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Vorhaben

COVID-19 Startup Hilfsfonds

COVID-19 Startup Hilfsfonds

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -49.472

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Zahlreiche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen der „Coronavirus-Krise“ negativ betroffen: Ihre Umsatz- und Ertragsentwicklung ist durch Auftrags- und Lieferausfälle oder sonstige Marktänderungen beeinträchtigt. Sie haben ihre Lieferketten und Kundenbeziehungen kurzfristig anzupassen und die daraus resultierenden Kosten zwischenzufinanzieren.

Die bis dato von der österreichischen Bundesregierung gesetzten Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19 Krise stellen für eine überwiegende Mehrheit an Unternehmen eine signifikante Hilfestellung dar.

Jungen Unternehmen sind jedoch oftmals auf Basis ihres Geschäftsmodells bzw. der Unternehmensphase nicht in der Lage die breit ausgerichteten Förderrichtlinien oder die Mindestkriterien (wie bspw. Eigenmittelquoten; Umsatzerlöse) zu erfüllen. Somit stellen die Kredit- und Garantieinstrumente keine ausreichende Unterstützung für diese Unternehmensgruppe dar.

Der COVID-19 Startup-Hilfsfonds schließt diese Lücke und richtet sich explizit an Startups mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich, die aufgrund der Corona-Krise in Finanzierungs- und Liquiditätsprobleme geraten sind.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Beim Startup-Hilfsfonds handelt es sich um ein Zuschussprogramm, welches Startups, die aufgrund der Corona-Krise in Finanzierungs- und Liquiditätsprobleme geraten waren, in Form eines Zuschusses unterstützte. Dabei wurden von privater Seite frisch zugeführtes Eigenkapital sowie eigenkapitalähnliche Einlagen verdoppelt. Die grundsätzliche Intention des Programms – die Stärkung der Verfügbarkeit von Risikokapital für Startups – stimmt mit dem damaligen Regierungsprogramm 2020-2024 überein. Danach sollten Instrumente eingeführt werden, die verbesserte Anreize für privates Risikokapital schaffen, um eine Stärkung des öffentlichen Risikokapitalmarktes zu bewirken (S 66f). Der Startup-Hilfsfonds selbst ist nicht im Regierungsprogramm erwähnt, weil es sich dabei um ein Kriseninstrument im Zuge der COVID19-Pandemie handelte. Dass eine solche Krise auftreten würde, war zum Zeitpunkt der Erlassung des Regierungsprogramms 2020-2024 nicht absehbar. Im Zuge der Krise war rasches Handeln erforderlich. Dennoch fügte sich das Instrument in die grundsätzliche Ausrichtung des Regierungsprogramms ein und erfüllte obendrein die Zielsetzung, Unternehmen, die speziell aufgrund der Krise über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügten, zu unterstützen.
Das Vorhaben ist ein Beitrag zu mehreren Zielen der nachhaltigen Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen:
(i) SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (Unterziel 8.3.): Die Unterstützung von Startups hilft bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und fördert das Wirtschaftswachstum. Durch die Sicherung der Unternehmensliquidität wird vermieden, dass es zu Entlassungen kommt oder Unternehmen schließen müssen. Damit trägt das Programm zur wirtschaftlichen Erholung und zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei.
(ii) SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur (Unterziel 9.5.): diese SDG fördert nachhaltige Industrialisierung und Innovation. Indem Startups unterstützt werden, wird die Entwicklung neuer Technologien und Geschäftsmodelle gefördert, was zu einer insgesamt stärkeren und innovativeren Wirtschaft beiträgt.

Durch die Förderung von Risikokapital wird die finanzielle Resilienz von Startups gestärkt, was eine langfristige nachhaltige Entwicklung unterstützt. Es ist wichtig, innovative Geschäftsideen und junge Unternehmen zu fördern, besonders in Zeiten von wirtschaftlichen Unsicherheiten, wie etwa 2020 mit dem Startup-Hilfsfonds während der Corona-Pandemie.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Unterstützung von Startups in der "COVID-19 Krise"

Beschreibung des Ziels

Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von jungen innovativen Unternehmen, deren Umsätze in der Coronavirus-Krise einbrechen und deren Geschäftsmodelle zu scheitern drohen, sodass Kredit- und Garantieinstrumente keine ausreichende Unterstützung darstellen. Diese Förderung leistet einen aktiven Beitrag zur Verbesserung und Stabilisierung der Finanzierungssituation von Startups, die durch die aktuelle COVID-19 Krisensituation beeinträchtigt sind. Im Fokus stehen insbesondere innovative Startups und Startups, die einen klimarelevanten Beitrag leisten.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der Startups, die einen Zuschuss erhalten haben, die die Krise überlebt haben [%]

Istwert

88,0

%

Zielzustand

100,0

%

Datenquelle: Rückmeldung/Statistik der Abwicklungsstelle des Förderungsprogramms Austria Wirtschaftsservice GmbH

Anteil der Startups, die einen Zuschuss infolge der Herausforderungen der COVID-19 Krise erhalten haben und diesen bis Ende 2024 zurückgezahlt haben [%]

Istwert

35,05

%

Zielzustand

25,00

%

Datenquelle: Rückmeldung/Statistik der Abwicklungsstelle des Förderungsprogramms Austria Wirtschaftsservice GmbH


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Bedingt rückzahlbarer Zuschuss

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Als antragsberechtigte „innovative Startups“ gelten Unternehmen (siehe Punkt 5 der Sonderrichtlinie):
-) die die Definition eines Kleinst- oder Kleinunternehmen der Europäischen Union erfüllen, und
-) die vor längstens fünf Jahren gegründet wurden. (Datum der Gründung: erstmaliger Eintrag ins Firmenbuch (protokollierte Unternehmen) oder der Tag der Entstehung der Gewerbeberechtigung (nicht protokollierte Unternehmen)), und
-) die eines der in der Richtlinie angeführten Innovationskriterien erfüllen

Jedes antragsberechtigte Startup erhält einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss, dessen Höhe vom Eigenkapital oder der eigenkapitalähnlichen Einlage abhängt, das bzw. die von unabhängigen privaten InvestorInnen nach 15.03.2020 zugeführt wurde. Eigenkapitalinvestitionen im Zeitraum zwischen 15.9.2019 und 14.3.2020 können bis zu 25% der geförderten Eigenkapitalzufuhr betragen.

Der Betrag des Zuschusses entspricht der Höhe des frisch zugeführten Eigenkapitals oder der eigenkapitalähnlichen Einlage und ist mit EUR 800.000 gedeckelt. Die beihilferechtliche Grundlage ist Art. 22 AGVO (= Basis für die Obergrenzen).

Der Zuschuss ist im Erfolgsfall zurückzuzahlen, sofern er in den Jahresüberschüssen gemäß § 231 Abs. 2 Z 21 UGB in den der Zuschussgewährung folgenden Geschäftsjahren gedeckt ist. Bei Vorliegen eines Jahresüberschusses in einem Geschäftsjahr ist die (teilweise) Rückzahlung sechs Monate nach Bilanzstichtag fällig. Diese Rückzahlungsverpflichtung besteht für 10 Jahre.

Der „COVID-19 Startup Hilfsfonds“ ist eine bis 31. Dezember 2020 befristete Maßnahme zur Bewältigung der aktuellen Krisensituation.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2024
2020
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-49.472

Tsd. Euro

Plan

-24.705

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

687

Tsd. Euro

Plan

395

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

48.785

Tsd. Euro

Plan

24.310

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

49.472

Tsd. Euro

Plan

24.705

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-48.942

Tsd. Euro

Plan

-24.384

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

157

Tsd. Euro

Plan

74

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

48.785

Tsd. Euro

Plan

24.310

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

48.942

Tsd. Euro

Plan

24.384

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-78

Tsd. Euro

Plan

-46

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

78

Tsd. Euro

Plan

46

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

78

Tsd. Euro

Plan

46

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-206

Tsd. Euro

Plan

-127

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

206

Tsd. Euro

Plan

127

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

206

Tsd. Euro

Plan

127

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-129

Tsd. Euro

Plan

-78

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

129

Tsd. Euro

Plan

78

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

129

Tsd. Euro

Plan

78

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-117

Tsd. Euro

Plan

-70

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

117

Tsd. Euro

Plan

70

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

117

Tsd. Euro

Plan

70

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgte ursprünglich zu jeweils 50 % aus Mitteln des Krisenbewältigungsfonds (UG 45) über die Untergliederungen 40 und 34. Dabei waren ursprünglich EUR 24.309.500,00 an operativen Mitteln vorgesehen und EUR 690.500,00 an Abwicklungskosten.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Das Programm Startup-Hilfsfonds verdoppelt frisch zugeführtes Eigenkapital. Unternehmen mit hohem Eigenkapital gelten als weniger risikobehaftet und können daher leichter und zu besseren Konditionen (z. B. niedrigere Zinssätze) Fremdkapital aufnehmen, weil sie u.a. eine niedrigere Insolvenz-Wahrscheinlichkeit aufweisen. Höheres Eigenkapital führt auch zu geringerer Abhängigkeit von Banken und einer verbesserten Fähigkeit, Investitionen eigenständig zu tätigen. Ein höherer Eigenkapitalanteil ermöglicht es Unternehmen, schneller und flexibler auf Marktveränderungen zu reagieren, ohne externe Finanzierungshürden überwinden zu müssen. Mit dem verringerten Risiko für Investorinnen und Investoren kommt es auch zur positiven Incentivierung von Kofinanzierungen. Diese Syndizierung von Investmentvorhaben wirkt sich insgesamt positiv auf den Unternehmenserfolg aus, da Risiken diversifiziert und Wissens‐Spillover sowie der Zugang zu Investorennetzwerken ermöglicht werden.
In der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung war ursprünglich von 200 Unternehmen mit einem Zuschuss von EUR 125.000,- pro Unternehmen ausgegangen worden, was eine Gesamtfinanzierung von EUR 25 Mio. zur Folge gehabt hätte. Das Programm wurde jedoch kurz nach Finalisierung der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung um insgesamt weitere 25 Mio. aus Mitteln der UG 40 und UG 34 aufgestockt, sodass am Ende 214 Unternehmen mit einer durchschnittlichen Zuschusshöhe von EUR 226.829,79 unterstützt wurden. Insgesamt wurden Zuschüsse iHv EUR 48.541.574,00 ausbezahlt. Bei der Förderabwicklungsstelle waren 285 Anträge mit einem Volumen von knapp EUR 60 Mio. eingegangen, sohin eine überdurchschnittlich hohe Nachfrage.

Gesamtbeurteilung

Der COVID-19 Startup-Hilfsfonds stellt eine wichtige Initiative dar, die speziell auf die Unterstützung von jungen Unternehmen in Österreich abzielt, die infolge der COVID-19-Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten erfahren haben. Die Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen sind weitreichend, von Unterbrechungen in den Lieferketten bis hin zu dramatischen Rückgängen der Auftragslage. Insbesondere Startups mit innovativen und wachstumsorientierten Geschäftsmodellen waren in ihrer Existenz bedroht, da sie oft nicht die Voraussetzungen erfüllen konnten, um von den allgemeinen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zu profitieren.

Der Startup-Hilfsfonds hat diese Lücke durch gezielte Zuschüsse abgemildert, die speziell für Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich konzipiert sind, die in akute Finanzierungs- und Liquiditätsprobleme geraten sind. Ein besonders effektives Merkmal des Programms ist die Verdopplung von frisch zugeführtem Eigenkapitalen und eigenkapitalähnlichen Einlagen durch private Investoren und Investorinnen, was die Verfügbarkeit von Risikokapital für Startups entscheidend stärkt. Dieses Vorgehen stimmt mit der Intention des österreichischen Regierungsprogramms 2020-2024 überein, das privaten Risikokapitalgebern bessere Anreize bieten sollte, um den öffentlichen Risikokapitalmarkt zu stärken.

Beschreibung des Programms: Gemäß Förderrichtlinie gelten als antragsberechtigte „innovative Startups“ Unternehmen, welche (i) die Definition eines Kleinst- oder Kleinunternehmen der Europäischen Union erfüllten, (ii) vor längstens fünf Jahren gegründet wurden und (iii) eines der in der Richtlinie angeführten Innovationskriterien erfüllten. Jedes antragsberechtigte Startup erhält einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss, dessen Höhe vom Eigenkapital oder der eigenkapitalähnlichen Einlage abhängt, das bzw. die von unabhängigen privaten Investoren und Investorinnen nach 15.03.2020 zugeführt wurde. Eigenkapitalinvestitionen im Zeitraum zwischen 15.9.2019 und 14.3.2020 können bis zu 25% der geförderten Eigenkapitalzufuhr betragen. Der Betrag des Zuschusses entspricht der Höhe des frisch zugeführten Eigenkapitals oder der eigenkapitalähnlichen Einlage und ist mit EUR 800.000 gedeckelt. Der Zuschuss ist im Erfolgsfall zurückzuzahlen, sofern er in den Jahresüberschüssen gemäß § 231 Abs. 2 Z 21 UGB in den der Zuschussgewährung folgenden Geschäftsjahren gedeckt ist. Bei Vorliegen eines Jahresüberschusses in einem Geschäftsjahr ist die (teilweise) Rückzahlung sechs Monate nach Bilanzstichtag fällig. Diese Rückzahlungsverpflichtung besteht für 10 Jahre. Der „COVID-19 Startup Hilfsfonds“ ist eine bis 31. Dezember 2020 befristete Maßnahme zur Bewältigung der aktuellen Krisensituation.

Im Rahmen des COVID-19 Startup-Hilfsfonds wurden insgesamt 214 Unternehmen mit Zuschüssen unterstützt. Bis Ende Jänner 2026 bestehen davon noch 188 Unternehmen fort, was bedeutet, dass etwa 12 % der geförderten Startups die Krise nicht überstanden haben. Trotz dieser Verluste zeigt die hohe Überlebensrate von etwa 88 %, dass der Hilfsfonds für einen Großteil der geförderten Unternehmen eine wesentliche Rolle bei der Stabilisierung und Sicherung ihrer Geschäftstätigkeit spielte. Die zeitliche Dringlichkeit und die gezielte Ausrichtung des Hilfsfonds haben es ermöglicht, rasch auf die Notwendigkeiten der Krise zu reagieren. Von den 214 Unternehmen, welche einen Zuschuss ausbezahlt bekommen haben, haben 21 Startups per 31.12.2024 den Zuschuss zur Gänze zurückbezahlt, das sind 9,81 %. 54 Startups haben per 31.12.2024 den Zuschuss teilweise zurückgezahlt; zusammen mit jenen, die zur Gänze zurückbezahlt haben, macht dies 75 Startups aus. Das entspricht 35,05 % aller Startups, welche einen Zuschuss erhalten haben. Von 139 Startups ist bis 31.12.2024 noch gar keine Rückzahlung erfolgt.

Insgesamt ist der COVID-19 Startup-Hilfsfonds ein integraler Bestandteil der Bemühungen, die wirtschaftliche Stabilität und Wachstumsdynamik in Österreich in einer Zeit beispielloser Herausforderungen zu sichern. Es zeigt sich, dass die gezielte Förderung von Startups nicht nur kurzfristige Krisenfolgen abmildert, sondern auch langfristige wirtschaftliche Resilienz und nachhaltige Entwicklung unterstützt.


Verbesserungspotentiale

Die Finanzierung des Förderungsprogramm aus drei unterschiedlichen Budget-Untergliederungen bringt einen internen erhöhten Verwaltungsaufwand durch zusätzliche Koordination mit sich.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.