Vorhaben
COVID-19 Startup Hilfsfonds
COVID-19 Startup Hilfsfonds
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -49.472
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Unterstützung von Startups in der "COVID-19 Krise"
Beschreibung des Ziels
Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von jungen innovativen Unternehmen, deren Umsätze in der Coronavirus-Krise einbrechen und deren Geschäftsmodelle zu scheitern drohen, sodass Kredit- und Garantieinstrumente keine ausreichende Unterstützung darstellen. Diese Förderung leistet einen aktiven Beitrag zur Verbesserung und Stabilisierung der Finanzierungssituation von Startups, die durch die aktuelle COVID-19 Krisensituation beeinträchtigt sind. Im Fokus stehen insbesondere innovative Startups und Startups, die einen klimarelevanten Beitrag leisten.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der Startups, die einen Zuschuss erhalten haben, die die Krise überlebt haben [%]
Istwert
88,0%
Zielzustand
100,0%
Datenquelle: Rückmeldung/Statistik der Abwicklungsstelle des Förderungsprogramms Austria Wirtschaftsservice GmbH
Anteil der Startups, die einen Zuschuss infolge der Herausforderungen der COVID-19 Krise erhalten haben und diesen bis Ende 2024 zurückgezahlt haben [%]
Istwert
35,05%
Zielzustand
25,00%
Datenquelle: Rückmeldung/Statistik der Abwicklungsstelle des Förderungsprogramms Austria Wirtschaftsservice GmbH
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Bedingt rückzahlbarer Zuschuss
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Als antragsberechtigte „innovative Startups“ gelten Unternehmen (siehe Punkt 5 der Sonderrichtlinie):
-) die die Definition eines Kleinst- oder Kleinunternehmen der Europäischen Union erfüllen, und
-) die vor längstens fünf Jahren gegründet wurden. (Datum der Gründung: erstmaliger Eintrag ins Firmenbuch (protokollierte Unternehmen) oder der Tag der Entstehung der Gewerbeberechtigung (nicht protokollierte Unternehmen)), und
-) die eines der in der Richtlinie angeführten Innovationskriterien erfüllen
Jedes antragsberechtigte Startup erhält einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss, dessen Höhe vom Eigenkapital oder der eigenkapitalähnlichen Einlage abhängt, das bzw. die von unabhängigen privaten InvestorInnen nach 15.03.2020 zugeführt wurde. Eigenkapitalinvestitionen im Zeitraum zwischen 15.9.2019 und 14.3.2020 können bis zu 25% der geförderten Eigenkapitalzufuhr betragen.
Der Betrag des Zuschusses entspricht der Höhe des frisch zugeführten Eigenkapitals oder der eigenkapitalähnlichen Einlage und ist mit EUR 800.000 gedeckelt. Die beihilferechtliche Grundlage ist Art. 22 AGVO (= Basis für die Obergrenzen).
Der Zuschuss ist im Erfolgsfall zurückzuzahlen, sofern er in den Jahresüberschüssen gemäß § 231 Abs. 2 Z 21 UGB in den der Zuschussgewährung folgenden Geschäftsjahren gedeckt ist. Bei Vorliegen eines Jahresüberschusses in einem Geschäftsjahr ist die (teilweise) Rückzahlung sechs Monate nach Bilanzstichtag fällig. Diese Rückzahlungsverpflichtung besteht für 10 Jahre.
Der „COVID-19 Startup Hilfsfonds“ ist eine bis 31. Dezember 2020 befristete Maßnahme zur Bewältigung der aktuellen Krisensituation.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgte ursprünglich zu jeweils 50 % aus Mitteln des Krisenbewältigungsfonds (UG 45) über die Untergliederungen 40 und 34. Dabei waren ursprünglich EUR 24.309.500,00 an operativen Mitteln vorgesehen und EUR 690.500,00 an Abwicklungskosten.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Das Programm Startup-Hilfsfonds verdoppelt frisch zugeführtes Eigenkapital. Unternehmen mit hohem Eigenkapital gelten als weniger risikobehaftet und können daher leichter und zu besseren Konditionen (z. B. niedrigere Zinssätze) Fremdkapital aufnehmen, weil sie u.a. eine niedrigere Insolvenz-Wahrscheinlichkeit aufweisen. Höheres Eigenkapital führt auch zu geringerer Abhängigkeit von Banken und einer verbesserten Fähigkeit, Investitionen eigenständig zu tätigen. Ein höherer Eigenkapitalanteil ermöglicht es Unternehmen, schneller und flexibler auf Marktveränderungen zu reagieren, ohne externe Finanzierungshürden überwinden zu müssen. Mit dem verringerten Risiko für Investorinnen und Investoren kommt es auch zur positiven Incentivierung von Kofinanzierungen. Diese Syndizierung von Investmentvorhaben wirkt sich insgesamt positiv auf den Unternehmenserfolg aus, da Risiken diversifiziert und Wissens‐Spillover sowie der Zugang zu Investorennetzwerken ermöglicht werden.
In der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung war ursprünglich von 200 Unternehmen mit einem Zuschuss von EUR 125.000,- pro Unternehmen ausgegangen worden, was eine Gesamtfinanzierung von EUR 25 Mio. zur Folge gehabt hätte. Das Programm wurde jedoch kurz nach Finalisierung der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung um insgesamt weitere 25 Mio. aus Mitteln der UG 40 und UG 34 aufgestockt, sodass am Ende 214 Unternehmen mit einer durchschnittlichen Zuschusshöhe von EUR 226.829,79 unterstützt wurden. Insgesamt wurden Zuschüsse iHv EUR 48.541.574,00 ausbezahlt. Bei der Förderabwicklungsstelle waren 285 Anträge mit einem Volumen von knapp EUR 60 Mio. eingegangen, sohin eine überdurchschnittlich hohe Nachfrage.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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