Jedenfalls wirkt sich die außerordentliche Entwicklung der Inflationsrate im Evaluierungszeitraum (Steigerung der Bezugsansätze) deutlich aus.

Gesamtbeurteilung

Das seinerzeitige Legislativvorhaben beinhaltete zwei Maßnahmenstränge – zum einen eine Vereinheitlichung der Einsatzbesoldung samt impliziter Absicht die personalstrukturelle Hinterlegung der Beschickung der Einsätze im Inland in Richtung Milizkräfte umzuschichten und zum anderen eine Änderung im Bereich der Prämien zur Attraktivierung der Heranführung zu einer möglichen künftigen Kader- oder Milizverwendung. Die Ziele konnten weitgehend erreicht werden:
▪ Das beabsichtigte Freispielen der Grundwehrdienst leistenden für Ausbildungsmaßnahmen ist im Wesentlichen geschafft – Einsatzaufgaben außerhalb des Kaders können fast zur Gänze von Milizkräften wahrgenommen werden.
▪ Die Aufwendungen für Assistenzleistungen im Inland sind nach einem temporären Anstieg 2022 nunmehr rückläufig, was aber in erster Linie auf die nachlassende Einsatzintensität zurückzuführen ist.
▪ Das neue Prämiensystem hat zu bisher laufend steigenden Aufwendungen geführt, die Werthaltigkeit dieser Aufwendungen ist im größeren Kontext der Gewinnung/Bindung des erforderlichen Personals zu beurteilen.
Die Maßnahmen zur Erhöhung des Einsatzmonatsentgeltes sowie zur Schaffung einer Freiwilligenprämie und einer Kaderausbildungsprämie wurden „zur Gänze erreicht“.
Lediglich die angestrebte Steigerung der Anzahl der Absolventen der Milizkaderausbildung konnte nicht im erforderlichen Maß erreicht werden. Aus diesen Gründen wurde die Zielerreichung mit „überwiegend erreicht“ bewertet.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.