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Vorhaben

Autarkie militärischer Liegenschaften

Versorgungsunabhängigkeit des ÖBH in den militärischen Liegenschaften

2025
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -38.804

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Neben der militärischen Landesverteidigung stellt die Gewährleistung der Sicherheit im Inneren im Rahmen eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes insbesondere zum Schutz kritischer Infrastrukturen und Notversorgungseinrichtungen sowie zum Schutz und zur Unterstützung der Bevölkerung eine besondere Aufgabe dar und erfordert die Stärkung der Resilienz Österreichs im Allgemeinen sowie des Österreichischen Bundesheeres im Speziellen. Die Österreichische Bundesregierung hat sich daher zur Stärkung der Selbstversorgungsfähigkeit und der Resilienz des Österreichischen Bundesheeres in Krisenzeiten und etwaiger Ausbau von Kasernen zu „Sicherheitsinseln“ bekannt (Regierungsprogramm 2020-2024).
Die Abstützung auf zivile Leistungserbringer in Friedenszeiten aufgrund vorwiegend wirtschaftlicher Aspekte kann nur soweit erfolgen, als dass die Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres nicht beeinträchtigt wird. Vor allem bei Ausfall der zivilen und öffentlichen Versorgungs- und Gesundheitsinfrastruktur im Rahmen eines hybriden Bedrohungsszenarios (Blackout) ist die Versorgungssicherheit des Österreichischen Bundesheeres nicht mehr gegeben.
Daher erfordert die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Einsatzkräfte des Österreichischen Bundesheeres die Herstellung und Stärkung der Autarkie in 100 wesentlichen militärischen Liegenschaften und Einrichtungen, gegliedert in unterschiedliche Prioritätsstufen, in den logistischen Bereichen elektrische Energie-, Wärme- (Beheizung), Wasser-, Betriebsmittel-, Verpflegs- und Sanitätsversorgung zumindest über 14 Tage für bis zu 30.700 Angehörige (gem. Studie Autarkie BMLV 2018) des BMLV.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Aus den Strategiepapieren Bund bzw. BMLV geht die Notwendigkeit einer durch das ÖBH sicherzustellenden entsprechenden Autarkie der militärischen Liegenschaften zweifelsfrei hervor und lässt sich stringent ableiten. Siehe hierzu nachstehende Ausführungen:
• Im Regierungsprogramm 2025 – 2029 (Seite 91): Österreich muss sich auf die verschiedensten Krisen vorbereiten und die Blackout-Vorsorge weiter ausbauen. Dafür wird ein ressortübergreifender Plan erstellt, um den Aufbau einer gesamtstaatlichen Notfallvorsorge sicherzustellen – dieser soll im inhaltlichen Einklang mit der Sicherheitsstrategie im Ministerrat beschlossen werden. Zudem soll zur Stärkung unserer Resilienz und zum besseren Schutz vor einem Blackout die gesamtstaatliche Notfallversorgung (z. B. Bevorratung lebenswichtiger Ressourcen) sowie die Sicherung unserer Kommunikationsnetze weiter ausgebaut werden.
• In der Österreichischen Sicherheitsstrategie 2024 (Seite 25): Die durch das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz festgelegten Mittel werden mit Schwergewicht in den militärischen Kernbereichen Mobilität der Einsatzkräfte, Schutz und Wirkung sowie Autarkie und Nachhaltigkeit investiert. Angesichts bestehender und zukünftiger sicherheitspolitischer Risiken und der vielfältigen Herausforderungen des Klimawandels wird somit die Durchsetzungsfähigkeit und Resilienz des ÖBH optimiert.
• In der Teilstrategie Verteidigung 2014
• (Seite 9): Für das neutrale Österreich bedeutet das die Erhaltung der Fähigkeiten für eine eigenständige militärische Landesverteidigung sowie der dafür erforderlichen Potentiale. Aufgrund der absehbaren Sicherheits- und Risikolage ist zu diesem Zweck für alle Waffengattungen und alle erforderlichen Fähigkeiten eine entwicklungsfähige Struktur zu erhalten. Als Grundlage dafür muss das ÖBH über ausreichende robuste und durchhaltefähige Kräfte verfügen.
• (Seite 10): Dies erfordert die Sicherstellung der Kernbefähigung für ein einsatzbezogenes Zusammenwirken militärischer Wirkmittel mit entsprechender Durchsetzungsfähigkeit, die Sicherstellung der notwendigen Autarkie und Durchhaltefähigkeit und die Fähigkeit zur disziplinenübergreifenden zivil-militärischen Führung unter besonderer Beachtung eines spezifischen Profils des ÖBH.
• (Seite 24): Die Infrastruktur des ÖBH ist an die Erfordernisse der Streitkräfte anzupassen und bedarfsorientiert zu modernisieren.
• Im Militärstrategischen Konzept 2017, verfügt mit GZ S92000/183-GStb/2017 (1), ist eine Versorgungsunabhängigkeit von mindestens 14 Tagen für alle Einsatzkräfte des ÖBH zur Bewältigung der Aufgaben im Inland gefordert.
• Im Aufbauplan ÖBH2032+, verfügt mit GZ S92200/1-Gstb/2023 (1), ist die Zielsetzung eine auf militärische Einsätze ausgerichtete Infrastruktur sowie die Herstellung von autarken Kasernen und weiteren Einrichtungen des ÖBH vorgesehen, um die Autonomie und Resilienz als strategische Reserve Österreichs zu gewährleisten (Seite 31).
• Im Bundesgesetz zur Sicherstellung eines hohen Resilienzniveaus von kritischen Einrichtungen (Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz – RKEG) unterliegen gemäß § 12 Abs. 2 RKEG Einrichtungen im Sektor öffentliche Verwaltung, deren Wirkungsbereiche überwiegend u.a. auch ausdrücklich die militärische Landesverteidigung umfassen, nicht den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes. Allerdings hat unbeschadet dieser Ausnahmebestimmung gemäß § 12 Abs. 3 RKEG auch der Bundesminister für Landesverteidigung in seinem Wirkungsbereich die notwendigen strukturellen Voraussetzungen zur Sicherstellung eines hohen Resilienzniveaus zu schaffen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Die Versorgungsunabhängigkeit des ÖBH ist für mindestens 14 Tage sichergestellt.

Beschreibung des Ziels

Die Sicherstellung der Autarkie in militärischen Liegenschaften stellt eine wesentliche Fähigkeit zur Erfüllung des Aufgabenspektrums des ÖBH dar. Die Versorgungsunabhängigkeit der Einsatzkräfte und Einrichtungen über einen längeren Zeitraum ist die Voraussetzung für die Einsatzfähigkeit des ÖBH bei Ausfall der öffentlichen und zivilen kritischen Logistikinfrastruktur.
Eine sichergestellte logistische Autarkie trägt wesentlich zur Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Aufgaben des ÖBH bei und stellt auch einen essentiellen Beitrag zum gesamtstaatlichen Krisenmanagement dar.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Gewährleistung der Versorgungsunabhängigkeit der wesentlichsten 100 militärischen Liegenschaften für mindestens 14 Tage

Ausgangszustand 2021:

Die Versorgungsunabhängigkeit der militärischen Liegenschaften für mindestens 14 Tage ist nicht gewährleistet.

Zielzustand 2025:

Die Versorgungsunabhängigkeit der wesentlichen 100 militärischen Liegenschaften für mindestens 14 Tagen ist gewährleistet.

Istzustand 2025:

Die Versorgungsunabhängigkeit der wesentlichen 100 militärischen Liegenschaften für mindestens 14 Tagen ist im Bereich Notstromversorgung Wärmeversorgung und Wasser-/Abwasserversorgung zu 78 % gegeben. Die autarke Verpflegsversorgung und teilautarke Sanitätsversorgung ist für die 30.700 Personen sichergestellt. Die Erhöhung der Tankanlagenkapazitäten wurde mit 32 % nur teilweise erreicht. Offene Teilprojekte werden in der Linie finalisiert.

Datenquelle:
Gesamtübersicht Autarkiemaßnahmen

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Sicherstellung einer autarken Notstromversorgung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In den designierten militärischen Liegenschaften sind zur Sicherstellung der autarken Notstromversorgung fehlende Notstromanlagen zu beschaffen und zu errichten bzw. bestehende für die erforderliche Leistungserbringung zu adaptieren.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Sicherstellung einer autarken Wärmeversorgung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In den designierten militärischen Liegenschaften sind zur Sicherstellung der autarken Wärmeversorgung fehlende Heizungsersatzanlagen zu beschaffen und zu errichten bzw. bestehende für die erforderliche Leistungserbringung zu adaptieren.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Sicherstellung einer autarken Wasserversorgung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In jenen militärischen Liegenschaften, welche nicht über eine Wasserversorgung aus dem öffentlichem Leitungsnetz verfügen, ist eine autarke Wasserversorgung durch Inbetriebnahme und Nutzung der liegenschaftseigenen Nutzwasserbrunnen, durch Zuführung mittels Wassertransportkapazitäten oder durch Vertragslösungen zur autarken Wasserversorgung mit zivilen Wasserversorgungsunternehmen sicherzustellen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Sicherstellung einer autarken Betriebsmittelbevorratung und -disposition

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Betriebsbereitschaft der in den designierten Liegenschaften vorhandenen Tankanlagerkapazitäten ist herzustellen. Stillgelegte Tankanlagen sind instand zu setzen bzw. zu reaktivieren. Die erforderlichen Betriebsmittel zur Sicherstellung der Mobilität, zum Betrieb der Notstromanlagen, ortsfesten Führungs- und Verbindungssysteme und der Luftraumüberwachungseinrichtungen sowie zur Bedarfsdeckung aufgrund bestehender Unterstützungsvereinbarungen (z.B. Exekutive) sind zu bevorraten. Die Bevorratungsmenge ist basierend auf dem Szenario Sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz über einen Zeitraum von zumindest 14 Tagen festzulegen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Sicherstellung einer autarken Verpflegsversorgung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die autarke Verpflegsversorgung durch die vorhandenen territorialen Verpflegseinrichtungen in den designierten Liegenschaften ist für eine Gesamtanzahl von 30.700 Angehörigen des ÖBH und der Zentralstelle sicherzustellen. Dazu sind zur Abdeckung des 14-tägigen Bedarfes zusätzlich zu den bereits verfügbaren Menüs und eingelagerten Lebensmitteln sowie kurzfristig bei zivilen Firmen beschaffbaren, vorrätigen Rohwaren, noch weitere Combat Rations für 2 Tage und handelsübliche Lebensmittel für 3 Tage zuzukaufen und in den Liegenschaften zu bevorraten. Dafür erforderlicher Lagerraum ist gegebenenfalls zu errichten bzw. zu adaptieren. Die Feldküchenorganisation ist zur Erhöhung der Durchhaltefähigkeit bereitzuhalten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Sicherstellung einer teilautarken Sanitätsversorgung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Sicherstellung einer Autarkie in allen Bereichen der Sanitätsversorgung in allen 100 designierten Liegenschaften ist nicht vollständig umsetzbar und daher als kritischer Bereich insgesamt anzusprechen. 60 der 100 Liegenschaften verfügen über eine Sanitätseinrichtung, welche auf eine 14 tägige Autarkie auszurichten ist.
Die Betriebsbereitschaft der vorhandenen ortsfesten Sanitätseinrichtungen in den designierten Liegenschaften ist zur autarken Sanitätsversorgung für 30.700 Angehörigen des ÖBH und der Zentralstelle für zumindest 14 Tage auszurichten. Arzneien, Reagenzien und Verbandstoffe (AVR) sind in der erforderlichen Menge zu beschaffen und in den Liegenschaften zu bevorraten. Fehlendes, über die zur Erfüllung der Sanitätsversorgung im Normdienstes hinausgehendes Sanitätsgerät ist zu beschaffen und den Sanitätselementen in den Liegenschaften zuzuweisen. Für ein erhöhtes Patientenaufkommen notwendige Sanitätsinfrastruktur (Bettenstationen Sanitätsmateriallager) ist gegebenenfalls zu ergänzen oder zu adaptieren. Liegenschaften ohne Sanitätseinrichtungen sind an solche Liegenschaften mit vorhandenen autarken Sanitätseinrichtungen versorgungsmäßig anzuweisen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2025
2021
2022
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-38.804

Tsd. Euro

Plan

-40.190

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

38.804

Tsd. Euro

Plan

40.190

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Aufwendungen gesamt

Ist

38.804

Tsd. Euro

Plan

40.190

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-9.734

Tsd. Euro

Plan

-8.666

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

9.734

Tsd. Euro

Plan

8.666

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Transferaufwand

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Plan

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Personalaufwand

Ist

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Plan

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Aufwendungen gesamt

Ist

9.734

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Plan

8.666

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Erträge gesamt

Ist

0

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Plan

0

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Ergebnis

-11.625

Tsd. Euro

Plan

-11.164

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

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Plan

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Werkleistungen

Ist

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Plan

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

11.625

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Plan

11.164

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Transferaufwand

Ist

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Plan

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Personalaufwand

Ist

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Plan

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Plan

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Aufwendungen gesamt

Ist

11.625

Tsd. Euro

Plan

11.164

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-10.850

Tsd. Euro

Plan

-10.547

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Werkleistungen

Ist

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Plan

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

10.850

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10.547

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Transferaufwand

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Plan

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Personalaufwand

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Plan

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Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Aufwendungen gesamt

Ist

10.850

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10.547

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Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-6.595

Tsd. Euro

Plan

-9.813

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

6.595

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Plan

9.813

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Plan

0

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Plan

0

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Aufwendungen gesamt

Ist

6.595

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9.813

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Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Beträge der Ergebnisrechnung wurden nicht erfasst – sie beinhalten v.a. Zahlen der AfA. Bei den getätigten Investitionen handelt es sich um eine Vielzahl an Einzelinvestitionen – spezifisch für jede Liegenschaft. Auch wenn diese im vorgesehenen Anlagenverzeichnis FiAA richtig verbucht sind und damit richtig in der Ergebnisrechnung der UG abgebildet werden, ist ein Filtern zum Zweck der Darstellung für die Evaluierung des Vorhabens mit einem nicht vertretbaren Aufwand verbunden. Als nicht optimal erwies sich vor allem im Baubereich die Darstellung der Kosten und Einpflegung in das WFA-IT-Tool zum damaligen Zeitpunkt. Beispielsweise für die Errichtung von Notstromanlagen und Notheizungen musste für das WFA-Tool ein „Durchschnittsstückpreis“ ermittelt werden, es sind aber unterschiedliche Lösungen für die einzelnen Kasernen zu unterschiedlichen Kosten zu realisieren. Im Verwaltungs- und Abrechnungsprogramm ABK der Baudirektion wurden jedoch die Teilbereiche zur Herstellung von Notstrom, Wärme, Wasser, Abwasser und diverse dazu notwendige zusätzliche Baumeisterleistungen für das jeweilige Liegenschaftsvorhaben eingegeben, sodass ein Gesamtkostenbedarf pro Liegenschaft ausgeworfen wird. Ein Kostenvergleich bzw. eine Darstellung der Kostenerhöhungen in den einzelnen Infrastrukturbereichen ist daher nicht machbar. Aus diesem Grund erfolgt eine Bewertung der geplanten und umgesetzten Vorhaben nur in der aussagekräftigeren Form der Finanzierungsrechnung.
Vor allem kam es aufgrund der COVID-Pandemie und des UKRAINE-Krieges zu Engpässen für Rohstoffe sowie zu Lieferverzögerungen vor allem im Baubereich. Dies führte zur Verdoppelung von Kosten beispielsweise bei Notstromanlagen und zur Verschiebungen der einzelnen Bauprojekte nach hinten. Ein Einhalten des fünf-jährigen Phasenplanes zur Realisierung des Vorhabens war vor allem im Baubereich und zur Erhöhung der Tankanlagenkapazitäten daher nicht mehr möglich. Zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der WFA wurde bis 2025 mit Gesamtauszahlungen in Höhe von ca. 92 Mio. € gerechnet. Tatsächlich wurden bisher Auszahlungen bzw. Mittelbindungen in der Höhe von ca. 78 Mio. € getätigt. Das in Teilprojekten (nach Liegenschaften) bearbeiteten Vorhaben wurde nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geplant und umgesetzt.
Hinsichtlich der periodengerechten Aufteilung der Ist-Aufwendungen von 2021 bis 2024 wurden anhand vorhandener Daten aus der Finanzierungsrechnung Schätzungen durchgeführt.
Eine nähere Beschreibung der Vorhabensentwicklung kann der narrativen Gesamtbeurteilung des Projektes entnommen werden.

Gesamtbeurteilung

Als wesentlich das Vorhaben zur Sicherstellung der Versorgungsunabhängigkeit bzw. der Autarkie militärische Infrastruktur beeinflussende Umstände sind die Änderungen der Planungsvorgaben und Bearbeitungen hinsichtlich der Umsetzung des Aufbauplanes ÖBH2032+ und Erreichung der Vorgaben gemäß Zielbild ÖBH2032 zu nennen. Vor allem sind bei den Autarkiebearbeitungen zukünftig eine erhöhte Durchhaltefähigkeit (bspw. Erhöhung der Autarkie für Verpflegung auf 30 Tage), geänderte Organisationsstrukturen (u.a. Sanitätsorganisation) und als Berechnungsbasis die gesamte Mobstärke inklusive der Ersatzorganisation (Bevorratung für die Gesamtstärke des ÖBH inkl. Miliz 55.000 plus 10 % Reserve) zu berücksichtigen. Die Prognose der Auszahlungen für diese neuen Zielsetzungen wird voraussichtlich zu einer Kostensteigerung auf ca. 145 Mio. € führen. Die weitere Bearbeitung erfolgt nicht mehr als Gesamtvorhaben, sondern in Einzelprojekten im Rahmen des Aufbauplans ÖBH2032+.
Bewertung der Vorhabensmaßnahmen:
Maßnahme 1 – Sicherstellung einer autarken Notstromversorgung:
Die Novellierung des Elektrotechnikgesetzes 2023 erforderte zusätzliche Adaptierungen der vorhandenen Netzinfrastruktur und führte gemeinsam mit Rohstoffengpässen in Folge des UKRAINE-Konflikts zu nahezu einer Verdoppelung der Kosten.
Maßnahme 2 – Sicherstellung einer autarken Wärmeversorgung:
Die angedachten mobilen Notheizsysteme können innerhalb der Organisation aufgrund des für den Betrieb notwendigen Personalbedarfs nicht großflächig betrieben werden, weshalb der Ersatz von herkömmlichen fossilen durch nachhaltige Energielösungen neu geplant wurde. Die Realisierung der autarken Energielösungen führt zu einem Anstieg der Kosten. Die Maßnahme 2 wurde mit „überwiegen erreicht“ bewertet, da etwa 57 von 94 Liegenschaften über eine autarke Wärmeversorgung verfügen. Die Sicherstellung der autarken Wärmeversorgung erfolgt über die bestehenden Fernwärmenetzanbindungen sowie durch Einsatz von nachhaltigen Systemen wie Biothermie und Solarenergie.
Maßnahme 3 – Sicherstellung einer autarken Wasserversorgung:
Im Bereich der Sicherstellung einer autarken Wasserversorgung konnte nahezu bei allen Liegenschaften durch die Wasserversorgungsunternehmen die vorgesehene Trinkwasserautarkie aus dem öffentlichen Trinkwasserleitungsnetz oder aus geeigneten Brunnenanlagen sichergestellt werden.
Maßnahme 4 – Sicherstellung einer autarken Betriebsmittelbevorratung:
Teilweise konnte eine Realisierung aufgrund des schlechten Zustandes der Tankanlagen sowie der hohen Inflationsrate nur mit erhöhtem Kostenaufwand erfolgen. Eine finale Kostenberechnung für den Betriebsmittelbevorratung kann erst nach Fertigstellung aller Anlagen dargestellt werden, da die entscheidende Feststellung der effizienten Reaktivierbarkeit einer Tankanlage erst im Zuge des Bauvorhabens gemacht werden kann.
Maßnahme 5 – Sicherstellung einer autarken Verpflegsversorgung:
Gemäß der 2025 neu verfügten Richtlinie zur Bevorratung des ÖBH2032 ist zur Erreichung der Vorgaben gemäß Zielbild ÖBH2032 bzw. Aufbauplan ÖBH2032+ zukünftig eine 30tägige Versorgungsselbstständigkeit für 55.000 Soldaten sowie 10.000 Personalreserve sicherzustellen. Basierend auf der bisher realisierten Verpflegsautarkie für 30.700 Personen für 14 Tage ergibt sich dadurch in etwa eine Verdoppelung der Personenanzahl und der zu bevorratenden Tage. Das neue Ziel soll schrittweise bis 2032 erreicht werden. Die Maßnahme 5 wurde mit „zur Gänze erreicht“ bewertet, da die wesentlichen 100 Liegenschaften über eine autarke Verpflegungsversorgung verfügen.
Maßnahme 6 – Sicherstellung einer teilautarken Sanitätsversorgung:
Die geänderten Zielsetzungen zum Aufbauplan ÖBH2032+ erforderte eine Anpassung des bestehenden Sanitätskonzept. Die erforderliche Erweiterung des Sanitätsgerätes und der Bevorratungsmenge an Arzneimitteln, Verbandsstoffen und Reagenzien erfolgt im Rahmen des Aufbauplans und wird bis 2032 umzusetzen sein. Derzeit wird die Sanitätsversorgung mit den bestehenden Einrichtungen sichergestellt. Die Maßnahme 6 wurde mit „überwiegen erreicht“ bewertet, da die wesentlichen 100 Liegenschaften durch die 60 teilautarken Sanitätseinrichtungen versorgt werden können oder an diese sanitätsdienstlich angewiesen sind.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die bisherige Realisierung der Maßnahmen in den sechs Teilbereichen als „überwiegend erreicht“ eingestuft werden kann. Jedenfalls wurden in wesentlichen Teilbereichen die Ziele im Vergleich zur Ausgangssituation bzw. zu Beginn der Planungen im Jahr 2018 erreicht und müssen hinsichtlich ÖBH2032 weitergeführt werden, um die neu geplante Durchhaltefähigkeit zu erzielen.
Auch wenn derzeit noch nicht alle Autarkiebereiche vollständig realisiert werden konnten, wurde jedenfalls eine deutliche Erhöhung der Einsatzfähigkeit und Durchhaltefähigkeit des ÖBH für die zukünftige Aufgabenerfüllung als strategische Reserve der Republik ÖSTERREICH erzielt.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen