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Vorhaben

Europäische Kulturhauptstadt Bad Ischl - Salzkammergut 2024

Europäische Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024

2025
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -10.650

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Republik Österreich hat „Bad Ischl – Salzkammergut 2024“, den Empfehlungen der europäischen Jury folgend, mit Schreiben vom 20.12.2019 an die Europäischen Institutionen zur Europäischen Kulturhauptstadt 2024 in Österreich ernannt. Die Bekanntmachung durch die Europäische Kommission erfolgte am 21.02.2020 im Amtsblatt der Europäischen Union (2020/C 58/02ABl. Nr. C 58/02). „Bad Ischl – Salzkammergut 2024“, an der insgesamt 23 Gemeinden und die beiden Bundesländer Oberösterreich und Steiermark beteiligt sind, ist damit die dritte Europäische Kulturhauptstadt in Österreich nach Graz (2003) und Linz (2009) und wird sich den Titel mit Tartu (Estland) und Bodø (Norwegen) teilen.
Entsprechend dem Beschluss Nr. 445/2014/EUG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 03.05.2014 „zur Errichtung einer Aktion der Europäischen Union für die Kulturhauptstädte Europas im Zeitraum 2020 bis 2033“ ist eine Steuerungs- und Durchführungsstruktur erforderlich. Deswegen wurde die gemeinnützige Betriebsgesellschaft „Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024 GmbH, FN 538144p“ gegründet. Ihre Aufgabe besteht darin, das Gesamtprojekt „Bad Ischl Salzkammergut Europäische Kulturhauptstadt 2024“ vorzubereiten, durchzuführen und zu evaluieren. Dazu zählt auch die Förderung von Vorhaben, die das Projekt „Europäische Kulturhauptstadt 2024“ in Österreich zum Inhalt haben. Damit fördert die Betriebsgesellschaft Kunst, Kultur und Umweltschutz und trägt zur Völkerverständigung bei. Die Gesellschaft ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Betriebsgesellschaft wurde im Jahr 2020 gegründet und ist bis 31.12.2025 befristet. Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport ist mit zwei Vertreter:innen im 14-köpfigen Aufsichtsrat vertreten.
Seitens der Betriebsgesellschaft wird ein Budget von gesamt 30 Mio. € für die Durchführung des Projekts „Europäische Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024“ angestrebt. Gemäß Finanzierungsplan der Betriebsgesellschaft soll die Finanzierung im Wesentlichen durch Bund, Länder, Gemeinden und EU-Mittel aufgebracht werden. Am 30.09.2020 hat die Bundesregierung einen Finanzierungsbeschluss in Höhe von 10 Mio. € gefasst (Beschlussprotokoll Nr. 32 über die Sitzung des Ministerrates am 30.09.2020), womit der Anteil des Bundes prozentuell der Beteiligung des Bundes an den vergangenen Europäischen Kulturhauptstädten Linz 2003 und Graz 2009 entspricht (jeweils rund 33 %).



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Europäische Kulturhauptstadt war ein zentrales kulturpolitisches Projekt der letzten Jahre. Demzufolge wurde das Vorhaben in sämtlichen relevanten strategischen Dokumenten berücksichtigt.
1. Im Regierungsprogramm 2020-2024 ist die „Unterstützung bei der erfolgreichen Ausrichtung der Europäischen Kulturhauptstadt 2024“ im Kapitel zu Kunst & Kultur verankert. Neben der expliziten Erwähnung der Kulturhauptstadt trug das Projekt außerdem zu weiteren Zielen wie der Stärkung der regionalen Kunst- und Kulturszene im ländlichen Raum bei. Im Zentrum standen dabei Themen wie etwa Ökologie, Erinnerungskultur und Baukultur. (Vgl. Bundesregierung (2020), Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020-2024, Wien: Bundesregierung, S. 47.)
2. Bundesfinanzgesetze 2020-2025: Verankerung der „Vorbereitung“ bzw. „Ausrichtung der Europäischen Kulturhauptstadt 2024“, beitragend zum Wirkungsziel 2: „Absicherung des kulturellen Erbes und der staatlichen Kultureinrichtungen und Gewährleistung eines breiten Zugangs der Öffentlichkeit zu Kunst- und Kulturgütern“
3. Im Juni 2024 hat das Kunst- und Kulturministerium die „Kulturpolitischen Leitlinien des Bundes“ veröffentlicht. Sie sind das Ergebnis eines breit angelegten Strategieprozesses, der vom Jahr 2020 bis zum Jahr 2024 gemeinsam mit der Kulturbranche durchgeführt wurde. Im Handlungsfeld Internationalisierung wurde die Europäische Kulturhauptstadt als wichtiges Instrument zur Umsetzung von Audience Development und Förderung der kulturellen Vielfalt verankert (Maßnahme 2: Vielfalt und Offenheit fördern, Maßnahme 8: Kunst und Kultur möglichst vielen Menschen zugänglich machen, Maßnahme 9: Neues Publikum ansprechen). (Vgl. Kulturpolitische Leitlinien)
4. Im EU-Arbeitsplan für Kultur 2023-2026 (Entschließung des Rates zum Arbeitsplan für Kultur 2023-2026) ist die Europäische Kulturhauptstadt ein wichtiges strategisches Instrument zur Stärkung der Kultur- und Kreativbranche, Förderung der kulturellen Teilhabe sowie zur Stärkung der Außenbeziehungen der EU.
5. Im EU-Förderprogramm „Kreatives Europa 2021-2027“ ist die Aktion „Kulturhauptstädte Europas“ als Maßnahme angeführt, um die kulturelle Vielfalt und das kulturelle Erbe Europas sichtbar und greifbar zu machen und den interkulturellen Dialog zu stimulieren. Damit wird auch die finanzielle Unterstützung der Kulturhauptstädte durch die EU sichergestellt.
6. Die Kulturhauptstadt Bad Ischl Salzkammergut 2024 hat maßgeblich zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen beigetragen, unter anderem zu SDG 11 („Nachhaltige Städte und Gemeinden“) mit dem Schwerpunkt Baukultur. Es wurden Beiträge zu SDG 11.4 („Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkultur und -naturerbes verstärken“) und zu SDG 11.a („Durch eine verstärkte nationale und regionale Entwicklungsplanung positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten unterstützen“). Ebenso zu SDG 16 („Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“) mit dem Schwerpunkt auf die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit der Region, Demokratie und Partizipation wurde ein Beitrag geleistet.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Betrieb der "Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024 GmbH"

Beschreibung des Ziels

Durch die Sicherstellung eines reibungslosen Betriebs der Betriebsgesellschaft soll die Umsetzung der geplanten künstlerischen und kulturellen Projekte im Jahr 2024 ermöglicht werden. Der Projektlogik folgend werden Arbeitsaufwand und -intensität der Betriebsgesellschaft ab dem Jahr 2021 kontinuierlich steigen, im Jahr 2024 den Höhepunkt finden und im Jahr 2025 bis zur Auflösung der Betriebsgesellschaft abgebaut.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Sicherstellung eines reibungslosen Betriebs der Betriebsgesellschaft

Ausgangszustand 2021:

Die "Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024 GmbH" wurde errichtet; Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Generalversammlung und Regionalforum sind bestellt; die Büroräumlichkeiten sind bezogen.

Zielzustand 2025:

Die Betriebsgesellschaft, unter Einhaltung der Regelkonformität (Compliance), verfolgt einen den jeweiligen Erfordernissen angepassten geeigneten Personalplan, nimmt externe Dienstleistungen in Anspruch, betreibt Kommunikation und Marketing und stellt eine angemessene Büro- und Geschäftsausstattung zur Verfügung. Die erhaltenen Förderungsmittel werden nur für den geförderten Zweck unter Berücksichtigung des beabsichtigten künstlerischen Ziels in wirtschaftlicher, sparsamer und zweckmäßiger Weise verwendet. Am Ende des Berichtszeitraumes (2026) soll die Betriebsgesellschaft ausgeglichen bilanzieren.

Istzustand 2025:

Die Kulturhauptstadt wurde mit einem Budget von rund 30 Mio. € regelkonform durchgeführt, rund die Hälfte des Budgets wurde für künstlerische Projekte aufgewendet. Die "Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut GmbH" beschäftigte im Jahr 2024 über 40 hauptamtliche Mitarbeiter:innen. Daneben waren zahlreiche weitere Mitarbeiter:innen in den Projekten selbst tätig. Auf die Personalkosten entfielen rund 7 Mio. €, die Ausgaben für Marketing und Verwaltung betrugen rund 8 Mio. €. Insgesamt wurde das Titeljahr mit einem vergleichsweise geringen Budget und unter schwierigen Bedingungen (wenig kulturelle Infrastruktur, große geographische Ausdehnung, Vielzahl an Gemeinden, wenig hoch qualifiziertes Fachpersonal, allgemeine Teuerungen) äußerst umsichtig und sparsam umgesetzt. Das Ziel der ausgeglichenen Bilanzierung wurde überplanmäßig erreicht, zumal die Fördergelder nicht zur Gänze verbraucht wurden. Die exakten Zahlen werden im März 2026 vorliegen. Die Bilanzen wurden jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft, weiters erfolgte ein begleitendes Monitoring durch einen von Bund und Ländern eingesetzten Controllingbeirat.

Datenquelle:
www.salzkammergut-2024.at, www.firmenbuchgrundbuch.at

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überplanmäßig erreicht

Ziel 2: Umsetzung des künstlerisch-kulturellen Programms

Beschreibung des Ziels

Durch die Durchführung von qualitativ hochwertigen künstlerisch-kulturellen Projekten für ein möglichst breites und internationales Publikum werden neue oder ungewöhnliche kulturelle Ausdrucksformen in die Region Salzkammergut gebracht. Damit werden die kulturelle Vielfalt Europas gefördert und ein breiter Kulturbegriff in der Region verankert, der weit über ein traditionelles und eventbehaftetes Kulturverständnis hinausreicht.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Durchführung neuer Kulturprojekte [Anzahl]

Istwert

197

Anzahl

Zielzustand

100

Anzahl

Datenquelle: www.salzkammergut-2024.at

Programmvolumen [Mio. EUR]

Istwert

14,40

Mio. EUR

Zielzustand

15,00

Mio. EUR

Datenquelle: www.salzkammergut-2024.at

Meilenstein 1: Auszahlung des Melina-Mercouri-Preises durch Jury der Europäischen Kommission

Ausgangszustand 2021:

So wie das "weiße Gold" dem Salzkammergut einst seinen Reichtum und seine Unabhängigkeit brachte, zielt die Kulturhauptstadt unter dem Motto "Kultur ist das neue Salz" auf eine gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Revitalisierung durch Kultur ab. Abseits von Klischees möchte sich die Region weiterentwickeln und dabei Tradition und Moderne nachhaltig miteinander verknüpfen. Das programmatische Konzept "SALZ.WASSER" fußt daher auf dem Spannungsfeld zwischen kulturellem Erbe und zeitgenössischer Kunst sowie Massen- und Qualitätstourismus und umfasst die vier Programmlinien "Macht der Tradition", "Kraft der Gegenkultur", "Auswirkungen des (Hyper)Tourismus" und "Durst auf Rückzug". In diesen vier Programmlinien ist eine Reihe von Projektideen skizziert; weitere Projekte sind noch zu entwickeln.

Zielzustand 2025:

Der Projektplan, welcher Teil des Fördervertrages ist, wurde über die Projektlaufzeit hinweg laufend ergänzt und adaptiert. Alle umgesetzten künstlerisch kulturellen Projekte sind in geeigneter Form dokumentiert. Vorausgesetzt, dass die Betriebsgesellschaft die im Bewerbungsstadium eingegangenen Verpflichtungen einhielt, den Kriterien des EU-Beschlusses Nr. 445/2014/EUG entsprach und den Empfehlungen der Auswahl und Monitoringberichte der Europäischen Jury Rechnung trug, hat die Europäische Kommission den Melina-Mercouri-Preis in Höhe von 1,5 Mio. € an die Betriebsgesellschaft ausbezahlt.

Istzustand 2025:

Am 6. Oktober 2023 fand die dritte virtuelle Monitoring-Sitzung der Europäischen Jury (European Capital of Culture Expert Panel) statt. Die "Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024 GmbH" stellte den von ihr verfassten Fortschrittsbericht (Third Monitoring Report ) vor und beantwortete Fragen der Jury zu Langzeitstrategie, kulturellem und künstlerischem Programm, europäischer Dimension, Outreach, Management und Umsetzungsfähigkeit. Vonseiten des BMKÖS nahmen Dominik Nostitz-Rieneck als Jurymitglied sowie Kathrin Kneissel und Meena Lang als Beobachterinnen teil. In ihrem anschließenden Monitoringbericht stellte die Jury fest, dass die Voraussetzungen für die Auszahlung des Melina-Mercouri-Preises erfüllt sind und empfahl der Europäischen Kommission die Auszahlung des Preises in Höhe von 1,5 Mio. € an die Kulturhauptstadt. Im Rahmen der Eröffnungsfeier des Kulturhauptstadtjahres am 20. Jänner 2024 wurde der Melina-Mercouri-Preis symbolisch an die "Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024 GmbH" übergeben, die Auszahlung des Preisgeldes in Höhe von 1,5 Mio. € an die GmbH erfolgte im Februar 2024.

Datenquelle:
ECOC Expert Panel (2023). Bad Ischl European Capital of Culture 2024 – Third Monitoring Meeting

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Stärkung der ländlichen Entwicklung mit Mitteln von Kunst und Kultur

Beschreibung des Ziels

Mit der Durchführung von „Bad Ischl 2024“ wird ein wesentlicher Beitrag zu den Prioritäten der Langzeitstrategie „Kultur macht den Unterschied – Kulturvision 2030“ geleistet. Insbesondere werden die kulturelle Infrastruktur gestärkt, die Kapazitäten von Kulturschaffenden weiterentwickelt und der Zugang und die Teilhabe an Kultur erweitert (Publikumsentwicklung). Damit wird der Grundstein für eine kulturell lebendige Region gelegt und das internationale Profil der Region gestärkt. Da das Salzkammergut eine sehr gut entwickelte, teilweise sogar gesättigte Tourismusdestination ist, die seit dem Jahr 2015 stetig steigende Ankünfte und Nächtigungszahlen vorweist, kann ein Impuls wie die „Kulturhauptstadt Europas“ nur einen verhältnismäßig geringen Impact auf die Nächtigungszahlen erzielen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Mio. Nächtigungen im Jahr 2024 [Nächtigungen]

Istwert

5,56

Nächtigungen

Zielzustand

5,50

Nächtigungen

Datenquelle: Salzkammergut Tourismus

Meilenstein 1: Auszahlung des Melina-Mercouri-Preises durch Jury der Europäischen Kommission

Ausgangszustand 2021:

Die Langzeitstrategie ist von den drei LEADER Regionen "REGIS Regionalentwicklung Inneres Salzkammergut", "Traunsteinregion" und "Ausseerland", den beteiligten Tourismusverbänden sowie regionalen Kulturpolitiker:innen beschlossen. Bad Ischl wurde als erste inneralpine, dezidiert ländliche Region zur Europäischen Kulturhauptstadt im Jahr 2024 ernannt.

Zielzustand 2025:

Mit einem begleitenden Monitoring- und Evaluierungssystem hat die Betriebsgesellschaft die Umsetzung der Strategie kontinuierlich begleitet und einen Bericht vorgelegt. Vorausgesetzt, dass die Betriebsgesellschaft die im Bewerbungsstadium eingegangenen Verpflichtungen einhielt, den Kriterien des EU Beschlusses Nr.445/2014/EUG entsprach und den Empfehlungen der Auswahl- und Monitoringberichte der Europäischen Jury Rechnung trug, hat die Europäische Kommission den Melina-Mercouri-Preis in Höhe von 1,5 Mio. € an die Betriebsgesellschaft ausbezahlt.

Istzustand 2025:

Gemäß Beschluss Nr. 455/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 03.05.2014 zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die "Kulturhauptstädte Europas" im Zeitraum der Jahre 2020 bis 2033, Art. 13, wurde Bad Ischl Salzkammergut 2024 von der Europäischen Jury ab Ernennung bis zum Beginn des Veranstaltungsjahres unterstützend begleitet. Zu diesem Zweck haben drei Monitoring-Sitzungen in den Jahren 2020, 2022 und 2023 stattgefunden. Für jede Sitzung hat die "Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024 GmbH" einen Fortschrittsbericht (Monitoring Report) vorbereitet. Die Europäische Jury veröffentlichte daraufhin Antworten mit Empfehlungen zu Langzeitstrategie, kulturellem und künstlerischem Programm, europäischer Dimension, Outreach, Management und Umsetzungsfähigkeit. Nach der dritten Monitoring-Sitzung stellte die Europäische Jury fest, dass die Voraussetzungen für die Auszahlung des Melina-Mercouri-Preises erfüllt sind und empfahl der Europäischen Kommission die Auszahlung des Preises in Höhe von 1,5 Mio. € an die Kulturhauptstadt. Die Auszahlung des Preisgeldes an die GmbH erfolgte im Februar 2024. Für die Eigenevaluierung sammelte die GmbH laufend Daten und Zahlen wie beispielsweise Besucher:innenzahlen, Projektanzahl, beteiligte Künstler:innen, internationale Kooperationspartner:innen sowie Presseresonanz. Diese Daten wurden anlässlich der Halbjahres-Pressekonferenz am 10.07.2024, der Abschluss-Pressekonferenz am 22.11.2024 sowie der Bilanz-Pressekonferenz am 27.03.2025 veröffentlicht. Die "Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024 GmbH" hat eine externe Evaluation in Auftrag gegeben, die vom Kompetenzzentrum für Nonprofit-Organisationen und Social Entrepreneurship der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien durchgeführt wurde. Die am 1.12.2025 fertiggestellte Studie in Form einer Teil-SROI-Analyse (Social Return on Investment) ging der Frage nach, welchen gesellschaftlichen Mehrwert die Kulturhauptstadt hinterlassen hat. Für "Bad Ischl - Salzkammergut 2024" wurde ein beachtlicher gesellschaftlicher Mehrwert von 4,28 € pro investierten Euro berechnet. In Summe lassen sich die Wirkungen auf einen Wert von 130 Mio. € beziffern. Die SROI-Analyse macht einmal mehr den großen Erfolg der "Europäischen Kulturhauptstadt Bad Ischl - Salzkammergut 2024" deutlich. Sie hat nicht nur zu einer Attraktivierung des ländlichen Raums insgesamt beigetragen, sondern auch das Gemeinschaftsgefühl gestärkt und neue Räume für Kunst und Kultur erschlossen. Damit hat die Kulturhauptstadt auch einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen des Regierungsprogramms geleistet.

Datenquelle:
www.salzkammergut-2024.at

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Auszahlung der Bundesfördermittel und begleitendes Controlling

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Ministerrat vom 30. September 2020 wurde beschlossen, die „Europäische Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024“ mit maximal 10 Mio. € an Bundesmitteln zu fördern. Gemäß Förderungsvertrag abgeschlossen zwischen dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (Fördergeber) und der „Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024 GmbH“ (Fördernehmerin) ist eine Auszahlung der Fördermittel wie folgt geplant: 1 Mio. € im Jahr 2021, 2 Mio. € im Jahr 2022, 2,5 Mio. € im Jahr 2023, 4 Mio. € im Jahr 2024 und 0,5 Mio. € im Jahr 2025.

Der Förderzeitraum beginnt am 01.01.2021 und endet nach Ablauf des Zeitplans, welcher nach dem rollierenden Projektplan vereinbart ist, spätestens jedoch am 15.09.2025. Die tatsächliche Auszahlung der Bundesfördermittel orientiert sich am Zeitplan des Projektplans und erfolgt soweit die Förderungsmittel zur Leistung fälliger Zahlungen durch die Förderungsnehmerin für die geförderte Leistung entsprechend dem Förderungszweck benötigt werden.

Durch die zeitgerechte Auszahlung der Fördermittel und das laufende Controlling durch den Controllingbeirat werden das künstlerisch-kulturelle Programm und die Maßnahmen zur Stärkung der ländlichen Entwicklung durch Kunst und Kultur maßgeblich finanziert und die sachgerechte Verwendung der Mittel sichergestellt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Förderkontrolle

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Ministerrat vom 30. September 2020 wurde beschlossen, die „Europäische Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024“ mit maximal 10 Mio. € an Bundesmitteln zu fördern. Gemäß Förderungsvertrag abgeschlossen zwischen dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (Fördergeber) und der „Kulturhauptstadt Bad Ischl – Salzkammergut 2024 GmbH“ (Fördernehmerin) ist eine Auszahlung der Fördermittel wie folgt geplant: 1 Mio. € im Jahr 2021, 2 Mio. € im Jahr 2022, 2,5 Mio. € im Jahr 2023, 4 Mio. € im Jahr 2024 und 0,5 Mio. € im Jahr 2025.

Der Förderzeitraum beginnt am 01.01.2021 und endet nach Ablauf des Zeitplans, welcher nach dem rollierenden Projektplan vereinbart ist, spätestens jedoch am 15.09.2025. Die Förderungsnehmerin hat über die Durchführung der Leistung unter Vorlage eines Verwendungsnachweises bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zu berichten. Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat die Verwendungsnachweise zu kontrollieren und die Förderabrechnung durchzuführen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2025
2021
2022
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-10.650

Tsd. Euro

Plan

-10.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

10.650

Tsd. Euro

Plan

10.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

10.650

Tsd. Euro

Plan

10.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.000

Tsd. Euro

Plan

-1.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.000

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.000

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.000

Tsd. Euro

Plan

-2.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.000

Tsd. Euro

Plan

2.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.000

Tsd. Euro

Plan

2.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.950

Tsd. Euro

Plan

-2.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.950

Tsd. Euro

Plan

2.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.950

Tsd. Euro

Plan

2.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.410

Tsd. Euro

Plan

-4.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.410

Tsd. Euro

Plan

4.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.410

Tsd. Euro

Plan

4.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-290

Tsd. Euro

Plan

-500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

290

Tsd. Euro

Plan

500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

290

Tsd. Euro

Plan

500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Aufwendungen für den Bund entstanden entsprechend den im Förderungsvertrag (inkl. Zusatzverträge) vorgesehenen Auszahlungen. Damit wurde die planmäßige Umsetzung des künstlerisch-kulturellen Programms vollinhaltlich ermöglicht. Die sachgerechte Verwendung der Fördermittel wurde durch den Controllingbeirat begleitet und geprüft.
Im Jahr 2023 wurden mittels eines Vertragszusatzes die Fördermittel um 800.000 € erhöht, um die Auswirkungen der inflationsbedingten Preissteigerungen abzufedern. Die Rate wurde daher auf 2,950 Mio. € erhöht. Die Erhöhung basierte auf einer zwischen dem Bund und den Bundesländern Oberösterreich und Steiermark als Fördergeber vereinbarten Indexanpassung der öffentlichen Finanzierung in Höhe von 8 %.
Im Jahr 2024 wurden mittels eines zweiten Vertragszusatzes weitere 100.000 € für die Finanzierung des gestiegenen Arbeitsvolumens für Marketing und PR zur Verfügung gestellt. Da die Erhöhung in Summe mit 900.000 € weniger als 10 % des Gesamtvolumens betrug, war – in Abstimmung mit dem BMF – keine erneute Einvernehmensherstellung erforderlich.
Insgesamt entstanden Aufwendungen iHv. 10,650 Mio. €.
2021: 1,0 Mio. €
2022: 2,0 Mio. €
2023: 2,950 Mio. €
2024: 4,410 Mio. €
2025: 0,290 Mio. €

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Umwelt Unternehmen Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Umwelt

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Ein großer Bestandteil des programmatischen Konzepts der Kulturhauptstadt war die Beschäftigung mit dem Thema Nachhaltigkeit, das vor allem in den Programmlinien „SHARING SALZKAMMERGUT – Die Kunst des Reisens“ und „GLOBALOKAL – Building the New“ verhandelt wurde. Einerseits wurde Nachhaltigkeit in einer Vielzahl an Projekten thematisiert, andererseits setzte sich die Kulturhauptstadt auch als Veranstalter zum Ziel, nachhaltig mit Ressourcen umzugehen und Projektträger:innen sowie das Publikum für das Thema Ökologie zu sensibilisieren.
Außerdem setzte das Programm durch Veranstaltungshöhepunkte in der Nebensaison, die Nutzung von Leerständen anstelle von Neubauten sowie Projekte an weniger frequentierten Orten Impulse für nachhaltigen Tourismus in der Region. Der Erfolg der Bemühungen zeigt sich unter anderem darin, dass die Tourismusregion Ausseerland Salzkammergut im Oktober 2025 das Umweltzeichen als Nachhaltige Tourismusdestination erhielt.
In Projekten wurde Nachhaltigkeit in Bezug auf Ökologie, Landwirtschaft und Klimawandel (u.a. sudhaus. Kunst mit Salz & Wasser, The Big Green Project, GREEN, Open Water Dialogues, Acta Liquida, Microfarmers Conference), Tourismus (u.a. Art Your Village, Großer Welt-Raum-Weg, Regional_Express, Über Tourismus) und Baukultur (u.a. interventa Hallstatt 2024, Lust auf Baukultur, Simple Smart Buildings) intensiv bearbeitet.
Die Kulturhauptstadt wurde als Klimabündnis-Betrieb von Klimabündnis Österreich begleitet, veranstaltete Workshops zum Thema Green Events (u.a. im Rahmen von „Der Baukasten Kultur. Workshop zur Kulturarbeit“). Die Eröffnung vom 20. bis 21.01.2024 wurde als Green Event mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

314 Kulturprojekte wurden im Zuge der „Kulturhauptstadt Europas Bad Ischl – Salzkammergut 2024“ realisiert. Das Gesamtprojekt wurde von rund 2.800 Projektbeteiligten und Künstler:innen aus der Region und 73 Ländern getragen.
Die Kulturhauptstadt war und ist bis heute intensiv im internationalen Netzwerk der Europäischen Kulturhauptstädte eingebunden, besonders hervorzuheben sind die internationalen Kooperationsprojekte mit den Schwester-Kulturhauptstädten Bodø 2024 und Tartu 2024. Weiters entstanden zahlreiche Kontakte zwischen lokalen und internationalen Künstler:innen, die teilweise auch weiter bestehen.
Mit Ende des Kulturhauptstadtjahres nahm die Nachfolgeorganisation „Aufbruch, Salzkammergut!“ ihre Arbeit auf. Ihre Aufgabe ist es, die aufgebauten Kontakte, Netzwerke und das wertvolle Wissen in der Region zu erhalten und mit den Mitteln von Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft die Regionalentwicklung voranzutreiben.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Entscheidungsprozesse und -gremien

Die Geschäftsführung der „Kulturhauptstadt GmbH“ oblag zwei Frauen (Manuela Reichert als kaufmännische Geschäftsführerin, Elisabeth Schweeger als künstlerische Geschäftsführerin). Das 40-köpfige Team der Kulturhauptstadt bestand im Titeljahr aus rund ¾ Frauen und rund ¼ Männern.
Das Programm der Kulturhauptstadt richtete sich an alle Geschlechter gleichermaßen. Ein Schwerpunkt des Programms lag auf starken Frauenstimmen (u.a. Ceija Stojka, Chiharu Shiota, Xenia Hausner, Elfi Semotan, Eva Schlegel, Alma Rosé, Maruša Sagadin, Selma Selman), auf feministischen Kunstprojekten (u.a. Frauen- und Mädchenfußball im Salzkammergut, Eine Frau, die weiß, was sie will!, Frauen im Widerstand, Ungeahnte Kräfte, Mein Kleiderkasten) sowie auf der Verhandlung von traditionellen Geschlechterrollen (u.a. SOLANGE #29, Salzkammerqueer, SalzkammerPride).
Im Rahmen einiger Projekte arbeitete die Kulturhauptstadt mit Bildungseinrichtungen im Salzkammergut zusammen und konnte so wertvolle Möglichkeiten für Auszubildende entwickeln. Der durchschlagende Erfolg des „Wirtshauslabors Salzkammergut 2024“ führte zu einer deutlichen Steigerung der Anmeldungen in der Tourismusschule in Bad Ischl. Das Projekt SCALA (Salzkammergut Craft Art Lab) ermöglichte unter anderem Kooperationen zwischen dem Hand.Werk.Haus Salzkammergut in Bad Goisern, Schüler:innen der Modeschule Ebensee, weiteren Schulen und internationalen Künstler:innen.
Zudem konnte vor allem im Tourismusbereich eine Steigerung an Beschäftigten verzeichnet werden: Laut Beschäftigtenstatistik der Österreichischen Gesundheitskasse konnte die Tourismusbranche im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr einen Beschäftigungszuwachs von rund 200 Beschäftigten verzeichnen.
Der 14-köpfige Aufsichtsrat der GmbH bestand aus zwölf Männern und zwei Frauen, seitens BMWKMS wurden eine Frau und ein Mann in den Aufsichtsrat entsandt.
Im vierköpfigen Controllingbeirat waren zwei Frauen und zwei Männer vertreten, seitens BMWKMS wurden eine Frau und ein Mann in den Controllingbeirat entsandt.

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Kinder und Jugend waren eine explizite Zielgruppe der Kulturhauptstadt. Unter der Programmlinie Kultur im Fluss waren Projekte vereint, die das kulturelle Angebot für Kinder und Jugend im ländlichen Raum erweiterten (u.a. New Salt Festival, SALTICE), das Interesse am eigenen künstlerisch-kulturellen Ausdruck weckten (u.a. Hands ON! Salzkammergut, Da kloane Prinz – Reloaded, C’est Beau, URLICHT PRIMAL LIGHT) und die kulturelle Bildung stärkten (z.B.: SKUL (Schule Kultur Lernen)).
Das Projekt „Next Generation You“ bot jungen Menschen die Möglichkeit, unter Begleitung eigenständige Projekte zu entwerfen und umzusetzen. Während des Titeljahres wurden über 70 Projekte in der gesamten Region umgesetzt, die sich mit Themen wie Recycling, Mobbing, Klubkultur, Queerness, Sport, Mode, Antidiskriminierung, Migration, Feminismus, Kunsthandwerk sowie Politik beschäftigten.

Gesamtbeurteilung

Der „Kulturhauptstadt Europas Bad Ischl – Salzkammergut 2024“ ist ein großer künstlerischer, medialer und ökonomischer Erfolg gelungen. Sie hat bewiesen, welch enormes Potenzial im ländlichen Raum vorhanden ist und welch zukunftsweisende Ideen und Lösungen mit den Mitteln von Kunst und Kultur entwickelt werden können. Die Projekte von „Bad Ischl – Salzkammergut 2024“ machten die kulturelle Vielfalt greifbar und stärkten die Werte der Europäischen Union – Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Menschenrechte.
Es wurden insgesamt 314 Projekte von hoher Qualität umgesetzt; zeitgenössisches Kunstschaffen wurde genauso erlebbar gemacht wie der wertschätzende Umgang mit dem Erbe und den Traditionen. Das niederschwellige Angebot war für ein breites, regionales wie auch internationales Publikum attraktiv, wovon auch die sehr guten Auslastungszahlen von rund 800.000 Besucher:innen zeugen. An den Projekten waren 2.800 Künstler:innen, Wissenschafter:innen und Expert:innen aus 73 Ländern beteiligt. Der Werbewert der medialen Berichterstattung wurde mit rd. 121 Mio. € berechnet. Auch wirtschaftlich reüssierte die Kulturhauptstadt: In Bad Ischl wurde im Jahr 2024 ein Nächtigungsplus von 16,3 % und ein Plus an Tagesgästen von 17,5 % gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Im gesamten Salzkammergut sind die Nächtigungszahlen um 3,7 % gestiegen. In der Tourismusbranche entstanden 200 neue Arbeitsplätze, obwohl in vergleichbaren Regionen in Oberösterreich der Trend rückläufig war. Die Kulturhauptstadt war auch Impulsgeberin für kulturelle Infrastrukturprojekte in der Region. So wurde das seit längerer Zeit leerstehende Lehártheater in Bad Ischl schon im Titeljahr für Veranstaltungen wie das New Salt Festival oder das Europäische Theaterfestival genutzt und befindet sich nun in einem Renovierungsprozess, um das Theater dem Publikum in Zukunft wieder zugänglich zu machen.
Die vom NPO-Institut der Wirtschaftsuniversität Wien erstellte „Social Return on Investment“ Studie wurde im Jänner 2026 veröffentlicht. Sie identifizierte, quantifizierte und monetarisierte die ökonomischen und sozialen Wirkungen der Kulturhauptstadt. Die monetarisierten Wirkungen wurden den getätigten Investitionen gegenübergestellt, woraus sich ein gesellschaftlicher Mehrwert in Höhe von 4,28 € pro investierten Euro in „Bad Ischl – Salzkammergut 2024“ errechnen ließ. In Summe lassen sich die Wirkungen auf einen Wert von 130 Mio. € beziffern.
„Bad Ischl – Salzkammergut 2024“ ist es gelungen, sich als eine ganz besondere und vorbildhafte Kulturhauptstadt in der „Familie der Europäischen Kulturhauptstädte“ zu etablieren. Gemeinden, die bislang relativ wenig miteinander zu tun hatten, sind nun bereit, gemeinsam an der kulturellen Weiterentwicklung der Region zu arbeiten. Dasselbe gilt für die vielen Kulturinstitutionen, die durch das Kulturhauptstadtjahr eine neue Kooperationskultur etabliert haben. Die Region konnte sich als „good practice“ für das ländliche Europa etablieren, das europaweit und global relevante Fragen des ländlichen Raumes thematisierte, wie etwa Wirtshaussterben, Klimawandel, Baukultur, Bodenversiegelung, Leerstand, die konstruktive Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit, Perspektiven für die Jugend und smarter Tourismus der Zukunft. Ausgewählte Kulturprojekte sollen weiter betrieben und neue Projekte im Sinne der kulturellen Regionalentwicklung umgesetzt werden. Dazu wurde unter anderem die Nachfolgeorganisation „Aufbruch, Salzkammergut!“ gegründet.


Verbesserungspotentiale

Ein zentrales Element der Rechtsgrundlage für die Europäische Kulturhauptstadt ist die Nachhaltigkeit der Aktion. Vor diesem Hintergrund sollte die Frage, was nach dem Titeljahr mit dem versammelten Wissen, den geschaffenen Strukturen sowie der aufgebauten Manpower passiert, von Beginn an mitgedacht und finanziert werden. Die Aktivitäten des Titeljahres enden nicht abrupt mit Jahresende, das heißt, es muss mindestens das Folgejahr als integraler Bestandteil einer nachhaltigen Kulturhauptstadt angesehen werden, auf inhaltlicher, finanzieller, kommunikativer, struktureller und Produktions-Ebene (und nicht nur auf buchhalterischer Ebene).
Das BMWKMS plant daher, in den Verhandlungen der Rechtsgrundlage ab dem Jahr 2034 vorzuschlagen, die EU-Förderung (Melina-Mercouri-Preis, zurzeit in Höhe von 1,5 Mio. €) für die Legacy der Kulturhauptstadt zweckzuwidmen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen