Vorhaben
Autarkie militärischer Liegenschaften
Versorgungsunabhängigkeit des ÖBH in den militärischen Liegenschaften
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -38.804
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Die Versorgungsunabhängigkeit des ÖBH ist für mindestens 14 Tage sichergestellt.
Beschreibung des Ziels
Die Sicherstellung der Autarkie in militärischen Liegenschaften stellt eine wesentliche Fähigkeit zur Erfüllung des Aufgabenspektrums des ÖBH dar. Die Versorgungsunabhängigkeit der Einsatzkräfte und Einrichtungen über einen längeren Zeitraum ist die Voraussetzung für die Einsatzfähigkeit des ÖBH bei Ausfall der öffentlichen und zivilen kritischen Logistikinfrastruktur.
Eine sichergestellte logistische Autarkie trägt wesentlich zur Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Aufgaben des ÖBH bei und stellt auch einen essentiellen Beitrag zum gesamtstaatlichen Krisenmanagement dar.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Gewährleistung der Versorgungsunabhängigkeit der wesentlichsten 100 militärischen Liegenschaften für mindestens 14 Tage
Ausgangszustand 2021:
Die Versorgungsunabhängigkeit der militärischen Liegenschaften für mindestens 14 Tage ist nicht gewährleistet.
Zielzustand 2025:
Die Versorgungsunabhängigkeit der wesentlichen 100 militärischen Liegenschaften für mindestens 14 Tagen ist gewährleistet.
Istzustand 2025:
Die Versorgungsunabhängigkeit der wesentlichen 100 militärischen Liegenschaften für mindestens 14 Tagen ist im Bereich Notstromversorgung Wärmeversorgung und Wasser-/Abwasserversorgung zu 78 % gegeben. Die autarke Verpflegsversorgung und teilautarke Sanitätsversorgung ist für die 30.700 Personen sichergestellt. Die Erhöhung der Tankanlagenkapazitäten wurde mit 32 % nur teilweise erreicht. Offene Teilprojekte werden in der Linie finalisiert.
Datenquelle:
Gesamtübersicht Autarkiemaßnahmen
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Sicherstellung einer autarken Notstromversorgung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In den designierten militärischen Liegenschaften sind zur Sicherstellung der autarken Notstromversorgung fehlende Notstromanlagen zu beschaffen und zu errichten bzw. bestehende für die erforderliche Leistungserbringung zu adaptieren.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Sicherstellung einer autarken Wärmeversorgung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In den designierten militärischen Liegenschaften sind zur Sicherstellung der autarken Wärmeversorgung fehlende Heizungsersatzanlagen zu beschaffen und zu errichten bzw. bestehende für die erforderliche Leistungserbringung zu adaptieren.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Sicherstellung einer autarken Wasserversorgung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In jenen militärischen Liegenschaften, welche nicht über eine Wasserversorgung aus dem öffentlichem Leitungsnetz verfügen, ist eine autarke Wasserversorgung durch Inbetriebnahme und Nutzung der liegenschaftseigenen Nutzwasserbrunnen, durch Zuführung mittels Wassertransportkapazitäten oder durch Vertragslösungen zur autarken Wasserversorgung mit zivilen Wasserversorgungsunternehmen sicherzustellen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Sicherstellung einer autarken Betriebsmittelbevorratung und -disposition
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Betriebsbereitschaft der in den designierten Liegenschaften vorhandenen Tankanlagerkapazitäten ist herzustellen. Stillgelegte Tankanlagen sind instand zu setzen bzw. zu reaktivieren. Die erforderlichen Betriebsmittel zur Sicherstellung der Mobilität, zum Betrieb der Notstromanlagen, ortsfesten Führungs- und Verbindungssysteme und der Luftraumüberwachungseinrichtungen sowie zur Bedarfsdeckung aufgrund bestehender Unterstützungsvereinbarungen (z.B. Exekutive) sind zu bevorraten. Die Bevorratungsmenge ist basierend auf dem Szenario Sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz über einen Zeitraum von zumindest 14 Tagen festzulegen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Sicherstellung einer autarken Verpflegsversorgung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die autarke Verpflegsversorgung durch die vorhandenen territorialen Verpflegseinrichtungen in den designierten Liegenschaften ist für eine Gesamtanzahl von 30.700 Angehörigen des ÖBH und der Zentralstelle sicherzustellen. Dazu sind zur Abdeckung des 14-tägigen Bedarfes zusätzlich zu den bereits verfügbaren Menüs und eingelagerten Lebensmitteln sowie kurzfristig bei zivilen Firmen beschaffbaren, vorrätigen Rohwaren, noch weitere Combat Rations für 2 Tage und handelsübliche Lebensmittel für 3 Tage zuzukaufen und in den Liegenschaften zu bevorraten. Dafür erforderlicher Lagerraum ist gegebenenfalls zu errichten bzw. zu adaptieren. Die Feldküchenorganisation ist zur Erhöhung der Durchhaltefähigkeit bereitzuhalten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Sicherstellung einer teilautarken Sanitätsversorgung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Sicherstellung einer Autarkie in allen Bereichen der Sanitätsversorgung in allen 100 designierten Liegenschaften ist nicht vollständig umsetzbar und daher als kritischer Bereich insgesamt anzusprechen. 60 der 100 Liegenschaften verfügen über eine Sanitätseinrichtung, welche auf eine 14 tägige Autarkie auszurichten ist.
Die Betriebsbereitschaft der vorhandenen ortsfesten Sanitätseinrichtungen in den designierten Liegenschaften ist zur autarken Sanitätsversorgung für 30.700 Angehörigen des ÖBH und der Zentralstelle für zumindest 14 Tage auszurichten. Arzneien, Reagenzien und Verbandstoffe (AVR) sind in der erforderlichen Menge zu beschaffen und in den Liegenschaften zu bevorraten. Fehlendes, über die zur Erfüllung der Sanitätsversorgung im Normdienstes hinausgehendes Sanitätsgerät ist zu beschaffen und den Sanitätselementen in den Liegenschaften zuzuweisen. Für ein erhöhtes Patientenaufkommen notwendige Sanitätsinfrastruktur (Bettenstationen Sanitätsmateriallager) ist gegebenenfalls zu ergänzen oder zu adaptieren. Liegenschaften ohne Sanitätseinrichtungen sind an solche Liegenschaften mit vorhandenen autarken Sanitätseinrichtungen versorgungsmäßig anzuweisen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Beträge der Ergebnisrechnung wurden nicht erfasst – sie beinhalten v.a. Zahlen der AfA. Bei den getätigten Investitionen handelt es sich um eine Vielzahl an Einzelinvestitionen – spezifisch für jede Liegenschaft. Auch wenn diese im vorgesehenen Anlagenverzeichnis FiAA richtig verbucht sind und damit richtig in der Ergebnisrechnung der UG abgebildet werden, ist ein Filtern zum Zweck der Darstellung für die Evaluierung des Vorhabens mit einem nicht vertretbaren Aufwand verbunden. Als nicht optimal erwies sich vor allem im Baubereich die Darstellung der Kosten und Einpflegung in das WFA-IT-Tool zum damaligen Zeitpunkt. Beispielsweise für die Errichtung von Notstromanlagen und Notheizungen musste für das WFA-Tool ein „Durchschnittsstückpreis“ ermittelt werden, es sind aber unterschiedliche Lösungen für die einzelnen Kasernen zu unterschiedlichen Kosten zu realisieren. Im Verwaltungs- und Abrechnungsprogramm ABK der Baudirektion wurden jedoch die Teilbereiche zur Herstellung von Notstrom, Wärme, Wasser, Abwasser und diverse dazu notwendige zusätzliche Baumeisterleistungen für das jeweilige Liegenschaftsvorhaben eingegeben, sodass ein Gesamtkostenbedarf pro Liegenschaft ausgeworfen wird. Ein Kostenvergleich bzw. eine Darstellung der Kostenerhöhungen in den einzelnen Infrastrukturbereichen ist daher nicht machbar. Aus diesem Grund erfolgt eine Bewertung der geplanten und umgesetzten Vorhaben nur in der aussagekräftigeren Form der Finanzierungsrechnung.
Vor allem kam es aufgrund der COVID-Pandemie und des UKRAINE-Krieges zu Engpässen für Rohstoffe sowie zu Lieferverzögerungen vor allem im Baubereich. Dies führte zur Verdoppelung von Kosten beispielsweise bei Notstromanlagen und zur Verschiebungen der einzelnen Bauprojekte nach hinten. Ein Einhalten des fünf-jährigen Phasenplanes zur Realisierung des Vorhabens war vor allem im Baubereich und zur Erhöhung der Tankanlagenkapazitäten daher nicht mehr möglich. Zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der WFA wurde bis 2025 mit Gesamtauszahlungen in Höhe von ca. 92 Mio. € gerechnet. Tatsächlich wurden bisher Auszahlungen bzw. Mittelbindungen in der Höhe von ca. 78 Mio. € getätigt. Das in Teilprojekten (nach Liegenschaften) bearbeiteten Vorhaben wurde nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geplant und umgesetzt.
Hinsichtlich der periodengerechten Aufteilung der Ist-Aufwendungen von 2021 bis 2024 wurden anhand vorhandener Daten aus der Finanzierungsrechnung Schätzungen durchgeführt.
Eine nähere Beschreibung der Vorhabensentwicklung kann der narrativen Gesamtbeurteilung des Projektes entnommen werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.