Vorhaben
Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen
Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2022
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -500.000
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Stärkung der Investitionskraft der Länder
Beschreibung des Ziels
Den Ländern stehen zusätzliche Mittel für Investitionen sowie für Förderungen von Investitionen in den Bereichen grüner Wandel, die insbesondere zur Einhaltung der unionsrechtlichen Ziele beitragen, und in den Bereichen digitaler Wandel, Wirtschaft, Soziales, Gesundheit, Pflege und Bildung mit einem Fokus auf den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots und weiters für Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen und des klimaschonenden Verkehrs zur Verfügung. Diese zusätzlichen Mittel können von den Ländern auch für Zweckzuschüsse an Gemeinden für Investitionen der Gemeinden und für Förderungen durch die Gemeinden von Investitionen in diesen Bereichen verwendet werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Widmungsgemäße Investition des Zweckzuschusses durch Länder und Gemeinden
Ausgangszustand 2022:
Als Folge der Corona-Krise sind auch die Einnahmen der Länder insb. aus den Ertragsanteilen gesunken, wodurch deren finanzielles Potential, Investitionen selbst zu tätigen und Investitionen zu fördern, gesunken ist.
Zielzustand 2025:
Die Länder haben die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen in den Bereichen grüner Wandel, die insbesondere zur Einhaltung der unionsrechtlichen Ziele beitragen, und in den Bereichen digitaler Wandel, Wirtschaft, Soziales, Gesundheit, Pflege und Bildung mit einem Fokus auf den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots und weiters für Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen und des klimaschonenden Verkehrs verwendet.
Istzustand 2025:
Der Zweckzuschuss war gem. § 1 Abs. 2 und 3 des zu evaluierenden Gesetzes für Investitionen der Länder sowie für Förderungen von Investitionen in den Bereichen grüner Wandel, die insbesondere zur Einhaltung der unionsrechtlichen Ziele beitragen, und in den Bereichen digitaler Wandel, Wirtschaft, Soziales, Gesundheit, Pflege und Bildung mit einem Fokus auf den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots bestimmt. Der Zweckzuschuss konnte von den Ländern auch für Zweckzuschüsse an Gemeinden für Investitionen der Gemeinden und für Förderungen durch die Gemeinden von Investitionen in diesen Bereichen verwendet werden. Zudem konnten Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen und des klimaschonenden Verkehrs mit dem Zweckzuschuss finanziert werden. Darunter fielen Investitionen in den öffentlichen Verkehr, die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und die Errichtung, Sanierung und Instandhaltung von Radverkehrs- und Fußwegen. Die gem. § 4 bis zum 31.12.2024 übermittelten Unterlagen der Länder zeigen, dass die Mittelverwendung zur Gänze nachgewiesen wurde und die Mittelnachweise auch die umfangreichen Bereiche abdecken, für die der Zweckzuschuss bestimmt war. Der Zweckzuschuss an die Länder zur Unterstützung von Investitionen wurde im Juli 2022 fristgerecht ausgezahlt.
Datenquelle:
BMF, Monatsbericht Juli 2022, siehe https://www.bmf.gv.at/themen/budget/budgetarchiv/budget-2022.html
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Bund gewährt den Ländern im Jahr 2022 einen einmaligen Zweckzuschuss iHv. 500 Mio. Euro für Investitionen der Länder sowie für Förderungen von Investitionen in den Bereichen grüner Wandel, die insbesondere zur Einhaltung der unionsrechtlichen Ziele beitragen, und in den Bereichen digitaler Wandel, Wirtschaft, Soziales, Gesundheit, Pflege und Bildung mit einem Fokus auf den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots und weiters für Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen und des klimaschonenden Verkehrs. Der Zweckzuschuss kann von den Ländern auch für Zweckzuschüsse an Gemeinden für Investitionen der Gemeinden und für Förderungen durch die Gemeinden von Investitionen in diesen Bereichen verwendet werden.
Die länderweisen Anteile der Länder entsprechen den länderweisen Anteilen an ihrem EU-Beitrag.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Gem. § 1 Abs. 1 gewährt der Bund den Ländern im Jahr 2022 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 500 Mio. EUR. Der Zweckzuschuss an die Länder wurde gem. § 2 in der festgelegten Höhe überwiesen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Folgende für die Verwendung des Zweckzuschusses gesetzlich vorgesehen Investitionsbereiche waren beispielweise der grüne Wandel, digitaler Wandel, Wirtschaft, Soziales, Gesundheit, Pflege, der Ausbau des Kinderbetreuungsangebots, aber auch Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen und des klimaschonenden Verkehrs wie z.B. die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität.
Die Annahmen in der WFA, dass die konkrete Verwendung der Mittel von den Entscheidungen der Länder abhängt, kann bestätigt werden. Auf Basis der Verwendungsnachweise der Länder, die dem BMF übermittelt wurden, stellt sich die gesamtinduzierte Nachfrage wie folgt dar: für das Jahr 2022 300 Mio. Euro, für das Jahr 2023 150 Mio. Euro und für das Jahr 2024 50 Mio. Euro. Sie entspricht damit in einer Gesamtbetrachtung den Annahmen in der WFA, in der davon ausgegangen wurde, dass die gesamtinduzierte Nachfrage für das Jahr 2022 150 Mio. Euro, für das Jahr 2023 200 Mio. Euro und für das Jahr 2024 150 Mio. Euro beträgt. Die ursprünglichen Annahmen in der WFA gingen davon aus, dass die Investitionen über den Zeitraum 2022 bis 2024 relativ gleich verteilt sein werden, mit einer leichten Spitze im Jahr 2023. Das realisierte Muster weicht davon dahingehend ab, dass die Investitionsspitze mit 300 Mio. € im Jahr 2022 lag.
Die in der WFA festgehaltenen quantitativen Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Wertschöpfung können nach wie vor aufrechterhalten werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.