Vorhaben
BÜNDELUNG: COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen
BÜNDELUNG: COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen, Teil 1 gebündelt mit Teil 2 und Teil 3
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -2.724.024
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Auslösen von unternehmerischen Investitionen und Setzen eines Konjunkturimpulses
Beschreibung des Ziels
Im Fokus der COVID-19 Investitionsprämie stehen Investitionen von bestehenden und neu gegründeten österreichischen Unternehmen aller Branchen, unabhängig von der Unternehmensgröße und dem Unternehmensstandort. Ein Rückgang von Investitionen ist nicht nur konjunkturell problematisch, sondern hemmt auch den Strukturwandel, da üblicherweise Investitionen auch mit technischer Aufwertung des Kapitalstocks verbunden sind. Damit einher geht auch eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Faktor mit welchen Investitionen von Unternehmen den Abruf von operativen Mittel übersteigen [Verhältnis]
Istwert
14,66Verhältnis
Zielzustand
10,00Verhältnis
Datenquelle: Reporting AWS
Ziel 2: Auslösen von unternehmerischen Investitionen in den zukunftsrelevanten Schwerpunktthemen Digitalisierung, Ökologisierung und/oder Gesundheit/Life Science zur Stärkung des Strukturwandels
Beschreibung des Ziels
Investitionen sollen in zukunftsrelevante Schwerpunktthemen gelenkt werden und Anreizeffekte zugunsten der
– Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung,
– ökologische Zielsetzungen und
– Ausweitung im Bereich Gesundheit/Life Science
zu setzen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil des Fördervolumens in Projekten mit den Schwerpunkten Digitalisierung, Ökologisierung und/oder Life Science [%]
Istwert
46,0%
Zielzustand
33,3%
Datenquelle: Reporting AWS
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Zuschuss in Höhe von 7 % der förderfähigen Investitionen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das gegenständliche Förderungsprogramm richtet sich an alle Unternehmen, die Neuinvestitionen in das Anlagevermögen durchführen, unabhängig von deren Gründungsdatum, Größe, Branche und Unternehmensstandort. Mit der COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden, um der gegenwärtig zurückhaltenden Investitionsneigung von österreichischen Unternehmen entgegenzuwirken.
Gefördert werden materielle und immaterielle Neuinvestitionen des abnutzbaren Anlagevermögens, die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden. Explizit ausgenommen sind vor allem klimaschädliche Neuinvestitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen.
Die COVID-19-Investitionsprämie wird von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Zuschuss in der Höhe von 14 % der förderfähigen Investitionen in den zukunftsrelevanten Schwerpunktthemen Digitalisierung, Ökologisierung und/oder Gesundheit/Life Science
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit der COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen soll trotz Krise und den schlechten Prognosen ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden, um der gegenwärtig zurückhaltenden Investitionsneigung von österreichischen Unternehmen entgegenzuwirken.
Darüber hinaus erfolgt eine Verdoppelung des Zuschusses, wenn die Investitionen im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung und/oder Gesundheit/Life Science in Verbindung stehen. Gefördert werden materielle und immaterielle Neuinvestitionen des abnutzbaren Anlagevermögens, die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden. Explizit ausgenommen sind vor allem klimaschädliche Neuinvestitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Tabelle beschreibt die geplanten Werkleistungen und den geplanten Transferaufwand in den Jahren 2020 bis 2024. Da die Fördermaßnahme in den Jahren 2020 bis 2025 durchgeführt wurde, wird in die folgende Beschreibung ergänzend das Jahr 2025 aufgenommen. Im Jahr 2025 wurde die Fördermaßnahme abgeschlossen.
In den Folgejahren ab 2026 bis 2028, diese Jahre sind nicht Gegenstand dieser WFA, sind abwicklungstechnisch noch finale, betragsmäßig marginale Auszahlungen an Unternehmen, die sich infolge von Neubewertungen von unternehmerischen Einsprüchen oder infolge von Gerichtsurteilen ergeben können, möglich; weiters noch Prüfungen zur Einhaltung der Förderbedingungen, wie beispielsweise Einhaltung der Behalteverpflichtung der geförderten Investitionen und Berichtsverpflichtungen aufgrund der Einbindung der Maßnahme in den österreichischen Wiederaufbau und Resilienzfonds.
Im Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit folgenden Werkleistungen gerechnet: 2020: EUR 1.122.000,00 / 2021: EUR 14.632.163,00 / 2022: EUR 12.096.000,00 / 2023: EUR 13.015.400,00 / 2024: EUR 699.250,00 / 2025: EUR 1.672.400,00 / das sind in Summe EUR 43.237.213,00.
Tatsächlich wurden zur Abdeckung der Werkleistungen folgende Überweisungen an die AWS vorgenommen: 2020: EUR 1.122.000,00 / 2021: EUR 8.161.047,74 / 2022: EUR 9.000.000,00 / 2023: EUR 8.624.000,00 / 2024: EUR 6.816.863,00 / 2025: EUR 4.024.000,00 / das sind in Summe EUR 37.747.910,74.
Im Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit folgendem Transferaufwand gerechnet: 2020: EUR 25.000.000,00 / 2021: EUR 1.476.530.833,00 / 2022: EUR 1.237.419.200,00 / 2023: EUR 1.186.603.080,00 / 2024: EUR 649.139.850,00 / 2025: EUR 381.334 480,00 / das sind in Summe EUR 4.956.027.443,00.
Tatsächlich wurden zur Abdeckung des Transferaufwandes folgende Überweisungen an die AWS durchgeführt: 2020: EUR 25.000.000,00 / 2021: EUR 390.300.000,00 / 2022: EUR 745.000.000,00 / 2023: EUR 1.110.000.000,00 / 2024: EUR 420.000.000,00 / 2025: EUR 264.500.000,00 /das sind in Summe EUR 2.954.800.000,00.
Die ursprüngliche Verteilung des Transferaufwandes und der Werkleistungen basierte auf den bisherigen Erfahrungen mit geringer dimensionierten Investitionsförderprogrammen. Darüber hinaus wurde angenommen, dass kleinere Investitionen von KMU möglichst zeitnah und größere Investitionen später im Investitionsdurchführungszeitraum umgesetzt werden. Der Investitionszeitraum begann mit 1. August 2022 und endete mit 28. Februar 2025.
Die Abrechnung der förderfähigen Investitionen hat erst langsam Schwung aufgenommen. Dies hat sich besonders in der zeitlich verzögerten und betraglich reduzierten Bereitstellung des Transferaufwandes in den Jahren 2021 und 2022 niedergeschlagen.
Ursprünglich war vorgesehen, im Jahr 2021 rd. EUR 1,5 Mrd., rd. 30 % des Plan-Transferaufwandes von rd. EUR 4,956 Mrd., für Auszahlungen an Unternehmen bereitzustellen. Tatsächlich waren es dann lediglich rd. EUR 390 Mio., das sind rd. ein Viertel des ursprünglichen Planes.
Im Jahr 2022 war vorgesehen, einen Transferaufwand von EUR 1,237 Mrd., das war ein Viertel des Plan-Transferaufwandes von 4,956 Mrd. zur Verfügung zu stellen, tatsächlich wurde ein Transferaufwand von EUR 745 Mio. abgerufen, das sind rd. 60 % des ursprünglichen Planes.
Der tatsächliche Förderbedarf wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Eine von den antragstellenden Unternehmen geringere Inanspruchnahme aufgrund der im Rahmen einer Sicherheitsrechnung bewussten oder unbewussten Überschätzung des ex ante benannten Investitionsvolumens verringert den tatsächlichen Förderbedarf deutlich: Unternehmen könnten vorsichtshalber größere Volumina beantragt haben. Unternehmen veranschlagen einen Puffer für unbekannte und nicht kalkulierbare Kosten. Die Gründe dafür sind unterschiedlich und abhängig von der Art der Investition, wie z.B. der konkreten Ausgestaltung von Baubewilligungen, Verzögerungen im Einkaufsprozess (Lieferkettenschwierigkeiten); der Verzögerung durch Behördenprüfungen etc. Generell zeigt die Erfahrung, dass es insbesondere für KMU etwas schwieriger ist, die Abläufe einer Investition – noch dazu vor dem Hintergrund globaler Krisen und Lieferschwierigkeiten – ex ante genau abzuschätzen.
Bis zum 31. Mai 2023 hatten die Unternehmen für ihre beantragten Investitionen mit einem Volumen von bis zu EUR 20 Mio. ihre Abrechnungen vorzulegen. Ist bis zu diesem Stichtag keine Abrechnung erfolgt, waren für diese Investitionen keine Auszahlungen mehr möglich. Für rd. 67.700 Zusagen wurden keine Investitionen abgerechnet, damit ist ein Anspruch auf ein Zuschussvolumen von rd. EUR 2,1 Mrd. weggefallen. In Anbetracht dieser Abrechnungsfrist für „kleinere“ Investitionen wurden im Jahr 2023 die noch offenen Abrechnungen für realisierte Investitionen bis max. EUR 20 Mio. vorgelegt. Das führte schlussendlich dazu, dass im Jahr 2023 der höchste Anteil des Transferaufwandes, nämlich EUR 1,11 Mrd., das sind rd. 38 % des tatsächlichen Ist-Transferaufwandes von EUR 2,95 Mrd., im Investitionsdurchführungszeitraum abgerufen wurde.
In den Jahren 2024 und 2025 wurden die Investitionen mit einem Volumen von mehr als EUR 20 Mio. abgerechnet und zur Auszahlung gebracht. Die finalen Investitionen waren bis 28. Februar 2025 durchzuführen und die Abrechnungen der AWS waren bis 31. Mai 2025 vorzulegen. In den Jahren 2024 und 2025 wurde ein Transferaufwand von EUR 420 Mio. bzw. von EUR 264,5 Mio. abgerufen.
Die finalen Daten der AWS zeigen, dass der Anteil des ausbezahlten Zuschusses am beantragten Zuschuss bei der Abrechnung bei rd. 66 % liegt. Vornehmlich haben Unternehmen gar keine Abrechnungen vorgelegt. Weitere Gründe sind beispielsweise die Streichung von einzelnen Investitionen, vereinzelte Korrekturen bzw. Kürzungen der Zuschussquote von 14 % auf 7 % oder die Ablehnung der gesamten Abrechnung.
Die Weltlage hatte ebenfalls Auswirkungen auf die unternehmerischen Investitionen: Vor dem Ukrainekrieg war die Weltwirtschaft auf dem Weg zur Erreichung des wirtschaftlichen Niveaus vor der Coronakrise, in welchem positive Konjunkturentwicklungen zu einem erwartungsvollen Stimmungsbild beigetragen haben. Die weltweit optimistischen Konjunktureinschätzungen haben sich infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der hohen Inflation infolge der gestiegenen Energiepreise gewendet, dazu kam mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel Ende des Jahres 2023 und dem damit verbundenen Krieg ein weiterer Unsicherheitsfaktor hinzu. Im Jahr 2024 waren einige essenzielle globale Schifffahrtsrouten blockiert bzw. nur eingeschränkt nutzbar. Diese Ereignisse können mitverantwortlich für eine erschwerte Umsetzbarkeit bzw. für zeitliche Verzögerungen von Investitionen sein. Einige für das Investitionsvolumen relevante Einflussgrößen wie bspw. die Konjunktur- oder Inflationsentwicklung haben sich in den letzten drei Jahren geändert bzw. verschlechtert. Der Anstieg der Energiepreise befeuerte die Inflation, was einen weiteren Nachfragerückgang auslöste. Dies hat sich in gewisser Weise auf das tatsächliche Investitionsvolumen bzw. die Durchführung der Investition ausgewirkt.
Für die Fördermaßnahme COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen war in Summe für Transferaufwand und Werkleistungen ein Budgetvolumen von EUR 4.999.264.565,00 geplant.
Tatsächlich wurden für Transferaufwand und Werkleistungen in Summe EUR 2.992.547.910,74 eingesetzt.
Es wurde ein um EUR 2.006.716.745,26 geringeres Budgetvolumen als ursprünglich geplant für die Umsetzung der COVID-19 Investitionsprämie benötigt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
- Luft oder Klima
Unter dem Schwerpunkt „Ökologisierung“ im Rahmen der „COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen“ wurden mit einer Bonusprämie von 14 % u. a. Investitionen gefördert, die zur Einsparung beim jährlichen Primärenergieverbrauch beitragen bzw. zusätzliche Betriebskapazitäten für erneuerbare Energien schaffen.
Auf Basis der durchgeführten Investitionen und unter Hinzuziehung langjähriger Erfahrungswerte der KPC (Kommunalkredit Public Consulting) mit Umweltförderungen wurden Energieeinsparungen und zusätzlich geschaffene Kapazitäten für erneuerbare Energien extrapoliert.
Für die Extrapolation der Einsparung beim jährlichen Primärenergieverbrauch wurden die Maßnahmen thermische Gebäudesanierung, Energiesparen in Betrieben, Forcierung der Elektromobilität, die auch Teil des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans (ARP) sind, herangezogen:
Die hochgerechnete Energieeinsparung beim jährlichen Primärenergieverbrauch beläuft sich auf:
Thermische Gebäudesanierung: 107.000 MWh-Einsparung
Energiesparen in Betrieben: 873.418 MWh-Einsparung
Forcierung der Elektromobilität: 292.998 MWh-Einsparung
Für die Extrapolation der zusätzlichen Betriebskapazitäten für erneuerbare Energien wurden die Maßnahmen thermische Solaranlagen inkl. Großanlagen, stromproduzierende Anlagen in Insellagen, Photovoltaikanlagen und Stromspeicher, die auch Teil des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans (ARP) sind, herangezogen:
Folgende zusätzliche Betriebskapazitäten für erneuerbare Energien wurden hochgerechnet:
Thermische Solaranlagen inkl. Großanlagen: 27.431 kW installiert
Stromproduzierende Anlagen in Insellagen: 6.369 kW installiert
Photovoltaikanlagen und Stromspeicher: 1.017.940 kW installiert
Mangels Daten können keine Aussagen zu den Auswirkungen auf Staub oder Stickstoffe, Treibgasemissionen und Abfall gemacht werden.
Subdimension(en)
- Arbeitsbedingungen
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
In Summe können im Investitionszeitraum rd. 60.300 Jahresarbeitsplätze in der österreichischen Volkswirtschaft gesichert werden, das entspricht rd. 51.200 Jahres-Vollzeitäquivalenten (VZÄ).
Umgerechnet werden je EUR 1 Mio. an durch die Investitionsprämie unterstützen Investitionen mehr als 9 Beschäftigungsverhältnisse abgesichert.
Die durch die Investitionen im Rahmen der Investitionsprämie gesamtwirtschaftlich bedingten Arbeitnehmerentgelte betragen in Summe EUR 13,23 Mrd.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Im Rahmen der „COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen“ wurden 171.336 unternehmerische Investitionen verbunden mit einem Investitionsvolumen von EUR 33,3 Mrd. mit EUR 2,95 Mrd. entlastet.
Quantitative Auswirkungen auf die Erlösstruktur von Unternehmen:
Von diesen 171.336 geförderten Investitionen wurden 160.024 von Klein- und Mittelbetrieben durchgeführt. Diese Investitionen wurden in Summe mit EUR 2,184 Mrd. entlastet, d.h. die Entlastung betrug pro Investition eines Klein- und Mittelbetriebes EUR 13.647,39 (durchschnittlich ausbezahlte Investitionsprämie).
Von diesen 171.336 geförderten Investitionen wurden 11.312 von Großunternehmen durchgeführt. Diese Investitionen wurden in Summe mit EUR 770 Mio. entlastet, d.h. die Entlastung betrug pro Investition eines Großunternehmens EUR 68.052,03 (durchschnittlich ausbezahlte Investitionsprämie).
Anmerkung: Entgegen den ursprünglichen Plänen haben sich die Anzahl der Investitionen und das Auszahlungsvolumen maßgeblich reduziert. Die Hintergründe dafür wurden bei den finanziellen Auswirkungen und bei Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens erläutert.
Subdimension(en)
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Im Rahmen der Fördermaßnahme „COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen“ wurden 171.336 Abrechnungen für förderungsfähige unternehmerische Investitionen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von EUR 33,3 Mrd. vorgelegt und durch die Gewährung einer Investitionsprämie in Form eines Zuschusses mit EUR 2,95 Mrd. unterstützt. Es wird angemerkt, dass ein Unternehmen mehrere förderungsfähige Investitionen einreichen konnte und durch eine Investitionsprämie unterstützt bekam. Es wurden 107.160 Unternehmen bei der Durchführung ihrer förderungsfähigen Investitionen mit einer Investitionsprämie entlastet (Stichtag 1. Jänner 2026). Im Nachlaufzeitraum der Investitionsprämie kann sich das Auszahlungsvolumen an die Unternehmen noch marginal durch Auszahlungen infolge von Neubewertungen von unternehmerischen Einsprüchen oder infolge von Gerichtsurteilen ändern.
Standardinvestitionen im Sinne der Förderungsrichtlinie wurden mit der Basisprämie von 7 % gefördert. Rd. 54 % der ausbezahlten Fördermittel flossen zugunsten von unternehmerischen Standardinvestitionen.
Aufgrund der Relevanz der Investitionen in den zukunftsrelevanten Schwerpunktthemen Digitalisierung, Ökologisierung und/oder Gesundheit/Life Science für den Strukturwandel der österreichischen Wirtschaft wurden diese Investitionen richtlinienkonform mit der erhöhten Prämie von 14 % gefördert. Rd. 46 % der ausbezahlten Fördermittel flossen zugunsten von unternehmerischen Investitionen in die Digitalisierung, Ökologisierung und/oder Gesundheit/Life Science.
Klimaschädliche Investitionen wurden bereits auf Basis des Investitionsprämiengesetzes von einer Förderung ausgeschlossen.
Ergänzend zur Hauptstudie „Evaluierung der COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen“ vom Juli 2021 wurde das Industriewissenschaftliche Institut (kurz iwi) mit einer Follow-up-Kurzstudie 2026 zum Abschluss der Investitionsprämie beauftragt.
Mithilfe eines makroökonomischen Input-Out-Modells werden die gesamtwirtschaftlichen Effekte der durch die Investitionsprämie unterstützten Investitionen in Bezug auf Produktion, Wertschöpfung, Beschäftigung und Steuerleistung quantifiziert. Ergänzend lassen sich die Fiskaleffekte darstellen. Die Berechnung der volkswirtschaftlichen Effekte basiert auf dem tatsächlich investierten Investitionsvolumen von EUR 33,3 Mrd. bzw. dem in Anspruch genommenen Fördervolumen in Höhe von EUR 2,95 Mrd. für den Durchführungszeitraum bis zum Jahr 2025.
Produktionswert:
Vom durch die Investitionsprämie gestützten Investitionsvolumen in Höhe von EUR 33,3 Mrd. werden insgesamt EUR 24,43 Mrd. direkt im Inland bzw. der österreichischen Volkswirtschaft aktiviert. Das mit Hilfe der Investitionsprämie gestützte heimische Investitionsvolumen initiiert in Österreich im gesamten Investitionsdurchführungszeitraum (01.08.2020 bis 28.02.2025) insgesamt einen zusätzlichen mittel- wie unmittelbaren gesamtwirtschaftlichen Produktionswert von bis zu EUR 50,59 Mrd.
Wertschöpfungseffekte – Beitrag zum BIP:
Die unterstützten Investitionen lösen eine mittel- wie unmittelbare Wertschöpfung von EUR 24,18 Mrd. in der heimischen Volkswirtschaft aus.
Somit werden durch jeden mit der Investitionsprämie gestützten investierten Euro EUR 0,73 an Wertschöpfung in der heimischen Volkswirtschaft erzielt.
Die Importquote beläuft sich durchschnittlich auf etwa 26 %. In Summe kommen somit rd. drei Viertel der Investitionsimpulse der heimischen Wirtschaft direkt zugute.
Fiskal- und Sozialbeiträge:
Sämtliche berechenbare Fiskal- (exkl. KÖSt) und Sozialbeitragseffekte, welche im Zuge der durch die COVID-19 Investitionsprämie geförderten Investitionen ausgelöst werden, können mit EUR 7,58 Mrd. quantifiziert werden.
Rückflussvolumen zugunsten der Investitionsprämie von sämtlichen generierten Fiskal- und Sozialbeitragseffekten im Ausmaß von EUR 7,58 Mrd. können rd. EUR 1,47 Mrd. an Rückflussvolumen bzw. durch den Förderbeitrag zusätzlich generierte Abgabeneffekte unmittelbar der Investitionsprämie angerechnet werden.
Effekte nach den zukunftsrelevanten Schwerpunktthemen – Ökologisierung – Digitalisierung – Gesundheit/Life Sciences
Die volkswirtschaftlichen Effekte lassen sich gesondert für die den einzelnen thematischen Schwerpunkten zugeordneten Volumina darstellen, wobei diese jeweils als Teilmenge des gesamten realisierten Investitionsvolumens in Höhe von EUR 33,3 Mrd. zu verstehen sind.
*) Ökologisierung:
Vom gesamten durch die Investitionsprämie gestützten Investitionsvolumen von EUR 33,3 Mrd. lassen sich EUR 6,68 Mrd. auf den Schwerpunkt Ökologisierung zuordnen, damit verbunden sind:
Produktionswert von EUR 9,83 Mrd.
Wertschöpfung von EUR 4,65 Mrd.
Beschäftigung: pro EUR 1 Mio. Investition werden 8,10 Arbeitsplätze (6,89 VZÄ) gesichert
ausbezahlte Arbeitnehmerentgelte von EUR 2,58 Mrd.
ausgelöste Fiskal- und Sozialbeiträge von EUR 1,47 Mrd.
*) Digitalisierung:
Dem Schwerpunkt Digitalisierung sind EUR 3,06 Mrd. der gesamten Investitionssumme zuzuordnen, damit verbunden sind:
Produktionswert von EUR 4,64 Mrd.,
Wertschöpfung von EUR 2,38 Mrd.,
Beschäftigung: pro EUR 1 Mio. Investition werden 8 Beschäftigungsverhältnisse gesichert
ausbezahlte Arbeitnehmerentgelte von EUR 1,27 Mrd.
ausgelöste Fiskal- und Sozialbeiträge von EUR 0,72 Mrd.
*) Gesundheit/Life Science
Der Schwerpunkt Gesundheit/Life Science ist für EUR 0,20 Mrd. des durch die Investitionsprämie unterstützten Investitionsvolumens verantwortlich, damit verbunden sind
Produktionswert von EUR 329 Mio.
Wertschöpfung von EUR 176 Mio.
Beschäftigung: pro EUR 1 Mio. Investition werden rd. 9 Beschäftigungsverhältnisse gesichert
ausbezahlte Arbeitnehmerentgelte von EUR 90 Mio.
Fiskal- und Sozialbeiträge von EUR 52 Mio.
Im Rahmen der „COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen“ wurden insgesamt 249.602 Anträge eingereicht, für die Verwaltungskosten von EUR 13.852.911,- bei den Unternehmen entstanden sind (Bearbeitungsdauer für das elektronische Ansuchen von durchschnittlich 90 Minuten pro Antrag und einem durchschnittlichen Stundensatz von EUR 36,-). Im Zuge der Abrechnung entstanden bei jenen Unternehmen, die eine Abrechnung vorgelegt haben, weitere Verwaltungskosten von EUR 6.425.911,- (171.336 vorgelegte Abrechnungen, Bearbeitungsdauer von durchschnittlich 30 Minuten pro Abrechnung mit einem durchschnittlichen Stundensatz von EUR 75,-).
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.