Vorhaben
Novelle Heeresgebührengesetz 2001 und Heeresdisziplinargesetz 2014
Novelle Heeresgebührengesetz 2001 und Heeresdisziplinargesetz 2014
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -128.033
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Lang andauernde Assistenzeinsätze sind in erster Linie mit Funktionsdienst leistenden Soldaten sichergestellt
Beschreibung des Ziels
Lang andauernde Einsätze im Inland – z.B. sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz (sihpolAssE) Migration nach § 2 Abs. 1 lit. b des Wehrgesetzes 2001 – sind in erster Linie mit Milizsoldaten/-innen (Mannschaftsfunktionen zu 100 %, Kaderfunktionen zu mindestens 33 %) auf Basis eines Funktionsdienstes (FD) durchzuführen.
Diese Funktionsdienste leisten Wehrpflichtige des Milizstandes und Frauen in Milizverwendung, um dadurch möglichst viele Grundwehrdienst leistende Soldaten (GWD) in sechs Monaten für eine Verwendung in der Miliz ausbilden zu können und den Grundwehrdienst hierdurch attraktiver zu gestalten und damit dem Regierungsprogramm und dem B-VG / WG 2001 zu entsprechen („Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Zustands des ÖBH nach den Grundsätzen eines Milizsystems“).
(Messung bzw. Auswertung erfolgt anhand der Kennzahl „Grad der Zufriedenheit der Rekruten mit dem Wehrdienst“ und ist dem Jahresbericht zur Wirkungsorientierung UG14 zu entnehmen.).
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Sicherstellung der Militärischen Ausbildungszeit gemäß geltenden Durchführungsbestimmungen [%]
Istwert
100%
Zielzustand
100%
Datenquelle: Personal-Informationssystem
Freiwilligenmeldungen pro Jahr [Anzahl]
Istwert
1.506Anzahl
Zielzustand
1.700Anzahl
Datenquelle: Personal-Informationssystem
Absolventinnen und Absolventen der Milizkaderausbildung pro Jahr [Anzahl]
Istwert
149Anzahl
Zielzustand
570Anzahl
Datenquelle: Personal-Informationssystem
Anteil der Grundwehrdienst leistenden Soldaten an der Durchführung des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes (Migration) [%]
Istwert
1%
Zielzustand
0%
Datenquelle: Morgenmeldung/Militärstrategisches Lagezentrum
Anteil der Soldaten aus dem Milizstand an der Durchführung des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes (Migration) [%]
Istwert
70%
Zielzustand
72%
Datenquelle: Personal-Informationssystem
Anteil der Soldaten des Dienststandes an der Durchführung des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes (Migration) [%]
Istwert
28%
Zielzustand
28%
Datenquelle: Personal-Informationssystem
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Die "Einsatzbesoldung" ist für Anspruchsberechtigte nach dem HGG 2001 weitgehend vereinheitlicht.
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Jeder Präsenz- oder Ausbildungsdienst leistende Soldat – mit Ausnahme der Grundwehrdienst leistenden Soldaten – innerhalb seiner jeweiligen Dienstgradgruppe bekommt dieselbe zusätzliche Geldleistung nach dem Heeresgebührengesetz 2001 während der Heranziehung zu einem Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001. Dies soll durch eine Erhöhung des Einsatzmonatsgeldes (§ 3 Abs. 2) um den Betrag der dzt. Einsatzprämie verwirklicht werden, wobei eine Unterscheidung in verschiedene Dienstgradgruppen (Rekruten und Chargen, Unteroffiziere und Offiziere) wie bisher zur Anwendung kommt, da mit den jeweiligen Dienstgradgruppen in der Regel auch unterschiedliche Funktionen und Verantwortlichkeiten verbunden sind.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Schaffung einer "Freiwilligenprämie" für Anspruchsberechtigte nach dem HGG 2001.
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um die Anzahl an Freiwilligen zu erhöhen, soll mit der in Rede stehenden Bestimmung eine Freiwilligenprämie für die Abgabe einer freiwilligen Meldung zu Milizübungen geschaffen werden. Diese soll ab dem dritten Monat des Grundwehrdienstes (d.h. nach Ende des ersten Ausbildungsabschnittes) gebühren, sofern spätestens vor Ablauf des dritten Monates des Grundwehrdienstes eine freiwillige Meldung zu Milizübungen abgegeben wurde. Erfolgt die Abgabe einer freiwilligen Meldung zu Milizübungen nach dem dritten Monat während des Grundwehrdienstes, so gebührt die Freiwilligenprämie erst ab diesem entsprechenden Monat. Mit dieser Maßnahme sollen speziell Grundwehrdienst leistende Soldaten auf freiwilliger Basis für Milizübungen gewonnen werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Schaffung einer "Kaderausbildungsprämie" für Anspruchsberechtigte nach dem HGG 2001.
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Darauf aufbauend soll als weitere Maßnahme zusätzlich eine Kaderausbildungsprämie im HGG 2001 für jene Soldaten geschaffen werden, die nach Abgabe einer freiwilligen Meldung zu Milizübungen eine Milizkaderausbildung während des Grundwehrdienstes beginnen. Diese Soldaten können daher schon während des Grundwehrdienstes integrierte Ausbildungsabschnitte der Milizkaderausbildung absolvieren.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Spezifische Adaptierungen im HDG 2014.
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Auf Grund des geplanten Entfalles der Einsatzvergütung und der Einsatzprämie und der entsprechenden Erhöhung des Einsatzmonatsgeldes nach dem HGG 2001 sind entsprechende Anpassungen im HDG 2014 erfolgt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Eine 1:1-Gegenüberstellung mit der ursprünglichen Kalkulation ist aus mehreren Gründen nicht möglich:
▪ Es gibt keine Konstanz im Bereich der Präsenzdienst leistenden Personen. Die jeweils verwendeten Modelle und Kategorien unterliegen einer steten Veränderung. So ist etwa das Konstrukt des Zeitsoldaten de facto ausgelaufen.
▪ Die Statistik trennt in Kader, Miliz und Grundwehrdienstleistende, nicht aber in Unterformen innerhalb dieser Kategorien und auch nicht nach Dienstgraden.
▪ Die unterstellte Gleichförmigkeit der Leistungserbringung im Einsatz nach § 2 Wehrgesetz ist nicht gegeben.
▪ Die einzelnen Maßnahmensetzungen bzw. verfolgten Zielsetzungen überlagern einander, sodass keine eindeutigen Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen nachgewiesen werden können.
Daher ist auch die Steigerung der Aufwendungen gegenüber den Planwerten nur bedingt begründbar. Jedenfalls wirkt sich die außerordentliche Entwicklung der Inflationsrate im Evaluierungszeitraum (Steigerung der Bezugsansätze) deutlich aus.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.