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Vorhaben

BÜNDELUNG: "Kinder gesund bewegen 2.0 Schuljahr 2020/21" gebündelt mit "Kinder gesund bewegen 2.0 Schuljahre 2021/22 bis 2023/24"

BÜNDELUNG: "Kinder gesund bewegen 2.0 Schuljahr 2020/21" gebündelt mit "Kinder gesund bewegen 2.0 Schuljahre 2021/22 bis 2023/24" – Vertrag mit der Bundes-Sport GmbH

2025
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -31.400

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Erhebungen der Statistik Austria haben ergeben, dass nur rund 1/3 der Männer und 1/4 der Frauen in Österreich regelmäßig gesundheitsfördernde Bewegung betreiben. Gesundheitsfördernde Bewegung im Sinne einer Prävention ist aber Voraussetzung für ein gesundes Altern. Um die angegebenen Werte zu erhöhen ist es notwendig entsprechende Maßnahmen zu setzen. Ein Zugang ist, den Menschen schon in jungen Jahren zu vermitteln, dass Bewegung für das gesamte weitere Leben förderlich ist, damit diese ein Leben lang betrieben wird und so entsprechenden Einfluss auf die Systeme nimmt. Da Kinder im Kindergarten- und Volksschulalter als besonders lernfähig gelten, soll genau hier mit dieser Maßnahme angesetzt werden. Dies wurde bereits vor Jahren erkannt und im Jahre 2009 eine entsprechende Initiative – seinerzeit unter dem Namen „Kinder gesund bewegen“ ins Leben gerufen. Nach Inkrafttreten des BSFG 2013 wurde diese Maßnahme im Wege des Bundes-Sportförderungsfonds durch die Sport-Dachverbände weiter geführt.
Zur Verstärkung und zum Ausbau der Maßnahme stellte der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport für die Jahre 2015 bis 2019 jährlich zusätzliche Mittel aus dem Sportbudget in Höhe von 5 Mio. €, insgesamt jedoch höchstens 20 Mio. € dem Bundes-Sportförderungsfonds gemäß § 31 Abs. 1 Ziffer 2 BSFG 2013 zur Abwicklung der Gesamtinitiative zur Verfügung. Die Umsetzung der Maßnahme zu dieser Initiative erfolgte gemäß § 15 Abs. 2 Ziffer 5 BSFG 2013.
Der durch das BSFG 2013 eingerichtete Bundes-Sportförderungsfonds wurde mit Wirksamkeit vom 01.01.2018 gemäß § 28 BSFG 2017 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Firma „Bundes-Sport GmbH“ umgewandelt.
Im Jahr 2018 wurde der Vertrag mit der Bundes-Sport GmbH adaptiert und durch das Projekt „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“ erweitert.
Im Sinne einer Optimierung wurden die Projekte „Kinder gesund bewegen“ und „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“ ab dem Schuljahr 2019/20 zum Programm „Kinder gesund bewegen 2.0“ zusammengeführt und ein Vertrag für das Schuljahr 2019/20 abgeschlossen.
Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport stellte der Bundes-Sport GmbH die Mittel für die Abwicklung dieser Maßnahme gemäß § 5 Abs. 4 i.V.m. § 5 Abs. 1 Z 2 des BSFG 2017 zur Verfügung. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte gemäß § 14 Abs. 1 Z 7 i.V.m. Z 14 des BSFG 2017.
Nunmehr soll das Programm „Kinder gesund bewegen 2.0“ fortgeführt werden. Dabei wird angestrebt, zusätzliche kooperierende Bildungseinrichtungen – vorzugsweise Volksschulen -, die im Jahr 2020/21 nicht im Rahmen des Programms betreut wurden, im Sinne der weiteren flächendeckenden Ausweitung des Programms zu betreuen. Zur Realisierung dieses Vorhabens wird ein entsprechender Vertrag mit der Bundes-Sport GmbH abgeschlossen. Im Sinne der Planungssicherheit für alle „Kinder gesund bewegen 2.0“-Partner soll dieser Vertrag für die Schuljahre 2021/22 bis 2023/24 abgeschlossen werden.
Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport stellt der Bundes-Sport GmbH die Mittel für die Abwicklung dieser Maßnahme gemäß § 5 Abs. 4 i.V.m. § 5 Abs. 1 Z 2 des BSFG 2017 zur Verfügung. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt gemäß § 14 Abs. 1 Z 7 i.V.m. Z 14 des BSFG 2017.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Zielsetzung ist im BSFG 2017 sowie in den Regierungsprogrammen „Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017 – 2022“ und „Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020 – 2024“ verankert.

Gemäß § 1 Abs. 1 BSFG 2017 vermittelt Sport von der gesundheits- bis zur spitzensportbestimmten Ausübung wichtige Werte des gesellschaftlichen Miteinanders und Zusammenlebens wie Toleranz, Fairness und Respekt gegenüber anderen, führt Menschen unterschiedlicher Kulturen und sozialer Hintergründe zusammen, verbindet Generationen, fördert Gesundheit, Gemeinsamkeit, Integration, Kommunikation, Solidarität und Begeisterung für eine gemeinsame Sache, überwindet politische Grenzen und baut Vorurteile ab und leistet einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeits- und Identitätsfindung der einzelnen Menschen, insbesondere jener mit Behinderung. Sport motiviert insbesondere junge Menschen und jene, die noch keinen Sport betreiben, durch die Vorbildfunktion der Sportler:innen diese positiven Werte und Verhaltensweisen zu übernehmen. Ziel der Bundes-Sportförderung ist gemäß § 2 Abs. 1 BSFG 2017 das Heranführen von mehr Menschen zu Bewegung und Sport zur Stärkung der Gesundheit.

Gemäß dem Regierungsprogramm „Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017 – 2022“ soll Sport und Bewegung als Grundlage für eine gesunde Lebensführung gestärkt werden sowie junge Menschen für Sport und Bewegung begeistert werden. In diesem Zusammenhang wird explizit der Ausbau des Programms „Kinder gesund bewegen“ genannt.

Gemäß dem Regierungsprogramm „Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020 – 2024“ sind Bewegung und Sport ein wesentlicher Bestandteil des Alltags der Menschen in Österreich. Die Bundesregierung unterstützt den Sport daher in seiner ganzen Breite angefangen vom Erlernen der körperlichen Grundkompetenzen im Kinderturnen. Die Bundesregierung sieht das Engagement für den Sport als wichtige Investition in eine positive Entwicklung unserer Gesellschaft. Zudem ist Sport auch Lebensschule für Jung und Alt. Ausdrücklich wird auch die Forcierung von Bewegungsangeboten integriert in den Alltag in Kindergärten angesprochen.

Darüber hinaus leistet das Vorhaben einen Beitrag zur Umsetzung des Unterziels 3.4 – „Bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nicht übertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern“ – der Sustainable Development Goals (SDG).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Steigerung der sportlich aktiven Kinder und Jugendlichen

Beschreibung des Ziels

Das bereits 2009 eingeführte Projekt „Kinder gesund bewegen“ und das im Jahr 2017 eingeführte Projekt „Tägliche Bewegungs-und Sporteinheit“ wurden im Sinne einer Optimierung ab dem Schuljahr 2019/20 zum Programm „Kinder gesund bewegen 2.0“ zusammengeführt. Durch das Programm soll der Anteil der sportlich aktiven Kinder und Jugendlichen mittel- bis langfristig gesteigert werden.
Durch die frühzeitige Erhöhung der Bewegungskompetenz bereits im Kindergarten- und Volksschulalter soll entsprechender Einfluss auf das spätere Bewegungsverhalten als Erwachsener genommen werden.
Durch Setzung entsprechender Aktionen (flächendeckende Betreuung der Kindergärten und Volksschulen in Österreich mit Bewegungsmaßnahmen aus den Programmen der Sport-Dachverbände) soll die gewünschte Zielerreichung unterstützt werden. Dabei werden durch die im Rahmen des Programmes durchgeführten Bewegungseinheiten in jedem Schuljahr neue Jahrgänge angesprochen und zu mehr sportlichen Aktivitäten motiviert. Bei einer stabilen Anzahl von geförderten jährlichen Bewegungseinheiten kann somit trotzdem das Interesse für Sport bei jungen Menschen gesteigert werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Durchgeführte Bewegungseinheiten 2019/20 [Anzahl]

Istwert

164.544

Anzahl

Zielzustand

186.000

Anzahl

Datenquelle: "Kinder gesund bewegen" - Datenbank

Durchgeführte Bewegungseinheiten 2020/21 [Anzahl]

Istwert

142.862

Anzahl

Zielzustand

186.000

Anzahl

Datenquelle: "Kinder gesund bewegen" - Datenbank

Durchgeführte Bewegungseinheiten 2021/22 [Anzahl]

Istwert

188.514

Anzahl

Zielzustand

186.000

Anzahl

Datenquelle: "Kinder gesund bewegen" - Datenbank

Durchgeführte Bewegungseinheiten 2022/23 [Anzahl]

Istwert

213.269

Anzahl

Zielzustand

186.000

Anzahl

Datenquelle: "Kinder gesund bewegen" - Datenbank

Durchgeführte Bewegungseinheiten 2023/24 [Anzahl]

Istwert

214.785

Anzahl

Zielzustand

186.000

Anzahl

Datenquelle: "Kinder gesund bewegen" - Datenbank


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Vertragsabschluss mit der Bundes-Sport GmbH für das Schuljahr 2020/21

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Maßnahme bestand darin, in Form eines Vertrages dem organisierten Sport im Wege der Bundes-Sport GmbH zusätzliche Mittel zur Durchführung des Programms „Kinder gesund bewegen 2.0“ im Schuljahr 2020/21 zur Verfügung zu stellen, die der Zielerreichung zweckdienlich ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Vertragsabschluss mit der Bundes-Sport GmbH für die Schuljahre 2021/22 bis 2023/24

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Maßnahme besteht darin, in Form eines Vertrages dem organisierten Sport im Wege der Bundes-Sport GmbH zusätzliche Mittel zur Durchführung des Programms „Kinder gesund bewegen 2.0“ in den Schuljahren 2021/22 bis 2023/24 zur Verfügung zu stellen, die der Zielerreichung zweckdienlich ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2024
2020
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-31.400

Tsd. Euro

Plan

-31.400

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

31.400

Tsd. Euro

Plan

31.400

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

31.400

Tsd. Euro

Plan

31.400

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.536

Tsd. Euro

Plan

-3.536

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.536

Tsd. Euro

Plan

3.536

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.536

Tsd. Euro

Plan

3.536

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-9.415

Tsd. Euro

Plan

-8.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

9.415

Tsd. Euro

Plan

8.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

9.415

Tsd. Euro

Plan

8.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-8.000

Tsd. Euro

Plan

-8.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

8.000

Tsd. Euro

Plan

8.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.000

Tsd. Euro

Plan

8.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-8.000

Tsd. Euro

Plan

-8.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

8.000

Tsd. Euro

Plan

8.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.000

Tsd. Euro

Plan

8.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.449

Tsd. Euro

Plan

-3.864

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.449

Tsd. Euro

Plan

3.864

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.449

Tsd. Euro

Plan

3.864

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die in den Jahren 2020 bis 2024 dargestellten Ist-Werte in der Höhe von insgesamt 31,4 Mio. € ergeben sich aus den in diesen Jahren an die Bundes-Sport GmbH insgesamt geleisteten Transferaufwendungen für die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Abwicklung von „Kinder gesund bewegen 2.0“.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Der aktive, durch körperliche Aktivität, Bewegung, Spiel und Sport geprägte Alltag bildet eine wichtige Grundlage für die motorische, neuronale, sozial-emotive und kognitive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Körperliche Aktivität hat nachweislich einen signifikanten Einfluss auf ein gesundes und aktives Leben in späteren Lebensabschnitten.

Im Rahmen von „Kinder gesund bewegen 2.0“ konnten im Schuljahr 2019/20 126.567 Kinder (28.643 Kindergartenkinder und 97.924 Volksschulkinder) erreicht werden.
Im Rahmen von „Kinder gesund bewegen 2.0“ konnten im Schuljahr 2020/21 106.222 Kinder (19.695 Kindergartenkinder und 86.527 Volksschulkinder) erreicht werden.
Im Rahmen von „Kinder gesund bewegen 2.0“ konnten im Schuljahr 2021/22 148.689 Kinder (26.711 Kindergartenkinder und 121.978 Volksschulkinder) erreicht werden.
Im Rahmen von „Kinder gesund bewegen 2.0“ konnten im Schuljahr 2022/23 171.070 Kinder (32.410 Kindergartenkinder und 138.660 Volksschulkinder) erreicht werden.
Im Rahmen von „Kinder gesund bewegen 2.0“ konnten im Schuljahr 2023/24 178.499 Kinder (32.703 Kindergartenkinder und 145.796 Volksschulkinder) erreicht werden.

Sohin konnte der bei der Planung des gegenständlichen Vorhabens abgeschätzte Wert von jährlich rund 117.000 erreichten Kindern und Jugendlichen in vier von fünf Schuljahren übertroffen werden.

Im Schuljahr 2019/20 wurden 164.544 bewegungsfördernde Einheiten umgesetzt.
Im Schuljahr 2020/21 wurden 142.862 bewegungsfördernde Einheiten umgesetzt.
Im Schuljahr 2021/22 wurden 188.514 bewegungsfördernde Einheiten umgesetzt.
Im Schuljahr 2022/23 wurden 213.269 bewegungsfördernde Einheiten umgesetzt.
Im Schuljahr 2023/24 wurden 214.785 bewegungsfördernde Einheiten umgesetzt.

Die im Rahmen von „Kinder gesund bewegen 2.0“ umgesetzten bewegungsfördernden Einheiten lassen sich quantitativ in „Kinderbewegungsstunden“ ausdrücken. Eine „Kinderbewegungsstunde“ ist dabei das Maß für die Teilnahme eines Kindes an einer Bewegungsintervention von 45- bis 60-minütiger Dauer.

Im Schuljahr 2019/20 wurden 2.048.185 Kinderbewegungsstunden (412.056 in Kindergärten und 1.636.129 in Volksschulen) realisiert.
Im Schuljahr 2020/21 wurden 1.381.622 Kinderbewegungsstunden (153.533 in Kindergärten und 1.228.089 in Volksschulen) realisiert.
Im Schuljahr 2021/22 wurden 3.155.037 Kinderbewegungsstunden (448.503 in Kindergärten und 2.706.534 in Volksschulen) realisiert.
Im Schuljahr 2022/23 wurden 3.776.661 Kinderbewegungsstunden (633.602 in Kindergärten und 3.143.059 in Volksschulen) realisiert.
Im Schuljahr 2023/24 wurden 3.800.031 Kinderbewegungsstunden (636.733 in Kindergärten und 3.163.298 in Volksschulen) realisiert.

Gesamtbeurteilung

„Kinder gesund bewegen 2.0“ ist ein bundesweites Programm zur Bewegungsförderung für Kinder. Das Programm will entsprechend dem sportpolitischen Auftrag mehr Bewegung und Sport in den Alltag von Kindergarten- und Volksschulkindern bringen. Die Umsetzung wird durch die Sport-Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION sichergestellt, denen bundesweit 14.000 Sportvereine angehören. Die Aktivitäten werden durch die Fit Sport Austria (FSA), der gemeinnützigen GmbH der Sport-Dachverbände koordiniert.

Zielgruppe sind Kinder im Alter von 2 bis 10 Jahren in den Lebenswelten Kindergarten, Volksschule und Sportverein. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, Kindern Bewegung und Sport in vielfältiger, spaß- und freudbetonter Art und Weise anzubieten, um sie zu lebenslanger körperlicher Aktivität zu motivieren. Alle Bewegungsangebote werden in Form von polysportiven Bewegungseinheiten durchgeführt.

Es konnte festgestellt werden, dass die Sensibilisierung, Motivierung und Vernetzung wichtiger Akteure im Bereich der Bewegungsförderung von Kindern langfristig gesehen die größte Wirkung auf das Bewegungsverhalten von Kindern verspricht. Die Vernetzung von Kindergärten, Volksschulen und Sportorganisationen erfolgt dabei vor allem im Rahmen einer gemeinsamen Umsetzung von bewegungsfördernden Einheiten in den Bildungseinrichtungen.

Zwischen den Schuljahren 2019/20 und 2023/24 wurden 923.974 bewegungsfördernde Einheiten umgesetzt und damit 14.161.536 Kinderbewegungsstunden realisiert. In diesem Zeitraum konnten 731.047 Kinder erreicht werden. Bei der Planung wurde davon ausgegangen jährlich rund 117.000 Kinder und Jugendliche erreichen zu können.

Die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Beschränkungen haben die Schuljahre 2019/20 und 2020/2021 maßgeblich bestimmt. Eine verlässliche Maßnahmenplanung war aufgrund der unsicheren und sich kurzfristig und lokal immer wieder verändernden Bedingungen nicht möglich. Trotz der Umsetzung von alternativen Szenarien zur Durchführung von bewegungsförderlichen Einheiten konnten die definierten Zielzustände nicht erreicht werden.

Nach diesen zwei Schuljahren mit erheblichen COVID-19-bedingten Einschränkungen konnte „Kinder gesund bewegen 2.0“ ab der zweiten Hälfte des Schuljahres 2021/2022 wieder unter weitgehend „normalen“ Bedingungen durchgeführt werden: Im ersten Halbjahr des Schuljahres 2021/22 war der Zugang externer Personen – und somit auch den Übungsleiter:innen – zu Kindergärten und Schulen noch nicht überall möglich. Ab 28.02.2022 wurden die bundesweiten Zutrittsbeschränkungen in den Volksschulen dann aufgehoben. Der Zutritt zu den Kindergärten war noch teilweise länger eingeschränkt, da es den Kindergärten im Einzelnen oftmalig überlassen wurde die vorherrschende COVID-19-Situation zu bestimmten Zeitpunkten einzuschätzen und diese Bildungseinrichtungen das Programm aus nachvollziehbaren Sicherheitsgründen anlassbezogen für einen temporären Zeitraum stoppten. Trotz der verbliebenen Einschränkungen konnte der für das Jahr 2022 definierte Zielzustand zur Gänze erreicht werden.

Ab dem Schuljahr 2022/23 konnte „Kinder gesund bewegen 2.0“ wieder unter „normalen“ Bedingungen durchgeführt werden. In Anbetracht der im Programm „Kinder gesund bewegen 2.0“ verfügbaren Mittel konnten die definierten Zielzustände für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 überplanmäßig erreicht werden.

Im Schuljahr 2024/25 wurde „Kinder gesund bewegen 2.0“ in das Programm „Tägliche Bewegungseinheit“ (TBE) integriert.


Verbesserungspotentiale

„Kinder gesund bewegen“ bzw. „Kinder gesund bewegen 2.0“ lief von 2009 bis 2024 und war die bislang größte Bewegungsinitiative in Österreichs Kindergärten und Volksschulen. Seine Fortsetzung findet das Programm seit dem Schuljahr 2024/25 im Programm „Tägliche Bewegungseinheit“.

In diesen 15 Jahren hat das Programm in zahlreichen Bildungseinrichtungen dazu beigetragen den Themen Bewegung, Sport und Gesundheit einen höheren Stellenwert zu verschaffen und das Thema Bewegung im Kindergarten bzw. Schulalltag zu verankern.

Nach den Lernerfahrungen von „Kinder gesund bewegen 2.0“ für die „Tägliche Bewegungseinheit“ gefragt, nennen einige Bildungseinrichtungen in einer Befragung im Schuljahr 2023/24 die Auswahl der Bewegungscoaches als einen Aspekt, dem (wieder) mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Etwas häufiger wird auch darauf hingewiesen, dass die Bewegungscoaches besser auf die Arbeit mit jüngeren Kindern vorbereitet werden müssten, um ein Bewegungsangebot für alle Kinder machen zu können.

Anlässlich des 15-jährigen Bestehens des Programms „Kinder gesund bewegen 2.0“ wurden auch die Sportvereine im Schuljahr 2023/24 gebeten, das Programm im Rückblick in Form einer zusammenfassenden Schulnote zu bewerten und den Einfluss auf die Vereinsentwicklung näher zu beschreiben. 85 % der befragten Sportvereine bewerten das Programm rückblickend mit „Sehr gut“ (45 %) oder „Gut“ (40 %). Insgesamt ergibt sich eine durchschnittliche Bewertung von 1,7.

Die Ergebnisse der Vereinsbefragung zeigen außerdem, dass die Sportvereine in der „Täglichen Bewegungseinheit“ eine Chance zur Intensivierung ihrer Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen sehen. Als Konkurrenz für die eigenen Vereinsangebote wird die „Tägliche Bewegungseinheit“ nur von einem kleineren Teil der Sportvereine wahrgenommen. Die Mehrheit der Vereine stimmt dieser Einschätzung (eher) nicht zu. Vereine, die eine potentielle Konkurrenzsituation sehen, begründen dies u.a. damit, dass die Bezahlung der Bewegungscoaches dazu führen kann, dass bislang ehrenamtlich tätige Übungsleiter:innen auch eine Bezahlung erwarten oder nur noch für bezahlte Aktivitäten verfügbar sind. Außerdem sehen einzelne Vereine das Problem, dass mehr Bewegungsangebot im Setting Schule dazu führt, dass die Turnhallen den Sportvereinen noch später zur Verfügung stehen oder ein Teil der Eltern die Kinder nicht mehr in den Sportverein schickt.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen